Wohnungsbaugenossenschaft Magdeburg-Stadtfeld eG
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<strong>Wohnungsbaugenossenschaft</strong><br />
<strong>Magdeburg</strong>-<strong>Stadtfeld</strong> <strong>eG</strong><br />
Hausordnung<br />
Stand: Juni 2005
INHALTSVERZEICHNIS<br />
I. Wohnung<br />
1. Lüftung und Wohnung<br />
2. Sanitäre Anlagen<br />
3. Verhalten bei Frost<br />
4. Waschen und Trocknen von Wäsche<br />
5. Brandschutz<br />
6. Balkone und Loggien<br />
7. Haustiere<br />
8. Veränderungen bzw. Eingriffe in die Mietsache<br />
II. Haus-, Hof- und Gartenanlagen<br />
1. Treppenhaus-, Boden- und Kellerreinigung<br />
2. Antennenanlagen<br />
3. Außenanlagen<br />
III. Schäden und deren Verhütung<br />
1. Meldung von Schäden<br />
2. Abwesenheit des Mieters<br />
3. Lagerung von Gegenständen in Abstellräumen<br />
4. Allgemeine Stromversorgung<br />
5. Treppenhaus und Flure<br />
IV. Gegenseitige Rücksichtnahme in der Hausgemeinschaft<br />
1. Vermeidung von Lärmbelästigung<br />
2. Spielen der Kinder<br />
3. Teppichklopfen<br />
4. Schließen von Türen und Fenstern<br />
V. Verschiedenes
Die Hausordnung ist rechtsverbindlicher Bestandteil des Nutzungs-/ Mietvertrages.<br />
Wohnungen und Anlagen der Genossenschaft sind gemeinsames Eigentum der Mitglieder.<br />
Es muss daher von jedem Nutzer erwartet werden, dass er dieses Eigentum pfleglich<br />
behandelt und zu seiner Erhaltung beiträgt.<br />
Gegenseitige Rücksichtnahme erleichtert das Zusammenleben.<br />
Jedes Mitglied/jeder Mieter achtet darauf, dass seine Nachbarn nicht gestört werden.<br />
Im Interesse eines gutnachbarlichen Zusammenwohnens sind folgende Verhaltensordnungen<br />
aufgestellt worden.<br />
I. Wohnung<br />
1. Lüftung und Wohnung<br />
Die Wohnung ist ausreichend zu lüften, zu reinigen und zu beheizen. Vorhandene<br />
Feuerstätten sind nach den jeweiligen Bedienungsanweisungen zu betreiben.<br />
Es ist nicht gestattet, die Wohnung über das Treppenhaus zu entlüften.<br />
2. Sanitäre Anlagen<br />
Haus- und Küchenabfälle, Zellstoffbinden, Windeln sind nicht über Toilettenanlagen und<br />
Ausgussbecken zu entsorgen. Waschbecken, Badewannen und Toilettenbecken dürfen nicht<br />
mit ätzenden Flüssigkeiten oder schleifenden Putzmitteln, welche die Glasur angreifen,<br />
gereinigt werden.<br />
Bei Verstopfungen der Rohrleitungen innerhalb der Wohnung haftet der Mieter in vollem<br />
Umfang bei schuldhaftem Verhalten.<br />
Das Betätigen von Absperr- und Regelorganen außerhalb der Wohnungen durch Mieter ist<br />
untersagt. Ausnahme ist die Betätigung im Havarie- oder Notfall.<br />
3. Verhalten bei Frost<br />
Sinkt die Außentemperatur unter den Gefrierpunkt, sind alle geeigneten Maßnahmen zu<br />
treffen, um ein Einfrieren von wasserführenden Leitungen (zum Beispiel Wasserversorgung<br />
und Heizkörper) zu vermeiden. Abwesenheit entbindet den Wohnungsinhaber nicht von den<br />
notwendigen Frostschutzmaßnahmen.<br />
4. Waschen und Trocknen von Wäsche<br />
Jeder Mieter/ Nutzer hat das Recht, die vorhandenen Wascheinrichtungen und Trockenräume<br />
gemäß hausinterner Regelung zu benutzen.<br />
Die Benutzer der Wasch- und Trockenräume erstellen in eigener Regie einen Wasch- und<br />
Trockenplan. Nach Beendigung der Wäsche sind Wasch- und Trockenraum gründlich zu<br />
reinigen, zu verschließen und die Schlüssel an den Nachfolger weiterzugeben. Die Benutzung<br />
der Wasch- und Trockenräume erfolgt auf eigene Gefahr. Ein Ersatz für verdorbene,<br />
beschädigte oder entwendete Wäschestücke wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die<br />
Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.
Die Waschräume sind stets abzuschließen.<br />
Wäsche darf nur in den Trockenräumen und auf evtl. vorhandenen Trockenplätzen getrocknet<br />
werden. Auf Balkonen darf Wäsche bis zur Höhe der Brüstung aufgehängt werden.<br />
Bei Benutzung des Waschraumes verweisen wir auf die gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Ruhezeiten, die im Punkt IV benannt sind.<br />
5. Brandschutz<br />
Es ist unzulässig, Brennmaterial jeglicher Art in der Wohnung zu lagern. Für die<br />
Vorratshaltung sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.<br />
Offenes Licht und Rauchen auf dem Boden, im Keller und im Fahrstuhl sind verboten.<br />
Leicht entzündbare und feuergefährliche Stoffe dürfen im Keller und auf dem Boden nicht<br />
aufbewahrt werden.<br />
Glühende und heiße Asche darf nicht in die Mülltonnen geschüttet werden.<br />
Mofas, Mopeds etc. dürfen nicht innerhalb des Hauses, also auch nicht im Keller, abgestellt<br />
werden.<br />
Bei Änderungen an Feuerstellen (Aufstellen von Ölöfen, Neueinführung in Schornsteinen) ist<br />
unsere vorherige Genehmigung sowie die des Bezirksschornsteinfegermeisters einzuholen.<br />
Die Lagerung von Heizöl ist nur mit besonderer Genehmigung der WBG „<strong>Magdeburg</strong>-<br />
<strong>Stadtfeld</strong>“ <strong>eG</strong> gestattet.<br />
Das Grillen ist auf Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar an den Gebäude liegenden<br />
Flächen ist nicht gestattet.<br />
6. Balkone und Loggien<br />
Die Benutzung der Balkone und Loggien darf für andere Mieter/ Nutzer nicht zu<br />
Belästigungen irgendeiner Art führen.<br />
Blumenkästen müssen fachgerecht angebracht sein. Beim Gießen der Bepflanzung ist darauf<br />
zu achten, dass niemand durch herabtropfendes Wasser belästigt wird und Brüstungen, Wände<br />
und unter der Wohnung liegende Anlagen nicht verunreinigt oder beschädigt werden.<br />
Im begründeten Zweifelsfalle kann die Genossenschaft das Aufstellen von Blumenkästen und<br />
Blumen untersagen.<br />
7. Haustiere<br />
Wenn im Nutzungsvertrag keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, gilt dies als<br />
jederzeit widerrufliche Zustimmung zur Haltung von Haustieren. Der Mieter/ Nutzer ist<br />
verantwortlich für die Beseitigung von Schäden und Verunreinigungen, die durch sein Tier in<br />
der gesamten Wohnanlage entstehen. Der Tierhalter zeichnet für die Hygiene in der<br />
Tierhaltung verantwortlich. Bei der Haustierhaltung sind Belästigungen aller Art gegenüber<br />
den Hausbewohnern auszuschließen. Tierhalter dürfen den Aufzug mit ihrem Haustier nur
etreten, wenn andere bereits im Aufzug befindliche Personen dies gestatten. Gegebenenfalls<br />
muss der Tierhalter warten, bis der Aufzug frei ist.<br />
Im Haus und im Bereich der Wohnanlage sind generell Hunde an der kurzen Leine zu führen.<br />
Die WBG „<strong>Magdeburg</strong>-<strong>Stadtfeld</strong>“ <strong>eG</strong> kann verlangen, dass der Haustierhalter die zur<br />
Beseitigung von Belästigungen durch Tierhaltung erforderlichen Maßnahmen trifft oder das<br />
Tier/ die Tiere aus der Wohnung entfernt.<br />
8. Veränderungen bzw. Eingriffe in die Mietsache<br />
Für bauliche Veränderungen an der Mietsache ist immer die Zustimmung der WBG<br />
„<strong>Magdeburg</strong>-<strong>Stadtfeld</strong>“ <strong>eG</strong> einzuholen.<br />
Eingriffe in die Installationssysteme (Wasser, Abwasser, Heizung und Elektro) sind nicht<br />
gestattet.<br />
Das Anbohren sowie das Einschlagen bzw. Eindrehen von Nägeln, Schrauben, Haken usw. in<br />
Holz-Bauteile aller Art und Kunststofffenster ist zu unterlassen.<br />
Klemm- und Klebevorrichtungen sind für Fensterrollos bzw. Fenstergardinen zu verwenden.<br />
Die Namensschilder an den neuen Wohnungseingangstüren (nach 1990) sind mit<br />
Doppelklebeband zu befestigen.<br />
Das Anbringen von Styroporplatten ist nicht gestattet.<br />
II. Haus-, Hof- und Gartenanlagen<br />
1. Treppenhaus-, Boden- und Kellerreinigung<br />
Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Treppenhaus sind die Visitenkarten der Bewohner des<br />
Hauses. Daraus ergibt sich für jeden Wohnungsnutzer die Pflicht zur Reinigung, wenn diese<br />
nicht von einem beauftragten Dienstleistungsunternehmen durchgeführt wird.<br />
Die Wohnungsnutzer einer Etage haben im Wechsel einmal in der Woche die Treppe zu ihrer<br />
Etage feucht aufzuwischen und an den übrigen Tagen besenrein zu halten. Dazu gehört auch<br />
die Reinigung vorhandener Podeste, Flure und Glasflächen.<br />
Im Rahmen der großen Hausordnung haben die Wohnungsnutzer des Hauseinganges im<br />
wöchentlichen Wechsel die gemeinschaftlich genutzten Räume und Flächen zu reinigen. Dazu<br />
gehören Hauseingangsbereiche, Boden- und Kellerräume, Fahrradräume, sonstige<br />
Gemeinschafts- und Müllcontainerräume im Haus.<br />
Abweichende Festlegungen der Hausgemeinschaften sind zulässig.<br />
Außergewöhnliche Verschmutzungen des Hauses und der Zugänge durch Transporte oder<br />
Lieferungen hat der Empfänger unverzüglich zu beseitigen.<br />
2. Antennenanlagen<br />
An der Gemeinschaftsantennenanlage bis einschließlich Antennensteckdose in der Wohnung<br />
dürfen keinerlei Eingriffe vorgenommen werden. Bei Störungen des Fernsehempfangs ist der<br />
Eigner/ Betreiber zu unterrichten.<br />
Die Installation eigener Antennen zum Satellitenempfang ist grundsätzlich nicht statthaft.
3.Außenanlagen<br />
Jegliche Verunreinigungen und Beschädigungen der Außenanlagen sind untersagt. Bei<br />
Zuwiderhandlungen werden die Verursacher materiell zur Verantwortung gezogen. Das<br />
Befahren und Parken von Fahrzeugen auf Grünflächen und Wegen ist grundsätzlich untersagt,<br />
außer Fahrzeugen der Grünlandpflege bzw. Fahrzeugen, die eine Sondergenehmigung der<br />
WBG „<strong>Magdeburg</strong>-<strong>Stadtfeld</strong>“ <strong>eG</strong> vorweisen. Unbefugt abgestellte Fahrzeuge werden<br />
kostenpflichtig durch Fremdunternehmen abgeschleppt. Ein unbegründetes Laufenlassen von<br />
Fahrzeugmotoren auf Parkflächen sowie lärmintensive Reparaturen an Fahrzeugen sind<br />
grundsätzlich verboten, ebenso Autowäschen. Das Halten und Füttern von Tieren aller Art in<br />
den Außenanlagen und Gemeinschaftseinrichtungen durch Mitglieder, Nutzer, Mieter oder<br />
Dritte ist ausdrücklich verboten.<br />
III. Schäden und deren Verhütung<br />
1. Meldung von Schäden<br />
Schäden in der Wohnung, im Haus sowie in den gemeinschaftlich genutzten Räumen und am<br />
genossenschaftlichen Eigentum sind dem jeweiligen Hausmeister bzw. der Reparaturabteilung<br />
der <strong>Wohnungsbaugenossenschaft</strong> unverzüglich zu melden. Im Havariefall ist der zuständige<br />
Notdienst zu informieren.<br />
2. Abwesenheit des Mieters<br />
Für die Dauer seiner Abwesenheit im Krankheitsfall, Urlaub etc. oder aus altersbedingten<br />
Gründen hat jeder Mieter dafür Sorge zu tragen, dass seine Pflichten gemäß Hausordnung<br />
erfüllt werden. Bei längerer Abwesenheit sollte bei einer Vertrauensperson der Schlüssel<br />
hinterlegt werden, damit im Havariefall der Zugang zur Wohnung gewährleistet ist.<br />
3. Lagerung von Gegenständen in Abstellräumen<br />
Das Abstellen und Lagern von Gegenständen im Keller, auf dem Boden oder in anderen zur<br />
Wohnung gehörenden Nebengelassen erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.<br />
Das Lagern von Gegenständen (z.B. Möbel, Sperrmüll u.a.) in den gemeinschaftlich<br />
genutzten genossenschaftlichen Räumlichkeiten ist untersagt.<br />
Wer dagegen verstößt, hat die Kosten für die von der Genossenschaft veranlasste Entsorgung<br />
zu tragen.<br />
4. Allgemeine Stromversorgung<br />
Die Benutzung der Haus- und Außenbeleuchtung ist auf das notwendige Mindestmaß zu<br />
beschränken.<br />
Der Anschluss mit Strom betriebener Anlagen an das Netz der allgemeinen<br />
Hausstromversorgung ist nicht gestattet.<br />
5. Treppenhaus und Flure<br />
Das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art in den Hausfluren und Treppenhäusern ist<br />
untersagt.
Fluchtwege sowie ungehinderter Zugang zu Feuerlösch- und Absperreinrichtungen sind zu<br />
gewährleisten.<br />
IV. Gegenseitige Rücksichtnahme in der Hausgemeinschaft<br />
1. Vermeidung von Lärmbelästigung<br />
Die Hausbewohner nehmen ständig und gegenseitig Rücksicht und vermeiden auch außerhalb<br />
der Ruhezeiten unnötigen Lärm.<br />
In der Zeit von 13.00 – 15.00 Uhr und 20.00 – 07.00 Uhr sind ruhestörende Arbeiten, wie z.B.<br />
Sägen, Bohren und Hämmern untersagt.<br />
Das Abspielen und Abhören von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie Tonträgern jeder Art<br />
als auch das Hausmusizieren ist stets auf die Wohnung und auf Zimmerlautstärke zu<br />
beschränken.<br />
Das gilt auch bei Familienfeiern und anderen Festlichkeiten, die sich über 22.00 Uhr hinaus<br />
erstrecken. Diese sollten den betroffenen Hausbewohnern rechtzeitig angekündigt und mit<br />
ihnen abgesprochen werden. Für ein eventuelles Fehlverhalten seiner Besucher ist der Mieter/<br />
Nutzer rechtlich verantwortlich.<br />
2. Spielen der Kinder<br />
Treppenhaus, Personenaufzüge, Kellergänge und Boden sowie die bepflanzten Außenanlagen<br />
sind keine Kinderspielplätze. Bei vorhandenen Spielplätzen und Sandkästen gehört es zu den<br />
Obliegenheiten der Eltern, darauf zu achten, dass das benutzte Spielzeug nach Beendigung<br />
des Spielens entfernt wird und die Kinder zum pflegsamen Umgang mit den Anlagen<br />
angehalten werden.<br />
3. Teppichklopfen<br />
Teppiche, Läufer, Fußmatten, Decken etc. dürfen nur auf dafür vorgesehenen Plätzen, unter<br />
Beachtung der Ruhezeiten, ausgeklopft werden. Entstauben und Ausklopfen o.g. Gegenstände<br />
auf den Balkonen und von Fenstern aus ist untersagt.<br />
Ebenso untersagt ist das Entsorgen (z. B. Zigarettenkippen) über Balkone bzw. Fenster.<br />
4. Schließen von Türen und Fenster<br />
Keller-, Boden- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten<br />
und dürfen nur zum Zwecke der Lüftung kurzzeitig geöffnet werden.<br />
Zum Schutz der Hausbewohner sind die Haustür und die übrigen Zugänge in der Zeit von<br />
20.00 – 06.00 Uhr abzuschließen und geschlossen zu halten. Der WBG „<strong>Magdeburg</strong>-<br />
<strong>Stadtfeld</strong>“ <strong>eG</strong> erwächst keinerlei Verbindlichkeit gegenüber den Hausbewohnern, wenn die<br />
Haustür nicht verschlossen war.
V. Verschiedenes<br />
Vorsätzliche bzw. wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung berechtigen den Vorstand,<br />
den Mieter/ Nutzer abzumahnen und gegebenenfalls das Miet-/ Nutzungsverhältnis fristlos zu<br />
kündigen.<br />
Der Hauswart/ Hausmeister der WBG „<strong>Magdeburg</strong>-<strong>Stadtfeld</strong>“ <strong>eG</strong> (soweit in der Wohnanlage<br />
eingesetzt) übt für das Haus das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, die Einhaltung der<br />
Hausordnung zu kontrollieren, die Durchführung/ Nachholung von Reinigungsarbeiten gemäß<br />
der Hausordnung vom Mieter/ Nutzer zu verlangen und/ oder einen Reinigungsplan<br />
vorzugeben. Beschwerden und Mängelanzeigen sind grundsätzlich an ihn zu richten.<br />
Gesetze, Verordnungen, Verträge, Satzungen usw., die einzelnen Bestimmungen dieser<br />
Hausordnung entgegenstehen sollten, ziehen im Zweifel nicht die Unwirksamkeit der übrigen<br />
Bestimmungen nach sich.<br />
Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.<br />
Der Vorstand