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Bemerkungen zu Open Access und geistigem Eigentum - KOBV

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38Günter Krings (CDU MdB), Thesen: Die Geburtsst<strong>und</strong>e der politischen Freiheit in Europa ist <strong>zu</strong>gleich dieGeburtsst<strong>und</strong>e des gesetzlichen Urheberschutzes. „Freier“ Informations<strong>zu</strong>gang ist nicht gleichbedeutend mit„kostenlosem“ Informations<strong>zu</strong>gang. Die Entgeltlichkeit von Informationen ist nicht nur verfassungsrechtlichunproblematisch, sondern auch volkswirtschaftlich vernünftig. Eines geht aber nicht: Die Vorteile von Verlagen nutzen <strong>zu</strong> wollen ohnedie Zeche <strong>zu</strong> bezahlen. Das wäre die berühmte „Freibiermentalität“:den ausgiebigen Genuss von Leistungen <strong>und</strong> Informationen, währenddie Rechnung ein anderer bezahlen soll. … so würde dies nicht nur <strong>zu</strong> deren finanziellem Niedergang führen,sondern letztlich <strong>zu</strong> einem Absterben des kreativen Potentials inunserem Lande. Aber der Autor, der mit seinen Texten seinen Lebensunterhaltverdienen will <strong>und</strong> sich da<strong>zu</strong> eines Vertriebsweges außerhalb desInternets bedienen will, verdient den Schutz der Rechtsordnung.MartinGrötschel

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