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Arbeiten und Wohnen in den Niederlanden.pdf - picart personal

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Leistung <strong>in</strong> Ihrem WohnlandWenn Sie <strong>in</strong> Ihrem eigenen Land wohnen, nicht mehr für e<strong>in</strong>enniederländischen Arbeitgeber arbeiten <strong>und</strong> täglich oder wöchentlichzwischen <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> <strong>und</strong> Ihrem Wohnland h<strong>in</strong> <strong>und</strong> her pendelten,beantragen Sie die Leistung <strong>in</strong> Ihrem Wohnland.K<strong>in</strong>dergeldDer niederländische Staat leistet e<strong>in</strong>en Beitrag zu <strong>den</strong>Unterhaltskosten für K<strong>in</strong>der unter 18 Jahren: Diese Leistung heißtK<strong>in</strong>dergeld. K<strong>in</strong>dergeld können Sie bei der Geschäftsstelle der SocialeVerzeker<strong>in</strong>gsbank (SVB) <strong>in</strong> der Nähe Ihres Arbeitgebers beantragen.Der Anspruch auf K<strong>in</strong>dergeld <strong>und</strong> die Höhe des Betrags hängen vonIhrer persönlichen Situation oder der Situation Ihres Partners ab.Weitere Informationen f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie unter www.svb.nl.AltersrenteIn <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> bauen Sie e<strong>in</strong>e Altersrente nach dem niederländischenAllgeme<strong>in</strong>en Altersgesetz (AOW) auf. Dies gilt sowohlfür Arbeitnehmer als auch für Selbstständige. Für jedes Jahr, das Sie<strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> arbeiten, bauen Sie zwei Prozent der AOW-Altersrente auf. Ab Ihrem vollendeten 65. Lebensjahr erhalten Siedann e<strong>in</strong>e Gr<strong>und</strong>rente nach dem Allgeme<strong>in</strong>en Altersgesetz (AOW).Weitere Informationen f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie unter www.svb.nl.In <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> bauen Sie oft auch e<strong>in</strong>e Betriebsrente auf. DieseRente beantragen Sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> bei Ihrer Rentenkasse.Wie hoch Ihre Betriebsrente se<strong>in</strong> wird, hängt von Ihrem Gehalt <strong>und</strong>der Dauer des Rentenaufbaus ab. Sie können <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>auch e<strong>in</strong>e Zusatzrente für sich selbst regeln. Diese können Sie übere<strong>in</strong>e Zwischenperson (Rentenkassen) abschließen.TodesfallWenn Sie sterben, hat dies f<strong>in</strong>anzielle Folgen für Ihren Partner<strong>und</strong>/oder Ihre K<strong>in</strong>der. Nach dem niederländischen Allgeme<strong>in</strong>enH<strong>in</strong>terbliebenengesetz (Anw) haben H<strong>in</strong>terbliebene möglicherweiseAnspruch auf e<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>terbliebenenrente. Auch Waisen könnenAnspruch auf e<strong>in</strong>e Rente haben. Weitere Informationen f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sieunter www.svb.nl. Wenn Ihr Partner <strong>und</strong>/oder Ihre K<strong>in</strong>der auch e<strong>in</strong>eH<strong>in</strong>terbliebenenleistung aus Ihrem Wohnland erhalten, zieht die SVBdiese von der niederländischen Leistung ab.17<strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>

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