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Arbeiten und Wohnen in den Niederlanden.pdf - picart personal

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F<strong>in</strong>anzamt (www.belast<strong>in</strong>gdienst.nl). Mit dieser Besche<strong>in</strong>igung weißIhr Auftraggeber, dass er Sie als selbstständiger Unternehmerbetrachten kann <strong>und</strong> ke<strong>in</strong>e Lohnsteuer/Volksversicherungsbeiträgeabführen muss.2. Als niederländisches E<strong>in</strong>mannunternehmen, e<strong>in</strong> so genannter „zelfstandigezonder personeel“ (ZZP’er)Wenn Sie sich mit Ihrem Unternehmen als niederländischerSteuerzahler <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> niederlassen, s<strong>in</strong>d Sie nach<strong>den</strong> niederländischen Rechtsvorschriften versichert. Das bedeutet,dass Sie e<strong>in</strong>e Altersleistung (AOW) aufbauen, eventuellAnspruch auf Familienleistungen (unter anderem K<strong>in</strong>dergeld,k<strong>in</strong>dgeb<strong>und</strong>enes Budget) haben, nach dem Allgeme<strong>in</strong>enH<strong>in</strong>terbliebenengesetz (Anw) <strong>und</strong> dem Allgeme<strong>in</strong>en Gesetzüber besondere Krankheitskosten (AWBZ) versichert s<strong>in</strong>d.Als Selbstständiger besteht für Sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> ke<strong>in</strong>eSozialversicherungspflicht für Arbeitslosigkeit, Krankheit <strong>und</strong>Arbeitsunfähigkeit. Sie können jedoch Versicherungen bei e<strong>in</strong>emprivaten Versicherer abschließen. Sie s<strong>in</strong>d selbst dafür verantwortlich,Steuern zu zahlen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Pension aufzubauen. Als„ZZP’er“ müssen Sie beim niederländischen F<strong>in</strong>anzamt e<strong>in</strong>eVerklar<strong>in</strong>g Arbeidsrelatie (VAR) beantragen. Damit wird die Art IhrerErwerbstätigkeit beurteilt.Wenn Sie sich als Selbstständiger <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> niederlassenwollen, wen<strong>den</strong> Sie sich am besten an die niederländischeIndustrie- <strong>und</strong> Handelskammer (www.kvk.nl).GehaltIn <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> ist e<strong>in</strong> gesetzlicher M<strong>in</strong>destlohn vorgeschrieben.Dieser wird zweimal jährlich (am 1. Januar <strong>und</strong> am 1. Juli) festgelegt.Jeder Arbeitnehmer zwischen 23 <strong>und</strong> 65 Jahren <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em abhängigenBeschäftigungsverhältnis hat e<strong>in</strong>en Anspruch darauf, m<strong>in</strong>destens<strong>den</strong> gelten<strong>den</strong> M<strong>in</strong>destlohn zu verdienen. Für Arbeitnehmer unter23 Jahren gelten Jugendm<strong>in</strong>destlöhne. Der M<strong>in</strong>destlohn gilt auchfür Arbeitnehmer e<strong>in</strong>es ausländischen Unternehmens oder e<strong>in</strong>erausländischen Zeitarbeitsfirma, die <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> arbeiten. Dieaktuellen Beträge des M<strong>in</strong>destlohns f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie auf der Website: www.szw.nl (klicken Sie rechts oben auf „English“).<strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>9

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