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Wohnungsbaugenossenschaft Magdeburg-Stadtfeld eG

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<strong>Wohnungsbaugenossenschaft</strong><br />

<strong>Magdeburg</strong>-<strong>Stadtfeld</strong> <strong>eG</strong><br />

Hausordnung<br />

Stand: Juni 2005


INHALTSVERZEICHNIS<br />

I. Wohnung<br />

1. Lüftung und Wohnung<br />

2. Sanitäre Anlagen<br />

3. Verhalten bei Frost<br />

4. Waschen und Trocknen von Wäsche<br />

5. Brandschutz<br />

6. Balkone und Loggien<br />

7. Haustiere<br />

8. Veränderungen bzw. Eingriffe in die Mietsache<br />

II. Haus-, Hof- und Gartenanlagen<br />

1. Treppenhaus-, Boden- und Kellerreinigung<br />

2. Antennenanlagen<br />

3. Außenanlagen<br />

III. Schäden und deren Verhütung<br />

1. Meldung von Schäden<br />

2. Abwesenheit des Mieters<br />

3. Lagerung von Gegenständen in Abstellräumen<br />

4. Allgemeine Stromversorgung<br />

5. Treppenhaus und Flure<br />

IV. Gegenseitige Rücksichtnahme in der Hausgemeinschaft<br />

1. Vermeidung von Lärmbelästigung<br />

2. Spielen der Kinder<br />

3. Teppichklopfen<br />

4. Schließen von Türen und Fenstern<br />

V. Verschiedenes


Die Hausordnung ist rechtsverbindlicher Bestandteil des Nutzungs-/ Mietvertrages.<br />

Wohnungen und Anlagen der Genossenschaft sind gemeinsames Eigentum der Mitglieder.<br />

Es muss daher von jedem Nutzer erwartet werden, dass er dieses Eigentum pfleglich<br />

behandelt und zu seiner Erhaltung beiträgt.<br />

Gegenseitige Rücksichtnahme erleichtert das Zusammenleben.<br />

Jedes Mitglied/jeder Mieter achtet darauf, dass seine Nachbarn nicht gestört werden.<br />

Im Interesse eines gutnachbarlichen Zusammenwohnens sind folgende Verhaltensordnungen<br />

aufgestellt worden.<br />

I. Wohnung<br />

1. Lüftung und Wohnung<br />

Die Wohnung ist ausreichend zu lüften, zu reinigen und zu beheizen. Vorhandene<br />

Feuerstätten sind nach den jeweiligen Bedienungsanweisungen zu betreiben.<br />

Es ist nicht gestattet, die Wohnung über das Treppenhaus zu entlüften.<br />

2. Sanitäre Anlagen<br />

Haus- und Küchenabfälle, Zellstoffbinden, Windeln sind nicht über Toilettenanlagen und<br />

Ausgussbecken zu entsorgen. Waschbecken, Badewannen und Toilettenbecken dürfen nicht<br />

mit ätzenden Flüssigkeiten oder schleifenden Putzmitteln, welche die Glasur angreifen,<br />

gereinigt werden.<br />

Bei Verstopfungen der Rohrleitungen innerhalb der Wohnung haftet der Mieter in vollem<br />

Umfang bei schuldhaftem Verhalten.<br />

Das Betätigen von Absperr- und Regelorganen außerhalb der Wohnungen durch Mieter ist<br />

untersagt. Ausnahme ist die Betätigung im Havarie- oder Notfall.<br />

3. Verhalten bei Frost<br />

Sinkt die Außentemperatur unter den Gefrierpunkt, sind alle geeigneten Maßnahmen zu<br />

treffen, um ein Einfrieren von wasserführenden Leitungen (zum Beispiel Wasserversorgung<br />

und Heizkörper) zu vermeiden. Abwesenheit entbindet den Wohnungsinhaber nicht von den<br />

notwendigen Frostschutzmaßnahmen.<br />

4. Waschen und Trocknen von Wäsche<br />

Jeder Mieter/ Nutzer hat das Recht, die vorhandenen Wascheinrichtungen und Trockenräume<br />

gemäß hausinterner Regelung zu benutzen.<br />

Die Benutzer der Wasch- und Trockenräume erstellen in eigener Regie einen Wasch- und<br />

Trockenplan. Nach Beendigung der Wäsche sind Wasch- und Trockenraum gründlich zu<br />

reinigen, zu verschließen und die Schlüssel an den Nachfolger weiterzugeben. Die Benutzung<br />

der Wasch- und Trockenräume erfolgt auf eigene Gefahr. Ein Ersatz für verdorbene,<br />

beschädigte oder entwendete Wäschestücke wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die<br />

Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.


Die Waschräume sind stets abzuschließen.<br />

Wäsche darf nur in den Trockenräumen und auf evtl. vorhandenen Trockenplätzen getrocknet<br />

werden. Auf Balkonen darf Wäsche bis zur Höhe der Brüstung aufgehängt werden.<br />

Bei Benutzung des Waschraumes verweisen wir auf die gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Ruhezeiten, die im Punkt IV benannt sind.<br />

5. Brandschutz<br />

Es ist unzulässig, Brennmaterial jeglicher Art in der Wohnung zu lagern. Für die<br />

Vorratshaltung sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.<br />

Offenes Licht und Rauchen auf dem Boden, im Keller und im Fahrstuhl sind verboten.<br />

Leicht entzündbare und feuergefährliche Stoffe dürfen im Keller und auf dem Boden nicht<br />

aufbewahrt werden.<br />

Glühende und heiße Asche darf nicht in die Mülltonnen geschüttet werden.<br />

Mofas, Mopeds etc. dürfen nicht innerhalb des Hauses, also auch nicht im Keller, abgestellt<br />

werden.<br />

Bei Änderungen an Feuerstellen (Aufstellen von Ölöfen, Neueinführung in Schornsteinen) ist<br />

unsere vorherige Genehmigung sowie die des Bezirksschornsteinfegermeisters einzuholen.<br />

Die Lagerung von Heizöl ist nur mit besonderer Genehmigung der WBG „<strong>Magdeburg</strong>-<br />

<strong>Stadtfeld</strong>“ <strong>eG</strong> gestattet.<br />

Das Grillen ist auf Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar an den Gebäude liegenden<br />

Flächen ist nicht gestattet.<br />

6. Balkone und Loggien<br />

Die Benutzung der Balkone und Loggien darf für andere Mieter/ Nutzer nicht zu<br />

Belästigungen irgendeiner Art führen.<br />

Blumenkästen müssen fachgerecht angebracht sein. Beim Gießen der Bepflanzung ist darauf<br />

zu achten, dass niemand durch herabtropfendes Wasser belästigt wird und Brüstungen, Wände<br />

und unter der Wohnung liegende Anlagen nicht verunreinigt oder beschädigt werden.<br />

Im begründeten Zweifelsfalle kann die Genossenschaft das Aufstellen von Blumenkästen und<br />

Blumen untersagen.<br />

7. Haustiere<br />

Wenn im Nutzungsvertrag keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, gilt dies als<br />

jederzeit widerrufliche Zustimmung zur Haltung von Haustieren. Der Mieter/ Nutzer ist<br />

verantwortlich für die Beseitigung von Schäden und Verunreinigungen, die durch sein Tier in<br />

der gesamten Wohnanlage entstehen. Der Tierhalter zeichnet für die Hygiene in der<br />

Tierhaltung verantwortlich. Bei der Haustierhaltung sind Belästigungen aller Art gegenüber<br />

den Hausbewohnern auszuschließen. Tierhalter dürfen den Aufzug mit ihrem Haustier nur


etreten, wenn andere bereits im Aufzug befindliche Personen dies gestatten. Gegebenenfalls<br />

muss der Tierhalter warten, bis der Aufzug frei ist.<br />

Im Haus und im Bereich der Wohnanlage sind generell Hunde an der kurzen Leine zu führen.<br />

Die WBG „<strong>Magdeburg</strong>-<strong>Stadtfeld</strong>“ <strong>eG</strong> kann verlangen, dass der Haustierhalter die zur<br />

Beseitigung von Belästigungen durch Tierhaltung erforderlichen Maßnahmen trifft oder das<br />

Tier/ die Tiere aus der Wohnung entfernt.<br />

8. Veränderungen bzw. Eingriffe in die Mietsache<br />

Für bauliche Veränderungen an der Mietsache ist immer die Zustimmung der WBG<br />

„<strong>Magdeburg</strong>-<strong>Stadtfeld</strong>“ <strong>eG</strong> einzuholen.<br />

Eingriffe in die Installationssysteme (Wasser, Abwasser, Heizung und Elektro) sind nicht<br />

gestattet.<br />

Das Anbohren sowie das Einschlagen bzw. Eindrehen von Nägeln, Schrauben, Haken usw. in<br />

Holz-Bauteile aller Art und Kunststofffenster ist zu unterlassen.<br />

Klemm- und Klebevorrichtungen sind für Fensterrollos bzw. Fenstergardinen zu verwenden.<br />

Die Namensschilder an den neuen Wohnungseingangstüren (nach 1990) sind mit<br />

Doppelklebeband zu befestigen.<br />

Das Anbringen von Styroporplatten ist nicht gestattet.<br />

II. Haus-, Hof- und Gartenanlagen<br />

1. Treppenhaus-, Boden- und Kellerreinigung<br />

Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Treppenhaus sind die Visitenkarten der Bewohner des<br />

Hauses. Daraus ergibt sich für jeden Wohnungsnutzer die Pflicht zur Reinigung, wenn diese<br />

nicht von einem beauftragten Dienstleistungsunternehmen durchgeführt wird.<br />

Die Wohnungsnutzer einer Etage haben im Wechsel einmal in der Woche die Treppe zu ihrer<br />

Etage feucht aufzuwischen und an den übrigen Tagen besenrein zu halten. Dazu gehört auch<br />

die Reinigung vorhandener Podeste, Flure und Glasflächen.<br />

Im Rahmen der großen Hausordnung haben die Wohnungsnutzer des Hauseinganges im<br />

wöchentlichen Wechsel die gemeinschaftlich genutzten Räume und Flächen zu reinigen. Dazu<br />

gehören Hauseingangsbereiche, Boden- und Kellerräume, Fahrradräume, sonstige<br />

Gemeinschafts- und Müllcontainerräume im Haus.<br />

Abweichende Festlegungen der Hausgemeinschaften sind zulässig.<br />

Außergewöhnliche Verschmutzungen des Hauses und der Zugänge durch Transporte oder<br />

Lieferungen hat der Empfänger unverzüglich zu beseitigen.<br />

2. Antennenanlagen<br />

An der Gemeinschaftsantennenanlage bis einschließlich Antennensteckdose in der Wohnung<br />

dürfen keinerlei Eingriffe vorgenommen werden. Bei Störungen des Fernsehempfangs ist der<br />

Eigner/ Betreiber zu unterrichten.<br />

Die Installation eigener Antennen zum Satellitenempfang ist grundsätzlich nicht statthaft.


3.Außenanlagen<br />

Jegliche Verunreinigungen und Beschädigungen der Außenanlagen sind untersagt. Bei<br />

Zuwiderhandlungen werden die Verursacher materiell zur Verantwortung gezogen. Das<br />

Befahren und Parken von Fahrzeugen auf Grünflächen und Wegen ist grundsätzlich untersagt,<br />

außer Fahrzeugen der Grünlandpflege bzw. Fahrzeugen, die eine Sondergenehmigung der<br />

WBG „<strong>Magdeburg</strong>-<strong>Stadtfeld</strong>“ <strong>eG</strong> vorweisen. Unbefugt abgestellte Fahrzeuge werden<br />

kostenpflichtig durch Fremdunternehmen abgeschleppt. Ein unbegründetes Laufenlassen von<br />

Fahrzeugmotoren auf Parkflächen sowie lärmintensive Reparaturen an Fahrzeugen sind<br />

grundsätzlich verboten, ebenso Autowäschen. Das Halten und Füttern von Tieren aller Art in<br />

den Außenanlagen und Gemeinschaftseinrichtungen durch Mitglieder, Nutzer, Mieter oder<br />

Dritte ist ausdrücklich verboten.<br />

III. Schäden und deren Verhütung<br />

1. Meldung von Schäden<br />

Schäden in der Wohnung, im Haus sowie in den gemeinschaftlich genutzten Räumen und am<br />

genossenschaftlichen Eigentum sind dem jeweiligen Hausmeister bzw. der Reparaturabteilung<br />

der <strong>Wohnungsbaugenossenschaft</strong> unverzüglich zu melden. Im Havariefall ist der zuständige<br />

Notdienst zu informieren.<br />

2. Abwesenheit des Mieters<br />

Für die Dauer seiner Abwesenheit im Krankheitsfall, Urlaub etc. oder aus altersbedingten<br />

Gründen hat jeder Mieter dafür Sorge zu tragen, dass seine Pflichten gemäß Hausordnung<br />

erfüllt werden. Bei längerer Abwesenheit sollte bei einer Vertrauensperson der Schlüssel<br />

hinterlegt werden, damit im Havariefall der Zugang zur Wohnung gewährleistet ist.<br />

3. Lagerung von Gegenständen in Abstellräumen<br />

Das Abstellen und Lagern von Gegenständen im Keller, auf dem Boden oder in anderen zur<br />

Wohnung gehörenden Nebengelassen erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.<br />

Das Lagern von Gegenständen (z.B. Möbel, Sperrmüll u.a.) in den gemeinschaftlich<br />

genutzten genossenschaftlichen Räumlichkeiten ist untersagt.<br />

Wer dagegen verstößt, hat die Kosten für die von der Genossenschaft veranlasste Entsorgung<br />

zu tragen.<br />

4. Allgemeine Stromversorgung<br />

Die Benutzung der Haus- und Außenbeleuchtung ist auf das notwendige Mindestmaß zu<br />

beschränken.<br />

Der Anschluss mit Strom betriebener Anlagen an das Netz der allgemeinen<br />

Hausstromversorgung ist nicht gestattet.<br />

5. Treppenhaus und Flure<br />

Das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art in den Hausfluren und Treppenhäusern ist<br />

untersagt.


Fluchtwege sowie ungehinderter Zugang zu Feuerlösch- und Absperreinrichtungen sind zu<br />

gewährleisten.<br />

IV. Gegenseitige Rücksichtnahme in der Hausgemeinschaft<br />

1. Vermeidung von Lärmbelästigung<br />

Die Hausbewohner nehmen ständig und gegenseitig Rücksicht und vermeiden auch außerhalb<br />

der Ruhezeiten unnötigen Lärm.<br />

In der Zeit von 13.00 – 15.00 Uhr und 20.00 – 07.00 Uhr sind ruhestörende Arbeiten, wie z.B.<br />

Sägen, Bohren und Hämmern untersagt.<br />

Das Abspielen und Abhören von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie Tonträgern jeder Art<br />

als auch das Hausmusizieren ist stets auf die Wohnung und auf Zimmerlautstärke zu<br />

beschränken.<br />

Das gilt auch bei Familienfeiern und anderen Festlichkeiten, die sich über 22.00 Uhr hinaus<br />

erstrecken. Diese sollten den betroffenen Hausbewohnern rechtzeitig angekündigt und mit<br />

ihnen abgesprochen werden. Für ein eventuelles Fehlverhalten seiner Besucher ist der Mieter/<br />

Nutzer rechtlich verantwortlich.<br />

2. Spielen der Kinder<br />

Treppenhaus, Personenaufzüge, Kellergänge und Boden sowie die bepflanzten Außenanlagen<br />

sind keine Kinderspielplätze. Bei vorhandenen Spielplätzen und Sandkästen gehört es zu den<br />

Obliegenheiten der Eltern, darauf zu achten, dass das benutzte Spielzeug nach Beendigung<br />

des Spielens entfernt wird und die Kinder zum pflegsamen Umgang mit den Anlagen<br />

angehalten werden.<br />

3. Teppichklopfen<br />

Teppiche, Läufer, Fußmatten, Decken etc. dürfen nur auf dafür vorgesehenen Plätzen, unter<br />

Beachtung der Ruhezeiten, ausgeklopft werden. Entstauben und Ausklopfen o.g. Gegenstände<br />

auf den Balkonen und von Fenstern aus ist untersagt.<br />

Ebenso untersagt ist das Entsorgen (z. B. Zigarettenkippen) über Balkone bzw. Fenster.<br />

4. Schließen von Türen und Fenster<br />

Keller-, Boden- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten<br />

und dürfen nur zum Zwecke der Lüftung kurzzeitig geöffnet werden.<br />

Zum Schutz der Hausbewohner sind die Haustür und die übrigen Zugänge in der Zeit von<br />

20.00 – 06.00 Uhr abzuschließen und geschlossen zu halten. Der WBG „<strong>Magdeburg</strong>-<br />

<strong>Stadtfeld</strong>“ <strong>eG</strong> erwächst keinerlei Verbindlichkeit gegenüber den Hausbewohnern, wenn die<br />

Haustür nicht verschlossen war.


V. Verschiedenes<br />

Vorsätzliche bzw. wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung berechtigen den Vorstand,<br />

den Mieter/ Nutzer abzumahnen und gegebenenfalls das Miet-/ Nutzungsverhältnis fristlos zu<br />

kündigen.<br />

Der Hauswart/ Hausmeister der WBG „<strong>Magdeburg</strong>-<strong>Stadtfeld</strong>“ <strong>eG</strong> (soweit in der Wohnanlage<br />

eingesetzt) übt für das Haus das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, die Einhaltung der<br />

Hausordnung zu kontrollieren, die Durchführung/ Nachholung von Reinigungsarbeiten gemäß<br />

der Hausordnung vom Mieter/ Nutzer zu verlangen und/ oder einen Reinigungsplan<br />

vorzugeben. Beschwerden und Mängelanzeigen sind grundsätzlich an ihn zu richten.<br />

Gesetze, Verordnungen, Verträge, Satzungen usw., die einzelnen Bestimmungen dieser<br />

Hausordnung entgegenstehen sollten, ziehen im Zweifel nicht die Unwirksamkeit der übrigen<br />

Bestimmungen nach sich.<br />

Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.<br />

Der Vorstand

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