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Antrag auf eine Kreditkarte - Berliner Bank

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<strong>Kreditkarte</strong>nservice04024 LeipzigTelefon: (030) 3109 9099Internet: www.berliner-bank.de24h-KundenserviceSehr geehrte Kundin,sehr geehrter Kunde,mit <strong>eine</strong>r Hauptstadtkarte haben Sie <strong>eine</strong> gute Wahl getroffen. Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen undfreuen uns, Sie schon in wenigen Tagen von den Leistungen Ihrer neuen Hauptstadtkarte überzeugenzu dürfen*. Um Ihren Kartenantrag bearbeiten zu können, bitten wir Sie, noch folgende Schrittedurchzuführen:Bitte drucken Sie den <strong>Antrag</strong> zweimal aus (ein Exemplar ist für Ihre Unterlagen bestimmt).Unterschreiben Sie den <strong>Antrag</strong> an allen gekennzeichneten Stellen.Falls Sie noch kein Kunde der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> sind:Stecken Sie den <strong>Antrag</strong> (mit Ausnahme des PostIdent Coupons) sowie <strong>eine</strong> Kopie <strong>eine</strong>sEinkommensnachweises (nicht älter als sechs Wochen) bzw. des aktuellen Rentenbescheidsbitte in <strong>eine</strong>n Umschlag und verschließen Sie diesen.040 00000 00 BBDE 575 KK NK WWW 130627* Bonität vorausgesetzt.Lassen Sie sich bitte in <strong>eine</strong>r Filiale der Deutsche Post AG legitimieren. Nehmen Sie dazufolgende Dokumente mit:■ den verschlossenen Briefumschlag,■ Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass,■ den PostIdent Coupon.Der Mitarbeiter in der Filiale der Deutsche Post AG nimmt anhand Ihres Legitimationspapieres<strong>eine</strong> Identitätsprüfung vor und sendet den <strong>Antrag</strong> unmittelbar an die <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong>.1/2


2 | 4Eröffnung <strong>eine</strong>r <strong>Bank</strong>verbindungFilialnummer 8 4 8 Kundennummer BLZ 1 0 0 7 0 8 4 83Versandadresse (falls hier k<strong>eine</strong> Angaben, ist die Meldeadresse des 1. Kontoinhabers die Versandadresse)Adresszusatz(z. B. c/o ...)*StraßeHaus-Nr.PLZOrtLandBitte beachten Sie: <strong>eine</strong> spezielle Versandadresse kann bei Postzustellung aus dem BB MAGIC Service-Center nicht berücksichtigtwerden.4Steuerlich relevante Angaben<strong>Bank</strong>verbindung im Privatvermögen oder Betrieblicher oder sonstiger AnlegerHinweis zur Umsatzsteuer:Umsatzsteuer-ID-Nr.*Für die in Rechnung gestellten Preise für Leistungen bilden der Konto-/Depotvertrag zusammen mit der Abrechnung/dem Kontoauszug dieRechnung im umsatzsteuerlichen Sinne. Sofern k<strong>eine</strong> Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen bzw. kein ausdrücklicher Hinweis <strong>auf</strong> im Rechnungsbetragenthaltene Umsatzsteuer gegeben wird, sind die abgerechneten Leistungen als <strong>Bank</strong>- oder Finanzdienstleistungen von der Umsatzsteuerbefreit.Umsatzsteuer-ID-Nr. <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG, 60262 Frankfurt: DE8119079805GeldwäschegesetzJeder <strong>Bank</strong>kunde ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, der <strong>Bank</strong> unverzüglich und un<strong>auf</strong>gefordert Änderungen, die sich imL<strong>auf</strong>e der Geschäftsbeziehung bezüglich der nach diesem Gesetz festzustellenden Angaben zur Person oder den wirtschaftlich Berechtigtenergeben, anzuzeigen (§ 4 Abs. 6 und § 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG).Angaben zu Treugebern und wirtschaftlich Berechtigten: Ich handele für eigene Rechnung.6VereinbarungenIch möchte bei der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG Kunde werden und Produkte unter obigerKundennummer eröffnen. Für die Geschäftsbeziehung gelten folgende Vereinbarungen:Einzelverfügungsberechtigung:Bei <strong>Bank</strong>verbindungen mit zwei Inhabern ist jeder Mitinhaber einzelnverfügungsberechtigt. Der Widerruf der Einzelverfügungsberechtigungist jederzeit möglich.Einbeziehung der Geschäftsbedingungen:Maßgebend für die Geschäftsverbindung sind die Allgem<strong>eine</strong>n Geschäftsbedingungender <strong>Bank</strong>. Daneben gelten für einzelne Ge schäftsbeziehungenSonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungenzu den Allgem<strong>eine</strong>n Geschäftsbedingungen enthalten; insbeson derehandelt es sich hierbei um Bedingungen für Gemeinschaftskonten, fürdie Benutzung von Kontoauszugsdruckern, für den Scheckverkehr, fürden Überweisungsverkehr, für Lastschriften, für geduldete Überziehungen,für die Debitkarten, für Sparkonten, für die Kredit karten, für steuerlichveranlasste Buchungen im Rahmen der Kapitalertragbesteuerungund Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Der Wortlaut dereinzelnen Regelungen kann in den Geschäftsräumen der <strong>Bank</strong> oder unterwww.berliner-bank.de eingesehen werden. Sie werden <strong>auf</strong> Wunschausgehändigt oder zugesandt.Kontokorrentabrede, Rechnungsperiode:Die Konten werden in l<strong>auf</strong>ender Rechnung geführt (Kontokorrentkonten),sofern nicht <strong>eine</strong> abweichende Regelung besteht. Bei Kontokorrentkontenerteilt die <strong>Bank</strong> – sofern nichts anderes verein bart ist –jeweils zum Ende <strong>eine</strong>s Kalenderquartals <strong>eine</strong>n Rechnungs abschluss.Die Rechtswirkungen <strong>eine</strong>s Rechnungsabschlusses sowie die Pflichten,dessen Inhalt zu prüfen und gegebenenfalls Einwendungen zu erheben,sind in Nr. 7 der Allgem<strong>eine</strong>n Geschäftsbedingungen geregelt.Konto- und Depotmitteilungen:Sofern nichts anderes vereinbart wird, werden alle unter oben stehenderKundenstamm-Nr. eröffneten Konten für den Kontoauszugsdruckervorgesehen. Alle Mitteilungen, die nicht über den Kontoauszugsdruckerabgerufen werden können, werden stets an die obenvereinbarte Versandadresse gesandt.7Einwilligungserklärungen040 00000 00 BBDE 588 WWW ERO BV 140205Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA (gilt nur für Kontokorrentkonten)Ich willige ein, dass die <strong>Bank</strong> der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, dieDurchführung und Beendigung dieser Kontoverbindung übermittelt.Unabhängig davon wird die <strong>Bank</strong> der SCHUFA auch Daten überihre gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln.Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeitnicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigterInteressen der <strong>Bank</strong> oder Dritter erforderlich ist und– die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklichanerkannt habe oder– ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimalschriftlich gemahnt worden bin, die <strong>Bank</strong> mich rechtzeitig,jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über diebevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen*Diese Angaben sind freiwillig.unterrichtet hat und ich die Forderung nicht bestritten habeoder– das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis <strong>auf</strong>grundvon Zahlungsrückständen von der <strong>Bank</strong> fristlos gekündigtwerden kann und die <strong>Bank</strong> mich über die bevorstehendeÜbermittlung unterrichtet hat.Darüber hinaus wird die <strong>Bank</strong> der SCHUFA auch Daten übersonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (Konten- oder <strong>Kreditkarte</strong>nmissbrauchoder sonstiges betrügerisches Verhalten)übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz(§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zurWahrung berechtigter Interessen der <strong>Bank</strong> oder Dritter erforderlichist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass dasschutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschlussder Übermittlung überwiegt.


3 | 4Eröffnung <strong>eine</strong>r <strong>Bank</strong>verbindungFilialnummer 8 4 8 Kundennummer BLZ 1 0 0 7 0 8 4 87Einwilligungserklärungen (Fortsetzung)Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA (Fortsetzung)Insoweit befreie ich die <strong>Bank</strong> zugleich vom <strong>Bank</strong>geheimnis.Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. DieNutzung umfasst auch die Errechnung <strong>eine</strong>s Wahrscheinlichkeitswertes<strong>auf</strong> Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zurBeurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Datenübermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraumund der Schweiz, um diesen Informationen zurBeurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zugeben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die<strong>auf</strong>grund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisikentragen (insbesondere Kreditinstitute sowie <strong>Kreditkarte</strong>n-und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-,Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs-und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogeneDaten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtesInteresse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und dieÜbermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daherkann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Datennach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüberhinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identitätund des Alters von Personen <strong>auf</strong> Anfrage ihrer Vertragspartner,die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten.Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffendengespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationenüber das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unterwww.m<strong>eine</strong>schufa.de abrufbar. Die postalische Adresse derSCHUFA lautet:SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter,Postfach 10 34 41, 50474 Köln.Einwilligungserklärung für die DatenübermittlungDie Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG, die Deutsche<strong>Bank</strong> AG und die Servicegesellschaft der Deutschen <strong>Bank</strong>Privat- und Geschäftskunden mbH – gemeinsam „Partner” genannt– sowie der in der kontoführenden Filiale für mich zuständigeselbstständige Finanzberater arbeiten zusammen, um<strong>eine</strong> umfassende Beratung und Betreuung zu ermöglichen. Denfür mich zuständigen Finanzberater kann ich dem Aushang derFiliale oder regelmäßigen Hinweisen <strong>auf</strong> m<strong>eine</strong>m Kontoauszugentnehmen.Damit mich neben der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und GeschäftskundenAG die anderen Partner sowie der jeweils zuständigeFinanzberater bei allen <strong>Bank</strong>- und Finanzdienstleistungen, z. B.Bauspar-, Kredit- oder Wertpapierprodukten, umfassend beratenund betreuen können, willige ich ein, dass die Deutsche <strong>Bank</strong>Privat- und Geschäftskunden AG m<strong>eine</strong> persönlichen Daten andiese weiterleitet bzw. zum elektronischen Abruf bereitstellt.Soweit zur Beratung und Betreuung sowie zur Vermögensverwaltungerforderlich, dürfen folgende Daten übermitteltwerden:n Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand,Beruf und vergleichbare Daten)n Konto- und Depotinformationen (insbesondere Konto-/Depotübersichten/-umsätze,Produktabschlüsse/-ausgestaltung, z. B.Kredite, Konditionen, Zahlungsverkehrsvereinbarungen, Telefon-/Online-<strong>Bank</strong>ing,Vertretungsberechtigte und vergleichbareDaten)n Bonitäts- und Vermögensdaten (insbesondere Einkommen, Vermögensverhältnisse,Anlageziele, Wertpapiererfahrung, Beratungswünscheund vergleichbare Daten)n Verträge (Abschluss/Ausgestaltung/Konditionen), die an andereUnternehmen vermittelt werden (z. B. Zurich DeutscherHerold Lebensversicherung AG bei Versicherungsverträgen,GEFA-Leasing GmbH bei Leasingverträgen)Ich bin damit einverstanden, dass die Datenübermittlung auch an künftige Partner innerhalb der Deutsche <strong>Bank</strong> Gruppe in Deutschlanderfolgt. Hierüber werde ich gesondert rechtzeitig schriftlich informiert, so dass ich vor Datenübermittlung m<strong>eine</strong> Einwilligungwiderrufen kann.Hiermit befreie ich die Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG im vorstehend genannten Umfang auch vom <strong>Bank</strong>geheimnis.Die Unterzeichnung dieser Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Einfluss <strong>auf</strong> das vertragliche Geschäftsverhältniswiderrufen werden.Datenschutzrechtlicher Hinweis:Die <strong>Bank</strong> verarbeitet und nutzt die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten auch für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung.Der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für die vorgenannten Zwecke können Sie jederzeit widersprechen.8Informationen zum Kirchensteuer-Einbehalt040 00000 00 BBDE 588 WWW ERO BV 140205Bislang konnten Sie als Privatanleger wählen, ob Ihr Kreditinstitut Kirchensteuer<strong>auf</strong> Ihre Kapitalerträge einbehält und abführt oder ob diesüber Ihre persönliche Einkommensteuererklärung erfolgen soll. DiesesWahlrecht entfällt ab dem 1.1.2015. Kreditinstitute sind künftig gesetzlichverpflichtet, die für den automatisierten Kirchensteuerabzug notwendigenDaten beim Bundeszentralamt für Steuern jährlich im Zeitraumvom 01.09. bis 31.10. – erstmals im Jahr 2014 – zu erfragen unddanach den Kirchensteuerabzug vorzunehmen.Sie können der Weitergabe Ihrer Information zur Religionszugehörigkeitbis zum 30.06.2014 widersprechen. Der Widerspruch hat mit <strong>eine</strong>mamtlichen Muster gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern zuerfolgen. Der Widerspruch gilt für alle am Abzugsverfahren beteiligtenKreditinstitute. Der Vordruck hierfür steht <strong>auf</strong> www.formulare-bfinv.deunter dem Stichwort „Kirchensteuer“ bereit.Sollten Sie Widerspruch einlegen, unterbleibt der Einbehalt von Kirchensteuerdurch Ihr Kreditinstitut. Infolgedessen hat das Bundeszentralamtfür Steuern das zuständige Wohnsitzfinanzamt des Kundenüber den Widerspruch zu unterrichten und dabei Ihren Namen und IhreAnschrift als Steuerpflichtigen mitzuteilen. Zugleich besteht Ihrerseitsdie Verpflichtung, <strong>eine</strong> Steuererklärung mit Anlage KAP abzugeben, damitdie Kirchensteuer vom Finanzamt erhoben werden kann.Nähere Informationen erhalten Sie beim Bundeszentralamt für Steuern,An der Küppe 1, 53225 Bonn, im Internet unter www.bzst.de oder unterder Telefonnummer 0228/406-1240.


4 | 4Eröffnung <strong>eine</strong>r <strong>Bank</strong>verbindungFilialnummer 8 4 8 Kundennummer BLZ 1 0 0 7 0 8 4 89UnterschriftenDatumOrtUnterschrift 1. KontoinhaberUnterschrift 2. KontoinhaberHinweis zum Umfang der Einlagensicherung:Die <strong>Bank</strong> ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher<strong>Bank</strong>en e.V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher <strong>Bank</strong>enGmbH angeschlossen. Hierdurch sind alle Verbindlichkeiten, die inder Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisensind, gesichert. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlichder <strong>auf</strong> den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgrenzeje Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2014 30 %, bis zum31. Dezember 2019 20 %, bis zum 31. Dezember 2024 15 % und ab dem1. Januar 2025 8,75 % des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftendenEigenkapitals der <strong>Bank</strong>. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vomZeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzenab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31.Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzenbis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin.Die jeweilige Sicherungsgrenze wird dem Kunden vonder <strong>Bank</strong> <strong>auf</strong> Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internetunter www.bankenverband.de abgefragt werden. Nicht geschützt sindVerbindlichkeiten, über die die <strong>Bank</strong> Inhaberpapiere ausgestellt hat, wiez. B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, sowieVerbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.Sicherung von Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften:Ist die <strong>Bank</strong> pflichtwidrig außer Stande, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben,so besteht neben der Haftung der <strong>Bank</strong> im Entschädigungsfallein Entschädigungsanspruch gegen die Entschädigungseinrichtungdeutscher <strong>Bank</strong>en GmbH. Der Anspruch gegen die Entschädigungseinrichtungist der Höhe nach begrenzt <strong>auf</strong> 90 % des Wertes dieser Wertpapiere,maximal jedoch <strong>auf</strong> den Gegenwert von 20.000 €.Ich bin dar<strong>auf</strong> hingewiesen worden, dass für die von der <strong>Bank</strong> ausgegebenen Inhaberpapiere kein Einlagensicherungsschutz besteht.Unterschrift 1. KontoinhaberUnterschrift 2. Kontoinhaber040 00000 00 BBDE 588 WWW ERO BV 140205


3 | 5<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>eine</strong> <strong>Kreditkarte</strong>– Hauptstadtkarte –8 4 8 1 0 0 7 0 8 4 8Filialnummer Kundennummer BLZWenn Sie schon Kunde sind, bitte Kundennummer eintragen.Bei gleichzeitiger Beantragung von Hauptkarte und Zusatzkarte bitte zwei getrennte Formulare verwenden.6Zusätzliche Angaben zum Karteninhaber 1Tätigkeit Angestellter qualifizierter Angestellter leitender AngestellterName desArbeitgebersBerufsbezeichnung/selbstständig alsBeamter im: einfachen Dienst mittleren Dienst höheren/gehobenen DienstArbeiter Facharbeiter Meister Vorstand/Geschäftsführer selbstständigSchüler/Student Auszubildender Bundesfreiwilligendienstleistender Rentner/PensionärHausfrau/-mann ohne Beruf Sonstigebzw als: Freiberufler Gewerbetreibender HandwerkerHandelsregistereintragungnein ja Rechtsform:BrancheBeim derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt seitMonatlichesNettoeinkommenAnzahl unterhaltsberechtigter KinderSelbstständig seitIch wohne zur Miete im Wohneigentum bei den Eltern oder ähnlichBei ausländischer Staatsangehörigkeit (bitte Kopien der Bescheinigungen zur Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beifügen)In Deutschland seitAufenthaltserlaubnis bisArbeitserlaubnis bis7Namensdruck <strong>auf</strong> der KarteBei Bedarf im Falle besonderer NamenslängeMein Name soll wie folgt <strong>auf</strong> die Karte gedruckt werden (pro Zeile max. 19 Zeichen):Zeile 1Zeile 28Zusätzliche ServiceangeboteTeilnahme am Online-<strong>Bank</strong>ingJa, ich möchte m<strong>eine</strong> einzelnen Kartenumsätze im Online-<strong>Bank</strong>ing unter der mir von der <strong>Bank</strong> gesondert mitgeteilten Kundennummeransehen können. Hierzu erhalte ich von der <strong>Bank</strong> die erforderliche Online-PIN und <strong>eine</strong> TAN-Liste (sofern bisher noch k<strong>eine</strong> Online-PINangefordert und zur Verfügung gestellt wurde). Diese benötige ich z. B. für Online-Aufträge gegenüber der <strong>Bank</strong>.Teilnahme am Telefon-<strong>Bank</strong>ing040 00000 00 BBDE 947 ERO KRA WWW E BE 1311049Ja, ich melde mich, sofern noch nicht geschehen, zum Telefon-<strong>Bank</strong>ing der <strong>Bank</strong> an. Hierzu erhalte ich von der <strong>Bank</strong> <strong>eine</strong> Telefon-PIN, dieich z. B. bei Fragen zu m<strong>eine</strong>n Kartenumsätzen oder für Aufträge benötige.GeldwäschegesetzJeder <strong>Bank</strong>kunde ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, der <strong>Bank</strong> unverzüglich und un<strong>auf</strong>gefordert Änderungen, die sich im L<strong>auf</strong>eder Geschäftsbeziehung bezüglich der nach diesem Gesetz festzustellenden Angaben zur Person oder den wirtschaftlich Berechtigten ergeben,anzuzeigen (§ 4 Abs. 6 und § 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG).Angaben zu Treugebern und wirtschaftlich Berechtigten:Ich handele für eigene Rechnung.1Angaben sind nur notwendig, soweit die <strong>Bank</strong> diese Daten noch nicht erhoben hat oder diese sich zwischenzeitlich geändert haben.


PostIdent Coupon derDeutsche Post AG12Hinweis für Mitarbeiter der Deutsche Post AGBenutzen Sie bitte zur Identitätsfeststellung das posteigene Formular POSTIDENT® BASIC!Der Coupon dient zur Abrechnung der durchgeführten Legitimation zwischen der Deutsche Post AG und der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassungder Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG. Dieses Formular brauchen Sie nicht zurückzusenden.Hinweise zum Ausfüllen und Weiterleiten durch die Deutsche Post AGAufgrund rechtlicher Bestimmungen ist es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich, dassdie Person/-en anhand <strong>eine</strong>s gültigen amtlichen Originalausweises (Personalausweis oder Reisepass) persönlich identifiziert wird/werden,die <strong>auf</strong> dem Formular POSTIDENT® BASIC <strong>auf</strong>geführten Daten der zu identifizierenden Person/-en festgehalten werden,die zu legitimierende/-n Person/-en in Ihrer Gegenwart <strong>eine</strong> Unterschrift <strong>auf</strong> dem Formular POSTIDENT® BASIC leistet/leisten.Wir bitten Sie,diesen vollständig ausgefüllten und von der/den Person/-en unterzeichneten Vordruck Ihrerseits zu unterschreiben und abzustempeln,den Vordruck zusammen mit dem Ihnen von der/den Person/-en übergebenen Umschlag/<strong>Antrag</strong> in <strong>eine</strong>m gesonderten Umschlag anunsere vorgegebene Anschrift zurückzusenden.POSTIDENT®BASICder + Umschlag Rückantwort-Deutsche mit Formularen UmschlagPost AGVielen Dank für Ihre Kooperation.040 91967 00 100427 BB DE 643 POSTIDENT06203021001Deutsche <strong>Bank</strong>Privat- Geschäftskunden AG<strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Kundenservice04024 Leipzig50843161473701


Allgem<strong>eine</strong> GeschäftsbedingungenNeufassung zum 8. Oktober 2013040 22222 00 131014Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde undDeutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG(nachfolgend einheitlich „<strong>Bank</strong>“)1. Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedingungenund der Sonder bedingungen für einzelneGeschäftsbeziehungen(1) GeltungsbereichDie Allgem<strong>eine</strong>n Geschäftsbedingungen gelten für die gesamteGeschäftsverbindung zwi schen dem Kunden undden inländischen Geschäftsstellen der <strong>Bank</strong> (im Folgenden<strong>Bank</strong> genannt). Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen(zum Beispiel für das Wert papier geschäft, den Zahlungsverkehrund für den Sparverkehr) Sonder bedingungen,die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgem<strong>eine</strong>nGeschäfts bedingungen ent halten; sie werden bei der Kontoeröffnungoder bei Erteilung <strong>eine</strong>s Auftra ges mit dem Kundenvereinbart. Unterhält der Kunde auch Geschäftsverbindungenzu ausländischen Geschäfts stellen, sichert das Pfandrecht der<strong>Bank</strong> (Nr. 14 dieser Geschäftsbe dingungen) auch die Ansprüchedieser auslän dischen Geschäftsstellen.(2) ÄnderungenÄnderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungenwerden dem Kunden spätestens zwei Monate vordem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textformangeboten. Hat der Kunde mit der <strong>Bank</strong> im Rahmen derGeschäftsbeziehung <strong>eine</strong>n elektronischen Kommunikationswegvereinbart (z. B. das Online-<strong>Bank</strong>ing), können die Änderungenauch <strong>auf</strong> diesem Wege ange boten werden. Die Zustimmungdes Kunden gilt als erteilt, wenn er s<strong>eine</strong> Ablehnung nicht vordem vorge schlagenen Zeitpunkt des Wirksam werdens der Änderungenangezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wirdihn die <strong>Bank</strong> in ihrem Angebot besonders hinweisen.Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten(z. B. Über weisungs bedingungen) angeboten,kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungs diensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdensder Ände rungen auch fristlos und kostenfreikündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die <strong>Bank</strong> inihrem Angebot besonders hin wei sen.2. <strong>Bank</strong>geheimnis und <strong>Bank</strong>auskunft(1) <strong>Bank</strong>geheimnisDie <strong>Bank</strong> ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenenTatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntniserlangt (<strong>Bank</strong>geheimnis).Informationen über den Kunden darf die <strong>Bank</strong> nur weitergeben,wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kundeeingewilligt hat oder die <strong>Bank</strong> zur Erteilung <strong>eine</strong>r <strong>Bank</strong>auskunftbefugt ist.(2) <strong>Bank</strong>auskunftEine <strong>Bank</strong>auskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungenund Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse desKunden, s<strong>eine</strong> Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßigeAngaben über Kontostände, Sparguthaben, Depotodersonstige der <strong>Bank</strong> anvertraute Vermögenswerte sowieAngaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werdennicht gemacht.(3) Voraussetzungen für die Erteilung <strong>eine</strong>r <strong>Bank</strong>auskunftDie <strong>Bank</strong> ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregistereingetragene K<strong>auf</strong>leute <strong>Bank</strong>auskünfte zu erteilen, sofernsich die Anfrage <strong>auf</strong> ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht.Die <strong>Bank</strong> erteilt jedoch k<strong>eine</strong> Auskünfte, wenn ihr <strong>eine</strong> anderslautende Weisung des Kunden vorliegt. <strong>Bank</strong>auskünfte überandere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen,erteilt die <strong>Bank</strong> nur dann, wenn diese generell oder imEinzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine <strong>Bank</strong>auskunftwird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interessean der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und keinGrund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belangedes Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen.(4) Empfänger von <strong>Bank</strong>auskünften<strong>Bank</strong>auskünfte erteilt die <strong>Bank</strong> nur eigenen Kunden sowie anderenKreditinstituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden.3. Haftung der <strong>Bank</strong>; Mitverschulden des Kunden(1) HaftungsgrundsätzeDie <strong>Bank</strong> haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedesVerschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllungihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungenfür einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstigeVereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungenvor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten(zum Beispiel durch Verletzung der in Nr. 11 dieser Geschäftsbedingungen<strong>auf</strong>geführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung<strong>eine</strong>s Schadens beigetragen, bestimmt sich nach denGrundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang <strong>Bank</strong>und Kunde den Schaden zu tragen haben.(2) Weitergeleitete AufträgeWenn ein Auftrag s<strong>eine</strong>m Inhalt nach typischerweise in derForm ausgeführt wird, dass die <strong>Bank</strong> <strong>eine</strong>n Dritten mit der weiterenErledigung betraut, erfüllt die <strong>Bank</strong> den Auftrag dadurch,dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet(weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft zum Beispiel die Einholungvon <strong>Bank</strong>auskünften bei anderen Kreditinstituten oder dieVerwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Ausland.In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der <strong>Bank</strong> <strong>auf</strong> diesorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.(3) Störung des BetriebsDie <strong>Bank</strong> haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt,Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige vonihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik,Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Handim In- oder Ausland) eintreten.4. Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des KundenDer Kunde kann gegen Forderungen der <strong>Bank</strong> nur <strong>auf</strong>rechnen,wenn s<strong>eine</strong> Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestelltsind.5. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des KundenDer Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 8. Oktober 2013(Az.: XI ZR 401/12) <strong>eine</strong> AGB-Regelung für unwirksam erklärt,die der Klausel in Nr. 5 AGB-<strong>Bank</strong>en ähnelt. Bitte betrachten Siedaher auch die Regelung in Nr. 5 AGB-<strong>Bank</strong>en als gegenstandslos.Für die Klärung der Verfügungsberechtigung in Nachlass-


fällen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die <strong>Bank</strong> wird sichauch nicht <strong>auf</strong> die Regelung in Nr. 5 AGB-<strong>Bank</strong>en berufen.Nach dem Tod des Kunden kann die <strong>Bank</strong> zur Klärung der Verfügungsberechtigungdie Vorlegung <strong>eine</strong>s Erbscheins, <strong>eine</strong>sTestamentsvollstreckerzeugnisses oder weiterer hierfür notwendigerUnterlagen verlangen; fremdsprachige Urkundensind <strong>auf</strong> Verlangen der <strong>Bank</strong> in deutscher Übersetzung vorzulegen.Die <strong>Bank</strong> kann <strong>auf</strong> die Vorlage <strong>eine</strong>s Erbscheins oder<strong>eine</strong>s Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr<strong>eine</strong> Ausfertigung oder <strong>eine</strong> beglaubigte Abschrift der letztwilligenVerfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehörigerEröffnungsniederschrift vorgelegt wird. Die <strong>Bank</strong> darf denjenigen,der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnetist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesonderemit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht,wenn der <strong>Bank</strong> bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispielnach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments)nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeitnicht bekannt geworden ist.6. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei k<strong>auf</strong>männischenund öffentlich-rechtlichen Kunden(1) Geltung deutschen RechtsFür die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der<strong>Bank</strong> gilt deutsches Recht.(2) Gerichtsstand für InlandskundenIst der Kunde ein K<strong>auf</strong>mann und ist die streitige Geschäftsbeziehungdem Betrieb s<strong>eine</strong>s Handelsgewerbes zuzurechnen, sokann die <strong>Bank</strong> diesen Kunden an dem für die kontoführendeStelle zuständigen Gericht oder bei <strong>eine</strong>m anderen zuständigenGericht verklagen; dasselbe gilt für <strong>eine</strong> juristische Person desöffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen.Die <strong>Bank</strong> selbst kann von diesen Kunden nur an dem fürdie kontoführende Stelle zuständigen Gericht verklagt werden.(3) Gerichtsstand für AuslandskundenDie Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Kunden, die imAusland <strong>eine</strong> vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben,sowie für ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischenPersonen des öffentlichen Rechts oder mit <strong>eine</strong>m inländischenöffentlich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbarsind.Kontoführung7. Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten(Konten in l<strong>auf</strong>ender Rechnung)(1) Erteilung der RechnungsabschlüsseDie <strong>Bank</strong> erteilt bei <strong>eine</strong>m Kontokorrentkonto, sofern nichtetwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende <strong>eine</strong>s Kalenderquartals<strong>eine</strong>n Rechnungsabschluss; dabei werden die indiesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlichder Zinsen und Ent gelte der <strong>Bank</strong>) verrechnet. Die<strong>Bank</strong> kann <strong>auf</strong> den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt,nach Nr. 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mitdem Kunden ander weitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen.(2) Frist für Einwendungen; Genehmigung durch SchweigenEinwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit<strong>eine</strong>s Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens vorAbl<strong>auf</strong> von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben;macht er s<strong>eine</strong> Einwendungen in Textform geltend, genügt dieAbsen dung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassenrechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf dieseFolge wird die <strong>Bank</strong> bei Erteilung des Rechnungsabschlussesbeson ders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Fristabl<strong>auf</strong><strong>eine</strong> Berichtigung des Rechnungs abschlusses verlangen, mussdann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder<strong>eine</strong> ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.8. Storno- und Berichtigungsbuchungen der <strong>Bank</strong>(1) Vor RechnungsabschlussFehlerhafte Gutschriften <strong>auf</strong> Kontokorrentkonten (zum Beispielwegen <strong>eine</strong>r falschen Kontonummer) darf die <strong>Bank</strong> bis zumnächsten Rechnungsabschluss durch <strong>eine</strong> Belastungsbuchungrückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruchgegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kannin diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden,dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.(2) Nach RechnungsabschlussStellt die <strong>Bank</strong> <strong>eine</strong> fehlerhafte Gutschrift erst nach <strong>eine</strong>mRechnungsabschluss fest und steht ihr ein Rückzahlungsanspruchgegen den Kunden zu, so wird sie in Höhe ihres Anspruchssein Konto belasten (Berichtigungsbuchung). Erhebtder Kunde gegen die Berichtigungsbuchung Einwendungen,so wird die <strong>Bank</strong> den Betrag dem Konto wieder gutschreibenund ihren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend machen.(3) Information des Kunden; ZinsberechnungÜber Storno- und Berichtigungsbuchungen wird die <strong>Bank</strong> denKunden unverzüglich unterrichten. Die Buchungen nimmt die<strong>Bank</strong> hinsichtlich der Zinsberechnung rückwirkend zu dem Tagvor, an dem die fehlerhafte Buchung durchgeführt wurde.9. Einzugs<strong>auf</strong>träge(1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der EinreichungSchreibt die <strong>Bank</strong> den Gegenwert von Schecks und Lastschriftenschon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter demVorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diesebei der <strong>Bank</strong> selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papieremit dem Auftrag ein, von <strong>eine</strong>m Zahlungspflichtigen <strong>eine</strong>nForderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zins sch<strong>eine</strong>),und erteilt die <strong>Bank</strong> über den Betrag <strong>eine</strong> Gutschrift, so stehtdiese unter dem Vorbe halt, dass die <strong>Bank</strong> den Betrag erhält.Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriftenund anderen Papiere bei der <strong>Bank</strong> selbst zahlbar sind. WerdenSchecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die <strong>Bank</strong>den Betrag aus dem Einzugs<strong>auf</strong>trag nicht, macht die <strong>Bank</strong> dieVorbehalts gutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängigdavon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungs abschluss erteiltwurde.(2) Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellterSchecksEinzugsermächtigungs- und Abbuchungs<strong>auf</strong>tragslastschriftensowie Schecks sind einge löst, wenn die Belastungsbuchungnicht spätestens am zweiten <strong>Bank</strong>arbeitstag 1 nach ihrer Vornahmerückgängig gemacht wird. Für Lastschriften aus anderenVerfahren gelten die Einlösungsregeln in den hierfürvereinbarten Sonderbedingungen. Bar schecks sind bereits mitZahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auchschon dann eingelöst, wenn die <strong>Bank</strong> im Einzelfall <strong>eine</strong> Bezahltmeldungabsendet. Schecks, die über die Abrechnungsstelleder Bundes bank vorge legt werden, sind eingelöst, wenn sienicht bis zu dem von der Bundes bank festgesetzten Zeitpunktzurück gegeben werden.1 <strong>Bank</strong>arbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember.


10. Fremdwährungsgeschäfte und Risiken bei Fremdwährungskonten(1) Auftragsausführung bei FremdwährungskontenFremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungenan den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremderWährung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben<strong>auf</strong> Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungenzulasten des Fremdwährungsguthabens) werdenunter Einschaltung von <strong>Bank</strong>en im Heimatland der Währungabgewickelt, wenn sie die <strong>Bank</strong> nicht vollständig innerhalb deseigenen Hauses ausführt.(2) Gutschriften bei Fremdwährungsgeschäften mit dem KundenSchließt die <strong>Bank</strong> mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispielein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung<strong>eine</strong>s Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihreFremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift <strong>auf</strong> dem Kontodes Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderesvereinbart ist.(3) Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch die <strong>Bank</strong>Die Verpflichtung der <strong>Bank</strong> zur Ausführung <strong>eine</strong>r Verfügungzulasten <strong>eine</strong>s Fremdwährungsguthabens (Abs. 1) oder zur Erfüllung<strong>eine</strong>r Fremdwährungsverbindlichkeit (Abs. 2) ist in demUmfang und solange ausgesetzt, wie die <strong>Bank</strong> in der Währung,<strong>auf</strong> die das Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeitlautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisseim Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügenkann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oderEreignisse andauern, ist die <strong>Bank</strong> auch nicht zu <strong>eine</strong>r Erfüllungan <strong>eine</strong>m anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in<strong>eine</strong>r anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffungvon Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der <strong>Bank</strong>zur Ausführung <strong>eine</strong>r Verfügung zulasten <strong>eine</strong>s Fremdwährungsguthabensist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die<strong>Bank</strong> vollständig im eigenen Haus ausführen kann. Das Rechtdes Kunden und der <strong>Bank</strong>, fällige gegenseitige Forderungen inderselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von denvorstehenden Regelungen unberührt.(4) WechselkursDie Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäftenergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis.Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.Mitwirkungspflichten des Kunden11. Mitwirkungspflichten des Kunden(1) Mitteilung von ÄnderungenZur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs istes erforderlich, dass der Kunde der <strong>Bank</strong> Änderungen s<strong>eine</strong>sNamens und s<strong>eine</strong>r Anschrift sowie das Erlöschen oder dieÄnde rung <strong>eine</strong>r gegenüber der <strong>Bank</strong> erteilten Vertretungsmacht(insbesondere <strong>eine</strong>r Voll macht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflichtbesteht auch dann, wenn die Ver tretungs machtin ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister)einge tragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in diesesRegister eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehendegesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere ausdem Geld wäschegesetz, ergeben.(2) Klarheit von AufträgenAufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen.Nicht ein deutig formulierte Aufträge können Rückfragen zurFolge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allemhat der Kunde bei Aufträgen <strong>auf</strong> die Richtigkeit und Vollständigkeits<strong>eine</strong>r Angaben, insbesondere der Kontonummer und<strong>Bank</strong>leitzahl oder IBAN 2 und BIC 3 sowie der Währung zu achten.Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen vonAufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein.(3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung<strong>eine</strong>s AuftragsHält der Kunde bei der Ausführung <strong>eine</strong>s Auftrags besondereEile für nötig, hat er dies der <strong>Bank</strong> gesondert mitzuteilen. Beiformularmäßig erteilten Auf trägen muss dies außerhalb desFormulars erfolgen.(4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der <strong>Bank</strong>Der Kunde hat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen,Depot- und Erträgnis<strong>auf</strong>stellun gen, sonstige Abrechnungen,Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationenüber erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) <strong>auf</strong> ihreRichtig keit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen undetwaige Einwendungen unver züg lich zu erheben.(5) Benachrichtigung der <strong>Bank</strong> bei Ausbleiben von MitteilungenFalls Rechnungsabschlüsse und Depot<strong>auf</strong>stellungen dem Kundennicht zugehen, muss er die <strong>Bank</strong> unverzüglich benachrichtigen.Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beimAus bleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kundeerwartet (Wertpapierab rech nungen, Kontoauszüge nach derAusführung von Aufträgen des Kunden oder über Zahlungen,die der Kunde erwartet).Kosten der <strong>Bank</strong>dienstleistungen12. Zinsen, Entgelte und Aufwendungen(1) Zinsen und Entgelte im PrivatkundengeschäftDie Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäftüblichen Kredite und Leis tungen ergibt sich aus dem„Preisaushang – Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft“und ergänzend aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis.Wenn ein Kunde <strong>eine</strong>n dort <strong>auf</strong>geführten Kredit oder<strong>eine</strong> dort <strong>auf</strong>geführte Leistung in Anspruch nimmt und dabeik<strong>eine</strong> abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zudiesem Zeitpunkt im Preis aus hang oder Preis- und Leistungsverzeichnisangegebenen Zinsen und Entgelte. Für die Vergütungder darin nicht <strong>auf</strong>geführten Leistungen, die im Auftragdes Kunden oder in dessen mutmaß lichem Interesse erbrachtwerden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen<strong>eine</strong> Ver gütung zu erwarten sind, gelten, soweit k<strong>eine</strong> andereVereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.(2) Zinsen und Entgelte außerhalb des PrivatkundengeschäftsAußerhalb des Privatkundengeschäfts bestimmt die <strong>Bank</strong>, sofernk<strong>eine</strong> andere Verein barung getroffen wurde und gesetzlicheBestimmungen dem nicht entgegenstehen, die Höhevon Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 desBürger lichen Gesetzbuches).(3) Nicht entgeltfähige LeistungFür <strong>eine</strong> Leistung, zu deren Erbringung die <strong>Bank</strong> kraft Gesetzesoder <strong>auf</strong>grund <strong>eine</strong>r vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet istoder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die <strong>Bank</strong>kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässigund wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben.(4) Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden beiErhöhung2 International <strong>Bank</strong> Account Number (Internationale <strong>Bank</strong>kontonummer).3 <strong>Bank</strong> Identifier Code (<strong>Bank</strong>-Identifizierungs-Code).


Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit <strong>eine</strong>m veränderlichenZinssatz erfolgt <strong>auf</strong>grund der jeweiligen Kreditvereinbarungenmit dem Kunden. Die <strong>Bank</strong> wird dem Kunden Änderungen vonZinsen mitteilen. Bei <strong>eine</strong>r Erhöhung kann der Kunde, sofernnichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarunginnerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe derÄnderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde,so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarungnicht zugrunde gelegt. Die <strong>Bank</strong> wird zur Abwick lung<strong>eine</strong> angemessene Frist einräumen.(5) Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft inAnspruch genommenen LeistungenÄnderungen von Entgelten für solche Leistungen, die vomKunden im Rahmen der Geschäftsverbindung typischer weisedauerhaft in Anspruch genommen werden (zum BeispielKonto- und Depotführung), werden dem Kunden spätestenszwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdensin Textform angeboten. Hat der Kunde mit der<strong>Bank</strong> im Rahmen der Geschäfts beziehung <strong>eine</strong>n elektronischenKommunikationsweg vereinbart (z. B. das Online-<strong>Bank</strong>ing),können die Änderungen auch <strong>auf</strong> diesem Wege angebotenwerden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn ers<strong>eine</strong> Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunktdes Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf dieseGenehmigungswirkung wird ihn die <strong>Bank</strong> in ihrem Angebotbesonders hinweisen. Werden dem Kunden die Änderungenangeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertragvor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens derÄnderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf diesesKündigungsrecht wird ihn die <strong>Bank</strong> in ihrem Angebot besondershinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgeltfür die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt.(6) Ersatz von AufwendungenEin möglicher Anspruch der <strong>Bank</strong> <strong>auf</strong> Ersatz von Aufwendungenrichtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.(7) Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen undZahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungeninnerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in <strong>eine</strong>rEWR-WährungBei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgenmit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des EuropäischenWirtschaftsraums 4 (EWR) in <strong>eine</strong>r EWR-Währung 5richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte und Auslagen)nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungensowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften.Sicherheiten für die Ansprüche der <strong>Bank</strong> gegen den Kunden13. Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten(1) Anspruch der <strong>Bank</strong> <strong>auf</strong> Bestellung von SicherheitenDie <strong>Bank</strong> kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindungdie Bestellung bankmäßiger Sicherheitenverlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingtsind (zum Beispiel Aufwendungsersatzanspruch wegen derInanspruchnahme aus <strong>eine</strong>r für den Kunden übernommenenBürgschaft). Hat der Kunde gegenüber der <strong>Bank</strong> <strong>eine</strong> Haftungfür Verbindlichkeiten <strong>eine</strong>s anderen Kunden der <strong>Bank</strong> übernommen(zum Beispiel als Bürge), so besteht für die <strong>Bank</strong> ein Anspruch<strong>auf</strong> Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten imHinblick <strong>auf</strong> die aus der Haftungsübernahme folgende Schuldjedoch erst ab ihrer Fälligkeit.(2) Veränderungen des RisikosHat die <strong>Bank</strong> bei der Entstehung von Ansprüchen gegen denKunden zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellungoder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, kannsie auch später noch <strong>eine</strong> Besicherung fordern. Voraussetzunghierfür ist jedoch, dass Umstände eintreten oder bekannt werden,die <strong>eine</strong> erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen denKunden rechtfertigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn– sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nachteiligverändert haben oder sich zu verändern drohen, oder– sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechterthaben oder zu verschlechtern drohen.Der Besicherungsanspruch der <strong>Bank</strong> besteht nicht, wenn ausdrücklichvereinbart ist, dass der Kunde k<strong>eine</strong> oder ausschließlichim Einzelnen benannte Sicherheiten zu bestellen hat. Bei Verbraucherdarlehensverträgenbesteht ein Anspruch <strong>auf</strong> die Bestellungoder Verstärkung von Sicherheiten nur, soweit die Sicherheitenim Kreditvertrag angegeben sind; wenn der Nettokreditbetrag75.000 Euro übersteigt, besteht der Anspruch <strong>auf</strong> Bestellung oderVerstärkung auch dann, wenn der Kreditvertrag k<strong>eine</strong> oder k<strong>eine</strong>abschließenden Angaben über Sicherheiten enthält.(3) Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von SicherheitenFür die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wirddie <strong>Bank</strong> <strong>eine</strong> angemessene Frist einräumen. Beabsichtigt die<strong>Bank</strong>, von ihrem Recht zur fristlosen Kündigung nach Nr. 19Abs. 3 dieser Geschäftsbedingungen Gebrauch zu machen,falls der Kunde s<strong>eine</strong>r Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkungvon Sicherheiten nicht fristgerecht nachkommt, wirdsie ihn zuvor hier<strong>auf</strong> hinweisen.14. Vereinbarung <strong>eine</strong>s Pfandrechts zugunsten der <strong>Bank</strong>(1) Einigung über das PfandrechtDer Kunde und die <strong>Bank</strong> sind sich darüber einig, dass die <strong>Bank</strong>ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, andenen <strong>eine</strong> inländische Geschäftsstelle im bankmäßigen GeschäftsverkehrBesitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die<strong>Bank</strong> erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die demKunden gegen die <strong>Bank</strong> aus der bankmäßigen Geschäftsverbindungzustehen oder künftig zustehen werden (zum BeispielKontoguthaben).(2) Gesicherte AnsprücheDas Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigenund bedingten Ansprüche, die der <strong>Bank</strong> mit ihrensämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus derbankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen.Hat der Kunde gegenüber der <strong>Bank</strong> <strong>eine</strong> Haftung für Verbindlichkeiten<strong>eine</strong>s anderen Kunden der <strong>Bank</strong> übernommen(zum Beispiel als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus derHaftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.(3) Ausnahmen vom PfandrechtGelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in dieVerfügungsgewalt der <strong>Bank</strong>, dass sie nur für <strong>eine</strong>n bestimmtenZweck verwendet werden dürfen (zum Beispiel Bareinzahlungzur Einlösung <strong>eine</strong>s Wechsels), erstreckt sich das Pfandrechtder <strong>Bank</strong> nicht <strong>auf</strong> diese Werte. Dasselbe gilt für die von der4 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark,Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschl. Französisch-Guayana, Guadeloupe,Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland,Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und dieStaaten Island, Liechtenstein und Norwegen.5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britische Pfund Sterling, BulgarischeLew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Lettischer Lats, SchweizerFranken, Litauische Litas, Norwegische Krone, Polnische Zloty, Rumänische Leu, SchwedischeKrone, Tschechische Krone, Ungarische Forint.


<strong>Bank</strong> oder der Deutsche <strong>Bank</strong> AG selbst ausgegebenen Aktien(eigene Aktien) und für die Wertpapiere, die die <strong>Bank</strong> im Auslandfür den Kunden verwahrt. Außerdem erstreckt sich dasPfandrecht nicht <strong>auf</strong> die von <strong>eine</strong>r zum Deutsche <strong>Bank</strong> Konzerngehörenden Gesellschaft selbst ausgegebenen eigenenGenussrechte/Genusssch<strong>eine</strong> und nicht <strong>auf</strong> die verbrieften undnicht verbrieften nachrangigen Verbindlichkeiten <strong>eine</strong>r zumDeutsche <strong>Bank</strong> Konzern gehörenden Gesellschaft.(4) Zins- und Gewinnanteilsch<strong>eine</strong>Unterliegen dem Pfandrecht der <strong>Bank</strong> Wertpapiere, ist derKunde nicht berechtigt, die Herausgabe der zu diesen Papierengehörenden Zins- und Gewinnanteilsch<strong>eine</strong> zu verlangen.15. Sicherungsrechte bei Einzugspapieren und diskontiertenWechseln(1) SicherungsübereignungDie <strong>Bank</strong> erwirbt an den ihr zum Einzug eingereichten Schecksund Wechseln im Zeitpunkt der Einreichung Sicherungseigentum.An diskontierten Wechseln erwirbt die <strong>Bank</strong> im Zeitpunktdes Wechselank<strong>auf</strong>s uneingeschränktes Eigentum; belastet siediskontierte Wechsel dem Konto zurück, so verbleibt ihr dasSicherungseigentum an diesen Wechseln.(2) SicherungsabtretungMit dem Erwerb des Eigentums an Schecks und Wechselngehen auch die zugrundeliegenden Forderungen <strong>auf</strong> die <strong>Bank</strong>über; ein Forderungsübergang findet ferner statt, wenn anderePapiere zum Einzug eingereicht werden (zum Beispiel Lastschriften,k<strong>auf</strong>männische Handelspapiere).(3) Zweckgebundene EinzugspapiereWerden der <strong>Bank</strong> Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht,dass ihr Gegenwert nur für <strong>eine</strong>n bestimmten Zweck verwendetwerden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung unddie Sicherungsabtretung nicht <strong>auf</strong> diese Papiere.(4) Gesicherte Ansprüche der <strong>Bank</strong>Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienender Sicherung aller Ansprüche, die der <strong>Bank</strong> gegen denKunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus s<strong>eine</strong>n Kontokorrentkontenzustehen oder die infolge der Rückbelastungnicht eingelöster Einzugspapiere oder diskontierter Wechselentstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die <strong>Bank</strong> <strong>eine</strong>Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papierenund der <strong>auf</strong> sie übergegangenen Forderungen an den Kundenvor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung k<strong>eine</strong> zu sicherndenAnsprüche gegen den Kunden zustehen oder sie ihn über denGegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nichtverfügen lässt.des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. Indiesem Rahmen ist die <strong>Bank</strong> auch verpflichtet, Aufträge desKunden über die dem Pfandrecht unterliegenden Werte auszuführen(zum Beispiel Verk<strong>auf</strong> von Wertpapieren, Auszahlungvon Sparguthaben).(3) SondervereinbarungenIst für <strong>eine</strong> bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstabals der realisierbare Wert oder ist <strong>eine</strong> andere Deckungsgrenzeoder ist <strong>eine</strong> andere Grenze für die Freigabe vonSicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.17. Verwertung von Sicherheiten(1) Wahlrecht der <strong>Bank</strong>Wenn die <strong>Bank</strong> verwertet, hat sie unter mehreren Sicherheitendie Wahl. Sie wird bei der Verwertung und bei der Auswahl derzu verwertenden Sicherheiten <strong>auf</strong> die berechtigten Belange desKunden und <strong>eine</strong>s dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeitendes Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksichtnehmen.(2) Erlösgutschrift nach dem UmsatzsteuerrechtWenn der Verwertungsvorgang der Umsatzsteuer unterliegt,wird die <strong>Bank</strong> dem Kunden über den Erlös <strong>eine</strong> Gutschrift erteilen,die als Rechnung für die Lieferung der als Sicherheitdienenden Sache gilt und den Voraussetzungen des Umsatzsteuerrechtsentspricht.Kündigung18. Kündigungsrechte des Kunden(1) Jederzeitiges KündigungsrechtDer Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelneGeschäftsbeziehungen (zum Beispiel den Scheckvertrag),für die weder <strong>eine</strong> L<strong>auf</strong>zeit noch <strong>eine</strong> abweichende Kündigungsregelungvereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung <strong>eine</strong>rKündigungsfrist kündigen.(2) Kündigung aus wichtigem GrundIst für <strong>eine</strong> Geschäftsbeziehung <strong>eine</strong> L<strong>auf</strong>zeit oder <strong>eine</strong> abweichendeKündigungsregelung vereinbart, kann <strong>eine</strong> fristloseKündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür einwichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigungder berechtigten Belange der <strong>Bank</strong>, unzumutbarwerden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.(3) Gesetzliche KündigungsrechteGesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.16. Begrenzung des Besicherungsanspruchs und Freigabeverpflichtung(1) DeckungsgrenzeDie <strong>Bank</strong> kann ihren Anspruch <strong>auf</strong> Bestellung oder Verstärkungvon Sicherheiten so lange geltend machen, bis der realisierbareWert aller Sicherheiten dem Gesamtbetrag aller Ansprüche ausder bankmäßigen Geschäftsverbindung (Deckungsgrenze) entspricht.(2) FreigabeFalls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenzenicht nur vorübergehend übersteigt, hat die <strong>Bank</strong> <strong>auf</strong>Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben,und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigendenBetrages; sie wird bei der Auswahl der freizugebendenSicherheiten <strong>auf</strong> die berechtigten Belange des Kunden und<strong>eine</strong>s dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten19. Kündigungsrechte der <strong>Bank</strong>(1) Kündigung unter Einhaltung <strong>eine</strong>r KündigungsfristDie <strong>Bank</strong> kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelneGeschäftsbeziehungen, für die weder <strong>eine</strong> L<strong>auf</strong>zeit noch <strong>eine</strong>abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unterEinhaltung <strong>eine</strong>r angemessenen Kündigungsfrist kündigen (zumBeispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordruckenberechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wirddie <strong>Bank</strong> <strong>auf</strong> die berechtigten Belange des Kunden Rücksichtnehmen. Für die Kündigung <strong>eine</strong>s Zahlungsdiensterahmenvertrages(z. B. l<strong>auf</strong>endes Konto oder Kartenvertrag) und <strong>eine</strong>sDepots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.(2) Kündigung unbefristeter KrediteKredite und Kreditzusagen, für die weder <strong>eine</strong> L<strong>auf</strong>zeit noch<strong>eine</strong> abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, kann die<strong>Bank</strong> jederzeit ohne Einhaltung <strong>eine</strong>r Kündigungsfrist kündigen.


Bedingungen für die <strong>Kreditkarte</strong>n040 20022 00 110601 DBDE BEDINGUNG KKDie nachfolgenden Bedingungen gelten für die<strong>Kreditkarte</strong>n der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- undGeschäftskunden AG (nachfolgend einheitlich„<strong>Bank</strong>“).I. Zahlungsverkehrsbezogene Anwendungen1. Verwendungsmöglichkeiten1.1 Zu Zahlungsverkehrszwecken(1) Die von der <strong>Bank</strong> ausgegebene MasterCard und VISA(nachfolgend „Karte“) kann der Karteninhaber im Inland undals weitere Dienstleistung auch im Ausland im Rahmen desMasterCard- bzw. VISA-Verbundes einsetzen– bei Vertragsunternehmen und– darüber hinaus als weitere Dienstleistung zum Abhebenvon Bargeld an Geld automaten sowie an Kassen vonKreditinstituten, dort zusätzlich gegen Vorlage <strong>eine</strong>s Ausweispapiers(Bargeldservice).Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und Geld auto -maten im Rahmen des Bargeldservice sind an den Akzeptanz -symbolen zu erkennen, die <strong>auf</strong> der Karte zu sehen sind. Soweitmit der Karte zusätzliche Leistungen (z. B. Versicherungen)verbunden sind, richtet sich dies nach den insoweit geltendenbesonderen Regeln.(2) Sofern die Karte als Business Card ausgegeben wurde,darf diese ausschließlich für geschäftliche Zwecke verwendetwerden.1.2 Als Speichermedium für ZusatzanwendungenVerfügt die an den Karteninhaber ausgegebene Karte über<strong>eine</strong>n Chip, so kann die Karte, sofern diese entsprechendausgestattet ist, auch als Speichermedium für Zusatzanwendungen– der <strong>Bank</strong> nach Maßgabe des mit der <strong>Bank</strong> abgeschlossenenVertrages (bankgenerierte Zusatzanwendung) oder– <strong>eine</strong>s Vertragsunternehmens nach Maßgabe des mit diesemabgeschlossenen Vertrages (unternehmensgenerierteZusatzanwendung)verwendet werden.2. Persönliche Geheimzahl (PIN)Für die Nutzung von Geldautomaten und automatisiertenKassen kann dem Karteninhaber <strong>eine</strong> persön liche Geheimzahl(PIN = Persönliche Identifizierungsnummer) für s<strong>eine</strong> Karte zurVerfügung gestellt werden.Die Karte kann an Geldautomaten sowie an automatisiertenKassen, an denen im Zusammenhang mit der Verwendungder Karte die PIN eingegeben werden muss, nicht mehr eingesetztwerden, wenn die PIN dreimal hintereinander falsch eingegebenwurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fallmit s<strong>eine</strong>r <strong>Bank</strong>, möglichst mit der kontoführenden Stelle, inVerbindung setzen.3. Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber(1) Bei Nutzung der Karte ist– entweder ein Beleg zu unterschreiben, <strong>auf</strong> den dasVertrags unternehmen die Kartendaten übertragen hat,– oder an Geldautomaten und automatisierten Kassen diePIN einzugeben.Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber undVertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesonderezur Beschleunigung <strong>eine</strong>s Geschäftsvorfalls – ausnahmsweisedar<strong>auf</strong> verzichten, den Beleg zu unterzeichnen, und statt -dessen lediglich s<strong>eine</strong> Kartennummer sowie ggf. das Verfalldatumund die Kartenprüfziffer angeben.(2) Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber dieZustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Karten -zahlung. Soweit dafür zusätzlich <strong>eine</strong> PIN oder die Unterschrifterforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Einsatzerteilt. Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Karten -inhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.4. Ablehnung von Kartenzahlungen durch die <strong>Bank</strong>Die <strong>Bank</strong> ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn– sich der Karteninhaber nicht mit s<strong>eine</strong>r PIN legitimiert hat,– der für die Kartenzahlung geltende Verfügungsrahmen derKarte oder die finanzielle Nutzungsgrenze nicht einge -halten ist oder– die Karte gesperrt ist.Hierüber wird der Karteninhaber über das Terminal, an demdie Karte eingesetzt wird, unterrichtet.5. AusführungsfristDer Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst.Nach Zugang des Zahlungs<strong>auf</strong>trages bei der <strong>Bank</strong> ist dieseverpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungs betragspätestens zu dem im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenenZeitpunkt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängerseingeht.6. Finanzielle NutzungsgrenzeDer Karteninhaber darf die Karte nur innerhalb des Verfügungsrahmensder Karte und nur in der Weise nutzen, dassein Ausgleich der Karten umsätze bei Fälligkeit gewährleistetist. Der Karteninhaber kann mit der <strong>Bank</strong> grundsätzlich <strong>eine</strong>Änderung s<strong>eine</strong>s Verfügungsrahmens der Karte vereinbaren.Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenzenicht einhält, ist die <strong>Bank</strong> berechtigt, den Ersatz der Aufwendungenzu verlangen, die aus der Nutzung der Karte entstehen.Die Genehmigung einzelner Kartenumsätze führt wederzur Einräumung <strong>eine</strong>s Kredites noch zur Erhöhung <strong>eine</strong>s zuvoreingeräumten Kredites, sondern erfolgt in der Erwartung, dassein Ausgleich der Kartenumsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist.Übersteigt die Buchung von Kartenumsätzen das vor handeneKontoguthaben oder <strong>eine</strong>n vorher für das Konto eingeräumten


Kredit, so führt die Buchung lediglich zu <strong>eine</strong>r geduldetenKontoüberziehung.Wurde die Karte als Prepaid-Karte ausgegeben, kann dieKarte, abweichend von Absatz 1 und 2, nur im Rahmen deszuvor in der mit der <strong>Bank</strong> vereinbarten Weise <strong>auf</strong> das Kartenkontoüberwiesenen Guthabens genutzt werden. Kommt es,z. B. <strong>auf</strong>grund von Entgelten, zu <strong>eine</strong>r Überziehung, wird derSollsaldo im Rahmen <strong>eine</strong>r Abrechnung gemäß Ziffer 8 Absatz2 dem vereinbarten Abrechnungskonto belastet. Ziffer 6Absatz 3 gilt in diesem Fall entsprechend.7. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers7.1 UnterschriftDer Karteninhaber hat s<strong>eine</strong> Karte nach Erhalt unverzüglich<strong>auf</strong> dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben.7.2 Sorgfältige Aufbewahrung der KarteDie Karte ist mit besonderer Sorgfalt <strong>auf</strong>zubewahren, um zuverhindern, dass sie abhandenkommt oder missbräuchlichverwendet wird. Sie darf insbesondere nicht unbe<strong>auf</strong>sichtigtim Kraftfahrzeug <strong>auf</strong>bewahrt werden. Denn jede Person, dieim Besitz der Karte ist, hat die Möglichkeit, mit ihr miss -bräuchliche Verfügungen zu tätigen.7.3 Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN)Der Karteninhaber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass k<strong>eine</strong>andere Person Kenntnis von s<strong>eine</strong>r persönlichen Geheimzahlerlangt. Sie darf insbesondere nicht <strong>auf</strong> der Karte vermerktoder in anderer Weise zusammen mit dieser <strong>auf</strong>bewahrtwerden. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz derKarte kommt, hat die Möglichkeit, mit der Karte und der PINzusammen Verfügungen zu tätigen (z. B. Geld an Geldauto -maten abzuheben).7.4 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karten -inhabers(1) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl s<strong>eine</strong>rKarte oder missbräuchliche Verfügungen mit dieser und ggf.s<strong>eine</strong>r PIN fest, so ist die <strong>Bank</strong>, und zwar möglichst die konto -führende Stelle, oder <strong>eine</strong> Repräsentanz des MasterCard- bzw.VISA-Verbundes unverzüglich zu unterrichten, um die Kar tesperren zu lassen. Die Kontaktdaten, unter denen <strong>eine</strong> Sperr -anzeige abgegeben werden kann, werden dem Karteninhabergeson dert mitgeteilt. Der Karteninhaber hat <strong>eine</strong>n Diebstahloder Missbrauch auch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.(2) Hat der Karteninhaber den Verdacht, dass <strong>eine</strong> anderePerson unberechtigt in den Besitz s<strong>eine</strong>r Karte und ggf. PINgelangt ist, <strong>eine</strong> missbräuchliche Verwendung oder <strong>eine</strong>sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte und ggf. PIN vorliegt,muss er ebenfalls unverzüglich <strong>eine</strong> Sperranzeige abgeben.(3) Befindet sich <strong>auf</strong> der Karte für das Online-<strong>Bank</strong>ing ein TAN-Generator oder <strong>eine</strong> Signaturfunktion, so hat die Sperre derKarte auch <strong>eine</strong> Sperrung des Online-<strong>Bank</strong>ing-Zugangs zurFolge.(4) Die Sperrung <strong>eine</strong>r unternehmensgenerierten Zusatzanwendungkommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht,das die Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeicherthat, und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmendie Möglichkeit zur Sperrung s<strong>eine</strong>r Zusatzanwendung vorsieht.Die Sperrung <strong>eine</strong>r bankgenerierten Zusatzanwendungkommt nur gegenüber der <strong>Bank</strong> in Betracht und richtet sichnach dem mit der <strong>Bank</strong> abgeschlossenen Vertrag.(5) Der Karteninhaber hat die <strong>Bank</strong> unverzüglich nach Fest -stellung <strong>eine</strong>r nicht autorisierten oder <strong>eine</strong>r fehlerhaft ausgeführtenKartenverfügung zu unterrichten.8. Zahlungsverpflichtung des KarteninhabersDie <strong>Bank</strong> ist gegenüber den Vertragsunternehmen sowie denKreditinstituten, die die Karte zur Bargeldauszahlung an Schalternoder Geldautomaten akzeptieren, verpflichtet, die vomKarteninhaber mit der Karte getätigten Umsätze zu beglei chen.Die <strong>Bank</strong> unterrichtet den Karteninhaber mindestenseinmal monatlich <strong>auf</strong> dem mit ihm vereinbarten Weg über alleim Zusammenhang mit der Begleichung der Kartenumsätzeentstehenden Aufwendungen. Dies kann dadurch geschehen,dass die <strong>Bank</strong> nach vorheriger Vereinbarung mit dem Karteninhaberihm diese gesammelte Abrechnung zum elektronischenAbruf bereitstellt. Mit Karteninhabern, die nicht Verbrauchersind, wird die Art und Weise sowie die zeitlicheFolge der Unterrichtung gesondert vereinbart. DerAbrechnungs betrag ist mit Erteilung der Abrechnung gegenüberdem Karteninhaber fällig und wird dem vereinbarten Abrechnungskontobelastet. Im Falle <strong>eine</strong>r täglichen Einzelumsatzbelastungstellt diese selbst die Abrechnung dar. Bei <strong>eine</strong>rPrepaid-Karte erfolgt <strong>eine</strong> Belastung des Abrechnungskontosnur im Falle <strong>eine</strong>s Sollsaldos gemäß Ziffer 6 Absatz 4.Die <strong>Bank</strong> behält sich vor, Bargeldverfügungen einschließlichdabei anfallender Aufwendungen als sofort fällig dem vereinbartenAbrechnungskonto unmittelbar zu belasten.Einwendungen und sonstige Beanstandungen des Karten -in habers aus s<strong>eine</strong>m Vertragsverhältnis zu dem Vertragsunternehmen,bei dem die Karte eingesetzt wurde, sind unmittelbargegenüber dem Vertragsunternehmen geltend zu machen.9. FremdwährungsumrechnungNutzt der Karteninhaber die Karte für Verfügungen, die nicht<strong>auf</strong> Euro lauten, wird das Konto gleichwohl in Euro belastet.Die Bestimmung des Kurses bei Fremdwährungsgeschäftenergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. EineÄnderung des in der Umrechnungsregelung ggf. genanntenReferenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherigeBenachrichtigung des Karteninhabers wirksam.10. Entgelte und Auslagen(1) Die vom Karteninhaber gegenüber der <strong>Bank</strong> geschuldetenEntgelte und Auslagen ergeben sich aus dem „Preis- undLeistungsverzeichnis“ der <strong>Bank</strong>.(2) Änderungen der Entgelte werden dem Karteninhaberspätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksam -werdens in Textform angeboten. Hat der Karteninhaber mitder <strong>Bank</strong> im Rahmen der Geschäftsbeziehung <strong>eine</strong>n elektronischenKommunikationsweg vereinbart (z. B. das Online -<strong>Bank</strong>ing), können die Änderungen auch <strong>auf</strong> diesem Wegeangeboten werden. Die Zustimmung des Karteninhabers giltals erteilt, wenn er s<strong>eine</strong> Ablehnung nicht vor demvorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens derÄnderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkungwird ihn die <strong>Bank</strong> in ihrem Angebot besonders hinweisen.(3) Werden dem Karteninhaber Änderungen der Entgelteangeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenenZeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungenauch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrechtwird die <strong>Bank</strong> den Karteninhaber in ihrem Angebotbesonders hinweisen.(4) Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen vonKarteninhabern, die nicht Verbraucher sind, bleibt es bei denRegelungen in Nr. 12 Abs. 2 bis 6 AGB-<strong>Bank</strong>en.11. Erstattungs- und Schadensersatzansprüche desKarten inhabers11.1 Erstattung bei nicht autorisierter KartenverfügungIm Falle <strong>eine</strong>r nicht autorisierten Kartenverfügung in Form– der Abhebung von Bargeld oder– der Verwendung der Karte bei <strong>eine</strong>m Vertragsunternehmenhat die <strong>Bank</strong> gegen den Karteninhaber k<strong>eine</strong>n Anspruch <strong>auf</strong>Erstattung ihrer Aufwendungen. Die <strong>Bank</strong> ist verpflichtet, demKarteninhaber den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten.Wurde der Betrag <strong>eine</strong>m Konto belastet, bringt die<strong>Bank</strong> dieses wieder <strong>auf</strong> den Stand, <strong>auf</strong> dem es sich ohne dienicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte.


11.2 Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafterAusführung <strong>eine</strong>r autorisierten Kartenverfügung(1) Im Falle <strong>eine</strong>r nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung<strong>eine</strong>r autorisierten Kartenverfügung in Form– der Abhebung von Bargeld oder– der Verwendung der Karte bei <strong>eine</strong>m Vertragsunternehmenkann der Karteninhaber von der <strong>Bank</strong> die unverzügliche undungekürzte Erstattung des Verfügungsbetrages insoweitverlangen, als die Kartenverfügung nicht erfolgte oderfehler haft war. Wurde der Betrag <strong>eine</strong>m Konto belastet,bringt die <strong>Bank</strong> dieses wieder <strong>auf</strong> den Stand, <strong>auf</strong> dem essich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenver -fügung befunden hätte.(2) Der Karteninhaber kann über den Absatz 1 hinaus von der<strong>Bank</strong> die Erstattung der Entgelte und Zinsen insoweitverlangen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nichterfolgten oder fehlerhaften Ausführung der autorisiertenKartenverfügung in Rechnung gestellt oder s<strong>eine</strong>m Kontobelastet wurden.(3) Besteht die fehlerhafte Ausführung darin, dass <strong>eine</strong> autorisierteKartenverfügung beim Zahlungsdienstleister desZahlungsempfängers erst nach Abl<strong>auf</strong> der Ausführungsfrist inNr. I. 5 eingeht (Verspätung), sind die Ansprüche des Karteninhabersnach den Absätzen 1 und 2 ausgeschlossen. Ist demKarteninhaber durch die Verspätung ein Schaden entstanden,haftet die <strong>Bank</strong> nach Nr. 11.3.(4) Wurde <strong>eine</strong> autorisierte Kartenverfügung nicht oderfehlerhaft ausgeführt, wird die <strong>Bank</strong> die Kartenverfügung <strong>auf</strong>Verlangen des Karteninhabers nachvollziehen und ihn überdas Ergebnis unterrichten.11.3 Schadensersatzansprüche des Karteninhabers<strong>auf</strong>grund <strong>eine</strong>r nicht autorisierten oder <strong>eine</strong>r nichterfolgten oder fehlerhaften Ausführung <strong>eine</strong>rautorisierten KartenverfügungIm Falle <strong>eine</strong>r nicht autorisierten Kartenverfügung oder imFalle <strong>eine</strong>r nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung <strong>eine</strong>rautorisierten Kartenverfügung kann der Karteninhaber von der<strong>Bank</strong> <strong>eine</strong>n Schaden, der nicht bereits von Nr. 11.1 und 11.2erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die <strong>Bank</strong>die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die <strong>Bank</strong> hat hierbeiein Verschulden, das <strong>eine</strong>r zwischengeschalteten Stellezur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es seidenn, dass die wesentliche Ursache bei <strong>eine</strong>r zwischengeschaltetenStelle liegt, die der Karteninhaber vorgegeben hat.Handelt es sich bei dem Karteninhaber nicht um <strong>eine</strong>nVerbraucher oder erfolgt der Einsatz der Karte in <strong>eine</strong>m Landaußerhalb Deutschlands und des Europäischen Wirtschaftsraumes(EWR) (Drittstaat) oder in der Währung <strong>eine</strong>s Staatesaußerhalb des EWR (Drittstaatenwährungszahlung), beschränktsich die Haftung der <strong>Bank</strong> für das Verschulden <strong>eine</strong>ran der Abwicklung des Zahlungsvorgangs beteiligten Stelle<strong>auf</strong> die sorgfältige Auswahl und Unterweisung <strong>eine</strong>r solchenStelle. Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhaltenzur Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nachden Grundsätzen des Mit verschuldens, in welchem Umfang<strong>Bank</strong> und Karteninhaber den Schaden zu tragen haben. DieHaftung nach diesem Absatz ist <strong>auf</strong> 12.500,– Euro je Kartenverfügungbegrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsbeschränkunggilt nicht– für vom Karteninhaber nicht autorisierte Kartenverfü -gungen,– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der <strong>Bank</strong>,– für Gefahren, die die <strong>Bank</strong> besonders übernommen hat,und– für den dem Karteninhaber entstandenen Zinsschaden,soweit der Karteninhaber Verbraucher ist.11.4 Frist für die Geltendmachung von Ansprüchennach Nr. 11.1 bis 11.3Ansprüche gegen die <strong>Bank</strong> nach Nr. 11.1 bis 11.3 sind ausgeschlossen,wenn der Karteninhaber die <strong>Bank</strong> nicht unverzüglich,spätestens jedoch 13 Monate nach dem Tag derBelastung mit der Kartenverfügung darüber unterrichtet hat,dass es sich um <strong>eine</strong> nicht autorisierte, nicht erfolgte oderfehlerhafte Kartenverfügung handelt. Der L<strong>auf</strong> der 13-monatigenFrist beginnt nur, wenn die <strong>Bank</strong> den Karteninhaberüber die aus der Kartenverfügung resultierende Belastungs -buchung entsprechend dem für Umsatzinformationen vereinbartenWeg spätestens innerhalb <strong>eine</strong>s Monats nach derBelastungsbuchung unterrichtet hat. Anderenfalls ist für denFristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüchenach Nr. 11.3 kann der Karteninhaber auch nachAbl<strong>auf</strong> der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohneVerschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.11.5 Erstattungsanspruch bei <strong>eine</strong>r autorisierten Kartenverfügungohne genaue Betragsangabe und Fristfür die Geltendmachung des Anspruchs(1) Der Karteninhaber kann von der <strong>Bank</strong> die unverzüglicheund ungekürzte Erstattung des Verfügungsbetrages verlangen,wenn er <strong>eine</strong> Kartenverfügung bei <strong>eine</strong>m Vertragsunternehmenin der Weise autorisiert hat, dass– bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegebenwurde und– der Zahlungsvorgang den Betrag übersteigt, den derKarten inhaber entsprechend s<strong>eine</strong>m bisherigen Ausga be -verhalten, dem Inhalt des Kartenvertrages und denjeweiligen Umständen des Einzelfalles hätte erwartenkönnen. Mit <strong>eine</strong>m etwaigen Währungsumtausch zu -sammenhängende Gründe bleiben außer Betracht, wennder vereinbarte Wechselkurs zugrunde gelegt wurde.(2) Der Karteninhaber ist verpflichtet, gegenüber der <strong>Bank</strong> dieSachumstände darzulegen, aus denen er s<strong>eine</strong>n Erstattungsanspruchherleitet.(3) Der Anspruch <strong>auf</strong> Erstattung ist ausgeschlossen, wenn ernicht innerhalb von acht Wochen nach dem Zeitpunkt derBelastung des Umsatzes <strong>auf</strong> dem Abrechnungskontogegenüber der <strong>Bank</strong> geltend gemacht wird.11.6 Haftungs- und EinwendungsausschlussAnsprüche des Karteninhabers gegen die <strong>Bank</strong> nach Nr. 11.1bis 11.5 sind ausgeschlossen, wenn die <strong>eine</strong>n Anspruchbegründenden Umstände– <strong>auf</strong> <strong>eine</strong>m ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisberuhen, <strong>auf</strong> das die <strong>Bank</strong> k<strong>eine</strong>n Einfluss hat und dessenFolgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihrnicht hätten vermieden werden können, oder– von der <strong>Bank</strong> <strong>auf</strong>grund <strong>eine</strong>r gesetzlichen Verpflichtungherbeigeführt wurden.12. Haftung des Karteninhabers für nicht autorisierteKartenverfügungen12.1 Haftung des Karteninhabers bis zur Sperranzeige(1) Verliert der Karteninhaber s<strong>eine</strong> Karte oder PIN, werdensie ihm gestohlen oder kommen sie ihm sonst abhan den undkommt es dadurch zu <strong>eine</strong>r nicht auto risierten Kartenver -fügung in Form– der Abhebung von Bargeld oder– der Verwendung der Karte bei <strong>eine</strong>m Vertragsunternehmen,so haftet der Karteninhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunktder Sperranzeige verursacht werden, gemäß Absatz 3nur, wenn er s<strong>eine</strong> Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässigverletzt hat.(2) Das Gleiche gilt, wenn es vor der Sperranzeige zu <strong>eine</strong>rnicht autorisierten Kartenverfügung kommt, ohne dass einVerlust, Diebstahl oder ein sonstiges Abhandenkommen derKarte und/oder PIN vorliegt.(3) Kommt es vor der Sperranzeige zu <strong>eine</strong>r nicht autori -sierten Verfügung und hat der Karteninhaber s<strong>eine</strong> Sorgfaltspflichtennach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt,trägt der Karteninhaber den hierdurch entstandenen Schaden


in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhaberskann insbesondere dann vorliegen, wenn– er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Ver -fügung der <strong>Bank</strong> oder der Repräsentanz des MasterCardbzw.VISA-Verbundes schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilthat,– die persönliche Geheimzahl <strong>auf</strong> der Karte vermerkt oderzusammen mit der Karte verwahrt war (z. B. im Originalbrief,in dem sie dem Karteninhaber mitgeteilt wurde)oder– die persönliche Geheimzahl <strong>eine</strong>r anderen Personmitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde.(4) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, fürden der Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränktsich jeweils <strong>auf</strong> den für die Karte geltenden Ver -fügungsrahmen bzw., bei Prepaid-Karten, <strong>auf</strong> das vorhandeneGuthaben.16. Kündigungsrecht der <strong>Bank</strong>Die <strong>Bank</strong> kann den Kartenvertrag unter Einhaltung <strong>eine</strong>r angemessenen,mindestens zweimonatigen Kündigungsfristkündigen. Die <strong>Bank</strong> wird den Kartenvertrag mit <strong>eine</strong>r längerenKündigungsfrist kündigen, wenn dies unter Berück sichtigungder berechtigten Belange des Karteninhabers geboten ist.Die <strong>Bank</strong> kann den Kartenvertrag fristlos kündigen, wenn einwichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung dieses Vertragesauch unter angemessener Berücksichtigung der berech -tigten Belange des Karteninhabers für die <strong>Bank</strong> unzumutbar ist.Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karten -inhaber unrichtige Angaben über s<strong>eine</strong> Vermögenslage gemachthat und die <strong>Bank</strong> hier<strong>auf</strong> die Entscheidung über den Abschlussdes Kartenvertrages gestützt hat oder wenn <strong>eine</strong> wesentlicheVerschlechterung s<strong>eine</strong>r Vermögenslage eintritt odereinzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeitenaus dem Kartenvertrag gegenüber der <strong>Bank</strong> gefährdet ist.12.2 Haftung des Karteninhabers ab SperranzeigeSobald der Verlust oder Diebstahl der Karte, die miss -bräuchliche Verwendung oder <strong>eine</strong> sonstige nicht autorisierteNutzung von Karte und/oder PIN gegenüber der <strong>Bank</strong> oder<strong>eine</strong>r Repräsentanz des MasterCard- oder VISA-Verbundesangezeigt wurde, übernimmt die <strong>Bank</strong> alle danach durchVerfügungen in Form– der Abhebung von Bargeld oder– der Verwendung der Karte bei <strong>eine</strong>m Vertragsunternehmenentstehenden Schäden. Handelt der Karteninhaber in betrügerischerAbsicht, trägt der Karteninhaber auch die nach derSperranzeige entstehenden Schäden.13. Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer <strong>Antrag</strong>stellerFür die Verbindlichkeiten aus <strong>eine</strong>r gemeinsam beantragtenKarte haften die <strong>Antrag</strong>steller als Gesamtschuldner, d. h., die<strong>Bank</strong> kann von jedem <strong>Antrag</strong>steller die Erfüllung sämtlicherAnsprüche fordern.Jeder <strong>Antrag</strong>steller kann das Vertragsverhältnis nur mit Wirkungfür alle <strong>Antrag</strong>steller durch Kündigung beenden.Jeder <strong>Antrag</strong>steller hat dafür Sorge zu tragen, dass die ausgegebeneKarte mit Wirksamwerden der Kündigung unverzüglichan die <strong>Bank</strong> zurückgegeben wird. Die Aufwendungen, dieaus der weiteren Nutzung der gekündigten Kar te bis zu ihrerRückgabe an die <strong>Bank</strong> entstehen, haben die <strong>Antrag</strong>stellerebenfalls gesamtschuldnerisch zu tragen. Unabhängig davonwird die <strong>Bank</strong> zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Ver -fügungen mit der gekündigten Karte nach Erklärung derKündigung zu unterbinden.14. Eigentum und Gültigkeit der KarteDie Karte bleibt im Eigentum der <strong>Bank</strong>. Sie ist nicht übertragbar.Die Karte ist nur für den <strong>auf</strong> der Karte angegebenen Zeitraumgültig.Mit der Aushändigung <strong>eine</strong>r neuen, spätestens aber nach Abl<strong>auf</strong>der Gültigkeit der Karte ist die <strong>Bank</strong> berechtigt, die alteKarte zurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die Kartezu nutzen, vorher (z. B. durch die Kündigung des Kartenvertrages),so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich andie <strong>Bank</strong> zurückzugeben. Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierteZusatzanwendungen hat der Karteninhaberbei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung <strong>auf</strong> dieKarte <strong>auf</strong>gebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. DieMöglichkeit zur weiteren Nutzung <strong>eine</strong>r bankgeneriertenZusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhältniszwischen dem Karten inhaber und der <strong>Bank</strong>.Die <strong>Bank</strong> behält sich das Recht vor, auch während der L<strong>auf</strong>zeit<strong>eine</strong>r Karte diese gegen <strong>eine</strong> neue auszu tauschen;Kosten entstehen dem Karteninhaber dadurch nicht.15. Kündigungsrecht des KarteninhabersDer Karteninhaber kann den Kartenvertrag jederzeit ohne Einhaltung<strong>eine</strong>r Kündigungsfrist kündigen.17. Folgen der KündigungMit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehrbenutzt werden. Sie ist unverzüglich und un<strong>auf</strong>gefordert andie <strong>Bank</strong> zurückzugeben.Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierte Zusatz -anwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen,das die Zusatzanwendung <strong>auf</strong> die Karte <strong>auf</strong>gebracht hat,unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiterenNutzung <strong>eine</strong>r bankgenerierten Zusatzanwendung richtetsich nach den für diese Zusatzanwendung geltenden Regeln.18. Einziehung und Sperre der Karte(1) Die <strong>Bank</strong> darf die Karte sperren und den Einzug der Karte(z. B. an Geldautomaten) veranlassen,– wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigemGrund zu kündigen,– wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit derSicherheit der Karte dies rechtfertigen oder– wenn der Verdacht <strong>eine</strong>r nicht autorisierten oder betrügerischenVerwendung der Karte besteht.Die <strong>Bank</strong> wird den Karteninhaber unter Angabe der hierfürmaßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglichnach der Sperre, über die Sperre unterrichten. Die<strong>Bank</strong> wird die Karte <strong>auf</strong> Wunsch des Karteninhabers durch<strong>eine</strong> neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperrenicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie denKarteninhaber unverzüglich.(2) Befindet sich <strong>auf</strong> der Karte für das Online-<strong>Bank</strong>ing einTAN-Generator oder <strong>eine</strong> Signaturfunktion, so hat die Sperreder Karte auch <strong>eine</strong> Sperrung des Online-<strong>Bank</strong>ing-Zugangszur Folge.(3) Hat der Karteninhaber <strong>auf</strong> <strong>eine</strong>r eingezogenen Karte <strong>eine</strong>Zusatzanwendung gespeichert, so hat der Einzug der Kartezur Folge, dass er die Zusatzanwendung nicht mehr nutzenkann. Zum Zeitpunkt der Einziehung in der Karte gespeicherteunternehmensgenerierte Zusatzanwendungen kann derKarten inhaber von der <strong>Bank</strong> herausverlangen, nachdem diesedie Karte von der Stelle, die die Karte eingezogen hat, zurVerfügung gestellt bekommen hat. Die <strong>Bank</strong> ist berechtigt,das Herausgabeverlangen in Bezug <strong>auf</strong> unternehmens -generierte Zusatzanwendungen dadurch zu erfüllen, dass siedem Karteninhaber die um die Zahlungsverkehrsfunktionenbereinigte Karte aushändigt. Die Möglichkeit zur weiterenNutzung <strong>eine</strong>r <strong>auf</strong> der Karte befindlichen bankgeneriertenZusatzanwendung richtet sich nach den für jene Zusatz -anwendung geltenden Regeln.II. Zusatzanwendungen1. Speicherung von Zusatzanwendungen <strong>auf</strong> der Karte(1) Der <strong>auf</strong> der Karte befindliche Chip kann im Falle <strong>eine</strong>s entsprechendenAngebotes der <strong>Bank</strong> auch als Speichermediumfür <strong>eine</strong> bankgenerierte Zusatzanwendung (z. B. in Form <strong>eine</strong>sJugendschutzmerkmals) oder für <strong>eine</strong> unternehmensgenerierte


Zusatzanwendung (z. B. in Form <strong>eine</strong>s elektronischen Fahrscheins)genutzt werden.(2) Die Nutzung <strong>eine</strong>r bankgenerierten Zusatzanwendung richtetsich nach dem Rechtsverhältnis des Karteninhabers zur <strong>Bank</strong>.(3) Eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung kann derKarteninhaber im Falle <strong>eine</strong>s entsprechenden Angebotes<strong>eine</strong>s Unternehmens nach Maßgabe <strong>eine</strong>s hierzu mit demUnternehmen zu schließenden Vertrages nutzen. Es obliegtder Entscheidung des Karteninhabers, ob er s<strong>eine</strong> Karte zurSpeicherung <strong>eine</strong>r unternehmensgenerierten Zusatzanwendungnutzen möchte. Die Speicherung <strong>eine</strong>r unternehmensgeneriertenZusatzanwendung <strong>auf</strong> der Karte erfolgt an <strong>eine</strong>mTerminal des Unternehmens nach Absprache zwischen demKarteninhaber und dem Unternehmen. Kreditinstitute nehmenvom Inhalt der am Unternehmensterminal kommuniziertenDaten k<strong>eine</strong> Kenntnis.2. Verantwortlichkeit des Unternehmens für den Inhalt<strong>eine</strong>r unternehmensgenerierten ZusatzanwendungDie <strong>Bank</strong> stellt mit dem Chip <strong>auf</strong> der Karte lediglich die technischePlattform zur Verfügung, die es dem Karteninhaberermöglicht, in der Karte unternehmensgenerierte Zusatz -anwendungen zu speichern. Eine Leistung, die das Unter -nehmen über die unternehmensgenerierte Zusatzanwendunggegen über dem Karteninhaber erbringt, richtet sich ausschließlichnach dem Inhalt des Vertragsverhältnisseszwischen dem Karteninhaber und dem Unternehmen.3. Reklamationsbearbeitung bei Zusatzanwendungen(1) Einwendungen, die den Inhalt <strong>eine</strong>r unternehmens -generierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karten -inhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltendzu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte einge -speichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen<strong>auf</strong> Basis der bei ihm gespeicherten Daten. DerKarten inhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitungnicht dem Unternehmen aushändigen.(2) Einwendungen, die den Inhalt <strong>eine</strong>r bankgeneriertenZusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlichgegenüber der <strong>Bank</strong> geltend zu machen.4. K<strong>eine</strong> Angabe der von der <strong>Bank</strong> an den Karteninhaberausgegebenen PIN bei unternehmensgeneriertenZusatzanwendungenBei der Speicherung, inhaltlichen Änderung oder Nutzung<strong>eine</strong>r unternehmensgenerierten Zusatzanwendung <strong>auf</strong> derKarte wird die von der <strong>Bank</strong> an den Karteninhaber ausgegebenePIN nicht eingegeben.Sofern das Unternehmen, das <strong>eine</strong> unternehmensgenerierteZusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat, demKarteninhaber die Möglichkeit eröffnet, den Zugriff <strong>auf</strong> dieseZusatzanwendung mit <strong>eine</strong>m separaten, von ihm wählbarenLegitimationsmedium abzusichern, so darf der Karteninhaberzur Absicherung der unternehmensgenerierten Zusatzan -wendung nicht die PIN verwenden, die ihm von der <strong>Bank</strong> fürdie Nutzung der Zahlungsverkehrsanwendungen zur Ver -fügung gestellt worden ist.5. Sperrmöglichkeit von ZusatzanwendungenDie Sperrung <strong>eine</strong>r unternehmensgenerierten Zusatzan -wendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen inBetracht, das die Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeicherthat, und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmendie Möglichkeit zur Sperrung s<strong>eine</strong>r Zusatzan -wendung vorsieht. Die Sperrung <strong>eine</strong>r bankgeneriertenZusatzanwendung kommt nur gegenüber der <strong>Bank</strong> in Betrachtund richtet sich nach dem mit der <strong>Bank</strong> geschlossenenVertrag.III. Änderungen der GeschäftsbedingungenÄnderungen dieser Geschäftsbedingungen werden demKarteninhaber spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenenZeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.Hat der Karteninhaber mit der <strong>Bank</strong> im Rahmen s<strong>eine</strong>rGeschäftsbeziehung <strong>eine</strong>n elektronischen Kommunikationswegvereinbart (z. B. das Online-<strong>Bank</strong>ing), können die Änderungenauch <strong>auf</strong> diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmungdes Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er s<strong>eine</strong>Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt desWirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf dieseGenehmigung wird ihn die <strong>Bank</strong> in ihrem Angebot besondershinweisen.Werden dem Karteninhaber Änderungen dieser Bedingungenangeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgesehenenZeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungenauch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrechtwird ihn die <strong>Bank</strong> in ihrem Angebot besondershinweisen.IV. VersicherungsbedingungenFür <strong>eine</strong> Karte mit Versicherungsschutz gelten die zur jeweiligenKarte gehörenden Versicherungsbedingungen, Erläuterungenund Hinweise, die der Karteninhaber in Form derVersicherungsbestätigungen gesondert erhält. Die Versicherungsleistungenwerden bei Besitz von zwei oder mehr vonder <strong>Bank</strong> ausgegebenen Karten nicht je Karte, sondern jeKarteninhaber erbracht.V. Außergerichtliche Streitschlichtung undBeschwerdemöglichkeitFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>Bank</strong> besteht fürKarteninhaber die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten<strong>Bank</strong>en anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand<strong>eine</strong> Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetz -buches), können auch Karteninhaber, die nicht Verbrauchersind, den Ombudsmann der privaten <strong>Bank</strong>en anrufen. Näheresregelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung vonKundenbeschwerden im deutschen <strong>Bank</strong>gewerbe“, die <strong>auf</strong>Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unterwww.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde istschriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverbanddeutscher <strong>Bank</strong>en e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin,zu richten. Ferner besteht für den Karteninhaber die Möglichkeit,sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschriftbei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs<strong>auf</strong>sicht,Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Lurgiallee 12,60439 Frankfurt über Verstöße der <strong>Bank</strong> gegen das Zahlungsdienste<strong>auf</strong>sichtsgesetz(ZAG), die §§ 675c bis 676c desBürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Art. 248 desEinführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)zu beschweren.

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