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- durch die Organisation allgeme<strong>in</strong>;Anforderungsprofil- Kampf und Wertungsrichterentschädigung nach kantonalem Regulativ- aus der Drucklegung sämtlicher Unterlagen (Wettkampfvorschriften, Notenblätter, Festführeretc.);- Sitzungsgelder nach kantonalem Regulativ.- Pro startenden Teilnehmer(Festkarte) ist Fr. 1.-- an den SGTV abzuliefern.- TK – Mitglieder s<strong>in</strong>d am Wettkampftag wie Kampfrichter zu entschädigen (KantonalesRegulativ)5.4 Verschiedenes- Haftgeld und Bu<strong>sse</strong>n <strong>werden</strong> durch die Wettkampfleitung festgelegt.- Für das Startgeld pro Teilnehmer gilt als Richtpreis <strong>20</strong>.00 SFr. (ohne E<strong>sse</strong>n).6. PRESSE/VERBANDSORGAN6.1 Vor dem JugendturnfestDie Pre<strong>sse</strong> ist durch das OK e<strong>in</strong>zuladen und zu orientieren. Die Ausschreibung des Anla<strong>sse</strong>smuss im Verbandsorgan frühzeitig erfolgen. Für die Ausschreibung ist die Wettkampfleitungverantwortlich.6.2 Nach dem JugendturnfestDer Veranstalter bedient die Pre<strong>sse</strong> mit den Ranglisten sowie e<strong>in</strong>er redaktionell verfassten Zusammenfassungdes Anla<strong>sse</strong>s. Die Zusammenfassung muss dem Redaktor des Verbandsorgansdes SGTV sofort nach dem Anlass ausgehändigt <strong>werden</strong>, sodass <strong>in</strong> der darauf folgendenAusgabe des Verbandsorgans der Bericht veröffentlicht <strong>werden</strong> kann. Ebenso ist der Berichtfür das Internet bereit zu stellen und zu übermitteln.7. ZUSAMMENFASSENDE BESTIMMUNGEN1 Beschlü<strong>sse</strong> und Anordnungen des Veranstalters, die den Wettkampf betreffen, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>enger Zusammenarbeit mit der technischen Leitung zu treffen.2 Sämtliche Festunterlagen mü<strong>sse</strong>n 3 Wochen vor dem Anlass versandt se<strong>in</strong>.Abteilung Jugend SGTV Seite 5 Version vom 08.01.<strong>20</strong>10

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