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Existenzsicherung Kopie - WFG Herne

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Ratgeber<br />

<strong>Existenzsicherung</strong><br />

Unternehmen<br />

sicher<br />

finanzieren<br />

17


2<br />

Inhalt<br />

Einleitung 3<br />

Kapitalformen 4<br />

Liquidität generieren<br />

Eigenkapital 5<br />

Fremdkapital 6<br />

Öffentliche Förderprogramme<br />

1. ERP-Eigenkapitalhilfe (ERP-EKH) 7<br />

2. Kapital für Arbeit 7<br />

3. Unternehmerkredit 8<br />

4. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung<br />

Nordrhein-Westfalen (GuW NRW) 8<br />

4.1 Investitions- und Betriebsmittelkredite 8<br />

4.2 Nachrangdarlehen 9<br />

5. Investitionskapital Ziel 2 9<br />

Factoring 10<br />

Liquidität planen 11<br />

Zahlungsziele 12<br />

Skonto 12<br />

Lieferantenkredite 12<br />

Leasing 12<br />

Liquidität steuern 13<br />

Tipps für Bank- und Investorengespräche 14<br />

Zuschüsse für Beratungen<br />

Festigungsberatung 14<br />

Potenzialberatung 15


Einleitung<br />

Gerade in Zeiten einer schwachen Konjunktur beschäftigt fast jede Unternehmerin<br />

und jeden Unternehmer die Frage, wie die Zahlungsfähigkeit<br />

und damit die Existenz gesichert werden kann. Eine schlechte Zahlungsmoral<br />

der Kunden bei parallel unmittelbar zu begleichenden eigenen<br />

Zahlungsverpflichtungen, ein zumeist nicht ausreichendes finanzielles<br />

Polster sowie eine immer rigidere Finanzierungspolitik vieler Banken<br />

machen das genaue Planen und Steuern von Liquidität zu einer der<br />

Hauptaufgaben jedes Unternehmers.<br />

Kein Unternehmen kann existieren, wenn die Zahlungsfähigkeit nicht<br />

gesichert ist. Alle kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen müssen auch<br />

umgehend erfüllbar sein, sonst droht die Zahlungsunfähigkeit und somit<br />

die Insolvenz (§§ 17, 18 Insolvenzordnung).<br />

Im Folgenden wird versucht, wichtige Überlegungen, Finanzierungsinstrumente<br />

und Tools für die Unternehmensfinanzierung zusammenfassend<br />

darzustellen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf speziellen öffentlichen<br />

Förderprogrammen zur <strong>Existenzsicherung</strong>. Des Weiteren soll die<br />

Broschüre Ihnen praktikable Informationen, Anregungen, Tipps und Hilfen<br />

geben, um Ihre Liquidität besser planen und steuern zu können. Eine<br />

individuelle Beratung mit einem besonderen Fokus auf die Situation Ihres<br />

Unternehmens ist dennoch unerlässlich und wird durch diese Broschüre<br />

keinesfalls ersetzt.<br />

3


4<br />

Kapitalformen<br />

Wenn Ihr Unternehmen neues Kapital benötigt, stellt sich zunächst die<br />

Frage nach der Art des Kapitals.<br />

Eigenkapital steht Ihrem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung, verbessert<br />

die Eigenkapitalquote und somit die Kreditwürdigkeit gegenüber<br />

Banken und anderen Fremdkapitalgebern. Fremdkapital wird nur befristet<br />

bereitgestellt und muss verzinst zurückgezahlt werden.<br />

Unabhängig davon, für welche Art von frischem Kapital Sie sich entscheiden:<br />

Sowohl ein möglicher neuer Gesellschafter oder Investor als auch jede<br />

Bank oder sonstige Finanzierungsgesellschaft erwartet eine Vielzahl von<br />

Unterlagen und Informationen von Ihnen, bevor Sie das benötigte Kapital<br />

erhalten.<br />

Insbesondere müssen Sie Folgendes vorlegen:<br />

Bilanzen der letzten zwei bis drei Jahre<br />

evtl. Zwischenbilanz des aktuellen Jahres<br />

aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) inkl. Summen-<br />

und Saldenlisten<br />

aktueller Handelsregisterauszug<br />

ggf. Gesellschaftsvertrag<br />

Planrechnungen für die nächsten drei Jahre<br />

Zudem müssen Sie sich vor allem bei der angestrebten Aufnahme eines<br />

Bankkredites Gedanken zu einer möglichen Besicherung machen.<br />

Gehen Sie bitte dabei davon aus, dass bei größeren Beträgen keine Bank<br />

bereit ist, ohne zumindest eine teilweise Besicherung, Kreditmittel zur<br />

Verfügung zu stellen. Hierbei werden nicht zwingend Vermögenswerte<br />

Ihres Unternehmens als Absicherung eingesetzt, vielmehr ist eine private<br />

Absicherung durch die Geschäftsführung oft angezeigt, beispielsweise in<br />

Form einer Bürgschaft oder einer Grundschuld.<br />

Private Vermögenswerte zugunsten des Unternehmens haftbar zu machen,<br />

ist zweifellos nicht angenehm. Aber da Sie an sich und Ihre Geschäftsidee<br />

glauben und dies durch privat eingebrachte Sicherheiten dokumentieren,<br />

wird Ihnen auch Ihr Bankpartner vertrauen und Ihnen einen Kredit gewähren.


Liquidität generieren<br />

Wie bereits dargestellt, ist bei der Frage nach frischem Kapital zunächst von<br />

Bedeutung, ob Sie Eigen- oder Fremdkapital aufnehmen möchten.<br />

Eigenkapital<br />

Durch die Eigenkapitalaufnahme entstehen für Ihr Unternehmen keine<br />

zwingenden Auszahlungsverpflichtungen in der Zukunft. Das Kapital<br />

steht dem Unternehmen dauerhaft und unverzinslich zur Verfügung.<br />

Im Gegenzug hierzu sind jedoch üblicherweise Unternehmensanteile<br />

(Aktien bei einer Aktiengesellschaft, Gesellschaftsanteile bei einer<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, etc.) abzugeben. Außerdem ist<br />

zu berücksichtigen, dass Sie mit der Abgabe von Anteilen zumeist auch<br />

Entscheidungsfreiheiten verlieren, was unter Umständen Konfliktpotenzial<br />

beinhalten kann. Dennoch kann festgehalten werden, dass durch die<br />

Eigenkapitalaufnahme sowohl die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit als auch<br />

die der Überschuldung vermindert wird (§ 19 Insolvenzordnung).<br />

Beispiel:<br />

Eine GmbH mit einem Stammkapital von 50.000 g benötigt weitere<br />

50.000 g Kapital. Ein Freund des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

bietet an, der GmbH 50.000 g im Rahmen einer Kapitalerhöhung zur<br />

Verfügung zu stellen, wenn er dafür entsprechende Anteile des Unternehmens<br />

zum Nennwert erhält, also dann über 50% der Gesellschaftsanteile<br />

verfügt. Der Geschäftsführer akzeptiert das Angebot.<br />

Durch diese Kapitalerhöhung wird der GmbH die benötigte Liquidität zugeführt.<br />

Zudem steigt die Eigenkapitalquote. Gleichzeitig ist der Geschäftsführer<br />

nun jedoch nicht mehr alleiniger Gesellschafter, sondern sein Freund<br />

und neuer Mitgesellschafter entscheidet gleichberechtigt mit. Außerdem<br />

partizipiert er selbstverständlich auch am wirtschaftlichen Erfolg der GmbH.<br />

Neben der offenen Kapitalerhöhung sind auch andere Modelle wie z. B.<br />

eine stille Beteiligung denkbar.<br />

5


6<br />

Fremdkapital<br />

Da es in der Praxis nicht leicht ist, einen Eigenkapitalgeber zu finden, wird<br />

oftmals auf die klassischen Instrumente der Unternehmensfinanzierung<br />

zurückgegriffen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei der Bankkredit.<br />

Dieser kann je nach Art der benötigten Liquidität in Form eines Darlehens<br />

oder eines Kontokorrentkredites gestaltet sein. Entscheidend ist, wofür<br />

und für wie lange die Liquidität benötigt wird.<br />

Oftmals ist es jedoch sehr schwierig, während eines Liquiditätsengpasses<br />

neue Kreditmittel zu bekommen. Wichtig ist es deshalb, so früh wie möglich<br />

die Zahlungsverpflichtungen zu planen, um etwaigen kritischen Phasen<br />

bereits im Vorfeld gegensteuern zu können. In jedem Fall sind jedoch die<br />

bereits genannten Unterlagen und Informationen beizubringen, um dem<br />

kreditgebenden Institut einen detaillierten Einblick in Ihr Unternehmen zu<br />

gewähren.<br />

Bitte beachten Sie, dass Sie auch in “guten Zeiten” stets einen engen<br />

Kontakt zu Ihren Bankpartnern pflegen. Dieser Aufbau einer vertraulichen<br />

und zuverlässigen Zusammenarbeit erleichtert es Ihnen in kritischen<br />

Momenten, schnelle und unbürokratische Lösungen mit Ihren Bankpartnern<br />

umzusetzen.<br />

Wenn Sie Ihren Geschäftspartner seit Jahren kennen und Sie mit<br />

diesem stets vertrauensvoll zusammengearbeitet haben, werden auch<br />

Sie eher bereit sein, diesem Kunden einmal ein längeres Zahlungsziel<br />

einzuräumen als einem Kunden, den Sie nicht oder kaum kennen.<br />

Neben dem klassischen Bankkredit existieren auch einige öffentliche<br />

Förderprogramme, die Sie im Rahmen der <strong>Existenzsicherung</strong> in Anspruch<br />

nehmen können. Wichtig dabei ist jedoch, dass alle diese Mittel ausschließlich<br />

durch eine Bank beantragt werden können, so dass die vorstehenden<br />

Ausführungen auch hierbei ihre Gültigkeit behalten.<br />

Im Folgenden zeigen wir Ihnen einige öffentliche Kreditprogramme auf.<br />

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung öffentlicher<br />

Mittel besteht. Vielmehr sind auch für diese Darlehen eine gute<br />

Bonität, eine die Finanzierung begleitende Hausbank und meistens auch<br />

eine separate Absicherung erforderlich. Auch die Höhe der Kreditzinsen<br />

bemisst sich vielfach anhand Ihrer Bonität. Zudem sind bis auf wenige<br />

Ausnahmen keine Umschuldungen durch öffentliche Mittel möglich.


Öffentliche Förderprogramme<br />

Die jeweils aktuellen<br />

Zinskonditionen finden<br />

Sie im Internet unter<br />

www.mittelstandsbank.de<br />

1. ERP-Eigenkapitalhilfe (ERP-EKH)<br />

Antragsberechtigung<br />

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit fachlicher und kaufmännischer<br />

Qualifikation bzw. einer angemessenen Berufserfahrung, sowie<br />

Unternehmen mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern (ausgenommen<br />

Landwirtschaft).<br />

Förderumfang<br />

Wachstumsinvestitionen von gewerblichen und freiberuflichen Unternehmen<br />

innerhalb von zwei Jahren nach Gründung.<br />

Durch das ERP-EKH kann das für die Wachstumsinvestition erforderliche<br />

Eigenkapital in Höhe von mindestens 15% auf bis zu 40% der Investitionssumme<br />

aufgestockt werden. Zudem ist das ERP-EKH mit einer Haftungsfreistellung<br />

zugunsten der durchleitenden Bank ausgestattet, so dass für<br />

diesen Kredit keine separaten Banksicherheiten gestellt werden müssen.<br />

2. Kapital für Arbeit<br />

Antragsberechtigung<br />

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen mit guter Bonität, die<br />

Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, bisher geringfügig Beschäftigte<br />

oder Auszubildende einstellen und Finanzierungsbedarf haben. Die neuen<br />

Beschäftigungsverhältnisse müssen sozialversicherungspflichtig sein<br />

und für mindestens 12 Monate abgeschlossen werden.<br />

Förderumfang<br />

Förderfähig sind alle Investitionen und Aufwendungen im Rahmen<br />

Ihres Vorhabens einschließlich der Kosten, die mit der Schaffung der<br />

Arbeitsplätze und mit Qualifizierungsmaßnahmen verbunden sind.<br />

Das Vorhaben und die Gesamtfinanzierung sind im Antrag zu spezifizieren.<br />

Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens, maximal<br />

100.000 g je neu geschlossenem Arbeitsverhältnis, finanziert. Für Teilzeitbeschäftigte<br />

beträgt die Höchstgrenze 50.000 g.<br />

Die Finanzierung umfasst einen klassischen Kredit (Fremdkapitaltranche)<br />

und ein Nachrangdarlehen (Nachrangtranche). Bei der Fremdkapitaltranche<br />

handelt es sich um einen normalen Kredit, der separat besichert<br />

werden muss. Bei der Nachrangtranche hingegen hat die durchleitende<br />

Bank kein Risiko, so dass eine Besicherung dieses Kreditteils nicht erforderlich<br />

ist.<br />

7


8<br />

Mit dem Nachrangdarlehen erhalten Sie somit Mittel zur Verbesserung der<br />

Kapitalstruktur Ihres Unternehmens. Eine Förderhöchstgrenze pro Unternehmen<br />

besteht nicht. Der Umfang der geplanten Einstellungen muss jedoch<br />

im Einklang mit den Zukunftsaussichten des Unternehmens stehen.<br />

3. Unternehmerkredit<br />

Antragsberechtigung<br />

Antragsberechtigt sind in- und ausländische gewerbliche Unternehmen<br />

sowie Freiberufler.<br />

Förderumfang<br />

Gefördert werden Investitionen in Deutschland, für die eine langfristige<br />

Finanzierung erforderlich ist und die einen nachhaltigen wirtschaftlichen<br />

Erfolg erwarten lassen, aber auch Betriebsmittel sowie der Ausgleich vorübergehender<br />

Liquiditätsengpässe. Bei Kreditbeträgen bis zu 1 Mio g kann<br />

der Finanzierungsanteil bis zu 100% der förderfähigen Kosten betragen.<br />

Die Höchstsumme beträgt 5 Mio g.<br />

Eine separate Absicherung der Kreditmittel ist erforderlich. Bei nicht ausreichenden<br />

eigenen Sicherheiten kann ggf. eine Haftungsfreistellung der KfW<br />

Mittelstandsbank genutzt werden.<br />

4. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung<br />

Nordrhein-Westfalen (GuW NRW)<br />

4.1 Investitions- und Betriebsmittelkredite<br />

Antragsberechtigung<br />

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie kleine und mittlere Unternehmen<br />

der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler.<br />

Förderumfang<br />

Gefördert werden Wachstumsinvestitionen, die innerhalb der ersten acht<br />

Jahre nach Gründung oder Übernahme durchgeführt werden. Zudem sind<br />

Investitionen zur Unterstützung des Strukturwandels und zur Verbesserung<br />

der Wettbewerbsfähigkeit unabhängig vom Alter des Unternehmens förderfähig.<br />

Mit dem Darlehen können bis zu 75% der förderfähigen Investitionen finanziert<br />

werden. Dieser Anteil erhöht sich bei Investitionen zur Schaffung von


Die aktuellen Ziel 2-<br />

Fördergebiete finden<br />

Sie im Internet unter<br />

www.ziel2-nrw.de<br />

sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen<br />

um bis zu 25.000 g je zusätzlichem, sozialversicherungspflichtigen Arbeits-<br />

bzw. Ausbildungsplatz auf bis zu 100%. Ohne gleichzeitige Investitionen<br />

kann jeder zusätzliche Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz mit 25.000 g<br />

gefördert werden. Betriebsmittel können bis zu 100% gefördert werden.<br />

Die Kreditmittel sind banküblich zu besichern. Denkbar sind zum Beispiel<br />

Haftungsfreistellungen, Bürgschaften und Grundschulden.<br />

4.2 Nachrangdarlehen<br />

Antragsberechtigung<br />

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ab dem<br />

dritten Jahr nach Gründung.<br />

Förderumfang<br />

Gefördert werden Investitionskosten in Höhe von 50% der Gesamtinvestition,<br />

maximal jedoch 500.000 g. Die Mindestinvestition beträgt 50.000 g.<br />

Auch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens kann<br />

gefördert werden. Eine Besicherung dieses Darlehens ist aufgrund des<br />

Nachrangcharakters nicht erforderlich.<br />

5. Investitionskapital Ziel 2<br />

Antragsberechtigung<br />

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die in Ziel 2-<br />

Gebieten arbeitsplatzschaffende bzw. arbeitsplatzsichernde förderbare<br />

Investitionen in Höhe von mindestens 25.000 g durchführen wollen.<br />

Förderumfang<br />

Darlehen in Höhe von 50% der förderbaren Ausgaben, höchstens 2Mio. g,<br />

die Tilgung erfolgt in einer Summe am Ende der Laufzeit. Die Gesamtfinanzierung<br />

muß gesichert sein. Das Darlehen wird obligatorisch mit einer<br />

100%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank ausgestattet; auf eine<br />

Besicherung wird verzichtet.<br />

Weitere Informationen zu öffentlichen Förderprogrammen erhalten Sie<br />

bei Ihrer Bank oder den unabhängigen Beratungsstellen, die Sie auf<br />

der letzten Umschlagseite dieser Broschüre finden.<br />

9


10<br />

Factoring<br />

Ein Instrument zur kurzfristigen Beschaffung von Liquidität ist das<br />

Factoring. Hierunter versteht man den laufenden Ankauf von Forderungen<br />

Ihres Unternehmens durch ein Factoringinstitut.<br />

Ihr Unternehmen hat Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen<br />

Ihre Kunden. Das Factoringinstitut (kurz: Factor) kauft diese Forderungen<br />

im Rahmen eines Pauschalvertrages regresslos an und bevorschusst<br />

Ihnen unmittelbar nach Ankauf üblicherweise zwischen 80% und 90%<br />

der Forderungssummen gegen eine bankübliche Verzinsung. Zugleich<br />

übernimmt der Factor das Risiko eines etwaigen Zahlungsausfalles Ihrer<br />

Kunden. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr auf die Zahlungsmoral und<br />

die Zahlungsziele Ihrer Kunden angewiesen sind, sondern mit einem<br />

Zahlungsmittelzufluss in Höhe von 80% - 90% der Forderungen planen<br />

können. Der Einbehalt der 10% - 20% Ihrer Forderungen durch den Factor<br />

dient der Deckung von berechtigten Kürzungen des Rechnungsbetrages<br />

durch Ihre Kunden, z.B. bei Skonti-Nutzung, Reklamationen, Minderungsansprüchen<br />

etc. Nach Zahlungseingang durch Ihren Kunden beim Factor<br />

erfolgt die Auszahlung der Restsumme durch den Factor an Sie. Bei<br />

Zielüberschreitung Ihres Kunden wird Ihnen dennoch nach einer vereinbarten<br />

Sperrfrist die Restsumme durch den Factor ausgezahlt, unabhängig<br />

davon, ob Ihr Kunde bis dahin gezahlt hat oder nicht.<br />

Das Standard-Factoring bietet Ihnen drei Leistungsbereiche: Im Rahmen<br />

der Finanzierungsfunktion fließen Ihnen bereits vor eigentlicher<br />

Fälligkeit zwischen 80% und 90% Ihrer Forderungen zu. Sie erhalten also<br />

nahezu umsatzgleiche Zahlungseingänge. Auch das Ausfallrisiko Ihres<br />

Kunden übernimmt der Factor für Sie gegen ein Entgelt von ca. 0,1% - 1%<br />

des abgetretenen Forderungsvolumens. Schließlich bietet der Factor über<br />

den Ankauf der Forderungen hinaus weitere Dienstleistungen an, z. B. die<br />

Debitorenbuchhaltung, das Mahn- und Inkassowesen etc. Hierdurch entlastet<br />

der Factor Sie und bietet Ihnen zusätzliches Kosteneinsparungspotenzial<br />

(z. B. weniger Personal in der Buchhaltung). Die Kosten hierfür betragen<br />

ca. 0,5% - 2,5% des abgetretenen Forderungsvolumens.<br />

Um Factoring nutzen zu können, ist neben einer guten Bonität Ihres Unternehmens<br />

und Ihrer Debitoren auch ein laufender Forderungsbestand in der<br />

Regel von ca. 250.000 g erforderlich.<br />

Neben der vorstehend beschriebenen standardisierten Form des Factoring<br />

gibt es eine Vielzahl von Abwandlungen.


Liquidität planen<br />

Es ist für die Steuerung Ihres Unternehmens unerlässlich, dass Sie Ihre<br />

Liquidität detailliert planen. Eine mindestens monatliche Liquiditätsplanung,<br />

besser noch eine wöchentliche, sind unbedingte Voraussetzung für den<br />

Erhalt der Zahlungsfähigkeit. Erstellen Sie eine tabellarische Übersicht mit<br />

allen Ein- und Auszahlungen. Beachten Sie dabei auch, dass nicht alle<br />

Ihre Kunden pünktlich zahlen. Hierbei werden Ihnen Ihre Erfahrungswerte<br />

sicherlich helfen, ein möglichst realistisches Szenario zu entwickeln.<br />

Ein möglicher schematischer Aufbau könnte wie folgt aussehen:<br />

Einzahlungen<br />

Umsatzerlöse<br />

sonstige Einzahlungen<br />

Einzahlungsstrom<br />

Auszahlungen<br />

Materialeinsatz<br />

Fremdleistungen<br />

Bestandsveränderungen Roh-,<br />

Hilfs- und Betriebsstoffe<br />

Personal<br />

Raumkosten<br />

Versicherungen / Beiträge<br />

Reparaturen / Instandsetzungen<br />

Fahrzeugkosten<br />

Werbe- / Reisekosten<br />

Kosten der Warenabgabe<br />

Leasing<br />

Rechts- / Beratungskosten<br />

Kommunikation<br />

sonstige Kosten<br />

Umsatzsteuerzahllast<br />

Zinsen<br />

Tilgungen<br />

Steuer-Vorauszahlungen<br />

Auszahlungsstrom<br />

Saldo<br />

Woche 1 Woche 2 Woche 3 Woche 4<br />

11


12<br />

Durch diese Liquiditätsplanung verschaffen Sie sich einen Überblick über<br />

Ihre Zahlungsströme, so dass Sie Liquiditätsengpässe bereits im Vorfeld<br />

erkennen und aktiv werden können.<br />

Wenn Sie feststellen, dass die Auszahlungen die Einzahlungen übersteigen,<br />

stellen Sie sicher, dass Sie genug Liquiditätsreserven in Form von Bargeld,<br />

freien Kontokorrentkrediten etc. zur Verfügung haben. Somit können Sie die<br />

fälligen Verbindlichkeiten dennoch erfüllen.<br />

Im Rahmen dieser Liquiditätsplanung sind einige Aspekte von besonderer<br />

Bedeutung, um das Bild nicht zu verfälschen:<br />

Zahlungsziele<br />

Welche Zahlungsziele haben Ihre Kunden und wann müssen Sie Ihre eigenen<br />

Verbindlichkeiten begleichen? Beide Zahlungsziele haben maßgeblichen<br />

Einfluß auf Ihre Liquiditätsplanung!<br />

Skonto<br />

Ziehen Sie und/oder Ihre Kunden Skonto ab? Beachten Sie, dass Sie dies<br />

in Ihrer Liquiditätsplanung berücksichtigen.<br />

Lieferantenkredite<br />

Haben Ihnen Ihre Lieferanten Kredite gewährt? Können Sie zukünftig<br />

Lieferantenkredite nutzen? Welche Zahlungsmodalitäten sind/werden vereinbart?<br />

Diese drei Punkte geben Ihnen auch einen Hinweis auf “Stellschrauben”<br />

Ihrer finanziellen Unternehmenspolitik. Hinterfragen Sie, ob Sie wirklich<br />

Skonti nutzen, ob Sie Ihre mit Ihren Lieferanten vereinbarten Zahlungsziele<br />

auch ausreizen und ob es ggf. die Möglichkeit für Sie gibt, mit Ihrem<br />

Lieferanten eine (größere) Kreditlinie zu vereinbaren. Diese Aspekte können<br />

Ihnen helfen, eine angespannte Liquiditätslage zu vermeiden und bares<br />

Geld zu sparen.<br />

Leasing<br />

Ein weiteres Instrument zur Planung von Liquidität ist das Leasing. Eine<br />

allgemeingültige Definition von Leasing ist aufgrund der Vielzahl der<br />

Vertragsvarianten nicht möglich. Man kann jedoch grundsätzlich feststellen,<br />

dass im Rahmen des Leasings ein Gut befristet und gegen Entgelt<br />

dem Leasingnehmer überlassen wird. Es handelt sich hier somit um eine<br />

besondere Art eines Mietvertrages. Es können sowohl Mobilien als auch<br />

Immobilien geleast werden.


Liquidität steuern<br />

Bei Barzahlung haben Sie bereits zu Investitionsbeginn einen enormen<br />

Liquiditätsabfluss, während die im Rahmen der Investition geplanten<br />

Erträge und die damit verbundenen Einzahlungen erst später und sukzessive<br />

erfolgen werden. Bei einer Kreditfinanzierung haben Sie einen laufenden<br />

Liquiditätsabfluss durch Zinsen und Tilgung, die Gesamtinvestition ist<br />

jedoch natürlich teurer als bei Barzahlung. Beide Varianten haben Auswirkungen<br />

auf die Bilanz, denn Ihre Investition, z. B. eine Maschine, wird in<br />

das Anlagevermögen eingestellt, gleichzeitig steigen Ihre Bankverbindlichkeiten<br />

oder sinkt Ihr Bankguthaben.<br />

Beim Leasing hingegen haben Sie die Chance, die Investition bilanzneutral<br />

zu tätigen. Die zu zahlenden Leasingraten gehen unmittelbar als Aufwand<br />

in die Gewinn- und Verlustrechnung ein, mindern dadurch Ihren Gewinn<br />

und somit Ihre Steuerlast. Nach Ablauf der vereinbarten Leasingdauer<br />

haben Sie zudem je nach Ausgestaltung des Vertrages die Option, die<br />

Maschine für einen Restwert zu erwerben. Jedoch sind die im Rahmen<br />

des Leasing anfallenden Kosten fast immer höher als bei einem Kauf oder<br />

einer Kreditfinanzierung. Zudem geht das Leasingobjekt nach Ablauf der<br />

Vertragslaufzeit nicht in Ihr Eigentum über, sondern fällt an den Leasinggeber<br />

zurück.<br />

Wichtig ist, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater sicherstellen,<br />

dass Ihre Leasingvereinbarung mit den Leasingerlassen des<br />

Bundesfinanzministeriums übereinstimmen. Nur so können Sie die<br />

steuerlichen Vorteile auch nutzen.<br />

Neben der Liquiditätsplanung sollten Sie versuchen, Zahlungsströme möglichst<br />

zu steuern. Dies gilt sowohl für Ein- als auch für Auszahlungen.<br />

Instrumente wie das Lastschriftverfahren, Schecks oder Wechsel können<br />

Ihnen helfen, Ihre Zahlungen zu steuern. Dies schafft Ihnen einen<br />

Liquiditätspuffer und hilft Ihnen, Einzahlungen schneller zu verbuchen und<br />

Auszahlungen einige Tage zu verzögern.<br />

13


14<br />

Tipps für Bank- und Investorengespräche<br />

Zuschüsse für Beratungen<br />

Wie bereits zu Beginn dieser Broschüre dargestellt, werden Sie einige<br />

Gespräche mit Banken und Investoren führen. Um diese Gespräche für Sie<br />

erfolgreich zu gestalten, sollten Sie neben dem Zusammentragen der auf<br />

Seite 4 genannten Unterlagen auch den Gesprächstermin selbst gut vor-<br />

und nachbereiten.<br />

Folgende Hinweise sollten Sie beachten:<br />

Unterlagen gut aufbereiten und insbesondere die Planzahlen<br />

genau prüfen<br />

Steuerberater und/oder Unternehmensberater hinzuziehen<br />

Nach Gespräch Dankschreiben mit Zusammenfassung der<br />

besprochenen weiteren Schritte erstellen<br />

Nach Gespräch interne Kurznotiz mit Handlungsfeldern,<br />

Zuständigkeiten und Fristen erstellen<br />

Schwachstellen in Präsentation oder Konzept beheben, Team ggf.<br />

verstärken<br />

Aus Beratungsprogrammen können Zuschüsse zur Finanzierung von<br />

Betriebsberatungen gewährt werden, die zusammen mit externen Beratern<br />

durchgeführt werden können. Abhängig vom Alter des Unternehmens und<br />

dem individuellen Beratungsbedarf gibt es unterschiedliche Beratungsmöglichkeiten.<br />

Festigungsberatung<br />

Antragsberechtigung<br />

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, sofern diese nicht<br />

selbst beratend tätig werden, können in den ersten fünf Jahren nach<br />

Gründung oder Übernahme des Unternehmens Beratungsleistungen zur<br />

Festigung ihres Unternehmens beanspruchen.


Beratungsinhalte<br />

Die Festigungsberatung umfasst alle Inhalte, die zur <strong>Existenzsicherung</strong> des<br />

Unternehmens dienen. Dies sind insbesondere Finanzierungs-, Personal-,<br />

Produktions-, Organisations-, Design- oder Marketingfragen sowie Außenwirtschafts-<br />

oder Technologiekonzepte und Ratingvorbereitungen.<br />

Zuschüsse können auch für Gruppenberatungen gewährt werden.<br />

Hierunter versteht man eine Beratung, die zeitgleich für mehrere natürliche<br />

Personen oder rechtlich nicht miteinander verbundene Unternehmen durchgeführt<br />

wird und fachspezifische Problemstellungen beinhaltet.<br />

Die Ansprechpartnerinnen und -partner in den Städten (siehe<br />

letzte Umschlagseite) können weitere Informationen zu dieser<br />

Beratungsmöglichkeit und zum Förderumfang geben.<br />

Potenzialberatung<br />

Antragsberechtigung<br />

Die Potenzialberatung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die<br />

länger als 5 Jahre am Markt tätig sind. Die Unternehmen werden unterstützt,<br />

ihre betrieblichen Abläufe zu optimieren. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit<br />

der Unternehmen auszubauen und Beschäftigung zu sichern.<br />

Beratungsinhalte<br />

Unternehmen und Beschäftigte sollen ermutigt und in die Lage versetzt<br />

werden, gemeinsam den durch den Strukturwandel und globalisierten<br />

Wettbewerb notwendig gewordenen betrieblichen Modernisierungsprozess<br />

einzuleiten. Ausgehend von einer Analyse der betrieblichen Stärken und<br />

Schwächen werden ein Handlungsplan und erste Umsetzungsschritte entwickelt.<br />

Ansprechpartner für diese Fördermöglichkeit ist das<br />

Regionalsekretariat Mittleres Ruhrgebiet<br />

Viktoriastraße 10<br />

44777 Bochum<br />

fon: 0234/910-2338<br />

15


16<br />

© Gründerbüro Ruhr 2003<br />

Alle Rechte vorbehalten<br />

im Technologiezentrum Ruhr<br />

Universitätsstraße 142<br />

44799 Bochum<br />

fon: 0234/9706050<br />

fax: 0234/9706060<br />

e-mail: gruender@gruenderbuero-ruhr.de<br />

Internet: www.gruenderbuero-ruhr.de<br />

Europäische Gemeinschaft<br />

Europäischer Fonds<br />

für Regionale Entwicklung<br />

Viktoriastraße 10<br />

44777 Bochum<br />

gefördert vom Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union<br />

Amt für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung<br />

fon: 02 34/910-2032<br />

fax: 02 34/910-1876<br />

e-mail: sschledorn@bochum.de<br />

Internet: www.bochum.de/wirtschaftsfoerderung<br />

Wirtschaftsförderungsgesellschaft<br />

<strong>Herne</strong> mbH<br />

Westring 303<br />

44629 <strong>Herne</strong><br />

fon: 02323/925-100<br />

fax: 02323/925-120<br />

e-mail: info@wfg-herne.de<br />

Internet: www.wfg-herne.de

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