Was ist ein angemessener Gewinn und wann entsteht - PKF München
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20. Juli 2012<br />
www.pkf.de<br />
1. Gr<strong>und</strong>lagen<br />
- VO (EG) 1370/2007 <strong>ist</strong> seit dem 3. Dezember 2009 unmittelbar<br />
anwendbar<br />
- Art. 1 der VO (EG) 1370/2007:<br />
Anwendungsbereich: bei Ausgleichsle<strong>ist</strong>ungen für die Erfüllung<br />
gem<strong>ein</strong>wirtschaftlicher Verpflichtungen <strong>und</strong>/oder ausschließliche Rechte<br />
im Gegenzug für die Erfüllung solcher Verpflichtungen<br />
- Art. 3 der VO (EG) 1370/2007:<br />
Gewährt <strong>ein</strong>e Behörde ausschließliche Rechte oder<br />
Ausgleichsle<strong>ist</strong>ungen, so erfolgt dies im Rahmen <strong>ein</strong>es öffentlichen<br />
Dienstle<strong>ist</strong>ungsauftrags. Abweichend hiervon sind allgem<strong>ein</strong>e<br />
Vorschriften möglich.<br />
- Art. 4 der VO (EG) 1370/2007:<br />
Es <strong>ist</strong> zwingend zu regeln <strong>und</strong> aufzustellen:<br />
a) die zu erfüllenden gem<strong>ein</strong>wirtschaftlichen Verpflichtungen<br />
b) zuvor in objektiver <strong>und</strong> transparenter Weite:<br />
- Parameter<br />
- Umfang Ausschließlichkeit<br />
© Dipl.-Kfm. Hans J. Hafenrichter, Wirtschaftsprüfer<br />
<strong>PKF</strong> Industrie- <strong>und</strong> Verkehrstreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Urheberrechtlich geschützt - Veröffentlichung <strong>und</strong> Weitergabe an Dritte nur mit schriftlicher Genehmigung<br />
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