12.07.2015 Aufrufe

Arbeiten und Wohnen in den Niederlanden.pdf - picart personal

Arbeiten und Wohnen in den Niederlanden.pdf - picart personal

Arbeiten und Wohnen in den Niederlanden.pdf - picart personal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anmeldung bei Stadt/Geme<strong>in</strong>de <strong>und</strong> INDIn <strong>den</strong> niederländischen Vorschriften ist die Länge des Aufenthaltsentschei<strong>den</strong>d.• Aufenthalt länger als drei MonateWenn Sie planen, länger als drei Monate <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> zubleiben, müssen Sie Ihren Aufenthalt bei der niederländischenE<strong>in</strong>wanderungs- <strong>und</strong> E<strong>in</strong>bürgerungsbehörde (Immigratie- enNaturalisatiedienst, IND) anmel<strong>den</strong>. Dort wird registriert, dassSie sich aufgr<strong>und</strong> von Arbeit <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> aufhalten. Sies<strong>in</strong>d verpflichtet, sich anzumel<strong>den</strong>. Falls Sie sich nicht anmel<strong>den</strong>,hat das derzeit jedoch ke<strong>in</strong>e Folgen für Ihr Aufenthaltsrecht <strong>in</strong><strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>. Aufgr<strong>und</strong> des EU-Abkommens haben Sie dasRecht, sich <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> aufzuhalten, auch wenn Sie sichnicht anmel<strong>den</strong>. Wenn Sie sich nicht anmel<strong>den</strong>, kann das jedochzur Folge haben, dass Sie ke<strong>in</strong>e Sozialhilfe <strong>in</strong> Anspruch nehmenkönnen <strong>und</strong> ke<strong>in</strong>e Ausbildungsförderung oder Ausbildungsdarlehenbeantragen können.Sie müssen sich außerdem bei der Stadt bzw. Geme<strong>in</strong>de anmel<strong>den</strong>,<strong>in</strong> der Sie wohnen. Die Anmeldung erfolgt im niederländischenPersonenstandsregister (Gemeentelijke Basisadm<strong>in</strong>istratie, GBA). UmInformationen zur Anmeldung bei der Stadt bzw. Geme<strong>in</strong>de <strong>und</strong>die erforderlichen Dokumente zu erhalten, wen<strong>den</strong> Sie sich ambesten an die Stadt bzw. Geme<strong>in</strong>de selbst.• Aufenthalt kürzer als drei MonatePlanen Sie, nicht länger als drei Monate <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>zu bleiben? Dann brauchen Sie sich nicht bei der Stadt bzw.Geme<strong>in</strong>de oder dem IND anzumel<strong>den</strong>. Dennoch kann es praktischse<strong>in</strong>, über e<strong>in</strong>e Meldebesche<strong>in</strong>igung (verklar<strong>in</strong>g van <strong>in</strong>schrijv<strong>in</strong>g) desIND zu verfügen. Andere Behör<strong>den</strong> (unter anderem das F<strong>in</strong>anzamt<strong>und</strong> Banken) können Sie danach fragen. Sie können damit zumBeispiel e<strong>in</strong> Bankkonto <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> eröffnen.Achtung! Sie können sich erst bei dem IND anmel<strong>den</strong>, wenn Sie imPersonenstandsregister (GBA) der Stadt bzw. Geme<strong>in</strong>de gemeldets<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> der Sie wohnen.6 <strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!