Bemerkungen zu Open Access und geistigem Eigentum - KOBV
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9Wikipedia: Geistiges <strong>Eigentum</strong> Geistiges <strong>Eigentum</strong> (engl. intellectual property (IP), frz.propriété intellectuelle, Synonym intellektuelles <strong>Eigentum</strong>)ist ein im Naturrecht wurzelnder Begriff, der Rechte animmateriellen Gütern beschreibt <strong>und</strong> auch alsImmaterialgüterrecht bezeichnet wird. Immaterialgütersind z. B. Ideen, Erfindungen, Konzepte, geistige Werke.Diese Güter sind jedoch nicht generell rechtlich geschützt,sondern nur wenn die Rechtsordnung einer Personentsprechende Rechte <strong>zu</strong>weist, z. B. durch Patent-,Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- oderUrheberrechte. Inhaber eines solchen Rechts ist z. B. derAnmelder eines Patents oder der Schöpfer einesurheberrechtlichen Werks.MartinGrötschel