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Ausbildungsprogramm TMG - Ausbildung im BWLV

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KlassenberechtigungPPLA - <strong>TMG</strong>Ausbildender Verein:................................................................................................................<strong>Ausbildung</strong>sakte für:Name : .................................................................................................................PLZ: ............................ Ort: ....................................................................Tel.: ................................. Mobil : ..........................................................Medical gültig bis .......................... <strong>BWLV</strong>-Mitglieds-Nr: .........................Beginn der <strong>Ausbildung</strong> : ....................... Ende der <strong>Ausbildung</strong>: …………………VersionskontrolleVersion Datum Änderung Name1.0 01.07.2007 Erste Fassung Wajda1.1 10.11.2010 Anpassung JAR-FCL 1.261 c 3 Schmaus


<strong>Ausbildung</strong>slogDatum Lektion LFZStundenmitLehrerΣStundenSoloΣDie <strong>Ausbildung</strong> wurde beendet mit insgesamt:_______________ Stunden Theorie,_______________ Stunden Praxis mit Lehrer und_______________ Stunden Praxis <strong>im</strong> Soloflug.


Klassenberechtigung <strong>TMG</strong> gemäß JAR-FCL 1.240 sowie § 3a LuftPersVBemerkungen:Copyright <strong>BWLV</strong> e.V. • Stuttgart, 10.11.2010• Egon Schmaus, Eligius WajdaBaden-Württembergischer Luftfahrtverband e.V. Seite 3 von 10


Klassenberechtigung <strong>TMG</strong> gemäß JAR-FCL 1.240 sowie § 3a LuftPersVGemeinsame HinweiseBei den nachfolgenden Lektionen gelten selbstverständliche Verfahren wie:a. Dokumenteb. Innen und Außenkontrollenc. Kraftstoff und Ölmengend. Verwendung von Checklistene. Sitzpositionen und Einstellungenf. Luftraumbeobachtungg. Funkverkehrin ihrer Anwendung als obligatorisch.JAR-FCL sowie ANV JAR regeln die <strong>Ausbildung</strong> zum CR <strong>TMG</strong> nicht explizit.Forderung nach Landungen mit abgestelltem Triebwerk sowie Alleinflügensind nicht <strong>im</strong> <strong><strong>Ausbildung</strong>sprogramm</strong> für die Berechtigung nach JAR-FCL1.215(3) enthalten. Da Landungen mit abgestelltem Triebwerk jedoch typischfür <strong>TMG</strong> sind, wird dieser <strong>Ausbildung</strong>sabschnitt aus den Regelungen nach § 52.DV LuftPersV zusätzlich ausgebildet. Die geforderte Flugzeit beträgt 05:30 h.Daher folgt dieses <strong><strong>Ausbildung</strong>sprogramm</strong> den Verordnungen gemäß § 3a LuftPersVund § 5 2. DV LuftPersV. Das Trainingsprogramm umfasst die Kenntnisse undFertigkeiten, die <strong>im</strong> Anhang 2A und 2B zur 2. DV LuftPersV gefordert werden.Copyright <strong>BWLV</strong> e.V. • Stuttgart, 10.11.2010• Egon Schmaus, Eligius WajdaDiese <strong>Ausbildung</strong> umfasst eine Einweisung von mindestens 5 Flugstunden in dieFührung und Bedienung von Reisemotorseglern, deren Beherrschung in besonderenFlugzuständen und das Verhalten in Notfällen. Darin müssen 10 Starts und Landungenmit Lehrer, fünf Landungen mit abgestelltem Triebwerk und 10 Starts undLandungen <strong>im</strong> Alleinflug, davon fünf Landungen mit abgestelltem Triebwerkenthalten sein. Der Besitz einer Lizenz nach § 1 LuftPersV wird vorausgesetzt.Jede Lektion (Praxis und Besprechung muss komplett abgeschlossen werden.Sollte aus Zeitgründen eine Lektion noch offene (unerledigte) Punkte aufweisen, sohat der nachfolgende Fluglehrer diese zunächst abzuschließen, bevor eine neueLektion begonnen wird.Bei der Durchführung der Übungen sollen be<strong>im</strong> Steuern des Flugzeugs unterBeachtung der vom Hersteller <strong>im</strong> Flugbuch angegebenen Werte und Empfehlungenfolgende Tolleranzen nicht überschritten werden:a. Steuerkurs <strong>im</strong> Geradeaus-, Steig-, Sinkflug undBe<strong>im</strong> Beenden von Kurven ±10°b. Flughöhe <strong>im</strong> Flug mit normaler Triebwerksleistung ±150 ftc. Geschwindigkeit bei Start und Anflug +15 kt, -5 ktd. Geschwindigkeit bei anderen Flugzuständen mit normalerTriebwerksleistung der jeweils empfohlenen Geschwindigkeit ±15 ktMietingen, den 10.11.2010<strong>BWLV</strong> <strong>Ausbildung</strong>sleiter MotorflugEgon SchmausBaden-Württembergischer Luftfahrtverband e.V. Seite 4 von 10


Klassenberechtigung <strong>TMG</strong> gemäß JAR-FCL 1.240 sowie § 3a LuftPersVLektionNr.:ÜbungAnlage 2A zu § 5 der 2. DV LuftPersVAnhang 3 zuJAR-FCL1.240Anlage 2A zu §5 2.DVLuftPersVZeitGesamt1 Flugvorbereitung und Abflug Abschnitt 1 Abschnitt 1 1:00Akkumulierte Zeit2 Allgemeine Flugübungen VFR Abschnitt 2 3A Abschnitt 2,3 1:00 2:003Flugzeugbeherrschung bei Starts undLandungenAbschnitt 4 Abschnitt 4 1:30 3:304 Außergewöhnliche und Notverfahren Abschnitt 5 Abschnitt 5 1:00 4:305 10 Alleinflüge --6Musterbezogene Übungen, Wiederholungvorangegangener AbschnitteTrainingsprogrammAnlage 2AAlleiflug1:00 5:301:00 6:30Lektion 1(Abflug)BesprechungVorbereitend auf das Trainingsprogramm und die Durchführung weitererTrainingsflüge, insbesondere der Überlandflüge müssen mit dem Schüler diefolgenden Themen ausführlich besprochen werden:Copyright <strong>BWLV</strong> e.V. • Stuttgart, 10.11.2010 • Egon Schmaus, Eligius Wajda1. Flugplanunga. Planung der Strecke inkl. eines Ausweichflugplatzes,b. Berechnung der Strecke,c. Berechnung der Notwendigen Kraftstoffmenge,d. Berechnung von Masse, Schwerpunktlage und Flugleistung,2. Flugwetterberatung, Entscheidungsfindung für die Flugdurchführung3. Abflugverfahren4. Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle – Einhaltung derFlugverkehrsverfahren, SprechfunkverfahrenPraxisWehrend dieser Lektion soll der Flugschüler mit der Instrumentierung des Flugzeugs,der Technik des Rollens, sowie den vier Grundmanövern gerader Horizontalflug,Kurven - Steig u. Sinkflug sowie einer Start- und Landetechnik vertraut werden.1. Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeugs zeigen2. Anlassen der Triebwerke und Verfahren nach dem Anlassen zeigen3. Rollen, Flugplatzverfahren, Verfahren vor dem Start zeigen4. Start und Kontrollen nach dem Start zeigen5. Abflugverfahren zeigen6. Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle – Einhaltung derFlugverkehrsverfahren, Sprechfunkverfahrenzeigen7. Start und Landung zeigenBaden-Württembergischer Luftfahrtverband e.V. Seite 5 von 10


Klassenberechtigung <strong>TMG</strong> gemäß JAR-FCL 1.240 sowie § 3a LuftPersVLektion 2(Flugübungen VFR und Streckenflug)BesprechungIn dieser Lektion soll der Schüler die sichere Flugzeugbeherrschung üben underlernen. Vorbereitend auf diese Aufgabe sollen folgende Themen erfrischt werden.1. Geschwindigkeiten Vx, Vy, Vno, Vne,2. Lastvielfache in Steigflugkurven und die Geschwindigkeiten hierzu3. MotoreinstellungenVorbereitend auf die Übungen dieser Lektion sollen folgende Themen zwecksErinnerung und Festigung der Kenntnisse besprochen werden.1. Flugplan, Koppelnavigation, Gebrauch der Navigationskarten2. Berechnung und Korrektur von voraussichtlichen Ankunftszeiten (Est<strong>im</strong>atedT<strong>im</strong>e of Arrival/ETA), Führen des Flugdurchführungsplanes3. Gebrauch von FunknavigationshilfenFlugmanagement (Kontrollen, Kraftstoffversorgung und Prüfung aufVergaservereisung etc.)PraxisIn dieser Lektion soll der Schüler die sichere Flugzeugbeherrschung erlernen undüben.Copyright <strong>BWLV</strong> e.V. • Stuttgart, 10.11.2010 • Egon Schmaus, Eligius Wajda1. Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle – Einhaltungübender Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverfahren2. Geradeaus- und Horizontalflug bei verschiedenenüben u. könnenGeschwindigkeiten3. Steigflug:a. Bester Steigwinkel (Vx) üben u. könnenb. Beste Steiggeschwindigkeit (Vy) üben u. könnenc. Steigflugkurven üben u. könnend. Übergang zum Horizontalflug üben u. können4. Kurven (mit 15° bis 20° Querneigung) üben u. können5. Steilkurven mit 20° bis 30° Querneigung. Einschließlichüben u. könnenErkennen und Beenden eines kritischen Flugzustandes.6. Grenzflugzustände <strong>im</strong> unteren Geschwindigkeitsbereichüben u. können(mit und ohne Landeklappen falls zutreffend)7. Grenzflugzustände <strong>im</strong> oberen Geschwindigkeitsbereicha. Erkennen und Beenden eines beginnendenüben u. könnenSpiralsturzflugesb. Ausleiten <strong>im</strong> oberen Geschwindigkeitsbereich.Rechtzeitige Geschwindigkeitsreduktion bei üben u. könnenerwarteter Turbulenz.8. Überzogener Flugzustand:a. rechtzeitiges Erkennen und Beenden desüberzogenen Flugzustandes. Verhindern einer üben u. könnenWeiterentwicklung zum Trudelnb. Steigflugkurve mit 10-30 Grad Querneigung(s<strong>im</strong>ulierter Start) bis zu den ersten Anzeichen desüben u. könnenStrömungsabrisses bzw. der Auslösung derÜberziehwarnanlageBaden-Württembergischer Luftfahrtverband e.V. Seite 6 von 10


Klassenberechtigung <strong>TMG</strong> gemäß JAR-FCL 1.240 sowie § 3a LuftPersV9. Sinkflug:a. Mit und ohne Motorhilfe üben u. könnenb. Sinkflugkurven (steile Gleitflugkurven) üben u. könnenc. Übergang zum Horizontalflug üben u. könnenPraxisIn dieser Lektion soll der Überlandflug mittels Koppelnavigation und unterUnterstützung mittels Radionavigation und die damit verbundenen Fertigkeiten geübtwerden.1. Flugplan, Koppelnavigation, Gebrauch der Navigationskarten vorbereiten2. Einhalten von Flughöhe, Steuerkurs und Fluggeschwindigkeit üben3. Orientierung, Berechnung und Korrektur von voraussichtlichenAnkunftszeiten (Est<strong>im</strong>ated T<strong>im</strong>e of Arrival/ETA), Führen des übenFlugdurchführungsplanes4. Fliegen zum Ausweichflugplatz (Planung und Durchführung) üben5. Gebrauch von Funknavigationshilfen üben6. Flug nach Instrumenten (180°-Kurve bei s<strong>im</strong>uliertenInstrumentenflug-Wetterbedingungen)üben7. Flugmanagement (Kontrollen, Kraftstoffversorgung und Prüfungauf Vergaservereisung etc.) Verbindung zurFlugverkehrskontrollstelle - Einhaltung derübenFlugverkehrsverfahren, SprechfunkverfahrenCopyright <strong>BWLV</strong> e.V. • Stuttgart, 10.11.2010 • Egon Schmaus, Eligius WajdaLektion 3(Anflug und Landung)BesprechungIn dieser Lektion soll die Landetechnik unter unterschiedlichen Bedingungen geübtund sicher erlernt werden.Vorbereitend auf die Lektion 3 sollen folgende Begriffe und die für das Schulflugzeuggültigen Werte erfrischt werden.1. Geschwindigkeiten Vx, Vy, Vno, Vne, ...2. Lastvielfache in Steigflugkurven und die Geschwindigkeiten hierzu3. MotoreinstellungenPraxis1. Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle – Einhaltung derFlugverkehrsverfahren, Sprechfunkverfahrenüben2. Anflugverfahren üben u. können3. Landen und Startena. Normale Landung üben u. könnenb. Seitenwindlandung (wenn entsprechende Bedingungen vorliegen) üben u. könnenc. Durchstarten aus der Mindesthöhe üben u. könnenBaden-Württembergischer Luftfahrtverband e.V. Seite 7 von 10


Klassenberechtigung <strong>TMG</strong> gemäß JAR-FCL 1.240 sowie § 3a LuftPersVLektion 4(Außergewöhnliche und Notverfahren)BesprechungDiese Lektion soll das Bewusstsein für mögliche Notsituationen vermitteln und dieVerwendung entsprechender Verfahren üben.Vorbereitend auf diese Lektion sollen folgende Begriffe und die für das Schulflugzeuggültigen Werte erfrischt werden.1. Geschwindigkeiten Vx, Vy, Vno, Vne, ...2. Lastvielfache in Steigflugkurven und die Geschwindigkeiten hierzu3. MotoreinstellungenPraxisIn dieser Lektion werden vorbereitend auf Notsituationen unterschiedlicheLandeverfahren geübt und erlernt.Copyright <strong>BWLV</strong> e.V. • Stuttgart, 10.11.2010 • Egon Schmaus, Eligius Wajda1. Anflugverfahren aus ungewohnter Position üben u. können2. Ziellandung (Landung auf kurzen Pisten),Seitenwindlandung, wenn entsprechende Bedingungen üben u. könnenvorliegen3. Seitengleitflug und dessen gefahren üben u. können4. Landung ohne Motorhilfe üben u. können5. Durchstarten aus geringer Höhe üben u. können6. Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle – Einhaltung derFlugverkehrsverfahren, Sprechfunkverfahrenüben u. können7. Durchstarten und Landung bei Nacht (soweit zutreffend) üben u. können8. Tätigkeiten nach Beendigung des Fluges üben u. können(Notverfahren)Die Abschnitte dieser Lektion können in die Lektionen 2 bis 4 integriert werden.1. S<strong>im</strong>ulierter Triebwerksausfall nach demStart2. S<strong>im</strong>ulierte Notlandung3. S<strong>im</strong>ulierte Sicherheitslandung4. S<strong>im</strong>ulierte Notfälle(auftreten von Feuer/Rauch, Ausfall vonSystemen)5. Gebrauch der Checklisten fürAußergewöhnliche- und NotverfahrenIntegriert in __________________________________Integriert in __________________________________Integriert in __________________________________Integriert in __________________________________üben u. könnenBaden-Württembergischer Luftfahrtverband e.V. Seite 8 von 10


Klassenberechtigung <strong>TMG</strong> gemäß JAR-FCL 1.240 sowie § 3a LuftPersVLektion 5(10 Alleinflüge)Diese Lektion ist für die <strong>Ausbildung</strong> nach JAR-FCL1.240(3) und gemäß Anhang 1 zu JAR-FCL 1.261(a)nicht vorgesehen.BesprechungIn dieser Lektion soll die Landetechnik unter unterschiedlichen Bedingungen <strong>im</strong>Alleinflug sicher beherrscht werden.Praxis1. Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle – Einhaltung derübenFlugverkehrsverfahren, Sprechfunkverfahren2. Anflugverfahren üben u. können3. Landen und Starten5 Landungen mit laufendem Triebwerk5 Landungen mit abgestelltem TriebwerkLektion 6(Wiederholung)Copyright <strong>BWLV</strong> e.V. • Stuttgart, 10.11.2010 • Egon Schmaus, Eligius WajdaBesprechungMündliche Überprüfung der Kenntnis der in vorangegangenen Lektionenbesprochener Themen.Die Besprechung sollte durchgeführt werden:- Bei <strong>Ausbildung</strong> nach JAR-FCL 1.240(c) anhand des vorbereiteten<strong>Ausbildung</strong>s- und Prüfungsprotokolls „CR/TR SP(A)- Bei <strong>Ausbildung</strong> nach §3a LuftPersV anhand des „Prüfungsnachweis“ gem.2.DV LuftPersV Anlage 2BWeitere für das zur Schulung verwendete Flugzeugmuster spezifische Verfahren undÜbungen darunter soweit zutreffend:1. Flugzeugsysteme, einschließlich der Bedienung des Autopiloten2. Gebrauch der Eisverhütung-/EnteisungsanlagePraxisPraktische Überprüfung der Kenntnis der in vorangegangenen Lektionen geübterFertigkeiten und Verfahren.Die Flugübungen sollten durchgeführt werden:- Bei <strong>Ausbildung</strong> nach JAR-FCL 1.240(c) anhand des vorbereiteten<strong>Ausbildung</strong>s- und Prüfungsprotokolls „CR/TR SP(A)- Bei <strong>Ausbildung</strong> nach §3a LuftPersV anhand des „Prüfungsnachweis“ gem.2.DV LuftPersV Anlage 2BBaden-Württembergischer Luftfahrtverband e.V. Seite 9 von 10


Klassenberechtigung <strong>TMG</strong> gemäß JAR-FCL 1.240 sowie § 3a LuftPersVAbschließende ErklärungIch der Unterzeichner erkläre hiermit, dass mir alle in diesem Dokument in dentheoretischen und in den praktischen Lektionen genannten Themen ausführlicherklärt worden sind.Ich versichere den gelehrten Stoff verstanden zu haben und habe hierzu keineweiteren Fragen.In den praktischen Übungen habe ich ausreichend Gelegenheit gehabt, alleVerfahren und Fertigkeiten zu üben und sicher zu beherrschen.Der Gesetzestext nach dem die Schulung und der Erwerb einer Klassenberechtigungfür Touring- Motorsegler (<strong>TMG</strong>) erfolgen, wurde mir ausgehändigt und ist mirbekannt._______________________________Name des Schülers in Druckbuchstaben_______________________________Unterschrift des Schülers_________________, den ________Copyright <strong>BWLV</strong> e.V. • Stuttgart, 10.11.2010 • Egon Schmaus, Eligius WajdaBaden-Württembergischer Luftfahrtverband e.V. Seite 10 von 10

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