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Arbeiten und Wohnen in den Niederlanden.pdf - picart personal

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haben Sie möglicherweise Anspruch auf e<strong>in</strong>e Leistung nachdem Krankengeldgesetz der niederländischen Trägeranstalt fürArbeitnehmerversicherungen (UWV). Ihr Arbeitgeber meldet demUWV, dass Sie krank s<strong>in</strong>d.Krank während des Aufenthalts im WohnlandWenn Sie während des Aufenthalts im Wohnland krank wer<strong>den</strong>,mel<strong>den</strong> Sie sich auch bei dem Träger krank, der <strong>in</strong> Ihrem Wohnlanddie Leistung im Krankheitsfall zahlt. Dieser Träger ist auch für dieDurchführung der ärztlichen Untersuchung zuständig.Sie s<strong>in</strong>d krank <strong>und</strong> haben e<strong>in</strong>e E101-Besche<strong>in</strong>igungHaben Sie e<strong>in</strong>e E101-Besche<strong>in</strong>igung? Dann f<strong>in</strong><strong>den</strong> die Vorschriftene<strong>in</strong>es anderen Vertrags- oder EU/EWR-Landes auf Sie Anwendung. Sieerhalten e<strong>in</strong>e Leistung nach <strong>den</strong> Vorschriften des Landes, das dieseBesche<strong>in</strong>igung ausgestellt hat (<strong>in</strong> der Regel Ihr Wohnland). Sie mel<strong>den</strong>sich entsprechend <strong>den</strong> Vorschriften dieses Landes krank.Ges<strong>und</strong> wer<strong>den</strong> im eigenen Land?S<strong>in</strong>d Sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> erkrankt <strong>und</strong> wollen Sie gerne <strong>in</strong>Ihrem eigenen Land wieder ges<strong>und</strong> wer<strong>den</strong>? Dann benötigen Sie dieZustimmung des Arbodienst (arbeitsmediz<strong>in</strong>ischer Dienst) <strong>und</strong> desUWV. E<strong>in</strong> Arzt wird prüfen, ob sich der Genesungsprozess dadurchverlangsamen könnte.Länger als zwei Jahre krank?Wenn Sie länger als zwei Jahre krank s<strong>in</strong>d, können Sie e<strong>in</strong>eErwerbsunfähigkeitsrente (WIA-Leistung) beim UWV beantragen,wenn Sie zu 35 Prozent oder mehr erwerbsunfähig s<strong>in</strong>d. Das UWVsendet Ihnen e<strong>in</strong>en Antragsvordruck für e<strong>in</strong>e WIA-Leistung zu. E<strong>in</strong>Arzt (<strong>in</strong> Ihrem Wohnland oder <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>, je nachdem,wo Sie sich aufhalten) beurteilt, was Sie noch können. Das UWVstellt anschließend <strong>den</strong> Grad Ihrer Erwerbsunfähigkeit fest. Wenn Siezu mehr als 35 Prozent erwerbsunfähig s<strong>in</strong>d, haben Sie möglicherweiseAnspruch auf e<strong>in</strong>e Erwerbsunfähigkeitsrente. Wenn <strong>in</strong> IhremWohnland auch Anspruch auf e<strong>in</strong>e Erwerbsunfähigkeitsrente besteht,wird diese von der niederländischen Leistung abgezogen.<strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>15

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