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Arbeiten und Wohnen in den Niederlanden.pdf - picart personal

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K<strong>in</strong>derIn <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> können berufstätige Eltern ihre K<strong>in</strong>der untervier Jahren <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er K<strong>in</strong>dertagesstätte oder bei e<strong>in</strong>er Tagesmutterunterbr<strong>in</strong>gen. Ab dem vierten Lebensjahr gehen die K<strong>in</strong>der zurGr<strong>und</strong>schule (basisschool). Der niederländische Staat leistet e<strong>in</strong>enBeitrag zu <strong>den</strong> Unterhaltskosten für K<strong>in</strong>der unter 18 Jahren: DieseLeistung heißt K<strong>in</strong>dergeld (siehe unter „Soziale Sicherheit“).K<strong>in</strong>derbetreuungDie K<strong>in</strong>derbetreuung ist für K<strong>in</strong>der unter vier Jahren gedacht.Sie schließen e<strong>in</strong>en Vertrag mit e<strong>in</strong>er K<strong>in</strong>dertagesstätte odere<strong>in</strong>er Tagesmutter Ihrer Wahl ab. Diese K<strong>in</strong>dertagesstätte oderTagesmutter muss bei der Stadt bzw. Geme<strong>in</strong>de angemeldet se<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>Teil der Kosten, die Sie für die K<strong>in</strong>derbetreuung bezahlen, kann vomF<strong>in</strong>anzamt mittels K<strong>in</strong>derbetreuungszuschuss (k<strong>in</strong>deropvangtoeslag)erstattet wer<strong>den</strong>. Die Höhe des Beitrags, <strong>den</strong> Sie selbst zahlen, hängtvon Ihrem E<strong>in</strong>kommen <strong>und</strong> dem E<strong>in</strong>kommen Ihres Partners ab.Weitere Informationen f<strong>in</strong><strong>den</strong> Sie unter www.toeslagen.nl.SchuleAlle K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> haben Recht auf Bildung. K<strong>in</strong>derab vier Jahren gehen zur Gr<strong>und</strong>schule, bis sie etwa 12 Jahre alt s<strong>in</strong>d.In dem Jahr, <strong>in</strong> dem Ihr K<strong>in</strong>d drei Jahre alt wird, erhalten Sie e<strong>in</strong>Schreiben von der Stadt bzw. Geme<strong>in</strong>de. Dar<strong>in</strong> steht, dass Sie IhrK<strong>in</strong>d bei e<strong>in</strong>er Gr<strong>und</strong>schule anmel<strong>den</strong> müssen. Es ist wichtig, Ihr K<strong>in</strong>drechtzeitig bei der Schule Ihrer Wahl anzumel<strong>den</strong>. Bei e<strong>in</strong>igen Schulengibt es nämlich (lange) Wartelisten. Bei der Anmeldung Ihres K<strong>in</strong>desmüssen Sie die Bildungsnummer (onderwijsnummer) Ihres K<strong>in</strong>desangeben. Diese Nummer erhalten Sie beim F<strong>in</strong>anzamt. Nach derGr<strong>und</strong>schule besuchen die K<strong>in</strong>der die weiterführende Schule(middelbare school). In <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong> besteht Schulpflicht fürK<strong>in</strong>der von 5 bis 18 Jahren.22 <strong>Arbeiten</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Niederlan<strong>den</strong>

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