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Antrag auf eine Kreditkarte - Berliner Bank

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Falls Sie noch kein Kunde der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> sind:


Falls Sie bereits Kunde der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> sind:<br />

<br />

<br />

<strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong><br />

Niederlassung der Deutsche <strong>Bank</strong><br />

Privat- und Geschäftskunden AG<br />

<strong>Kreditkarte</strong>nservice<br />

04024 Leipzig<br />

Für <strong>Antrag</strong>steller <strong>eine</strong>r Zusatzkarte:


1 | 4<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>eine</strong> <strong>Kreditkarte</strong><br />

– Hauptstadtkarte –<br />

8 4 8 1 0 0 7 0 8 4 8<br />

Filialnummer Kundennummer BLZ<br />

Wenn Sie schon Kunde sind, bitte Kundennummer eintragen.<br />

Bei gleichzeitiger Beantragung von Hauptkarte und Zusatzkarte bitte zwei getrennte Formulare verwenden.<br />

1<br />

Persönliche Angaben<br />

Karteninhaber Frau Herr<br />

Vorname/-n<br />

Nachname<br />

Geburtsname<br />

Geburtsdatum<br />

Geburtsort<br />

Familienstand ledig ledig, eheähnliche Gemeinschaft verheiratet, steuerlich zusammen veranlagt<br />

verheiratet, steuerlich getrennt veranlagt<br />

verheiratet, getrennt lebend<br />

eingetragene Lebenspartnerschaft geschieden verwitwet<br />

Staatsangehörigkeit<br />

Telefon privat 1<br />

Telefon geschäftlich 1 Mobil 1<br />

E-Mail 1<br />

Meldeadresse<br />

Straße<br />

Hausnr.<br />

PLZ<br />

Ort<br />

Land<br />

Ja, ich bin damit einverstanden, dass ich an die oben stehende E-Mail-Adresse werbliche Informationen zu Produkten und Services der<br />

<strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG sowie ihrer Kooperationspartner erhalte. M<strong>eine</strong> Einwilligungserklärung<br />

kann ich jederzeit gegenüber der <strong>Bank</strong> widerrufen, z. B. telefonisch unter 030/3109 3109.<br />

2<br />

Versandadresse (wenn abweichend zur Meldeadresse)<br />

Einmalige Versandadresse<br />

Reguläre Versandadresse<br />

Adresszusatz (z. B. c/o ...)<br />

Straße<br />

Hausnr.<br />

PLZ<br />

Ort<br />

Land<br />

13<br />

Kartenart<br />

Ich beantrage folgende Karte/-n Hauptkarte 2 Zusatzkarte 2, 3<br />

Hauptstadtkarte Gold Visa<br />

Hauptstadtkarte Classic Visa<br />

040 00000 00 BBDE 947 ERO KRA WWW E BE 121022<br />

Nur relevant bei Beantragung <strong>eine</strong>r Hauptkarte<br />

Führt die Bonitätsprüfung zu <strong>eine</strong>r Ablehnung der beantragten Karte/-n, erhalte ich die Hauptstadtkarte Visa Prepaid 4 .<br />

Ich möchte im Falle <strong>eine</strong>r Ablehnung die Prepaid-Karte nicht.<br />

Ich beantrage die Ausstellung<br />

<strong>eine</strong>r Hauptstadtkarte Visa Prepaid 4 .<br />

Bestellung <strong>eine</strong>r persönlichen Geheimzahl (PIN)<br />

Ja, ich bitte um die Zusendung <strong>eine</strong>r persönlichen Geheimzahl (PIN) zur Geldautomatennutzung.<br />

Ich wünsche <strong>eine</strong> vom Standarddesign der Hauptstadtkarten abweichende individuelle Kartengestaltung.<br />

Ja, bitte stellen Sie die Visa-Karte als MotivKarte aus:<br />

Bildreferenznummer<br />

1<br />

Diese Angaben sind freiwillig.<br />

2<br />

Bonität und positive SCHUFA-Auskunft vorausgesetzt.<br />

3<br />

Eine Zusatzkarte kann nur für das Kartenprodukt (Gold- oder Classic-Karte) ausgestellt werden, dem auch die zugehörige Hauptkarte angehört. Die Umsätze der Zusatzkarte<br />

werden <strong>auf</strong> das Limit der Hauptkarte angerechnet.<br />

4<br />

Ausstellung nur als Hauptkarte. Unsere <strong>Bank</strong>verbindung für Einzahlungen <strong>auf</strong> das Prepaid-Kartenkonto: Kontonummer: 066 0001 00, Kontoinhaber/<strong>Bank</strong>: Deutsche <strong>Bank</strong> PGK AG,<br />

BLZ: 500 700 24. Im Verwendungszweck bitte immer die 16-stellige Nummer der Hauptstadtkarte Visa Prepaid angeben.


2 | 4<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>eine</strong> <strong>Kreditkarte</strong><br />

– Hauptstadtkarte –<br />

8 4 8 1 0 0 7 0 8 4 8<br />

Filialnummer Kundennummer BLZ<br />

Wenn Sie schon Kunde sind, bitte Kundennummer eintragen.<br />

Bei gleichzeitiger Beantragung von Hauptkarte und Zusatzkarte bitte zwei getrennte Formulare verwenden.<br />

13<br />

Kartenart (Fortsetzung)<br />

Angaben zum Inhaber der Hauptkarte bei Beantragung <strong>eine</strong>r Zusatzkarte<br />

Vorname/-n<br />

Nachname<br />

Hauptkarten-Nr.<br />

64<br />

<strong>Bank</strong>verbindung für die Hauptkarte 1<br />

Ich ermächtige die <strong>Bank</strong> bis <strong>auf</strong> Widerruf, alle im Zusammenhang mit der/den beantragte/-n Karte/-n anfallenden Beträge bei Fälligkeit dem<br />

nachfolgend genannten Konto zu belasten bzw. von diesem Konto per Lastschrift einzuziehen, sofern es bei <strong>eine</strong>r anderen <strong>Bank</strong> geführt wird.<br />

Konto-Nr.<br />

BLZ<br />

<strong>Bank</strong>, Ort<br />

5<br />

Abrechnung der Zusatzkarte<br />

Die im Zusammenhang mit der Zusatzkarte zu entrichtenden Beträge werden über die zugehörige Hauptkarte abgerechnet und zusammen mit den bei<br />

der Hauptkarte fälligen Beträgen von dem hierfür vorgegebenen <strong>Bank</strong>konto abgebucht.<br />

6<br />

Zusätzliche Angaben zum Karteninhaber 2<br />

Tätigkeit Angestellter qualifizierter Angestellter leitender Angestellter<br />

Beamter im: einfachen Dienst mittleren Dienst höheren Dienst gehobenen Dienst<br />

Arbeiter Facharbeiter Meister Vorstand/Geschäftsführer selbstständig<br />

Schüler/Student Auszubildender Wehrpflichtiger/Zivildienstleistender Rentner/Pensionär<br />

Hausfrau/-mann ohne Beruf Sonstige<br />

Selbstständig seit<br />

als: Freiberufler Gewerbetreibender Handwerker Sonstiges:<br />

Handelsregistereintragung nein ja Rechtsform:<br />

Branche<br />

Monatliches Nettoeinkommen<br />

Anzahl unterhaltspflichtiger Personen<br />

Ich wohne zur Miete im Wohneigentum bei den Eltern oder ähnlich<br />

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit (bitte Kopien der Bescheinigungen zur Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beifügen: Angaben jeweils Monat/Jahr)<br />

In Deutschland seit<br />

Aufenthaltserlaubnis bis<br />

Arbeitserlaubnis bis<br />

040 00000 00 BBDE 947 ERO KRA WWW E BE 121022<br />

7<br />

Elektronische Zugangswege & SMS-Service<br />

Teilnahme am Online-<strong>Bank</strong>ing<br />

Ja, ich möchte m<strong>eine</strong> einzelnen Kartenumsätze im Online-<strong>Bank</strong>ing unter der mir von der <strong>Bank</strong> gesondert mitgeteilten Kundennummer<br />

ansehen können. Hierzu erhalte ich von der <strong>Bank</strong> die erforderliche Online-PIN und <strong>eine</strong> TAN-Liste.<br />

Teilnahme am Telefon-<strong>Bank</strong>ing<br />

Ja, ich melde mich für die beantragte <strong>Kreditkarte</strong> zum Telefon-<strong>Bank</strong>ing der <strong>Bank</strong> an. Hierzu erhalte ich von der <strong>Bank</strong> <strong>eine</strong> Telefon-PIN, die<br />

ich z. B. bei Fragen zu m<strong>eine</strong>n Kartenumsätzen oder für Aufträge benötige. M<strong>eine</strong> hierfür notwendige Kundennummer wird mir von der<br />

<strong>Bank</strong> gesondert mitgeteilt.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass die Telefonkommunikation zu Beweiszwecken automatisch <strong>auf</strong>gezeichnet und gespeichert wird.<br />

Teilnahme am SMS-Service<br />

Die <strong>Bank</strong> ist berechtigt, den Karteninhaber bei Kenntnis s<strong>eine</strong>r Mobilfunknummer per Kurzmitteilung (SMS) über mit s<strong>eine</strong>r <strong>Kreditkarte</strong> bzw.<br />

deren Daten getätigte Umsätze, insbesondere im Falle <strong>eine</strong>r Auffälligkeit, zu informieren, um deren Ordnungsmäßigkeit festzustellen. Solche<br />

SMS-Nachrichten haben rein informellen Charakter; rechtsverbindlich sind allein die Angaben <strong>auf</strong> der <strong>Kreditkarte</strong>n-Umsatzabrechnung. Hierzu<br />

soll, ggf. auch abweichend von <strong>eine</strong>r bereits bei der <strong>Bank</strong> hinterlegten, m<strong>eine</strong> oben unter Ziffer 1 angegebene Mobilfunknummer hinterlegt<br />

werden.<br />

1<br />

Nur anzugeben, wenn <strong>eine</strong> Hauptkarte beantragt wird.<br />

2<br />

Angaben sind nur notwendig, soweit die <strong>Bank</strong> diese Daten noch nicht erhoben hat oder diese sich zwischenzeitlich geändert haben.


3 | 4<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>eine</strong> <strong>Kreditkarte</strong><br />

– Hauptstadtkarte –<br />

8 4 8 1 0 0 7 0 8 4 8<br />

Filialnummer Kundennummer BLZ<br />

Wenn Sie schon Kunde sind, bitte Kundennummer eintragen.<br />

Bei gleichzeitiger Beantragung von Hauptkarte und Zusatzkarte bitte zwei getrennte Formulare verwenden.<br />

8<br />

Geldwäschegesetz<br />

Jeder <strong>Bank</strong>kunde ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, der <strong>Bank</strong> unverzüglich und un<strong>auf</strong>gefordert Änderungen, die sich im L<strong>auf</strong>e<br />

der Geschäftsbeziehung bezüglich der nach diesem Gesetz festzustellenden Angaben zur Person oder den wirtschaftlich Berechtigten ergeben,<br />

anzuzeigen (§ 4 Abs. 6 und § 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG).<br />

Angaben zu Treugebern und wirtschaftlich Berechtigten: Ich handele für eigene Rechnung.<br />

69<br />

Einwilligungserklärungen<br />

Einwilligung zur Datenübermittlung an die SCHUFA zu <strong>Kreditkarte</strong>nanträgen<br />

Ich willige ein, dass die <strong>Bank</strong> der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg<br />

5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung,<br />

den Abschluss und ggf. den revolvierenden Kreditrahmen sowie<br />

die Beendigung dieses <strong>Kreditkarte</strong>nvertrages übermittelt. 1<br />

Unabhängig davon wird die <strong>Bank</strong> der SCHUFA auch Daten über<br />

ihre gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln.<br />

Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1<br />

Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit<br />

nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter<br />

Interessen der <strong>Bank</strong> oder Dritter erforderlich ist und<br />

– die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich<br />

anerkannt habe oder<br />

– ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal<br />

schriftlich gemahnt worden bin, die <strong>Bank</strong> mich rechtzeitig,<br />

jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende<br />

Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet<br />

hat und ich die Forderung nicht bestritten habe oder<br />

– das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis <strong>auf</strong>grund<br />

von Zahlungsrückständen von der <strong>Bank</strong> fristlos gekündigt<br />

werden kann und die <strong>Bank</strong> mich über die bevorstehende<br />

Übermittlung unterrichtet hat.<br />

Darüber hinaus wird die <strong>Bank</strong> der SCHUFA auch Daten über<br />

sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (Konten- oder <strong>Kreditkarte</strong>nmissbrauch<br />

oder sonstiges betrügerisches Verhalten)<br />

übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />

(§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur<br />

Wahrung berechtigter Interessen der <strong>Bank</strong> oder Dritter erforderlich<br />

ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das<br />

schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss<br />

der Übermittlung überwiegt.<br />

Insoweit befreie ich die <strong>Bank</strong> zugleich vom <strong>Bank</strong>geheimnis.<br />

Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die<br />

Nutzung umfasst auch die Errechnung <strong>eine</strong>s Wahrscheinlichkeitswertes<br />

<strong>auf</strong> Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur<br />

Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten<br />

übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum<br />

und der Schweiz, um diesen Informationen zur<br />

Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen<br />

zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen,<br />

die <strong>auf</strong>grund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken<br />

tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie <strong>Kreditkarte</strong>n-<br />

und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-,<br />

Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-,<br />

Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt<br />

personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes<br />

Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde<br />

und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig<br />

ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten<br />

Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein.<br />

Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der<br />

Identität und des Alters von Personen <strong>auf</strong> Anfrage ihrer Vertragspartner,<br />

die beispielsweise Dienstleistungen im Internet<br />

anbieten.<br />

Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden<br />

gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen<br />

über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter<br />

www.m<strong>eine</strong>schufa.de abrufbar.<br />

Die postalische Adresse der SCHUFA lautet:<br />

SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640,<br />

30056 Hannover.<br />

1 Wird <strong>eine</strong> Prepaid-Karte ausgestellt, erfolgen k<strong>eine</strong> Meldungen an die SCHUFA.<br />

Datenschutzrechtlicher Hinweis:<br />

Die <strong>Bank</strong> verarbeitet und nutzt die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten auch für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder<br />

Meinungsforschung. Der Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für die vorgenannten Zwecke können Sie jederzeit<br />

widersprechen.<br />

040 00000 00 BBDE 947 ERO KRA WWW E BE 121022<br />

10 6<br />

Vereinbarungen<br />

1. Entgelte<br />

Der aktuelle Jahrespreis sowie Entgelte, z. B. für Barverfügungen und<br />

Verfügungen in fremder Währung, ergeben sich aus dem Preisaushang<br />

„Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft“ und ergänzend<br />

aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der <strong>Bank</strong>, das z. B.<br />

<strong>auf</strong> den Internetseiten der <strong>Bank</strong> eingesehen werden kann oder von ihr<br />

<strong>auf</strong> Wunsch ausgehändigt wird.<br />

2. Einwilligungserklärung für die Aufzeichnung<br />

der Telekommunikation<br />

Ich bin damit einverstanden, dass die zwischen der <strong>Bank</strong> und mir<br />

über mittelte Telefonkommunikation zu Beweiszwecken automatisch<br />

<strong>auf</strong> gezeichnet und gespeichert wird.<br />

3. Geschäftsbedingungen<br />

Es gelten die Bedingungen für die <strong>Kreditkarte</strong>n. Bei Bestellung <strong>eine</strong>r<br />

Motivkarte gelten die „Nutzungsbedingungen für die <strong>Kreditkarte</strong> als<br />

Motivkarte“. Für den SMS-Service gelten die „Bedingungen für den<br />

SMS-Service für <strong>Kreditkarte</strong>n“. Bei Anmeldung zum Online-<strong>Bank</strong>ing<br />

und/oder Telefon-<strong>Bank</strong>ing gelten die Bedingungen für den Zugang über<br />

elektronische Medien. Ergänzend gelten die Allgem<strong>eine</strong>n Geschäftsbedingungen.<br />

Die Bedingungen kann ich in den Geschäftsräumen der<br />

<strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden<br />

AG einsehen, dort ausgehändigt erhalten oder z. B. von den<br />

Internetseiten der <strong>Bank</strong> herunterladen oder ausdrucken. Ich erkenne sie<br />

hiermit ausdrücklich an.<br />

4. Versicherungsbedingungen<br />

Für <strong>eine</strong> Karte mit Versicherungsschutz gelten die zur jeweiligen Karte<br />

gehörenden Versicherungsbedingungen, die ich z. B. <strong>auf</strong> den Internetseiten<br />

der <strong>Bank</strong> einsehen und ausdrucken oder mir in den Geschäftsräumen<br />

der <strong>Bank</strong> aushändigen lassen kann. Die Versicherungsleis tungen<br />

werden bei Besitz von zwei oder mehr von der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung<br />

der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG ausgegebenen<br />

Karten nicht je Karte, sondern je Karteninhaber erbracht.<br />

5. <strong>Bank</strong>auskunft<br />

Ich ermächtige das in Abschnitt 4 „<strong>Bank</strong>verbindung“ angegebene<br />

Kreditinstitut, der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der Deutsche <strong>Bank</strong><br />

Privat- und Geschäftskunden AG die zur Ausstellung und Benutzung<br />

der beantragten Karte erforderlichen <strong>Bank</strong>auskünfte zu m<strong>eine</strong>r Bonitätsfeststellung<br />

zur erteilen.


4 | 4<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>eine</strong> <strong>Kreditkarte</strong><br />

– Hauptstadtkarte –<br />

8 4 8 1 0 0 7 0 8 4 8<br />

Filialnummer Kundennummer BLZ<br />

Wenn Sie schon Kunde sind, bitte Kundennummer eintragen.<br />

Bei gleichzeitiger Beantragung von Hauptkarte und Zusatzkarte bitte zwei getrennte Formulare verwenden.<br />

11<br />

Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz von Finanzdienstleistungen<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe<br />

von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.<br />

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch<br />

nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten<br />

gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz<br />

1 Nummer 8 bis 12 und Absatz 2 Nummer 2, 4 und 8 sowie Artikel<br />

248 § 4 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die<br />

rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

<strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der<br />

Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG<br />

Hardenbergstr. 32<br />

10623 Berlin<br />

Telefax: 030/3109 2165<br />

E-Mail: fernabsatzwiderruf.bb@berliner-bank.de<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle <strong>eine</strong>s wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />

Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.<br />

Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung<br />

sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht<br />

oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise<br />

herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies<br />

kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen<br />

für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.<br />

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von<br />

30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung<br />

Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

Besondere Hinweise<br />

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden<br />

Seiten <strong>auf</strong> Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor<br />

Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />

Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrags über <strong>eine</strong> Finanzdienstleistung<br />

sind Sie auch an <strong>eine</strong>n hinzugefügten Fernabsatzvertrag nicht<br />

mehr gebunden, wenn dieser Vertrag <strong>eine</strong> weitere Dienstleistung<br />

von uns oder <strong>eine</strong>s Dritten <strong>auf</strong> der Grundlage <strong>eine</strong>r Vereinbarung<br />

zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat.<br />

Ende der Widerrufsbelehrung<br />

12<br />

13<br />

Besondere Hinweise zur sofortigen Vertragsausführung<br />

Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass die <strong>Bank</strong> nach Annahme m<strong>eine</strong>s Vertragsantrages <strong>auf</strong> Abschluss des Vertrages, aber<br />

noch vor Abl<strong>auf</strong> der Widerrufsfrist mit der Ausführung dieses Vertrages beginnt.<br />

Unterschriften<br />

Datum<br />

Ort<br />

Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers (ggf. des Zusatzkarteninhabers)<br />

Unterschrift des Mitantragstellers (ggf. des Hauptkarteninhabers)<br />

040 00000 00 BBDE 947 ERO KRA WWW E BE 121022<br />

14<br />

Empfangsbestätigung<br />

Ich habe jeweils ein Exemplar<br />

n des Kartenantrags <strong>auf</strong> <strong>eine</strong> Hauptstadtkarte,<br />

n der Informationen zum <strong>Kreditkarte</strong>nvertrag und zum Online-/Telefon-<strong>Bank</strong>ing,<br />

n der Allgem<strong>eine</strong>n Geschäftsbedingungen,<br />

n der Bedingungen für die <strong>Kreditkarte</strong>n,<br />

n der Bedingungen für den Zugang über elektronische Medien,<br />

n des Preis- und Leistungsverzeichnisses<br />

erhalten.<br />

Datum<br />

Ort<br />

Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers (ggf. des Zusatzkarteninhabers) Unterschrift des Mitantragstellers (ggf. des Hauptkarteninhabers)


PostIdent Coupon der<br />

Deutsche Post AG<br />

1<br />

2<br />

Hinweis für Mitarbeiter der Deutsche Post AG<br />

Benutzen Sie bitte zur Identitätsfeststellung das posteigene Formular POSTIDENT® BASIC!<br />

Der Coupon dient zur Abrechnung der durchgeführten Legitimation zwischen der Deutsche Post AG und der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung<br />

der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG. Dieses Formular brauchen Sie nicht zurückzusenden.<br />

Hinweise zum Ausfüllen und Weiterleiten durch die Deutsche Post AG<br />

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen ist es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich, dass<br />

die Person/-en anhand <strong>eine</strong>s gültigen amtlichen Originalausweises (Personalausweis oder Reisepass) persönlich identifiziert wird/werden,<br />

die <strong>auf</strong> dem Formular POSTIDENT® BASIC <strong>auf</strong>geführten Daten der zu identifizierenden Person/-en festgehalten werden,<br />

die zu legitimierende/-n Person/-en in Ihrer Gegenwart <strong>eine</strong> Unterschrift <strong>auf</strong> dem Formular POSTIDENT® BASIC leistet/leisten.<br />

Wir bitten Sie,<br />

diesen vollständig ausgefüllten und von der/den Person/-en unterzeichneten Vordruck Ihrerseits zu unterschreiben und abzustempeln,<br />

den Vordruck zusammen mit dem Ihnen von der/den Person/-en übergebenen Umschlag/<strong>Antrag</strong> in <strong>eine</strong>m gesonderten Umschlag an<br />

unsere vorgegebene Anschrift zurückzusenden.<br />

POSTIDENT®<br />

BASIC<br />

der + Umschlag Rückantwort-<br />

Deutsche mit Formularen Umschlag<br />

Post AG<br />

Vielen Dank für Ihre Kooperation.<br />

040 91967 00 100427 BB DE 643 POSTIDENT<br />

06203021001<br />

Deutsche <strong>Bank</strong><br />

Privat- Geschäftskunden AG<br />

<strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Kundenservice<br />

04024 Leipzig<br />

50843161473701


1 | 5<br />

Informationen zum Hauptstadtkarten-Vertrag<br />

sowie zum Online- und Telefon-<strong>Bank</strong>ing<br />

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,<br />

bevor Sie im Fernabsatz (per Internet, Telefon, E-Mail, Telefax oder Briefverkehr) mit uns Verträge abschließen, möchten wir Ihnen gemäß den<br />

gesetzlichen Bestimmungen (§ 312 c BGB i. V. m. Art. 246 § 1 und 2 EGBGB) einige allgem<strong>eine</strong> Informationen zur <strong>Bank</strong>, zur angebotenen <strong>Bank</strong>dienstleistung<br />

und zum Vertragsschluss im Fernabsatz geben.<br />

A1<br />

Allgem<strong>eine</strong> Informationen<br />

Name und Anschrift der <strong>Bank</strong><br />

<strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der Telefon: (030) 3109 3109<br />

Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG Telefax: (030) 3109 2165<br />

Hardenbergstr. 32<br />

10623 Berlin<br />

Zuständige Filiale<br />

Die für die Geschäftsverbindung maßgebliche und zuständige Filiale ist die Filiale der <strong>Bank</strong>, die die <strong>Bank</strong> dem Kunden gesondert mitteilt.<br />

Sollte der Kunde bereits mit der <strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> in Geschäftsverbindung stehen, wird das Konto bzw. der <strong>Kreditkarte</strong>nvertrag in der Filiale geführt,<br />

in der der Kunde bereits s<strong>eine</strong> Geschäftsverbindung unterhält.<br />

Bei Vereinbarung des Online-<strong>Bank</strong>ing oder Telefon-<strong>Bank</strong>ing gilt neben der Anschrift der zuständigen Filiale nachstehende<br />

zusätzliche Anschrift der <strong>Bank</strong><br />

<strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der<br />

Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG<br />

Postfach 110403<br />

10834 Berlin<br />

Telefon: (030) 3109 3109<br />

Telefax: (030) 3109 2165<br />

Gesetzliche Vertretungsberechtigte der <strong>Bank</strong> (Vorstand)<br />

Thomas Rodermann (Sprecher), Rainer Burmester, Guido Heuveldop, Karl von Rohr<br />

Eintragung der Hauptniederlassung im Handelsregister<br />

Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main: HRB 47 141<br />

Umsatzsteueridentifizierungsnummer<br />

DE 811 907 980<br />

Hauptgeschäftstätigkeit der <strong>Bank</strong><br />

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von <strong>Bank</strong>geschäften aller Art und von damit zusammenhängenden Geschäften.<br />

Zuständige Aufsichtsbehörde<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs<strong>auf</strong>sicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt<br />

(Internet: www.bafin.de)<br />

Vertragssprache<br />

Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der L<strong>auf</strong>zeit des Vertrages ist Deutsch.<br />

Rechtsordnung und Gerichtsstand<br />

Für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der <strong>Bank</strong> gilt deutsches Recht (Nr. 6 Abs. 1 der<br />

„Allgem<strong>eine</strong>n Geschäftsbedingungen“ der <strong>Bank</strong>). Es gibt k<strong>eine</strong> vertragliche Gerichtsstandsklausel.<br />

040 91985 01 BBDE 137 INFO FERNABSATZ WWW I 121207<br />

A2<br />

Außergerichtliche Streitschlichtung<br />

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>Bank</strong> besteht die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten <strong>Bank</strong>en anzurufen. Näheres regelt die<br />

„Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen <strong>Bank</strong>gewerbe“, die <strong>auf</strong> Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die<br />

Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher <strong>Bank</strong>en e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten.<br />

Hinweis zum Bestehen <strong>eine</strong>r freiwilligen Einlagensicherung<br />

Die <strong>Bank</strong> ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher <strong>Bank</strong>en e. V. angeschlossen (vgl. Nr. 20 der Allgem<strong>eine</strong>n Geschäftsbedingungen<br />

der <strong>Bank</strong>).<br />

Informationen zu weiteren Dienstleistern<br />

Mit der <strong>Kreditkarte</strong> sind bestimmte, je nach Kartenart verschiedene Versicherungsleistungen sowie ein Reise-BuchungsService verbunden (siehe<br />

hierzu Abschnitt B, wesentliche Leistungsmerkmale). Diese Leistungen werden nicht durch die <strong>Bank</strong> erbracht, sondern durch nachstehende<br />

Versicherer bzw. Dienstleister:<br />

Für die Reiseversicherungen:<br />

Verkehrsmittel-Unfallversicherung, Verkehrsmittel-Unfallversicherung (Gold), Reise-Unfallversicherung, Reise-Rücktrittskosten-Versicherung,<br />

Notfall-Service-Versicherung und Auslandsreise-Krankenversicherung:<br />

Name und Anschrift des Dienstleisters<br />

Allianz Global Assistance per Adresse AGA International S. A., Niederlassung für Deutschland, Bahnhofstraße 16, 85609 Aschheim


2 | 5<br />

Informationen zum Hauptstadtkarten-Vertrag<br />

sowie zum Online- und Telefon-<strong>Bank</strong>ing<br />

A2<br />

Informationen zu weiteren Dienstleistern (Fortsetzung)<br />

Gesetzlicher Vertretungsberechtigter des Versicherers (Hauptbevollmächtigter der Niederlassung)<br />

Olaf Nink<br />

Für die Reiseversicherung:<br />

Mietwagen-Haftpflichtversicherung<br />

Name und Anschrift des Dienstleisters<br />

Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Königinstr. 28, 80802 München<br />

Gesetzliche Vertretungsberechtigte des Versicherers<br />

Vorstandsvorsitzender: Dr. Wolfgang Brezina<br />

Vorstandsmitglieder: Severin Moser, Karsten Crede, Dr. Karl-Walter Gutberlet, Burkhard Keese, Jens Lison, Mathias Scheuber, Dr. Walter<br />

Tesarczyk<br />

Für den Reise-BuchungsService:<br />

Name und Anschrift des Dienstleisters<br />

Urlaubsplus GmbH · Lohweg 25 · 85375 Neufahrn<br />

Gesetzliche Vertretungsberechtigte des Dienstleisters (Geschäftsführer)<br />

Michael Jenssen<br />

B1<br />

Informationen zum Hauptstadtkarten-Vertrag<br />

Wesentliche Leistungsmerkmale<br />

1. Verwendungsmöglichkeiten<br />

Mit den von der <strong>Bank</strong> ausgegebenen Hauptstadtkarten Visa Classic, Visa Gold, Visa Prepaid (gemeinsam nachfolgend „<strong>Kreditkarte</strong>“) kann der<br />

Karteninhaber im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland im Rahmen des VISA-Verbundes<br />

■ bei Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und<br />

■ darüber hinaus als weitere Dienstleistung an Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten – dort zusätzlich gegen Vorlage <strong>eine</strong>s Ausweispapiers<br />

– Bargeld beziehen (Bargeldservice); über die Höchstbeträge beim Bezug von Bargeld wird die <strong>Bank</strong> den Karteninhaber gesondert<br />

unterrichten.<br />

Für Verfügungen mit <strong>eine</strong>r Hauptstadtkarte Visa Prepaid muss zuvor, wie von der <strong>Bank</strong> gesondert vorgegeben, unter Angabe ihrer 16-stelligen<br />

Kartennummer ein entsprechendes Guthaben <strong>auf</strong> das Kartenkonto überwiesen worden sein.<br />

2. Zusätzliche Leistungen<br />

Mit der <strong>Kreditkarte</strong> sind zzt. zusätzlich folgende Leistungen verbunden:<br />

■ Reise-BuchungsService<br />

In Abhängigkeit von der Kartenart sind folgende weiteren Leistungen mit der Karte verbunden:<br />

2.1 Hauptstadtkarte Visa Classic, Hauptstadtkarte Visa Prepaid<br />

■ Verkehrsmittel-Unfallversicherung, sofern das Verkehrsmittel mit der <strong>Kreditkarte</strong> bezahlt wurde.<br />

040 91985 01 BBDE 137 INFO FERNABSATZ WWW I 121207<br />

2.2 Hauptstadtkarte Visa Gold<br />

■ Verkehrsmittel-Unfallversicherung (Gold), sofern das Verkehrsmittel mit der <strong>Kreditkarte</strong> bezahlt wurde.<br />

■ Reise-Unfallversicherung, sofern die Reise mit der <strong>Kreditkarte</strong> bezahlt wurde.<br />

■ Auslandsreise-Krankenversicherung, unabhängig vom Einsatz der <strong>Kreditkarte</strong>.<br />

■ Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, sofern die Reise mit der <strong>Kreditkarte</strong> bezahlt wurde.<br />

■ Mietwagen-Haftpflichtversicherung, sofern das Mietfahrzeug mit der <strong>Kreditkarte</strong> bezahlt wurde.<br />

■ Notfall-Service, unabhängig vom Einsatz der <strong>Kreditkarte</strong>.<br />

Preise<br />

Die <strong>Kreditkarte</strong>npreise ergeben sich aus dem Kapitel B des „Preis- und Leistungsverzeichnisses“. Die Möglichkeit zur Anpassung der Entgelte ist<br />

in Nr. 10 der „Bedingungen für die <strong>Kreditkarte</strong>n“ geregelt.<br />

Hinweis <strong>auf</strong> vom Kunden zu zahlende Steuern<br />

Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen.<br />

Zusätzliche Telekommunikationskosten<br />

Es fallen k<strong>eine</strong> zusätzlichen Telekommunikationskosten an.<br />

Leistungsvorbehalt<br />

K<strong>eine</strong>r.


3 | 5<br />

Informationen zum Hauptstadtkarten-Vertrag<br />

sowie zum Online- und Telefon-<strong>Bank</strong>ing<br />

B1<br />

Informationen zum Hauptstadtkarten-Vertrag (Fortsetzung)<br />

Zahlung und Erfüllung des Vertrages<br />

1. Jahrespreis<br />

Der Jahrespreis für die <strong>Kreditkarte</strong> wird jährlich im Voraus dem <strong>Kreditkarte</strong>nkonto des Kunden belastet.<br />

2. Verpflichtung der <strong>Bank</strong><br />

Die <strong>Bank</strong> erfüllt ihre Zahlungsverpflichtung durch Zahlung im Rahmen des VISA-Verbundes an ein Vertragsunternehmen oder durch Auszahlung<br />

an den Kunden an <strong>eine</strong>m Geldausgabeautomaten oder <strong>eine</strong>r Kasse <strong>eine</strong>s Kreditinstituts. Sie wird die hieraus resultierenden Aufwendungen<br />

mindestens einmal monatlich zusammen mit den Beträgen aus der Inanspruchnahme des Bargeldservice in Rechnung stellen.<br />

3. Zahlungsverpflichtung des Kunden<br />

Der Karteninhaber ist zur Erstattung der der <strong>Bank</strong> aus der Nutzung der <strong>Kreditkarte</strong> entstandenen Aufwendungen verpflichtet. Der Betrag ist bei<br />

gesammelter Umsatzabrechnung fällig, nachdem die <strong>Bank</strong> dem Karteninhaber <strong>eine</strong> Abrechnung zugesandt hat. Im Falle <strong>eine</strong>r Hauptstadtkarte<br />

Visa Prepaid erfolgt der Ausgleich über das <strong>auf</strong> dem Kartenkonto vorgehaltene Guthaben. Sollte dies, z. B. <strong>auf</strong>grund von angefallenen Entgelten,<br />

nicht ausreichen, wird der Differenzbetrag dem vom Karteninhaber vorgegebenen <strong>Bank</strong>konto belastet.<br />

Die Erstattungspflicht besteht nur dann nicht, wenn <strong>eine</strong> wirksame Forderung des Vertragsunternehmens nicht begründet wurde. Der Karteninhaber<br />

hat sonstige Reklamationen aus s<strong>eine</strong>m Verhältnis zu dem Vertragsunternehmen unmittelbar mit dem Unternehmen zu klären. Die Zahlungsverpflichtung<br />

des Karteninhabers bleibt hiervon unberührt. Einwendungen können grundsätzlich nach Abl<strong>auf</strong> von 60 Tagen ab dem Eingangsdatum<br />

des Umsatzbeleges gegenüber dem Vertragsunternehmen nicht mehr wirksam geltend gemacht werden. Hierzu müssen diese<br />

spätestens zwei Wochen vor Abl<strong>auf</strong> dieser Frist der <strong>Bank</strong> vorliegen.<br />

Vertragliche Kündigungsregeln<br />

1. Kündigungsrecht des Karteninhabers<br />

Der Karteninhaber kann den <strong>Kreditkarte</strong>nvertrag jederzeit ohne Einhaltung <strong>eine</strong>r Kündigungsfrist kündigen.<br />

2. Kündigungsrecht der <strong>Bank</strong><br />

Die <strong>Bank</strong> kann den <strong>Kreditkarte</strong>nvertrag unter Einhaltung <strong>eine</strong>r angemessenen, mindestens zweimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Die<br />

<strong>Bank</strong> wird den <strong>Kreditkarte</strong>nvertrag mit <strong>eine</strong>r längeren Kündigungsfrist kündigen, wenn dies unter Berücksichtigung der berechtigten Belange<br />

des Karteninhabers geboten ist. Die <strong>Bank</strong> kann den <strong>Kreditkarte</strong>nvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die<br />

Fortsetzung des <strong>Kreditkarte</strong>nvertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die <strong>Bank</strong><br />

unzumut bar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karteninhaber unrichtige Angaben über s<strong>eine</strong> Vermögenslage gemacht<br />

hat und die <strong>Bank</strong> hier<strong>auf</strong> die Entscheidung über den Abschluss des <strong>Kreditkarte</strong>nvertrages gestützt hat oder wenn <strong>eine</strong> wesentliche Verschlechterung<br />

s<strong>eine</strong>r Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten aus dem <strong>Kreditkarte</strong>nvertrag<br />

gegenüber der <strong>Bank</strong> gefährdet ist.<br />

3. Folgen der Kündigung<br />

Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die <strong>Kreditkarte</strong> nicht mehr benutzt werden. Sie ist unverzüglich und un<strong>auf</strong>gefordert an die <strong>Bank</strong><br />

zurückzugeben.<br />

Mindestl<strong>auf</strong>zeit des Vertrages<br />

Eine Mindestl<strong>auf</strong>zeit besteht nicht.<br />

Sonstige Rechte und Pflichten von <strong>Bank</strong> und Kunde<br />

Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen <strong>Bank</strong> und Kunde sind in den „Allgem<strong>eine</strong>n Geschäftsbedingungen“ der <strong>Bank</strong><br />

beschrieben.<br />

Daneben gelten die „Bedingungen für die <strong>Kreditkarte</strong>n“, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen „Allgem<strong>eine</strong>n Geschäftsbedingungen“<br />

enthalten können, und die „Nutzungsbedingungen für die <strong>Kreditkarte</strong> als MotivKarte der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG“, sofern<br />

<strong>eine</strong> solche beantragt wird.<br />

040 91985 01 BBDE 137 INFO FERNABSATZ WWW I 121207<br />

B2<br />

Maßgeblich für die mit der Karte verbundenen Versicherungen (s. A2 und B1) sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen, die – wie alle anderen<br />

Bedingungen auch – z. B. <strong>auf</strong> der Homepage der <strong>Bank</strong>, www.berliner-bank.de, einseh- und ausdruckbar sind und von jeder Filiale gerne<br />

ausgehändigt werden.<br />

Vorgenannte Bedingungen stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />

Die <strong>Bank</strong> ist berechtigt, den Karteninhaber bei Kenntnis s<strong>eine</strong>r Mobilfunk-Rufnummer per Kurzmitteilung (SMS) über mit s<strong>eine</strong>r Hauptstadtkarte<br />

bzw. deren Daten getätigte Umsätze, insbesondere im Falle <strong>eine</strong>r Auffälligkeit, zu informieren, um deren Ordnungsmäßigkeit festzustellen.<br />

Solche SMS-Nachrichten haben rein informellen Charakter; rechtsverbindlich sind allein die Angaben <strong>auf</strong> der <strong>Kreditkarte</strong>n-Umsatzabrechnung.<br />

Informationen zum Online-<strong>Bank</strong>ing und Telefon-<strong>Bank</strong>ing<br />

Wesentliche Leistungsmerkmale des Online-<strong>Bank</strong>ing<br />

Durch den Abschluss der Teilnahmevereinbarung zum Online-<strong>Bank</strong>ing ist der Kunde grundsätzlich zur Abwicklung s<strong>eine</strong>r <strong>Bank</strong>geschäfte per<br />

Internet und HBCI (nachfolgend auch „Online-<strong>Bank</strong>ing“ genannt) berechtigt. Der Umfang der <strong>Bank</strong>geschäfte, die der Kunde per Online-<strong>Bank</strong>ing<br />

abwickeln kann, richtet sich im Übrigen nach den zwischen Kunde und <strong>Bank</strong> getroffenen einzelnen Produktvereinbarungen (z. B. <strong>eine</strong>m mit ihm<br />

geschlossenen Kontovertrag).<br />

Sofern mit dem Kunden ein Depotvertrag geschlossen ist, kann er auch <strong>auf</strong> dieser Basis Wertpapiergeschäfte per Online-<strong>Bank</strong>ing in dem mit ihm<br />

vereinbarten Umfang (z. B. Risikoklasse) abwickeln.


4 | 5<br />

Informationen zum Hauptstadtkarten-Vertrag<br />

sowie zum Online- und Telefon-<strong>Bank</strong>ing<br />

B2<br />

Informationen zum Online-<strong>Bank</strong>ing und Telefon-<strong>Bank</strong>ing (Fortsetzung)<br />

Folgende Dienstleistungen sind vom Online-<strong>Bank</strong>ing erfasst:<br />

■ Inlandsüberweisungen<br />

■ Auslandsüberweisungen<br />

■ Dauer<strong>auf</strong>träge einrichten, ändern und löschen<br />

■ Onlinelimitänderungen<br />

■ Adressdatenaktualisierung<br />

■ Abruf von Kontodaten<br />

■ Wertpapier-(Ver-)Käufe<br />

■ Abruf von Depotdaten<br />

■ Abschlüsse von Konto-, Spar- und <strong>Kreditkarte</strong>nprodukten<br />

■ Abruf von <strong>Kreditkarte</strong>ndaten<br />

Für die Online-<strong>Bank</strong>geschäfte des Kunden gibt es die Sicherheitssysteme mit persönlicher Identifikationsnummer (PIN) und Transaktionsnummern<br />

(TAN) der <strong>Bank</strong>, das so genannte PIN-/TAN-Verfahren. Die 5-stellige PIN kann durch <strong>eine</strong> individuelle Wunsch-PIN ersetzt werden. Für die Autorisierung<br />

von Transaktionen kann wahlweise das iTAN-Verfahren (es wird <strong>eine</strong> Liste mit indizierten TAN bereitgestellt) oder das mobileTAN-Verfahren<br />

(die TAN wird <strong>auf</strong> Anforderung per SMS an die hinterlegte Mobilfunknummer versandt) genutzt werden. Im Internet wird bei der Übertragung<br />

zusätzlich zum PIN-/TAN-Verfahren <strong>eine</strong> SSL-Verschlüsselung eingesetzt, die die Daten des Kunden vor dem Zugriff Dritter schützt.<br />

Alternativ oder zusätzlich zum PIN-/TAN-Verfahren kann der Kunde die Online-<strong>Bank</strong>ing-Anwendungen auch mit WebSign nutzen. Hierbei handelt<br />

es sich um <strong>eine</strong> chipkartenbasierte Lösung zur Sicherung der einzelnen Transaktionen. Die Chipkarte ist durch <strong>eine</strong> Geheimzahl gegen unbefugte<br />

Nutzung gesichert. Das dafür benötigte Chipkartenlesegerät kann der Kunde bei der <strong>Bank</strong> erwerben.<br />

Wesentliche Leistungsmerkmale des Telefon-<strong>Bank</strong>ing<br />

Bei Vereinbarung des Telefon-<strong>Bank</strong>ing kann der Kunde <strong>eine</strong> Reihe s<strong>eine</strong>r <strong>Bank</strong>geschäfte an 7 Tagen in der Woche und 24 Stunden am Tag<br />

telefonisch erledigen, z. B.<br />

■ Generelle Informationen zum Produkt- und Serviceangebot abrufen,<br />

■ Zahlungsverkehr und Wertpapiergeschäfte abwickeln und<br />

■ Spar-, Anlage- und Depotprodukte abschließen.<br />

Zur Abwicklung der telefonischen <strong>Bank</strong>geschäfte über das Telefon-<strong>Bank</strong>ing erhält der Kunde <strong>eine</strong> 5-stellige Telefon-PIN, die durch <strong>eine</strong> individuelle<br />

Wunsch-PIN ersetzt werden kann.<br />

Preise<br />

Die Teilnahme am Online-<strong>Bank</strong>ing und Telefon-<strong>Bank</strong>ing ist derzeit kostenlos. Der Preis für den Versand <strong>eine</strong>r angeforderten mobileTAN per SMS<br />

ergibt sich aus Kapitel A7 des aktuellen „Preis- und Leistungsverzeichnisses“.<br />

Für die Ausstellung der WebSign Chipkarte fallen einmalig 10,– EUR an. Das Chipkartenlesegerät kostet 58,– EUR.<br />

Hinweis <strong>auf</strong> vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten<br />

a) Steuern: K<strong>eine</strong>.<br />

b) Die Kosten für die ihm seitens des Internet-Providers in Rechnung gestellten Verbindungen sowie sonstige eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche,<br />

Porti) hat der Kunde selbst zu tragen.<br />

Zusätzliche Telekommunikationskosten<br />

Es fallen k<strong>eine</strong> zusätzlichen Telekommunikationskosten an.<br />

Leistungsvorbehalt<br />

K<strong>eine</strong>r.<br />

Zahlung und Erfüllung des Vertrages<br />

Zahlung<br />

Entfällt.<br />

040 91985 01 BBDE 137 INFO FERNABSATZ WWW I 121207<br />

Erfüllung<br />

Die <strong>Bank</strong> erfüllt ihre Verpflichtung zur Erreichbarkeit dadurch, dass sie zu den für das jeweilige Angebot dem Kunden mitgeteilten Zeiten grundsätzlich<br />

erreichbar ist. Ein Anspruch dar<strong>auf</strong>, jederzeit online und/oder telefonisch erreichbar zu sein, besteht hingegen nicht.<br />

Im Übrigen gelten für die Erfüllung der Vereinbarungen über den Zugang zur <strong>Bank</strong> über Telefon und Online-Service durch <strong>Bank</strong> und Kunden die<br />

„Bedingungen für den Zugang zur Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG über elektronische Medien“.<br />

Vertragliche Kündigungsregeln<br />

Die Teilnahme am Online-<strong>Bank</strong>ing oder Telefon-<strong>Bank</strong>ing kann der Kunde jederzeit formlos kündigen. Es gelten die in Nr. 18 und 19 der<br />

„Allgem<strong>eine</strong>n Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die <strong>Bank</strong> festgelegten Kündigungsregeln.<br />

Mindestl<strong>auf</strong>zeit des Vertrages<br />

Eine Mindestl<strong>auf</strong>zeit besteht nicht.<br />

Sonstige Rechte und Pflichten von <strong>Bank</strong> und Kunde<br />

Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen <strong>Bank</strong> und Kunden sind in den „Allgem<strong>eine</strong>n Geschäftsbedingungen“ der <strong>Bank</strong><br />

beschrieben. Die Grundregeln für die Teilnahme am Online-<strong>Bank</strong>ing und/oder Telefon-<strong>Bank</strong>ing zwischen <strong>Bank</strong> und Kunde sind in den „Bedingungen<br />

für den Zugang zur Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG über elektronische Medien“ sowie den „Bedingungen für den<br />

Electronic Broking Service (EBS)“ beschrieben.<br />

Vorgenannte Bedingungen stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.


5 | 5<br />

Informationen zum Hauptstadtkarten-Vertrag<br />

sowie zum Online- und Telefon-<strong>Bank</strong>ing<br />

C<br />

Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages<br />

Informationen über das Zustandekommen des Fernabsatzvertrages<br />

Der Kunde gibt gegenüber der <strong>Bank</strong> ein ihn bindendes Angebot <strong>auf</strong> Abschluss des Hauptstadtkarten-Vertrages sowie ggf. der Teilnahmevereinbarung<br />

zum Online- und/oder Telefon-<strong>Bank</strong>ing ab, indem er den ausgefüllten und unterzeichneten „<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>eine</strong> Hauptstadtkarte“ an die <strong>Bank</strong><br />

übermittelt und dieser ihr zugeht. Der Hauptstadtkarten-Vertrag sowie die Teilnahmevereinbarung zum Online- und/oder Telefon-<strong>Bank</strong>ing kommen<br />

zustande, wenn die <strong>Bank</strong> dem Kunden nach der gegebenenfalls erforderlichen Legitimationsprüfung die Annahme des Vertrages durch die<br />

Übersendung der Hauptstadtkarte erklärt bzw. das Zustandekommen der Teilnahmevereinbarung zum Online- und/oder Telefon-<strong>Bank</strong>ing bestätigt.<br />

Voraussetzung für die Annahme des Vertrages ist, dass der <strong>Bank</strong> alle erforderlichen Unterlagen – einschließlich der Empfangsbestätigung<br />

dieser Information – vorliegen.<br />

Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz von Finanzdienstleistungen<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe<br />

von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.<br />

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch<br />

nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten<br />

gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz<br />

1 Nummer 8 bis 12 und Absatz 2 Nummer 2, 4 und 8 sowie<br />

Artikel 248 § 4 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />

genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist<br />

zu richten an:<br />

<strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der<br />

Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG<br />

Hardenbergstr. 32<br />

10623 Berlin<br />

Telefax: (030) 3109 2165<br />

E-Mail: fernabsatzwiderruf.bb@berliner-bank.de<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle <strong>eine</strong>s wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />

Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen<br />

(z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung<br />

sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise<br />

nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise<br />

herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.<br />

Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen<br />

für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen<br />

müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb<br />

von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der<br />

Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

Besondere Hinweise<br />

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden<br />

Seiten <strong>auf</strong> Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor<br />

Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />

Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrags über <strong>eine</strong> Finanzdienstleistung<br />

sind Sie auch an <strong>eine</strong>n hinzugefügten Fernabsatzvertrag nicht<br />

mehr gebunden, wenn dieser Vertrag <strong>eine</strong> weitere Dienstleistung<br />

von uns oder <strong>eine</strong>s Dritten <strong>auf</strong> der Grundlage <strong>eine</strong>r Vereinbarung<br />

zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat.<br />

Ende der Widerrufsbelehrung<br />

Besondere Hinweise zur sofortigen Vertragsausführung<br />

Die <strong>Bank</strong> wird sofort nach Annahme des Hauptstadtkarten-Vertrages bzw. der Teilnahmevereinbarung zum Online- und/oder Telefon-<strong>Bank</strong>ing und<br />

noch vor Abl<strong>auf</strong> der Widerrufsfrist mit der Ausführung des jeweiligen Vertrages beginnen, wenn der Kunde hierzu s<strong>eine</strong> ausdrückliche Zustimmung<br />

erteilt. Die ausdrückliche Zustimmung holt die <strong>Bank</strong> bei Vertragsunterzeichnung ein.<br />

Gültigkeitsdauer dieser Informationen<br />

Diese Information (Stand: 01/2013) gilt bis <strong>auf</strong> Weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihre<br />

<strong>Berliner</strong> <strong>Bank</strong> Niederlassung der<br />

Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG<br />

040 91985 01 BBDE 137 INFO FERNABSATZ WWW I 121207


Allgem<strong>eine</strong> Geschäftsbedingungen<br />

Stand Mai 2012<br />

040 22222 00 120522<br />

Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und<br />

Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und Geschäftskunden AG<br />

(nachfolgend einheitlich „<strong>Bank</strong>“)<br />

1. Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen<br />

und der Sonder bedingungen für einzelne<br />

Geschäftsbeziehungen<br />

(1) Geltungsbereich<br />

Die Allgem<strong>eine</strong>n Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte<br />

Geschäftsverbindung zwi schen dem Kunden und<br />

den inländischen Geschäftsstellen der <strong>Bank</strong> (im Folgenden<br />

<strong>Bank</strong> genannt). Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen<br />

(zum Beispiel für das Wert papier geschäft, den Zahlungsverkehr<br />

und für den Sparverkehr) Sonder bedingungen,<br />

die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgem<strong>eine</strong>n<br />

Geschäfts bedingungen ent halten; sie werden bei der Kontoeröffnung<br />

oder bei Erteilung <strong>eine</strong>s Auftra ges mit dem Kunden<br />

vereinbart. Unterhält der Kunde auch Geschäftsverbindungen<br />

zu ausländischen Geschäfts stellen, sichert das Pfandrecht der<br />

<strong>Bank</strong> (Nr. 14 dieser Geschäftsbe dingungen) auch die Ansprüche<br />

dieser auslän dischen Geschäftsstellen.<br />

(2) Änderungen<br />

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen<br />

werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor<br />

dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform<br />

angeboten. Hat der Kunde mit der <strong>Bank</strong> im Rahmen der<br />

Geschäftsbeziehung <strong>eine</strong>n elektronischen Kommunikationsweg<br />

vereinbart (z. B. das Online-<strong>Bank</strong>ing), können die Änderungen<br />

auch <strong>auf</strong> diesem Wege ange boten werden. Die Zustimmung<br />

des Kunden gilt als erteilt, wenn er s<strong>eine</strong> Ablehnung nicht vor<br />

dem vorge schlagenen Zeitpunkt des Wirksam werdens der Änderungen<br />

angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird<br />

ihn die <strong>Bank</strong> in ihrem Angebot besonders hinweisen.<br />

Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten<br />

(z. B. Über weisungs bedingungen) angeboten,<br />

kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungs diensterahmen<br />

vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />

der Ände rungen auch fristlos und kostenfrei<br />

kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die <strong>Bank</strong> in<br />

ihrem Angebot besonders hin wei sen.<br />

2. <strong>Bank</strong>geheimnis und <strong>Bank</strong>auskunft<br />

(1) <strong>Bank</strong>geheimnis<br />

Die <strong>Bank</strong> ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen<br />

Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis<br />

erlangt (<strong>Bank</strong>geheimnis).<br />

Informationen über den Kunden darf die <strong>Bank</strong> nur weitergeben,<br />

wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde<br />

eingewilligt hat oder die <strong>Bank</strong> zur Erteilung <strong>eine</strong>r <strong>Bank</strong>auskunft<br />

befugt ist.<br />

(2) <strong>Bank</strong>auskunft<br />

Eine <strong>Bank</strong>auskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen<br />

und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des<br />

Kunden, s<strong>eine</strong> Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige<br />

Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depotoder<br />

sonstige der <strong>Bank</strong> anvertraute Vermögenswerte sowie<br />

Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden<br />

nicht gemacht.<br />

(3) Voraussetzungen für die Erteilung <strong>eine</strong>r <strong>Bank</strong>auskunft<br />

Die <strong>Bank</strong> ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister<br />

eingetragene K<strong>auf</strong>leute <strong>Bank</strong>auskünfte zu erteilen, sofern<br />

sich die Anfrage <strong>auf</strong> ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht.<br />

Die <strong>Bank</strong> erteilt jedoch k<strong>eine</strong> Auskünfte, wenn ihr <strong>eine</strong> anders<br />

lautende Weisung des Kunden vorliegt. <strong>Bank</strong>auskünfte über<br />

andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen,<br />

erteilt die <strong>Bank</strong> nur dann, wenn diese generell oder im<br />

Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine <strong>Bank</strong>auskunft<br />

wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse<br />

an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein<br />

Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange<br />

des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen.<br />

(4) Empfänger von <strong>Bank</strong>auskünften<br />

<strong>Bank</strong>auskünfte erteilt die <strong>Bank</strong> nur eigenen Kunden sowie anderen<br />

Kreditinstituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden.<br />

3. Haftung der <strong>Bank</strong>; Mitverschulden des Kunden<br />

(1) Haftungsgrundsätze<br />

Die <strong>Bank</strong> haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes<br />

Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung<br />

ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen<br />

für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige<br />

Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen<br />

vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten<br />

(zum Beispiel durch Verletzung der in Nr. 11 dieser Geschäftsbedingungen<br />

<strong>auf</strong>geführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung<br />

<strong>eine</strong>s Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den<br />

Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang <strong>Bank</strong><br />

und Kunde den Schaden zu tragen haben.<br />

(2) Weitergeleitete Aufträge<br />

Wenn ein Auftrag s<strong>eine</strong>m Inhalt nach typischerweise in der<br />

Form ausgeführt wird, dass die <strong>Bank</strong> <strong>eine</strong>n Dritten mit der weiteren<br />

Erledigung betraut, erfüllt die <strong>Bank</strong> den Auftrag dadurch,<br />

dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet<br />

(weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft zum Beispiel die Einholung<br />

von <strong>Bank</strong>auskünften bei anderen Kreditinstituten oder die<br />

Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Ausland.<br />

In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der <strong>Bank</strong> <strong>auf</strong> die<br />

sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.<br />

(3) Störung des Betriebs<br />

Die <strong>Bank</strong> haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt,<br />

Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von<br />

ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik,<br />

Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand<br />

im In- oder Ausland) eintreten.<br />

4. Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden<br />

Der Kunde kann gegen Forderungen der <strong>Bank</strong> nur <strong>auf</strong>rechnen,<br />

wenn s<strong>eine</strong> Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt<br />

sind.<br />

5. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden<br />

Nach dem Tod des Kunden kann die <strong>Bank</strong> zur Klärung der Verfügungsberechtigung<br />

die Vorlegung <strong>eine</strong>s Erbscheins, <strong>eine</strong>s<br />

Testamentsvollstreckerzeugnisses oder weiterer hierfür notwendiger<br />

Unterlagen verlangen; fremdsprachige Urkunden<br />

sind <strong>auf</strong> Verlangen der <strong>Bank</strong> in deutscher Übersetzung vorzu-


040 22222 00 120522<br />

legen. Die <strong>Bank</strong> kann <strong>auf</strong> die Vorlage <strong>eine</strong>s Erbscheins oder<br />

<strong>eine</strong>s Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr<br />

<strong>eine</strong> Ausfertigung oder <strong>eine</strong> beglaubigte Abschrift der letztwilligen<br />

Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift<br />

vorgelegt wird. Die <strong>Bank</strong> darf denjenigen,<br />

der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als<br />

Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere<br />

mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der<br />

<strong>Bank</strong> bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach<br />

Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt<br />

ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit<br />

nicht bekannt geworden ist.<br />

6. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei k<strong>auf</strong>männischen<br />

und öffentlich-rechtlichen Kunden<br />

(1) Geltung deutschen Rechts<br />

Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der<br />

<strong>Bank</strong> gilt deutsches Recht.<br />

(2) Gerichtsstand für Inlandskunden<br />

Ist der Kunde ein K<strong>auf</strong>mann und ist die streitige Geschäftsbeziehung<br />

dem Betrieb s<strong>eine</strong>s Handelsgewerbes zuzurechnen, so<br />

kann die <strong>Bank</strong> diesen Kunden an dem für die kontoführende<br />

Stelle zuständigen Gericht oder bei <strong>eine</strong>m anderen zuständigen<br />

Gericht verklagen; dasselbe gilt für <strong>eine</strong> juristische Person des<br />

öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen.<br />

Die <strong>Bank</strong> selbst kann von diesen Kunden nur an dem für<br />

die kontoführende Stelle zuständigen Gericht verklagt werden.<br />

(3) Gerichtsstand für Auslandskunden<br />

Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Kunden, die im<br />

Ausland <strong>eine</strong> vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben,<br />

sowie für ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischen<br />

Personen des öffentlichen Rechts oder mit <strong>eine</strong>m inländischen<br />

öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbar<br />

sind.<br />

Kontoführung<br />

7. Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten<br />

(Konten in l<strong>auf</strong>ender Rechnung)<br />

(1) Erteilung der Rechnungsabschlüsse<br />

Die <strong>Bank</strong> erteilt bei <strong>eine</strong>m Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas<br />

anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende <strong>eine</strong>s Kalenderquartals<br />

<strong>eine</strong>n Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum<br />

entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich<br />

der Zinsen und Ent gelte der <strong>Bank</strong>) verrechnet. Die <strong>Bank</strong> kann<br />

<strong>auf</strong> den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nr. 12<br />

dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden<br />

ander weitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen.<br />

(2) Frist für Einwendungen; Genehmigung durch Schweigen<br />

Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit<br />

<strong>eine</strong>s Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens vor<br />

Abl<strong>auf</strong> von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben;<br />

macht er s<strong>eine</strong> Einwendungen in Textform geltend, genügt die<br />

Absen dung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen<br />

rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese<br />

Folge wird die <strong>Bank</strong> bei Erteilung des Rechnungsabschlusses<br />

beson ders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Fristabl<strong>auf</strong><br />

<strong>eine</strong> Berichtigung des Rechnungs abschlusses verlangen, muss<br />

dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder<br />

<strong>eine</strong> ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.<br />

8. Storno- und Berichtigungsbuchungen der <strong>Bank</strong><br />

(1) Vor Rechnungsabschluss<br />

Fehlerhafte Gutschriften <strong>auf</strong> Kontokorrentkonten (zum Beispiel<br />

wegen <strong>eine</strong>r falschen Kontonummer) darf die <strong>Bank</strong> bis zum<br />

nächsten Rechnungsabschluss durch <strong>eine</strong> Belastungsbuchung<br />

rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch<br />

gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann<br />

in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden,<br />

dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.<br />

(2) Nach Rechnungsabschluss<br />

Stellt die <strong>Bank</strong> <strong>eine</strong> fehlerhafte Gutschrift erst nach <strong>eine</strong>m<br />

Rechnungsabschluss fest und steht ihr ein Rückzahlungsanspruch<br />

gegen den Kunden zu, so wird sie in Höhe ihres Anspruchs<br />

sein Konto belasten (Berichtigungsbuchung). Erhebt<br />

der Kunde gegen die Berichtigungsbuchung Einwendungen,<br />

so wird die <strong>Bank</strong> den Betrag dem Konto wieder gutschreiben<br />

und ihren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend machen.<br />

(3) Information des Kunden; Zinsberechnung<br />

Über Storno- und Berichtigungsbuchungen wird die <strong>Bank</strong> den<br />

Kunden unverzüglich unterrichten. Die Buchungen nimmt die<br />

<strong>Bank</strong> hinsichtlich der Zinsberechnung rückwirkend zu dem Tag<br />

vor, an dem die fehlerhafte Buchung durchgeführt wurde.<br />

9. Einzugs<strong>auf</strong>träge<br />

(1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung<br />

Schreibt die <strong>Bank</strong> den Gegenwert von Schecks und Lastschriften<br />

schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter<br />

dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn<br />

diese bei der <strong>Bank</strong> selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere<br />

Papiere mit dem Auftrag ein, von <strong>eine</strong>m Zahlungspflichtigen<br />

<strong>eine</strong>n Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinssch<strong>eine</strong>),<br />

und erteilt die <strong>Bank</strong> über den Betrag <strong>eine</strong> Gutschrift,<br />

so steht diese unter dem Vorbe halt, dass die <strong>Bank</strong> den Betrag<br />

erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften<br />

und anderen Papiere bei der <strong>Bank</strong> selbst zahlbar sind.<br />

Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält<br />

die <strong>Bank</strong> den Betrag aus dem Einzugs<strong>auf</strong>trag nicht, macht die<br />

<strong>Bank</strong> die Vorbehalts gutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig<br />

davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungs abschluss<br />

erteilt wurde.<br />

(2) Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellter<br />

Schecks<br />

Einzugsermächtigungs- und Abbuchungs<strong>auf</strong>tragslastschriften<br />

sowie Schecks sind einge löst, wenn die Belastungsbuchung<br />

nicht spätestens am zweiten <strong>Bank</strong>arbeitstag 1 nach ihrer Vornahme<br />

rückgängig gemacht wird. Für Lastschriften aus anderen<br />

Verfahren gelten die Einlösungsregeln in den hierfür<br />

vereinbarten Sonderbedingungen. Bar schecks sind bereits mit<br />

Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch<br />

schon dann eingelöst, wenn die <strong>Bank</strong> im Einzelfall <strong>eine</strong> Bezahltmeldung<br />

absendet. Schecks, die über die Abrechnungsstelle<br />

der Bundes bank vorge legt werden, sind eingelöst, wenn sie<br />

nicht bis zu dem von der Bundes bank festgesetzten Zeitpunkt<br />

zurück gegeben werden.<br />

1 <strong>Bank</strong>arbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember.


040 22222 00 120522<br />

10. Fremdwährungsgeschäfte und Risiken bei Fremdwährungskonten<br />

(1) Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten<br />

Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an<br />

den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung<br />

bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben <strong>auf</strong><br />

Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zulasten<br />

des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung<br />

von <strong>Bank</strong>en im Heimatland der Währung abgewickelt,<br />

wenn sie die <strong>Bank</strong> nicht vollständig innerhalb des eigenen<br />

Hauses ausführt.<br />

(2) Gutschriften bei Fremdwährungsgeschäften mit dem Kunden<br />

Schließt die <strong>Bank</strong> mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel<br />

ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung<br />

<strong>eine</strong>s Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre<br />

Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift <strong>auf</strong> dem Konto<br />

des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes<br />

vereinbart ist.<br />

(3) Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch die<br />

<strong>Bank</strong><br />

Die Verpflichtung der <strong>Bank</strong> zur Ausführung <strong>eine</strong>r Verfügung<br />

zulasten <strong>eine</strong>s Fremdwährungsguthabens (Abs. 1) oder zur Erfüllung<br />

<strong>eine</strong>r Fremdwährungsverbindlichkeit (Abs. 2) ist in dem<br />

Umfang und solange ausgesetzt, wie die <strong>Bank</strong> in der Währung,<br />

<strong>auf</strong> die das Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit<br />

lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse<br />

im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen<br />

kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder<br />

Ereignisse andauern, ist die <strong>Bank</strong> auch nicht zu <strong>eine</strong>r Erfüllung<br />

an <strong>eine</strong>m anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in<br />

<strong>eine</strong>r anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung<br />

von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der <strong>Bank</strong><br />

zur Ausführung <strong>eine</strong>r Verfügung zulasten <strong>eine</strong>s Fremdwährungsguthabens<br />

ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die<br />

<strong>Bank</strong> vollständig im eigenen Haus ausführen kann. Das Recht<br />

des Kunden und der <strong>Bank</strong>, fällige gegenseitige Forderungen in<br />

derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den<br />

vorstehenden Regelungen unberührt.<br />

(4) Wechselkurs<br />

Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften<br />

ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis.<br />

Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.<br />

Mitwirkungspflichten des Kunden<br />

11. Mitwirkungspflichten des Kunden<br />

(1) Mitteilung von Änderungen<br />

Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist<br />

es erforderlich, dass der Kunde der <strong>Bank</strong> Änderungen s<strong>eine</strong>s<br />

Namens und s<strong>eine</strong>r Anschrift sowie das Erlöschen oder die<br />

Ände rung <strong>eine</strong>r gegenüber der <strong>Bank</strong> erteilten Vertretungsmacht<br />

(insbesondere <strong>eine</strong>r Voll macht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht<br />

besteht auch dann, wenn die Ver tretungs macht<br />

in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister)<br />

einge tragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses<br />

Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende<br />

gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus<br />

dem Geld wäschegesetz, ergeben.<br />

(2) Klarheit von Aufträgen<br />

Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen.<br />

Nicht ein deutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur<br />

Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem<br />

hat der Kunde bei Aufträgen <strong>auf</strong> die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

s<strong>eine</strong>r Angaben, insbesondere der Kontonummer und<br />

<strong>Bank</strong>leitzahl oder IBAN 2 und BIC 3 sowie der Währung zu achten.<br />

Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von<br />

Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein.<br />

(3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung<br />

<strong>eine</strong>s Auftrags<br />

Hält der Kunde bei der Ausführung <strong>eine</strong>s Auftrags besondere<br />

Eile für nötig, hat er dies der <strong>Bank</strong> gesondert mitzuteilen. Bei<br />

formularmäßig erteilten Auf trägen muss dies außerhalb des<br />

Formulars erfolgen.<br />

(4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der <strong>Bank</strong><br />

Der Kunde hat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen,<br />

Depot- und Erträgnis<strong>auf</strong>stellun gen, sonstige Abrechnungen,<br />

Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen<br />

über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) <strong>auf</strong> ihre<br />

Richtig keit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und<br />

etwaige Einwendungen unver züg lich zu erheben.<br />

(5) Benachrichtigung der <strong>Bank</strong> bei Ausbleiben von Mitteilungen<br />

Falls Rechnungsabschlüsse und Depot<strong>auf</strong>stellungen dem Kunden<br />

nicht zugehen, muss er die <strong>Bank</strong> unverzüglich benachrichtigen.<br />

Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim<br />

Aus bleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde<br />

erwartet (Wertpapierab rech nungen, Kontoauszüge nach der<br />

Ausführung von Aufträgen des Kunden oder über Zahlungen,<br />

die der Kunde erwartet).<br />

Kosten der <strong>Bank</strong>dienstleistungen<br />

12. Zinsen, Entgelte und Aufwendungen<br />

(1) Zinsen und Entgelte im Privatkundengeschäft<br />

Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft<br />

üblichen Kredite und Leis tungen ergibt sich aus dem<br />

„Preisaushang – Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft“<br />

und ergänzend aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis.<br />

Wenn ein Kunde <strong>eine</strong>n dort <strong>auf</strong>geführten Kredit oder<br />

<strong>eine</strong> dort <strong>auf</strong>geführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei<br />

k<strong>eine</strong> abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu<br />

diesem Zeitpunkt im Preis aus hang oder Preis- und Leistungsverzeichnis<br />

angegebenen Zinsen und Entgelte. Für die Vergütung<br />

der darin nicht <strong>auf</strong>geführten Leistungen, die im Auftrag<br />

des Kunden oder in dessen mutmaß lichem Interesse erbracht<br />

werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen<br />

<strong>eine</strong> Ver gütung zu erwarten sind, gelten, soweit k<strong>eine</strong> andere<br />

Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.<br />

(2) Zinsen und Entgelte außerhalb des Privatkundengeschäfts<br />

Außerhalb des Privatkundengeschäfts bestimmt die <strong>Bank</strong>, sofern<br />

k<strong>eine</strong> andere Verein barung getroffen wurde und gesetzliche<br />

Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, die Höhe<br />

von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 des<br />

Bürger lichen Gesetzbuches).<br />

2 International <strong>Bank</strong> Account Number (Internationale <strong>Bank</strong>kontonummer).<br />

3 <strong>Bank</strong> Identifier Code (<strong>Bank</strong>-Identifizierungs-Code).


040 22222 00 120522<br />

(3) Nicht entgeltfähige Leistung<br />

Für <strong>eine</strong> Leistung, zu deren Erbringung die <strong>Bank</strong> kraft Gesetzes<br />

oder <strong>auf</strong>grund <strong>eine</strong>r vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist<br />

oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die <strong>Bank</strong><br />

kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig<br />

und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben.<br />

(4) Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei<br />

Erhöhung<br />

Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit <strong>eine</strong>m veränderlichen<br />

Zinssatz erfolgt <strong>auf</strong>grund der jeweiligen Kreditvereinbarungen<br />

mit dem Kunden. Die <strong>Bank</strong> wird dem Kunden Änderungen von<br />

Zinsen mitteilen. Bei <strong>eine</strong>r Erhöhung kann der Kunde, sofern<br />

nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarung<br />

innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der<br />

Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde,<br />

so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung<br />

nicht zugrunde gelegt. Die <strong>Bank</strong> wird zur Abwick lung<br />

<strong>eine</strong> angemessene Frist einräumen.<br />

(5) Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in<br />

Anspruch genommenen Leistungen<br />

Änderungen von Entgelten für solche Leistungen, die vom<br />

Kunden im Rahmen der Geschäftsverbindung typischer weise<br />

dauerhaft in Anspruch genommen werden (zum Beispiel<br />

Konto- und Depotführung), werden dem Kunden spätestens<br />

zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens<br />

in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der<br />

<strong>Bank</strong> im Rahmen der Geschäfts beziehung <strong>eine</strong>n elektronischen<br />

Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Online-<strong>Bank</strong>ing), können<br />

die Änderungen auch <strong>auf</strong> diesem Wege angeboten werden.<br />

Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er s<strong>eine</strong><br />

Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />

der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung<br />

wird ihn die <strong>Bank</strong> in ihrem Angebot besonders<br />

hinweisen. Werden dem Kunden die Änderungen angeboten,<br />

kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen<br />

Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen<br />

auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht<br />

wird ihn die <strong>Bank</strong> in ihrem Angebot besonders hinweisen.<br />

Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte<br />

Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt.<br />

(6) Ersatz von Aufwendungen<br />

Ein möglicher Anspruch der <strong>Bank</strong> <strong>auf</strong> Ersatz von Aufwendungen<br />

richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.<br />

(7) Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen und<br />

Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen<br />

innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in <strong>eine</strong>r<br />

EWR-Währung<br />

Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen<br />

mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Europäischen<br />

Wirtschaftsraums 4 (EWR) in <strong>eine</strong>r EWR-Währung 5<br />

richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte und Auslagen)<br />

nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen<br />

sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften.<br />

4 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark,<br />

Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland,<br />

Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen,<br />

Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,<br />

Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die<br />

Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.<br />

5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britische Pfund Sterling, Bulgarische<br />

Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettische Lats, Schweizer Franken,<br />

Litauische Litas, Norwegische Krone, Polnische Zloty, Rumänische Leu, Schwedische<br />

Krone, Tschechische Krone, Ungarische Forint.<br />

Sicherheiten für die Ansprüche der <strong>Bank</strong> gegen den Kunden<br />

13. Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten<br />

(1) Anspruch der <strong>Bank</strong> <strong>auf</strong> Bestellung von Sicherheiten<br />

Die <strong>Bank</strong> kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung<br />

die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten<br />

verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt<br />

sind (zum Beispiel Aufwendungsersatzanspruch wegen der<br />

Inanspruchnahme aus <strong>eine</strong>r für den Kunden übernommenen<br />

Bürgschaft). Hat der Kunde gegenüber der <strong>Bank</strong> <strong>eine</strong> Haftung<br />

für Verbindlichkeiten <strong>eine</strong>s anderen Kunden der <strong>Bank</strong> übernommen<br />

(zum Beispiel als Bürge), so besteht für die <strong>Bank</strong> ein Anspruch<br />

<strong>auf</strong> Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten im<br />

Hinblick <strong>auf</strong> die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld<br />

jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.<br />

(2) Veränderungen des Risikos<br />

Hat die <strong>Bank</strong> bei der Entstehung von Ansprüchen gegen den<br />

Kunden zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellung<br />

oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, kann sie<br />

auch später noch <strong>eine</strong> Besicherung fordern. Voraussetzung hierfür<br />

ist jedoch, dass Umstände eintreten oder bekannt werden, die<br />

<strong>eine</strong> erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen den Kunden<br />

rechtfertigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn<br />

– sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nachteilig<br />

verändert haben oder sich zu verändern drohen, oder<br />

– sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert<br />

haben oder zu verschlechtern drohen.<br />

Der Besicherungsanspruch der <strong>Bank</strong> besteht nicht, wenn ausdrücklich<br />

vereinbart ist, dass der Kunde k<strong>eine</strong> oder ausschließlich<br />

im Einzelnen benannte Sicherheiten zu bestellen hat. Bei Verbraucherdarlehensverträgen<br />

besteht ein Anspruch <strong>auf</strong> die Bestellung<br />

oder Verstärkung von Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten<br />

im Kreditvertrag angegeben sind; wenn der Nettokreditbetrag<br />

75.000 Euro übersteigt, besteht der Anspruch <strong>auf</strong> Bestellung oder<br />

Verstärkung auch dann, wenn der Kreditvertrag k<strong>eine</strong> oder k<strong>eine</strong><br />

abschließenden Angaben über Sicherheiten enthält.<br />

(3) Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten<br />

Für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wird die<br />

<strong>Bank</strong> <strong>eine</strong> angemessene Frist einräumen. Beabsichtigt die <strong>Bank</strong>,<br />

von ihrem Recht zur fristlosen Kündigung nach Nr. 19 Abs. 3<br />

dieser Geschäftsbedingungen Gebrauch zu machen, falls der<br />

Kunde s<strong>eine</strong>r Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von<br />

Sicherheiten nicht fristgerecht nachkommt, wird sie ihn zuvor<br />

hier<strong>auf</strong> hinweisen.<br />

14. Vereinbarung <strong>eine</strong>s Pfandrechts zugunsten der <strong>Bank</strong><br />

(1) Einigung über das Pfandrecht<br />

Der Kunde und die <strong>Bank</strong> sind sich darüber einig, dass die <strong>Bank</strong><br />

ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an<br />

denen <strong>eine</strong> inländische Geschäftsstelle im bankmäßigen Geschäftsverkehr<br />

Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die<br />

<strong>Bank</strong> erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem<br />

Kunden gegen die <strong>Bank</strong> aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung<br />

zustehen oder künftig zustehen werden (zum Beispiel<br />

Kontoguthaben).


(2) Gesicherte Ansprüche<br />

Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen<br />

und bedingten Ansprüche, die der <strong>Bank</strong> mit ihren sämtlichen<br />

in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen<br />

Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der<br />

Kunde gegenüber der <strong>Bank</strong> <strong>eine</strong> Haftung für Verbindlichkeiten<br />

<strong>eine</strong>s anderen Kunden der <strong>Bank</strong> übernommen (zum Beispiel<br />

als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme<br />

folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.<br />

(3) Ausnahmen vom Pfandrecht<br />

Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die<br />

Verfügungsgewalt der <strong>Bank</strong>, dass sie nur für <strong>eine</strong>n bestimmten<br />

Zweck verwendet werden dürfen (zum Beispiel Bareinzahlung<br />

zur Einlösung <strong>eine</strong>s Wechsels), erstreckt sich das Pfandrecht<br />

der <strong>Bank</strong> nicht <strong>auf</strong> diese Werte. Dasselbe gilt für die von der<br />

<strong>Bank</strong> oder der Deutsche <strong>Bank</strong> AG selbst ausgegebenen Aktien<br />

(eigene Aktien) und für die Wertpapiere, die die <strong>Bank</strong> im Ausland<br />

für den Kunden verwahrt. Außerdem erstreckt sich das<br />

Pfandrecht nicht <strong>auf</strong> die von <strong>eine</strong>r zum Deutsche <strong>Bank</strong> Konzern<br />

gehörenden Gesellschaft selbst ausgegebenen eigenen<br />

Genussrechte/Genusssch<strong>eine</strong> und nicht <strong>auf</strong> die verbrieften und<br />

nicht verbrieften nachrangigen Verbindlichkeiten <strong>eine</strong>r zum<br />

Deutsche <strong>Bank</strong> Konzern gehörenden Gesellschaft.<br />

(4) Zins- und Gewinnanteilsch<strong>eine</strong><br />

Unterliegen dem Pfandrecht der <strong>Bank</strong> Wertpapiere, ist der<br />

Kunde nicht berechtigt, die Herausgabe der zu diesen Papieren<br />

gehörenden Zins- und Gewinnanteilsch<strong>eine</strong> zu verlangen.<br />

16. Begrenzung des Besicherungsanspruchs und Freigabeverpflichtung<br />

(1) Deckungsgrenze<br />

Die <strong>Bank</strong> kann ihren Anspruch <strong>auf</strong> Bestellung oder Verstärkung<br />

von Sicherheiten so lange geltend machen, bis der realisierbare<br />

Wert aller Sicherheiten dem Gesamtbetrag aller Ansprüche aus<br />

der bankmäßigen Geschäftsverbindung (Deckungsgrenze) entspricht.<br />

(2) Freigabe<br />

Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze<br />

nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die <strong>Bank</strong> <strong>auf</strong><br />

Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben,<br />

und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigenden<br />

Betrages; sie wird bei der Auswahl der freizugebenden<br />

Sicherheiten <strong>auf</strong> die berechtigten Belange des Kunden und<br />

<strong>eine</strong>s dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten<br />

des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. In<br />

diesem Rahmen ist die <strong>Bank</strong> auch verpflichtet, Aufträge des<br />

Kunden über die dem Pfandrecht unterliegenden Werte auszuführen<br />

(zum Beispiel Verk<strong>auf</strong> von Wertpapieren, Auszahlung<br />

von Sparguthaben).<br />

(3) Sondervereinbarungen<br />

Ist für <strong>eine</strong> bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab<br />

als der realisierbare Wert oder ist <strong>eine</strong> andere Deckungsgrenze<br />

oder ist <strong>eine</strong> andere Grenze für die Freigabe von<br />

Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.<br />

040 22222 00 120522<br />

15. Sicherungsrechte bei Einzugspapieren und diskontierten<br />

Wechseln<br />

(1) Sicherungsübereignung<br />

Die <strong>Bank</strong> erwirbt an den ihr zum Einzug eingereichten Schecks<br />

und Wechseln im Zeitpunkt der Einreichung Sicherungseigentum.<br />

An diskontierten Wechseln erwirbt die <strong>Bank</strong> im Zeitpunkt<br />

des Wechselank<strong>auf</strong>s uneingeschränktes Eigentum; belastet sie<br />

diskontierte Wechsel dem Konto zurück, so verbleibt ihr das<br />

Sicherungseigentum an diesen Wechseln.<br />

(2) Sicherungsabtretung<br />

Mit dem Erwerb des Eigentums an Schecks und Wechseln<br />

gehen auch die zugrundeliegenden Forderungen <strong>auf</strong> die <strong>Bank</strong><br />

über; ein Forderungsübergang findet ferner statt, wenn andere<br />

Papiere zum Einzug eingereicht werden (zum Beispiel Lastschriften,<br />

k<strong>auf</strong>männische Handelspapiere).<br />

(3) Zweckgebundene Einzugspapiere<br />

Werden der <strong>Bank</strong> Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht,<br />

dass ihr Gegenwert nur für <strong>eine</strong>n bestimmten Zweck verwendet<br />

werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und<br />

die Sicherungsabtretung nicht <strong>auf</strong> diese Papiere.<br />

(4) Gesicherte Ansprüche der <strong>Bank</strong><br />

Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen<br />

der Sicherung aller Ansprüche, die der <strong>Bank</strong> gegen den<br />

Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus s<strong>eine</strong>n Kontokorrentkonten<br />

zustehen oder die infolge der Rückbelastung<br />

nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskontierter Wechsel<br />

entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die <strong>Bank</strong> <strong>eine</strong><br />

Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren<br />

und der <strong>auf</strong> sie übergegangenen Forderungen an den Kunden<br />

vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung k<strong>eine</strong> zu sichernden<br />

Ansprüche gegen den Kunden zustehen oder sie ihn über den<br />

Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht<br />

verfügen lässt.<br />

17. Verwertung von Sicherheiten<br />

(1) Wahlrecht der <strong>Bank</strong><br />

Wenn die <strong>Bank</strong> verwertet, hat sie unter mehreren Sicherheiten<br />

die Wahl. Sie wird bei der Verwertung und bei der Auswahl der<br />

zu verwertenden Sicherheiten <strong>auf</strong> die berechtigten Belange des<br />

Kunden und <strong>eine</strong>s dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten<br />

des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht<br />

nehmen.<br />

(2) Erlösgutschrift nach dem Umsatzsteuerrecht<br />

Wenn der Verwertungsvorgang der Umsatzsteuer unterliegt,<br />

wird die <strong>Bank</strong> dem Kunden über den Erlös <strong>eine</strong> Gutschrift erteilen,<br />

die als Rechnung für die Lieferung der als Sicherheit<br />

dienenden Sache gilt und den Voraussetzungen des Umsatzsteuerrechts<br />

entspricht.<br />

Kündigung<br />

18. Kündigungsrechte des Kunden<br />

(1) Jederzeitiges Kündigungsrecht<br />

Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne<br />

Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel den Scheckvertrag),<br />

für die weder <strong>eine</strong> L<strong>auf</strong>zeit noch <strong>eine</strong> abweichende Kündigungsregelung<br />

vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung <strong>eine</strong>r<br />

Kündigungsfrist kündigen.<br />

(2) Kündigung aus wichtigem Grund<br />

Ist für <strong>eine</strong> Geschäftsbeziehung <strong>eine</strong> L<strong>auf</strong>zeit oder <strong>eine</strong> abweichende<br />

Kündigungsregelung vereinbart, kann <strong>eine</strong> fristlose<br />

Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein<br />

wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung<br />

der berechtigten Belange der <strong>Bank</strong>, unzumutbar<br />

werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.<br />

(3) Gesetzliche Kündigungsrechte<br />

Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.


040 22222 00 120522<br />

19. Kündigungsrechte der <strong>Bank</strong><br />

(1) Kündigung unter Einhaltung <strong>eine</strong>r Kündigungsfrist<br />

Die <strong>Bank</strong> kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne<br />

Geschäftsbeziehungen, für die weder <strong>eine</strong> L<strong>auf</strong>zeit noch <strong>eine</strong><br />

abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter<br />

Einhaltung <strong>eine</strong>r angemessenen Kündigungsfrist kündigen (zum<br />

Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken<br />

berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird<br />

die <strong>Bank</strong> <strong>auf</strong> die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht<br />

nehmen. Für die Kündigung <strong>eine</strong>s Zahlungsdiensterahmenvertrages<br />

(z. B. l<strong>auf</strong>endes Konto oder Kartenvertrag) und <strong>eine</strong>s<br />

Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.<br />

(2) Kündigung unbefristeter Kredite<br />

Kredite und Kreditzusagen, für die weder <strong>eine</strong> L<strong>auf</strong>zeit noch<br />

<strong>eine</strong> abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, kann die<br />

<strong>Bank</strong> jederzeit ohne Einhaltung <strong>eine</strong>r Kündigungsfrist kündigen.<br />

Die <strong>Bank</strong> wird bei der Ausübung dieses Kündigungsrechts <strong>auf</strong><br />

die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.<br />

Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die<br />

Kündigung <strong>eine</strong>s Verbraucherdarlehensvertrages vorsieht, kann<br />

die <strong>Bank</strong> nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen.<br />

(3) Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung <strong>eine</strong>r<br />

Kündigungsfrist<br />

Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung<br />

oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein<br />

wichtiger Grund vorliegt, der der <strong>Bank</strong>, deren Fortsetzung auch<br />

unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden<br />

unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere<br />

vor,<br />

– wenn der Kunde unrichtige Angaben über s<strong>eine</strong> Vermögensverhältnisse<br />

gemacht hat, die für die Entscheidung der <strong>Bank</strong><br />

über <strong>eine</strong> Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für<br />

die <strong>Bank</strong> verbundene Geschäfte (z. B. Aushändigung <strong>eine</strong>r<br />

Zahlungskarte) von erheblicher Bedeutung waren, oder<br />

– wenn <strong>eine</strong> wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse<br />

des Kunden oder der Werthaltigkeit <strong>eine</strong>r Sicherheit<br />

eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung<br />

des Darlehens oder die Erfüllung <strong>eine</strong>r sonstigen Verbindlichkeit<br />

gegenüber der <strong>Bank</strong> – auch unter Verwertung <strong>eine</strong>r<br />

hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist oder<br />

– wenn der Kunde s<strong>eine</strong>r Verpflichtung zur Bestellung oder<br />

Verstärkung von Sicherheiten nach Nr. 13 Absatz 2 dieser<br />

Geschäftsbedingungen oder <strong>auf</strong>grund <strong>eine</strong>r sonstigen Vereinbarung<br />

nicht innerhalb der von der <strong>Bank</strong> gesetzten angemessenen<br />

Frist nachkommt.<br />

Besteht der wichtige Grund in der Verletzung <strong>eine</strong>r vertraglichen<br />

Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Abl<strong>auf</strong><br />

<strong>eine</strong>r zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach<br />

erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen<br />

der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Absätze 2 und 3 des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.<br />

(4) Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen bei Verzug<br />

Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die<br />

Kündigung wegen Verzuges mit der Rückzahlung <strong>eine</strong>s Verbraucherdarlehensvertrages<br />

vorsieht, kann die <strong>Bank</strong> nur nach<br />

Maßgabe dieser Regelungen kündigen.<br />

(5) Abwicklung nach <strong>eine</strong>r Kündigung<br />

Im Falle <strong>eine</strong>r Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die <strong>Bank</strong><br />

dem Kunden für die Abwicklung (insbesondere für die Rückzahlung<br />

<strong>eine</strong>s Kredits) <strong>eine</strong> angemessene Frist einräumen, soweit<br />

nicht <strong>eine</strong> sofortige Erledigung erforderlich ist (zum Beispiel bei<br />

der Kündigung des Scheckvertrages die Rückgabe der Scheckvordrucke).<br />

Schutz der Einlagen<br />

20. Einlagensicherungsfonds<br />

(1) Schutzumfang<br />

Die <strong>Bank</strong> ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes<br />

deutscher <strong>Bank</strong>en e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds<br />

sichert alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition<br />

„Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen sind.<br />

Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich<br />

der <strong>auf</strong> den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze<br />

je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2014 30 %, bis zum<br />

31. Dezember 2019 20 %, bis zum 31. Dezember 2024 15 %<br />

und ab dem 1. Januar 2025 8,75 % des für die Einlagensicherung<br />

maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der <strong>Bank</strong>. Für<br />

Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder<br />

prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der<br />

Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen<br />

ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem<br />

31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen<br />

bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen<br />

Kündigungstermin. Diese Sicherungsgrenze wird<br />

dem Kunden von der <strong>Bank</strong> <strong>auf</strong> Verlangen bekannt gegeben. Sie<br />

kann auch im Internet unter www.bankenverband.de abgefragt<br />

werden. Sofern es sich bei der <strong>Bank</strong> um <strong>eine</strong> Zweigniederlassung<br />

<strong>eine</strong>s Instituts aus <strong>eine</strong>m anderen Staat des Europäischen<br />

Wirtschaftsraumes handelt, erbringt der Einlagensicherungsfonds<br />

Entschädigungsleistungen nur, wenn und soweit die<br />

Guthaben die Sicherungsgrenze der Heimatlandeinlagensicherung<br />

übersteigen. Der Umfang der Heimatlandeinlagensicherung<br />

kann im Internet <strong>auf</strong> der Webseite der jeweils zuständigen<br />

Sicherungseinrichtung abgefragt werden, deren Adresse dem<br />

Kunden <strong>auf</strong> Verlangen von der <strong>Bank</strong> mitgeteilt wird.<br />

(2) Ausnahmen vom Einlegerschutz<br />

Nicht geschützt sind Forderungen, über die die <strong>Bank</strong> Inhaberpapiere<br />

ausgestellt hat, wie z. B. Inhaberschuldverschreibungen<br />

und Inhabereinlagenzertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber<br />

Kreditinstituten.<br />

(3) Ergänzende Geltung des Statuts des Einlagensicherungsfonds<br />

Wegen weiterer Einzelheiten des Sicherungsumfanges wird <strong>auf</strong><br />

§ 6 des Statuts des Einlagensicherungsfonds verwiesen, das<br />

<strong>auf</strong> Verlangen zur Verfügung gestellt wird.<br />

(4) Forderungsübergang<br />

Soweit der Einlagensicherungsfonds oder ein von ihm Be<strong>auf</strong> tragter<br />

Zahlungen an <strong>eine</strong>n Kunden leistet, gehen dessen For der ungen<br />

gegen die <strong>Bank</strong> in entsprechender Höhe mit allen Nebenrechten<br />

Zug um Zug <strong>auf</strong> den Einlagensicherungsfonds über.<br />

(5) Auskunftserteilung<br />

Die <strong>Bank</strong> ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder <strong>eine</strong>m von<br />

ihm Be<strong>auf</strong>tragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen<br />

Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.<br />

Ombudsmannverfahren<br />

21. Außergerichtliche Streitschlichtung<br />

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>Bank</strong> besteht für Verbraucher<br />

die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten <strong>Bank</strong>en<br />

anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand <strong>eine</strong> Streitigkeit aus<br />

dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis<br />

676c des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die<br />

kein Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten <strong>Bank</strong>en anrufen.<br />

Näheres regelt die Verfahrensordnung für die Schlichtung<br />

von Kundenbeschwerden im deutschen <strong>Bank</strong>gewerbe, die <strong>auf</strong><br />

Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.<br />

bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an<br />

die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher<br />

<strong>Bank</strong>en e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten.


Bedingungen für die <strong>Kreditkarte</strong>n<br />

040 20022 00 110601 DBDE BEDINGUNG KK<br />

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die<br />

<strong>Kreditkarte</strong>n der Deutsche <strong>Bank</strong> Privat- und<br />

Geschäftskunden AG (nachfolgend einheitlich<br />

„<strong>Bank</strong>“).<br />

I. Zahlungsverkehrsbezogene Anwendungen<br />

1. Verwendungsmöglichkeiten<br />

1.1 Zu Zahlungsverkehrszwecken<br />

(1) Die von der <strong>Bank</strong> ausgegebene MasterCard und VISA<br />

(nachfolgend „Karte“) kann der Karteninhaber im Inland und<br />

als weitere Dienstleistung auch im Ausland im Rahmen des<br />

MasterCard- bzw. VISA-Verbundes einsetzen<br />

– bei Vertragsunternehmen und<br />

– darüber hinaus als weitere Dienstleistung zum Abheben<br />

von Bargeld an Geld automaten sowie an Kassen von<br />

Kreditinstituten, dort zusätzlich gegen Vorlage <strong>eine</strong>s Ausweispapiers<br />

(Bargeldservice).<br />

Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und Geld auto -<br />

maten im Rahmen des Bargeldservice sind an den Akzeptanz -<br />

symbolen zu erkennen, die <strong>auf</strong> der Karte zu sehen sind. Soweit<br />

mit der Karte zusätzliche Leistungen (z. B. Versicherungen)<br />

verbunden sind, richtet sich dies nach den insoweit geltenden<br />

besonderen Regeln.<br />

(2) Sofern die Karte als Business Card ausgegeben wurde,<br />

darf diese ausschließlich für geschäftliche Zwecke verwendet<br />

werden.<br />

1.2 Als Speichermedium für Zusatzanwendungen<br />

Verfügt die an den Karteninhaber ausgegebene Karte über<br />

<strong>eine</strong>n Chip, so kann die Karte, sofern diese entsprechend<br />

ausgestattet ist, auch als Speichermedium für Zusatzanwendungen<br />

– der <strong>Bank</strong> nach Maßgabe des mit der <strong>Bank</strong> abgeschlossenen<br />

Vertrages (bankgenerierte Zusatzanwendung) oder<br />

– <strong>eine</strong>s Vertragsunternehmens nach Maßgabe des mit diesem<br />

abgeschlossenen Vertrages (unternehmensgenerierte<br />

Zusatzanwendung)<br />

verwendet werden.<br />

2. Persönliche Geheimzahl (PIN)<br />

Für die Nutzung von Geldautomaten und automatisierten<br />

Kassen kann dem Karteninhaber <strong>eine</strong> persön liche Geheimzahl<br />

(PIN = Persönliche Identifizierungsnummer) für s<strong>eine</strong> Karte zur<br />

Verfügung gestellt werden.<br />

Die Karte kann an Geldautomaten sowie an automatisierten<br />

Kassen, an denen im Zusammenhang mit der Verwendung<br />

der Karte die PIN eingegeben werden muss, nicht mehr eingesetzt<br />

werden, wenn die PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben<br />

wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall<br />

mit s<strong>eine</strong>r <strong>Bank</strong>, möglichst mit der kontoführenden Stelle, in<br />

Verbindung setzen.<br />

3. Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber<br />

(1) Bei Nutzung der Karte ist<br />

– entweder ein Beleg zu unterschreiben, <strong>auf</strong> den das<br />

Vertrags unternehmen die Kartendaten übertragen hat,<br />

– oder an Geldautomaten und automatisierten Kassen die<br />

PIN einzugeben.<br />

Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und<br />

Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber – insbesondere<br />

zur Beschleunigung <strong>eine</strong>s Geschäftsvorfalls – ausnahmsweise<br />

dar<strong>auf</strong> verzichten, den Beleg zu unterzeichnen, und statt -<br />

dessen lediglich s<strong>eine</strong> Kartennummer sowie ggf. das Verfalldatum<br />

und die Kartenprüfziffer angeben.<br />

(2) Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die<br />

Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Karten -<br />

zahlung. Soweit dafür zusätzlich <strong>eine</strong> PIN oder die Unterschrift<br />

erforderlich ist, wird die Zustimmung erst mit deren Einsatz<br />

erteilt. Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Karten -<br />

inhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.<br />

4. Ablehnung von Kartenzahlungen durch die <strong>Bank</strong><br />

Die <strong>Bank</strong> ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn<br />

– sich der Karteninhaber nicht mit s<strong>eine</strong>r PIN legitimiert hat,<br />

– der für die Kartenzahlung geltende Verfügungsrahmen der<br />

Karte oder die finanzielle Nutzungsgrenze nicht einge -<br />

halten ist oder<br />

– die Karte gesperrt ist.<br />

Hierüber wird der Karteninhaber über das Terminal, an dem<br />

die Karte eingesetzt wird, unterrichtet.<br />

5. Ausführungsfrist<br />

Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst.<br />

Nach Zugang des Zahlungs<strong>auf</strong>trages bei der <strong>Bank</strong> ist diese<br />

verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungs betrag<br />

spätestens zu dem im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen<br />

Zeitpunkt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers<br />

eingeht.<br />

6. Finanzielle Nutzungsgrenze<br />

Der Karteninhaber darf die Karte nur innerhalb des Verfügungsrahmens<br />

der Karte und nur in der Weise nutzen, dass<br />

ein Ausgleich der Karten umsätze bei Fälligkeit gewährleistet<br />

ist. Der Karteninhaber kann mit der <strong>Bank</strong> grundsätzlich <strong>eine</strong><br />

Änderung s<strong>eine</strong>s Verfügungsrahmens der Karte vereinbaren.<br />

Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze<br />

nicht einhält, ist die <strong>Bank</strong> berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen<br />

zu verlangen, die aus der Nutzung der Karte entstehen.<br />

Die Genehmigung einzelner Kartenumsätze führt weder<br />

zur Einräumung <strong>eine</strong>s Kredites noch zur Erhöhung <strong>eine</strong>s zuvor<br />

eingeräumten Kredites, sondern erfolgt in der Erwartung, dass<br />

ein Ausgleich der Kartenumsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist.<br />

Übersteigt die Buchung von Kartenumsätzen das vor handene<br />

Kontoguthaben oder <strong>eine</strong>n vorher für das Konto eingeräumten


Kredit, so führt die Buchung lediglich zu <strong>eine</strong>r geduldeten<br />

Kontoüberziehung.<br />

Wurde die Karte als Prepaid-Karte ausgegeben, kann die<br />

Karte, abweichend von Absatz 1 und 2, nur im Rahmen des<br />

zuvor in der mit der <strong>Bank</strong> vereinbarten Weise <strong>auf</strong> das Kartenkonto<br />

überwiesenen Guthabens genutzt werden. Kommt es,<br />

z. B. <strong>auf</strong>grund von Entgelten, zu <strong>eine</strong>r Überziehung, wird der<br />

Sollsaldo im Rahmen <strong>eine</strong>r Abrechnung gemäß Ziffer 8 Absatz<br />

2 dem vereinbarten Abrechnungskonto belastet. Ziffer 6<br />

Absatz 3 gilt in diesem Fall entsprechend.<br />

7. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers<br />

7.1 Unterschrift<br />

Der Karteninhaber hat s<strong>eine</strong> Karte nach Erhalt unverzüglich<br />

<strong>auf</strong> dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben.<br />

7.2 Sorgfältige Aufbewahrung der Karte<br />

Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt <strong>auf</strong>zubewahren, um zu<br />

verhindern, dass sie abhandenkommt oder missbräuchlich<br />

verwendet wird. Sie darf insbesondere nicht unbe<strong>auf</strong>sichtigt<br />

im Kraftfahrzeug <strong>auf</strong>bewahrt werden. Denn jede Person, die<br />

im Besitz der Karte ist, hat die Möglichkeit, mit ihr miss -<br />

bräuchliche Verfügungen zu tätigen.<br />

7.3 Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN)<br />

Der Karteninhaber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass k<strong>eine</strong><br />

andere Person Kenntnis von s<strong>eine</strong>r persönlichen Geheimzahl<br />

erlangt. Sie darf insbesondere nicht <strong>auf</strong> der Karte vermerkt<br />

oder in anderer Weise zusammen mit dieser <strong>auf</strong>bewahrt<br />

werden. Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der<br />

Karte kommt, hat die Möglichkeit, mit der Karte und der PIN<br />

zusammen Verfügungen zu tätigen (z. B. Geld an Geldauto -<br />

maten abzuheben).<br />

7.4 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten des Karten -<br />

inhabers<br />

(1) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl s<strong>eine</strong>r<br />

Karte oder missbräuchliche Verfügungen mit dieser und ggf.<br />

s<strong>eine</strong>r PIN fest, so ist die <strong>Bank</strong>, und zwar möglichst die konto -<br />

führende Stelle, oder <strong>eine</strong> Repräsentanz des MasterCard- bzw.<br />

VISA-Verbundes unverzüglich zu unterrichten, um die Kar te<br />

sperren zu lassen. Die Kontaktdaten, unter denen <strong>eine</strong> Sperr -<br />

anzeige abgegeben werden kann, werden dem Karteninhaber<br />

geson dert mitgeteilt. Der Karteninhaber hat <strong>eine</strong>n Diebstahl<br />

oder Missbrauch auch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.<br />

(2) Hat der Karteninhaber den Verdacht, dass <strong>eine</strong> andere<br />

Person unberechtigt in den Besitz s<strong>eine</strong>r Karte und ggf. PIN<br />

gelangt ist, <strong>eine</strong> missbräuchliche Verwendung oder <strong>eine</strong><br />

sonstige nicht autorisierte Nutzung von Karte und ggf. PIN vorliegt,<br />

muss er ebenfalls unverzüglich <strong>eine</strong> Sperranzeige abgeben.<br />

(3) Befindet sich <strong>auf</strong> der Karte für das Online-<strong>Bank</strong>ing ein TAN-<br />

Generator oder <strong>eine</strong> Signaturfunktion, so hat die Sperre der<br />

Karte auch <strong>eine</strong> Sperrung des Online-<strong>Bank</strong>ing-Zugangs zur<br />

Folge.<br />

(4) Die Sperrung <strong>eine</strong>r unternehmensgenerierten Zusatzanwendung<br />

kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht,<br />

das die Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert<br />

hat, und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen<br />

die Möglichkeit zur Sperrung s<strong>eine</strong>r Zusatzanwendung vorsieht.<br />

Die Sperrung <strong>eine</strong>r bankgenerierten Zusatzanwendung<br />

kommt nur gegenüber der <strong>Bank</strong> in Betracht und richtet sich<br />

nach dem mit der <strong>Bank</strong> abgeschlossenen Vertrag.<br />

(5) Der Karteninhaber hat die <strong>Bank</strong> unverzüglich nach Fest -<br />

stellung <strong>eine</strong>r nicht autorisierten oder <strong>eine</strong>r fehlerhaft ausgeführten<br />

Kartenverfügung zu unterrichten.<br />

8. Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers<br />

Die <strong>Bank</strong> ist gegenüber den Vertragsunternehmen sowie den<br />

Kreditinstituten, die die Karte zur Bargeldauszahlung an Schaltern<br />

oder Geldautomaten akzeptieren, verpflichtet, die vom<br />

Karteninhaber mit der Karte getätigten Umsätze zu beglei chen.<br />

Die <strong>Bank</strong> unterrichtet den Karteninhaber mindestens<br />

einmal monatlich <strong>auf</strong> dem mit ihm vereinbarten Weg über alle<br />

im Zusammenhang mit der Begleichung der Kartenumsätze<br />

entstehenden Aufwendungen. Dies kann dadurch geschehen,<br />

dass die <strong>Bank</strong> nach vorheriger Vereinbarung mit dem Karteninhaber<br />

ihm diese gesammelte Abrechnung zum elektronischen<br />

Abruf bereitstellt. Mit Karteninhabern, die nicht Verbraucher<br />

sind, wird die Art und Weise sowie die zeitliche<br />

Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart. Der<br />

Abrechnungs betrag ist mit Erteilung der Abrechnung gegenüber<br />

dem Karteninhaber fällig und wird dem vereinbarten Abrechnungskonto<br />

belastet. Im Falle <strong>eine</strong>r täglichen Einzelumsatzbelastung<br />

stellt diese selbst die Abrechnung dar. Bei <strong>eine</strong>r<br />

Prepaid-Karte erfolgt <strong>eine</strong> Belastung des Abrechnungskontos<br />

nur im Falle <strong>eine</strong>s Sollsaldos gemäß Ziffer 6 Absatz 4.<br />

Die <strong>Bank</strong> behält sich vor, Bargeldverfügungen einschließlich<br />

dabei anfallender Aufwendungen als sofort fällig dem vereinbarten<br />

Abrechnungskonto unmittelbar zu belasten.<br />

Einwendungen und sonstige Beanstandungen des Karten -<br />

in habers aus s<strong>eine</strong>m Vertragsverhältnis zu dem Vertragsunternehmen,<br />

bei dem die Karte eingesetzt wurde, sind unmittelbar<br />

gegenüber dem Vertragsunternehmen geltend zu machen.<br />

9. Fremdwährungsumrechnung<br />

Nutzt der Karteninhaber die Karte für Verfügungen, die nicht<br />

<strong>auf</strong> Euro lauten, wird das Konto gleichwohl in Euro belastet.<br />

Die Bestimmung des Kurses bei Fremdwährungsgeschäften<br />

ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Eine<br />

Änderung des in der Umrechnungsregelung ggf. genannten<br />

Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige<br />

Benachrichtigung des Karteninhabers wirksam.<br />

10. Entgelte und Auslagen<br />

(1) Die vom Karteninhaber gegenüber der <strong>Bank</strong> geschuldeten<br />

Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem „Preis- und<br />

Leistungsverzeichnis“ der <strong>Bank</strong>.<br />

(2) Änderungen der Entgelte werden dem Karteninhaber<br />

spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksam -<br />

werdens in Textform angeboten. Hat der Karteninhaber mit<br />

der <strong>Bank</strong> im Rahmen der Geschäftsbeziehung <strong>eine</strong>n elektronischen<br />

Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Online -<br />

<strong>Bank</strong>ing), können die Änderungen auch <strong>auf</strong> diesem Wege<br />

angeboten werden. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt<br />

als erteilt, wenn er s<strong>eine</strong> Ablehnung nicht vor dem<br />

vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der<br />

Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung<br />

wird ihn die <strong>Bank</strong> in ihrem Angebot besonders hinweisen.<br />

(3) Werden dem Karteninhaber Änderungen der Entgelte<br />

angeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen<br />

Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen<br />

auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht<br />

wird die <strong>Bank</strong> den Karteninhaber in ihrem Angebot<br />

besonders hinweisen.<br />

(4) Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen von<br />

Karteninhabern, die nicht Verbraucher sind, bleibt es bei den<br />

Regelungen in Nr. 12 Abs. 2 bis 6 AGB-<strong>Bank</strong>en.<br />

11. Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des<br />

Karten inhabers<br />

11.1 Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung<br />

Im Falle <strong>eine</strong>r nicht autorisierten Kartenverfügung in Form<br />

– der Abhebung von Bargeld oder<br />

– der Verwendung der Karte bei <strong>eine</strong>m Vertragsunternehmen<br />

hat die <strong>Bank</strong> gegen den Karteninhaber k<strong>eine</strong>n Anspruch <strong>auf</strong><br />

Erstattung ihrer Aufwendungen. Die <strong>Bank</strong> ist verpflichtet, dem<br />

Karteninhaber den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten.<br />

Wurde der Betrag <strong>eine</strong>m Konto belastet, bringt die<br />

<strong>Bank</strong> dieses wieder <strong>auf</strong> den Stand, <strong>auf</strong> dem es sich ohne die<br />

nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte.


11.2 Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter<br />

Ausführung <strong>eine</strong>r autorisierten Kartenverfügung<br />

(1) Im Falle <strong>eine</strong>r nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung<br />

<strong>eine</strong>r autorisierten Kartenverfügung in Form<br />

– der Abhebung von Bargeld oder<br />

– der Verwendung der Karte bei <strong>eine</strong>m Vertragsunternehmen<br />

kann der Karteninhaber von der <strong>Bank</strong> die unverzügliche und<br />

ungekürzte Erstattung des Verfügungsbetrages insoweit<br />

verlangen, als die Kartenverfügung nicht erfolgte oder<br />

fehler haft war. Wurde der Betrag <strong>eine</strong>m Konto belastet,<br />

bringt die <strong>Bank</strong> dieses wieder <strong>auf</strong> den Stand, <strong>auf</strong> dem es<br />

sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenver -<br />

fügung befunden hätte.<br />

(2) Der Karteninhaber kann über den Absatz 1 hinaus von der<br />

<strong>Bank</strong> die Erstattung der Entgelte und Zinsen insoweit<br />

verlangen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht<br />

erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der autorisierten<br />

Kartenverfügung in Rechnung gestellt oder s<strong>eine</strong>m Konto<br />

belastet wurden.<br />

(3) Besteht die fehlerhafte Ausführung darin, dass <strong>eine</strong> autorisierte<br />

Kartenverfügung beim Zahlungsdienstleister des<br />

Zahlungsempfängers erst nach Abl<strong>auf</strong> der Ausführungsfrist in<br />

Nr. I. 5 eingeht (Verspätung), sind die Ansprüche des Karteninhabers<br />

nach den Absätzen 1 und 2 ausgeschlossen. Ist dem<br />

Karteninhaber durch die Verspätung ein Schaden entstanden,<br />

haftet die <strong>Bank</strong> nach Nr. 11.3.<br />

(4) Wurde <strong>eine</strong> autorisierte Kartenverfügung nicht oder<br />

fehlerhaft ausgeführt, wird die <strong>Bank</strong> die Kartenverfügung <strong>auf</strong><br />

Verlangen des Karteninhabers nachvollziehen und ihn über<br />

das Ergebnis unterrichten.<br />

11.3 Schadensersatzansprüche des Karteninhabers<br />

<strong>auf</strong>grund <strong>eine</strong>r nicht autorisierten oder <strong>eine</strong>r nicht<br />

erfolgten oder fehlerhaften Ausführung <strong>eine</strong>r<br />

autorisierten Kartenverfügung<br />

Im Falle <strong>eine</strong>r nicht autorisierten Kartenverfügung oder im<br />

Falle <strong>eine</strong>r nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung <strong>eine</strong>r<br />

autorisierten Kartenverfügung kann der Karteninhaber von der<br />

<strong>Bank</strong> <strong>eine</strong>n Schaden, der nicht bereits von Nr. 11.1 und 11.2<br />

erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die <strong>Bank</strong><br />

die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die <strong>Bank</strong> hat hierbei<br />

ein Verschulden, das <strong>eine</strong>r zwischengeschalteten Stelle<br />

zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei<br />

denn, dass die wesentliche Ursache bei <strong>eine</strong>r zwischengeschalteten<br />

Stelle liegt, die der Karteninhaber vorgegeben hat.<br />

Handelt es sich bei dem Karteninhaber nicht um <strong>eine</strong>n<br />

Verbraucher oder erfolgt der Einsatz der Karte in <strong>eine</strong>m Land<br />

außerhalb Deutschlands und des Europäischen Wirtschaftsraumes<br />

(EWR) (Drittstaat) oder in der Währung <strong>eine</strong>s Staates<br />

außerhalb des EWR (Drittstaatenwährungszahlung), beschränkt<br />

sich die Haftung der <strong>Bank</strong> für das Verschulden <strong>eine</strong>r<br />

an der Abwicklung des Zahlungsvorgangs beteiligten Stelle<br />

<strong>auf</strong> die sorgfältige Auswahl und Unterweisung <strong>eine</strong>r solchen<br />

Stelle. Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten<br />

zur Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach<br />

den Grundsätzen des Mit verschuldens, in welchem Umfang<br />

<strong>Bank</strong> und Karteninhaber den Schaden zu tragen haben. Die<br />

Haftung nach diesem Absatz ist <strong>auf</strong> 12.500,– Euro je Kartenverfügung<br />

begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsbeschränkung<br />

gilt nicht<br />

– für vom Karteninhaber nicht autorisierte Kartenverfü -<br />

gungen,<br />

– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der <strong>Bank</strong>,<br />

– für Gefahren, die die <strong>Bank</strong> besonders übernommen hat,<br />

und<br />

– für den dem Karteninhaber entstandenen Zinsschaden,<br />

soweit der Karteninhaber Verbraucher ist.<br />

11.4 Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen<br />

nach Nr. 11.1 bis 11.3<br />

Ansprüche gegen die <strong>Bank</strong> nach Nr. 11.1 bis 11.3 sind ausgeschlossen,<br />

wenn der Karteninhaber die <strong>Bank</strong> nicht unverzüglich,<br />

spätestens jedoch 13 Monate nach dem Tag der<br />

Belastung mit der Kartenverfügung darüber unterrichtet hat,<br />

dass es sich um <strong>eine</strong> nicht autorisierte, nicht erfolgte oder<br />

fehlerhafte Kartenverfügung handelt. Der L<strong>auf</strong> der 13-monatigen<br />

Frist beginnt nur, wenn die <strong>Bank</strong> den Karteninhaber<br />

über die aus der Kartenverfügung resultierende Belastungs -<br />

buchung entsprechend dem für Umsatzinformationen vereinbarten<br />

Weg spätestens innerhalb <strong>eine</strong>s Monats nach der<br />

Belastungsbuchung unterrichtet hat. Anderenfalls ist für den<br />

Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche<br />

nach Nr. 11.3 kann der Karteninhaber auch nach<br />

Abl<strong>auf</strong> der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne<br />

Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war.<br />

11.5 Erstattungsanspruch bei <strong>eine</strong>r autorisierten Kartenverfügung<br />

ohne genaue Betragsangabe und Frist<br />

für die Geltendmachung des Anspruchs<br />

(1) Der Karteninhaber kann von der <strong>Bank</strong> die unverzügliche<br />

und ungekürzte Erstattung des Verfügungsbetrages verlangen,<br />

wenn er <strong>eine</strong> Kartenverfügung bei <strong>eine</strong>m Vertragsunternehmen<br />

in der Weise autorisiert hat, dass<br />

– bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben<br />

wurde und<br />

– der Zahlungsvorgang den Betrag übersteigt, den der<br />

Karten inhaber entsprechend s<strong>eine</strong>m bisherigen Ausga be -<br />

verhalten, dem Inhalt des Kartenvertrages und den<br />

jeweiligen Umständen des Einzelfalles hätte erwarten<br />

können. Mit <strong>eine</strong>m etwaigen Währungsumtausch zu -<br />

sammenhängende Gründe bleiben außer Betracht, wenn<br />

der vereinbarte Wechselkurs zugrunde gelegt wurde.<br />

(2) Der Karteninhaber ist verpflichtet, gegenüber der <strong>Bank</strong> die<br />

Sachumstände darzulegen, aus denen er s<strong>eine</strong>n Erstattungsanspruch<br />

herleitet.<br />

(3) Der Anspruch <strong>auf</strong> Erstattung ist ausgeschlossen, wenn er<br />

nicht innerhalb von acht Wochen nach dem Zeitpunkt der<br />

Belastung des Umsatzes <strong>auf</strong> dem Abrechnungskonto<br />

gegenüber der <strong>Bank</strong> geltend gemacht wird.<br />

11.6 Haftungs- und Einwendungsausschluss<br />

Ansprüche des Karteninhabers gegen die <strong>Bank</strong> nach Nr. 11.1<br />

bis 11.5 sind ausgeschlossen, wenn die <strong>eine</strong>n Anspruch<br />

begründenden Umstände<br />

– <strong>auf</strong> <strong>eine</strong>m ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis<br />

beruhen, <strong>auf</strong> das die <strong>Bank</strong> k<strong>eine</strong>n Einfluss hat und dessen<br />

Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr<br />

nicht hätten vermieden werden können, oder<br />

– von der <strong>Bank</strong> <strong>auf</strong>grund <strong>eine</strong>r gesetzlichen Verpflichtung<br />

herbeigeführt wurden.<br />

12. Haftung des Karteninhabers für nicht autorisierte<br />

Kartenverfügungen<br />

12.1 Haftung des Karteninhabers bis zur Sperranzeige<br />

(1) Verliert der Karteninhaber s<strong>eine</strong> Karte oder PIN, werden<br />

sie ihm gestohlen oder kommen sie ihm sonst abhan den und<br />

kommt es dadurch zu <strong>eine</strong>r nicht auto risierten Kartenver -<br />

fügung in Form<br />

– der Abhebung von Bargeld oder<br />

– der Verwendung der Karte bei <strong>eine</strong>m Vertragsunternehmen,<br />

so haftet der Karteninhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt<br />

der Sperranzeige verursacht werden, gemäß Absatz 3<br />

nur, wenn er s<strong>eine</strong> Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />

verletzt hat.<br />

(2) Das Gleiche gilt, wenn es vor der Sperranzeige zu <strong>eine</strong>r<br />

nicht autorisierten Kartenverfügung kommt, ohne dass ein<br />

Verlust, Diebstahl oder ein sonstiges Abhandenkommen der<br />

Karte und/oder PIN vorliegt.<br />

(3) Kommt es vor der Sperranzeige zu <strong>eine</strong>r nicht autori -<br />

sierten Verfügung und hat der Karteninhaber s<strong>eine</strong> Sorgfaltspflichten<br />

nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob<br />

fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt,<br />

trägt der Karteninhaber den hierdurch entstandenen Schaden


in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers<br />

kann insbesondere dann vorliegen, wenn<br />

– er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Ver -<br />

fügung der <strong>Bank</strong> oder der Repräsentanz des MasterCardbzw.<br />

VISA-Verbundes schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt<br />

hat,<br />

– die persönliche Geheimzahl <strong>auf</strong> der Karte vermerkt oder<br />

zusammen mit der Karte verwahrt war (z. B. im Originalbrief,<br />

in dem sie dem Karteninhaber mitgeteilt wurde)<br />

oder<br />

– die persönliche Geheimzahl <strong>eine</strong>r anderen Person<br />

mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde.<br />

(4) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für<br />

den der Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt<br />

sich jeweils <strong>auf</strong> den für die Karte geltenden Ver -<br />

fügungsrahmen bzw., bei Prepaid-Karten, <strong>auf</strong> das vorhandene<br />

Guthaben.<br />

16. Kündigungsrecht der <strong>Bank</strong><br />

Die <strong>Bank</strong> kann den Kartenvertrag unter Einhaltung <strong>eine</strong>r angemessenen,<br />

mindestens zweimonatigen Kündigungsfrist<br />

kündigen. Die <strong>Bank</strong> wird den Kartenvertrag mit <strong>eine</strong>r längeren<br />

Kündigungsfrist kündigen, wenn dies unter Berück sichtigung<br />

der berechtigten Belange des Karteninhabers geboten ist.<br />

Die <strong>Bank</strong> kann den Kartenvertrag fristlos kündigen, wenn ein<br />

wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung dieses Vertrages<br />

auch unter angemessener Berücksichtigung der berech -<br />

tigten Belange des Karteninhabers für die <strong>Bank</strong> unzumutbar ist.<br />

Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Karten -<br />

inhaber unrichtige Angaben über s<strong>eine</strong> Vermögenslage gemacht<br />

hat und die <strong>Bank</strong> hier<strong>auf</strong> die Entscheidung über den Abschluss<br />

des Kartenvertrages gestützt hat oder wenn <strong>eine</strong> wesentliche<br />

Verschlechterung s<strong>eine</strong>r Vermögenslage eintritt oder<br />

einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten<br />

aus dem Kartenvertrag gegenüber der <strong>Bank</strong> gefährdet ist.<br />

12.2 Haftung des Karteninhabers ab Sperranzeige<br />

Sobald der Verlust oder Diebstahl der Karte, die miss -<br />

bräuchliche Verwendung oder <strong>eine</strong> sonstige nicht autorisierte<br />

Nutzung von Karte und/oder PIN gegenüber der <strong>Bank</strong> oder<br />

<strong>eine</strong>r Repräsentanz des MasterCard- oder VISA-Verbundes<br />

angezeigt wurde, übernimmt die <strong>Bank</strong> alle danach durch<br />

Verfügungen in Form<br />

– der Abhebung von Bargeld oder<br />

– der Verwendung der Karte bei <strong>eine</strong>m Vertragsunternehmen<br />

entstehenden Schäden. Handelt der Karteninhaber in betrügerischer<br />

Absicht, trägt der Karteninhaber auch die nach der<br />

Sperranzeige entstehenden Schäden.<br />

13. Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer <strong>Antrag</strong>steller<br />

Für die Verbindlichkeiten aus <strong>eine</strong>r gemeinsam beantragten<br />

Karte haften die <strong>Antrag</strong>steller als Gesamtschuldner, d. h., die<br />

<strong>Bank</strong> kann von jedem <strong>Antrag</strong>steller die Erfüllung sämtlicher<br />

Ansprüche fordern.<br />

Jeder <strong>Antrag</strong>steller kann das Vertragsverhältnis nur mit Wirkung<br />

für alle <strong>Antrag</strong>steller durch Kündigung beenden.<br />

Jeder <strong>Antrag</strong>steller hat dafür Sorge zu tragen, dass die ausgegebene<br />

Karte mit Wirksamwerden der Kündigung unverzüglich<br />

an die <strong>Bank</strong> zurückgegeben wird. Die Aufwendungen, die<br />

aus der weiteren Nutzung der gekündigten Kar te bis zu ihrer<br />

Rückgabe an die <strong>Bank</strong> entstehen, haben die <strong>Antrag</strong>steller<br />

ebenfalls gesamtschuldnerisch zu tragen. Unabhängig davon<br />

wird die <strong>Bank</strong> zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Ver -<br />

fügungen mit der gekündigten Karte nach Erklärung der<br />

Kündigung zu unterbinden.<br />

14. Eigentum und Gültigkeit der Karte<br />

Die Karte bleibt im Eigentum der <strong>Bank</strong>. Sie ist nicht übertragbar.<br />

Die Karte ist nur für den <strong>auf</strong> der Karte angegebenen Zeitraum<br />

gültig.<br />

Mit der Aushändigung <strong>eine</strong>r neuen, spätestens aber nach Abl<strong>auf</strong><br />

der Gültigkeit der Karte ist die <strong>Bank</strong> berechtigt, die alte<br />

Karte zurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die Karte<br />

zu nutzen, vorher (z. B. durch die Kündigung des Kartenvertrages),<br />

so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an<br />

die <strong>Bank</strong> zurückzugeben. Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierte<br />

Zusatzanwendungen hat der Karteninhaber<br />

bei dem Unternehmen, das die Zusatzanwendung <strong>auf</strong> die<br />

Karte <strong>auf</strong>gebracht hat, unverzüglich entfernen zu lassen. Die<br />

Möglichkeit zur weiteren Nutzung <strong>eine</strong>r bankgenerierten<br />

Zusatzanwendung richtet sich nach dem Vertragsverhältnis<br />

zwischen dem Karten inhaber und der <strong>Bank</strong>.<br />

Die <strong>Bank</strong> behält sich das Recht vor, auch während der L<strong>auf</strong>zeit<br />

<strong>eine</strong>r Karte diese gegen <strong>eine</strong> neue auszu tauschen;<br />

Kosten entstehen dem Karteninhaber dadurch nicht.<br />

15. Kündigungsrecht des Karteninhabers<br />

Der Karteninhaber kann den Kartenvertrag jederzeit ohne Einhaltung<br />

<strong>eine</strong>r Kündigungsfrist kündigen.<br />

17. Folgen der Kündigung<br />

Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr<br />

benutzt werden. Sie ist unverzüglich und un<strong>auf</strong>gefordert an<br />

die <strong>Bank</strong> zurückzugeben.<br />

Auf der Karte befindliche unternehmensgenerierte Zusatz -<br />

anwendungen hat der Karteninhaber bei dem Unternehmen,<br />

das die Zusatzanwendung <strong>auf</strong> die Karte <strong>auf</strong>gebracht hat,<br />

unverzüglich entfernen zu lassen. Die Möglichkeit zur weiteren<br />

Nutzung <strong>eine</strong>r bankgenerierten Zusatzanwendung richtet<br />

sich nach den für diese Zusatzanwendung geltenden Regeln.<br />

18. Einziehung und Sperre der Karte<br />

(1) Die <strong>Bank</strong> darf die Karte sperren und den Einzug der Karte<br />

(z. B. an Geldautomaten) veranlassen,<br />

– wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem<br />

Grund zu kündigen,<br />

– wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der<br />

Sicherheit der Karte dies rechtfertigen oder<br />

– wenn der Verdacht <strong>eine</strong>r nicht autorisierten oder betrügerischen<br />

Verwendung der Karte besteht.<br />

Die <strong>Bank</strong> wird den Karteninhaber unter Angabe der hierfür<br />

maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich<br />

nach der Sperre, über die Sperre unterrichten. Die<br />

<strong>Bank</strong> wird die Karte <strong>auf</strong> Wunsch des Karteninhabers durch<br />

<strong>eine</strong> neue Karte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre<br />

nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie den<br />

Karteninhaber unverzüglich.<br />

(2) Befindet sich <strong>auf</strong> der Karte für das Online-<strong>Bank</strong>ing ein<br />

TAN-Generator oder <strong>eine</strong> Signaturfunktion, so hat die Sperre<br />

der Karte auch <strong>eine</strong> Sperrung des Online-<strong>Bank</strong>ing-Zugangs<br />

zur Folge.<br />

(3) Hat der Karteninhaber <strong>auf</strong> <strong>eine</strong>r eingezogenen Karte <strong>eine</strong><br />

Zusatzanwendung gespeichert, so hat der Einzug der Karte<br />

zur Folge, dass er die Zusatzanwendung nicht mehr nutzen<br />

kann. Zum Zeitpunkt der Einziehung in der Karte gespeicherte<br />

unternehmensgenerierte Zusatzanwendungen kann der<br />

Karten inhaber von der <strong>Bank</strong> herausverlangen, nachdem diese<br />

die Karte von der Stelle, die die Karte eingezogen hat, zur<br />

Verfügung gestellt bekommen hat. Die <strong>Bank</strong> ist berechtigt,<br />

das Herausgabeverlangen in Bezug <strong>auf</strong> unternehmens -<br />

generierte Zusatzanwendungen dadurch zu erfüllen, dass sie<br />

dem Karteninhaber die um die Zahlungsverkehrsfunktionen<br />

bereinigte Karte aushändigt. Die Möglichkeit zur weiteren<br />

Nutzung <strong>eine</strong>r <strong>auf</strong> der Karte befindlichen bankgenerierten<br />

Zusatzanwendung richtet sich nach den für jene Zusatz -<br />

anwendung geltenden Regeln.<br />

II. Zusatzanwendungen<br />

1. Speicherung von Zusatzanwendungen <strong>auf</strong> der Karte<br />

(1) Der <strong>auf</strong> der Karte befindliche Chip kann im Falle <strong>eine</strong>s entsprechenden<br />

Angebotes der <strong>Bank</strong> auch als Speichermedium<br />

für <strong>eine</strong> bankgenerierte Zusatzanwendung (z. B. in Form <strong>eine</strong>s<br />

Jugendschutzmerkmals) oder für <strong>eine</strong> unternehmensgenerierte


Zusatzanwendung (z. B. in Form <strong>eine</strong>s elektronischen Fahrscheins)<br />

genutzt werden.<br />

(2) Die Nutzung <strong>eine</strong>r bankgenerierten Zusatzanwendung richtet<br />

sich nach dem Rechtsverhältnis des Karteninhabers zur <strong>Bank</strong>.<br />

(3) Eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung kann der<br />

Karteninhaber im Falle <strong>eine</strong>s entsprechenden Angebotes<br />

<strong>eine</strong>s Unternehmens nach Maßgabe <strong>eine</strong>s hierzu mit dem<br />

Unternehmen zu schließenden Vertrages nutzen. Es obliegt<br />

der Entscheidung des Karteninhabers, ob er s<strong>eine</strong> Karte zur<br />

Speicherung <strong>eine</strong>r unternehmensgenerierten Zusatzanwendung<br />

nutzen möchte. Die Speicherung <strong>eine</strong>r unternehmensgenerierten<br />

Zusatzanwendung <strong>auf</strong> der Karte erfolgt an <strong>eine</strong>m<br />

Terminal des Unternehmens nach Absprache zwischen dem<br />

Karteninhaber und dem Unternehmen. Kreditinstitute nehmen<br />

vom Inhalt der am Unternehmensterminal kommunizierten<br />

Daten k<strong>eine</strong> Kenntnis.<br />

2. Verantwortlichkeit des Unternehmens für den Inhalt<br />

<strong>eine</strong>r unternehmensgenerierten Zusatzanwendung<br />

Die <strong>Bank</strong> stellt mit dem Chip <strong>auf</strong> der Karte lediglich die technische<br />

Plattform zur Verfügung, die es dem Karteninhaber<br />

ermöglicht, in der Karte unternehmensgenerierte Zusatz -<br />

anwendungen zu speichern. Eine Leistung, die das Unter -<br />

nehmen über die unternehmensgenerierte Zusatzanwendung<br />

gegen über dem Karteninhaber erbringt, richtet sich ausschließlich<br />

nach dem Inhalt des Vertragsverhältnisses<br />

zwischen dem Karteninhaber und dem Unternehmen.<br />

3. Reklamationsbearbeitung bei Zusatzanwendungen<br />

(1) Einwendungen, die den Inhalt <strong>eine</strong>r unternehmens -<br />

generierten Zusatzanwendung betreffen, hat der Karten -<br />

inhaber ausschließlich gegenüber dem Unternehmen geltend<br />

zu machen, das die Zusatzanwendung in die Karte einge -<br />

speichert hat. Das Unternehmen bearbeitet derartige Einwendungen<br />

<strong>auf</strong> Basis der bei ihm gespeicherten Daten. Der<br />

Karten inhaber darf die Karte zum Zwecke der Reklamationsbearbeitung<br />

nicht dem Unternehmen aushändigen.<br />

(2) Einwendungen, die den Inhalt <strong>eine</strong>r bankgenerierten<br />

Zusatzanwendung betreffen, hat der Karteninhaber ausschließlich<br />

gegenüber der <strong>Bank</strong> geltend zu machen.<br />

4. K<strong>eine</strong> Angabe der von der <strong>Bank</strong> an den Karteninhaber<br />

ausgegebenen PIN bei unternehmensgenerierten<br />

Zusatzanwendungen<br />

Bei der Speicherung, inhaltlichen Änderung oder Nutzung<br />

<strong>eine</strong>r unternehmensgenerierten Zusatzanwendung <strong>auf</strong> der<br />

Karte wird die von der <strong>Bank</strong> an den Karteninhaber ausgegebene<br />

PIN nicht eingegeben.<br />

Sofern das Unternehmen, das <strong>eine</strong> unternehmensgenerierte<br />

Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat, dem<br />

Karteninhaber die Möglichkeit eröffnet, den Zugriff <strong>auf</strong> diese<br />

Zusatzanwendung mit <strong>eine</strong>m separaten, von ihm wählbaren<br />

Legitimationsmedium abzusichern, so darf der Karteninhaber<br />

zur Absicherung der unternehmensgenerierten Zusatzan -<br />

wendung nicht die PIN verwenden, die ihm von der <strong>Bank</strong> für<br />

die Nutzung der Zahlungsverkehrsanwendungen zur Ver -<br />

fügung gestellt worden ist.<br />

5. Sperrmöglichkeit von Zusatzanwendungen<br />

Die Sperrung <strong>eine</strong>r unternehmensgenerierten Zusatzan -<br />

wendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in<br />

Betracht, das die Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert<br />

hat, und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen<br />

die Möglichkeit zur Sperrung s<strong>eine</strong>r Zusatzan -<br />

wendung vorsieht. Die Sperrung <strong>eine</strong>r bankgenerierten<br />

Zusatzanwendung kommt nur gegenüber der <strong>Bank</strong> in Betracht<br />

und richtet sich nach dem mit der <strong>Bank</strong> geschlossenen<br />

Vertrag.<br />

III. Änderungen der Geschäftsbedingungen<br />

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem<br />

Karteninhaber spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen<br />

Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.<br />

Hat der Karteninhaber mit der <strong>Bank</strong> im Rahmen s<strong>eine</strong>r<br />

Geschäftsbeziehung <strong>eine</strong>n elektronischen Kommunikationsweg<br />

vereinbart (z. B. das Online-<strong>Bank</strong>ing), können die Änderungen<br />

auch <strong>auf</strong> diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung<br />

des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er s<strong>eine</strong><br />

Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des<br />

Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese<br />

Genehmigung wird ihn die <strong>Bank</strong> in ihrem Angebot besonders<br />

hinweisen.<br />

Werden dem Karteninhaber Änderungen dieser Bedingungen<br />

angeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgesehenen<br />

Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen<br />

auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht<br />

wird ihn die <strong>Bank</strong> in ihrem Angebot besonders<br />

hinweisen.<br />

IV. Versicherungsbedingungen<br />

Für <strong>eine</strong> Karte mit Versicherungsschutz gelten die zur jeweiligen<br />

Karte gehörenden Versicherungsbedingungen, Erläuterungen<br />

und Hinweise, die der Karteninhaber in Form der<br />

Versicherungsbestätigungen gesondert erhält. Die Versicherungsleistungen<br />

werden bei Besitz von zwei oder mehr von<br />

der <strong>Bank</strong> ausgegebenen Karten nicht je Karte, sondern je<br />

Karteninhaber erbracht.<br />

V. Außergerichtliche Streitschlichtung und<br />

Beschwerdemöglichkeit<br />

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>Bank</strong> besteht für<br />

Karteninhaber die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten<br />

<strong>Bank</strong>en anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand<br />

<strong>eine</strong> Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts<br />

(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetz -<br />

buches), können auch Karteninhaber, die nicht Verbraucher<br />

sind, den Ombudsmann der privaten <strong>Bank</strong>en anrufen. Näheres<br />

regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von<br />

Kundenbeschwerden im deutschen <strong>Bank</strong>gewerbe“, die <strong>auf</strong><br />

Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter<br />

www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist<br />

schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband<br />

deutscher <strong>Bank</strong>en e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin,<br />

zu richten. Ferner besteht für den Karteninhaber die Möglichkeit,<br />

sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift<br />

bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs<strong>auf</strong>sicht,<br />

Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Lurgiallee 12,<br />

60439 Frankfurt über Verstöße der <strong>Bank</strong> gegen das Zahlungsdienste<strong>auf</strong>sichtsgesetz<br />

(ZAG), die §§ 675c bis 676c des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Art. 248 des<br />

Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)<br />

zu beschweren.

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