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Arbeiten und Wohnen in den Niederlanden.pdf - picart personal

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Für Arbeitnehmer aus allen anderen Ländern gilt dieArbeitnehmerfreizügigkeit nicht.Sie können erst <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> arbeiten, wenn ihr niederländischerArbeitgeber e<strong>in</strong>e Beschäftigungserlaubnis für sie hat. Außerdembenötigen sie e<strong>in</strong>e Aufenthaltsgenehmigung.Wenn Sie die bulgarische oder rumänische Staatsangehörigkeitbesitzen, benötigen Sie ke<strong>in</strong>e Aufenthaltsgenehmigung, wohl aber e<strong>in</strong>eBeschäftigungserlaubnis.BürgerservicenummerWenn Sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> arbeiten <strong>und</strong> Steuern zahlen, benötigenSie e<strong>in</strong>e Bürgerservicenummer (Burgerservicenummer (BSN)),e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>malige persönliche Nummer für Ihre Kontakte mit niederländischenBehör<strong>den</strong>. Sie erhalten die Bürgerservicenummer, sobaldSie sich bei e<strong>in</strong>er niederländischen Stadt oder Geme<strong>in</strong>de anmel<strong>den</strong>.Wenn Sie e<strong>in</strong>e Arbeit aufnehmen, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber IhreBürgerservicenummer mit. Ihr Arbeitgeber regelt verschie<strong>den</strong>eAngelegenheiten für Sie, zum Beispiel mit dem F<strong>in</strong>anzamt <strong>und</strong> IhrerRentenkasse.Sie s<strong>in</strong>d nicht bei e<strong>in</strong>er niederländischen Stadt oder Geme<strong>in</strong>degemeldet <strong>und</strong> erhalten Sie ke<strong>in</strong>e Bürgerservicenummer? Dannbenutzen Sie e<strong>in</strong>e so genannte Sof<strong>in</strong>ummer (Sozialversicherungs- <strong>und</strong>Steuernummer). Diese Nummer erhalten Sie beim niederländischenF<strong>in</strong>anzamt.KrankenversicherungSie s<strong>in</strong>d verpflichtet, e<strong>in</strong>e Krankenversicherung abzuschließen. Auchwenn Sie nicht <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> wohnen, jedoch dort arbeiten<strong>und</strong> Steuern zahlen, müssen Sie diese abschließen. Und zwar auchdann, wenn Sie bereits <strong>in</strong> Ihrem Wohnland krankenversichert s<strong>in</strong>d<strong>und</strong> ausschließlich <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> arbeiten (siehe das Kapitel„Krankenversicherung“).<strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>5

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