12.07.2015 Aufrufe

Arbeiten und Wohnen in den Niederlanden.pdf - picart personal

Arbeiten und Wohnen in den Niederlanden.pdf - picart personal

Arbeiten und Wohnen in den Niederlanden.pdf - picart personal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>Informationen für europäische Arbeitnehmer <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>


2 <strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>


<strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong>Niederlan<strong>den</strong><strong>Arbeiten</strong> Sie bereits <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>? Oder spielenSie mit dem Gedanken, <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> zu arbeiten?Dann hilft Ihnen diese Broschüre weiter. Sie f<strong>in</strong><strong>den</strong> dar<strong>in</strong>gr<strong>und</strong>legende Informationen zu <strong>den</strong> Bereichen <strong>Arbeiten</strong>,soziale Sicherheit, <strong>Wohnen</strong>, Krankenversicherung, Bildung<strong>und</strong> Erlernen der niederländischen Sprache. Sie erfahren <strong>in</strong>dieser Broschüre außerdem, wo Sie weitere Informationenf<strong>in</strong><strong>den</strong>.Vor der Arbeitsaufnahme 4<strong>Arbeiten</strong> 7Soziale Sicherheit 14<strong>Wohnen</strong> 18Krankenversicherung 20K<strong>in</strong>der 22Feiertage 24Adressen <strong>und</strong> Websites 25<strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>3


Vor der ArbeitsaufnahmeWer <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> arbeiten <strong>und</strong> wohnen möchte, benötigte<strong>in</strong>en gültigen Reisepass oder Ausweis. Sie müssen außerdem nachweisen,dass Sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> krankenversichert s<strong>in</strong>d.Brauche ich e<strong>in</strong>e Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung?Wenn Sie die Staatsangehörigkeit e<strong>in</strong>es Landes der EuropäischenUnion (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder derSchweiz besitzen, dürfen Sie ohne Weiteres <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>arbeiten. Das nennt man Arbeitnehmerfreizügigkeit.Für Arbeitnehmer der folgen<strong>den</strong> Länder gilt dieArbeitnehmerfreizügigkeit für die Niederlande:• Belgien• Zypern• Dänemark• Deutschland• Estland• F<strong>in</strong>nland• Frankreich• Griechenland• Großbritannien• Ungarn• Irland• Italien• Lettland• Liechtenste<strong>in</strong>• Litauen• Luxemburg• Malta• Norwegen• Österreich• Polen• Portugal• Slowenien• Slowakei• Spanien• Tschechien• Island• Schwe<strong>den</strong>• Schweiz4 <strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>


Für Arbeitnehmer aus allen anderen Ländern gilt dieArbeitnehmerfreizügigkeit nicht.Sie können erst <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> arbeiten, wenn ihr niederländischerArbeitgeber e<strong>in</strong>e Beschäftigungserlaubnis für sie hat. Außerdembenötigen sie e<strong>in</strong>e Aufenthaltsgenehmigung.Wenn Sie die bulgarische oder rumänische Staatsangehörigkeitbesitzen, benötigen Sie ke<strong>in</strong>e Aufenthaltsgenehmigung, wohl aber e<strong>in</strong>eBeschäftigungserlaubnis.BürgerservicenummerWenn Sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> arbeiten <strong>und</strong> Steuern zahlen, benötigenSie e<strong>in</strong>e Bürgerservicenummer (Burgerservicenummer (BSN)),e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>malige persönliche Nummer für Ihre Kontakte mit niederländischenBehör<strong>den</strong>. Sie erhalten die Bürgerservicenummer, sobaldSie sich bei e<strong>in</strong>er niederländischen Stadt oder Geme<strong>in</strong>de anmel<strong>den</strong>.Wenn Sie e<strong>in</strong>e Arbeit aufnehmen, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber IhreBürgerservicenummer mit. Ihr Arbeitgeber regelt verschie<strong>den</strong>eAngelegenheiten für Sie, zum Beispiel mit dem F<strong>in</strong>anzamt <strong>und</strong> IhrerRentenkasse.Sie s<strong>in</strong>d nicht bei e<strong>in</strong>er niederländischen Stadt oder Geme<strong>in</strong>degemeldet <strong>und</strong> erhalten Sie ke<strong>in</strong>e Bürgerservicenummer? Dannbenutzen Sie e<strong>in</strong>e so genannte Sof<strong>in</strong>ummer (Sozialversicherungs- <strong>und</strong>Steuernummer). Diese Nummer erhalten Sie beim niederländischenF<strong>in</strong>anzamt.KrankenversicherungSie s<strong>in</strong>d verpflichtet, e<strong>in</strong>e Krankenversicherung abzuschließen. Auchwenn Sie nicht <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> wohnen, jedoch dort arbeiten<strong>und</strong> Steuern zahlen, müssen Sie diese abschließen. Und zwar auchdann, wenn Sie bereits <strong>in</strong> Ihrem Wohnland krankenversichert s<strong>in</strong>d<strong>und</strong> ausschließlich <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> arbeiten (siehe das Kapitel„Krankenversicherung“).<strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>5


Anmeldung bei Stadt/Geme<strong>in</strong>de <strong>und</strong> INDIn <strong>den</strong> niederländischen Vorschriften ist die Länge des Aufenthaltsentschei<strong>den</strong>d.• Aufenthalt länger als drei MonateWenn Sie planen, länger als drei Monate <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> zubleiben, müssen Sie Ihren Aufenthalt bei der niederländischenE<strong>in</strong>wanderungs- <strong>und</strong> E<strong>in</strong>bürgerungsbehörde (Immigratie- enNaturalisatiedienst, IND) anmel<strong>den</strong>. Dort wird registriert, dassSie sich aufgr<strong>und</strong> von Arbeit <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> aufhalten. Sies<strong>in</strong>d verpflichtet, sich anzumel<strong>den</strong>. Falls Sie sich nicht anmel<strong>den</strong>,hat das derzeit jedoch ke<strong>in</strong>e Folgen für Ihr Aufenthaltsrecht <strong>in</strong><strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>. Aufgr<strong>und</strong> des EU-Abkommens haben Sie dasRecht, sich <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> aufzuhalten, auch wenn Sie sichnicht anmel<strong>den</strong>. Wenn Sie sich nicht anmel<strong>den</strong>, kann das jedochzur Folge haben, dass Sie ke<strong>in</strong>e Sozialhilfe <strong>in</strong> Anspruch nehmenkönnen <strong>und</strong> ke<strong>in</strong>e Ausbildungsförderung oder Ausbildungsdarlehenbeantragen können.Sie müssen sich außerdem bei der Stadt bzw. Geme<strong>in</strong>de anmel<strong>den</strong>,<strong>in</strong> der Sie wohnen. Die Anmeldung erfolgt im niederländischenPersonenstandsregister (Gemeentelijke Basisadm<strong>in</strong>istratie, GBA). UmInformationen zur Anmeldung bei der Stadt bzw. Geme<strong>in</strong>de <strong>und</strong>die erforderlichen Dokumente zu erhalten, wen<strong>den</strong> Sie sich ambesten an die Stadt bzw. Geme<strong>in</strong>de selbst.• Aufenthalt kürzer als drei MonatePlanen Sie, nicht länger als drei Monate <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>zu bleiben? Dann brauchen Sie sich nicht bei der Stadt bzw.Geme<strong>in</strong>de oder dem IND anzumel<strong>den</strong>. Dennoch kann es praktischse<strong>in</strong>, über e<strong>in</strong>e Meldebesche<strong>in</strong>igung (verklar<strong>in</strong>g van <strong>in</strong>schrijv<strong>in</strong>g) desIND zu verfügen. Andere Behör<strong>den</strong> (unter anderem das F<strong>in</strong>anzamt<strong>und</strong> Banken) können Sie danach fragen. Sie können damit zumBeispiel e<strong>in</strong> Bankkonto <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> eröffnen.Achtung! Sie können sich erst bei dem IND anmel<strong>den</strong>, wenn Sie imPersonenstandsregister (GBA) der Stadt bzw. Geme<strong>in</strong>de gemeldets<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> der Sie wohnen.6 <strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>


<strong>Arbeiten</strong>Sie haben verschie<strong>den</strong>e Möglichkeiten, <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> zuarbeiten.• Sie arbeiten für e<strong>in</strong>en niederländischen ArbeitgeberSie arbeiten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em abhängigen Beschäftigungsverhältnis beie<strong>in</strong>em niederländischen Arbeitgeber, mit dem Sie e<strong>in</strong>en (befristeten)Arbeitsvertrag abgeschlossen haben. Dabei kann essich um <strong>den</strong> Arbeitgeber handeln, bei dem Sie auch tatsächlichbeschäftigt s<strong>in</strong>d. Es kann sich jedoch auch um e<strong>in</strong>e niederländischeZeitarbeitsfirma handeln. Über diese Zeitarbeitsfirma wer<strong>den</strong>Sie dann bei e<strong>in</strong>em oder mehreren Unternehmen beschäftigt.Der Arbeitsvertrag enthält Bestimmungen zum Arbeitsentgelt,zu Arbeitszeiten, Urlaub <strong>und</strong> Sonderurlaub. Sie s<strong>in</strong>d gegenArbeitslosigkeit, Krankheit <strong>und</strong> Arbeitsunfähigkeit versichert.ArbeitsvertragUm e<strong>in</strong>en Arbeitsvertrag zu unterschreiben, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>den</strong>Niederlan<strong>den</strong> ke<strong>in</strong>e Dokumente erforderlich. Allerd<strong>in</strong>gs müssenSie Ihrem Arbeitgeber bei der Arbeitsaufnahme e<strong>in</strong>en gültigenAusweis im Orig<strong>in</strong>al vorlegen. Der Arbeitgeber kontrolliertdie Echtheit des Ausweises <strong>und</strong> verwahrt e<strong>in</strong>e Kopie desDokuments <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Verwaltung. E<strong>in</strong> Führersche<strong>in</strong> ist ke<strong>in</strong>gültiges Ausweisdokument. Dieser enthält ke<strong>in</strong>e Angaben zurStaatsangehörigkeit <strong>und</strong> zum Aufenthaltsstatus.Verlangen Sie immer e<strong>in</strong>en schriftlichen Arbeitsvertrag <strong>in</strong> Ihrereigenen oder <strong>in</strong> englischer Sprache. Unterschreiben Sie <strong>den</strong>Vertrag nur, wenn Sie <strong>den</strong> Inhalt verstehen.Tarifvertrag (Collectieve arbeidsovereenkomst, cao)Neben Ihrem Vertrag gilt für bestimmte Unternehmen oderBranchen oft auch e<strong>in</strong> Tarifvertrag (cao). Dieser enthält zusätzlicheRegeln für alle Arbeitnehmer, zum Beispiel <strong>in</strong> Bezug aufArbeitsentgelt, Arbeitszeit, Zusatzrente oder Lohnfortzahlungim Krankheitsfall. Weitere Informationen zu Ihrem Tarifvertragerhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Gewerkschaft oder aufder Website: www.cao.szw.nl.<strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>7


• Sie wer<strong>den</strong> als Arbeitnehmer <strong>in</strong> die Niederlande entsendetSie arbeiten für Ihren eigenen Arbeitgeber oder e<strong>in</strong>eZeitarbeitsfirma aus Ihrem Herkunftsland während e<strong>in</strong>esbefristeten Zeitraums <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>. Sie schließen danne<strong>in</strong>en Arbeitsvertrag mit diesem Arbeitgeber oder dieserZeitarbeitsfirma ab. Die dar<strong>in</strong> enthaltenen Bestimmungenmüssen <strong>den</strong> Rechtsvorschriften Ihres Wohnlands entsprechen.Für Ihren Arbeitgeber gelten jedoch auch e<strong>in</strong>ige niederländischeVorschriften. Dieser ist verpflichtet, Ihnen m<strong>in</strong>destens <strong>den</strong> <strong>in</strong><strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gesetzlich festgelegten M<strong>in</strong>destlohn <strong>und</strong> dasentsprechende Urlaubsgeld zu zahlen. Außerdem müssen dieArbeitsbed<strong>in</strong>gungen <strong>und</strong> die Arbeits- <strong>und</strong> Ruhezeiten <strong>den</strong> gesetzlichenM<strong>in</strong>destanforderungen entsprechen.Sie können weiterh<strong>in</strong> <strong>in</strong> Ihrem Herkunftsland sozialversichertbleiben, wenn Sie über e<strong>in</strong>e so genannte E101-Besche<strong>in</strong>igung, e<strong>in</strong>eArt Entsendebesche<strong>in</strong>igung, verfügen. Sie oder Ihr Arbeitgeberbeantragen dieses Formular beim Sozialversicherungsträger <strong>in</strong>Ihrem Wohnland.• Sie s<strong>in</strong>d selbstständig tätigWenn Sie selbstständig tätig s<strong>in</strong>d, steht es Ihnen frei, Ihre eigenenArbeitsbed<strong>in</strong>gungen, wie zum Beispiel Ihren St<strong>und</strong>entarif, selbstfestzulegen. Es gibt zwei Möglichkeiten, als Selbstständiger Aufträge<strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> durchzuführen:1. Als Selbstständiger mit Sitz <strong>in</strong> Ihrem HerkunftslandSie müssen <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> nachweisen können, dass Sie <strong>in</strong>Ihrem Herkunftsland als Selbstständiger niedergelassen s<strong>in</strong>d. Dazukönnen Sie e<strong>in</strong>en Handelsregisterauszug aus Ihrem Herkunftslandvorlegen. Wenn Sie bestimmte Bed<strong>in</strong>gungen erfüllen, ist es auchmöglich, <strong>in</strong> Ihrem Herkunftsland sozialversichert zu bleiben. Dazubenötigen Sie e<strong>in</strong>e E101-Besche<strong>in</strong>igung.Als ausländisches E<strong>in</strong>mannunternehmen können Sie beim niederländischenF<strong>in</strong>anzamt vorab e<strong>in</strong>en Antrag auf BeurteilungIhrer Erwerbstätigkeit <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> stellen. Dazu beantragenSie e<strong>in</strong>e so genannte Verklar<strong>in</strong>g Arbeidsrelatie (kurz VAR,e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung über die Art der Erwerbstätigkeit) beim8 <strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>


F<strong>in</strong>anzamt (www.belast<strong>in</strong>gdienst.nl). Mit dieser Besche<strong>in</strong>igung weißIhr Auftraggeber, dass er Sie als selbstständiger Unternehmerbetrachten kann <strong>und</strong> ke<strong>in</strong>e Lohnsteuer/Volksversicherungsbeiträgeabführen muss.2. Als niederländisches E<strong>in</strong>mannunternehmen, e<strong>in</strong> so genannter „zelfstandigezonder personeel“ (ZZP’er)Wenn Sie sich mit Ihrem Unternehmen als niederländischerSteuerzahler <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> niederlassen, s<strong>in</strong>d Sie nach<strong>den</strong> niederländischen Rechtsvorschriften versichert. Das bedeutet,dass Sie e<strong>in</strong>e Altersleistung (AOW) aufbauen, eventuellAnspruch auf Familienleistungen (unter anderem K<strong>in</strong>dergeld,k<strong>in</strong>dgeb<strong>und</strong>enes Budget) haben, nach dem Allgeme<strong>in</strong>enH<strong>in</strong>terbliebenengesetz (Anw) <strong>und</strong> dem Allgeme<strong>in</strong>en Gesetzüber besondere Krankheitskosten (AWBZ) versichert s<strong>in</strong>d.Als Selbstständiger besteht für Sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> ke<strong>in</strong>eSozialversicherungspflicht für Arbeitslosigkeit, Krankheit <strong>und</strong>Arbeitsunfähigkeit. Sie können jedoch Versicherungen bei e<strong>in</strong>emprivaten Versicherer abschließen. Sie s<strong>in</strong>d selbst dafür verantwortlich,Steuern zu zahlen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Pension aufzubauen. Als„ZZP’er“ müssen Sie beim niederländischen F<strong>in</strong>anzamt e<strong>in</strong>eVerklar<strong>in</strong>g Arbeidsrelatie (VAR) beantragen. Damit wird die Art IhrerErwerbstätigkeit beurteilt.Wenn Sie sich als Selbstständiger <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> niederlassenwollen, wen<strong>den</strong> Sie sich am besten an die niederländischeIndustrie- <strong>und</strong> Handelskammer (www.kvk.nl).GehaltIn <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> ist e<strong>in</strong> gesetzlicher M<strong>in</strong>destlohn vorgeschrieben.Dieser wird zweimal jährlich (am 1. Januar <strong>und</strong> am 1. Juli) festgelegt.Jeder Arbeitnehmer zwischen 23 <strong>und</strong> 65 Jahren <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em abhängigenBeschäftigungsverhältnis hat e<strong>in</strong>en Anspruch darauf, m<strong>in</strong>destens<strong>den</strong> gelten<strong>den</strong> M<strong>in</strong>destlohn zu verdienen. Für Arbeitnehmer unter23 Jahren gelten Jugendm<strong>in</strong>destlöhne. Der M<strong>in</strong>destlohn gilt auchfür Arbeitnehmer e<strong>in</strong>es ausländischen Unternehmens oder e<strong>in</strong>erausländischen Zeitarbeitsfirma, die <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> arbeiten. Dieaktuellen Beträge des M<strong>in</strong>destlohns f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie auf der Website: www.szw.nl (klicken Sie rechts oben auf „English“).<strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>9


Dem M<strong>in</strong>destlohn liegt die <strong>in</strong> der jeweiligen Branche geltende volleArbeitszeit zugr<strong>und</strong>e. In der Praxis liegt diese bei 36 bis 40 St<strong>und</strong>enpro Woche. Das heißt, dass Sie unterbezahlt wer<strong>den</strong>, wenn Sie zumBeispiel durchschnittlich 60 St<strong>und</strong>en <strong>in</strong> der Woche arbeiten <strong>und</strong><strong>den</strong> M<strong>in</strong>destlohn erhalten. Wenn Sie weniger als <strong>den</strong> gesetzlichenM<strong>in</strong>destlohn verdienen, können Sie Ihren Arbeitgeber darauf ansprechen.Sie können versuchen, mit ihm e<strong>in</strong>e Lösung zu f<strong>in</strong><strong>den</strong>. Wenn dasnicht gel<strong>in</strong>gt, können Sie sich an die Gewerbeaufsicht (Arbeids<strong>in</strong>spectie)oder das Amtsgericht (Kantonrechter) wen<strong>den</strong>. Arbeitgebern, die ihrenArbeitnehmern weniger als <strong>den</strong> gesetzlichen M<strong>in</strong>destlohn zahlen,wird von der Gewerbeaufsicht sofort e<strong>in</strong> Bußgeld auferlegt.Es kann auch se<strong>in</strong>, dass <strong>in</strong> dem Unternehmen oder der Branche, <strong>in</strong>der Sie arbeiten, <strong>in</strong> Tarifverträgen (cao) Löhne vere<strong>in</strong>bart wur<strong>den</strong>,bei <strong>den</strong>en auch die niedrigste Gehaltsstufe über dem gesetzlichenM<strong>in</strong>destlohn liegt. Wenn Sie bei e<strong>in</strong>em niederländischenUnternehmen oder e<strong>in</strong>er niederländischen Zeitarbeitsfirma beschäftigts<strong>in</strong>d, dann gilt diese Vere<strong>in</strong>barung auch für Sie. Auch ausländischeArbeitgeber s<strong>in</strong>d verpflichtet, ihre vorübergehend <strong>in</strong> die Niederlandeentsandten Arbeitnehmer nach Tarifvertrag zu bezahlen.Gleiche Behandlung <strong>und</strong> BezahlungGleiche Behandlung bei der Arbeit bedeutet, dass Ihr ArbeitgeberSie aufgr<strong>und</strong> von Religion, Weltanschauung, politischen Ansichten,Rasse, Geschlecht, Nationalität, sexueller Veranlagung, Familienstand,Alter, Beh<strong>in</strong>derung oder chronischer Krankheit, der Art des Vertrags(befristet oder unbefristet) <strong>und</strong> der Arbeitszeit (Teilzeit- oderVollzeitarbeit) nicht anders als andere Arbeitnehmer behandeln darf.Es handelt sich hierbei um die so genannten Diskrim<strong>in</strong>ierungsgründe.Gleiche Behandlung hat Folgen für alle Aspekte Ihrer Arbeit.Diskrim<strong>in</strong>ierung <strong>und</strong> Belästigung am ArbeitsplatzE<strong>in</strong> Arbeitgeber ist verpflichtet, Diskrim<strong>in</strong>ierung <strong>und</strong> Belästigungzwischen Arbeitnehmern untere<strong>in</strong>ander zu verh<strong>in</strong>dern. E<strong>in</strong>Arbeitgeber muss für e<strong>in</strong> gutes Arbeitsklima sorgen. Dazu gehört,dass Diskrim<strong>in</strong>ierung <strong>und</strong> Belästigung unter Arbeitnehmern verh<strong>in</strong>dertwer<strong>den</strong>.10 <strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>


Recht auf gleiche BezahlungDas Recht auf gleiche Bezahlung ist Bestandteil des Rechts auf gleicheBehandlung. Alle Arbeitnehmer <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Unternehmensmüssen bei gleichwertiger Arbeit e<strong>in</strong>en gleichwertigen Lohn erhalten.Das bedeutet allerd<strong>in</strong>gs nicht, dass alle Personen mit der gleichenFunktion auch genau <strong>den</strong> gleichen Lohn erhalten. E<strong>in</strong> Arbeitgeber darfzum Beispiel e<strong>in</strong>er Person mit viel Erfahrung mehr Lohn bezahlen alse<strong>in</strong>em Neul<strong>in</strong>g.UrlaubJeder Arbeitnehmer <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> hat Anspruch auf bezahltenUrlaub. Es gibt auch Möglichkeiten, unter bestimmten Umstän<strong>den</strong>(unvorhergesehene persönliche Umstände) oder bei bestimmtenfamiliären Anlässen (unter anderem Schwangerschaft, Geburt,Hochzeit oder Todesfall) mit (teilweiser) Gehaltsfortzahlung freizunehmen.Unter www.szw.nl f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie e<strong>in</strong>e Übersicht der verschie<strong>den</strong>enFormen von Sonderurlaub. Im Tarifvertrag können andereoder ergänzende Vere<strong>in</strong>barungen getroffen wor<strong>den</strong> se<strong>in</strong>.UrlaubstageDie gesetzliche Anzahl Urlaubstage pro Jahr beträgt m<strong>in</strong>destensviermal die Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Bei e<strong>in</strong>erVollzeitbeschäftigung besteht also Anspruch auf 4x5=20 Tage pro Jahr.Die Urlaubstage wer<strong>den</strong> im Laufe des Jahres aufgebaut. WennSie kürzer als e<strong>in</strong> Jahr an e<strong>in</strong>er Arbeitsstelle bleiben, wer<strong>den</strong> IhreUrlaubstage im Verhältnis zum Gesamtjahr berechnet.Während Ihres Urlaubs wird Ihr Lohn weitergezahlt. Außerdemhaben Sie Anspruch auf Urlaubsgeld (vakantietoeslag) <strong>in</strong> Höhe vonacht Prozent Ihres Bruttojahresgehalts. Das Urlaubsgeld wirdvon Ihrem Arbeitgeber m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal jährlich gezahlt, <strong>in</strong> derRegel Ende Mai oder Anfang Juni. Im Tarifvertrag können andereVere<strong>in</strong>barungen zum Beispiel zur Anzahl der Urlaubstage <strong>und</strong> zurAuszahlung <strong>und</strong> der Höhe des Urlaubsgelds gemacht wor<strong>den</strong> se<strong>in</strong>,jedoch <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Fall unter <strong>den</strong> gesetzlichen M<strong>in</strong>destanforderungen.<strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>11


ArbeitszeitenDie niederländischen Rechtsvorschriften enthalten E<strong>in</strong>schränkungenbezüglich der Arbeitszeiten von Arbeitnehmern. Sie dürfen proDienst bzw. Schicht maximal 12 aufe<strong>in</strong>anderfolgende St<strong>und</strong>en <strong>und</strong>maximal 60 St<strong>und</strong>en pro Woche arbeiten. Wenn die Arbeitszeit übere<strong>in</strong>en längeren Zeitraum betrachtet wird, dürfen Sie <strong>in</strong> 16 Wochen imDurchschnitt maximal 48 St<strong>und</strong>en pro Woche arbeiten.Pause <strong>und</strong> RuhezeitenWenn Sie länger als 5,5 St<strong>und</strong>en arbeiten, haben Sie Anspruch aufm<strong>in</strong>destens 30 M<strong>in</strong>uten Pause. Wenn Sie länger als 10 St<strong>und</strong>enarbeiten, beträgt der Pausenanspruch m<strong>in</strong>destens 45 M<strong>in</strong>uten. ImTarifvertrag des Unternehmens, <strong>in</strong> dem Sie arbeiten, ist vere<strong>in</strong>bart, obder Lohn <strong>in</strong> der Pause fortgezahlt wird. In der Regel ist das nicht derFall. Nach e<strong>in</strong>em Arbeitstag haben Sie Anspruch auf m<strong>in</strong>destens 11aufe<strong>in</strong>anderfolgende St<strong>und</strong>en Ruhe. Nach e<strong>in</strong>er Arbeitswoche dürfenSie 36 aufe<strong>in</strong>anderfolgende St<strong>und</strong>en nicht arbeiten.Nachtdienst bzw. -schichtFür Nachtdienste bzw. -schichten gilt, dass Sie pro Nachtdienst/-schicht nicht mehr als 10 St<strong>und</strong>en arbeiten dürfen. Wenn e<strong>in</strong>Nachtdienst bzw. e<strong>in</strong>e Nachtschicht nach 02.00 Uhr endet, habenSie danach Anspruch auf m<strong>in</strong>destens 14 St<strong>und</strong>en Ruhe. Sie arbeiten<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Nachtdienst bzw. e<strong>in</strong>er Nachtschicht, wenn Sie m<strong>in</strong>destense<strong>in</strong>e St<strong>und</strong>e zwischen 0.00 Uhr nachts <strong>und</strong> 6.00 Uhr morgensarbeiten.SelbstständigeWenn Sie als Selbstständiger arbeiten, gelten diese Regeln nicht fürSie. Die Regeln gelten dann nur <strong>in</strong> Situationen, <strong>in</strong> <strong>den</strong>en die Sicherheitvon Dritten <strong>in</strong> Gefahr ist, zum Beispiel im Transportsektor.12 <strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>


Sicheres <strong>Arbeiten</strong>Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer sorgen <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>zusammen für sichere Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen. Um Gefahren zu vermei<strong>den</strong>oder e<strong>in</strong>zuschränken, muss Ihr Arbeitgeber Sie gut über dieArbeit, die Sie ausführen, <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Sicherheits<strong>und</strong>Ges<strong>und</strong>heitsrisiken <strong>in</strong>formieren. Außerdem muss er Sie aufMaßnahmen h<strong>in</strong>weisen, um diesen Risiken vorzubeugen oder diesee<strong>in</strong>zuschränken. Als Mitarbeiter s<strong>in</strong>d Sie verpflichtet, die Anweisungene<strong>in</strong>zuhalten.Beschwer<strong>den</strong> <strong>und</strong> Unfälle während der Arbeit können Sie derGewerbeaufsicht (Arbeids<strong>in</strong>spectie) mel<strong>den</strong>. Wenn Sie für e<strong>in</strong>eZeitarbeitsfirma arbeiten, dann liegt die Verantwortung für dieSicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit übrigens nicht bei dieser Zeitarbeitsfirma,sondern bei dem Unternehmen, bei dem Sie zu dem Zeitpunktarbeiten.AusweispflichtNeben der Pflicht, bei Ihrer Arbeitsaufnahme e<strong>in</strong>en Ausweis vorzuzeigen,s<strong>in</strong>d Sie als Arbeitnehmer auch verpflichtet, e<strong>in</strong>en Ausweis beisich zu tragen, auch wenn Sie als Zeitarbeitskraft arbeiten. Wenn dieGewerbeaufsicht zum Beispiel Ihren Arbeitsplatz kontrolliert, müssenSie sich mit Ihrem Orig<strong>in</strong>alausweis ausweisen können.<strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>13


Soziale SicherheitIn <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gibt es e<strong>in</strong> umfassendesSozialversicherungssystem. Dieses System bietet e<strong>in</strong> Fangnetz <strong>in</strong>schwierigen Situationen. Als Ausgangspunkt gilt jedoch, dass dieArbeit so schnell wie möglich wieder aufgenommen wird.Versorgungsansprüche wie Leistungen <strong>und</strong> Zuschläge geltendann, wenn auch Beiträge dafür gezahlt wur<strong>den</strong>. Die Ansprüchehängen auch davon ab, auf welche Weise <strong>und</strong> wie lange Sie <strong>in</strong> derEuropäischen Union arbeiten.Ihr niederländischer Arbeitgeber ist verpflichtet, Beiträge imRahmen der niederländischen Sozialversicherungsgesetze fürSie zu zahlen. E<strong>in</strong>mannunternehmen (ZZP’er) s<strong>in</strong>d nur nachdem Allgeme<strong>in</strong>en Altersgesetz (AOW), für Familienleistungen,H<strong>in</strong>terbliebenenleistungen (Anw) <strong>und</strong> besondere Krankheitskosten(AWBZ) versichert. Für Krankheit <strong>und</strong> Erwerbsm<strong>in</strong>derung müssensie sich zusätzlich versichern. Selbstständige s<strong>in</strong>d nicht gegenArbeitslosigkeit versichert.Wenn Sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> als Arbeitnehmer oder Selbstständigerfür e<strong>in</strong>en Arbeitgeber oder e<strong>in</strong>e Zeitarbeitsfirma mit Sitz <strong>in</strong> IhremHerkunftsland arbeiten, können Sie <strong>in</strong> Ihrem Land sozialversichertbleiben. Sie benötigen dann allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>e E101-Besche<strong>in</strong>igung.KrankheitWenn Sie krank wer<strong>den</strong>, zahlen niederländische Arbeitgeber maximalzwei Jahre das Gehalt weiter. Die Höhe der Gehaltsfortzahlungbeträgt m<strong>in</strong>destens 70 Prozent <strong>und</strong> maximal 100 Prozent IhresGehalts. In Ihrem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag steht, wie viel LohnSie erhalten. Sie müssen alles daransetzen, um die Arbeit so schnellwie möglich wieder aufzunehmen. Ihr Arbeitgeber unterstützt Siedabei oder lässt Sie von e<strong>in</strong>em spezialisierten arbeitsmediz<strong>in</strong>ischenDienst unterstützen.Ende des ArbeitsvertragsWenn Ihr Arbeitsvertrag während Ihrer Krankheit abläuft oderSie bei e<strong>in</strong>er niederländischen Zeitarbeitsfirma gearbeitet haben,14 <strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>


haben Sie möglicherweise Anspruch auf e<strong>in</strong>e Leistung nachdem Krankengeldgesetz der niederländischen Trägeranstalt fürArbeitnehmerversicherungen (UWV). Ihr Arbeitgeber meldet demUWV, dass Sie krank s<strong>in</strong>d.Krank während des Aufenthalts im WohnlandWenn Sie während des Aufenthalts im Wohnland krank wer<strong>den</strong>,mel<strong>den</strong> Sie sich auch bei dem Träger krank, der <strong>in</strong> Ihrem Wohnlanddie Leistung im Krankheitsfall zahlt. Dieser Träger ist auch für dieDurchführung der ärztlichen Untersuchung zuständig.Sie s<strong>in</strong>d krank <strong>und</strong> haben e<strong>in</strong>e E101-Besche<strong>in</strong>igungHaben Sie e<strong>in</strong>e E101-Besche<strong>in</strong>igung? Dann f<strong>in</strong><strong>den</strong> die Vorschriftene<strong>in</strong>es anderen Vertrags- oder EU/EWR-Landes auf Sie Anwendung. Sieerhalten e<strong>in</strong>e Leistung nach <strong>den</strong> Vorschriften des Landes, das dieseBesche<strong>in</strong>igung ausgestellt hat (<strong>in</strong> der Regel Ihr Wohnland). Sie mel<strong>den</strong>sich entsprechend <strong>den</strong> Vorschriften dieses Landes krank.Ges<strong>und</strong> wer<strong>den</strong> im eigenen Land?S<strong>in</strong>d Sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> erkrankt <strong>und</strong> wollen Sie gerne <strong>in</strong>Ihrem eigenen Land wieder ges<strong>und</strong> wer<strong>den</strong>? Dann benötigen Sie dieZustimmung des Arbodienst (arbeitsmediz<strong>in</strong>ischer Dienst) <strong>und</strong> desUWV. E<strong>in</strong> Arzt wird prüfen, ob sich der Genesungsprozess dadurchverlangsamen könnte.Länger als zwei Jahre krank?Wenn Sie länger als zwei Jahre krank s<strong>in</strong>d, können Sie e<strong>in</strong>eErwerbsunfähigkeitsrente (WIA-Leistung) beim UWV beantragen,wenn Sie zu 35 Prozent oder mehr erwerbsunfähig s<strong>in</strong>d. Das UWVsendet Ihnen e<strong>in</strong>en Antragsvordruck für e<strong>in</strong>e WIA-Leistung zu. E<strong>in</strong>Arzt (<strong>in</strong> Ihrem Wohnland oder <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>, je nachdem,wo Sie sich aufhalten) beurteilt, was Sie noch können. Das UWVstellt anschließend <strong>den</strong> Grad Ihrer Erwerbsunfähigkeit fest. Wenn Siezu mehr als 35 Prozent erwerbsunfähig s<strong>in</strong>d, haben Sie möglicherweiseAnspruch auf e<strong>in</strong>e Erwerbsunfähigkeitsrente. Wenn <strong>in</strong> IhremWohnland auch Anspruch auf e<strong>in</strong>e Erwerbsunfähigkeitsrente besteht,wird diese von der niederländischen Leistung abgezogen.<strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>15


ArbeitslosSie arbeiten <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> <strong>und</strong> wer<strong>den</strong> arbeitslos? Dann gibtes verschie<strong>den</strong>e Möglichkeiten. Haben Sie die E101-Besche<strong>in</strong>igungbeantragt, als Sie Ihre Arbeit <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> aufgenommenhaben? Dann unterliegen Sie weiterh<strong>in</strong> <strong>den</strong> Rechtsvorschriftender Sozialversicherung <strong>in</strong> Ihrem Wohnland. Wenn Sie ke<strong>in</strong>e E101-Besche<strong>in</strong>igung haben, ist maßgeblich, wie häufig Sie zwischen IhremWohn- <strong>und</strong> Arbeitsland h<strong>in</strong> <strong>und</strong> her pendelten:Leistung <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>Wur<strong>den</strong> Sie arbeitslos <strong>und</strong> pendelten Sie nicht täglich oderwöchentlich zwischen Ihrem Wohnland <strong>und</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>h<strong>in</strong> <strong>und</strong> her, dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf e<strong>in</strong>eArbeitslosenleistung vom UWV. In dem Fall müssen Sie allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong><strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> bleiben <strong>und</strong> aktiv auf Arbeitssuche gehen. Es istwichtig, dass Sie sich unmittelbar nach E<strong>in</strong>tritt der Arbeitslosigkeitbeim UWV WERKbedrijf als arbeitssuchend mel<strong>den</strong>. UWVWERKbedrijf prüft Ihre Möglichkeiten, schnell wieder neue Arbeit zuf<strong>in</strong><strong>den</strong>.Sie können auch e<strong>in</strong>e niederländische Leistung erhalten, wennSie noch (teilweise) für e<strong>in</strong>en Arbeitgeber <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>arbeiten oder wenn Sie aufgr<strong>und</strong> von extremen Wetterbed<strong>in</strong>gungen(Wetter, bei dem nicht gearbeitet wer<strong>den</strong> kann, wie Frost, Schneefall,Hochwasser) oder anderen unvorhergesehenen Umstän<strong>den</strong> (wieBrand oder wirtschaftlicher Rückgang) nicht arbeiten. Auch dann gilt,dass Sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> bleiben müssen.Wie hoch Ihre Leistung ist <strong>und</strong> wie lange Sie Anspruch auf diesehaben, hängt von verschie<strong>den</strong>en Faktoren ab; zum Beispiel davon,wo Sie gearbeitet haben, wie lange Sie gearbeitet haben <strong>und</strong> was Sieverdient haben. Auch Ihre Erwerbstätigkeit <strong>in</strong> Ihrem eigenen Landwird berücksichtigt. Sie geben diese Erwerbstätigkeit auf dem E301-Formular an.Wenn Sie zurück <strong>in</strong> Ihr Wohnland gehen, beantragen Sie dort e<strong>in</strong>eLeistung. Unter bestimmten Bed<strong>in</strong>gungen ist es möglich, dort Ihreniederländische Leistung bis zu drei Monate lang zu beziehen. Dazufordern Sie e<strong>in</strong> E303-Formular beim UWV an.16 <strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>


Leistung <strong>in</strong> Ihrem WohnlandWenn Sie <strong>in</strong> Ihrem eigenen Land wohnen, nicht mehr für e<strong>in</strong>enniederländischen Arbeitgeber arbeiten <strong>und</strong> täglich oder wöchentlichzwischen <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> <strong>und</strong> Ihrem Wohnland h<strong>in</strong> <strong>und</strong> her pendelten,beantragen Sie die Leistung <strong>in</strong> Ihrem Wohnland.K<strong>in</strong>dergeldDer niederländische Staat leistet e<strong>in</strong>en Beitrag zu <strong>den</strong>Unterhaltskosten für K<strong>in</strong>der unter 18 Jahren: Diese Leistung heißtK<strong>in</strong>dergeld. K<strong>in</strong>dergeld können Sie bei der Geschäftsstelle der SocialeVerzeker<strong>in</strong>gsbank (SVB) <strong>in</strong> der Nähe Ihres Arbeitgebers beantragen.Der Anspruch auf K<strong>in</strong>dergeld <strong>und</strong> die Höhe des Betrags hängen vonIhrer persönlichen Situation oder der Situation Ihres Partners ab.Weitere Informationen f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie unter www.svb.nl.AltersrenteIn <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> bauen Sie e<strong>in</strong>e Altersrente nach dem niederländischenAllgeme<strong>in</strong>en Altersgesetz (AOW) auf. Dies gilt sowohlfür Arbeitnehmer als auch für Selbstständige. Für jedes Jahr, das Sie<strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> arbeiten, bauen Sie zwei Prozent der AOW-Altersrente auf. Ab Ihrem vollendeten 65. Lebensjahr erhalten Siedann e<strong>in</strong>e Gr<strong>und</strong>rente nach dem Allgeme<strong>in</strong>en Altersgesetz (AOW).Weitere Informationen f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie unter www.svb.nl.In <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> bauen Sie oft auch e<strong>in</strong>e Betriebsrente auf. DieseRente beantragen Sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> bei Ihrer Rentenkasse.Wie hoch Ihre Betriebsrente se<strong>in</strong> wird, hängt von Ihrem Gehalt <strong>und</strong>der Dauer des Rentenaufbaus ab. Sie können <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>auch e<strong>in</strong>e Zusatzrente für sich selbst regeln. Diese können Sie übere<strong>in</strong>e Zwischenperson (Rentenkassen) abschließen.TodesfallWenn Sie sterben, hat dies f<strong>in</strong>anzielle Folgen für Ihren Partner<strong>und</strong>/oder Ihre K<strong>in</strong>der. Nach dem niederländischen Allgeme<strong>in</strong>enH<strong>in</strong>terbliebenengesetz (Anw) haben H<strong>in</strong>terbliebene möglicherweiseAnspruch auf e<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>terbliebenenrente. Auch Waisen könnenAnspruch auf e<strong>in</strong>e Rente haben. Weitere Informationen f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sieunter www.svb.nl. Wenn Ihr Partner <strong>und</strong>/oder Ihre K<strong>in</strong>der auch e<strong>in</strong>eH<strong>in</strong>terbliebenenleistung aus Ihrem Wohnland erhalten, zieht die SVBdiese von der niederländischen Leistung ab.17<strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>


<strong>Wohnen</strong>Wenn Sie <strong>in</strong> die Niederlande kommen, um hier zu arbeiten, könnenSie sich zunächst bei Ihrem Arbeitgeber oder der Zeitarbeitsfirmanach Wohnungen zu angemessenen Preisen erk<strong>und</strong>igen. Wenn dieseIhnen nicht weiterhelfen können, können Sie sich für weitere Hilfean die Stadt bzw. Geme<strong>in</strong>de wen<strong>den</strong>. Außerdem wer<strong>den</strong> über www.won<strong>in</strong>gnet.nl Wohnungen <strong>in</strong> Städten <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> angeboten. Siekönnen sich auf der Website als Wohnungssuchender registrieren <strong>und</strong>auf frei wer<strong>den</strong>de Wohnungen reagieren. Sie müssen dann allerd<strong>in</strong>gsbereits bei der Stadt bzw. Geme<strong>in</strong>de gemeldet se<strong>in</strong>.MieteOb e<strong>in</strong> Mietpreis angemessen ist, hängt von verschie<strong>den</strong>en Faktorenab. Oft handelt es sich um e<strong>in</strong>en Beherbergungsvertrag, vor allemwenn der Wohnzeitraum relativ kurz ist. Sie wohnen dann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>emHotel oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Pension. Im Gesetz ist dann ke<strong>in</strong> maximalerMietpreis festgelegt. In dem Fall müssen Sie selbst beurteilen, ob Sie<strong>den</strong> Preis angemessen f<strong>in</strong><strong>den</strong>. Außerdem kann Ihr Arbeitgeber IhnenWohnraum anbieten <strong>und</strong> die Kosten dafür direkt von Ihrem Gehaltabziehen. Wenn Sie e<strong>in</strong>en normalen Mietvertrag abschließen, also e<strong>in</strong>eeigenständige Wohnung mieten, können Sie sich bei der huurcommissie(Mietkommission) erk<strong>und</strong>igen, welche Preise angemessen s<strong>in</strong>d.Adressen der huurcommissies sowie die Sprechst<strong>und</strong>enzeiten f<strong>in</strong><strong>den</strong>Sie unter www.huurcommissie.nl.MietzuschlagSie haben möglicherweise Anspruch auf Mietzuschlag. Der Staat zahltdann e<strong>in</strong>en Beitrag zu Ihrer Miete. Ob Sie diesen Zuschlag erhalten,hängt von der Art des Wohnraums, der Miete, Ihrem E<strong>in</strong>kommen <strong>und</strong>Ihrem Vermögen ab. Weitere Informationen f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie unter www.toeslagen.nl.MieterschutzIn <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> stehen Mieter unter Kündigungsschutz. DerEigentümer oder Vermieter muss e<strong>in</strong>en ausreichen<strong>den</strong> Gr<strong>und</strong>angeben, um <strong>den</strong> Mietvertrag been<strong>den</strong> zu können.18 <strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>


Für Arbeitsmigranten gibt es oft e<strong>in</strong>en Beherbergungsvertrag für zumBeispiel e<strong>in</strong> Hotel oder e<strong>in</strong>e Pension. In e<strong>in</strong>em solchen Vertrag stehtdann, wann Sie ke<strong>in</strong>en Anspruch mehr auf die Wohnung oder dasZimmer haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Arbeitsvertragabgelaufen ist, Sie Ihre Miete nicht zahlen oder andere belästigen.Wenn Sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Dienstwohnung wohnen, können Sie <strong>den</strong> Anspruchdarauf zum Ende des Arbeitsvertrags verlieren.<strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>19


KrankenversicherungIn <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> müssen Sie zwecks mediz<strong>in</strong>ischer Versorgunge<strong>in</strong>e Krankenversicherung abschließen. Auch wenn Sie nicht <strong>in</strong> <strong>den</strong>Niederlan<strong>den</strong> wohnen, jedoch dort arbeiten <strong>und</strong> Steuern zahlen,müssen Sie e<strong>in</strong>e Krankenversicherung abschließen. Und zwar auchdann, wenn Sie bereits <strong>in</strong> Ihrem Wohnland krankenversichert s<strong>in</strong>d<strong>und</strong> ausschließlich <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> arbeiten.Wenn Sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> arbeiten, können Ihr eventuellerPartner <strong>und</strong> Ihre K<strong>in</strong>der (solange diese ke<strong>in</strong> E<strong>in</strong>kommen haben)aufgr<strong>und</strong> der niederländischen Versicherung auch <strong>in</strong> ihrem Wohnlandmediz<strong>in</strong>ische Leistungen <strong>in</strong> Anspruch nehmen. Um eventuelleFamilienmitglieder anzumel<strong>den</strong>, können Sie e<strong>in</strong> so genanntes E-106Formular bei Ihrer Krankenversicherung anfordern.KrankenversicherungsgesellschaftSie können selbst e<strong>in</strong>e Krankenversicherungsgesellschaft wählen,bei der Sie e<strong>in</strong>e Versicherung abschließen möchten. Möglicherweisebietet Ihr Arbeitgeber se<strong>in</strong>en Arbeitnehmern e<strong>in</strong>e kollektiveKrankenversicherung mit günstigen Bed<strong>in</strong>gungen an, bei der Sie sichanmel<strong>den</strong> können. Erk<strong>und</strong>igen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber danach.E<strong>in</strong>e Krankenversicherungsgesellschaft ist verpflichtet, Sie alsVersicherten für das so genannte Basispaket zu akzeptieren.Dar<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d alle notwendigen mediz<strong>in</strong>ischen Leistungen enthalten.Weder Ihre Ges<strong>und</strong>heit noch Ihr Alter spielen dabei e<strong>in</strong>eRolle. Die versicherten Leistungen im Basispaket s<strong>in</strong>d bei allenKrankenversicherungsgesellschaften gleich. Die Versicherungsbeiträge<strong>und</strong> die Art <strong>und</strong> Weise, wie die mediz<strong>in</strong>ischen Leistungen angebotenwer<strong>den</strong>, können jedoch unterschiedlich se<strong>in</strong>.Sie zahlen Ihrer Krankenversicherungsgesellschaft je<strong>den</strong> Monat e<strong>in</strong>enBeitrag für die Krankenversicherung.20 <strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>


Dieser Beitrag setzt sich aus folgen<strong>den</strong> Bestandteilen zusammen:• E<strong>in</strong> Versicherter bezahlt je<strong>den</strong> Monat e<strong>in</strong>en festen Beitrag andie Krankenversicherungsgesellschaft. Möglicherweise behältder Arbeitgeber diesen Beitrag vom Lohn e<strong>in</strong>, um diesen an dieKrankenversicherungsgesellschaft abzuführen.• Jeder, der e<strong>in</strong>e Krankenversicherung abschließen muss, muss auche<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>kommensabhängigen Beitrag zahlen. Der Arbeitgeberist verpflichtet, diesen Beitrag vollständig zu erstatten. Sie f<strong>in</strong><strong>den</strong>diesen Betrag auf Ihrer Gehaltsbesche<strong>in</strong>igung.Wenn Sie Selbstständiger s<strong>in</strong>d, haben Sie ke<strong>in</strong>en Arbeitgeber; Siezahlen Sie <strong>den</strong> e<strong>in</strong>kommensabhängigen Krankenversicherungsbeitragselbst.Krankenversicherungszuschuss (Zorgtoeslag)Damit der Krankenversicherungsbeitrag für alle bezahlbar bleibt, gibtes e<strong>in</strong>en Krankenversicherungszuschuss (Zorgtoeslag). Dabei handeltes sich um e<strong>in</strong>en Zuschuss zu <strong>den</strong> Krankenversicherungskosten, derbeim niederländischen F<strong>in</strong>anzamt beantragt wer<strong>den</strong> kann. Ob jemande<strong>in</strong>en Krankenversicherungszuschuss erhält, hängt vom E<strong>in</strong>kommenab. Je ger<strong>in</strong>ger das E<strong>in</strong>kommen ist, desto höher ist der Zuschuss.Weitere Informationen f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie unter www.toeslagen.nl.<strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>21


K<strong>in</strong>derIn <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> können berufstätige Eltern ihre K<strong>in</strong>der untervier Jahren <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er K<strong>in</strong>dertagesstätte oder bei e<strong>in</strong>er Tagesmutterunterbr<strong>in</strong>gen. Ab dem vierten Lebensjahr gehen die K<strong>in</strong>der zurGr<strong>und</strong>schule (basisschool). Der niederländische Staat leistet e<strong>in</strong>enBeitrag zu <strong>den</strong> Unterhaltskosten für K<strong>in</strong>der unter 18 Jahren: DieseLeistung heißt K<strong>in</strong>dergeld (siehe unter „Soziale Sicherheit“).K<strong>in</strong>derbetreuungDie K<strong>in</strong>derbetreuung ist für K<strong>in</strong>der unter vier Jahren gedacht.Sie schließen e<strong>in</strong>en Vertrag mit e<strong>in</strong>er K<strong>in</strong>dertagesstätte odere<strong>in</strong>er Tagesmutter Ihrer Wahl ab. Diese K<strong>in</strong>dertagesstätte oderTagesmutter muss bei der Stadt bzw. Geme<strong>in</strong>de angemeldet se<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>Teil der Kosten, die Sie für die K<strong>in</strong>derbetreuung bezahlen, kann vomF<strong>in</strong>anzamt mittels K<strong>in</strong>derbetreuungszuschuss (k<strong>in</strong>deropvangtoeslag)erstattet wer<strong>den</strong>. Die Höhe des Beitrags, <strong>den</strong> Sie selbst zahlen, hängtvon Ihrem E<strong>in</strong>kommen <strong>und</strong> dem E<strong>in</strong>kommen Ihres Partners ab.Weitere Informationen f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie unter www.toeslagen.nl.SchuleAlle K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> haben Recht auf Bildung. K<strong>in</strong>derab vier Jahren gehen zur Gr<strong>und</strong>schule, bis sie etwa 12 Jahre alt s<strong>in</strong>d.In dem Jahr, <strong>in</strong> dem Ihr K<strong>in</strong>d drei Jahre alt wird, erhalten Sie e<strong>in</strong>Schreiben von der Stadt bzw. Geme<strong>in</strong>de. Dar<strong>in</strong> steht, dass Sie IhrK<strong>in</strong>d bei e<strong>in</strong>er Gr<strong>und</strong>schule anmel<strong>den</strong> müssen. Es ist wichtig, Ihr K<strong>in</strong>drechtzeitig bei der Schule Ihrer Wahl anzumel<strong>den</strong>. Bei e<strong>in</strong>igen Schulengibt es nämlich (lange) Wartelisten. Bei der Anmeldung Ihres K<strong>in</strong>desmüssen Sie die Bildungsnummer (onderwijsnummer) Ihres K<strong>in</strong>desangeben. Diese Nummer erhalten Sie beim F<strong>in</strong>anzamt. Nach derGr<strong>und</strong>schule besuchen die K<strong>in</strong>der die weiterführende Schule(middelbare school). In <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> besteht Schulpflicht fürK<strong>in</strong>der von 5 bis 18 Jahren.22 <strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>


Unterstützungsstelle für Schüler aus Mittel- oderOsteuropaWenn K<strong>in</strong>der gerade erst <strong>in</strong> die Niederlande gezogen s<strong>in</strong>d, sprechensie noch ke<strong>in</strong> Niederländisch. Das ist sowohl für das K<strong>in</strong>d als auchfür die Schule e<strong>in</strong>e schwierige Situation. Die Unterstützungsstellefür MOE-Schüler unterstützt Schulen mit Schülern aus e<strong>in</strong>em mitteloderosteuropäischen (MOE-)Land. Die Unterstützungsstelle verfügtüber e<strong>in</strong>e Liste von Schulen, die Erfahrung mit dem Unterrichtenvon K<strong>in</strong>dern haben, die noch nicht lange <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>wohnen, <strong>und</strong> zusätzliche Möglichkeiten bieten. Weitere Informationenerhalten Sie auf der Website www.moeleerl<strong>in</strong>gen.nl oder unter derTelefonnummer +31 (0)73 624 75 47.<strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>23


FeiertageIn <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> gibt es zwei Nationalfeiertage:• Kon<strong>in</strong>g<strong>in</strong>nedag (König<strong>in</strong>nentag): 30. April• Bevrijd<strong>in</strong>gsdag (Tag der Befreiung): 5. MaiDie weiteren gesetzlichen Feiertage s<strong>in</strong>d:• Neujahr: 1. Januar• Ostersonntag <strong>und</strong> Ostermontag• Himmelfahrt• Pf<strong>in</strong>gstsonntag <strong>und</strong> Pf<strong>in</strong>gstmontag• erster <strong>und</strong> zweiter WeihnachtstagOb Sie an diesen Tagen frei haben, hängt von <strong>den</strong> Vere<strong>in</strong>barungen ab,die zwischen Arbeitgebern <strong>und</strong> Arbeitnehmern getroffen wur<strong>den</strong>,entweder im Tarifvertrag oder <strong>in</strong> Ihrem Arbeitsvertrag. Wenn Siewissen wollen, ob Sie an e<strong>in</strong>em bestimmten Feiertag frei haben,erk<strong>und</strong>igen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber. Wenn Sie an e<strong>in</strong>emFeiertag arbeiten, bedeutet das nicht, dass Sie automatisch Anspruchauf e<strong>in</strong>e zusätzliche Entlohnung (<strong>in</strong> Geld oder Zeit) haben. Das istnicht gesetzlich geregelt, sondern hängt von <strong>den</strong> Vere<strong>in</strong>barungenzwischen Arbeitgeber <strong>und</strong> Arbeitnehmer ab. Weitere Informationenf<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie im Tarifvertrag, falls dieser Anwendung f<strong>in</strong>det, oder <strong>in</strong>Ihrem Arbeitsvertrag.24 <strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>


Adressen <strong>und</strong> WebsitesNachfolgend f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie e<strong>in</strong>e Übersicht der Behör<strong>den</strong> <strong>und</strong> E<strong>in</strong>richtungen, bei<strong>den</strong>en Sie weitere Informationen erhalten.Was Wo InternetAnmeldung <strong>in</strong> der Stadt/Geme<strong>in</strong>de, <strong>in</strong> der SiewohnenBürgerservicenummerDas PersonenstandsregisterIhrer Stadt/Geme<strong>in</strong>de (GemeentelijkeBasisadm<strong>in</strong>istratie, GBA)Bei der Anmeldung <strong>in</strong>Ihrer Stadt/Geme<strong>in</strong>deHäufig gestellte Fragen zurBürgerservicenummer: www.burgerservicenummer.nl/Veelgestelde_vragen/English_FAQ (auf Englisch)Sozialversicherungs-/Steuernummer(Sof<strong>in</strong>ummer)Anmel<strong>den</strong> bei derE<strong>in</strong>wanderungs- <strong>und</strong>E<strong>in</strong>bürgerungsbehörde(Immigratie- enNaturalisatiedienst)KrankenversicherungTarifvertrag (Collectievearbeidsovereenkomst,cao)Selbstständig arbeitenF<strong>in</strong>anzamt (Belast<strong>in</strong>gdienst)Immigratie- enNaturalisatiedienst (IND)Telefon 0900 1234561Aus dem Ausland:+31 20 8893045E<strong>in</strong>e Krankenversicherungsgesellschaftoder über die kollektiveVersicherung IhresArbeitgebersM<strong>in</strong>isterium für Soziales<strong>und</strong> Arbeit (SZW)Registrierung imHandelsregister der niederländischenIndustrie<strong>und</strong>Handelskammer(Kamer van Koophandel,KvK)www.belast<strong>in</strong>gdienst.nl/particulier/bsn_sof<strong>in</strong>ummer/bsn_sof<strong>in</strong>ummer-03.html#P28_3399 oderwww.belast<strong>in</strong>gdienst.nl/english(auf Englisch)www.<strong>in</strong>d.nl/EN (auf Englisch)www.zn.nl/De_branche/Zorgverzekeraars/Adressen/www.cao.szw.nl -> Wähl bittePost<strong>in</strong>g of workers(auf Englisch)www.kvk.nl/english (aufEnglisch)<strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>25


What Where InternetBesche<strong>in</strong>igung über dieArt der Erwerbstätigkeit(Verklar<strong>in</strong>gArbeidsrelatie, VAR)F<strong>in</strong>anzamt (Belast<strong>in</strong>gdienst) www.belast<strong>in</strong>gdienst.nl/zakelijk/ondernemen_ondernemerwor<strong>den</strong>/ondernemen_ondernemerwor<strong>den</strong>-04.html(nur auf Niederländisch)BeschwerdeUnterbezahlung /mangelnde Sicherheit amArbeitsplatzUrlaub <strong>und</strong>SonderurlaubAusweispflichtNiederländische sozialeSicherheitArbeids<strong>in</strong>spectie(Gewerbeaufsicht)M<strong>in</strong>isterium für Soziales<strong>und</strong> Arbeit (SZW)M<strong>in</strong>isterium für Soziales<strong>und</strong> Arbeit (SZW)M<strong>in</strong>isterium für Soziales<strong>und</strong> Arbeit (SZW)E-101 SozialversicherungsträgerIhres WohnlandesWohnungssuche Nach Anmeldung <strong>in</strong> IhrerStadt/Geme<strong>in</strong>de beiWon<strong>in</strong>gnetMietpreis prüfen Mietkommission(Huurcommissie)Krankenversicherungs-, F<strong>in</strong>anzamt (Belast<strong>in</strong>gdienst)Miet- <strong>und</strong> K<strong>in</strong>derbetreuungszuschussLeistungen beiArbeitslosigkeit,Krankheit <strong>und</strong>ErwerbsunfähigkeitUitvoer<strong>in</strong>gs<strong>in</strong>stituutWerknemersverzeker<strong>in</strong>gen(Trägeranstalt fürArbeitnehmerversicherungen,UWV)www.arbeids<strong>in</strong>spectie.nlwww.employment.gov.nl(auf Englisch)www.employment.gov.nl(auf Englisch)www.employment.gov.nl(auf Englisch)www.won<strong>in</strong>gnet.nlwww.huurcommissie.nl (nurauf Niederländisch)www.toeslagen.nl (nur aufNiederländisch)www.uwv.nl (nur aufNiederländisch)UWV-Helpdesk für Fragenausländischer Arbeitnehmer,Telephon +31 888 98 20 01K<strong>in</strong>dergeld, Altersrente(AOW) <strong>und</strong> H<strong>in</strong>terbliebenenrente(Anw)Erlernen der niederländischenSpracheSociale Verzeker<strong>in</strong>gsbank(SVB)NiederländischesM<strong>in</strong>isterium fürWohnungswesen,Raumordnung <strong>und</strong>Umweltwww.svb.nl (nur aufNiederländisch)www.hetbeg<strong>in</strong>tmettaal.nl26 <strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>


<strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>27


M<strong>in</strong>isterium für Soziales<strong>und</strong> ArbeitPostbus 908012509 LV Den HaagNiederlandeBestellnummer 148DJanuar 2009Kostenlose Ausgabe

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!