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Die Abgeltungssteuer kommt zum 1. Januar 2009.

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17. Gilt die <strong>Abgeltungssteuer</strong> auch für Aktienfonds?<br />

Ausgeschüttete Kursgewinne unterliegen ab 2009 in voller Höhe der <strong>Abgeltungssteuer</strong>, ebenso Zinsen und Dividenden,<br />

soweit es sich nicht um sogenannte Altgewinne handelt. Für Anteilsverkäufe gilt eine Stichtagsregelung: Anteile, die ab<br />

dem <strong>1.</strong> <strong>Januar</strong> 2009 erworben wurden, fallen unter die <strong>Abgeltungssteuer</strong>. Altgewinne sind Gewinne, die der Fond aus der<br />

Veräußerung von Wertpapieren erzielt, welche der Fond vor der Einführung der <strong>Abgeltungssteuer</strong> erworben hat. <strong>Die</strong>se<br />

sind nach zwölf Monaten steuerfrei.<br />

18. Was gilt für thesaurierende Fonds?<br />

Bei diesen Fonds mit Kaufdatum ab <strong>1.</strong> <strong>Januar</strong> 2009 sind alle „ausschüttungsgleichen Erträge“ (Zinsen und Dividenden)<br />

jährlich zu versteuern. Kursgewinne auf Fondsebene sind erst beim Verkauf der Anteile zu versteuern.<br />

19. Stimmt es, dass man mit Dachfonds <strong>Abgeltungssteuer</strong> sparen kann?<br />

Anleger eines Dachfonds müssen die darin erzielten Gewinne bei Thesaurierung nicht versteuern. Beim Umschichten<br />

von einem Fonds auf den anderen fällt für Veräußerungsgewinne aber die <strong>Abgeltungssteuer</strong> an.<br />

20. Betrifft die <strong>Abgeltungssteuer</strong> auch Zertifikate wie VobaSpeed?<br />

Zertifikate, die nach dem 14. März 2007 erworben wurden, müssen noch vor dem <strong>1.</strong> Juli 2009 verkauft werden, um<br />

steuerfreie Kursgewinne zu realisieren, sofern die Haltefrist über ein Jahr war. Nach dem <strong>1.</strong> Juli 2009 müssen auch auf<br />

Kursgewinne alter Zertifikate 25 Prozent <strong>Abgeltungssteuer</strong> gezahlt werden.<br />

2<strong>1.</strong> Schmälert die neue Steuer meine Rentenversicherung?<br />

Nein, Renten werden wie bisher nur mit dem Ertragsanteil besteuert – nach dem persönlichen Steuertarif.<br />

22. Was gilt bei Kapitallebensversicherungen?<br />

Bei Lebensversicherungen mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren bleibt alles wie bisher. Verträge, die vor dem<br />

<strong>1.</strong> <strong>Januar</strong> 2005 abgeschlossen wurden, sind komplett steuerfrei. Für Lebensversicherungen ab dem <strong>1.</strong> <strong>Januar</strong> 2005 gilt eine<br />

komplexe Regelung: Wird die Police nach dem 60. Geburtstag ausgezahlt, ist die Hälfte des Gewinns mit dem persönlichen<br />

Steuertarif zu versteuern. Voll steuerpflichtig bleiben Verträge, die kürzer als zwölf Jahre laufen. Hier galt allerdings<br />

bisher der persönliche Steuersatz, ab 2009 wird hingegen die <strong>Abgeltungssteuer</strong> angesetzt.<br />

23. Gilt die <strong>Abgeltungssteuer</strong> auch für Immobilienfonds?<br />

Auf Erträge aus Offenen Immobilienfonds ist ab 2009 pauschal 25 Prozent <strong>Abgeltungssteuer</strong> zu zahlen. Das gilt auch für<br />

Veräußerungsgewinne, sofern die Anteile nach dem 3<strong>1.</strong> Dezember 2008 gekauft wurden. Erträge aus Anteilsverkäufen<br />

von Geschlossenen Immobilienfonds bleiben steuerfrei, wenn seit dem Kauf der Anteile mindestens zehn Jahre verstrichen<br />

sind. Sonst gilt der individuelle Steuersatz.<br />

24. Lohnt es sich, weiterhin Vermögen auf die Kinder zu übertragen?<br />

Eltern zahlen ab 2009 für ihre Kapitaleinkünfte nur noch 25 Prozent <strong>Abgeltungssteuer</strong> und nicht mehr den persönlichen<br />

Steuersatz von bis zu 45 Prozent. Deshalb sinkt aber auch der mögliche Steuervorteil.<br />

Andererseits zahlt ein Kind ohne sonstige Einkünfte auf die ersten 8.501 Euro Kapitalerträge keine Steuern und kann<br />

ab 2009 Kapitalerträge bis zu 46.000 Euro pro Jahr günstiger versteuern als seine Eltern. Verdient das Kind selbst Geld,<br />

reduziert sich der Steuervorteil rasch.<br />

Impressum:<br />

Schwieberdinger Straße 25<br />

71636 Ludwigsburg<br />

Telefon 07141-1310<br />

www.volksbank-ludwigsburg.de<br />

info@volksbank-ludwigsburg.de<br />

Vorstand:<br />

Karlheinz Unger (Vorsitzender)<br />

Thomas Küster (stv. Vorsitzender)<br />

Joachim Sandner<br />

PK-48-08<br />

Behalten Sie den Durchblick<br />

<strong>Die</strong> <strong>Abgeltungssteuer</strong> <strong>kommt</strong><br />

<strong>zum</strong> <strong>1.</strong> <strong>Januar</strong> <strong>2009.</strong><br />

25% ABgeltungSSteuer? nein DAnke!<br />

Hier sind Sie zu Hause. Wir auch.


24 Fragen und Antworten, die zeigen, wie Ihre Geldanlage künftig<br />

besteuert wird und was das für Ihre Rendite bedeutet<br />

<strong>1.</strong> Was genau ist die <strong>Abgeltungssteuer</strong>?<br />

Sie soll ab <strong>1.</strong> <strong>Januar</strong> 2009 pauschal alle Einkünfte aus Kapitalvermögen erfassen – unabhängig von den übrigen Einkünften.<br />

Von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen gehen ab dann pauschal 25 Prozent an den Staat.<br />

2. Gibt es hierbei weitere steuerliche Belastungen?<br />

Ja, denn zu den 25 Prozent <strong>kommt</strong> in jedem Fall noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent hinzu. Das erhöht<br />

den Steuertarif auf 26,4 Prozent. Und als Mitglied einer Kirche können insgesamt bis zu 28 Prozent fällig werden.<br />

3. Welche Folgen hat die <strong>Abgeltungssteuer</strong> für private Anleger?<br />

<strong>Die</strong> Rendite von Geldanlagen ist von ihr direkt betroffen. Zinseinkünfte werden dann übrigens ebenfalls mit 25 Prozent<br />

(26,4 Prozent inklusiv Solidaritätszuschlag) versteuert. Hier greift nun nicht mehr der persönliche Steuersatz. Für Besserverdienende<br />

verringert sich damit die Steuerhöhe. Kleinaktionäre kommen schlechter weg: Bisher konnten sie Kursgewinne<br />

steuerfrei einstreichen, wenn sie das Wertpapier ein Jahr gehalten haben. Ab 2009 streicht der Staat auch hier<br />

ein Viertel der Gewinne ein.<br />

4. Welche Kapitalanlagen betrifft die <strong>Abgeltungssteuer</strong>?<br />

Sie greift bei Zinserträgen sowie Wertzuwächsen aus festverzinslichen Wertpapieren, bei Festgeldern und Genussscheinen,<br />

aber auch bei Dividenden und Kursgewinnen aus Aktien, offenen Investmentfonds und Zertifikaten.<br />

5. Welche Anlagen sind von der <strong>Abgeltungssteuer</strong> ausgenommen?<br />

Lebensversicherungen, die vor dem <strong>1.</strong> <strong>Januar</strong> 2005 abgeschlossen wurden<br />

Rentenversicherungen<br />

Riester- und Rürupverträgen<br />

Verkäufe von Münzen, Gold, Kunstgegenständen<br />

Verkäufe von Immobilien oder geschlossenen Fondsmodellen<br />

6. Wie wird die <strong>Abgeltungssteuer</strong> abgerechnet?<br />

Alle Banken, die ein Konto oder Depot anbieten, behalten automatisch ein Viertel der Zinsen, Dividenden und Kurs-<br />

gewinne ein. Wir führen das Geld dann stellvertretend für den Kunden als Steuer an das Finanzamt ab. Erträge aus<br />

ausländischem Aktienbesitz sind im Inland zu versteuern. Im Ausland bezahlte Quellensteuern mindern dabei die<br />

<strong>Abgeltungssteuer</strong>.<br />

7. Wann bezahle ich keine <strong>Abgeltungssteuer</strong>?<br />

Solange die jährlichen Gewinne nicht höher sind als der neue Sparerpauschbetrag, ist keine <strong>Abgeltungssteuer</strong> zu<br />

bezahlen. Damit kann jeder Anleger bis zu 801 Euro aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen steuerfrei verdienen.<br />

Für Ehepaare gilt der doppelte Freibetrag von <strong>1.</strong>602 Euro. Wie bisher führen wir nur Steuern ab, die einen uns vorliegenden<br />

Freistellungsauftrag übersteigen.<br />

Geringverdiener, deren Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 7.664 Euro pro Jahr liegt, können beim Finanzamt<br />

eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Gewinne aus Kleinstanlagen bleiben dann ohne Steuerabzug,<br />

sofern uns die Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.<br />

8. Was unterscheidet die <strong>Abgeltungssteuer</strong> von der Zinsabschlagsteuer?<br />

<strong>Die</strong> noch bis Ende 2008 geltende Zinsabschlagsteuer ist nur vorläufig. Anleger müssen ihre Kapitalerträge nächstes Jahr<br />

<strong>zum</strong> letzten Mal dem Finanzamt melden. Ab 2009 ist dann gegenüber dem Finanzamt keine Erklärung der Kapitalerträge<br />

mehr nötig.<br />

9. Was ist, wenn mein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt?<br />

Wenn das Arbeitseinkommen unter 15.000 Euro (Verheiratete 30.000 Euro) im Jahr liegt, lohnt sich eine Steuererklärung:<br />

Dann wird im Jahr darauf zu viel gezahlte <strong>Abgeltungssteuer</strong> zurückerstattet. Dazu stellen wir eine Steuerbescheinigung<br />

aus, die dann der Steuererklärung beizulegen ist.<br />

10. Wann ist es zudem sinnvoll, die Kapitalerträge trotzdem in der Steuererklärung anzugeben?<br />

Es kann in bestimmten Fällen auch bei höheren Einkommen vorteilhaft sein. Zum Beispiel:<br />

wenn der Sparerpauschbetrag erst nachträglich ausgeschöpft werden kann, weil etwa die Freistellungsaufträge falsch<br />

auf verschiedene Banken verteilt wurden;<br />

wenn Verluste aus alten Aktiengeschäften mit neuen Veräußerungsgewinnen verrechnet werden;<br />

wenn Geld im Ausland angelegt wurde. Da diese Banken keine <strong>Abgeltungssteuer</strong> einbehalten, müssen die Einnahmen<br />

nachträglich versteuert werden.<br />

1<strong>1.</strong> Ändern sich Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale?<br />

Der jetzige Sparerfreibetrag von 750 Euro für Alleinstehende und die alte Werbungskostenpauschale von 51 Euro<br />

verschmelzen <strong>zum</strong> neuen Sparerpauschbetrag. Bei Alleinstehenden sind maximal 801 Euro steuerbefreit (Ehepaare<br />

<strong>1.</strong>602 Euro). Ab 2009 erkennt das Finanzamt keine weiteren Werbungskosten mehr an, auch nicht die Zinsen beim<br />

Aktienkauf auf Kredit.<br />

12. Bleiben meine alten Freistellungsaufträge gültig?<br />

Ja. Wir empfehlen unseren Anlegern aber, die neue Steuerregelung zu nutzen, um alte Freistellungsaufträge<br />

zu überprüfen und anders zu verteilen.<br />

13. Wie wird künftig die Kirchensteuer bei Geldanlagen abgerechnet?<br />

Wer einer Kirche angehört, teilt uns dies bitte bis spätestens <strong>1.</strong> <strong>Januar</strong> 2009 mit. Wir führen dann die Kirchensteuer<br />

zusammen mit der <strong>Abgeltungssteuer</strong> ab. Alternativ kann die Kirchensteuer auch mit der Steuererklärung bezahlt werden.<br />

14. Was ändert sich für Aktienbesitzer noch?<br />

Ab 2009 ist jeder Kapitalertrag aus Aktien voll abgeltungssteuerpflichtig.<br />

<strong>Die</strong> einjährige Spekulationsfrist fällt ab 2009 weg. Nur noch bei Aktien mit Kaufdatum bis 3<strong>1.</strong> Dezember 2008 sind<br />

Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei.<br />

Mit der Spekulationsfrist entfällt auch die Freigrenze von 512 Euro für Kursgewinne innerhalb der Jahresfrist.<br />

Der 50-Prozent-Vorteil des Halbeinkünfteverfahrens wird abgeschafft.<br />

15. Ändert sich etwas an den Verrechnungsmöglichkeiten für Kursverluste?<br />

Verluste aus Aktienverkäufen können künftig nur noch mit Gewinnen aus diesen Geschäften verrechnet werden.<br />

Bislang konnten Anleger ihre Aktienverluste noch mit Gewinnen aus anderen Spekulationsgeschäften ausgleichen.<br />

16. Können Verluste aus Aktienverkäufen weiterhin mit künftigen Gewinnen verrechnet werden?<br />

Verluste mit Kaufdatum ab <strong>1.</strong> <strong>Januar</strong> 2009 können zeitlich unbegrenzt genutzt werden. Ab 2009 ist es aber nicht<br />

relevant, dass die Verluste mit Aktien innerhalb der Spekulationsfrist erlitten wurden. Für Altverluste greift eine Übergangsregelung,<br />

nach der Verluste noch bis 2013 mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechenbar sind.

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