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AufzügeJedes der Häuser verfügt über einen Aufzug, welchervom Keller bis in alle Geschosse führt, über eine Kabinengrößefür 8 Personen verfügt und behindertengerechtausgeführt ist. Die Ausstattung enthält ein Notrufsystem,Haltegriffe, ein Bedienungspaneel, eine Beleuchtung sowieTeleskopschiebetüren, welche sämtliche erforderlichenSicherheitseinrichtungen gegen Einklemmen erfüllen.EinrichtungsgegenständeDie in den Plänen dargestellte Einrichtung istlediglich als Einrichtungsvorschlag zu verstehen. DieEinrichtung wie Möblierung, Küchenausstattung inkl.Geräte und Leuchtkörper der Wohnung sind nicht imLeistungsumfang bzw. Kaufpreis enthalten.Barrierefreies Baukonzept:Sämtliche Geschosse werden im Sinne der ÖNormB1600 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“rollstuhlgerecht zugänglich gemacht. Die einzelnenWohnungen entsprechen nach derzeitigem Planungsstandnicht diesen Anforderungen, können jedochdahingehend adaptiert werden.Keine vertikalen Barrieren: Das außenliegendeprojektierte Gelände wird ca. 2 cm tiefer ausgeführtals der fertige Fußboden im Erdgeschoss.Keine horizontalen Barrieren: Die Durchgangslichteder Haustür beträgt 90 cm, jene der Innentüren mind.80 cm.Genügend Bewegungsraum: Die nötigen Bewegungsflächenin den öffentlichen Bereichen entsprechender ÖNorm.Bedienungselemente: Eine selbständige Benützungaller Bedienungselemente ist gewährleistet. AlleSchalter werden auf eine Höhe zwischen 85 und 100cm montiert und sind so auch für im Rollstuhl sitzendeMenschen erreichbar.Wärme- und SchallschutzSämtliche Wärme- und Schallschutzwerte aller Bauteilewerden entsprechend den Kärntner Bauvorschriftenausgeführt.Ein entsprechender Energieausweis ist vorliegend.SonderwünscheWir berücksichtigen gerne die Sonderwünsche derWohnungskäuferInnen, um individuelle Wünsche hinsichtlichder Ausstattung zu ermöglichen. Sonderwünschesind möglich, soweit und solange diese technischmöglich und wirtschaftlich vertretbar sind, rechtzeitigbeantragt werden und nicht gegen be-hördlicheVorschriften verstoßen. Um einen reibungslo-senAblauf gewährleisten zu können sind Sonderwünscheausschließlich nach schriftlicher und gegengezeichneterVereinbarung mit dem Bauträger und dem Planungsbüromöglich. Die Kosten des allfälligen Mehraufwandessind einvernehmlich festzulegen, ebenso Ersparnisseauf die Standardausstattung. Der Mehraufwandist im Voraus zu begleichen. Eigenleistungen undMaterialbeistellungen der WohnungskäuferInnen sindnicht möglich.VORBEHALTESämtliche Ausführungen, Details sowie Farben undDesigns richten sich nach dem Architekturkonzept undder Wahl des Bauträgers.Die Ausführung erfolgt entsprechend der zum Zeitpunktder Ausstellung der Baubewilligung gültigen ÖNormenunter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowienach den anerkannten Regeln der Handwerkskunst.Einzelne Ausführungsdetails können aus Gründen derGebrauchstauglichkeit und Praktikabilität abweichendzu geltenden Normen ausgeführt werden. Es wirddarauf hingewiesen, dass bei natürlichen Materialien(z.B. Holzböden etc.) Farb- und Strukturabweichungengegenüber den bemusterten Materialien, welcheteilweise auch nur einzelne Elemente betreffen können,nicht ausgeschlossen werden können.Diverse notwendige und sinnvolle Planänderungenbleiben vorbehalten. Bei Abweichungen zwischendem Einreichprojekt, dem Projektfolder bzw. demAusführungsplan ist die Ausführungsplanungmaßgebend. Ab einer Abweichung von +/- 3 % (inWorten: drei Prozent) der Wohnnutzfläche bleibt einePreiskorrektur vorbehalten.Bauliche Änderungen, die keine Qualitätsminderungenmit sich bringen sowie Änderungen der Projekt- undAusstattungsbeschreibung bzw. -Pläne bedingt durchStatik, Haustechnik und behördliche Auflagen, bleibenvorbehalten. Die WohnungskäuferInnen werden überderartige wesentliche Änderungen so früh wie möglichinformiert werden.Tragende zu nicht tragende Bauteile werden durcheine konstruktive Fuge mit Acryl verschlossen, etwaigeRissbildung ist nicht ausgeschlossen. DauerelastischeFugen sind im Sinne der ÖNorm Wartungsfugen.Leitungsführungen in der Tiefgarage, in denAllgemeinflächen und Kellerabteilen sind möglich undstellen keinen Anspruch für eine Preisanpassung dar.Für die sonstige (bauliche) Beschaffenheit desKaufgegenstandes haftet der Bauträger im Rahmender Bestimmungen des Bauträgervertrages sowie dereinschlägigen gesetzlichen Gewähr-leistungsbestimmungenund der Werkvertrags ÖNormen.Dem Bauträger sind ohne Rücksprache mit denWohnungskäuferInnen sowie ohne deren Zustimmungund ohne Einfluss auf den vereinbarten Kaufpreis bis zur6

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