Existenzsicherung Kopie - WFG Herne
Existenzsicherung Kopie - WFG Herne
Existenzsicherung Kopie - WFG Herne
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Ratgeber<br />
<strong>Existenzsicherung</strong><br />
Unternehmen<br />
sicher<br />
finanzieren<br />
17
2<br />
Inhalt<br />
Einleitung 3<br />
Kapitalformen 4<br />
Liquidität generieren<br />
Eigenkapital 5<br />
Fremdkapital 6<br />
Öffentliche Förderprogramme<br />
1. ERP-Eigenkapitalhilfe (ERP-EKH) 7<br />
2. Kapital für Arbeit 7<br />
3. Unternehmerkredit 8<br />
4. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung<br />
Nordrhein-Westfalen (GuW NRW) 8<br />
4.1 Investitions- und Betriebsmittelkredite 8<br />
4.2 Nachrangdarlehen 9<br />
5. Investitionskapital Ziel 2 9<br />
Factoring 10<br />
Liquidität planen 11<br />
Zahlungsziele 12<br />
Skonto 12<br />
Lieferantenkredite 12<br />
Leasing 12<br />
Liquidität steuern 13<br />
Tipps für Bank- und Investorengespräche 14<br />
Zuschüsse für Beratungen<br />
Festigungsberatung 14<br />
Potenzialberatung 15
Einleitung<br />
Gerade in Zeiten einer schwachen Konjunktur beschäftigt fast jede Unternehmerin<br />
und jeden Unternehmer die Frage, wie die Zahlungsfähigkeit<br />
und damit die Existenz gesichert werden kann. Eine schlechte Zahlungsmoral<br />
der Kunden bei parallel unmittelbar zu begleichenden eigenen<br />
Zahlungsverpflichtungen, ein zumeist nicht ausreichendes finanzielles<br />
Polster sowie eine immer rigidere Finanzierungspolitik vieler Banken<br />
machen das genaue Planen und Steuern von Liquidität zu einer der<br />
Hauptaufgaben jedes Unternehmers.<br />
Kein Unternehmen kann existieren, wenn die Zahlungsfähigkeit nicht<br />
gesichert ist. Alle kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen müssen auch<br />
umgehend erfüllbar sein, sonst droht die Zahlungsunfähigkeit und somit<br />
die Insolvenz (§§ 17, 18 Insolvenzordnung).<br />
Im Folgenden wird versucht, wichtige Überlegungen, Finanzierungsinstrumente<br />
und Tools für die Unternehmensfinanzierung zusammenfassend<br />
darzustellen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf speziellen öffentlichen<br />
Förderprogrammen zur <strong>Existenzsicherung</strong>. Des Weiteren soll die<br />
Broschüre Ihnen praktikable Informationen, Anregungen, Tipps und Hilfen<br />
geben, um Ihre Liquidität besser planen und steuern zu können. Eine<br />
individuelle Beratung mit einem besonderen Fokus auf die Situation Ihres<br />
Unternehmens ist dennoch unerlässlich und wird durch diese Broschüre<br />
keinesfalls ersetzt.<br />
3
4<br />
Kapitalformen<br />
Wenn Ihr Unternehmen neues Kapital benötigt, stellt sich zunächst die<br />
Frage nach der Art des Kapitals.<br />
Eigenkapital steht Ihrem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung, verbessert<br />
die Eigenkapitalquote und somit die Kreditwürdigkeit gegenüber<br />
Banken und anderen Fremdkapitalgebern. Fremdkapital wird nur befristet<br />
bereitgestellt und muss verzinst zurückgezahlt werden.<br />
Unabhängig davon, für welche Art von frischem Kapital Sie sich entscheiden:<br />
Sowohl ein möglicher neuer Gesellschafter oder Investor als auch jede<br />
Bank oder sonstige Finanzierungsgesellschaft erwartet eine Vielzahl von<br />
Unterlagen und Informationen von Ihnen, bevor Sie das benötigte Kapital<br />
erhalten.<br />
Insbesondere müssen Sie Folgendes vorlegen:<br />
Bilanzen der letzten zwei bis drei Jahre<br />
evtl. Zwischenbilanz des aktuellen Jahres<br />
aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) inkl. Summen-<br />
und Saldenlisten<br />
aktueller Handelsregisterauszug<br />
ggf. Gesellschaftsvertrag<br />
Planrechnungen für die nächsten drei Jahre<br />
Zudem müssen Sie sich vor allem bei der angestrebten Aufnahme eines<br />
Bankkredites Gedanken zu einer möglichen Besicherung machen.<br />
Gehen Sie bitte dabei davon aus, dass bei größeren Beträgen keine Bank<br />
bereit ist, ohne zumindest eine teilweise Besicherung, Kreditmittel zur<br />
Verfügung zu stellen. Hierbei werden nicht zwingend Vermögenswerte<br />
Ihres Unternehmens als Absicherung eingesetzt, vielmehr ist eine private<br />
Absicherung durch die Geschäftsführung oft angezeigt, beispielsweise in<br />
Form einer Bürgschaft oder einer Grundschuld.<br />
Private Vermögenswerte zugunsten des Unternehmens haftbar zu machen,<br />
ist zweifellos nicht angenehm. Aber da Sie an sich und Ihre Geschäftsidee<br />
glauben und dies durch privat eingebrachte Sicherheiten dokumentieren,<br />
wird Ihnen auch Ihr Bankpartner vertrauen und Ihnen einen Kredit gewähren.
Liquidität generieren<br />
Wie bereits dargestellt, ist bei der Frage nach frischem Kapital zunächst von<br />
Bedeutung, ob Sie Eigen- oder Fremdkapital aufnehmen möchten.<br />
Eigenkapital<br />
Durch die Eigenkapitalaufnahme entstehen für Ihr Unternehmen keine<br />
zwingenden Auszahlungsverpflichtungen in der Zukunft. Das Kapital<br />
steht dem Unternehmen dauerhaft und unverzinslich zur Verfügung.<br />
Im Gegenzug hierzu sind jedoch üblicherweise Unternehmensanteile<br />
(Aktien bei einer Aktiengesellschaft, Gesellschaftsanteile bei einer<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, etc.) abzugeben. Außerdem ist<br />
zu berücksichtigen, dass Sie mit der Abgabe von Anteilen zumeist auch<br />
Entscheidungsfreiheiten verlieren, was unter Umständen Konfliktpotenzial<br />
beinhalten kann. Dennoch kann festgehalten werden, dass durch die<br />
Eigenkapitalaufnahme sowohl die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit als auch<br />
die der Überschuldung vermindert wird (§ 19 Insolvenzordnung).<br />
Beispiel:<br />
Eine GmbH mit einem Stammkapital von 50.000 g benötigt weitere<br />
50.000 g Kapital. Ein Freund des geschäftsführenden Gesellschafters<br />
bietet an, der GmbH 50.000 g im Rahmen einer Kapitalerhöhung zur<br />
Verfügung zu stellen, wenn er dafür entsprechende Anteile des Unternehmens<br />
zum Nennwert erhält, also dann über 50% der Gesellschaftsanteile<br />
verfügt. Der Geschäftsführer akzeptiert das Angebot.<br />
Durch diese Kapitalerhöhung wird der GmbH die benötigte Liquidität zugeführt.<br />
Zudem steigt die Eigenkapitalquote. Gleichzeitig ist der Geschäftsführer<br />
nun jedoch nicht mehr alleiniger Gesellschafter, sondern sein Freund<br />
und neuer Mitgesellschafter entscheidet gleichberechtigt mit. Außerdem<br />
partizipiert er selbstverständlich auch am wirtschaftlichen Erfolg der GmbH.<br />
Neben der offenen Kapitalerhöhung sind auch andere Modelle wie z. B.<br />
eine stille Beteiligung denkbar.<br />
5
6<br />
Fremdkapital<br />
Da es in der Praxis nicht leicht ist, einen Eigenkapitalgeber zu finden, wird<br />
oftmals auf die klassischen Instrumente der Unternehmensfinanzierung<br />
zurückgegriffen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei der Bankkredit.<br />
Dieser kann je nach Art der benötigten Liquidität in Form eines Darlehens<br />
oder eines Kontokorrentkredites gestaltet sein. Entscheidend ist, wofür<br />
und für wie lange die Liquidität benötigt wird.<br />
Oftmals ist es jedoch sehr schwierig, während eines Liquiditätsengpasses<br />
neue Kreditmittel zu bekommen. Wichtig ist es deshalb, so früh wie möglich<br />
die Zahlungsverpflichtungen zu planen, um etwaigen kritischen Phasen<br />
bereits im Vorfeld gegensteuern zu können. In jedem Fall sind jedoch die<br />
bereits genannten Unterlagen und Informationen beizubringen, um dem<br />
kreditgebenden Institut einen detaillierten Einblick in Ihr Unternehmen zu<br />
gewähren.<br />
Bitte beachten Sie, dass Sie auch in “guten Zeiten” stets einen engen<br />
Kontakt zu Ihren Bankpartnern pflegen. Dieser Aufbau einer vertraulichen<br />
und zuverlässigen Zusammenarbeit erleichtert es Ihnen in kritischen<br />
Momenten, schnelle und unbürokratische Lösungen mit Ihren Bankpartnern<br />
umzusetzen.<br />
Wenn Sie Ihren Geschäftspartner seit Jahren kennen und Sie mit<br />
diesem stets vertrauensvoll zusammengearbeitet haben, werden auch<br />
Sie eher bereit sein, diesem Kunden einmal ein längeres Zahlungsziel<br />
einzuräumen als einem Kunden, den Sie nicht oder kaum kennen.<br />
Neben dem klassischen Bankkredit existieren auch einige öffentliche<br />
Förderprogramme, die Sie im Rahmen der <strong>Existenzsicherung</strong> in Anspruch<br />
nehmen können. Wichtig dabei ist jedoch, dass alle diese Mittel ausschließlich<br />
durch eine Bank beantragt werden können, so dass die vorstehenden<br />
Ausführungen auch hierbei ihre Gültigkeit behalten.<br />
Im Folgenden zeigen wir Ihnen einige öffentliche Kreditprogramme auf.<br />
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung öffentlicher<br />
Mittel besteht. Vielmehr sind auch für diese Darlehen eine gute<br />
Bonität, eine die Finanzierung begleitende Hausbank und meistens auch<br />
eine separate Absicherung erforderlich. Auch die Höhe der Kreditzinsen<br />
bemisst sich vielfach anhand Ihrer Bonität. Zudem sind bis auf wenige<br />
Ausnahmen keine Umschuldungen durch öffentliche Mittel möglich.
Öffentliche Förderprogramme<br />
Die jeweils aktuellen<br />
Zinskonditionen finden<br />
Sie im Internet unter<br />
www.mittelstandsbank.de<br />
1. ERP-Eigenkapitalhilfe (ERP-EKH)<br />
Antragsberechtigung<br />
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit fachlicher und kaufmännischer<br />
Qualifikation bzw. einer angemessenen Berufserfahrung, sowie<br />
Unternehmen mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern (ausgenommen<br />
Landwirtschaft).<br />
Förderumfang<br />
Wachstumsinvestitionen von gewerblichen und freiberuflichen Unternehmen<br />
innerhalb von zwei Jahren nach Gründung.<br />
Durch das ERP-EKH kann das für die Wachstumsinvestition erforderliche<br />
Eigenkapital in Höhe von mindestens 15% auf bis zu 40% der Investitionssumme<br />
aufgestockt werden. Zudem ist das ERP-EKH mit einer Haftungsfreistellung<br />
zugunsten der durchleitenden Bank ausgestattet, so dass für<br />
diesen Kredit keine separaten Banksicherheiten gestellt werden müssen.<br />
2. Kapital für Arbeit<br />
Antragsberechtigung<br />
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen mit guter Bonität, die<br />
Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, bisher geringfügig Beschäftigte<br />
oder Auszubildende einstellen und Finanzierungsbedarf haben. Die neuen<br />
Beschäftigungsverhältnisse müssen sozialversicherungspflichtig sein<br />
und für mindestens 12 Monate abgeschlossen werden.<br />
Förderumfang<br />
Förderfähig sind alle Investitionen und Aufwendungen im Rahmen<br />
Ihres Vorhabens einschließlich der Kosten, die mit der Schaffung der<br />
Arbeitsplätze und mit Qualifizierungsmaßnahmen verbunden sind.<br />
Das Vorhaben und die Gesamtfinanzierung sind im Antrag zu spezifizieren.<br />
Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens, maximal<br />
100.000 g je neu geschlossenem Arbeitsverhältnis, finanziert. Für Teilzeitbeschäftigte<br />
beträgt die Höchstgrenze 50.000 g.<br />
Die Finanzierung umfasst einen klassischen Kredit (Fremdkapitaltranche)<br />
und ein Nachrangdarlehen (Nachrangtranche). Bei der Fremdkapitaltranche<br />
handelt es sich um einen normalen Kredit, der separat besichert<br />
werden muss. Bei der Nachrangtranche hingegen hat die durchleitende<br />
Bank kein Risiko, so dass eine Besicherung dieses Kreditteils nicht erforderlich<br />
ist.<br />
7
8<br />
Mit dem Nachrangdarlehen erhalten Sie somit Mittel zur Verbesserung der<br />
Kapitalstruktur Ihres Unternehmens. Eine Förderhöchstgrenze pro Unternehmen<br />
besteht nicht. Der Umfang der geplanten Einstellungen muss jedoch<br />
im Einklang mit den Zukunftsaussichten des Unternehmens stehen.<br />
3. Unternehmerkredit<br />
Antragsberechtigung<br />
Antragsberechtigt sind in- und ausländische gewerbliche Unternehmen<br />
sowie Freiberufler.<br />
Förderumfang<br />
Gefördert werden Investitionen in Deutschland, für die eine langfristige<br />
Finanzierung erforderlich ist und die einen nachhaltigen wirtschaftlichen<br />
Erfolg erwarten lassen, aber auch Betriebsmittel sowie der Ausgleich vorübergehender<br />
Liquiditätsengpässe. Bei Kreditbeträgen bis zu 1 Mio g kann<br />
der Finanzierungsanteil bis zu 100% der förderfähigen Kosten betragen.<br />
Die Höchstsumme beträgt 5 Mio g.<br />
Eine separate Absicherung der Kreditmittel ist erforderlich. Bei nicht ausreichenden<br />
eigenen Sicherheiten kann ggf. eine Haftungsfreistellung der KfW<br />
Mittelstandsbank genutzt werden.<br />
4. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung<br />
Nordrhein-Westfalen (GuW NRW)<br />
4.1 Investitions- und Betriebsmittelkredite<br />
Antragsberechtigung<br />
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie kleine und mittlere Unternehmen<br />
der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler.<br />
Förderumfang<br />
Gefördert werden Wachstumsinvestitionen, die innerhalb der ersten acht<br />
Jahre nach Gründung oder Übernahme durchgeführt werden. Zudem sind<br />
Investitionen zur Unterstützung des Strukturwandels und zur Verbesserung<br />
der Wettbewerbsfähigkeit unabhängig vom Alter des Unternehmens förderfähig.<br />
Mit dem Darlehen können bis zu 75% der förderfähigen Investitionen finanziert<br />
werden. Dieser Anteil erhöht sich bei Investitionen zur Schaffung von
Die aktuellen Ziel 2-<br />
Fördergebiete finden<br />
Sie im Internet unter<br />
www.ziel2-nrw.de<br />
sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen<br />
um bis zu 25.000 g je zusätzlichem, sozialversicherungspflichtigen Arbeits-<br />
bzw. Ausbildungsplatz auf bis zu 100%. Ohne gleichzeitige Investitionen<br />
kann jeder zusätzliche Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz mit 25.000 g<br />
gefördert werden. Betriebsmittel können bis zu 100% gefördert werden.<br />
Die Kreditmittel sind banküblich zu besichern. Denkbar sind zum Beispiel<br />
Haftungsfreistellungen, Bürgschaften und Grundschulden.<br />
4.2 Nachrangdarlehen<br />
Antragsberechtigung<br />
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ab dem<br />
dritten Jahr nach Gründung.<br />
Förderumfang<br />
Gefördert werden Investitionskosten in Höhe von 50% der Gesamtinvestition,<br />
maximal jedoch 500.000 g. Die Mindestinvestition beträgt 50.000 g.<br />
Auch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens kann<br />
gefördert werden. Eine Besicherung dieses Darlehens ist aufgrund des<br />
Nachrangcharakters nicht erforderlich.<br />
5. Investitionskapital Ziel 2<br />
Antragsberechtigung<br />
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die in Ziel 2-<br />
Gebieten arbeitsplatzschaffende bzw. arbeitsplatzsichernde förderbare<br />
Investitionen in Höhe von mindestens 25.000 g durchführen wollen.<br />
Förderumfang<br />
Darlehen in Höhe von 50% der förderbaren Ausgaben, höchstens 2Mio. g,<br />
die Tilgung erfolgt in einer Summe am Ende der Laufzeit. Die Gesamtfinanzierung<br />
muß gesichert sein. Das Darlehen wird obligatorisch mit einer<br />
100%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank ausgestattet; auf eine<br />
Besicherung wird verzichtet.<br />
Weitere Informationen zu öffentlichen Förderprogrammen erhalten Sie<br />
bei Ihrer Bank oder den unabhängigen Beratungsstellen, die Sie auf<br />
der letzten Umschlagseite dieser Broschüre finden.<br />
9
10<br />
Factoring<br />
Ein Instrument zur kurzfristigen Beschaffung von Liquidität ist das<br />
Factoring. Hierunter versteht man den laufenden Ankauf von Forderungen<br />
Ihres Unternehmens durch ein Factoringinstitut.<br />
Ihr Unternehmen hat Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen<br />
Ihre Kunden. Das Factoringinstitut (kurz: Factor) kauft diese Forderungen<br />
im Rahmen eines Pauschalvertrages regresslos an und bevorschusst<br />
Ihnen unmittelbar nach Ankauf üblicherweise zwischen 80% und 90%<br />
der Forderungssummen gegen eine bankübliche Verzinsung. Zugleich<br />
übernimmt der Factor das Risiko eines etwaigen Zahlungsausfalles Ihrer<br />
Kunden. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr auf die Zahlungsmoral und<br />
die Zahlungsziele Ihrer Kunden angewiesen sind, sondern mit einem<br />
Zahlungsmittelzufluss in Höhe von 80% - 90% der Forderungen planen<br />
können. Der Einbehalt der 10% - 20% Ihrer Forderungen durch den Factor<br />
dient der Deckung von berechtigten Kürzungen des Rechnungsbetrages<br />
durch Ihre Kunden, z.B. bei Skonti-Nutzung, Reklamationen, Minderungsansprüchen<br />
etc. Nach Zahlungseingang durch Ihren Kunden beim Factor<br />
erfolgt die Auszahlung der Restsumme durch den Factor an Sie. Bei<br />
Zielüberschreitung Ihres Kunden wird Ihnen dennoch nach einer vereinbarten<br />
Sperrfrist die Restsumme durch den Factor ausgezahlt, unabhängig<br />
davon, ob Ihr Kunde bis dahin gezahlt hat oder nicht.<br />
Das Standard-Factoring bietet Ihnen drei Leistungsbereiche: Im Rahmen<br />
der Finanzierungsfunktion fließen Ihnen bereits vor eigentlicher<br />
Fälligkeit zwischen 80% und 90% Ihrer Forderungen zu. Sie erhalten also<br />
nahezu umsatzgleiche Zahlungseingänge. Auch das Ausfallrisiko Ihres<br />
Kunden übernimmt der Factor für Sie gegen ein Entgelt von ca. 0,1% - 1%<br />
des abgetretenen Forderungsvolumens. Schließlich bietet der Factor über<br />
den Ankauf der Forderungen hinaus weitere Dienstleistungen an, z. B. die<br />
Debitorenbuchhaltung, das Mahn- und Inkassowesen etc. Hierdurch entlastet<br />
der Factor Sie und bietet Ihnen zusätzliches Kosteneinsparungspotenzial<br />
(z. B. weniger Personal in der Buchhaltung). Die Kosten hierfür betragen<br />
ca. 0,5% - 2,5% des abgetretenen Forderungsvolumens.<br />
Um Factoring nutzen zu können, ist neben einer guten Bonität Ihres Unternehmens<br />
und Ihrer Debitoren auch ein laufender Forderungsbestand in der<br />
Regel von ca. 250.000 g erforderlich.<br />
Neben der vorstehend beschriebenen standardisierten Form des Factoring<br />
gibt es eine Vielzahl von Abwandlungen.
Liquidität planen<br />
Es ist für die Steuerung Ihres Unternehmens unerlässlich, dass Sie Ihre<br />
Liquidität detailliert planen. Eine mindestens monatliche Liquiditätsplanung,<br />
besser noch eine wöchentliche, sind unbedingte Voraussetzung für den<br />
Erhalt der Zahlungsfähigkeit. Erstellen Sie eine tabellarische Übersicht mit<br />
allen Ein- und Auszahlungen. Beachten Sie dabei auch, dass nicht alle<br />
Ihre Kunden pünktlich zahlen. Hierbei werden Ihnen Ihre Erfahrungswerte<br />
sicherlich helfen, ein möglichst realistisches Szenario zu entwickeln.<br />
Ein möglicher schematischer Aufbau könnte wie folgt aussehen:<br />
Einzahlungen<br />
Umsatzerlöse<br />
sonstige Einzahlungen<br />
Einzahlungsstrom<br />
Auszahlungen<br />
Materialeinsatz<br />
Fremdleistungen<br />
Bestandsveränderungen Roh-,<br />
Hilfs- und Betriebsstoffe<br />
Personal<br />
Raumkosten<br />
Versicherungen / Beiträge<br />
Reparaturen / Instandsetzungen<br />
Fahrzeugkosten<br />
Werbe- / Reisekosten<br />
Kosten der Warenabgabe<br />
Leasing<br />
Rechts- / Beratungskosten<br />
Kommunikation<br />
sonstige Kosten<br />
Umsatzsteuerzahllast<br />
Zinsen<br />
Tilgungen<br />
Steuer-Vorauszahlungen<br />
Auszahlungsstrom<br />
Saldo<br />
Woche 1 Woche 2 Woche 3 Woche 4<br />
11
12<br />
Durch diese Liquiditätsplanung verschaffen Sie sich einen Überblick über<br />
Ihre Zahlungsströme, so dass Sie Liquiditätsengpässe bereits im Vorfeld<br />
erkennen und aktiv werden können.<br />
Wenn Sie feststellen, dass die Auszahlungen die Einzahlungen übersteigen,<br />
stellen Sie sicher, dass Sie genug Liquiditätsreserven in Form von Bargeld,<br />
freien Kontokorrentkrediten etc. zur Verfügung haben. Somit können Sie die<br />
fälligen Verbindlichkeiten dennoch erfüllen.<br />
Im Rahmen dieser Liquiditätsplanung sind einige Aspekte von besonderer<br />
Bedeutung, um das Bild nicht zu verfälschen:<br />
Zahlungsziele<br />
Welche Zahlungsziele haben Ihre Kunden und wann müssen Sie Ihre eigenen<br />
Verbindlichkeiten begleichen? Beide Zahlungsziele haben maßgeblichen<br />
Einfluß auf Ihre Liquiditätsplanung!<br />
Skonto<br />
Ziehen Sie und/oder Ihre Kunden Skonto ab? Beachten Sie, dass Sie dies<br />
in Ihrer Liquiditätsplanung berücksichtigen.<br />
Lieferantenkredite<br />
Haben Ihnen Ihre Lieferanten Kredite gewährt? Können Sie zukünftig<br />
Lieferantenkredite nutzen? Welche Zahlungsmodalitäten sind/werden vereinbart?<br />
Diese drei Punkte geben Ihnen auch einen Hinweis auf “Stellschrauben”<br />
Ihrer finanziellen Unternehmenspolitik. Hinterfragen Sie, ob Sie wirklich<br />
Skonti nutzen, ob Sie Ihre mit Ihren Lieferanten vereinbarten Zahlungsziele<br />
auch ausreizen und ob es ggf. die Möglichkeit für Sie gibt, mit Ihrem<br />
Lieferanten eine (größere) Kreditlinie zu vereinbaren. Diese Aspekte können<br />
Ihnen helfen, eine angespannte Liquiditätslage zu vermeiden und bares<br />
Geld zu sparen.<br />
Leasing<br />
Ein weiteres Instrument zur Planung von Liquidität ist das Leasing. Eine<br />
allgemeingültige Definition von Leasing ist aufgrund der Vielzahl der<br />
Vertragsvarianten nicht möglich. Man kann jedoch grundsätzlich feststellen,<br />
dass im Rahmen des Leasings ein Gut befristet und gegen Entgelt<br />
dem Leasingnehmer überlassen wird. Es handelt sich hier somit um eine<br />
besondere Art eines Mietvertrages. Es können sowohl Mobilien als auch<br />
Immobilien geleast werden.
Liquidität steuern<br />
Bei Barzahlung haben Sie bereits zu Investitionsbeginn einen enormen<br />
Liquiditätsabfluss, während die im Rahmen der Investition geplanten<br />
Erträge und die damit verbundenen Einzahlungen erst später und sukzessive<br />
erfolgen werden. Bei einer Kreditfinanzierung haben Sie einen laufenden<br />
Liquiditätsabfluss durch Zinsen und Tilgung, die Gesamtinvestition ist<br />
jedoch natürlich teurer als bei Barzahlung. Beide Varianten haben Auswirkungen<br />
auf die Bilanz, denn Ihre Investition, z. B. eine Maschine, wird in<br />
das Anlagevermögen eingestellt, gleichzeitig steigen Ihre Bankverbindlichkeiten<br />
oder sinkt Ihr Bankguthaben.<br />
Beim Leasing hingegen haben Sie die Chance, die Investition bilanzneutral<br />
zu tätigen. Die zu zahlenden Leasingraten gehen unmittelbar als Aufwand<br />
in die Gewinn- und Verlustrechnung ein, mindern dadurch Ihren Gewinn<br />
und somit Ihre Steuerlast. Nach Ablauf der vereinbarten Leasingdauer<br />
haben Sie zudem je nach Ausgestaltung des Vertrages die Option, die<br />
Maschine für einen Restwert zu erwerben. Jedoch sind die im Rahmen<br />
des Leasing anfallenden Kosten fast immer höher als bei einem Kauf oder<br />
einer Kreditfinanzierung. Zudem geht das Leasingobjekt nach Ablauf der<br />
Vertragslaufzeit nicht in Ihr Eigentum über, sondern fällt an den Leasinggeber<br />
zurück.<br />
Wichtig ist, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater sicherstellen,<br />
dass Ihre Leasingvereinbarung mit den Leasingerlassen des<br />
Bundesfinanzministeriums übereinstimmen. Nur so können Sie die<br />
steuerlichen Vorteile auch nutzen.<br />
Neben der Liquiditätsplanung sollten Sie versuchen, Zahlungsströme möglichst<br />
zu steuern. Dies gilt sowohl für Ein- als auch für Auszahlungen.<br />
Instrumente wie das Lastschriftverfahren, Schecks oder Wechsel können<br />
Ihnen helfen, Ihre Zahlungen zu steuern. Dies schafft Ihnen einen<br />
Liquiditätspuffer und hilft Ihnen, Einzahlungen schneller zu verbuchen und<br />
Auszahlungen einige Tage zu verzögern.<br />
13
14<br />
Tipps für Bank- und Investorengespräche<br />
Zuschüsse für Beratungen<br />
Wie bereits zu Beginn dieser Broschüre dargestellt, werden Sie einige<br />
Gespräche mit Banken und Investoren führen. Um diese Gespräche für Sie<br />
erfolgreich zu gestalten, sollten Sie neben dem Zusammentragen der auf<br />
Seite 4 genannten Unterlagen auch den Gesprächstermin selbst gut vor-<br />
und nachbereiten.<br />
Folgende Hinweise sollten Sie beachten:<br />
Unterlagen gut aufbereiten und insbesondere die Planzahlen<br />
genau prüfen<br />
Steuerberater und/oder Unternehmensberater hinzuziehen<br />
Nach Gespräch Dankschreiben mit Zusammenfassung der<br />
besprochenen weiteren Schritte erstellen<br />
Nach Gespräch interne Kurznotiz mit Handlungsfeldern,<br />
Zuständigkeiten und Fristen erstellen<br />
Schwachstellen in Präsentation oder Konzept beheben, Team ggf.<br />
verstärken<br />
Aus Beratungsprogrammen können Zuschüsse zur Finanzierung von<br />
Betriebsberatungen gewährt werden, die zusammen mit externen Beratern<br />
durchgeführt werden können. Abhängig vom Alter des Unternehmens und<br />
dem individuellen Beratungsbedarf gibt es unterschiedliche Beratungsmöglichkeiten.<br />
Festigungsberatung<br />
Antragsberechtigung<br />
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, sofern diese nicht<br />
selbst beratend tätig werden, können in den ersten fünf Jahren nach<br />
Gründung oder Übernahme des Unternehmens Beratungsleistungen zur<br />
Festigung ihres Unternehmens beanspruchen.
Beratungsinhalte<br />
Die Festigungsberatung umfasst alle Inhalte, die zur <strong>Existenzsicherung</strong> des<br />
Unternehmens dienen. Dies sind insbesondere Finanzierungs-, Personal-,<br />
Produktions-, Organisations-, Design- oder Marketingfragen sowie Außenwirtschafts-<br />
oder Technologiekonzepte und Ratingvorbereitungen.<br />
Zuschüsse können auch für Gruppenberatungen gewährt werden.<br />
Hierunter versteht man eine Beratung, die zeitgleich für mehrere natürliche<br />
Personen oder rechtlich nicht miteinander verbundene Unternehmen durchgeführt<br />
wird und fachspezifische Problemstellungen beinhaltet.<br />
Die Ansprechpartnerinnen und -partner in den Städten (siehe<br />
letzte Umschlagseite) können weitere Informationen zu dieser<br />
Beratungsmöglichkeit und zum Förderumfang geben.<br />
Potenzialberatung<br />
Antragsberechtigung<br />
Die Potenzialberatung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die<br />
länger als 5 Jahre am Markt tätig sind. Die Unternehmen werden unterstützt,<br />
ihre betrieblichen Abläufe zu optimieren. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit<br />
der Unternehmen auszubauen und Beschäftigung zu sichern.<br />
Beratungsinhalte<br />
Unternehmen und Beschäftigte sollen ermutigt und in die Lage versetzt<br />
werden, gemeinsam den durch den Strukturwandel und globalisierten<br />
Wettbewerb notwendig gewordenen betrieblichen Modernisierungsprozess<br />
einzuleiten. Ausgehend von einer Analyse der betrieblichen Stärken und<br />
Schwächen werden ein Handlungsplan und erste Umsetzungsschritte entwickelt.<br />
Ansprechpartner für diese Fördermöglichkeit ist das<br />
Regionalsekretariat Mittleres Ruhrgebiet<br />
Viktoriastraße 10<br />
44777 Bochum<br />
fon: 0234/910-2338<br />
15
16<br />
© Gründerbüro Ruhr 2003<br />
Alle Rechte vorbehalten<br />
im Technologiezentrum Ruhr<br />
Universitätsstraße 142<br />
44799 Bochum<br />
fon: 0234/9706050<br />
fax: 0234/9706060<br />
e-mail: gruender@gruenderbuero-ruhr.de<br />
Internet: www.gruenderbuero-ruhr.de<br />
Europäische Gemeinschaft<br />
Europäischer Fonds<br />
für Regionale Entwicklung<br />
Viktoriastraße 10<br />
44777 Bochum<br />
gefördert vom Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes<br />
Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union<br />
Amt für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung<br />
fon: 02 34/910-2032<br />
fax: 02 34/910-1876<br />
e-mail: sschledorn@bochum.de<br />
Internet: www.bochum.de/wirtschaftsfoerderung<br />
Wirtschaftsförderungsgesellschaft<br />
<strong>Herne</strong> mbH<br />
Westring 303<br />
44629 <strong>Herne</strong><br />
fon: 02323/925-100<br />
fax: 02323/925-120<br />
e-mail: info@wfg-herne.de<br />
Internet: www.wfg-herne.de