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Kundenservice 04024 Leipzig Telefon: 030/3109 ... - Berliner Bank

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Sehr geehrte Kundin,<br />

sehr geehrter Kunde,<br />

<strong>Kundenservice</strong><br />

<strong>04024</strong> <strong>Leipzig</strong><br />

<strong>Telefon</strong>: <strong>030</strong>/<strong>3109</strong> <strong>3109</strong><br />

Telefax: <strong>030</strong>/<strong>3109</strong> 2165<br />

Internet: www.berliner-bank.de<br />

mit einem Konto bei der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> haben Sie eine gute Wahl getroffen. Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen<br />

und freuen uns, Sie schon in wenigen Tagen von den Leistungen und Services Ihres neuen Kontos überzeugen zu<br />

dürfen.<br />

Um Ihre Kontoeröffnung abschließen zu können, möchten wir Sie bitten, noch folgende Schritte durchzuführen:<br />

Bitte drucken Sie den Antrag zweimal aus (ein Exemplar ist für Ihre Unterlagen bestimmt).<br />

Unterschreiben Sie den Antrag an allen gekennzeichneten Stellen.<br />

Stecken Sie bitte ein Exemplar des unterschriebenen Antrags in einen Briefumschlag und verschließen Sie<br />

diesen (ausgenommen die letzte Seite „PostIdent Coupon der Deutsche Post AG“).<br />

Lassen Sie sich und ggf. den zweiten Kontoinhaber in einer Filiale der Deutschen Post AG legitimieren.<br />

Nehmen Sie dazu folgende Dokumente mit:<br />

• den verschlossenen Briefumschlag,<br />

• Ihren gültigen Personalausweis(e) oder Reisepass(-pässe)<br />

• den PostIdent Coupon.<br />

Der Mitarbeiter in der Filiale der Deutschen Post AG nimmt anhand Ihres Ausweises eine Identitätsprüfung<br />

vor und sendet den kompletten Antrag unmittelbar an die <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der Deutsche <strong>Bank</strong><br />

Privat- und Geschäftskunden AG.<br />

Nach Eingang und Prüfung Ihres schriftlichen Antrages eröffnen wir umgehend Ihr Konto und Sie erhalten<br />

in wenigen Tagen alle Unterlagen per Post – je nach bestellten Services aus Sicherheitsgründen in separaten<br />

Sendungen.<br />

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter <strong>030</strong>/<strong>3109</strong> <strong>3109</strong> telefonisch zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihre <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong><br />

Niederlassung der Deutsche <strong>Bank</strong><br />

Privat- und Geschäftskunden AG


040 9196100 100505 BBDE 643 EROBV<br />

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1<br />

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Eröffnung einer <strong>Bank</strong>verbindung<br />

Filialnummer 8 4 8 Kundennummer BLZ 1 0 0 7 0 8 4 8<br />

Persönliche Angaben 1. Kontoinhaber<br />

1. Kontoinhaber Frau Herr Titel<br />

Vorname/-n<br />

Nachname<br />

Geburtsname<br />

Geburtsdatum Geburtsort<br />

Familienstand ledig verheiratet, anderer<br />

zusammen veranlagt<br />

Staatsangehörigkeit<br />

Position im Beruf*<br />

Branche*<br />

<strong>Telefon</strong> privat*<br />

<strong>Telefon</strong> geschäftlich* Mobil*<br />

E-Mail*<br />

Meldeadresse<br />

Straße Haus-Nr.<br />

PLZ Ort<br />

Land<br />

Ja, ich bin damit einverstanden, dass ich an die oben stehende E-Mail-Adresse werbliche Informationen zu Produkten und<br />

Services der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG sowie ihrer Kooperationspartner<br />

erhalte. Meine Einwilligungserklärung kann ich jederzeit gegenüber der <strong>Bank</strong> widerrufen, z. B. telefonisch unter 0800-00 22 622.<br />

Persönliche Angaben 2. Kontoinhaber<br />

2. Kontoinhaber Frau Herr Titel<br />

Mit dem 1. Kontoinhaber: verheiratet sonstiges<br />

Vorname/-n<br />

Nachname<br />

Geburtsname<br />

Geburtsdatum Geburtsort<br />

Familienstand ledig verheiratet, anderer<br />

zusammen veranlagt<br />

Staatsangehörigkeit<br />

Position im Beruf*<br />

Branche*<br />

<strong>Telefon</strong> privat*<br />

<strong>Telefon</strong> geschäftlich* Mobil*<br />

E-Mail*<br />

Meldeadresse<br />

Straße Haus-Nr.<br />

PLZ Ort<br />

Land<br />

*Diese Angaben sind freiwillig.


040 9196100 100505 BBDE 643 EROBV<br />

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Eröffnung einer <strong>Bank</strong>verbindung<br />

Filialnummer 8 4 8 Kundennummer BLZ 1 0 0 7 0 8 4 8<br />

Versandadresse (falls hier keine Angaben, ist die Meldeadresse des 1. Kontoinhabers die Versandadresse)<br />

Adresszusatz<br />

(z.B. c/o ...)*<br />

Straße Haus-Nr.<br />

PLZ Ort<br />

Land<br />

Steuerlich relevante Angaben<br />

<strong>Bank</strong>verbindung im Privatvermögen oder Betrieblicher oder sonstiger Anleger<br />

Hinweis zur Umsatzsteuer: Umsatzsteuer-ID-Nr.*<br />

Für die in Rechnung gestellten Preise für Leistungen bilden der Konto-/Depotvertrag zusammen mit der Abrechnung/dem Kontoauszug die<br />

Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinne. Sofern keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen bzw. kein ausdrücklicher Hinweis auf im Rechnungsbetrag<br />

enthaltene Umsatzsteuer gegeben wird, sind die abgerechneten Leistungen als <strong>Bank</strong>- oder Finanzdienstleistungen von der Umsatzsteuer<br />

befreit.<br />

Umsatzsteuer-ID-Nr. <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG, 60262 Frankfurt: DE811907980<br />

Geldwäschegesetz<br />

Jeder <strong>Bank</strong>kunde ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, der <strong>Bank</strong> unverzüglich und unaufgefordert Änderungen, die sich im<br />

Laufe der Geschäftsbeziehung bezüglich der nach diesem Gesetz festzustellenden Angaben zur Person oder den wirtschaftlich Berechtigten<br />

ergeben, anzuzeigen (§ 4 Abs. 6 und § 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG).<br />

Angaben zu Treugebern und wirtschaftlich Berechtigten: Ich handele für eigene Rechnung.<br />

Vereinbarungen<br />

Ich möchte bei der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG Kunde werden und Produkte unter obiger<br />

Kundennummer eröffnen. Für die Geschäftsbeziehung gelten folgende Vereinbarungen:<br />

Einzelverfügungsberechtigung:<br />

Bei <strong>Bank</strong>verbindungen mit zwei Inhabern ist jeder Mitinhaber einzeln<br />

verfügungsberechtigt. Der Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung<br />

ist jederzeit möglich.<br />

Einbeziehung der Geschäftsbedingungen:<br />

Maßgebend für die Geschäftsverbindung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

der <strong>Bank</strong>. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen<br />

Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen<br />

zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; insbesondere<br />

handelt es sich hierbei um Bedingungen für Gemeinschaftskonten, für<br />

die Benutzung von Kontoauszugsdruckern, für den Scheckverkehr, für<br />

den Überweisungsverkehr, für Lastschriften, für geduldete Überziehungen,<br />

für die Debitkarten, für Sparkonten, für die Kreditkarten, für steuerlich<br />

veranlasste Buchungen im Rahmen der Kapitalertragbesteuerung<br />

und Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Der Wortlaut der<br />

einzelnen Regelungen kann in den Geschäftsräumen der <strong>Bank</strong> oder un-<br />

Einwilligungserklärungen<br />

Ich willige ein, dass die <strong>Bank</strong> der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg<br />

5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die<br />

Durchführung und Beendigung dieser Kontoverbindung übermittelt.<br />

Unabhängig davon wird die <strong>Bank</strong> der SCHUFA auch Daten über<br />

ihre gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln.<br />

Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1<br />

Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit<br />

nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter<br />

Interessen der <strong>Bank</strong> oder Dritter erforderlich ist und<br />

– die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich<br />

anerkannt habe oder<br />

– ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal<br />

schriftlich gemahnt worden bin, die <strong>Bank</strong> mich rechtzeitig,<br />

jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die<br />

bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen<br />

ter www.berliner-bank.de eingesehen werden. Sie werden auf Wunsch<br />

ausgehändigt oder zugesandt.<br />

Kontokorrentabrede, Rechnungsperiode:<br />

Die Konten werden in laufender Rechnung geführt (Kontokorrentkonten),<br />

sofern nicht eine abweichende Regelung besteht. Bei Kontokorrentkonten<br />

erteilt die <strong>Bank</strong> – sofern nichts anderes vereinbart ist –<br />

jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss.<br />

Die Rechtswirkungen eines Rechnungsabschlusses sowie die Pflichten,<br />

dessen Inhalt zu prüfen und gegebenenfalls Einwendungen zu erheben,<br />

sind in Nr. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.<br />

Konto- und Depotmitteilungen:<br />

Sofern nichts anderes vereinbart wird, werden alle unter oben stehender<br />

Kundenstamm-Nr. eröffneten Konten für den Kontoauszugsdrucker<br />

vorgesehen. Alle Mitteilungen, die nicht über den Kontoauszugsdrucker<br />

abgerufen werden können, werden stets an die oben<br />

vereinbarte Versandadresse gesandt.<br />

Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA (gilt nur für Kontokorrentkonten)<br />

*Diese Angaben sind freiwillig.<br />

unterrichtet hat und ich die Forderung nicht bestritten habe<br />

oder<br />

– das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund<br />

von Zahlungsrückständen von der <strong>Bank</strong> fristlos gekündigt<br />

werden kann und die <strong>Bank</strong> mich über die bevorstehende<br />

Übermittlung unterrichtet hat.<br />

Darüber hinaus wird die <strong>Bank</strong> der SCHUFA auch Daten über<br />

sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (Konten- oder Kreditkartenmissbrauch<br />

oder sonstiges betrügerisches Verhalten)<br />

übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />

(§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur<br />

Wahrung berechtigter Interessen der <strong>Bank</strong> oder Dritter erforderlich<br />

ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das<br />

schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss<br />

der Übermittlung überwiegt.


040 9196100 100505 BBDE 643 EROBV<br />

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Eröffnung einer <strong>Bank</strong>verbindung<br />

Filialnummer 8 4 8 Kundennummer BLZ 1 0 0 7 0 8 4 8<br />

Einwilligungserklärungen (Fortsetzung)<br />

Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA (Fortsetzung)<br />

Insoweit befreie ich die <strong>Bank</strong> zugleich vom <strong>Bank</strong>geheimnis. Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die<br />

Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die<br />

Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes<br />

auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur<br />

Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten<br />

übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum<br />

und der Schweiz, um diesen Informationen zur<br />

Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher<br />

kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten<br />

nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber<br />

hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität<br />

und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner,<br />

die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten.<br />

Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffen-<br />

geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die den gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen<br />

aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfall- über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter<br />

risiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkar- www.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse der<br />

ten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, SCHUFA lautet:<br />

Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs-<br />

und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene<br />

Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes<br />

SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640,<br />

30056 Hannover.<br />

Einwilligungserklärung für die Datenübermittlung<br />

Die Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG, die Deutsche<br />

<strong>Bank</strong> AG und die Servicegesellschaft der Deutschen <strong>Bank</strong><br />

Privat- und Geschäftskunden mbH – gemeinsam „Partner” genannt<br />

– sowie der im kontoführenden Beratungscenter für mich<br />

zuständige selbstständige Finanzberater arbeiten zusammen,<br />

um eine umfassende Beratung und Betreuung zu ermöglichen.<br />

Den für mich zuständigen Finanzberater kann ich dem Aushang<br />

im Beratungscenter oder regelmäßigen Hinweisen auf meinem<br />

Kontoauszug entnehmen.<br />

Damit mich neben der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden<br />

AG die anderen Partner sowie der jeweils zuständige<br />

Finanzberater bei allen <strong>Bank</strong>- und Finanzdienstleistungen, z. B.<br />

Bauspar-, Kredit- oder Wertpapierprodukten, umfassend beraten<br />

und betreuen können, willige ich ein, dass die Deutsche<br />

<strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG meine persönli chen<br />

Daten an diese weiterleitet bzw. zum elektronischen Abruf be-<br />

reitstellt. Soweit zur Beratung und Betreuung sowie zur Ver-<br />

mögensverwaltung erforderlich, dürfen folgende Daten übermittelt<br />

werden:<br />

n Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand,<br />

Beruf und vergleichbare Daten)<br />

n Konto- und Depotinformationen (insbesondere Konto-/Depotübersichten/-umsätze,<br />

Produktabschlüsse/-ausgestaltung, z. B.<br />

Kredite, Konditionen, Zahlungsverkehrsvereinbarungen, <strong>Telefon</strong>-/Online-<strong>Bank</strong>ing,<br />

Vertretungsberechtigte und vergleichbare<br />

Daten)<br />

n Bonitäts- und Vermögensdaten (insbesondere Einkommen, Vermögensverhältnisse,<br />

Anlageziele, Wertpapiererfahrung, Beratungswünsche<br />

und vergleichbare Daten)<br />

n Verträge (Abschluss/Ausgestaltung/Konditionen), die an andere<br />

Unternehmen vermittelt werden (z. B. Zurich Deutscher<br />

Herold Lebensversicherung AG bei Versicherungsverträgen,<br />

GEFA-Leasing GmbH bei Leasingverträgen)<br />

Ich bin damit einverstanden, dass die Datenübermittlung auch an künftige Partner innerhalb der Deutsche <strong>Bank</strong> Gruppe in Deutschland<br />

erfolgt. Hierüber werde ich gesondert rechtzeitig schriftlich informiert, so dass ich vor Datenübermittlung meine Einwilligung<br />

widerrufen kann.<br />

Hiermit befreie ich die Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG im vorstehend genannten Umfang auch vom <strong>Bank</strong>geheimnis.<br />

Die Unterzeichnung dieser Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Einfluss auf das vertragliche Geschäftsverhältnis<br />

widerrufen werden.<br />

Datenschutzrechtlicher Hinweis:<br />

Die <strong>Bank</strong> verarbeitet und nutzt die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten auch für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung.<br />

Der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für die vorgenannten Zwecke können Sie jederzeit widersprechen.


040 9196100 100505 BBDE 643 EROBV<br />

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Eröffnung einer <strong>Bank</strong>verbindung<br />

Filialnummer 8 4 8 Kundennummer BLZ 1 0 0 7 0 8 4 8<br />

Unterschriften<br />

Datum Ort<br />

Unterschrift 1. Kontoinhaber Unterschrift 2. Kontoinhaber<br />

Hinweis zum Umfang der Einlagensicherung:<br />

Die <strong>Bank</strong> ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes<br />

deutscher <strong>Bank</strong>en e.V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher<br />

<strong>Bank</strong>en GmbH angeschlossen. Hierdurch sind alle Verbindlichkeiten,<br />

die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen<br />

sind, gesichert. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen<br />

einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze<br />

je Gläubiger beträgt 30% des für die Einlagensicherung<br />

maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der <strong>Bank</strong>. Die jeweilige Sicherungsgrenze<br />

wird dem Kunden von der <strong>Bank</strong> auf Verlangen bekannt<br />

gegeben. Sie kann auch im Internet unter www.bdb.de abgefragt<br />

werden. Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten, über die die <strong>Bank</strong> Inhaberpapiere<br />

ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen<br />

und Inhabereinlagenzertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Kreditinstituten. Ist die <strong>Bank</strong> pflichtwidrig außerstande, Wertpapiere<br />

des Kunden zurückzugeben, so besteht neben der Haftung der <strong>Bank</strong><br />

im Entschädigungsfall ein Entschädigungsanspruch gegen die Entschädigungseinrichtung<br />

deutscher <strong>Bank</strong>en. Der Anspruch gegen die<br />

Entschädigungseinrichtung ist der Höhe nach begrenzt auf 90% des<br />

Wertes dieser Wertpapiere, maximal jedoch auf den Gegenwert von<br />

20.000 Euro.<br />

Ich bin darauf hingewiesen worden, dass für die von der <strong>Bank</strong> ausgegebenen Inhaberschuldverschreibungen kein Einlagensicherungsschutz<br />

besteht.<br />

Unterschrift 1. Kontoinhaber Unterschrift 2. Kontoinhaber


040 00000 00 11<strong>030</strong>1 BBDE 461 EROSPAR ONL<br />

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BERLINER TopZinsSparen<br />

Filialnummer Kundennummer<br />

Kontoinhaber<br />

Vorname/-n<br />

Nachname<br />

Eröffnung<br />

Ich eröffne bei der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG ein BERLINER TopZinsSparen gemäß<br />

nachstehenden Bedingungen.<br />

Sparen<br />

Mtl. Sparrate Euro Laufzeit Jahre<br />

(Mindestbetrag 25 Euro) (4–18 Jahre)<br />

Erstmals am: 1. oder 15. (MMJJJJ)<br />

Zinssatz<br />

Die aktuellen Zinssätze können in jedem Investment- & Finanzcenter der <strong>Bank</strong> sowie im Internet unter www.berliner-bank.de eingesehen<br />

werden. Es gilt der bei Eingang des Antrags aktuelle Zinssatz.<br />

Bedingungen für das BERLINER TopZinsSparen<br />

Der Vertrag beginnt mit dem Eingang der ersten Sparrate bei der <strong>Bank</strong> und endet mit Ablauf des Monats, in dem die Laufzeit in Jahren endet.<br />

Ich verpflichte mich, die Sparraten für die Dauer der vereinbarten Laufzeit regelmäßig zu zahlen. Eine Aussetzung, Änderung der Sparrate oder<br />

zusätzliche Einzahlungen sind nicht zulässig.<br />

Der Zinssatz pro Jahr setzt sich zusammen aus 1% Basiszins für die Dauer der Laufzeit und einem Zusatzzins, der von der <strong>Bank</strong> gezahlt wird,<br />

solange die vereinbarten Sparraten vollständig und zum vereinbarten Zeitpunkt erbracht werden. Die Zinsen werden am Monatsende eines jeden<br />

Vertragsjahres dem Sparplankonto gutgeschrieben und von diesem Zeitpunkt an mitverzinst. Eine Verfügung über die Zinsen ist innerhalb<br />

von 2 Monaten nach Gutschrift möglich.<br />

Über das angesammelte Guthaben kann erst zum Ende der Laufzeit verfügt werden. Eine vorherige Verfügung ist ausgeschlossen. Einmal jährlich,<br />

unmittelbar nach der Zinsgutschrift, wird ein Kontoauszug zugesandt. Er enthält die Summe der Einzahlungen des Vertragsjahres sowie<br />

die Zinsgutschrift.<br />

Abbuchungskonto<br />

Hiermit ermächtige ich Sie, die Sparbeträge während der Laufzeit dieses Sparplanes von meinem folgenden Konto per Lastschrift einzuziehen<br />

(Einzugsermächtigung) bzw. umzubuchen.<br />

Kontonummer: <strong>Bank</strong>leitzahl:<br />

Kontoinhaber:<br />

Name der <strong>Bank</strong>:<br />

Elektronische Zugangswege<br />

Online-<strong>Bank</strong>ing Anmeldung Konten und ggf. Depots unter o. g. Kundennummer für das Online-<strong>Bank</strong>ing.<br />

Der Zugang erfolgt über das PIN/TAN-Verfahren. Als Verfügungsrahmen werden 2.500 Euro pro Tag beantragt.<br />

Es gelten die Bedingungen für den Zugang zur <strong>Bank</strong> über elektronische Medien.<br />

Geldwäschegesetz<br />

Jeder <strong>Bank</strong>kunde ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, der <strong>Bank</strong> unverzüglich und unaufgefordert Änderungen, die sich im<br />

Laufe der Geschäftsbeziehung bezüglich der nach diesem Gesetz festzustellenden Angaben zur Person oder den wirtschaftlich Berechtigten<br />

ergeben, anzuzeigen (§ 4 Abs. 6 und § 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG).<br />

Angaben zu Treugebern und wirtschaftlich Berechtigten: Ich handele für eigene Rechnung.<br />

Steuerlich relevante Angaben<br />

<strong>Bank</strong>verbindung im Privatvermögen oder Betrieblicher oder sonstige Anleger*<br />

*Bitte reichen Sie ggf. zusätzlich eine „Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug“ ein.


040 00000 00 11<strong>030</strong>1 BBDE 461 EROSPAR ONL<br />

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9<br />

BERLINER TopZinsSparen<br />

Filialnummer Kundennummer<br />

Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz von Finanzdienstleistungen<br />

Widerrufsrecht<br />

Ich bin an meine Willenserklärung zum Abschluss des Vertrages<br />

nicht mehr gebunden, wenn ich sie binnen zwei Wochen widerrufe.<br />

Form des Widerrufs<br />

Der Widerruf muss in Textform (z. B. schriftlich, mittels Telefax- oder<br />

E-Mail-Nachricht) erfolgen. Der Widerruf muss keine Begründung<br />

enthalten.<br />

Fristlauf<br />

Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt, einen Tag nachdem mir<br />

n ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung,<br />

n die Vertragsbestimmungen,<br />

n die für den Vertrag maßgeblichen allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

und<br />

n die Informationen, zu denen die <strong>Bank</strong> nach den Vorschriften über<br />

Fernabsatzverträge (§ 312 c Abs. 2 Nr. 1 BGB i. V. m. § 1 BGB-<br />

InfoV) verpflichtet ist,<br />

in Textform mitgeteilt wurden, aber nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses<br />

und der Erfüllung der Pflichten aus den Vorschriften zum<br />

elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312 e BGB i. V. m. § 3 BGB-InfoV).<br />

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des<br />

Widerrufs.<br />

Adressat des Widerrufs<br />

Der Widerruf ist zu senden an:<br />

<strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der<br />

Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG,<br />

Hardenbergstr. 32,<br />

10623 Berlin,<br />

Telefax: <strong>030</strong>/<strong>3109</strong> 2165<br />

E-Mail: fernabsatzwiderruf.bb@berliner-bank.de<br />

Datenschutzrechtlicher Hinweis<br />

Widerrufsfolgen<br />

Habe ich vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits eine Leistung von der<br />

<strong>Bank</strong> erhalten, so kann ich mein Widerrufsrecht dennoch ausüben.<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />

Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene<br />

Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.<br />

Kann ich die von der <strong>Bank</strong> mir gegenüber erbrachte Leistung ganz<br />

oder teilweise nicht zurückgewähren – beispielsweise weil dies nach<br />

dem Inhalt der erhaltenen Leistung ausgeschlossen ist –, so bin ich<br />

verpflichtet, insoweit Wertersatz zu leisten. Dies kann dazu führen,<br />

dass ich die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum<br />

bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Dies gilt auch für den<br />

Fall, dass ich die von der <strong>Bank</strong> erbrachte Leistung bestimmungsgemäß<br />

genutzt habe. Diese Verpflichtung zum Wertersatz kann ich<br />

vermeiden, wenn ich die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht<br />

in Anspruch nehme.<br />

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss ich innerhalb<br />

von 30 Tagen nach Absendung meiner Widerrufserklärung erfüllen<br />

und die <strong>Bank</strong> 30 Tage nach Zugang der Widerrufserklärung.<br />

Eine Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte und Zinsen für die bis<br />

zur Ausübung des Widerrufsrechts von der <strong>Bank</strong> erbrachten Leistungen<br />

besteht nur, wenn ich ausdrücklich zugestimmt habe, dass<br />

die <strong>Bank</strong> vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der vertraglichen<br />

Leistung beginnt.<br />

Ende der Widerrufsbelehrung<br />

10 Besondere Hinweise zur sofortigen Vertragsausführung<br />

Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass die <strong>Bank</strong> nach Annahme meines Vertragsantrages auf Abschluss des Vertrages, aber<br />

noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung dieses Vertrages beginnt.<br />

11<br />

12<br />

13<br />

Die <strong>Bank</strong> verarbeitet und nutzt die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten auch für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung.<br />

Der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für die vorgenannten Zwecke können Sie jederzeit widersprechen.<br />

Unterschrift<br />

Datum Ort<br />

Unterschrift des Kunden<br />

Empfangsbestätigung<br />

Ich habe jeweils ein Exemplar<br />

n der „Informationen zu den Sparkontoverträgen und Online-<strong>Bank</strong>ing“ inklusive der Widerrufsbelehrung,<br />

n des „Antrages zur Eröffnung eines BERLINER TopZinsSparen“,<br />

n der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, „Bedingungen für den Zugang zur <strong>Bank</strong> über elektronische Medien“,<br />

sowie der „Bedingungen für das TopZinsSparen“ erhalten.<br />

Datum Ort<br />

Unterschrift des Kunden


040 91967 00 100427 BB DE 643 POSTIDENT<br />

1<br />

2<br />

PostIdent Coupon der<br />

Deutsche Post AG<br />

062<strong>030</strong>21001<br />

Hinweis für Mitarbeiter der Deutsche Post AG<br />

Benutzen Sie bitte zur Identitätsfeststellung das posteigene Formular POSTIDENT® BASIC!<br />

Der Coupon dient zur Abrechnung der durchgeführten Legitimation zwischen der Deutsche Post AG und der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung<br />

der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG. Dieses Formular brauchen Sie nicht zurückzusenden.<br />

Hinweise zum Ausfüllen und Weiterleiten durch die Deutsche Post AG<br />

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen ist es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich, dass<br />

die Person/-en anhand eines gültigen amtlichen Originalausweises (Personalausweis oder Reisepass) persönlich identifiziert wird/werden,<br />

die auf dem Formular POSTIDENT® BASIC aufgeführten Daten der zu identifizierenden Person/-en festgehalten werden,<br />

die zu legitimierende/-n Person/-en in Ihrer Gegenwart eine Unterschrift auf dem Formular POSTIDENT® BASIC leistet/leisten.<br />

Wir bitten Sie,<br />

diesen vollständig ausgefüllten und von der/den Person/-en unterzeichneten Vordruck Ihrerseits zu unterschreiben und abzustempeln,<br />

den Vordruck zusammen mit dem Ihnen von der/den Person/-en übergebenen Umschlag/Antrag in einem gesonderten Umschlag an<br />

unsere vorgegebene Anschrift zurückzusenden.<br />

POSTIDENT®<br />

BASIC<br />

der<br />

Deutsche<br />

+<br />

Umschlag<br />

mit Formularen<br />

Rückantwort-<br />

Umschlag<br />

Post AG<br />

Vielen Dank für Ihre Kooperation.<br />

Deutsche <strong>Bank</strong><br />

Privat- Geschäftskunden AG<br />

<strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> <strong>Kundenservice</strong><br />

<strong>04024</strong> <strong>Leipzig</strong><br />

50843161473701


040 91984 01 110324 BBDE INFO FERNABSATZ<br />

1 | 7<br />

A<br />

Informationen zu den Sparkontoverträgen<br />

und Online-<strong>Bank</strong>ing<br />

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />

nachdem Sie im Fernabsatz (per <strong>Telefon</strong>) mit uns einen Vertrag abgeschlossen haben, möchten wir Ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen<br />

(§ 312 c BGB i. V. m. § 1 BGB – InfoV) die allgemeinen Informationen zur <strong>Bank</strong>, zur angebotenen <strong>Bank</strong>dienstleistung und zum Vertragsschluss im<br />

Fernabsatz nochmals in Schriftform geben.<br />

Übersicht<br />

A. Allgemeine Informationen<br />

B. Informationen zum Sparkontovertrag<br />

1. BERLINER SparCard<br />

2. BERLINER TopZinsSparen<br />

3. BERLINER FestzinsSparen<br />

4. BB Flexgeld<br />

C. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages<br />

Allgemeine Informationen<br />

Name und Anschrift der <strong>Bank</strong><br />

<strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der<br />

Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG<br />

Hardenbergstr. 32<br />

10623 Berlin<br />

Zuständige Filiale<br />

Eintragung der Hauptniederlassung im Handelsregister<br />

Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main: HRB 47 141<br />

Umsatzsteueridentifi zierungsnummer<br />

DE 811 907 980<br />

<strong>Telefon</strong>: (<strong>030</strong>) <strong>3109</strong> <strong>3109</strong><br />

Telefax: (<strong>030</strong>) <strong>3109</strong> 2165<br />

Die für die Geschäftsverbindung maßgebliche und zuständige Filiale ist das Investment & FinanzCenter der <strong>Bank</strong>, das die <strong>Bank</strong> dem Kunden<br />

gesondert mitteilt.<br />

Sollte der Kunde bereits mit der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> in Geschäftsverbindung stehen, wird das Sparkonto in dem IFC geführt, bei dem der Kunde<br />

bereits seine Geschäftsverbindung unterhält.<br />

Gesetzliche Vertretungsberechtigte der <strong>Bank</strong> (Vorstand)<br />

Thomas Rodermann (Sprecher), Rainer Burmester, Roland Folz, Guido Heuveldop, Christian Ricken, Karl von Rohr, Frank Strauß<br />

Hauptgeschäftstätigkeit der <strong>Bank</strong><br />

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von <strong>Bank</strong>geschäften aller Art und von damit zusammenhängenden Geschäften.<br />

Zuständige Aufsichtsbehörde<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt<br />

(Internet: www.bafi n.de)<br />

Vertragssprache<br />

Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch.<br />

Rechtsordnung und Gerichtsstand<br />

Für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der <strong>Bank</strong> gilt deutsches Recht (Nr. 6 Abs. 1 der<br />

„Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der <strong>Bank</strong>). Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.<br />

Außergerichtliche Streitschlichtung<br />

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>Bank</strong> besteht die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten <strong>Bank</strong>en anzurufen. Näheres regelt die<br />

„Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen <strong>Bank</strong>gewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die<br />

Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher <strong>Bank</strong>en e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten.<br />

Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung<br />

Die <strong>Bank</strong> ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher <strong>Bank</strong>en e. V. angeschlossen (vgl. Nr. 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

der <strong>Bank</strong>).


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B1<br />

Informationen zu den Sparkontoverträgen<br />

und Online-<strong>Bank</strong>ing<br />

Informationen zum Sparkontovertrag<br />

1. BERLINER SparCard<br />

Wesentliche Leistungsmerkmale<br />

Die <strong>Bank</strong> richtet für den Kunden auf dessen Namen ein Sparkonto ein und erteilt über Gutschriften und Belastungen Sparkontoauszüge, die am<br />

<strong>Bank</strong>ingterminal zum Abruf bereitgestellt werden. Das Sparkonto dient der Geldanlage und darf nicht für Zwecke des Zahlungsverkehrs verwendet<br />

werden. Es darf nur auf Guthabenbasis geführt werden.<br />

Die <strong>Bank</strong> stellt dem Kunden eine SparCard und eine dazugehörige persönliche Geheimzahl zur Verfügung. SparCard und persönliche Geheimzahl<br />

dienen zur Auftragserteilung und zum Abruf kundenbezogener Informationen an <strong>Bank</strong>ingterminals der <strong>Bank</strong> sowie zur Abhebung von Geldbeträgen<br />

an Geldautomaten weltweit (kostenlos an rund 28.000 Geldautomaten; Einzelheiten siehe Preis- und Leistungsverzeichnis).<br />

Das Guthaben auf dem Sparkonto wird von der <strong>Bank</strong> variabel verzinst. Die Änderung von Zinsen während der Laufzeit des Sparkontovertrages<br />

erfolgt nach Maßgabe von Nr. 4 der „Bedingungen für Sparkonten“. Der aktuelle Sparzins wird im Aushang „Zinssätze für Geldanlagen“ in den<br />

Geschäftsräumen der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> sowie im Internet (www.berliner-bank.de) unter „Konditionen & Preise“ ausgewiesen.<br />

Die SparCard in Verbindung mit dem aktuellen Kontoauszug bildet die Sparurkunde.<br />

Die Anlagedauer ist unbegrenzt. Es gibt keine Mindest- oder Höchstanlagebeträge. Der Kunde kann jederzeit zuzahlen oder regelmäßig Einzahlungen<br />

vornehmen, z. B. über einen Spardauerauftrag.<br />

Vom Sparguthaben können bis zu 2.000 Euro pro Kalendermonat ausgezahlt werden. Größere Beträge können mit dreimonatiger Kündigungsfrist<br />

vom Sparkonto abgehoben werden.<br />

Preise<br />

Die Kontoführung selbst ist kostenfrei. Die Höhe der ansonsten für besondere Dienstleistungen (z. B. Aufgebotsverfahren) jeweils maßgeblichen<br />

Entgelte ergibt sich aus dem jeweils aktuellen „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der <strong>Bank</strong>. Sofern innerhalb von 6 Monaten nach einem Umsatz kein<br />

Kontoauszug abgerufen wird, wird dem Kunden ein Kontoauszug gegen Portoberechnung zugesandt.<br />

Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten<br />

Die im Rahmen der Kontoführung anfallenden Sparzinsen sind als Einkünfte steuerpfl ichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige<br />

Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde im Ausland steuerpfl ichtig ist. Eigene Kosten<br />

(z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selber zu tragen.<br />

Leistungsvorbehalt<br />

Keiner.<br />

Zahlung und Erfüllung des Vertrages<br />

Kontoführung<br />

Die <strong>Bank</strong> erfüllt ihre Verpfl ichtungen aus dem Sparkontovertrag durch Einrichtung eines auf den Namen des Kunden lautenden Sparkontos und<br />

erteilt über Gutschriften und Belastungen Sparkontoauszüge. In den Kontoauszügen sind Einzahlungen, Auszahlungen, alle übrigen Gutschriften<br />

und Belastungen sowie der jeweilige Kontostand vermerkt. Maßgeblich ist der jeweils letzte Kontoauszug.<br />

Für Auszahlungen am Geldausgabeautomaten und die Abholung von Sparkontoauszügen am <strong>Bank</strong>ingterminal stellt die <strong>Bank</strong> dem Kunden eine<br />

SparCard zur Verfügung.<br />

Verzinsung von Guthaben<br />

Die Sparzinsen werden dem Sparkonto zum Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben. Der Kunde kann hierüber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

innerhalb zweier Monate nach Gutschrift verfügen (vgl. Nr. 4 der „Bedingungen für Sparkonten“).<br />

Einzahlungen/Zahlungseingänge<br />

Eingezahlte Geldbeträge und Zahlungseingänge schreibt die <strong>Bank</strong> dem Konto gut.<br />

Auszahlung<br />

Die <strong>Bank</strong> erfüllt eine Auszahlungsverpfl ichtung durch Auszahlung an den Kunden am Schalter oder am Geldausgabeautomaten oder durch<br />

Übertrag des Geldbetrages auf ein vom Kunden angegebenes <strong>Bank</strong>konto. Bei Auszahlungen am Schalter ist die SparCard vorzulegen. Bei<br />

Auszahlungen am Geldausgabeautomaten ist die SparCard nebst dazugehöriger persönlicher Geheimzahl einzusetzen.<br />

Vertragliche Kündigungsregeln<br />

Der Kunde kann das Sparkonto mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Vom Sparkonto können innerhalb eines Kalendermonats bis zu<br />

2.000 Euro ohne Kündigung abgehoben werden. Stimmt die <strong>Bank</strong> unabhängig von der vorgenannten Verfügungsmöglichkeit einer vorzeitigen<br />

Rückzahlung ausnahmsweise zu, so kann sie für diese Rückzahlung Vorschusszinsen als einen Vorfälligkeitspreis verlangen, dessen jeweilige<br />

Höhe sich aus dem Aushang „Zinssätze für Geldanlagen“ der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG<br />

der kontoführenden Stelle ergibt. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf Nr. 6 und Nr. 7 der „Bedingungen für Sparkonten“ verwiesen.<br />

Mindestlaufzeit des Vertrages<br />

Drei Monate bei Sparkontoguthaben über 2.000 Euro (vgl. Nr. 6 der „Bedingungen für Sparkonten“).


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Informationen zu den Sparkontoverträgen<br />

und Online-<strong>Bank</strong>ing<br />

Sonstige Rechte und Pfl ichten von <strong>Bank</strong> und Kunde<br />

Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen <strong>Bank</strong> und Kunde sind in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der <strong>Bank</strong><br />

beschrieben. Daneben gelten die „Bedingungen für Sparkonten“, die „Bedingungen für das SparCard-Konto“ sowie die „Kartenbedingungen für<br />

die SparCard“.<br />

Darüber hinaus gelten die „Bedingungen für den Zugang zur <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG über elektronische<br />

Medien“, soweit <strong>Bank</strong> und Kunde Online-<strong>Bank</strong>ing und/oder <strong>Telefon</strong>-<strong>Bank</strong>ing vereinbaren. Vorgenannte Bedingungen stehen in deutscher<br />

Sprache zur Verfügung.<br />

2. BERLINER TopZinsSparen<br />

Wesentliche Leistungsmerkmale<br />

Die <strong>Bank</strong> richtet für den Kunden auf dessen Namen ein Sparkonto ein und erteilt über die Einzahlungen und Zinsgutschriften Kontoauszüge. Das<br />

Sparkonto dient der Geldanlage und darf nicht für Zwecke des Zahlungsverkehrs verwendet werden.<br />

Vertraglich vereinbart werden Einzahlungen in gleichbleibenden monatlichen Sparraten (ab 25,00 Euro) für die Dauer einer Laufzeit zwischen<br />

4 und 18 Jahren.<br />

Das Guthaben auf dem Sparkonto wird von der <strong>Bank</strong> zu dem vertraglich vereinbarten Zinssatz verzinst. Der Zinssatz pro Jahr setzt sich zusammen aus:<br />

■ 1 % p. a. Basiszins für die Dauer der Laufzeit und einem<br />

■ Zusatzzins, der gezahlt wird, solange die Sparraten vertragsgemäß erbracht werden. Die Vergütung des Zusatzzinses setzt voraus, dass die<br />

vereinbarten Sparraten vollständig und zum vereinbarten Zeitpunkt erbracht werden. Bleiben die vereinbarten Sparraten aus oder gehen diese<br />

nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ein, wird das Guthaben ab diesem Zeitpunkt nur mit dem Basiszinssatz verzinst.<br />

Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach der Dauer der zu vereinbarenden Laufzeit.<br />

Die aktuellen Zinssätze werden im Aushang „Zinssätze für Geldanlagen“ in den Geschäftsräumen der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> sowie im Internet (www.<br />

berliner-bank.de) unter „Konditionen & Preise“ ausgewiesen.<br />

Die monatliche Sparrate muss mindestens 25,00 Euro betragen. Eine Aussetzung oder Änderung der Sparrate und weitere Einzahlungen sind<br />

nicht möglich.<br />

Über das Guthaben kann erst nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verfügt werden. Eine vorherige Verfügung ist ausgeschlossen.<br />

Preise<br />

Die Kontoführung ist kostenfrei.<br />

Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten<br />

Die im Rahmen der Kontoführung anfallenden Sparzinsen sind als Einkünfte steuerpfl ichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige<br />

Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde im Ausland steuerpfl ichtig ist.<br />

Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selber zu tragen.<br />

Leistungsvorbehalt<br />

Keiner.<br />

Zahlung und Erfüllung des Vertrages<br />

Kontoführung<br />

Die <strong>Bank</strong> erfüllt ihre Verpfl ichtungen aus dem Sparkontovertrag durch Einrichtung eines auf den Namen des Kunden lautenden Sparkontos und<br />

erteilt über die Einzahlungen und Zinsgutschriften Kontoauszüge. Die monatlichen Sparraten werden per Dauerauftrag erbracht.<br />

Unmittelbar nach der Zinsgutschrift einmal jährlich wird dem Kunden ein Kontoauszug zugesandt, in welchem die Einzahlungen des Vertragsjahres,<br />

die Zinsgutschrift sowie der jeweilige Kontostand vermerkt sind.<br />

Verzinsung von Guthaben<br />

Die Zinsen werden dem Konto zum Ende eines jeden Vertragsjahres gutgeschrieben. Der Kunde kann hierüber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

innerhalb zweier Monate nach Gutschrift frei verfügen.<br />

Einzahlungen/Zahlungseingänge<br />

Eingezahlte Geldbeträge und Zahlungseingänge schreibt die <strong>Bank</strong> dem Konto gut.<br />

Auszahlung<br />

Die <strong>Bank</strong> erfüllt ihre Auszahlungsverpfl ichtung am Ende der Laufzeit durch Auszahlung an den Kunden am Schalter oder durch Übertrag des<br />

Geldbetrages auf sein vom Kunden angegebenes <strong>Bank</strong>konto. Eine vorherige Kündigung ist nicht erforderlich. Vor Ende der Laufzeit ist eine Verfügung<br />

über das Guthaben nicht möglich.<br />

Laufzeit des Vertrages<br />

Je nach Vereinbarung beträgt die Laufzeit zwischen 4 und 18 vollen Jahren.<br />

Sonstige Rechte und Pfl ichten von <strong>Bank</strong> und Kunde<br />

Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen <strong>Bank</strong> und Kunde sind in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der <strong>Bank</strong><br />

beschrieben. Daneben gelten die „Bedingungen für das BERLINER TopZinsSparen“.<br />

Darüber hinaus gelten die „Bedingungen für den Zugang zur Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG über elektronische Medien“, soweit <strong>Bank</strong><br />

und Kunde Online-<strong>Bank</strong>ing und/oder <strong>Telefon</strong>-<strong>Bank</strong>ing vereinbaren. Vorgenannte Bedingungen stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.


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Informationen zu den Sparkontoverträgen<br />

und Online-<strong>Bank</strong>ing<br />

3. BERLINER FestzinsSparen<br />

Wesentliche Leistungsmerkmale<br />

Die <strong>Bank</strong> richtet für den Kunden auf dessen Namen ein Sparkonto ein und erteilt zur Zinsgutschrift einen Kontoauszug. Das Sparkonto dient der<br />

Geldanlage und darf nicht für Zwecke des Zahlungsverkehrs verwendet werden.<br />

Die <strong>Bank</strong> stellt eine auf den Namen des Kunden lautende Sparurkunde aus. Der jeweils letzte Kontoauszug ist Bestandteil der Sparurkunde.<br />

Von der <strong>Bank</strong> wird ein fest vereinbarter Betrag auf dem Sparkonto für die vereinbarte Dauer mit einem vereinbarten unveränderlichen Zinssatz<br />

verzinst (Festzinsvereinbarung).<br />

Die Anlagedauer ist auf maximal 8 Jahre begrenzt. Es bestehen Mindestanlagebeträge in Abhängigkeit von der gewählten Laufzeit: ab 6 Monaten<br />

Laufzeit mindestens 2.500 Euro, ab 4 Jahre Laufzeit mindestens 500 Euro, jedoch keine Höchstanlagebeträge. Zuzahlungen sind während der<br />

Festzinsvereinbarung nicht möglich.<br />

Über das Guthaben kann zum Ende der Festzinsvereinbarung verfügt werden, wenn zuvor unter Einhaltung einer Frist von mindestens 3 Monaten<br />

gekündigt wurde. Vor Ablauf dieser Frist ist eine Verfügung ausgeschlossen.<br />

Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach der Dauer der Festzinsvereinbarung und der Höhe der Einlage. Die aktuellen Zinssätze werden im<br />

Aushang „Zinssätze für Geldanlagen“ in den Geschäftsräumen der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> sowie im Internet (www.berliner-bank.de) unter „Konditionen<br />

& Preise“ ausgewiesen.<br />

Preise<br />

Die Kontoführung selbst ist kostenfrei. Die Höhe der ansonsten für besondere Dienstleistungen (z. B. Aufgebotsverfahren) jeweils maßgeblichen<br />

Entgelte ergibt sich aus dem jeweils aktuellen „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der <strong>Bank</strong>.<br />

Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten<br />

Die anfallenden Sparzinsen sind als Einkünfte steuerpfl ichtig. Bei Fragen sollte der Kunde sich an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw.<br />

seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde im Ausland steuerpfl ichtig ist.<br />

Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selber zu tragen.<br />

Leistungsvorbehalt<br />

Keiner.<br />

Zahlung und Erfüllung des Vertrages<br />

Kontoführung<br />

Die <strong>Bank</strong> erfüllt ihre Verpfl ichtungen aus dem Sparvertrag durch Einrichtung eines auf den Namen des Kunden lautenden Sparkontos und Verbuchung<br />

des Anlagebetrages. Zur Zinsgutschrift erteilt die <strong>Bank</strong> einen Kontoauszug. In dem Kontoauszug sind die Umsätze und der jeweilige<br />

Kontostand vermerkt. Maßgeblich ist der jeweils letzte Kontoauszug.<br />

Verzinsung von Guthaben<br />

Die Sparzinsen werden dem Sparkonto zum Ende des Festzinszeitraumes gutgeschrieben. Bei einer Festzinsvereinbarung von mehr als 12 Monaten<br />

werden Zinsen auch am Ende des Monats gutgeschrieben, in dem ein Vertragsjahr endet. Der Kunde kann über die Zinsen ohne Einhaltung einer<br />

Kündigungsfrist innerhalb zweier Monate nach Gutschrift verfügen.<br />

Auszahlung<br />

Soweit der Kunde am Ende des Festzinszeitraumes keine Verlängerung wünscht, erfüllt die <strong>Bank</strong> ihre Auszahlungsverpfl ichtung durch Auszahlung<br />

an den Kunden am Schalter oder durch Übertrag des Geldbetrages auf sein vom Kunden angegebenes <strong>Bank</strong>konto. Bei Aufl ösung des Kontos ist<br />

die maßgebliche Sparurkunde vorzulegen.<br />

Vertragliche Kündigungsregeln<br />

Der Kunde kann das Sparkonto mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Festzinszeit kündigen. Stimmt die <strong>Bank</strong> unabhängig von der<br />

vorgenannten Verfügungsmöglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung ausnahmsweise zu, so kann sie für diese Rückzahlung Vorschusszinsen<br />

als einen Vorfälligkeitspreis verlangen, dessen jeweilige Höhe sich aus dem Aushang „Zinssätze für Geldeinlagen“ der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung<br />

der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG der kontoführenden Stelle ergibt. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf<br />

Nr. 6 und Nr. 7 der „Bedingungen für Sparkonten“ verwiesen.<br />

Laufzeit des Vertrages<br />

Die Dauer der Festzinszeit im Zusammenhang mit dem jeweils geltenden Zinssatz kann zwischen 6 Monaten und 8 Jahren vereinbart werden.<br />

Die vertraglichen Kündigungsregeln sind zu beachten.<br />

Sonstige Rechte und Pfl ichten von <strong>Bank</strong> und Kunde<br />

Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen <strong>Bank</strong> und Kunde sind in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der <strong>Bank</strong><br />

beschrieben. Daneben gelten die „Bedingungen für Sparkonten“ sowie die „Bedingungen für das BERLINER FestzinsSparen“.<br />

Darüber hinaus gelten die „Bedingungen für den Zugang zur Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG über elektronische Medien“, soweit <strong>Bank</strong><br />

und Kunde Online-<strong>Bank</strong>ing und/oder <strong>Telefon</strong>-<strong>Bank</strong>ing vereinbaren. Vorgenannte Bedingungen stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.


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Informationen zu den Sparkontoverträgen<br />

und Online-<strong>Bank</strong>ing<br />

4. BB Flexgeld<br />

Wesentliche Leistungsmerkmale<br />

Die <strong>Bank</strong> richtet für den Kunden auf dessen Namen ein Konto in laufender Rechnung (Kontokorrent) ein, das der Geldanlage dient und nicht für<br />

Zwecke des Zahlungsverkehrs genutzt werden darf. Das Konto darf nur auf Guthabenbasis geführt werden.<br />

Die Anlagedauer ist unbegrenzt. Für das Flexgeld-Konto ist eine Mindestanlage nicht erforderlich. Einzahlungen sind jederzeit per Überweisung<br />

in beliebiger Höhe, auch regelmäßig, möglich. Bareinzahlungen sind nur in den Geschäftsstellen mit Kasse/AKT (automatischer Kassentresor)<br />

möglich.<br />

Die <strong>Bank</strong> schreibt eingehende Zahlungen dem Konto gut und wickelt vom Kunden veranlasste Verfügungen zu Lasten dieses Kontos ab, soweit<br />

das Konto ausreichend Guthaben aufweist. Das Guthaben ist täglich verfügbar. Verfügungen sind per Überweisung ausschließlich zu Gunsten<br />

eines vorher festgelegten inländischen, auf den Namen des Flexgeld-Kontoinhabers lautenden, Referenzkontos zulässig. Barauszahlungen sind<br />

nur in den Geschäftsstellen mit Kasse/AKT möglich. Zum Flexgeld-Konto wird keine Karte ausgegeben.<br />

Die Verzinsung des Guthabens erfolgt mit variablen und nach der Höhe der Gesamteinlage gestaffelten Zinssätzen. Es wird nur der jeweils die<br />

Betragsgrenze übersteigende Betrag mit dem für die nächste Betragsstaffel geltenden Zinssatz verzinst. Über 1 Mio. Euro hinausgehende Guthabenbeträge<br />

werden nicht verzinst. Die jeweils gültigen Konditionen ergeben sich aus dem Zinsaushang „Zinssätze für Geldanlagen“ und<br />

können in den Geschäftsräumen der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> oder über www.berliner-bank.de eingesehen werden. Änderungen der Zinssätze werden ohne<br />

gesonderte schriftliche Mitteilung an den Kunden wirksam.<br />

Die Kontoauszüge mit Informationen zu Umsätzen und zum Rechnungsabschluss werden jeweils zum Ende eines Kalenderquartals zugesandt,<br />

sofern sie nicht über das <strong>Bank</strong>ingterminal abgerufen werden.<br />

Preise<br />

Die Kontoführung selbst ist kostenfrei. Die sonstigen Preise für die Dienstleistungen der <strong>Bank</strong> ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und<br />

Leistungsverzeichnis der <strong>Bank</strong>.<br />

Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten<br />

Die anfallenden Guthabenzinsen sind als Einkünfte steuerpfl ichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw.<br />

seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde im Ausland steuerpfl ichtig ist.<br />

Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selber zu tragen.<br />

Leistungsvorbehalt<br />

Keiner.<br />

Zahlung und Erfüllung des Vertrages<br />

Beginn der Ausführung des Kontovertrages<br />

Mit der Unterschrift des Eröffnungsantrages stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass die <strong>Bank</strong> vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der<br />

vertraglichen Leistungen beginnt.<br />

Verzinsung von Guthaben<br />

Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende eines Kalenderquartals im Rahmen des Rechnungsabschlusses auf das Flexgeld-Konto.<br />

Kontoführung<br />

Die <strong>Bank</strong> erfüllt ihre Verpfl ichtungen aus dem Kontovertrag durch Buchung der Gutschriften und Belastungen (z. B. Überweisungen) auf dem Konto.<br />

Die jeweiligen Buchungspositionen werden zum Ende des Kalenderquartals miteinander verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als<br />

Rechnungsabschluss mitgeteilt. Alle von der <strong>Bank</strong> vorgenommenen Buchungen werden auf dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums,<br />

des Betrages, einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäftes sowie der Valuta (Wertstellung) aufgelistet. Die Kontoauszüge werden jeweils<br />

zum Ende eines Kalenderquartals zugesandt, sofern sie nicht über das <strong>Bank</strong>ingterminal abgerufen werden.<br />

Zahlungseingänge<br />

Zahlungseingänge und eingezahlte Geldbeträge schreibt die <strong>Bank</strong> dem Konto gut.<br />

Auszahlung<br />

Die <strong>Bank</strong> erfüllt eine Auszahlungsverpfl ichtung durch Überweisung auf ein mit dem Kunden vereinbartes inländisches und auf den Kontoinhaber<br />

lautendes Referenzkonto oder durch Auszahlung an der Kasse/AKT.<br />

Vertragliche Kündigungsregeln<br />

Es gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die <strong>Bank</strong> festgelegten Kündigungsregeln.<br />

Mindestlaufzeit des Vertrages<br />

Keine.<br />

Sonstige Rechte und Pfl ichten von <strong>Bank</strong> und Kunde<br />

Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen <strong>Bank</strong> und Kunde sind in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der <strong>Bank</strong> beschrieben.<br />

Daneben gelten die „Bedingungen für das BB Flexgeld“.<br />

Darüber hinaus gelten die „Bedingungen für den Zugang zur Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG über elektronische Medien“, soweit<br />

<strong>Bank</strong> und Kunde Online-<strong>Bank</strong>ing und/oder <strong>Telefon</strong>-<strong>Bank</strong>ing vereinbaren. Vorgenannte Bedingungen stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.


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B2<br />

Informationen zu den Sparkontoverträgen<br />

und Online-<strong>Bank</strong>ing<br />

Informationen zum Online-<strong>Bank</strong>ing<br />

Wesentliche Leistungsmerkmale des Online-<strong>Bank</strong>ing<br />

Durch den Abschluss der Teilnahmevereinbarung zum Online-<strong>Bank</strong>ing ist der Kunde grundsätzlich zur Abwicklung seiner <strong>Bank</strong>geschäfte per<br />

Internet und HBCI (nachfolgend auch „Online-<strong>Bank</strong>ing“ genannt) berechtigt.<br />

Der Umfang der <strong>Bank</strong>geschäfte, die der Kunde per Online-<strong>Bank</strong>ing abwickeln kann, richtet sich im Übrigen nach den zwischen Kunde und <strong>Bank</strong><br />

getroffenen einzelnen Produktvereinbarungen (z. B. einem mit ihm geschlossenen Kontovertrag).<br />

Sofern mit dem Kunden ein Depotvertrag geschlossen ist, kann er auch auf dieser Basis Wertpapiergeschäfte per Online-<strong>Bank</strong>ing in dem mit ihm<br />

vereinbarten Umfang (z. B. Risikoklasse) abwickeln.<br />

Folgende Dienstleistungen sind vom Online-<strong>Bank</strong>ing erfasst:<br />

■ Inlandsüberweisungen ■ Abruf von Kontodaten<br />

■ Auslandsüberweisungen ■ Wertpapier-(Ver-)Käufe<br />

■ Daueraufträge einrichten, ändern und löschen ■ Abruf von Depotdaten<br />

■ Onlinelimitänderungen ■ Abschlüsse von Konto, Spar- und Kreditkartenprodukten<br />

■ Adressdatenaktualisierung ■ Abruf von Kreditkartendaten<br />

Für die Online-<strong>Bank</strong>geschäfte des Kunden gibt es die Sicherheitssysteme mit persönlicher Identifi kationsnummer (PIN) und Transaktionsnummern<br />

(TAN) der <strong>Bank</strong>, das so genannte PIN-/TAN-Verfahren. Die 5-stellige PIN kann durch eine individuelle Wunsch-PIN ersetzt werden. Im Internet<br />

wird bei der Übertragung zusätzlich zum PIN-/TAN-Verfahren eine SSL-Verschlüsselung eingesetzt, die die Daten des Kunden vor dem Zugriff<br />

Dritter schützt.<br />

Alternativ oder zusätzlich zum PIN-/TAN-Verfahren kann der Kunde die Online-<strong>Bank</strong>ing-Anwendungen auch mit WebSign nutzen. Hierbei handelt es<br />

sich um eine chipkartenbasierte Lösung zur Sicherung der einzelnen Transaktionen. Die Chipkarte ist durch eine Geheimzahl gegen unbefugte<br />

Nutzung gesichert. Das dafür benötigte Chipkartenlesegerät kann der Kunde bei der <strong>Bank</strong> erwerben.<br />

Preise<br />

Die Teilnahme am Online-<strong>Bank</strong>ing ist derzeit kostenlos.<br />

Für die Ausstellung der WebSign-Chipkarte fallen einmalig 10,– EUR an. Das Chipkartenlesegerät kostet 36,– EUR.<br />

Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten<br />

a) Steuern: keine.<br />

b) Die Kosten für die ihm seitens des Internet-Providers in Rechnung gestellten Verbindungen sowie sonstige eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche,<br />

Porti) hat der Kunde selber zu tragen.<br />

Zusätzliche Telekommunikationskosten<br />

Es fallen keine zusätzlichen Telekommunikationskosten an.<br />

Leistungsvorbehalt<br />

Keiner.<br />

Zahlung und Erfüllung des Vertrages<br />

Zahlung<br />

Entfällt.<br />

Erfüllung<br />

Die <strong>Bank</strong> erfüllt ihre Verpfl ichtung zur Erreichbarkeit dadurch, dass sie zu den für das jeweilige Angebot dem Kunden mitgeteilten Zeiten grundsätzlich<br />

erreichbar ist. Ein Anspruch darauf, jederzeit online erreichbar zu sein, besteht hingegen nicht.<br />

Im Übrigen gelten für die Erfüllung der Vereinbarungen über den Zugang zur <strong>Bank</strong> über Online-Service durch <strong>Bank</strong> und Kunden die „Bedingungen<br />

für den Zugang zur <strong>Bank</strong> über elektronische Medien“.<br />

Vertragliche Kündigungsregeln<br />

Die Teilnahme am Online-<strong>Bank</strong>ing kann der Kunde formlos kündigen. Es gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“<br />

für den Kunden und die <strong>Bank</strong> festgelegten Kündigungsregeln.<br />

Mindestlaufzeit des Vertrages<br />

Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.<br />

Sonstige Rechte und Pfl ichten von <strong>Bank</strong> und Kunde<br />

Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen <strong>Bank</strong> und Kunde sind in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der <strong>Bank</strong><br />

beschrieben.<br />

Die Grundregeln für die Teilnahme am Online-<strong>Bank</strong>ing zwischen <strong>Bank</strong> und Kunde sind in den „Bedingungen für den Zugang zur <strong>Bank</strong> über<br />

elektronische Medien“ beschrieben.<br />

Vorgenannte Bedingungen stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.


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C<br />

Informationen zu den Sparkontoverträgen<br />

und Online-<strong>Bank</strong>ing<br />

Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages<br />

Information zum Zustandekommen des Sparkontovertrages im Fernabsatz<br />

Der Kunde gibt gegenüber der <strong>Bank</strong> ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Sparkontovertrages ab, indem er ihr dies am <strong>Telefon</strong> ausdrücklich<br />

entsprechend erklärt. Der Sparkontovertrag kommt zustande, wenn die <strong>Bank</strong> dem Kunden die Annahme des Vertrages am <strong>Telefon</strong> erklärt.<br />

Voraussetzung für eine Annahme des Vertrages ist, dass der <strong>Bank</strong> alle erforderlichen Unterlagen – einschließlich der Empfangsbestätigung dieser<br />

Information – vorliegen.<br />

Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz von Finanzdienstleistungen<br />

Widerrufsrecht des Kunden<br />

Der Kunde ist an seine Willenserklärung zum Abschluss des Vertrages nicht mehr gebunden, wenn er sie binnen eines Monats widerruft.<br />

Form des Widerrufs<br />

Der Widerruf muss in Textform (z. B. schriftlich, mittels Telefax- oder E-Mail-Nachricht) erfolgen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.<br />

Fristlauf<br />

Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem dem Kunden<br />

■ ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung,<br />

■ der Vertragsantrag oder eine Abschrift des Vertragsantrags,<br />

■ die für den Vertrag maßgeblichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und<br />

■ die Informationen, zu denen die <strong>Bank</strong> nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge (§ 312 c Abs. 2 Nr. 1 BGB i. V. m. § 1 BGB-InfoV) verpfl ichtet ist,<br />

in Textform mitgeteilt wurden, aber nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.<br />

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />

Adressat des Widerrufs<br />

Der Widerruf ist zu senden an:<br />

<strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der<br />

Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG<br />

Hardenbergstr. 32<br />

10623 Berlin<br />

Telefax: (<strong>030</strong>) <strong>3109</strong> 2165<br />

E-Mail: fernabsatzwiderruf.bb@berliner-bank.de<br />

Widerrufsfolgen<br />

Hat der Kunde vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits eine Leistung von der <strong>Bank</strong> erhalten, so kann der Kunde sein Widerrufsrecht dennoch<br />

ausüben. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene<br />

Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.<br />

Kann der Kunde die von der <strong>Bank</strong> ihm gegenüber erbrachte Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren – beispielsweise weil dies<br />

nach dem Inhalt der erhaltenen Leistung ausgeschlossen ist –, so ist er verpfl ichtet, insoweit Wertersatz zu leisten. Dies kann dazu führen,<br />

dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpfl ichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Dies gilt auch für den<br />

Fall, dass er die von der <strong>Bank</strong> erbrachte Leistung bestimmungsgemäß genutzt hat. Diese Verpfl ichtung zum Wertersatz kann der Kunde vermeiden,<br />

wenn er die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht in Anspruch nimmt.<br />

Verpfl ichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung und muss<br />

die <strong>Bank</strong> innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Widerrufserklärung erfüllen.<br />

Eine Verpfl ichtung des Kunden zur Zahlung der Entgelte und Zinsen für die bis zur Ausübung des Widerrufsrechts von der <strong>Bank</strong> erbrachte<br />

Leistung besteht nur, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass die <strong>Bank</strong> vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der vertraglichen<br />

Leistung beginnt.<br />

Ende der Widerrufsbelehrung<br />

Besondere Hinweise zur sofortigen Vertragsausführung<br />

Die <strong>Bank</strong> wird sofort nach Annahme des Sparkontovertrages und noch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung dieses Vertrages beginnen,<br />

wenn der Kunde hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Die ausdrückliche Zustimmung holt die <strong>Bank</strong> bei Vertragsunterzeichnung ein.<br />

Gültigkeitsdauer dieser Informationen<br />

Diese Information (Stand: 04/2011) gilt bis auf Weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihre<br />

<strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der<br />

Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG


Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und<br />

Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG<br />

(nachfolgend einheitlich „<strong>Bank</strong>“)<br />

1. Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen<br />

und der Sonder bedingungen für einzelne<br />

Geschäftsbeziehungen<br />

(1) Geltungsbereich<br />

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte<br />

Geschäftsverbindung zwi schen dem Kunden und<br />

den inländischen Geschäftsstellen der <strong>Bank</strong> (im Folgenden<br />

<strong>Bank</strong> genannt). Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen<br />

(zum Beispiel für das Wert papier geschäft, den Zahlungsverkehr<br />

und für den Sparverkehr) Sonder bedingungen,<br />

die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen<br />

Geschäfts bedingungen ent halten; sie werden bei der Kontoeröffnung<br />

oder bei Erteilung eines Auftra ges mit dem Kunden<br />

vereinbart. Unterhält der Kunde auch Geschäftsverbindungen<br />

zu ausländischen Geschäfts stellen, sichert das Pfandrecht der<br />

<strong>Bank</strong> (Nr. 14 dieser Geschäftsbe dingungen) auch die Ansprüche<br />

dieser auslän dischen Geschäftsstellen.<br />

(2) Änderungen<br />

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen<br />

werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor<br />

dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform<br />

angeboten. Hat der Kunde mit der <strong>Bank</strong> im Rahmen der<br />

Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg<br />

vereinbart (z. B. das Online-<strong>Bank</strong>ing), können die Änderungen<br />

auch auf diesem Wege ange boten werden. Die Zustimmung<br />

des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor<br />

dem vorge schlagenen Zeitpunkt des Wirksam werdens der Änderungen<br />

angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird<br />

ihn die <strong>Bank</strong> in ihrem Angebot besonders hinweisen.<br />

Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten<br />

(z. B. Über weisungs bedingungen) angeboten,<br />

kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungs diensterahmen<br />

vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />

der Ände rungen auch fristlos und kostenfrei<br />

kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die <strong>Bank</strong> in<br />

ihrem Angebot besonders hin wei sen.<br />

2. <strong>Bank</strong>geheimnis und <strong>Bank</strong>auskunft<br />

(1) <strong>Bank</strong>geheimnis<br />

Die <strong>Bank</strong> ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen<br />

Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis<br />

erlangt (<strong>Bank</strong>geheimnis).<br />

Informationen über den Kunden darf die <strong>Bank</strong> nur weitergeben,<br />

wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde<br />

eingewilligt hat oder die <strong>Bank</strong> zur Erteilung einer <strong>Bank</strong>auskunft<br />

befugt ist.<br />

(2) <strong>Bank</strong>auskunft<br />

Eine <strong>Bank</strong>auskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen<br />

und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des<br />

Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige<br />

Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depotoder<br />

sonstige der <strong>Bank</strong> anvertraute Vermögenswerte sowie<br />

Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden<br />

nicht gemacht.<br />

(3) Voraussetzungen für die Erteilung einer <strong>Bank</strong>auskunft<br />

Die <strong>Bank</strong> ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister<br />

eingetragene Kaufleute <strong>Bank</strong>auskünfte zu erteilen, sofern<br />

sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht.<br />

Die <strong>Bank</strong> erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anders<br />

lautende Weisung des Kunden vorliegt. <strong>Bank</strong>auskünfte über<br />

andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen,<br />

erteilt die <strong>Bank</strong> nur dann, wenn diese generell oder im<br />

Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine <strong>Bank</strong>auskunft<br />

wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse<br />

an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein<br />

Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange<br />

des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen.<br />

(4) Empfänger von <strong>Bank</strong>auskünften<br />

<strong>Bank</strong>auskünfte erteilt die <strong>Bank</strong> nur eigenen Kunden sowie anderen<br />

Kreditinstituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden.<br />

3. Haftung der <strong>Bank</strong>; Mitverschulden des Kunden<br />

(1) Haftungsgrundsätze<br />

Die <strong>Bank</strong> haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes<br />

Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung<br />

ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen<br />

für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige<br />

Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen<br />

vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten<br />

(zum Beispiel durch Verletzung der in Nr. 11 dieser Geschäftsbedingungen<br />

aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung<br />

eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den<br />

Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang <strong>Bank</strong><br />

und Kunde den Schaden zu tragen haben.<br />

(2) Weitergeleitete Aufträge<br />

Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der<br />

Form ausgeführt wird, dass die <strong>Bank</strong> einen Dritten mit der weiteren<br />

Erledigung betraut, erfüllt die <strong>Bank</strong> den Auftrag dadurch,<br />

dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet<br />

(weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft zum Beispiel die Einholung<br />

von <strong>Bank</strong>auskünften bei anderen Kreditinstituten oder die<br />

Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Ausland.<br />

In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der <strong>Bank</strong> auf die<br />

sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.<br />

(3) Störung des Betriebs<br />

Die <strong>Bank</strong> haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt,<br />

Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von<br />

ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik,<br />

Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand<br />

im In- oder Ausland) eintreten.<br />

4. Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden<br />

Der Kunde kann gegen Forderungen der <strong>Bank</strong> nur aufrechnen,<br />

wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt<br />

sind.<br />

5. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden<br />

Nach dem Tod des Kunden kann die <strong>Bank</strong> zur Klärung der Verfügungsberechtigung<br />

die Vorlegung eines Erbscheins, eines<br />

Testamentsvollstreckerzeugnisses oder weiterer hierfür notwendiger<br />

Unterlagen verlangen; fremdsprachige Urkunden<br />

sind auf Verlangen der <strong>Bank</strong> in deutscher Übersetzung vorzu-


legen. Die <strong>Bank</strong> kann auf die Vorlage eines Erbscheins oder<br />

eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr<br />

eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen<br />

Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift<br />

vorgelegt wird. Die <strong>Bank</strong> darf denjenigen,<br />

der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als<br />

Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere<br />

mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der<br />

<strong>Bank</strong> bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach<br />

Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt<br />

ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit<br />

nicht bekannt geworden ist.<br />

6. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen<br />

und öffentlich-rechtlichen Kunden<br />

(1) Geltung deutschen Rechts<br />

Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der<br />

<strong>Bank</strong> gilt deutsches Recht.<br />

(2) Gerichtsstand für Inlandskunden<br />

Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung<br />

dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so<br />

kann die <strong>Bank</strong> diesen Kunden an dem für die kontoführende<br />

Stelle zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen<br />

Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des<br />

öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen.<br />

Die <strong>Bank</strong> selbst kann von diesen Kunden nur an dem für<br />

die kontoführende Stelle zuständigen Gericht verklagt werden.<br />

(3) Gerichtsstand für Auslandskunden<br />

Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Kunden, die im<br />

Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben,<br />

sowie für ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischen<br />

Personen des öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen<br />

öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbar<br />

sind.<br />

Kontoführung<br />

7. Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten<br />

(Konten in laufender Rechnung)<br />

(1) Erteilung der Rechnungsabschlüsse<br />

Die <strong>Bank</strong> erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas<br />

anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals<br />

einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum<br />

entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich<br />

der Zinsen und Ent gelte der <strong>Bank</strong>) verrechnet. Die <strong>Bank</strong> kann<br />

auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nr. 12<br />

dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden<br />

ander weitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen.<br />

(2) Frist für Einwendungen; Genehmigung durch Schweigen<br />

Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit<br />

eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens vor<br />

Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben;<br />

macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die<br />

Absen dung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen<br />

rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese<br />

Folge wird die <strong>Bank</strong> bei Erteilung des Rechnungsabschlusses<br />

beson ders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Fristablauf<br />

eine Berichtigung des Rechnungs abschlusses verlangen, muss<br />

dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder<br />

eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.<br />

8. Storno- und Berichtigungsbuchungen der <strong>Bank</strong><br />

(1) Vor Rechnungsabschluss<br />

Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel<br />

wegen einer falschen Kontonummer) darf die <strong>Bank</strong> bis zum<br />

nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung<br />

rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch<br />

gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann<br />

in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden,<br />

dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.<br />

(2) Nach Rechnungsabschluss<br />

Stellt die <strong>Bank</strong> eine fehlerhafte Gutschrift erst nach einem<br />

Rechnungsabschluss fest und steht ihr ein Rückzahlungsanspruch<br />

gegen den Kunden zu, so wird sie in Höhe ihres Anspruchs<br />

sein Konto belasten (Berichtigungsbuchung). Erhebt<br />

der Kunde gegen die Berichtigungsbuchung Einwendungen,<br />

so wird die <strong>Bank</strong> den Betrag dem Konto wieder gutschreiben<br />

und ihren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend machen.<br />

(3) Information des Kunden; Zinsberechnung<br />

Über Storno- und Berichtigungsbuchungen wird die <strong>Bank</strong> den<br />

Kunden unverzüglich unterrichten. Die Buchungen nimmt die<br />

<strong>Bank</strong> hinsichtlich der Zinsberechnung rückwirkend zu dem Tag<br />

vor, an dem die fehlerhafte Buchung durchgeführt wurde.<br />

9. Einzugsaufträge<br />

(1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung<br />

Schreibt die <strong>Bank</strong> den Gegenwert von Schecks und Lastschriften<br />

schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter<br />

dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn<br />

diese bei der <strong>Bank</strong> selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere<br />

Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen<br />

einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine),<br />

und erteilt die <strong>Bank</strong> über den Betrag eine Gutschrift,<br />

so steht diese unter dem Vorbe halt, dass die <strong>Bank</strong> den Betrag<br />

erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften<br />

und anderen Papiere bei der <strong>Bank</strong> selbst zahlbar sind.<br />

Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält<br />

die <strong>Bank</strong> den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die<br />

<strong>Bank</strong> die Vorbehalts gutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig<br />

davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungs abschluss<br />

erteilt wurde.<br />

(2) Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellter<br />

Schecks<br />

Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften<br />

sowie Schecks sind einge löst, wenn die Belastungsbuchung<br />

nicht spätestens am zweiten <strong>Bank</strong>arbeitstag1 nach ihrer Vornahme<br />

rückgängig gemacht wird. Für Lastschriften aus anderen<br />

Verfahren gelten die Einlösungsregeln in den hierfür<br />

vereinbarten Sonderbedingungen. Bar schecks sind bereits mit<br />

Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch<br />

schon dann eingelöst, wenn die <strong>Bank</strong> im Einzelfall eine Bezahltmeldung<br />

absendet. Schecks, die über die Abrechnungsstelle<br />

der Bundes bank vorge legt werden, sind eingelöst, wenn sie<br />

nicht bis zu dem von der Bundes bank festgesetzten Zeitpunkt<br />

zurück gegeben werden.<br />

1 <strong>Bank</strong>arbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember.


10. Fremdwährungsgeschäfte und Risiken bei Fremdwährungskonten<br />

(1) Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten<br />

Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an<br />

den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung<br />

bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf<br />

Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten<br />

des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung<br />

von <strong>Bank</strong>en im Heimatland der Währung abgewickelt,<br />

wenn sie die <strong>Bank</strong> nicht vollständig innerhalb des eigenen<br />

Hauses ausführt.<br />

(2) Gutschriften bei Fremdwährungsgeschäften mit dem Kunden<br />

Schließt die <strong>Bank</strong> mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel<br />

ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung<br />

eines Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre<br />

Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto<br />

des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes<br />

vereinbart ist.<br />

(3) Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch die<br />

<strong>Bank</strong><br />

Die Verpflichtung der <strong>Bank</strong> zur Ausführung einer Verfügung<br />

zulasten eines Fremdwährungsguthabens (Abs. 1) oder zur Erfüllung<br />

einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Abs. 2) ist in dem<br />

Umfang und solange ausgesetzt, wie die <strong>Bank</strong> in der Währung,<br />

auf die das Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit<br />

lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse<br />

im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen<br />

kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder<br />

Ereignisse andauern, ist die <strong>Bank</strong> auch nicht zu einer Erfüllung<br />

an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in<br />

einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung<br />

von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der <strong>Bank</strong><br />

zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines Fremdwährungsguthabens<br />

ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die<br />

<strong>Bank</strong> vollständig im eigenen Haus ausführen kann. Das Recht<br />

des Kunden und der <strong>Bank</strong>, fällige gegenseitige Forderungen in<br />

derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den<br />

vorstehenden Regelungen unberührt.<br />

(4) Wechselkurs<br />

Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften<br />

ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis.<br />

Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.<br />

Mitwirkungspflichten des Kunden<br />

11. Mitwirkungspflichten des Kunden<br />

(1) Mitteilung von Änderungen<br />

Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist<br />

es erforderlich, dass der Kunde der <strong>Bank</strong> Änderungen seines<br />

Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die<br />

Ände rung einer gegenüber der <strong>Bank</strong> erteilten Vertretungsmacht<br />

(insbesondere einer Voll macht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht<br />

besteht auch dann, wenn die Ver tretungs macht<br />

in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister)<br />

einge tragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses<br />

Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende<br />

gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus<br />

dem Geld wäschegesetz, ergeben.<br />

(2) Klarheit von Aufträgen<br />

Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen.<br />

Nicht ein deutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur<br />

Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem<br />

hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und<br />

<strong>Bank</strong>leitzahl oder IBAN2 und BIC3 sowie der Währung zu achten.<br />

Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von<br />

Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein.<br />

(3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung<br />

eines Auftrags<br />

Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere<br />

Eile für nötig, hat er dies der <strong>Bank</strong> gesondert mitzuteilen. Bei<br />

formularmäßig erteilten Auf trägen muss dies außerhalb des<br />

Formulars erfolgen.<br />

(4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der <strong>Bank</strong><br />

Der Kunde hat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen,<br />

Depot- und Erträgnisaufstellun gen, sonstige Abrechnungen,<br />

Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen<br />

über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre<br />

Richtig keit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und<br />

etwaige Einwendungen unver züg lich zu erheben.<br />

(5) Benachrichtigung der <strong>Bank</strong> bei Ausbleiben von Mitteilungen<br />

Falls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen dem Kunden<br />

nicht zugehen, muss er die <strong>Bank</strong> unverzüglich benachrichtigen.<br />

Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim<br />

Aus bleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde<br />

erwartet (Wertpapierab rech nungen, Kontoauszüge nach der<br />

Ausführung von Aufträgen des Kunden oder über Zahlungen,<br />

die der Kunde erwartet).<br />

Kosten der <strong>Bank</strong>dienstleistungen<br />

12. Zinsen, Entgelte und Auslagen<br />

(1) Zinsen und Entgelte im Privatkundengeschäft<br />

Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft<br />

üblichen Kredite und Leis tungen ergibt sich aus dem<br />

„Preisaushang – Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft“<br />

und ergänzend aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis.<br />

Wenn ein Kunde einen dort aufgeführten Kredit oder<br />

eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei<br />

keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu<br />

diesem Zeitpunkt im Preis aus hang oder Preis- und Leistungsverzeichnis<br />

angegebenen Zinsen und Entgelte. Für die Vergütung<br />

der darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag<br />

des Kunden oder in dessen mutmaß lichem Interesse erbracht<br />

werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen<br />

eine Ver gütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere<br />

Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.<br />

(2) Zinsen und Entgelte außerhalb des Privatkundengeschäfts<br />

Außerhalb des Privatkundengeschäfts bestimmt die <strong>Bank</strong>, sofern<br />

keine andere Verein barung getroffen wurde und gesetzliche<br />

Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, die Höhe<br />

von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 des<br />

Bürger lichen Gesetzbuches).<br />

2 International <strong>Bank</strong> Account Number (Internationale <strong>Bank</strong>kontonummer).<br />

3 <strong>Bank</strong> Identifier Code (<strong>Bank</strong>-Identifizierungs-Code).


(3) Nicht entgeltfähige Leistung<br />

Für eine Leistung, zu deren Erbringung die <strong>Bank</strong> kraft Gesetzes<br />

oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist<br />

oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die <strong>Bank</strong><br />

kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig<br />

und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben.<br />

(4) Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei<br />

Erhöhung<br />

Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen<br />

Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarungen<br />

mit dem Kunden. Die <strong>Bank</strong> wird dem Kunden Änderungen von<br />

Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern<br />

nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarung<br />

innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der<br />

Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde,<br />

so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung<br />

nicht zugrunde gelegt. Die <strong>Bank</strong> wird zur Abwick lung<br />

eine angemessene Frist einräumen.<br />

(5) Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in<br />

Anspruch genommenen Leistungen<br />

Änderungen von Entgelten für solche Leistungen, die vom<br />

Kunden im Rahmen der Geschäftsverbindung typischer weise<br />

dauerhaft in Anspruch genommen werden (zum Beispiel<br />

Konto- und Depotführung), werden dem Kunden spätestens<br />

zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens<br />

in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der<br />

<strong>Bank</strong> im Rahmen der Geschäfts beziehung einen elektronischen<br />

Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Online-<strong>Bank</strong>ing), können<br />

die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.<br />

Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine<br />

Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />

der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung<br />

wird ihn die <strong>Bank</strong> in ihrem Angebot besonders<br />

hinweisen. Werden dem Kunden die Änderungen angeboten,<br />

kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen<br />

Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen<br />

auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht<br />

wird ihn die <strong>Bank</strong> in ihrem Angebot besonders hinweisen.<br />

Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte<br />

Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt.<br />

(6) Auslagen<br />

Die <strong>Bank</strong> ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung<br />

zu stellen, die anfallen, wenn die <strong>Bank</strong> in seinem Auftrag oder<br />

seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für<br />

Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet,<br />

freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten,<br />

Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut).<br />

(7) Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen und<br />

Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen<br />

innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einer<br />

EWR-Währung<br />

Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen<br />

mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Europäischen<br />

Wirtschaftsraums4 (EWR) in einer EWR-Währung5 richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte und Auslagen)<br />

nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen<br />

sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften.<br />

4 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark,<br />

Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland,<br />

Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,<br />

Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,<br />

Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die<br />

Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.<br />

5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britische Pfund Sterling, Bulgarische<br />

Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettische Lats, Schweizer Franken,<br />

Litauische Litas, Norwegische Krone, Polnische Zloty, Rumänische Leu, Schwedische<br />

Krone, Tschechische Krone, Ungarische Forint.<br />

Sicherheiten für die Ansprüche der <strong>Bank</strong> gegen den Kunden<br />

13. Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten<br />

(1) Anspruch der <strong>Bank</strong> auf Bestellung von Sicherheiten<br />

Die <strong>Bank</strong> kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung<br />

die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten<br />

verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt<br />

sind (zum Beispiel Aufwendungsersatzanspruch wegen der<br />

Inanspruchnahme aus einer für den Kunden übernommenen<br />

Bürgschaft). Hat der Kunde gegenüber der <strong>Bank</strong> eine Haftung<br />

für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der <strong>Bank</strong> übernommen<br />

(zum Beispiel als Bürge), so besteht für die <strong>Bank</strong> ein Anspruch<br />

auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten im<br />

Hinblick auf die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld<br />

jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.<br />

(2) Veränderungen des Risikos<br />

Hat die <strong>Bank</strong> bei der Entstehung von Ansprüchen gegen den<br />

Kunden zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellung<br />

oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, kann sie<br />

auch später noch eine Besicherung fordern. Voraussetzung hierfür<br />

ist jedoch, dass Umstände eintreten oder bekannt werden, die<br />

eine erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen den Kunden<br />

rechtfertigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn<br />

– sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nachteilig<br />

verändert haben oder sich zu verändern drohen, oder<br />

– sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert<br />

haben oder zu verschlechtern drohen.<br />

Der Besicherungsanspruch der <strong>Bank</strong> besteht nicht, wenn ausdrücklich<br />

vereinbart ist, dass der Kunde keine oder ausschließlich<br />

im Einzelnen benannte Sicherheiten zu bestellen hat. Bei Verbraucherdarlehensverträgen<br />

besteht ein Anspruch auf die Bestellung<br />

oder Verstärkung von Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten<br />

im Kreditvertrag angegeben sind; wenn der Nettokreditbetrag<br />

75.000 Euro übersteigt, besteht der Anspruch auf Bestellung oder<br />

Verstärkung auch dann, wenn der Kreditvertrag keine oder keine<br />

abschließenden Angaben über Sicherheiten enthält.<br />

(3) Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten<br />

Für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wird die<br />

<strong>Bank</strong> eine angemessene Frist einräumen. Beabsichtigt die <strong>Bank</strong>,<br />

von ihrem Recht zur fristlosen Kündigung nach Nr. 19 Abs. 3<br />

dieser Geschäftsbedingungen Gebrauch zu machen, falls der<br />

Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von<br />

Sicherheiten nicht fristgerecht nachkommt, wird sie ihn zuvor<br />

hierauf hinweisen.<br />

14. Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der <strong>Bank</strong><br />

(1) Einigung über das Pfandrecht<br />

Der Kunde und die <strong>Bank</strong> sind sich darüber einig, dass die <strong>Bank</strong><br />

ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an<br />

denen eine inländische Geschäftsstelle im bankmäßigen Geschäftsverkehr<br />

Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die<br />

<strong>Bank</strong> erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem<br />

Kunden gegen die <strong>Bank</strong> aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung<br />

zustehen oder künftig zustehen werden (zum Beispiel<br />

Kontoguthaben).


(2) Gesicherte Ansprüche<br />

Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen<br />

und bedingten Ansprüche, die der <strong>Bank</strong> mit ihren sämtlichen<br />

in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen<br />

Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der<br />

Kunde gegenüber der <strong>Bank</strong> eine Haftung für Verbindlichkeiten<br />

eines anderen Kunden der <strong>Bank</strong> übernommen (zum Beispiel<br />

als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme<br />

folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.<br />

(3) Ausnahmen vom Pfandrecht<br />

Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die<br />

Verfügungsgewalt der <strong>Bank</strong>, dass sie nur für einen bestimmten<br />

Zweck verwendet werden dürfen (zum Beispiel Bareinzahlung<br />

zur Einlösung eines Wechsels), erstreckt sich das Pfandrecht<br />

der <strong>Bank</strong> nicht auf diese Werte. Dasselbe gilt für die von der<br />

<strong>Bank</strong> oder der Deutsche <strong>Bank</strong> AG selbst ausgegebenen Aktien<br />

(eigene Aktien) und für die Wertpapiere, die die <strong>Bank</strong> im Ausland<br />

für den Kunden verwahrt. Außerdem erstreckt sich das<br />

Pfandrecht nicht auf die von einer zum Deutsche <strong>Bank</strong> Konzern<br />

gehörenden Gesellschaft selbst ausgegebenen eigenen<br />

Genussrechte/Genussscheine und nicht auf die verbrieften und<br />

nicht verbrieften nachrangigen Verbindlichkeiten einer zum<br />

Deutsche <strong>Bank</strong> Konzern gehörenden Gesellschaft.<br />

(4) Zins- und Gewinnanteilscheine<br />

Unterliegen dem Pfandrecht der <strong>Bank</strong> Wertpapiere, ist der<br />

Kunde nicht berechtigt, die Herausgabe der zu diesen Papieren<br />

gehörenden Zins- und Gewinnanteilscheine zu verlangen.<br />

15. Sicherungsrechte bei Einzugspapieren und diskontierten<br />

Wechseln<br />

(1) Sicherungsübereignung<br />

Die <strong>Bank</strong> erwirbt an den ihr zum Einzug eingereichten Schecks<br />

und Wechseln im Zeitpunkt der Einreichung Sicherungseigentum.<br />

An diskontierten Wechseln erwirbt die <strong>Bank</strong> im Zeitpunkt<br />

des Wechselankaufs uneingeschränktes Eigentum; belastet sie<br />

diskontierte Wechsel dem Konto zurück, so verbleibt ihr das<br />

Sicherungseigentum an diesen Wechseln.<br />

(2) Sicherungsabtretung<br />

Mit dem Erwerb des Eigentums an Schecks und Wechseln<br />

gehen auch die zugrundeliegenden Forderungen auf die <strong>Bank</strong><br />

über; ein Forderungsübergang findet ferner statt, wenn andere<br />

Papiere zum Einzug eingereicht werden (zum Beispiel Lastschriften,<br />

kaufmännische Handelspapiere).<br />

(3) Zweckgebundene Einzugspapiere<br />

Werden der <strong>Bank</strong> Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht,<br />

dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet<br />

werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und<br />

die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.<br />

(4) Gesicherte Ansprüche der <strong>Bank</strong><br />

Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen<br />

der Sicherung aller Ansprüche, die der <strong>Bank</strong> gegen den<br />

Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten<br />

zustehen oder die infolge der Rückbelastung<br />

nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskontierter Wechsel<br />

entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die <strong>Bank</strong> eine<br />

Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren<br />

und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden<br />

vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden<br />

Ansprüche gegen den Kunden zustehen oder sie ihn über den<br />

Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht<br />

verfügen lässt.<br />

16. Begrenzung des Besicherungsanspruchs und Freigabeverpflichtung<br />

(1) Deckungsgrenze<br />

Die <strong>Bank</strong> kann ihren Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung<br />

von Sicherheiten so lange geltend machen, bis der realisierbare<br />

Wert aller Sicherheiten dem Gesamtbetrag aller Ansprüche aus<br />

der bankmäßigen Geschäftsverbindung (Deckungsgrenze) entspricht.<br />

(2) Freigabe<br />

Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze<br />

nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die <strong>Bank</strong> auf<br />

Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben,<br />

und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigenden<br />

Betrages; sie wird bei der Auswahl der freizugebenden<br />

Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden und<br />

eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten<br />

des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. In<br />

diesem Rahmen ist die <strong>Bank</strong> auch verpflichtet, Aufträge des<br />

Kunden über die dem Pfandrecht unterliegenden Werte auszuführen<br />

(zum Beispiel Verkauf von Wertpapieren, Auszahlung<br />

von Sparguthaben).<br />

(3) Sondervereinbarungen<br />

Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab<br />

als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze<br />

oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von<br />

Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.<br />

17. Verwertung von Sicherheiten<br />

(1) Wahlrecht der <strong>Bank</strong><br />

Wenn die <strong>Bank</strong> verwertet, hat sie unter mehreren Sicherheiten<br />

die Wahl. Sie wird bei der Verwertung und bei der Auswahl der<br />

zu verwertenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des<br />

Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten<br />

des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht<br />

nehmen.<br />

(2) Erlösgutschrift nach dem Umsatzsteuerrecht<br />

Wenn der Verwertungsvorgang der Umsatzsteuer unterliegt,<br />

wird die <strong>Bank</strong> dem Kunden über den Erlös eine Gutschrift erteilen,<br />

die als Rechnung für die Lieferung der als Sicherheit<br />

dienenden Sache gilt und den Voraussetzungen des Umsatzsteuerrechts<br />

entspricht.<br />

Kündigung<br />

18. Kündigungsrechte des Kunden<br />

(1) Jederzeitiges Kündigungsrecht<br />

Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne<br />

Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel den Scheckvertrag),<br />

für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung<br />

vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer<br />

Kündigungsfrist kündigen.<br />

(2) Kündigung aus wichtigem Grund<br />

Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende<br />

Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose<br />

Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein<br />

wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung<br />

der berechtigten Belange der <strong>Bank</strong>, unzumutbar<br />

werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.<br />

(3) Gesetzliche Kündigungsrechte<br />

Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.


19. Kündigungsrechte der <strong>Bank</strong><br />

(1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

Die <strong>Bank</strong> kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne<br />

Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine<br />

abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter<br />

Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen (zum<br />

Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken<br />

berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird<br />

die <strong>Bank</strong> auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht<br />

nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages<br />

(z. B. laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines<br />

Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.<br />

(2) Kündigung unbefristeter Kredite<br />

Kredite und Kreditzusagen, für die weder eine Laufzeit noch<br />

eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, kann die<br />

<strong>Bank</strong> jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.<br />

Die <strong>Bank</strong> wird bei der Ausübung dieses Kündigungsrechts auf<br />

die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.<br />

Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die<br />

Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages vorsieht, kann<br />

die <strong>Bank</strong> nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen.<br />

(3) Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer<br />

Kündigungsfrist<br />

Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung<br />

oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein<br />

wichtiger Grund vorliegt, der der <strong>Bank</strong>, deren Fortsetzung auch<br />

unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden<br />

unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere<br />

vor,<br />

– wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse<br />

gemacht hat, die für die Entscheidung der <strong>Bank</strong><br />

über eine Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für<br />

die <strong>Bank</strong> verbundene Geschäfte (z. B. Aushändigung einer<br />

Zahlungskarte) von erheblicher Bedeutung waren, oder<br />

– wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse<br />

des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit<br />

eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung<br />

des Darlehens oder die Erfüllung einer sonstigen Verbindlichkeit<br />

gegenüber der <strong>Bank</strong> – auch unter Verwertung einer<br />

hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist oder<br />

– wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder<br />

Verstärkung von Sicherheiten nach Nr. 13 Absatz 2 dieser<br />

Geschäftsbedingungen oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung<br />

nicht innerhalb der von der <strong>Bank</strong> gesetzten angemessenen<br />

Frist nachkommt.<br />

Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen<br />

Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf<br />

einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach<br />

erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen<br />

der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Absätze 2 und 3 des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.<br />

(4) Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen bei Verzug<br />

Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die<br />

Kündigung wegen Verzuges mit der Rückzahlung eines Verbraucherdarlehensvertrages<br />

vorsieht, kann die <strong>Bank</strong> nur nach<br />

Maßgabe dieser Regelungen kündigen.<br />

(5) Abwicklung nach einer Kündigung<br />

Im Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die <strong>Bank</strong><br />

dem Kunden für die Abwicklung (insbesondere für die Rückzahlung<br />

eines Kredits) eine angemessene Frist einräumen, soweit<br />

nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist (zum Beispiel bei<br />

der Kündigung des Scheckvertrages die Rückgabe der Scheckvordrucke).<br />

Schutz der Einlagen<br />

20. Einlagensicherungsfonds<br />

(1) Schutzumfang<br />

Die <strong>Bank</strong> ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes<br />

deutscher <strong>Bank</strong>en e. V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds<br />

sichert alle Verbindlichkeiten, die in der<br />

Bilanzposition Verbindlichkeiten gegenüber Kunden auszuweisen<br />

sind. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen<br />

einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die<br />

Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt 30 % des für die Einlagensicherung<br />

maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der <strong>Bank</strong>.<br />

Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der <strong>Bank</strong> auf<br />

Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter<br />

www.bankenverband.de abgefragt werden. Sofern es sich<br />

bei der <strong>Bank</strong> um eine Zweigniederlassung eines Instituts aus<br />

einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes handelt,<br />

erbringt der Einlagensicherungsfonds Entschädigungsleistungen<br />

nur, wenn und soweit diese Verbindlichkeiten nicht<br />

vom Schutzumfang der Heimatlandeinlagensicherung umfasst<br />

sind. Der Umfang der Heimatlandeinlagensicherung kann im<br />

Internet auf der Webseite der jeweils zuständigen Sicherungseinrichtung<br />

abgefragt werden, deren Adresse dem Kunden auf<br />

Verlangen von der <strong>Bank</strong> mitgeteilt wird.<br />

(2) Ausnahmen vom Einlegerschutz<br />

Nicht geschützt sind Forderungen, über die die <strong>Bank</strong> Inhaberpapiere<br />

ausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen<br />

und Inhabereinlagenzertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Kreditinstituten.<br />

(3) Ergänzende Geltung des Statuts des Einlagensicherungsfonds<br />

Wegen weiterer Einzelheiten des Sicherungsumfanges wird auf<br />

§ 6 des Statuts des Einlagensicherungsfonds verwiesen, das<br />

auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird.<br />

(4) Forderungsübergang<br />

Soweit der Einlagensicherungsfonds oder ein von ihm Beauftragter<br />

Zahlungen an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen<br />

gegen die <strong>Bank</strong> in entsprechender Höhe mit allen<br />

Nebenrechten Zug um Zug auf den Einlagensicherungsfonds<br />

über.<br />

(5) Auskunftserteilung<br />

Die <strong>Bank</strong> ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem<br />

von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen<br />

Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

Ombudsmannverfahren<br />

21. Außergerichtliche Streitschlichtung<br />

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>Bank</strong> besteht für<br />

Verbraucher die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten<br />

<strong>Bank</strong>en anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine<br />

Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts<br />

(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches), können<br />

auch Kunden, die kein Verbraucher sind, den Ombudsmann<br />

der privaten <strong>Bank</strong>en anrufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung<br />

für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen<br />

<strong>Bank</strong>gewerbe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt<br />

wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar<br />

ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle<br />

beim Bundesverband deutscher <strong>Bank</strong>en e. V., Postfach<br />

04 03 07, 10062 Berlin, zu richten.


Bedingungen für das TopZinsSparen<br />

1. Laufzeit<br />

Der Vertrag beginnt mit dem Eingang der ersten Sparrate bei<br />

der <strong>Bank</strong> und endet mit Ablauf des Monats, in dem die Laufzeit<br />

in Jahren endet.<br />

2. Sparrate<br />

Der Kunde verpflichtet sich, die Sparraten für die Dauer der<br />

vereinbarten Laufzeit regelmäßig zu zahlen. Eine Aussetzung<br />

oder Änderung der Sparrate und zusätzliche Einzahlungen<br />

sind nicht zulässig.<br />

3. Zahlung der Sparraten<br />

Der Kunde ermächtigt die <strong>Bank</strong>, die Sparbeträge während<br />

der Laufzeit des Sparplanes von seinem genannten Konto<br />

per Lastschrift einzuziehen (Einzugsermächtigung) bzw. umzubuchen.<br />

4. Zinsen<br />

Der Zinssatz pro Jahr setzt sich zusammen aus<br />

n 1% Basiszins für die Dauer der Laufzeit und einem<br />

n Zusatzzins, der von der <strong>Bank</strong> gezahlt wird, solange die<br />

vereinbarten Sparraten vollständig und zum vereinbarten<br />

Zeitpunkt<br />

erbracht werden.<br />

Die Zinsen werden nach jedem Vertragsjahr am Monatsende<br />

dem Sparplankonto gutgeschrieben und von diesem Zeitpunkt<br />

an mitverzinst. Eine Verfügung über die Zinsen ist innerhalb<br />

von 2 Monaten nach Gutschrift möglich.<br />

5. Verfügung am Laufzeitende<br />

Über das angesammelte Guthaben kann erst nach Ablauf der<br />

Laufzeit verfügt werden. Eine vorherige Verfügung ist ausgeschlossen.<br />

6. Kontoauszug<br />

Einmal jährlich unmittelbar nach der Zinsgutschrift wird ein<br />

Kontoauszug zugesandt. Er enthält die Summe der Einzahlungen<br />

des Vertragsjahres sowie die Zinsgutschrift.<br />

7. Geschäftsbedingungen<br />

Ergänzend gelten die Bedingungen für Sparkonten sowie die<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Deren Wortlaut kann in<br />

den Geschäftsräumen der <strong>Bank</strong> eingesehen werden. Sie werden<br />

auf Wunsch ausgehändigt oder zugesandt.

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