Liebe Ebbserinnen und Ebbser! - Ebbs - Land Tirol
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Nach intensiven Bemühungen ist es<br />
gelungen, ein Problem, das seit längerer<br />
Zeit besteht, in den Griff zu bekommen.<br />
Die Gemeinde <strong>Ebbs</strong> entschied sich<br />
Erweiterung des Parkplatzes bei der Musikschule<br />
als Standortgemeinde der <strong>Land</strong>esmusikschule,<br />
die in den beiden Obergeschoßen<br />
des Feuerwehrgebäudes an der<br />
Wildbichler Straße untergebracht ist,<br />
Das Parkplatzangebot bei der <strong>Land</strong>esmusikschule wird um knapp 1.000 m 2 vergrößert.<br />
Am Beginn der neuen Wintersaison erlaubt<br />
sich die Gemeinde <strong>Ebbs</strong> auf die<br />
gesetzlichen Anrainerverpflichtungen<br />
gemäß § 93 der Straßenverkehrsordnung<br />
hinzuweisen. Diese Verpflichtung<br />
umfasst sowohl den Winterdienst<br />
(Schneeräumung <strong>und</strong> Streuung) auf Gehsteigen<br />
<strong>und</strong> Gehwegen als auch die Säuberung<br />
derselben von Verunreinigungen<br />
<strong>und</strong> lautet wörtlich:<br />
§ 93 Abs. 1 StVO:<br />
Die Eigentümer von Liegenschaften in<br />
Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer<br />
von unverbauten land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen<br />
Liegenschaften, haben<br />
dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft<br />
in einer Entfernung von nicht<br />
mehr als 3,0 m vorhandenen, dem öffentlichen<br />
Verkehr dienenden Gehsteige<br />
<strong>und</strong> Gehwege einschließlich der in ihrem<br />
Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang<br />
der ganzen Liegenschaft in der Zeit<br />
von 6 – 22 Uhr von Schnee <strong>und</strong> Verunreinigungen<br />
gesäubert sowie bei Schnee<br />
<strong>und</strong> Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig<br />
(Gehweg) nicht vorhanden, so ist der<br />
Straßenrand in der Breite von 1,0 m zu<br />
säubern <strong>und</strong> zu bestreuen. Die gleiche<br />
Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufsläden.<br />
Gemeindeblatt<br />
K<strong>und</strong>machung – Winterdienst auf Gehwegen <strong>und</strong> Gehsteigen<br />
Seitens der Gemeinde <strong>Ebbs</strong> wird darauf<br />
hingewiesen, dass zwar im Zuge der<br />
Schneeräumung durch den Bauhof auch<br />
die vorgenannten Flächen teilweise (so<br />
gut dies zeitlich aber auch an Hand der<br />
zur Verfügung stehenden Einsatzgeräte<br />
möglich ist) mitbetreut werden. Die ge-<br />
setzliche Verpflichtung sowie die damit<br />
verb<strong>und</strong>ene zivilrechtliche Haftung für<br />
die zeitgerechte <strong>und</strong> ordnungsgemäße<br />
Durchführung der im § 93 StVO angeführten<br />
Arbeiten verbleibt jedoch in jedem<br />
Fall beim Liegenschaftseigentümer.<br />
Weiters ersuchen wir Sie dringend, Fahrzeuge<br />
nicht an Straßenrändern zu parken.<br />
Sie behindern damit eine ordnungsgemäße<br />
Schneeräumung. Bei dieser<br />
Gelegenheit wird auf die mehrfachen<br />
Hinweise im Gemeindeblatt, die offensichtlich<br />
in mehren Fällen nur sehr wenig<br />
Ergebnis gezeigt haben, hingewiesen.<br />
Gemäß Straßenverkehrsordnung ist<br />
Mit dem neuen Kommunalfahrzeug ist die<br />
Gemeinde <strong>Ebbs</strong> für den Winterdienst wieder<br />
gut gerüstet.<br />
das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr<br />
verboten, wenn nicht mind. zwei<br />
Fahrstreifen für den fließenden Verkehr<br />
frei bleiben. Bitte erleichtern Sie den<br />
ohnedies beschwerlichen Winterdienst.<br />
Die Gemeinde <strong>Ebbs</strong> ersucht höflich um<br />
westseitig von drei verschiedenen Eigentümern<br />
eine Gr<strong>und</strong>fläche von insgesamt<br />
974 m 2 anzukaufen. In den letzten Wochen<br />
wurde davon bereits eine Teilfläche<br />
asphaltiert. Im kommenden Jahr soll<br />
auch noch der westliche Teil befestigt<br />
<strong>und</strong> geschottert werden. Damit sollte die<br />
bereits Jahre bestehende Parkplatzmisere<br />
ein Ende haben. Diese Maßnahme<br />
wurde durch die ständig steigenden<br />
Schülerzahlen, die für das gute Ausbildungsangebot<br />
unter Leitung des engagierten<br />
Schulleiters Hans Maier sprechen,<br />
notwendig.<br />
Dringender Appell:<br />
Bitte auf dem Vorplatz des Feuerwehrgerätehauses<br />
nicht parken. Der Einfahrtsbereich<br />
zu den Feuerwehrfahrzeugen<br />
muss aus verständlichen<br />
Gründen stets frei zugänglich sein.<br />
diesbezügliche Kenntnisnahme <strong>und</strong><br />
hofft, dass wie in den vergangenen Jahren,<br />
auch im laufenden Winter durch<br />
gemeinsames Zusammenwirken wieder<br />
ein bequemes <strong>und</strong> gefahrloses Begehen<br />
der Gehsteige <strong>und</strong> Gehwege sowie Benützen<br />
der Straßen im Gemeindegebiet<br />
möglich ist.<br />
Anmerkung:<br />
Nach § 53 Abs. 1c des <strong>Tirol</strong>er Straßengesetzes<br />
(eine ähnliche Bestimmung findet<br />
sich auch in § 24 Abs. 2 des B<strong>und</strong>esstraßengesetzes)<br />
haben die Eigentümer von<br />
Gr<strong>und</strong>stücken an Straßen die Ablagerung<br />
des im Zuge der Schneeräumung von der<br />
Straße entlang ihrer Gr<strong>und</strong>stücke entfernten<br />
Schnees <strong>und</strong> Abräummaterials auf<br />
ihren Gr<strong>und</strong>stücken zu dulden. In diesem<br />
Sinne besteht bei Gr<strong>und</strong>stückseigentümern,<br />
die bei der Gehsteigräumung mittels<br />
Schneefräse die Schneerverfrachtung<br />
auf ihr Gartengr<strong>und</strong>stück verwehren,<br />
jedenfalls die Verpflichtung zur<br />
Schneeräumung nach § 93 Abs. 1 STVO<br />
<strong>und</strong> zudem die volle zivilrechtliche Haftung,<br />
wie sich eine solche bei Unterlassungen<br />
ergeben könnte.<br />
Hinweis <strong>und</strong> dringende Bitte:<br />
Leider musste in letzter Zeit wiederholt<br />
festgestellt werden, dass Schnee<br />
von privaten Einfahrten <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücken<br />
auf die vorbeiführende Gemeindestraßen<br />
entsorgt wird. Dies ist<br />
nicht gestattet. Der Schnee von privaten<br />
Gr<strong>und</strong>stücken ist auf diesen<br />
selbst zu deponieren.<br />
www.ebbs.tirol.gv.at 11