96 Notizen ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................
Liefer- und Zahlungsbedingungen 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen die Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden durch die Aufragsannahme nicht automatisch Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt, mangels gesonderter Vereinbarungen, mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande. 1.2. An Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer seine Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor, d.h. diese dürfen nur nach vorheriger zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag dem Lieferer nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. 1.3. In der <strong>Katalog</strong>en und Produktunterlagen angegebene Maße und Gewichte basieren auf den derzeitigen technischen Kenntnissen und Erfahrungen des Lieferers. Verbesserungen und Veränderungen technischer Art bleiben ausdrücklich vorbehalten, d.h. sind nicht verbindlich und befreien den Besteller nicht davon, die Eignung des Liefergegenstandes für den jeweiligen Verwendungszweck zu überprüfen. 2. Liefermengen und Toleranzen 2.1. Teillieferungen sind generell zulässig, soweit diese dem Besteller zumutbar sind. Handelt es sich bei dem Liefergegenstand um Sonderanfertigungen, ist der Lieferer fabrikationsbedingt zu Mehr- bzw. Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge berechtigt. Rohstoff-, Farb-, oder andere fertigungsbedingte Abweichungen im Durchmesser, Gewicht, Detailaufbau bleiben innerhalb der zulässigen Toleranzen vorbehalten, sofern keine gegenständlichen produktspezifischen Sondervereinbarungen mit der Auftragsbestätigung vereinbart werden. 3. Gefahrenübergang und Abnahme 3.1. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über, spätestens aber, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oderAnlieferung und Aufstellung übernommen hat. 3.2.. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Lieferer nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind. Die Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem die Übereinstimmungen über die Bestellung zwischen dem Besteller und dem Lieferer schriftlich vorliegt, bzw. der Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernder Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, Zeichnungen, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware das Werk oder das Lager innerhalb der Frist verlassen hat, bzw. zur Abholung bereitgestellt wurde. Verzögert sich der Versand oder die Abholung aus Gründen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so gilt die Frist als eingehalten. Zu Lieferungen vor Ablauf der Lieferfrist ist der Lieferer jederzeit berechtigt. 3.3. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand infolge von Umständen, die dem Lieferer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft an den Besteller über. 3.4. Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen auf höhere Gewalt, auf Streik, Aussperrung, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Zulieferanten oder den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Willens des Lieferers oder dessen Zulieferers liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Frist angemessen. 3.5. Kommt der Lieferer verschuldet in Verzug, kann der Besteller – sofern er glaubhaft macht, daß ihm hieraus ein Schadern entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 % insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. 3.6. Sowohl Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerun der Lieferung als auch Schadenersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Ziffer 3.7. genannten Grenzen hinausgehen sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf der dem Lieferer etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung vom Lieferer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen des Lieferers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf Leistung besteht. 3.7. Werden Versand oder Anlieferung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden angefangenen Monat ein Lagergeld in Höhe von 05 % des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 % berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. 3.8. Verpackungen, Kartonagen, Pappen und Folien tragen das „Resy“-Symbol und sind vom Käufer zu entsorgen. Vom Lieferer eingesetzte Einweg-Paletten sind recyclingfähig und vom Käufer zu entsorgen. Sonderverpackungen, Verschalungen, Abstützungen und sonstiges Ladegerät werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Einweg-Kabeltrommeln sind vom Besteller zu entsorgen, wohingegen Kabeltrommeln im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co.KG (KTG), nach Entleerung, der KTG zurückzugeben sind. Die Übernahme erfolgt durch Spediteure im Auftrage der KTG kostenlos. Die Entscheidung für deren Einsatz bleibt dem Lieferanten überlassen. Die Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seilspulen der KTG gelten als vereinbart. 4.Angebot und Preis 4.1. Angebote sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Ein Anspruch auf Lieferung entsteht erst , wenn die Bestellung geklärt ist, d.h. sobald in Bezug auf Ware, Typ, Lieferzeit, Preis ect. der Auftrag bestätigt wurde. Tritt ein Kunde von der Abnahme der bestätigten Ware ganz oder nur teilweise zurück, hat er den entstehenden Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns zu ersetzen, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften dies nicht ausdrücklich verbieten. 4.2. Die Preisberechnung erfolgt aufgrund der zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Herstellkosten in Verbindung mit den maßgebenden Rohstoffwerten. Wir behalten uns jedoch vor, bestätigte Preise etwaigen Kostenänderungen anzupassen. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarungen ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Umladung und Entladung. Die Preise gelten auf Grundlage der angebotenen Metallbasen, verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, die gesondert auf den Rechnungen aufgeführt ist. 4.3. Für eingehende Bestellungen gilt ein Mindestauftragswert von 150,00 €. Verpackungen werden zu Selbstkosten berechnet, wobei die vom Versender für sinnvoll erachtete Verpackungsart zugrunde liegt. 5. Zahlungsbedingungen 5.1. Die Rechnung des Lieferers ist innerhalb von 30 Tagen, ab Rechnungsdatum, netto bzw. innerhalb von 14 tagen ab Rechnungsdatum mit 3 % Skonto zahlbar. 5.2. Zahlungen sind frei Zahlungsstelle des Lieferers zu leisten. 5.3. Diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel werden von dem Lieferer nur dann zahlungshalber angenommen, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Lieferer über den Gegenwert verfügen kann. 5.4. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 5.5. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Lieferer nach schriftlicher Mitteilung berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtung bis zum Erhalt der rückständigen Beträge einzustellen. 5.6. Zahlungsverzug berechtigt den Lieferer, die Lieferung eventuell noch vorhandener Auftragsrückstände vom vorherigen Eingang unserer fälligen Forderung abhängig zu machen. In besonderen Fällen kann auch Voraus- und Sofortzahlung bei Versandbereitschaft verlangt bzw. Versand gegen Nachnahme vorgenommen werden. Bei Zahlungseinstellung, Nachsuchen eines Vergleiches oder Moratoriums werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1. Die Gegenstände der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Lieferer auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. 6.2. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er sich nicht gegenüber dem Lieferer mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug befindet. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrung bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherheitshalber an den Lieferer ab. Der Lieferer ermächtigt ihn widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. 6.3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für den Lieferer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für Ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Lieferers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Lieferer übergeht. Der Besteller verwahrt das Miteigentum des Lieferers unentgeltlich. 6.4. Bei Pfändung, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter, hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. 6.5. Bei Vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. 6.6. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers berechtigt den Lieferer vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Lieferung des Liefergegenstandes zu verlangen. 7. Sach- und Rechtsmängel 7.1.Für Sachmängel haftet der Lieferer wie folgt: Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Sachmangel aufwiesen. Sachmangelansprüche verjähren in 12 Monten. Dies gilt nicht, soweit in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Der Besteller hat Sachmängel gegenüber dem Lieferer unverzüglich, spätesten nach erfolgter Eingangsprüfung schriftlich anzuzeigen, wobei Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessnen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelanzeige geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgt eine Mängelanzeige zu Unrecht, ist der Lieferer berechtigt, die Ihm entstandene Aufwendung vom Besteller ersetzt zu verlangen. 7.2. Dem Lieferer ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist unter Berücksichtigung evtl. auftretender Herstellzeiten oder Lieferzeiten für Roh- und Vormaterialien zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche -gem.Ziff.8- vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 7.3. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, einer unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Weiterverarbeitung oder aufgrund besonderer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorrausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 7.4. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 7.5. Rückgriffansprüche des Bestellers gegen Lieferer gem.§478 BGB bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gem.§2 BGB gilt Ziff. 7.4. entsprechend. Weitergehende oder andere als die vorstehend geregelten Ersatzansprüche des Bestellers gegen den Lieferer oder dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. 7.6. Rücksendungen nur mit unserer schriftlichen Genehmigung. Die Verrechnung erfolgt in keinem Fall mit anderen Forderungen. Für Rücksendungen,vorrausgesetz es treten keine Zusatzvereinbarungen auf Angebot bzw. Auftragsbestätigung in Kraft, die nicht durch unser Verschulden entstehen, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20% vom zugesandtem Warenwert. Sonderanfertigungen sind von Gutschrift und Umtausch ausgeschlossen. 8. Sonstige Schadensansprüche 8.1. Schadens- und Aufwendungsansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. 8.2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf dem vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 8.3. Soweit dem Besteller nach dieser Ziffer Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 7.1. Bei Schadenersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. 9. Verbindlichkeit und anwendbares Gesetz 9.1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. 9.2.Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand ist das für den Lieferer zuständige Gericht. Der Lieferer hat jedoch das Recht, am Sitz des Bestellers zu klagen. TBS The Best Solution GmbH www.the-best-solution.com Saarstraße 44 Tel.: +49 7150 91621-0 71282 Hemmingen Fax.: +49 7150 91621-29 97