Kundenservice 04024 Leipzig Telefon: 030/3109 ... - Berliner Bank
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Kundenservice 04024 Leipzig Telefon: 030/3109 ... - Berliner Bank
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Sehr geehrte Kundin,<br />
sehr geehrter Kunde,<br />
<strong>Kundenservice</strong><br />
<strong>04024</strong> <strong>Leipzig</strong><br />
<strong>Telefon</strong>: <strong>030</strong>/<strong>3109</strong> <strong>3109</strong><br />
Telefax: <strong>030</strong>/<strong>3109</strong> 2165<br />
Internet: www.berliner-bank.de<br />
mit einem Konto bei der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> haben Sie eine gute Wahl getroffen. Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen<br />
und freuen uns, Sie schon in wenigen Tagen von den Leistungen und Services Ihres neuen Kontos überzeugen zu<br />
dürfen.<br />
Um Ihre Kontoeröffnung abschließen zu können, möchten wir Sie bitten, noch folgende Schritte durchzuführen:<br />
Bitte drucken Sie den Antrag zweimal aus (ein Exemplar ist für Ihre Unterlagen bestimmt).<br />
Unterschreiben Sie den Antrag an allen gekennzeichneten Stellen.<br />
Stecken Sie bitte ein Exemplar des unterschriebenen Antrags in einen Briefumschlag und verschließen Sie<br />
diesen (ausgenommen die letzte Seite „PostIdent Coupon der Deutsche Post AG“).<br />
Lassen Sie sich und ggf. den zweiten Kontoinhaber in einer Filiale der Deutschen Post AG legitimieren.<br />
Nehmen Sie dazu folgende Dokumente mit:<br />
• den verschlossenen Briefumschlag,<br />
• Ihren gültigen Personalausweis(e) oder Reisepass(-pässe)<br />
• den PostIdent Coupon.<br />
Der Mitarbeiter in der Filiale der Deutschen Post AG nimmt anhand Ihres Ausweises eine Identitätsprüfung<br />
vor und sendet den kompletten Antrag unmittelbar an die <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der Deutsche <strong>Bank</strong><br />
Privat- und Geschäftskunden AG.<br />
Nach Eingang und Prüfung Ihres schriftlichen Antrages eröffnen wir umgehend Ihr Konto und Sie erhalten<br />
in wenigen Tagen alle Unterlagen per Post – je nach bestellten Services aus Sicherheitsgründen in separaten<br />
Sendungen.<br />
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter <strong>030</strong>/<strong>3109</strong> <strong>3109</strong> telefonisch zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihre <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong><br />
Niederlassung der Deutsche <strong>Bank</strong><br />
Privat- und Geschäftskunden AG
040 9196100 100505 BBDE 643 EROBV<br />
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Eröffnung einer <strong>Bank</strong>verbindung<br />
Filialnummer 8 4 8 Kundennummer BLZ 1 0 0 7 0 8 4 8<br />
Persönliche Angaben 1. Kontoinhaber<br />
1. Kontoinhaber Frau Herr Titel<br />
Vorname/-n<br />
Nachname<br />
Geburtsname<br />
Geburtsdatum Geburtsort<br />
Familienstand ledig verheiratet, anderer<br />
zusammen veranlagt<br />
Staatsangehörigkeit<br />
Position im Beruf*<br />
Branche*<br />
<strong>Telefon</strong> privat*<br />
<strong>Telefon</strong> geschäftlich* Mobil*<br />
E-Mail*<br />
Meldeadresse<br />
Straße Haus-Nr.<br />
PLZ Ort<br />
Land<br />
Ja, ich bin damit einverstanden, dass ich an die oben stehende E-Mail-Adresse werbliche Informationen zu Produkten und<br />
Services der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG sowie ihrer Kooperationspartner<br />
erhalte. Meine Einwilligungserklärung kann ich jederzeit gegenüber der <strong>Bank</strong> widerrufen, z. B. telefonisch unter 0800-00 22 622.<br />
Persönliche Angaben 2. Kontoinhaber<br />
2. Kontoinhaber Frau Herr Titel<br />
Mit dem 1. Kontoinhaber: verheiratet sonstiges<br />
Vorname/-n<br />
Nachname<br />
Geburtsname<br />
Geburtsdatum Geburtsort<br />
Familienstand ledig verheiratet, anderer<br />
zusammen veranlagt<br />
Staatsangehörigkeit<br />
Position im Beruf*<br />
Branche*<br />
<strong>Telefon</strong> privat*<br />
<strong>Telefon</strong> geschäftlich* Mobil*<br />
E-Mail*<br />
Meldeadresse<br />
Straße Haus-Nr.<br />
PLZ Ort<br />
Land<br />
*Diese Angaben sind freiwillig.
040 9196100 100505 BBDE 643 EROBV<br />
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Eröffnung einer <strong>Bank</strong>verbindung<br />
Filialnummer 8 4 8 Kundennummer BLZ 1 0 0 7 0 8 4 8<br />
Versandadresse (falls hier keine Angaben, ist die Meldeadresse des 1. Kontoinhabers die Versandadresse)<br />
Adresszusatz<br />
(z.B. c/o ...)*<br />
Straße Haus-Nr.<br />
PLZ Ort<br />
Land<br />
Steuerlich relevante Angaben<br />
<strong>Bank</strong>verbindung im Privatvermögen oder Betrieblicher oder sonstiger Anleger<br />
Hinweis zur Umsatzsteuer: Umsatzsteuer-ID-Nr.*<br />
Für die in Rechnung gestellten Preise für Leistungen bilden der Konto-/Depotvertrag zusammen mit der Abrechnung/dem Kontoauszug die<br />
Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinne. Sofern keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen bzw. kein ausdrücklicher Hinweis auf im Rechnungsbetrag<br />
enthaltene Umsatzsteuer gegeben wird, sind die abgerechneten Leistungen als <strong>Bank</strong>- oder Finanzdienstleistungen von der Umsatzsteuer<br />
befreit.<br />
Umsatzsteuer-ID-Nr. <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG, 60262 Frankfurt: DE811907980<br />
Geldwäschegesetz<br />
Jeder <strong>Bank</strong>kunde ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, der <strong>Bank</strong> unverzüglich und unaufgefordert Änderungen, die sich im<br />
Laufe der Geschäftsbeziehung bezüglich der nach diesem Gesetz festzustellenden Angaben zur Person oder den wirtschaftlich Berechtigten<br />
ergeben, anzuzeigen (§ 4 Abs. 6 und § 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG).<br />
Angaben zu Treugebern und wirtschaftlich Berechtigten: Ich handele für eigene Rechnung.<br />
Vereinbarungen<br />
Ich möchte bei der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG Kunde werden und Produkte unter obiger<br />
Kundennummer eröffnen. Für die Geschäftsbeziehung gelten folgende Vereinbarungen:<br />
Einzelverfügungsberechtigung:<br />
Bei <strong>Bank</strong>verbindungen mit zwei Inhabern ist jeder Mitinhaber einzeln<br />
verfügungsberechtigt. Der Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung<br />
ist jederzeit möglich.<br />
Einbeziehung der Geschäftsbedingungen:<br />
Maßgebend für die Geschäftsverbindung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
der <strong>Bank</strong>. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen<br />
Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen<br />
zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; insbesondere<br />
handelt es sich hierbei um Bedingungen für Gemeinschaftskonten, für<br />
die Benutzung von Kontoauszugsdruckern, für den Scheckverkehr, für<br />
den Überweisungsverkehr, für Lastschriften, für geduldete Überziehungen,<br />
für die Debitkarten, für Sparkonten, für die Kreditkarten, für steuerlich<br />
veranlasste Buchungen im Rahmen der Kapitalertragbesteuerung<br />
und Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Der Wortlaut der<br />
einzelnen Regelungen kann in den Geschäftsräumen der <strong>Bank</strong> oder un-<br />
Einwilligungserklärungen<br />
Ich willige ein, dass die <strong>Bank</strong> der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg<br />
5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die<br />
Durchführung und Beendigung dieser Kontoverbindung übermittelt.<br />
Unabhängig davon wird die <strong>Bank</strong> der SCHUFA auch Daten über<br />
ihre gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln.<br />
Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1<br />
Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit<br />
nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter<br />
Interessen der <strong>Bank</strong> oder Dritter erforderlich ist und<br />
– die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich<br />
anerkannt habe oder<br />
– ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal<br />
schriftlich gemahnt worden bin, die <strong>Bank</strong> mich rechtzeitig,<br />
jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die<br />
bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen<br />
ter www.berliner-bank.de eingesehen werden. Sie werden auf Wunsch<br />
ausgehändigt oder zugesandt.<br />
Kontokorrentabrede, Rechnungsperiode:<br />
Die Konten werden in laufender Rechnung geführt (Kontokorrentkonten),<br />
sofern nicht eine abweichende Regelung besteht. Bei Kontokorrentkonten<br />
erteilt die <strong>Bank</strong> – sofern nichts anderes vereinbart ist –<br />
jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss.<br />
Die Rechtswirkungen eines Rechnungsabschlusses sowie die Pflichten,<br />
dessen Inhalt zu prüfen und gegebenenfalls Einwendungen zu erheben,<br />
sind in Nr. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.<br />
Konto- und Depotmitteilungen:<br />
Sofern nichts anderes vereinbart wird, werden alle unter oben stehender<br />
Kundenstamm-Nr. eröffneten Konten für den Kontoauszugsdrucker<br />
vorgesehen. Alle Mitteilungen, die nicht über den Kontoauszugsdrucker<br />
abgerufen werden können, werden stets an die oben<br />
vereinbarte Versandadresse gesandt.<br />
Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA (gilt nur für Kontokorrentkonten)<br />
*Diese Angaben sind freiwillig.<br />
unterrichtet hat und ich die Forderung nicht bestritten habe<br />
oder<br />
– das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund<br />
von Zahlungsrückständen von der <strong>Bank</strong> fristlos gekündigt<br />
werden kann und die <strong>Bank</strong> mich über die bevorstehende<br />
Übermittlung unterrichtet hat.<br />
Darüber hinaus wird die <strong>Bank</strong> der SCHUFA auch Daten über<br />
sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (Konten- oder Kreditkartenmissbrauch<br />
oder sonstiges betrügerisches Verhalten)<br />
übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />
(§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur<br />
Wahrung berechtigter Interessen der <strong>Bank</strong> oder Dritter erforderlich<br />
ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das<br />
schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss<br />
der Übermittlung überwiegt.
040 9196100 100505 BBDE 643 EROBV<br />
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7<br />
Eröffnung einer <strong>Bank</strong>verbindung<br />
Filialnummer 8 4 8 Kundennummer BLZ 1 0 0 7 0 8 4 8<br />
Einwilligungserklärungen (Fortsetzung)<br />
Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA (Fortsetzung)<br />
Insoweit befreie ich die <strong>Bank</strong> zugleich vom <strong>Bank</strong>geheimnis. Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die<br />
Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die<br />
Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes<br />
auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur<br />
Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten<br />
übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum<br />
und der Schweiz, um diesen Informationen zur<br />
Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher<br />
kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten<br />
nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber<br />
hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität<br />
und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner,<br />
die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten.<br />
Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffen-<br />
geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die den gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen<br />
aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfall- über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter<br />
risiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkar- www.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse der<br />
ten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, SCHUFA lautet:<br />
Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs-<br />
und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene<br />
Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes<br />
SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640,<br />
30056 Hannover.<br />
Einwilligungserklärung für die Datenübermittlung<br />
Die Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG, die Deutsche<br />
<strong>Bank</strong> AG und die Servicegesellschaft der Deutschen <strong>Bank</strong><br />
Privat- und Geschäftskunden mbH – gemeinsam „Partner” genannt<br />
– sowie der im kontoführenden Beratungscenter für mich<br />
zuständige selbstständige Finanzberater arbeiten zusammen,<br />
um eine umfassende Beratung und Betreuung zu ermöglichen.<br />
Den für mich zuständigen Finanzberater kann ich dem Aushang<br />
im Beratungscenter oder regelmäßigen Hinweisen auf meinem<br />
Kontoauszug entnehmen.<br />
Damit mich neben der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden<br />
AG die anderen Partner sowie der jeweils zuständige<br />
Finanzberater bei allen <strong>Bank</strong>- und Finanzdienstleistungen, z. B.<br />
Bauspar-, Kredit- oder Wertpapierprodukten, umfassend beraten<br />
und betreuen können, willige ich ein, dass die Deutsche<br />
<strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG meine persönli chen<br />
Daten an diese weiterleitet bzw. zum elektronischen Abruf be-<br />
reitstellt. Soweit zur Beratung und Betreuung sowie zur Ver-<br />
mögensverwaltung erforderlich, dürfen folgende Daten übermittelt<br />
werden:<br />
n Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand,<br />
Beruf und vergleichbare Daten)<br />
n Konto- und Depotinformationen (insbesondere Konto-/Depotübersichten/-umsätze,<br />
Produktabschlüsse/-ausgestaltung, z. B.<br />
Kredite, Konditionen, Zahlungsverkehrsvereinbarungen, <strong>Telefon</strong>-/Online-<strong>Bank</strong>ing,<br />
Vertretungsberechtigte und vergleichbare<br />
Daten)<br />
n Bonitäts- und Vermögensdaten (insbesondere Einkommen, Vermögensverhältnisse,<br />
Anlageziele, Wertpapiererfahrung, Beratungswünsche<br />
und vergleichbare Daten)<br />
n Verträge (Abschluss/Ausgestaltung/Konditionen), die an andere<br />
Unternehmen vermittelt werden (z. B. Zurich Deutscher<br />
Herold Lebensversicherung AG bei Versicherungsverträgen,<br />
GEFA-Leasing GmbH bei Leasingverträgen)<br />
Ich bin damit einverstanden, dass die Datenübermittlung auch an künftige Partner innerhalb der Deutsche <strong>Bank</strong> Gruppe in Deutschland<br />
erfolgt. Hierüber werde ich gesondert rechtzeitig schriftlich informiert, so dass ich vor Datenübermittlung meine Einwilligung<br />
widerrufen kann.<br />
Hiermit befreie ich die Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG im vorstehend genannten Umfang auch vom <strong>Bank</strong>geheimnis.<br />
Die Unterzeichnung dieser Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Einfluss auf das vertragliche Geschäftsverhältnis<br />
widerrufen werden.<br />
Datenschutzrechtlicher Hinweis:<br />
Die <strong>Bank</strong> verarbeitet und nutzt die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten auch für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung.<br />
Der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für die vorgenannten Zwecke können Sie jederzeit widersprechen.
040 9196100 100505 BBDE 643 EROBV<br />
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Eröffnung einer <strong>Bank</strong>verbindung<br />
Filialnummer 8 4 8 Kundennummer BLZ 1 0 0 7 0 8 4 8<br />
Unterschriften<br />
Datum Ort<br />
Unterschrift 1. Kontoinhaber Unterschrift 2. Kontoinhaber<br />
Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung:<br />
Die <strong>Bank</strong> ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes<br />
deutscher <strong>Bank</strong>en e.V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher<br />
<strong>Bank</strong>en GmbH angeschlossen. Hierdurch sind alle Verbindlichkeiten,<br />
die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen<br />
sind, gesichert. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen<br />
einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze<br />
je Gläubiger beträgt 30% des für die Einlagensicherung<br />
maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der <strong>Bank</strong>. Die jeweilige Sicherungsgrenze<br />
wird dem Kunden von der <strong>Bank</strong> auf Verlangen bekannt<br />
gegeben. Sie kann auch im Internet unter www.bdb.de abgefragt<br />
werden. Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten, über die die <strong>Bank</strong> Inhaberpapiere<br />
ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen<br />
und Inhabereinlagenzertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber<br />
Kreditinstituten. Ist die <strong>Bank</strong> pflichtwidrig außerstande, Wertpapiere<br />
des Kunden zurückzugeben, so besteht neben der Haftung der <strong>Bank</strong><br />
im Entschädigungsfall ein Entschädigungsanspruch gegen die Entschädigungseinrichtung<br />
deutscher <strong>Bank</strong>en. Der Anspruch gegen die<br />
Entschädigungseinrichtung ist der Höhe nach begrenzt auf 90% des<br />
Wertes dieser Wertpapiere, maximal jedoch auf den Gegenwert von<br />
20.000 Euro.<br />
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass für die von der <strong>Bank</strong> ausgegebenen Inhaberschuldverschreibungen kein Einlagensicherungsschutz<br />
besteht.<br />
Unterschrift 1. Kontoinhaber Unterschrift 2. Kontoinhaber
040 00000 00 11<strong>030</strong>1 BBDE 461 EROSPAR ONL<br />
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BERLINER TopZinsSparen<br />
Filialnummer Kundennummer<br />
Kontoinhaber<br />
Vorname/-n<br />
Nachname<br />
Eröffnung<br />
Ich eröffne bei der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG ein BERLINER TopZinsSparen gemäß<br />
nachstehenden Bedingungen.<br />
Sparen<br />
Mtl. Sparrate Euro Laufzeit Jahre<br />
(Mindestbetrag 25 Euro) (4–18 Jahre)<br />
Erstmals am: 1. oder 15. (MMJJJJ)<br />
Zinssatz<br />
Die aktuellen Zinssätze können in jedem Investment- & Finanzcenter der <strong>Bank</strong> sowie im Internet unter www.berliner-bank.de eingesehen<br />
werden. Es gilt der bei Eingang des Antrags aktuelle Zinssatz.<br />
Bedingungen für das BERLINER TopZinsSparen<br />
Der Vertrag beginnt mit dem Eingang der ersten Sparrate bei der <strong>Bank</strong> und endet mit Ablauf des Monats, in dem die Laufzeit in Jahren endet.<br />
Ich verpflichte mich, die Sparraten für die Dauer der vereinbarten Laufzeit regelmäßig zu zahlen. Eine Aussetzung, Änderung der Sparrate oder<br />
zusätzliche Einzahlungen sind nicht zulässig.<br />
Der Zinssatz pro Jahr setzt sich zusammen aus 1% Basiszins für die Dauer der Laufzeit und einem Zusatzzins, der von der <strong>Bank</strong> gezahlt wird,<br />
solange die vereinbarten Sparraten vollständig und zum vereinbarten Zeitpunkt erbracht werden. Die Zinsen werden am Monatsende eines jeden<br />
Vertragsjahres dem Sparplankonto gutgeschrieben und von diesem Zeitpunkt an mitverzinst. Eine Verfügung über die Zinsen ist innerhalb<br />
von 2 Monaten nach Gutschrift möglich.<br />
Über das angesammelte Guthaben kann erst zum Ende der Laufzeit verfügt werden. Eine vorherige Verfügung ist ausgeschlossen. Einmal jährlich,<br />
unmittelbar nach der Zinsgutschrift, wird ein Kontoauszug zugesandt. Er enthält die Summe der Einzahlungen des Vertragsjahres sowie<br />
die Zinsgutschrift.<br />
Abbuchungskonto<br />
Hiermit ermächtige ich Sie, die Sparbeträge während der Laufzeit dieses Sparplanes von meinem folgenden Konto per Lastschrift einzuziehen<br />
(Einzugsermächtigung) bzw. umzubuchen.<br />
Kontonummer: <strong>Bank</strong>leitzahl:<br />
Kontoinhaber:<br />
Name der <strong>Bank</strong>:<br />
Elektronische Zugangswege<br />
Online-<strong>Bank</strong>ing Anmeldung Konten und ggf. Depots unter o. g. Kundennummer für das Online-<strong>Bank</strong>ing.<br />
Der Zugang erfolgt über das PIN/TAN-Verfahren. Als Verfügungsrahmen werden 2.500 Euro pro Tag beantragt.<br />
Es gelten die Bedingungen für den Zugang zur <strong>Bank</strong> über elektronische Medien.<br />
Geldwäschegesetz<br />
Jeder <strong>Bank</strong>kunde ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, der <strong>Bank</strong> unverzüglich und unaufgefordert Änderungen, die sich im<br />
Laufe der Geschäftsbeziehung bezüglich der nach diesem Gesetz festzustellenden Angaben zur Person oder den wirtschaftlich Berechtigten<br />
ergeben, anzuzeigen (§ 4 Abs. 6 und § 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG).<br />
Angaben zu Treugebern und wirtschaftlich Berechtigten: Ich handele für eigene Rechnung.<br />
Steuerlich relevante Angaben<br />
<strong>Bank</strong>verbindung im Privatvermögen oder Betrieblicher oder sonstige Anleger*<br />
*Bitte reichen Sie ggf. zusätzlich eine „Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug“ ein.
040 00000 00 11<strong>030</strong>1 BBDE 461 EROSPAR ONL<br />
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9<br />
BERLINER TopZinsSparen<br />
Filialnummer Kundennummer<br />
Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz von Finanzdienstleistungen<br />
Widerrufsrecht<br />
Ich bin an meine Willenserklärung zum Abschluss des Vertrages<br />
nicht mehr gebunden, wenn ich sie binnen zwei Wochen widerrufe.<br />
Form des Widerrufs<br />
Der Widerruf muss in Textform (z. B. schriftlich, mittels Telefax- oder<br />
E-Mail-Nachricht) erfolgen. Der Widerruf muss keine Begründung<br />
enthalten.<br />
Fristlauf<br />
Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt, einen Tag nachdem mir<br />
n ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung,<br />
n die Vertragsbestimmungen,<br />
n die für den Vertrag maßgeblichen allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
und<br />
n die Informationen, zu denen die <strong>Bank</strong> nach den Vorschriften über<br />
Fernabsatzverträge (§ 312 c Abs. 2 Nr. 1 BGB i. V. m. § 1 BGB-<br />
InfoV) verpflichtet ist,<br />
in Textform mitgeteilt wurden, aber nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses<br />
und der Erfüllung der Pflichten aus den Vorschriften zum<br />
elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312 e BGB i. V. m. § 3 BGB-InfoV).<br />
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des<br />
Widerrufs.<br />
Adressat des Widerrufs<br />
Der Widerruf ist zu senden an:<br />
<strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der<br />
Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG,<br />
Hardenbergstr. 32,<br />
10623 Berlin,<br />
Telefax: <strong>030</strong>/<strong>3109</strong> 2165<br />
E-Mail: fernabsatzwiderruf.bb@berliner-bank.de<br />
Datenschutzrechtlicher Hinweis<br />
Widerrufsfolgen<br />
Habe ich vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits eine Leistung von der<br />
<strong>Bank</strong> erhalten, so kann ich mein Widerrufsrecht dennoch ausüben.<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />
Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene<br />
Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.<br />
Kann ich die von der <strong>Bank</strong> mir gegenüber erbrachte Leistung ganz<br />
oder teilweise nicht zurückgewähren – beispielsweise weil dies nach<br />
dem Inhalt der erhaltenen Leistung ausgeschlossen ist –, so bin ich<br />
verpflichtet, insoweit Wertersatz zu leisten. Dies kann dazu führen,<br />
dass ich die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum<br />
bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Dies gilt auch für den<br />
Fall, dass ich die von der <strong>Bank</strong> erbrachte Leistung bestimmungsgemäß<br />
genutzt habe. Diese Verpflichtung zum Wertersatz kann ich<br />
vermeiden, wenn ich die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht<br />
in Anspruch nehme.<br />
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss ich innerhalb<br />
von 30 Tagen nach Absendung meiner Widerrufserklärung erfüllen<br />
und die <strong>Bank</strong> 30 Tage nach Zugang der Widerrufserklärung.<br />
Eine Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte und Zinsen für die bis<br />
zur Ausübung des Widerrufsrechts von der <strong>Bank</strong> erbrachten Leistungen<br />
besteht nur, wenn ich ausdrücklich zugestimmt habe, dass<br />
die <strong>Bank</strong> vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der vertraglichen<br />
Leistung beginnt.<br />
Ende der Widerrufsbelehrung<br />
10 Besondere Hinweise zur sofortigen Vertragsausführung<br />
Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass die <strong>Bank</strong> nach Annahme meines Vertragsantrages auf Abschluss des Vertrages, aber<br />
noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung dieses Vertrages beginnt.<br />
11<br />
12<br />
13<br />
Die <strong>Bank</strong> verarbeitet und nutzt die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten auch für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung.<br />
Der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für die vorgenannten Zwecke können Sie jederzeit widersprechen.<br />
Unterschrift<br />
Datum Ort<br />
Unterschrift des Kunden<br />
Empfangsbestätigung<br />
Ich habe jeweils ein Exemplar<br />
n der „Informationen zu den Sparkontoverträgen und Online-<strong>Bank</strong>ing“ inklusive der Widerrufsbelehrung,<br />
n des „Antrages zur Eröffnung eines BERLINER TopZinsSparen“,<br />
n der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, „Bedingungen für den Zugang zur <strong>Bank</strong> über elektronische Medien“,<br />
sowie der „Bedingungen für das TopZinsSparen“ erhalten.<br />
Datum Ort<br />
Unterschrift des Kunden
040 91967 00 100427 BB DE 643 POSTIDENT<br />
1<br />
2<br />
PostIdent Coupon der<br />
Deutsche Post AG<br />
062<strong>030</strong>21001<br />
Hinweis für Mitarbeiter der Deutsche Post AG<br />
Benutzen Sie bitte zur Identitätsfeststellung das posteigene Formular POSTIDENT® BASIC!<br />
Der Coupon dient zur Abrechnung der durchgeführten Legitimation zwischen der Deutsche Post AG und der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung<br />
der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG. Dieses Formular brauchen Sie nicht zurückzusenden.<br />
Hinweise zum Ausfüllen und Weiterleiten durch die Deutsche Post AG<br />
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen ist es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich, dass<br />
die Person/-en anhand eines gültigen amtlichen Originalausweises (Personalausweis oder Reisepass) persönlich identifiziert wird/werden,<br />
die auf dem Formular POSTIDENT® BASIC aufgeführten Daten der zu identifizierenden Person/-en festgehalten werden,<br />
die zu legitimierende/-n Person/-en in Ihrer Gegenwart eine Unterschrift auf dem Formular POSTIDENT® BASIC leistet/leisten.<br />
Wir bitten Sie,<br />
diesen vollständig ausgefüllten und von der/den Person/-en unterzeichneten Vordruck Ihrerseits zu unterschreiben und abzustempeln,<br />
den Vordruck zusammen mit dem Ihnen von der/den Person/-en übergebenen Umschlag/Antrag in einem gesonderten Umschlag an<br />
unsere vorgegebene Anschrift zurückzusenden.<br />
POSTIDENT®<br />
BASIC<br />
der<br />
Deutsche<br />
+<br />
Umschlag<br />
mit Formularen<br />
Rückantwort-<br />
Umschlag<br />
Post AG<br />
Vielen Dank für Ihre Kooperation.<br />
Deutsche <strong>Bank</strong><br />
Privat- Geschäftskunden AG<br />
<strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> <strong>Kundenservice</strong><br />
<strong>04024</strong> <strong>Leipzig</strong><br />
50843161473701
040 91984 01 110324 BBDE INFO FERNABSATZ<br />
1 | 7<br />
A<br />
Informationen zu den Sparkontoverträgen<br />
und Online-<strong>Bank</strong>ing<br />
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />
nachdem Sie im Fernabsatz (per <strong>Telefon</strong>) mit uns einen Vertrag abgeschlossen haben, möchten wir Ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen<br />
(§ 312 c BGB i. V. m. § 1 BGB – InfoV) die allgemeinen Informationen zur <strong>Bank</strong>, zur angebotenen <strong>Bank</strong>dienstleistung und zum Vertragsschluss im<br />
Fernabsatz nochmals in Schriftform geben.<br />
Übersicht<br />
A. Allgemeine Informationen<br />
B. Informationen zum Sparkontovertrag<br />
1. BERLINER SparCard<br />
2. BERLINER TopZinsSparen<br />
3. BERLINER FestzinsSparen<br />
4. BB Flexgeld<br />
C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages<br />
Allgemeine Informationen<br />
Name und Anschrift der <strong>Bank</strong><br />
<strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der<br />
Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG<br />
Hardenbergstr. 32<br />
10623 Berlin<br />
Zuständige Filiale<br />
Eintragung der Hauptniederlassung im Handelsregister<br />
Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main: HRB 47 141<br />
Umsatzsteueridentifi zierungsnummer<br />
DE 811 907 980<br />
<strong>Telefon</strong>: (<strong>030</strong>) <strong>3109</strong> <strong>3109</strong><br />
Telefax: (<strong>030</strong>) <strong>3109</strong> 2165<br />
Die für die Geschäftsverbindung maßgebliche und zuständige Filiale ist das Investment & FinanzCenter der <strong>Bank</strong>, das die <strong>Bank</strong> dem Kunden<br />
gesondert mitteilt.<br />
Sollte der Kunde bereits mit der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> in Geschäftsverbindung stehen, wird das Sparkonto in dem IFC geführt, bei dem der Kunde<br />
bereits seine Geschäftsverbindung unterhält.<br />
Gesetzliche Vertretungsberechtigte der <strong>Bank</strong> (Vorstand)<br />
Thomas Rodermann (Sprecher), Rainer Burmester, Roland Folz, Guido Heuveldop, Christian Ricken, Karl von Rohr, Frank Strauß<br />
Hauptgeschäftstätigkeit der <strong>Bank</strong><br />
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von <strong>Bank</strong>geschäften aller Art und von damit zusammenhängenden Geschäften.<br />
Zuständige Aufsichtsbehörde<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt<br />
(Internet: www.bafi n.de)<br />
Vertragssprache<br />
Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch.<br />
Rechtsordnung und Gerichtsstand<br />
Für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der <strong>Bank</strong> gilt deutsches Recht (Nr. 6 Abs. 1 der<br />
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der <strong>Bank</strong>). Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.<br />
Außergerichtliche Streitschlichtung<br />
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>Bank</strong> besteht die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten <strong>Bank</strong>en anzurufen. Näheres regelt die<br />
„Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen <strong>Bank</strong>gewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die<br />
Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher <strong>Bank</strong>en e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten.<br />
Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung<br />
Die <strong>Bank</strong> ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher <strong>Bank</strong>en e. V. angeschlossen (vgl. Nr. 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
der <strong>Bank</strong>).
040 91984 01 110324 BBDE INFO FERNABSATZ<br />
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B1<br />
Informationen zu den Sparkontoverträgen<br />
und Online-<strong>Bank</strong>ing<br />
Informationen zum Sparkontovertrag<br />
1. BERLINER SparCard<br />
Wesentliche Leistungsmerkmale<br />
Die <strong>Bank</strong> richtet für den Kunden auf dessen Namen ein Sparkonto ein und erteilt über Gutschriften und Belastungen Sparkontoauszüge, die am<br />
<strong>Bank</strong>ingterminal zum Abruf bereitgestellt werden. Das Sparkonto dient der Geldanlage und darf nicht für Zwecke des Zahlungsverkehrs verwendet<br />
werden. Es darf nur auf Guthabenbasis geführt werden.<br />
Die <strong>Bank</strong> stellt dem Kunden eine SparCard und eine dazugehörige persönliche Geheimzahl zur Verfügung. SparCard und persönliche Geheimzahl<br />
dienen zur Auftragserteilung und zum Abruf kundenbezogener Informationen an <strong>Bank</strong>ingterminals der <strong>Bank</strong> sowie zur Abhebung von Geldbeträgen<br />
an Geldautomaten weltweit (kostenlos an rund 28.000 Geldautomaten; Einzelheiten siehe Preis- und Leistungsverzeichnis).<br />
Das Guthaben auf dem Sparkonto wird von der <strong>Bank</strong> variabel verzinst. Die Änderung von Zinsen während der Laufzeit des Sparkontovertrages<br />
erfolgt nach Maßgabe von Nr. 4 der „Bedingungen für Sparkonten“. Der aktuelle Sparzins wird im Aushang „Zinssätze für Geldanlagen“ in den<br />
Geschäftsräumen der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> sowie im Internet (www.berliner-bank.de) unter „Konditionen & Preise“ ausgewiesen.<br />
Die SparCard in Verbindung mit dem aktuellen Kontoauszug bildet die Sparurkunde.<br />
Die Anlagedauer ist unbegrenzt. Es gibt keine Mindest- oder Höchstanlagebeträge. Der Kunde kann jederzeit zuzahlen oder regelmäßig Einzahlungen<br />
vornehmen, z. B. über einen Spardauerauftrag.<br />
Vom Sparguthaben können bis zu 2.000 Euro pro Kalendermonat ausgezahlt werden. Größere Beträge können mit dreimonatiger Kündigungsfrist<br />
vom Sparkonto abgehoben werden.<br />
Preise<br />
Die Kontoführung selbst ist kostenfrei. Die Höhe der ansonsten für besondere Dienstleistungen (z. B. Aufgebotsverfahren) jeweils maßgeblichen<br />
Entgelte ergibt sich aus dem jeweils aktuellen „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der <strong>Bank</strong>. Sofern innerhalb von 6 Monaten nach einem Umsatz kein<br />
Kontoauszug abgerufen wird, wird dem Kunden ein Kontoauszug gegen Portoberechnung zugesandt.<br />
Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten<br />
Die im Rahmen der Kontoführung anfallenden Sparzinsen sind als Einkünfte steuerpfl ichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige<br />
Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde im Ausland steuerpfl ichtig ist. Eigene Kosten<br />
(z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selber zu tragen.<br />
Leistungsvorbehalt<br />
Keiner.<br />
Zahlung und Erfüllung des Vertrages<br />
Kontoführung<br />
Die <strong>Bank</strong> erfüllt ihre Verpfl ichtungen aus dem Sparkontovertrag durch Einrichtung eines auf den Namen des Kunden lautenden Sparkontos und<br />
erteilt über Gutschriften und Belastungen Sparkontoauszüge. In den Kontoauszügen sind Einzahlungen, Auszahlungen, alle übrigen Gutschriften<br />
und Belastungen sowie der jeweilige Kontostand vermerkt. Maßgeblich ist der jeweils letzte Kontoauszug.<br />
Für Auszahlungen am Geldausgabeautomaten und die Abholung von Sparkontoauszügen am <strong>Bank</strong>ingterminal stellt die <strong>Bank</strong> dem Kunden eine<br />
SparCard zur Verfügung.<br />
Verzinsung von Guthaben<br />
Die Sparzinsen werden dem Sparkonto zum Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben. Der Kunde kann hierüber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
innerhalb zweier Monate nach Gutschrift verfügen (vgl. Nr. 4 der „Bedingungen für Sparkonten“).<br />
Einzahlungen/Zahlungseingänge<br />
Eingezahlte Geldbeträge und Zahlungseingänge schreibt die <strong>Bank</strong> dem Konto gut.<br />
Auszahlung<br />
Die <strong>Bank</strong> erfüllt eine Auszahlungsverpfl ichtung durch Auszahlung an den Kunden am Schalter oder am Geldausgabeautomaten oder durch<br />
Übertrag des Geldbetrages auf ein vom Kunden angegebenes <strong>Bank</strong>konto. Bei Auszahlungen am Schalter ist die SparCard vorzulegen. Bei<br />
Auszahlungen am Geldausgabeautomaten ist die SparCard nebst dazugehöriger persönlicher Geheimzahl einzusetzen.<br />
Vertragliche Kündigungsregeln<br />
Der Kunde kann das Sparkonto mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Vom Sparkonto können innerhalb eines Kalendermonats bis zu<br />
2.000 Euro ohne Kündigung abgehoben werden. Stimmt die <strong>Bank</strong> unabhängig von der vorgenannten Verfügungsmöglichkeit einer vorzeitigen<br />
Rückzahlung ausnahmsweise zu, so kann sie für diese Rückzahlung Vorschusszinsen als einen Vorfälligkeitspreis verlangen, dessen jeweilige<br />
Höhe sich aus dem Aushang „Zinssätze für Geldanlagen“ der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG<br />
der kontoführenden Stelle ergibt. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf Nr. 6 und Nr. 7 der „Bedingungen für Sparkonten“ verwiesen.<br />
Mindestlaufzeit des Vertrages<br />
Drei Monate bei Sparkontoguthaben über 2.000 Euro (vgl. Nr. 6 der „Bedingungen für Sparkonten“).
040 91984 01 110324 BBDE INFO FERNABSATZ<br />
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Informationen zu den Sparkontoverträgen<br />
und Online-<strong>Bank</strong>ing<br />
Sonstige Rechte und Pfl ichten von <strong>Bank</strong> und Kunde<br />
Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen <strong>Bank</strong> und Kunde sind in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der <strong>Bank</strong><br />
beschrieben. Daneben gelten die „Bedingungen für Sparkonten“, die „Bedingungen für das SparCard-Konto“ sowie die „Kartenbedingungen für<br />
die SparCard“.<br />
Darüber hinaus gelten die „Bedingungen für den Zugang zur <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG über elektronische<br />
Medien“, soweit <strong>Bank</strong> und Kunde Online-<strong>Bank</strong>ing und/oder <strong>Telefon</strong>-<strong>Bank</strong>ing vereinbaren. Vorgenannte Bedingungen stehen in deutscher<br />
Sprache zur Verfügung.<br />
2. BERLINER TopZinsSparen<br />
Wesentliche Leistungsmerkmale<br />
Die <strong>Bank</strong> richtet für den Kunden auf dessen Namen ein Sparkonto ein und erteilt über die Einzahlungen und Zinsgutschriften Kontoauszüge. Das<br />
Sparkonto dient der Geldanlage und darf nicht für Zwecke des Zahlungsverkehrs verwendet werden.<br />
Vertraglich vereinbart werden Einzahlungen in gleichbleibenden monatlichen Sparraten (ab 25,00 Euro) für die Dauer einer Laufzeit zwischen<br />
4 und 18 Jahren.<br />
Das Guthaben auf dem Sparkonto wird von der <strong>Bank</strong> zu dem vertraglich vereinbarten Zinssatz verzinst. Der Zinssatz pro Jahr setzt sich zusammen aus:<br />
■ 1 % p. a. Basiszins für die Dauer der Laufzeit und einem<br />
■ Zusatzzins, der gezahlt wird, solange die Sparraten vertragsgemäß erbracht werden. Die Vergütung des Zusatzzinses setzt voraus, dass die<br />
vereinbarten Sparraten vollständig und zum vereinbarten Zeitpunkt erbracht werden. Bleiben die vereinbarten Sparraten aus oder gehen diese<br />
nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ein, wird das Guthaben ab diesem Zeitpunkt nur mit dem Basiszinssatz verzinst.<br />
Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach der Dauer der zu vereinbarenden Laufzeit.<br />
Die aktuellen Zinssätze werden im Aushang „Zinssätze für Geldanlagen“ in den Geschäftsräumen der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> sowie im Internet (www.<br />
berliner-bank.de) unter „Konditionen & Preise“ ausgewiesen.<br />
Die monatliche Sparrate muss mindestens 25,00 Euro betragen. Eine Aussetzung oder Änderung der Sparrate und weitere Einzahlungen sind<br />
nicht möglich.<br />
Über das Guthaben kann erst nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verfügt werden. Eine vorherige Verfügung ist ausgeschlossen.<br />
Preise<br />
Die Kontoführung ist kostenfrei.<br />
Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten<br />
Die im Rahmen der Kontoführung anfallenden Sparzinsen sind als Einkünfte steuerpfl ichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige<br />
Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde im Ausland steuerpfl ichtig ist.<br />
Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selber zu tragen.<br />
Leistungsvorbehalt<br />
Keiner.<br />
Zahlung und Erfüllung des Vertrages<br />
Kontoführung<br />
Die <strong>Bank</strong> erfüllt ihre Verpfl ichtungen aus dem Sparkontovertrag durch Einrichtung eines auf den Namen des Kunden lautenden Sparkontos und<br />
erteilt über die Einzahlungen und Zinsgutschriften Kontoauszüge. Die monatlichen Sparraten werden per Dauerauftrag erbracht.<br />
Unmittelbar nach der Zinsgutschrift einmal jährlich wird dem Kunden ein Kontoauszug zugesandt, in welchem die Einzahlungen des Vertragsjahres,<br />
die Zinsgutschrift sowie der jeweilige Kontostand vermerkt sind.<br />
Verzinsung von Guthaben<br />
Die Zinsen werden dem Konto zum Ende eines jeden Vertragsjahres gutgeschrieben. Der Kunde kann hierüber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
innerhalb zweier Monate nach Gutschrift frei verfügen.<br />
Einzahlungen/Zahlungseingänge<br />
Eingezahlte Geldbeträge und Zahlungseingänge schreibt die <strong>Bank</strong> dem Konto gut.<br />
Auszahlung<br />
Die <strong>Bank</strong> erfüllt ihre Auszahlungsverpfl ichtung am Ende der Laufzeit durch Auszahlung an den Kunden am Schalter oder durch Übertrag des<br />
Geldbetrages auf sein vom Kunden angegebenes <strong>Bank</strong>konto. Eine vorherige Kündigung ist nicht erforderlich. Vor Ende der Laufzeit ist eine Verfügung<br />
über das Guthaben nicht möglich.<br />
Laufzeit des Vertrages<br />
Je nach Vereinbarung beträgt die Laufzeit zwischen 4 und 18 vollen Jahren.<br />
Sonstige Rechte und Pfl ichten von <strong>Bank</strong> und Kunde<br />
Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen <strong>Bank</strong> und Kunde sind in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der <strong>Bank</strong><br />
beschrieben. Daneben gelten die „Bedingungen für das BERLINER TopZinsSparen“.<br />
Darüber hinaus gelten die „Bedingungen für den Zugang zur Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG über elektronische Medien“, soweit <strong>Bank</strong><br />
und Kunde Online-<strong>Bank</strong>ing und/oder <strong>Telefon</strong>-<strong>Bank</strong>ing vereinbaren. Vorgenannte Bedingungen stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.
040 91984 01 110324 BBDE INFO FERNABSATZ<br />
4 | 7<br />
Informationen zu den Sparkontoverträgen<br />
und Online-<strong>Bank</strong>ing<br />
3. BERLINER FestzinsSparen<br />
Wesentliche Leistungsmerkmale<br />
Die <strong>Bank</strong> richtet für den Kunden auf dessen Namen ein Sparkonto ein und erteilt zur Zinsgutschrift einen Kontoauszug. Das Sparkonto dient der<br />
Geldanlage und darf nicht für Zwecke des Zahlungsverkehrs verwendet werden.<br />
Die <strong>Bank</strong> stellt eine auf den Namen des Kunden lautende Sparurkunde aus. Der jeweils letzte Kontoauszug ist Bestandteil der Sparurkunde.<br />
Von der <strong>Bank</strong> wird ein fest vereinbarter Betrag auf dem Sparkonto für die vereinbarte Dauer mit einem vereinbarten unveränderlichen Zinssatz<br />
verzinst (Festzinsvereinbarung).<br />
Die Anlagedauer ist auf maximal 8 Jahre begrenzt. Es bestehen Mindestanlagebeträge in Abhängigkeit von der gewählten Laufzeit: ab 6 Monaten<br />
Laufzeit mindestens 2.500 Euro, ab 4 Jahre Laufzeit mindestens 500 Euro, jedoch keine Höchstanlagebeträge. Zuzahlungen sind während der<br />
Festzinsvereinbarung nicht möglich.<br />
Über das Guthaben kann zum Ende der Festzinsvereinbarung verfügt werden, wenn zuvor unter Einhaltung einer Frist von mindestens 3 Monaten<br />
gekündigt wurde. Vor Ablauf dieser Frist ist eine Verfügung ausgeschlossen.<br />
Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach der Dauer der Festzinsvereinbarung und der Höhe der Einlage. Die aktuellen Zinssätze werden im<br />
Aushang „Zinssätze für Geldanlagen“ in den Geschäftsräumen der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> sowie im Internet (www.berliner-bank.de) unter „Konditionen<br />
& Preise“ ausgewiesen.<br />
Preise<br />
Die Kontoführung selbst ist kostenfrei. Die Höhe der ansonsten für besondere Dienstleistungen (z. B. Aufgebotsverfahren) jeweils maßgeblichen<br />
Entgelte ergibt sich aus dem jeweils aktuellen „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der <strong>Bank</strong>.<br />
Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten<br />
Die anfallenden Sparzinsen sind als Einkünfte steuerpfl ichtig. Bei Fragen sollte der Kunde sich an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw.<br />
seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde im Ausland steuerpfl ichtig ist.<br />
Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selber zu tragen.<br />
Leistungsvorbehalt<br />
Keiner.<br />
Zahlung und Erfüllung des Vertrages<br />
Kontoführung<br />
Die <strong>Bank</strong> erfüllt ihre Verpfl ichtungen aus dem Sparvertrag durch Einrichtung eines auf den Namen des Kunden lautenden Sparkontos und Verbuchung<br />
des Anlagebetrages. Zur Zinsgutschrift erteilt die <strong>Bank</strong> einen Kontoauszug. In dem Kontoauszug sind die Umsätze und der jeweilige<br />
Kontostand vermerkt. Maßgeblich ist der jeweils letzte Kontoauszug.<br />
Verzinsung von Guthaben<br />
Die Sparzinsen werden dem Sparkonto zum Ende des Festzinszeitraumes gutgeschrieben. Bei einer Festzinsvereinbarung von mehr als 12 Monaten<br />
werden Zinsen auch am Ende des Monats gutgeschrieben, in dem ein Vertragsjahr endet. Der Kunde kann über die Zinsen ohne Einhaltung einer<br />
Kündigungsfrist innerhalb zweier Monate nach Gutschrift verfügen.<br />
Auszahlung<br />
Soweit der Kunde am Ende des Festzinszeitraumes keine Verlängerung wünscht, erfüllt die <strong>Bank</strong> ihre Auszahlungsverpfl ichtung durch Auszahlung<br />
an den Kunden am Schalter oder durch Übertrag des Geldbetrages auf sein vom Kunden angegebenes <strong>Bank</strong>konto. Bei Aufl ösung des Kontos ist<br />
die maßgebliche Sparurkunde vorzulegen.<br />
Vertragliche Kündigungsregeln<br />
Der Kunde kann das Sparkonto mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Festzinszeit kündigen. Stimmt die <strong>Bank</strong> unabhängig von der<br />
vorgenannten Verfügungsmöglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung ausnahmsweise zu, so kann sie für diese Rückzahlung Vorschusszinsen<br />
als einen Vorfälligkeitspreis verlangen, dessen jeweilige Höhe sich aus dem Aushang „Zinssätze für Geldeinlagen“ der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung<br />
der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG der kontoführenden Stelle ergibt. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf<br />
Nr. 6 und Nr. 7 der „Bedingungen für Sparkonten“ verwiesen.<br />
Laufzeit des Vertrages<br />
Die Dauer der Festzinszeit im Zusammenhang mit dem jeweils geltenden Zinssatz kann zwischen 6 Monaten und 8 Jahren vereinbart werden.<br />
Die vertraglichen Kündigungsregeln sind zu beachten.<br />
Sonstige Rechte und Pfl ichten von <strong>Bank</strong> und Kunde<br />
Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen <strong>Bank</strong> und Kunde sind in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der <strong>Bank</strong><br />
beschrieben. Daneben gelten die „Bedingungen für Sparkonten“ sowie die „Bedingungen für das BERLINER FestzinsSparen“.<br />
Darüber hinaus gelten die „Bedingungen für den Zugang zur Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG über elektronische Medien“, soweit <strong>Bank</strong><br />
und Kunde Online-<strong>Bank</strong>ing und/oder <strong>Telefon</strong>-<strong>Bank</strong>ing vereinbaren. Vorgenannte Bedingungen stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.
040 91984 01 110324 BBDE INFO FERNABSATZ<br />
5 | 7<br />
Informationen zu den Sparkontoverträgen<br />
und Online-<strong>Bank</strong>ing<br />
4. BB Flexgeld<br />
Wesentliche Leistungsmerkmale<br />
Die <strong>Bank</strong> richtet für den Kunden auf dessen Namen ein Konto in laufender Rechnung (Kontokorrent) ein, das der Geldanlage dient und nicht für<br />
Zwecke des Zahlungsverkehrs genutzt werden darf. Das Konto darf nur auf Guthabenbasis geführt werden.<br />
Die Anlagedauer ist unbegrenzt. Für das Flexgeld-Konto ist eine Mindestanlage nicht erforderlich. Einzahlungen sind jederzeit per Überweisung<br />
in beliebiger Höhe, auch regelmäßig, möglich. Bareinzahlungen sind nur in den Geschäftsstellen mit Kasse/AKT (automatischer Kassentresor)<br />
möglich.<br />
Die <strong>Bank</strong> schreibt eingehende Zahlungen dem Konto gut und wickelt vom Kunden veranlasste Verfügungen zu Lasten dieses Kontos ab, soweit<br />
das Konto ausreichend Guthaben aufweist. Das Guthaben ist täglich verfügbar. Verfügungen sind per Überweisung ausschließlich zu Gunsten<br />
eines vorher festgelegten inländischen, auf den Namen des Flexgeld-Kontoinhabers lautenden, Referenzkontos zulässig. Barauszahlungen sind<br />
nur in den Geschäftsstellen mit Kasse/AKT möglich. Zum Flexgeld-Konto wird keine Karte ausgegeben.<br />
Die Verzinsung des Guthabens erfolgt mit variablen und nach der Höhe der Gesamteinlage gestaffelten Zinssätzen. Es wird nur der jeweils die<br />
Betragsgrenze übersteigende Betrag mit dem für die nächste Betragsstaffel geltenden Zinssatz verzinst. Über 1 Mio. Euro hinausgehende Guthabenbeträge<br />
werden nicht verzinst. Die jeweils gültigen Konditionen ergeben sich aus dem Zinsaushang „Zinssätze für Geldanlagen“ und<br />
können in den Geschäftsräumen der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> oder über www.berliner-bank.de eingesehen werden. Änderungen der Zinssätze werden ohne<br />
gesonderte schriftliche Mitteilung an den Kunden wirksam.<br />
Die Kontoauszüge mit Informationen zu Umsätzen und zum Rechnungsabschluss werden jeweils zum Ende eines Kalenderquartals zugesandt,<br />
sofern sie nicht über das <strong>Bank</strong>ingterminal abgerufen werden.<br />
Preise<br />
Die Kontoführung selbst ist kostenfrei. Die sonstigen Preise für die Dienstleistungen der <strong>Bank</strong> ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und<br />
Leistungsverzeichnis der <strong>Bank</strong>.<br />
Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten<br />
Die anfallenden Guthabenzinsen sind als Einkünfte steuerpfl ichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw.<br />
seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde im Ausland steuerpfl ichtig ist.<br />
Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selber zu tragen.<br />
Leistungsvorbehalt<br />
Keiner.<br />
Zahlung und Erfüllung des Vertrages<br />
Beginn der Ausführung des Kontovertrages<br />
Mit der Unterschrift des Eröffnungsantrages stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass die <strong>Bank</strong> vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der<br />
vertraglichen Leistungen beginnt.<br />
Verzinsung von Guthaben<br />
Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende eines Kalenderquartals im Rahmen des Rechnungsabschlusses auf das Flexgeld-Konto.<br />
Kontoführung<br />
Die <strong>Bank</strong> erfüllt ihre Verpfl ichtungen aus dem Kontovertrag durch Buchung der Gutschriften und Belastungen (z. B. Überweisungen) auf dem Konto.<br />
Die jeweiligen Buchungspositionen werden zum Ende des Kalenderquartals miteinander verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als<br />
Rechnungsabschluss mitgeteilt. Alle von der <strong>Bank</strong> vorgenommenen Buchungen werden auf dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums,<br />
des Betrages, einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäftes sowie der Valuta (Wertstellung) aufgelistet. Die Kontoauszüge werden jeweils<br />
zum Ende eines Kalenderquartals zugesandt, sofern sie nicht über das <strong>Bank</strong>ingterminal abgerufen werden.<br />
Zahlungseingänge<br />
Zahlungseingänge und eingezahlte Geldbeträge schreibt die <strong>Bank</strong> dem Konto gut.<br />
Auszahlung<br />
Die <strong>Bank</strong> erfüllt eine Auszahlungsverpfl ichtung durch Überweisung auf ein mit dem Kunden vereinbartes inländisches und auf den Kontoinhaber<br />
lautendes Referenzkonto oder durch Auszahlung an der Kasse/AKT.<br />
Vertragliche Kündigungsregeln<br />
Es gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die <strong>Bank</strong> festgelegten Kündigungsregeln.<br />
Mindestlaufzeit des Vertrages<br />
Keine.<br />
Sonstige Rechte und Pfl ichten von <strong>Bank</strong> und Kunde<br />
Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen <strong>Bank</strong> und Kunde sind in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der <strong>Bank</strong> beschrieben.<br />
Daneben gelten die „Bedingungen für das BB Flexgeld“.<br />
Darüber hinaus gelten die „Bedingungen für den Zugang zur Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG über elektronische Medien“, soweit<br />
<strong>Bank</strong> und Kunde Online-<strong>Bank</strong>ing und/oder <strong>Telefon</strong>-<strong>Bank</strong>ing vereinbaren. Vorgenannte Bedingungen stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.
040 91984 01 110324 BBDE INFO FERNABSATZ<br />
6 | 7<br />
B2<br />
Informationen zu den Sparkontoverträgen<br />
und Online-<strong>Bank</strong>ing<br />
Informationen zum Online-<strong>Bank</strong>ing<br />
Wesentliche Leistungsmerkmale des Online-<strong>Bank</strong>ing<br />
Durch den Abschluss der Teilnahmevereinbarung zum Online-<strong>Bank</strong>ing ist der Kunde grundsätzlich zur Abwicklung seiner <strong>Bank</strong>geschäfte per<br />
Internet und HBCI (nachfolgend auch „Online-<strong>Bank</strong>ing“ genannt) berechtigt.<br />
Der Umfang der <strong>Bank</strong>geschäfte, die der Kunde per Online-<strong>Bank</strong>ing abwickeln kann, richtet sich im Übrigen nach den zwischen Kunde und <strong>Bank</strong><br />
getroffenen einzelnen Produktvereinbarungen (z. B. einem mit ihm geschlossenen Kontovertrag).<br />
Sofern mit dem Kunden ein Depotvertrag geschlossen ist, kann er auch auf dieser Basis Wertpapiergeschäfte per Online-<strong>Bank</strong>ing in dem mit ihm<br />
vereinbarten Umfang (z. B. Risikoklasse) abwickeln.<br />
Folgende Dienstleistungen sind vom Online-<strong>Bank</strong>ing erfasst:<br />
■ Inlandsüberweisungen ■ Abruf von Kontodaten<br />
■ Auslandsüberweisungen ■ Wertpapier-(Ver-)Käufe<br />
■ Daueraufträge einrichten, ändern und löschen ■ Abruf von Depotdaten<br />
■ Onlinelimitänderungen ■ Abschlüsse von Konto, Spar- und Kreditkartenprodukten<br />
■ Adressdatenaktualisierung ■ Abruf von Kreditkartendaten<br />
Für die Online-<strong>Bank</strong>geschäfte des Kunden gibt es die Sicherheitssysteme mit persönlicher Identifi kationsnummer (PIN) und Transaktionsnummern<br />
(TAN) der <strong>Bank</strong>, das so genannte PIN-/TAN-Verfahren. Die 5-stellige PIN kann durch eine individuelle Wunsch-PIN ersetzt werden. Im Internet<br />
wird bei der Übertragung zusätzlich zum PIN-/TAN-Verfahren eine SSL-Verschlüsselung eingesetzt, die die Daten des Kunden vor dem Zugriff<br />
Dritter schützt.<br />
Alternativ oder zusätzlich zum PIN-/TAN-Verfahren kann der Kunde die Online-<strong>Bank</strong>ing-Anwendungen auch mit WebSign nutzen. Hierbei handelt es<br />
sich um eine chipkartenbasierte Lösung zur Sicherung der einzelnen Transaktionen. Die Chipkarte ist durch eine Geheimzahl gegen unbefugte<br />
Nutzung gesichert. Das dafür benötigte Chipkartenlesegerät kann der Kunde bei der <strong>Bank</strong> erwerben.<br />
Preise<br />
Die Teilnahme am Online-<strong>Bank</strong>ing ist derzeit kostenlos.<br />
Für die Ausstellung der WebSign-Chipkarte fallen einmalig 10,– EUR an. Das Chipkartenlesegerät kostet 36,– EUR.<br />
Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten<br />
a) Steuern: keine.<br />
b) Die Kosten für die ihm seitens des Internet-Providers in Rechnung gestellten Verbindungen sowie sonstige eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche,<br />
Porti) hat der Kunde selber zu tragen.<br />
Zusätzliche Telekommunikationskosten<br />
Es fallen keine zusätzlichen Telekommunikationskosten an.<br />
Leistungsvorbehalt<br />
Keiner.<br />
Zahlung und Erfüllung des Vertrages<br />
Zahlung<br />
Entfällt.<br />
Erfüllung<br />
Die <strong>Bank</strong> erfüllt ihre Verpfl ichtung zur Erreichbarkeit dadurch, dass sie zu den für das jeweilige Angebot dem Kunden mitgeteilten Zeiten grundsätzlich<br />
erreichbar ist. Ein Anspruch darauf, jederzeit online erreichbar zu sein, besteht hingegen nicht.<br />
Im Übrigen gelten für die Erfüllung der Vereinbarungen über den Zugang zur <strong>Bank</strong> über Online-Service durch <strong>Bank</strong> und Kunden die „Bedingungen<br />
für den Zugang zur <strong>Bank</strong> über elektronische Medien“.<br />
Vertragliche Kündigungsregeln<br />
Die Teilnahme am Online-<strong>Bank</strong>ing kann der Kunde formlos kündigen. Es gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“<br />
für den Kunden und die <strong>Bank</strong> festgelegten Kündigungsregeln.<br />
Mindestlaufzeit des Vertrages<br />
Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.<br />
Sonstige Rechte und Pfl ichten von <strong>Bank</strong> und Kunde<br />
Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen <strong>Bank</strong> und Kunde sind in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der <strong>Bank</strong><br />
beschrieben.<br />
Die Grundregeln für die Teilnahme am Online-<strong>Bank</strong>ing zwischen <strong>Bank</strong> und Kunde sind in den „Bedingungen für den Zugang zur <strong>Bank</strong> über<br />
elektronische Medien“ beschrieben.<br />
Vorgenannte Bedingungen stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.
040 91984 01 110324 BBDE INFO FERNABSATZ<br />
7 | 7<br />
C<br />
Informationen zu den Sparkontoverträgen<br />
und Online-<strong>Bank</strong>ing<br />
Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages<br />
Information zum Zustandekommen des Sparkontovertrages im Fernabsatz<br />
Der Kunde gibt gegenüber der <strong>Bank</strong> ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Sparkontovertrages ab, indem er ihr dies am <strong>Telefon</strong> ausdrücklich<br />
entsprechend erklärt. Der Sparkontovertrag kommt zustande, wenn die <strong>Bank</strong> dem Kunden die Annahme des Vertrages am <strong>Telefon</strong> erklärt.<br />
Voraussetzung für eine Annahme des Vertrages ist, dass der <strong>Bank</strong> alle erforderlichen Unterlagen – einschließlich der Empfangsbestätigung dieser<br />
Information – vorliegen.<br />
Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz von Finanzdienstleistungen<br />
Widerrufsrecht des Kunden<br />
Der Kunde ist an seine Willenserklärung zum Abschluss des Vertrages nicht mehr gebunden, wenn er sie binnen eines Monats widerruft.<br />
Form des Widerrufs<br />
Der Widerruf muss in Textform (z. B. schriftlich, mittels Telefax- oder E-Mail-Nachricht) erfolgen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.<br />
Fristlauf<br />
Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem dem Kunden<br />
■ ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung,<br />
■ der Vertragsantrag oder eine Abschrift des Vertragsantrags,<br />
■ die für den Vertrag maßgeblichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und<br />
■ die Informationen, zu denen die <strong>Bank</strong> nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge (§ 312 c Abs. 2 Nr. 1 BGB i. V. m. § 1 BGB-InfoV) verpfl ichtet ist,<br />
in Textform mitgeteilt wurden, aber nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.<br />
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />
Adressat des Widerrufs<br />
Der Widerruf ist zu senden an:<br />
<strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der<br />
Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG<br />
Hardenbergstr. 32<br />
10623 Berlin<br />
Telefax: (<strong>030</strong>) <strong>3109</strong> 2165<br />
E-Mail: fernabsatzwiderruf.bb@berliner-bank.de<br />
Widerrufsfolgen<br />
Hat der Kunde vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits eine Leistung von der <strong>Bank</strong> erhalten, so kann der Kunde sein Widerrufsrecht dennoch<br />
ausüben. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene<br />
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.<br />
Kann der Kunde die von der <strong>Bank</strong> ihm gegenüber erbrachte Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren – beispielsweise weil dies<br />
nach dem Inhalt der erhaltenen Leistung ausgeschlossen ist –, so ist er verpfl ichtet, insoweit Wertersatz zu leisten. Dies kann dazu führen,<br />
dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpfl ichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Dies gilt auch für den<br />
Fall, dass er die von der <strong>Bank</strong> erbrachte Leistung bestimmungsgemäß genutzt hat. Diese Verpfl ichtung zum Wertersatz kann der Kunde vermeiden,<br />
wenn er die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht in Anspruch nimmt.<br />
Verpfl ichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung und muss<br />
die <strong>Bank</strong> innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Widerrufserklärung erfüllen.<br />
Eine Verpfl ichtung des Kunden zur Zahlung der Entgelte und Zinsen für die bis zur Ausübung des Widerrufsrechts von der <strong>Bank</strong> erbrachte<br />
Leistung besteht nur, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass die <strong>Bank</strong> vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der vertraglichen<br />
Leistung beginnt.<br />
Ende der Widerrufsbelehrung<br />
Besondere Hinweise zur sofortigen Vertragsausführung<br />
Die <strong>Bank</strong> wird sofort nach Annahme des Sparkontovertrages und noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung dieses Vertrages beginnen,<br />
wenn der Kunde hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Die ausdrückliche Zustimmung holt die <strong>Bank</strong> bei Vertragsunterzeichnung ein.<br />
Gültigkeitsdauer dieser Informationen<br />
Diese Information (Stand: 04/2011) gilt bis auf Weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihre<br />
<strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der<br />
Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und<br />
Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG<br />
(nachfolgend einheitlich „<strong>Bank</strong>“)<br />
1. Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen<br />
und der Sonder bedingungen für einzelne<br />
Geschäftsbeziehungen<br />
(1) Geltungsbereich<br />
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte<br />
Geschäftsverbindung zwi schen dem Kunden und<br />
den inländischen Geschäftsstellen der <strong>Bank</strong> (im Folgenden<br />
<strong>Bank</strong> genannt). Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen<br />
(zum Beispiel für das Wert papier geschäft, den Zahlungsverkehr<br />
und für den Sparverkehr) Sonder bedingungen,<br />
die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen<br />
Geschäfts bedingungen ent halten; sie werden bei der Kontoeröffnung<br />
oder bei Erteilung eines Auftra ges mit dem Kunden<br />
vereinbart. Unterhält der Kunde auch Geschäftsverbindungen<br />
zu ausländischen Geschäfts stellen, sichert das Pfandrecht der<br />
<strong>Bank</strong> (Nr. 14 dieser Geschäftsbe dingungen) auch die Ansprüche<br />
dieser auslän dischen Geschäftsstellen.<br />
(2) Änderungen<br />
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen<br />
werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor<br />
dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform<br />
angeboten. Hat der Kunde mit der <strong>Bank</strong> im Rahmen der<br />
Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg<br />
vereinbart (z. B. das Online-<strong>Bank</strong>ing), können die Änderungen<br />
auch auf diesem Wege ange boten werden. Die Zustimmung<br />
des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor<br />
dem vorge schlagenen Zeitpunkt des Wirksam werdens der Änderungen<br />
angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird<br />
ihn die <strong>Bank</strong> in ihrem Angebot besonders hinweisen.<br />
Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten<br />
(z. B. Über weisungs bedingungen) angeboten,<br />
kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungs diensterahmen<br />
vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />
der Ände rungen auch fristlos und kostenfrei<br />
kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die <strong>Bank</strong> in<br />
ihrem Angebot besonders hin wei sen.<br />
2. <strong>Bank</strong>geheimnis und <strong>Bank</strong>auskunft<br />
(1) <strong>Bank</strong>geheimnis<br />
Die <strong>Bank</strong> ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen<br />
Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis<br />
erlangt (<strong>Bank</strong>geheimnis).<br />
Informationen über den Kunden darf die <strong>Bank</strong> nur weitergeben,<br />
wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde<br />
eingewilligt hat oder die <strong>Bank</strong> zur Erteilung einer <strong>Bank</strong>auskunft<br />
befugt ist.<br />
(2) <strong>Bank</strong>auskunft<br />
Eine <strong>Bank</strong>auskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen<br />
und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des<br />
Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige<br />
Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depotoder<br />
sonstige der <strong>Bank</strong> anvertraute Vermögenswerte sowie<br />
Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden<br />
nicht gemacht.<br />
(3) Voraussetzungen für die Erteilung einer <strong>Bank</strong>auskunft<br />
Die <strong>Bank</strong> ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister<br />
eingetragene Kaufleute <strong>Bank</strong>auskünfte zu erteilen, sofern<br />
sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht.<br />
Die <strong>Bank</strong> erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anders<br />
lautende Weisung des Kunden vorliegt. <strong>Bank</strong>auskünfte über<br />
andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen,<br />
erteilt die <strong>Bank</strong> nur dann, wenn diese generell oder im<br />
Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine <strong>Bank</strong>auskunft<br />
wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse<br />
an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein<br />
Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange<br />
des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen.<br />
(4) Empfänger von <strong>Bank</strong>auskünften<br />
<strong>Bank</strong>auskünfte erteilt die <strong>Bank</strong> nur eigenen Kunden sowie anderen<br />
Kreditinstituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden.<br />
3. Haftung der <strong>Bank</strong>; Mitverschulden des Kunden<br />
(1) Haftungsgrundsätze<br />
Die <strong>Bank</strong> haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes<br />
Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung<br />
ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen<br />
für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige<br />
Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen<br />
vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten<br />
(zum Beispiel durch Verletzung der in Nr. 11 dieser Geschäftsbedingungen<br />
aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung<br />
eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den<br />
Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang <strong>Bank</strong><br />
und Kunde den Schaden zu tragen haben.<br />
(2) Weitergeleitete Aufträge<br />
Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der<br />
Form ausgeführt wird, dass die <strong>Bank</strong> einen Dritten mit der weiteren<br />
Erledigung betraut, erfüllt die <strong>Bank</strong> den Auftrag dadurch,<br />
dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet<br />
(weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft zum Beispiel die Einholung<br />
von <strong>Bank</strong>auskünften bei anderen Kreditinstituten oder die<br />
Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Ausland.<br />
In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der <strong>Bank</strong> auf die<br />
sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.<br />
(3) Störung des Betriebs<br />
Die <strong>Bank</strong> haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt,<br />
Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von<br />
ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik,<br />
Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand<br />
im In- oder Ausland) eintreten.<br />
4. Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden<br />
Der Kunde kann gegen Forderungen der <strong>Bank</strong> nur aufrechnen,<br />
wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt<br />
sind.<br />
5. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden<br />
Nach dem Tod des Kunden kann die <strong>Bank</strong> zur Klärung der Verfügungsberechtigung<br />
die Vorlegung eines Erbscheins, eines<br />
Testamentsvollstreckerzeugnisses oder weiterer hierfür notwendiger<br />
Unterlagen verlangen; fremdsprachige Urkunden<br />
sind auf Verlangen der <strong>Bank</strong> in deutscher Übersetzung vorzu-
legen. Die <strong>Bank</strong> kann auf die Vorlage eines Erbscheins oder<br />
eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr<br />
eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen<br />
Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift<br />
vorgelegt wird. Die <strong>Bank</strong> darf denjenigen,<br />
der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als<br />
Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere<br />
mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der<br />
<strong>Bank</strong> bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach<br />
Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt<br />
ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit<br />
nicht bekannt geworden ist.<br />
6. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen<br />
und öffentlich-rechtlichen Kunden<br />
(1) Geltung deutschen Rechts<br />
Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der<br />
<strong>Bank</strong> gilt deutsches Recht.<br />
(2) Gerichtsstand für Inlandskunden<br />
Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung<br />
dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so<br />
kann die <strong>Bank</strong> diesen Kunden an dem für die kontoführende<br />
Stelle zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen<br />
Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des<br />
öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen.<br />
Die <strong>Bank</strong> selbst kann von diesen Kunden nur an dem für<br />
die kontoführende Stelle zuständigen Gericht verklagt werden.<br />
(3) Gerichtsstand für Auslandskunden<br />
Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Kunden, die im<br />
Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben,<br />
sowie für ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischen<br />
Personen des öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen<br />
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbar<br />
sind.<br />
Kontoführung<br />
7. Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten<br />
(Konten in laufender Rechnung)<br />
(1) Erteilung der Rechnungsabschlüsse<br />
Die <strong>Bank</strong> erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas<br />
anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals<br />
einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum<br />
entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich<br />
der Zinsen und Ent gelte der <strong>Bank</strong>) verrechnet. Die <strong>Bank</strong> kann<br />
auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nr. 12<br />
dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden<br />
ander weitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen.<br />
(2) Frist für Einwendungen; Genehmigung durch Schweigen<br />
Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit<br />
eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens vor<br />
Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben;<br />
macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die<br />
Absen dung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen<br />
rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese<br />
Folge wird die <strong>Bank</strong> bei Erteilung des Rechnungsabschlusses<br />
beson ders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Fristablauf<br />
eine Berichtigung des Rechnungs abschlusses verlangen, muss<br />
dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder<br />
eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.<br />
8. Storno- und Berichtigungsbuchungen der <strong>Bank</strong><br />
(1) Vor Rechnungsabschluss<br />
Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel<br />
wegen einer falschen Kontonummer) darf die <strong>Bank</strong> bis zum<br />
nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung<br />
rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch<br />
gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann<br />
in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden,<br />
dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.<br />
(2) Nach Rechnungsabschluss<br />
Stellt die <strong>Bank</strong> eine fehlerhafte Gutschrift erst nach einem<br />
Rechnungsabschluss fest und steht ihr ein Rückzahlungsanspruch<br />
gegen den Kunden zu, so wird sie in Höhe ihres Anspruchs<br />
sein Konto belasten (Berichtigungsbuchung). Erhebt<br />
der Kunde gegen die Berichtigungsbuchung Einwendungen,<br />
so wird die <strong>Bank</strong> den Betrag dem Konto wieder gutschreiben<br />
und ihren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend machen.<br />
(3) Information des Kunden; Zinsberechnung<br />
Über Storno- und Berichtigungsbuchungen wird die <strong>Bank</strong> den<br />
Kunden unverzüglich unterrichten. Die Buchungen nimmt die<br />
<strong>Bank</strong> hinsichtlich der Zinsberechnung rückwirkend zu dem Tag<br />
vor, an dem die fehlerhafte Buchung durchgeführt wurde.<br />
9. Einzugsaufträge<br />
(1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung<br />
Schreibt die <strong>Bank</strong> den Gegenwert von Schecks und Lastschriften<br />
schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter<br />
dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn<br />
diese bei der <strong>Bank</strong> selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere<br />
Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen<br />
einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine),<br />
und erteilt die <strong>Bank</strong> über den Betrag eine Gutschrift,<br />
so steht diese unter dem Vorbe halt, dass die <strong>Bank</strong> den Betrag<br />
erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften<br />
und anderen Papiere bei der <strong>Bank</strong> selbst zahlbar sind.<br />
Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält<br />
die <strong>Bank</strong> den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die<br />
<strong>Bank</strong> die Vorbehalts gutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig<br />
davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungs abschluss<br />
erteilt wurde.<br />
(2) Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellter<br />
Schecks<br />
Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften<br />
sowie Schecks sind einge löst, wenn die Belastungsbuchung<br />
nicht spätestens am zweiten <strong>Bank</strong>arbeitstag1 nach ihrer Vornahme<br />
rückgängig gemacht wird. Für Lastschriften aus anderen<br />
Verfahren gelten die Einlösungsregeln in den hierfür<br />
vereinbarten Sonderbedingungen. Bar schecks sind bereits mit<br />
Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch<br />
schon dann eingelöst, wenn die <strong>Bank</strong> im Einzelfall eine Bezahltmeldung<br />
absendet. Schecks, die über die Abrechnungsstelle<br />
der Bundes bank vorge legt werden, sind eingelöst, wenn sie<br />
nicht bis zu dem von der Bundes bank festgesetzten Zeitpunkt<br />
zurück gegeben werden.<br />
1 <strong>Bank</strong>arbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember.
10. Fremdwährungsgeschäfte und Risiken bei Fremdwährungskonten<br />
(1) Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten<br />
Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an<br />
den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung<br />
bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf<br />
Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten<br />
des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung<br />
von <strong>Bank</strong>en im Heimatland der Währung abgewickelt,<br />
wenn sie die <strong>Bank</strong> nicht vollständig innerhalb des eigenen<br />
Hauses ausführt.<br />
(2) Gutschriften bei Fremdwährungsgeschäften mit dem Kunden<br />
Schließt die <strong>Bank</strong> mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel<br />
ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung<br />
eines Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre<br />
Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto<br />
des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes<br />
vereinbart ist.<br />
(3) Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch die<br />
<strong>Bank</strong><br />
Die Verpflichtung der <strong>Bank</strong> zur Ausführung einer Verfügung<br />
zulasten eines Fremdwährungsguthabens (Abs. 1) oder zur Erfüllung<br />
einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Abs. 2) ist in dem<br />
Umfang und solange ausgesetzt, wie die <strong>Bank</strong> in der Währung,<br />
auf die das Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit<br />
lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse<br />
im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen<br />
kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder<br />
Ereignisse andauern, ist die <strong>Bank</strong> auch nicht zu einer Erfüllung<br />
an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in<br />
einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung<br />
von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der <strong>Bank</strong><br />
zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens<br />
ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die<br />
<strong>Bank</strong> vollständig im eigenen Haus ausführen kann. Das Recht<br />
des Kunden und der <strong>Bank</strong>, fällige gegenseitige Forderungen in<br />
derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den<br />
vorstehenden Regelungen unberührt.<br />
(4) Wechselkurs<br />
Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften<br />
ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis.<br />
Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.<br />
Mitwirkungspflichten des Kunden<br />
11. Mitwirkungspflichten des Kunden<br />
(1) Mitteilung von Änderungen<br />
Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist<br />
es erforderlich, dass der Kunde der <strong>Bank</strong> Änderungen seines<br />
Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die<br />
Ände rung einer gegenüber der <strong>Bank</strong> erteilten Vertretungsmacht<br />
(insbesondere einer Voll macht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht<br />
besteht auch dann, wenn die Ver tretungs macht<br />
in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister)<br />
einge tragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses<br />
Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende<br />
gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus<br />
dem Geld wäschegesetz, ergeben.<br />
(2) Klarheit von Aufträgen<br />
Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen.<br />
Nicht ein deutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur<br />
Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem<br />
hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und<br />
<strong>Bank</strong>leitzahl oder IBAN2 und BIC3 sowie der Währung zu achten.<br />
Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von<br />
Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein.<br />
(3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung<br />
eines Auftrags<br />
Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere<br />
Eile für nötig, hat er dies der <strong>Bank</strong> gesondert mitzuteilen. Bei<br />
formularmäßig erteilten Auf trägen muss dies außerhalb des<br />
Formulars erfolgen.<br />
(4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der <strong>Bank</strong><br />
Der Kunde hat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen,<br />
Depot- und Erträgnisaufstellun gen, sonstige Abrechnungen,<br />
Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen<br />
über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre<br />
Richtig keit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und<br />
etwaige Einwendungen unver züg lich zu erheben.<br />
(5) Benachrichtigung der <strong>Bank</strong> bei Ausbleiben von Mitteilungen<br />
Falls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen dem Kunden<br />
nicht zugehen, muss er die <strong>Bank</strong> unverzüglich benachrichtigen.<br />
Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim<br />
Aus bleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde<br />
erwartet (Wertpapierab rech nungen, Kontoauszüge nach der<br />
Ausführung von Aufträgen des Kunden oder über Zahlungen,<br />
die der Kunde erwartet).<br />
Kosten der <strong>Bank</strong>dienstleistungen<br />
12. Zinsen, Entgelte und Auslagen<br />
(1) Zinsen und Entgelte im Privatkundengeschäft<br />
Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft<br />
üblichen Kredite und Leis tungen ergibt sich aus dem<br />
„Preisaushang – Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft“<br />
und ergänzend aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis.<br />
Wenn ein Kunde einen dort aufgeführten Kredit oder<br />
eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei<br />
keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu<br />
diesem Zeitpunkt im Preis aus hang oder Preis- und Leistungsverzeichnis<br />
angegebenen Zinsen und Entgelte. Für die Vergütung<br />
der darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag<br />
des Kunden oder in dessen mutmaß lichem Interesse erbracht<br />
werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen<br />
eine Ver gütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere<br />
Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.<br />
(2) Zinsen und Entgelte außerhalb des Privatkundengeschäfts<br />
Außerhalb des Privatkundengeschäfts bestimmt die <strong>Bank</strong>, sofern<br />
keine andere Verein barung getroffen wurde und gesetzliche<br />
Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, die Höhe<br />
von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 des<br />
Bürger lichen Gesetzbuches).<br />
2 International <strong>Bank</strong> Account Number (Internationale <strong>Bank</strong>kontonummer).<br />
3 <strong>Bank</strong> Identifier Code (<strong>Bank</strong>-Identifizierungs-Code).
(3) Nicht entgeltfähige Leistung<br />
Für eine Leistung, zu deren Erbringung die <strong>Bank</strong> kraft Gesetzes<br />
oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist<br />
oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die <strong>Bank</strong><br />
kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig<br />
und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben.<br />
(4) Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei<br />
Erhöhung<br />
Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen<br />
Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarungen<br />
mit dem Kunden. Die <strong>Bank</strong> wird dem Kunden Änderungen von<br />
Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern<br />
nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarung<br />
innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der<br />
Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde,<br />
so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung<br />
nicht zugrunde gelegt. Die <strong>Bank</strong> wird zur Abwick lung<br />
eine angemessene Frist einräumen.<br />
(5) Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in<br />
Anspruch genommenen Leistungen<br />
Änderungen von Entgelten für solche Leistungen, die vom<br />
Kunden im Rahmen der Geschäftsverbindung typischer weise<br />
dauerhaft in Anspruch genommen werden (zum Beispiel<br />
Konto- und Depotführung), werden dem Kunden spätestens<br />
zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens<br />
in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der<br />
<strong>Bank</strong> im Rahmen der Geschäfts beziehung einen elektronischen<br />
Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Online-<strong>Bank</strong>ing), können<br />
die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.<br />
Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine<br />
Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />
der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung<br />
wird ihn die <strong>Bank</strong> in ihrem Angebot besonders<br />
hinweisen. Werden dem Kunden die Änderungen angeboten,<br />
kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen<br />
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen<br />
auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht<br />
wird ihn die <strong>Bank</strong> in ihrem Angebot besonders hinweisen.<br />
Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte<br />
Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt.<br />
(6) Auslagen<br />
Die <strong>Bank</strong> ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung<br />
zu stellen, die anfallen, wenn die <strong>Bank</strong> in seinem Auftrag oder<br />
seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für<br />
Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet,<br />
freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten,<br />
Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut).<br />
(7) Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen und<br />
Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen<br />
innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einer<br />
EWR-Währung<br />
Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen<br />
mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Europäischen<br />
Wirtschaftsraums4 (EWR) in einer EWR-Währung5 richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte und Auslagen)<br />
nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen<br />
sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften.<br />
4 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark,<br />
Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland,<br />
Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,<br />
Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,<br />
Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die<br />
Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.<br />
5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britische Pfund Sterling, Bulgarische<br />
Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettische Lats, Schweizer Franken,<br />
Litauische Litas, Norwegische Krone, Polnische Zloty, Rumänische Leu, Schwedische<br />
Krone, Tschechische Krone, Ungarische Forint.<br />
Sicherheiten für die Ansprüche der <strong>Bank</strong> gegen den Kunden<br />
13. Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten<br />
(1) Anspruch der <strong>Bank</strong> auf Bestellung von Sicherheiten<br />
Die <strong>Bank</strong> kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung<br />
die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten<br />
verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt<br />
sind (zum Beispiel Aufwendungsersatzanspruch wegen der<br />
Inanspruchnahme aus einer für den Kunden übernommenen<br />
Bürgschaft). Hat der Kunde gegenüber der <strong>Bank</strong> eine Haftung<br />
für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der <strong>Bank</strong> übernommen<br />
(zum Beispiel als Bürge), so besteht für die <strong>Bank</strong> ein Anspruch<br />
auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten im<br />
Hinblick auf die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld<br />
jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.<br />
(2) Veränderungen des Risikos<br />
Hat die <strong>Bank</strong> bei der Entstehung von Ansprüchen gegen den<br />
Kunden zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellung<br />
oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, kann sie<br />
auch später noch eine Besicherung fordern. Voraussetzung hierfür<br />
ist jedoch, dass Umstände eintreten oder bekannt werden, die<br />
eine erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen den Kunden<br />
rechtfertigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn<br />
– sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nachteilig<br />
verändert haben oder sich zu verändern drohen, oder<br />
– sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert<br />
haben oder zu verschlechtern drohen.<br />
Der Besicherungsanspruch der <strong>Bank</strong> besteht nicht, wenn ausdrücklich<br />
vereinbart ist, dass der Kunde keine oder ausschließlich<br />
im Einzelnen benannte Sicherheiten zu bestellen hat. Bei Verbraucherdarlehensverträgen<br />
besteht ein Anspruch auf die Bestellung<br />
oder Verstärkung von Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten<br />
im Kreditvertrag angegeben sind; wenn der Nettokreditbetrag<br />
75.000 Euro übersteigt, besteht der Anspruch auf Bestellung oder<br />
Verstärkung auch dann, wenn der Kreditvertrag keine oder keine<br />
abschließenden Angaben über Sicherheiten enthält.<br />
(3) Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten<br />
Für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wird die<br />
<strong>Bank</strong> eine angemessene Frist einräumen. Beabsichtigt die <strong>Bank</strong>,<br />
von ihrem Recht zur fristlosen Kündigung nach Nr. 19 Abs. 3<br />
dieser Geschäftsbedingungen Gebrauch zu machen, falls der<br />
Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von<br />
Sicherheiten nicht fristgerecht nachkommt, wird sie ihn zuvor<br />
hierauf hinweisen.<br />
14. Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der <strong>Bank</strong><br />
(1) Einigung über das Pfandrecht<br />
Der Kunde und die <strong>Bank</strong> sind sich darüber einig, dass die <strong>Bank</strong><br />
ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an<br />
denen eine inländische Geschäftsstelle im bankmäßigen Geschäftsverkehr<br />
Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die<br />
<strong>Bank</strong> erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem<br />
Kunden gegen die <strong>Bank</strong> aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung<br />
zustehen oder künftig zustehen werden (zum Beispiel<br />
Kontoguthaben).
(2) Gesicherte Ansprüche<br />
Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen<br />
und bedingten Ansprüche, die der <strong>Bank</strong> mit ihren sämtlichen<br />
in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen<br />
Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der<br />
Kunde gegenüber der <strong>Bank</strong> eine Haftung für Verbindlichkeiten<br />
eines anderen Kunden der <strong>Bank</strong> übernommen (zum Beispiel<br />
als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme<br />
folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.<br />
(3) Ausnahmen vom Pfandrecht<br />
Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die<br />
Verfügungsgewalt der <strong>Bank</strong>, dass sie nur für einen bestimmten<br />
Zweck verwendet werden dürfen (zum Beispiel Bareinzahlung<br />
zur Einlösung eines Wechsels), erstreckt sich das Pfandrecht<br />
der <strong>Bank</strong> nicht auf diese Werte. Dasselbe gilt für die von der<br />
<strong>Bank</strong> oder der Deutsche <strong>Bank</strong> AG selbst ausgegebenen Aktien<br />
(eigene Aktien) und für die Wertpapiere, die die <strong>Bank</strong> im Ausland<br />
für den Kunden verwahrt. Außerdem erstreckt sich das<br />
Pfandrecht nicht auf die von einer zum Deutsche <strong>Bank</strong> Konzern<br />
gehörenden Gesellschaft selbst ausgegebenen eigenen<br />
Genussrechte/Genussscheine und nicht auf die verbrieften und<br />
nicht verbrieften nachrangigen Verbindlichkeiten einer zum<br />
Deutsche <strong>Bank</strong> Konzern gehörenden Gesellschaft.<br />
(4) Zins- und Gewinnanteilscheine<br />
Unterliegen dem Pfandrecht der <strong>Bank</strong> Wertpapiere, ist der<br />
Kunde nicht berechtigt, die Herausgabe der zu diesen Papieren<br />
gehörenden Zins- und Gewinnanteilscheine zu verlangen.<br />
15. Sicherungsrechte bei Einzugspapieren und diskontierten<br />
Wechseln<br />
(1) Sicherungsübereignung<br />
Die <strong>Bank</strong> erwirbt an den ihr zum Einzug eingereichten Schecks<br />
und Wechseln im Zeitpunkt der Einreichung Sicherungseigentum.<br />
An diskontierten Wechseln erwirbt die <strong>Bank</strong> im Zeitpunkt<br />
des Wechselankaufs uneingeschränktes Eigentum; belastet sie<br />
diskontierte Wechsel dem Konto zurück, so verbleibt ihr das<br />
Sicherungseigentum an diesen Wechseln.<br />
(2) Sicherungsabtretung<br />
Mit dem Erwerb des Eigentums an Schecks und Wechseln<br />
gehen auch die zugrundeliegenden Forderungen auf die <strong>Bank</strong><br />
über; ein Forderungsübergang findet ferner statt, wenn andere<br />
Papiere zum Einzug eingereicht werden (zum Beispiel Lastschriften,<br />
kaufmännische Handelspapiere).<br />
(3) Zweckgebundene Einzugspapiere<br />
Werden der <strong>Bank</strong> Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht,<br />
dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet<br />
werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und<br />
die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.<br />
(4) Gesicherte Ansprüche der <strong>Bank</strong><br />
Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen<br />
der Sicherung aller Ansprüche, die der <strong>Bank</strong> gegen den<br />
Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten<br />
zustehen oder die infolge der Rückbelastung<br />
nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskontierter Wechsel<br />
entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die <strong>Bank</strong> eine<br />
Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren<br />
und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden<br />
vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden<br />
Ansprüche gegen den Kunden zustehen oder sie ihn über den<br />
Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht<br />
verfügen lässt.<br />
16. Begrenzung des Besicherungsanspruchs und Freigabeverpflichtung<br />
(1) Deckungsgrenze<br />
Die <strong>Bank</strong> kann ihren Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung<br />
von Sicherheiten so lange geltend machen, bis der realisierbare<br />
Wert aller Sicherheiten dem Gesamtbetrag aller Ansprüche aus<br />
der bankmäßigen Geschäftsverbindung (Deckungsgrenze) entspricht.<br />
(2) Freigabe<br />
Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze<br />
nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die <strong>Bank</strong> auf<br />
Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben,<br />
und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigenden<br />
Betrages; sie wird bei der Auswahl der freizugebenden<br />
Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden und<br />
eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten<br />
des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. In<br />
diesem Rahmen ist die <strong>Bank</strong> auch verpflichtet, Aufträge des<br />
Kunden über die dem Pfandrecht unterliegenden Werte auszuführen<br />
(zum Beispiel Verkauf von Wertpapieren, Auszahlung<br />
von Sparguthaben).<br />
(3) Sondervereinbarungen<br />
Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab<br />
als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze<br />
oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von<br />
Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.<br />
17. Verwertung von Sicherheiten<br />
(1) Wahlrecht der <strong>Bank</strong><br />
Wenn die <strong>Bank</strong> verwertet, hat sie unter mehreren Sicherheiten<br />
die Wahl. Sie wird bei der Verwertung und bei der Auswahl der<br />
zu verwertenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des<br />
Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten<br />
des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht<br />
nehmen.<br />
(2) Erlösgutschrift nach dem Umsatzsteuerrecht<br />
Wenn der Verwertungsvorgang der Umsatzsteuer unterliegt,<br />
wird die <strong>Bank</strong> dem Kunden über den Erlös eine Gutschrift erteilen,<br />
die als Rechnung für die Lieferung der als Sicherheit<br />
dienenden Sache gilt und den Voraussetzungen des Umsatzsteuerrechts<br />
entspricht.<br />
Kündigung<br />
18. Kündigungsrechte des Kunden<br />
(1) Jederzeitiges Kündigungsrecht<br />
Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne<br />
Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel den Scheckvertrag),<br />
für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung<br />
vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer<br />
Kündigungsfrist kündigen.<br />
(2) Kündigung aus wichtigem Grund<br />
Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende<br />
Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose<br />
Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein<br />
wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung<br />
der berechtigten Belange der <strong>Bank</strong>, unzumutbar<br />
werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.<br />
(3) Gesetzliche Kündigungsrechte<br />
Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
19. Kündigungsrechte der <strong>Bank</strong><br />
(1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
Die <strong>Bank</strong> kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne<br />
Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine<br />
abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter<br />
Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen (zum<br />
Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken<br />
berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird<br />
die <strong>Bank</strong> auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht<br />
nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages<br />
(z. B. laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines<br />
Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.<br />
(2) Kündigung unbefristeter Kredite<br />
Kredite und Kreditzusagen, für die weder eine Laufzeit noch<br />
eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, kann die<br />
<strong>Bank</strong> jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.<br />
Die <strong>Bank</strong> wird bei der Ausübung dieses Kündigungsrechts auf<br />
die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.<br />
Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die<br />
Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages vorsieht, kann<br />
die <strong>Bank</strong> nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen.<br />
(3) Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer<br />
Kündigungsfrist<br />
Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung<br />
oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein<br />
wichtiger Grund vorliegt, der der <strong>Bank</strong>, deren Fortsetzung auch<br />
unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden<br />
unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere<br />
vor,<br />
– wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse<br />
gemacht hat, die für die Entscheidung der <strong>Bank</strong><br />
über eine Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für<br />
die <strong>Bank</strong> verbundene Geschäfte (z. B. Aushändigung einer<br />
Zahlungskarte) von erheblicher Bedeutung waren, oder<br />
– wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse<br />
des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit<br />
eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung<br />
des Darlehens oder die Erfüllung einer sonstigen Verbindlichkeit<br />
gegenüber der <strong>Bank</strong> – auch unter Verwertung einer<br />
hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist oder<br />
– wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder<br />
Verstärkung von Sicherheiten nach Nr. 13 Absatz 2 dieser<br />
Geschäftsbedingungen oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung<br />
nicht innerhalb der von der <strong>Bank</strong> gesetzten angemessenen<br />
Frist nachkommt.<br />
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen<br />
Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf<br />
einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach<br />
erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen<br />
der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Absätze 2 und 3 des<br />
Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.<br />
(4) Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen bei Verzug<br />
Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die<br />
Kündigung wegen Verzuges mit der Rückzahlung eines Verbraucherdarlehensvertrages<br />
vorsieht, kann die <strong>Bank</strong> nur nach<br />
Maßgabe dieser Regelungen kündigen.<br />
(5) Abwicklung nach einer Kündigung<br />
Im Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die <strong>Bank</strong><br />
dem Kunden für die Abwicklung (insbesondere für die Rückzahlung<br />
eines Kredits) eine angemessene Frist einräumen, soweit<br />
nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist (zum Beispiel bei<br />
der Kündigung des Scheckvertrages die Rückgabe der Scheckvordrucke).<br />
Schutz der Einlagen<br />
20. Einlagensicherungsfonds<br />
(1) Schutzumfang<br />
Die <strong>Bank</strong> ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes<br />
deutscher <strong>Bank</strong>en e. V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds<br />
sichert alle Verbindlichkeiten, die in der<br />
Bilanzposition Verbindlichkeiten gegenüber Kunden auszuweisen<br />
sind. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen<br />
einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die<br />
Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt 30 % des für die Einlagensicherung<br />
maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der <strong>Bank</strong>.<br />
Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der <strong>Bank</strong> auf<br />
Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter<br />
www.bankenverband.de abgefragt werden. Sofern es sich<br />
bei der <strong>Bank</strong> um eine Zweigniederlassung eines Instituts aus<br />
einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes handelt,<br />
erbringt der Einlagensicherungsfonds Entschädigungsleistungen<br />
nur, wenn und soweit diese Verbindlichkeiten nicht<br />
vom Schutzumfang der Heimatlandeinlagensicherung umfasst<br />
sind. Der Umfang der Heimatlandeinlagensicherung kann im<br />
Internet auf der Webseite der jeweils zuständigen Sicherungseinrichtung<br />
abgefragt werden, deren Adresse dem Kunden auf<br />
Verlangen von der <strong>Bank</strong> mitgeteilt wird.<br />
(2) Ausnahmen vom Einlegerschutz<br />
Nicht geschützt sind Forderungen, über die die <strong>Bank</strong> Inhaberpapiere<br />
ausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen<br />
und Inhabereinlagenzertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber<br />
Kreditinstituten.<br />
(3) Ergänzende Geltung des Statuts des Einlagensicherungsfonds<br />
Wegen weiterer Einzelheiten des Sicherungsumfanges wird auf<br />
§ 6 des Statuts des Einlagensicherungsfonds verwiesen, das<br />
auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird.<br />
(4) Forderungsübergang<br />
Soweit der Einlagensicherungsfonds oder ein von ihm Beauftragter<br />
Zahlungen an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen<br />
gegen die <strong>Bank</strong> in entsprechender Höhe mit allen<br />
Nebenrechten Zug um Zug auf den Einlagensicherungsfonds<br />
über.<br />
(5) Auskunftserteilung<br />
Die <strong>Bank</strong> ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem<br />
von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen<br />
Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu<br />
stellen.<br />
Ombudsmannverfahren<br />
21. Außergerichtliche Streitschlichtung<br />
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>Bank</strong> besteht für<br />
Verbraucher die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten<br />
<strong>Bank</strong>en anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine<br />
Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts<br />
(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches), können<br />
auch Kunden, die kein Verbraucher sind, den Ombudsmann<br />
der privaten <strong>Bank</strong>en anrufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung<br />
für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen<br />
<strong>Bank</strong>gewerbe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt<br />
wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar<br />
ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle<br />
beim Bundesverband deutscher <strong>Bank</strong>en e. V., Postfach<br />
04 03 07, 10062 Berlin, zu richten.
Bedingungen für das TopZinsSparen<br />
1. Laufzeit<br />
Der Vertrag beginnt mit dem Eingang der ersten Sparrate bei<br />
der <strong>Bank</strong> und endet mit Ablauf des Monats, in dem die Laufzeit<br />
in Jahren endet.<br />
2. Sparrate<br />
Der Kunde verpflichtet sich, die Sparraten für die Dauer der<br />
vereinbarten Laufzeit regelmäßig zu zahlen. Eine Aussetzung<br />
oder Änderung der Sparrate und zusätzliche Einzahlungen<br />
sind nicht zulässig.<br />
3. Zahlung der Sparraten<br />
Der Kunde ermächtigt die <strong>Bank</strong>, die Sparbeträge während<br />
der Laufzeit des Sparplanes von seinem genannten Konto<br />
per Lastschrift einzuziehen (Einzugsermächtigung) bzw. umzubuchen.<br />
4. Zinsen<br />
Der Zinssatz pro Jahr setzt sich zusammen aus<br />
n 1% Basiszins für die Dauer der Laufzeit und einem<br />
n Zusatzzins, der von der <strong>Bank</strong> gezahlt wird, solange die<br />
vereinbarten Sparraten vollständig und zum vereinbarten<br />
Zeitpunkt<br />
erbracht werden.<br />
Die Zinsen werden nach jedem Vertragsjahr am Monatsende<br />
dem Sparplankonto gutgeschrieben und von diesem Zeitpunkt<br />
an mitverzinst. Eine Verfügung über die Zinsen ist innerhalb<br />
von 2 Monaten nach Gutschrift möglich.<br />
5. Verfügung am Laufzeitende<br />
Über das angesammelte Guthaben kann erst nach Ablauf der<br />
Laufzeit verfügt werden. Eine vorherige Verfügung ist ausgeschlossen.<br />
6. Kontoauszug<br />
Einmal jährlich unmittelbar nach der Zinsgutschrift wird ein<br />
Kontoauszug zugesandt. Er enthält die Summe der Einzahlungen<br />
des Vertragsjahres sowie die Zinsgutschrift.<br />
7. Geschäftsbedingungen<br />
Ergänzend gelten die Bedingungen für Sparkonten sowie die<br />
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Deren Wortlaut kann in<br />
den Geschäftsräumen der <strong>Bank</strong> eingesehen werden. Sie werden<br />
auf Wunsch ausgehändigt oder zugesandt.