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Liebe Ebbserinnen und Ebbser! - Ebbs - Land Tirol

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Nach intensiven Bemühungen ist es<br />

gelungen, ein Problem, das seit längerer<br />

Zeit besteht, in den Griff zu bekommen.<br />

Die Gemeinde <strong>Ebbs</strong> entschied sich<br />

Erweiterung des Parkplatzes bei der Musikschule<br />

als Standortgemeinde der <strong>Land</strong>esmusikschule,<br />

die in den beiden Obergeschoßen<br />

des Feuerwehrgebäudes an der<br />

Wildbichler Straße untergebracht ist,<br />

Das Parkplatzangebot bei der <strong>Land</strong>esmusikschule wird um knapp 1.000 m 2 vergrößert.<br />

Am Beginn der neuen Wintersaison erlaubt<br />

sich die Gemeinde <strong>Ebbs</strong> auf die<br />

gesetzlichen Anrainerverpflichtungen<br />

gemäß § 93 der Straßenverkehrsordnung<br />

hinzuweisen. Diese Verpflichtung<br />

umfasst sowohl den Winterdienst<br />

(Schneeräumung <strong>und</strong> Streuung) auf Gehsteigen<br />

<strong>und</strong> Gehwegen als auch die Säuberung<br />

derselben von Verunreinigungen<br />

<strong>und</strong> lautet wörtlich:<br />

§ 93 Abs. 1 StVO:<br />

Die Eigentümer von Liegenschaften in<br />

Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer<br />

von unverbauten land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen<br />

Liegenschaften, haben<br />

dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft<br />

in einer Entfernung von nicht<br />

mehr als 3,0 m vorhandenen, dem öffentlichen<br />

Verkehr dienenden Gehsteige<br />

<strong>und</strong> Gehwege einschließlich der in ihrem<br />

Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang<br />

der ganzen Liegenschaft in der Zeit<br />

von 6 – 22 Uhr von Schnee <strong>und</strong> Verunreinigungen<br />

gesäubert sowie bei Schnee<br />

<strong>und</strong> Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig<br />

(Gehweg) nicht vorhanden, so ist der<br />

Straßenrand in der Breite von 1,0 m zu<br />

säubern <strong>und</strong> zu bestreuen. Die gleiche<br />

Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufsläden.<br />

Gemeindeblatt<br />

K<strong>und</strong>machung – Winterdienst auf Gehwegen <strong>und</strong> Gehsteigen<br />

Seitens der Gemeinde <strong>Ebbs</strong> wird darauf<br />

hingewiesen, dass zwar im Zuge der<br />

Schneeräumung durch den Bauhof auch<br />

die vorgenannten Flächen teilweise (so<br />

gut dies zeitlich aber auch an Hand der<br />

zur Verfügung stehenden Einsatzgeräte<br />

möglich ist) mitbetreut werden. Die ge-<br />

setzliche Verpflichtung sowie die damit<br />

verb<strong>und</strong>ene zivilrechtliche Haftung für<br />

die zeitgerechte <strong>und</strong> ordnungsgemäße<br />

Durchführung der im § 93 StVO angeführten<br />

Arbeiten verbleibt jedoch in jedem<br />

Fall beim Liegenschaftseigentümer.<br />

Weiters ersuchen wir Sie dringend, Fahrzeuge<br />

nicht an Straßenrändern zu parken.<br />

Sie behindern damit eine ordnungsgemäße<br />

Schneeräumung. Bei dieser<br />

Gelegenheit wird auf die mehrfachen<br />

Hinweise im Gemeindeblatt, die offensichtlich<br />

in mehren Fällen nur sehr wenig<br />

Ergebnis gezeigt haben, hingewiesen.<br />

Gemäß Straßenverkehrsordnung ist<br />

Mit dem neuen Kommunalfahrzeug ist die<br />

Gemeinde <strong>Ebbs</strong> für den Winterdienst wieder<br />

gut gerüstet.<br />

das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr<br />

verboten, wenn nicht mind. zwei<br />

Fahrstreifen für den fließenden Verkehr<br />

frei bleiben. Bitte erleichtern Sie den<br />

ohnedies beschwerlichen Winterdienst.<br />

Die Gemeinde <strong>Ebbs</strong> ersucht höflich um<br />

westseitig von drei verschiedenen Eigentümern<br />

eine Gr<strong>und</strong>fläche von insgesamt<br />

974 m 2 anzukaufen. In den letzten Wochen<br />

wurde davon bereits eine Teilfläche<br />

asphaltiert. Im kommenden Jahr soll<br />

auch noch der westliche Teil befestigt<br />

<strong>und</strong> geschottert werden. Damit sollte die<br />

bereits Jahre bestehende Parkplatzmisere<br />

ein Ende haben. Diese Maßnahme<br />

wurde durch die ständig steigenden<br />

Schülerzahlen, die für das gute Ausbildungsangebot<br />

unter Leitung des engagierten<br />

Schulleiters Hans Maier sprechen,<br />

notwendig.<br />

Dringender Appell:<br />

Bitte auf dem Vorplatz des Feuerwehrgerätehauses<br />

nicht parken. Der Einfahrtsbereich<br />

zu den Feuerwehrfahrzeugen<br />

muss aus verständlichen<br />

Gründen stets frei zugänglich sein.<br />

diesbezügliche Kenntnisnahme <strong>und</strong><br />

hofft, dass wie in den vergangenen Jahren,<br />

auch im laufenden Winter durch<br />

gemeinsames Zusammenwirken wieder<br />

ein bequemes <strong>und</strong> gefahrloses Begehen<br />

der Gehsteige <strong>und</strong> Gehwege sowie Benützen<br />

der Straßen im Gemeindegebiet<br />

möglich ist.<br />

Anmerkung:<br />

Nach § 53 Abs. 1c des <strong>Tirol</strong>er Straßengesetzes<br />

(eine ähnliche Bestimmung findet<br />

sich auch in § 24 Abs. 2 des B<strong>und</strong>esstraßengesetzes)<br />

haben die Eigentümer von<br />

Gr<strong>und</strong>stücken an Straßen die Ablagerung<br />

des im Zuge der Schneeräumung von der<br />

Straße entlang ihrer Gr<strong>und</strong>stücke entfernten<br />

Schnees <strong>und</strong> Abräummaterials auf<br />

ihren Gr<strong>und</strong>stücken zu dulden. In diesem<br />

Sinne besteht bei Gr<strong>und</strong>stückseigentümern,<br />

die bei der Gehsteigräumung mittels<br />

Schneefräse die Schneerverfrachtung<br />

auf ihr Gartengr<strong>und</strong>stück verwehren,<br />

jedenfalls die Verpflichtung zur<br />

Schneeräumung nach § 93 Abs. 1 STVO<br />

<strong>und</strong> zudem die volle zivilrechtliche Haftung,<br />

wie sich eine solche bei Unterlassungen<br />

ergeben könnte.<br />

Hinweis <strong>und</strong> dringende Bitte:<br />

Leider musste in letzter Zeit wiederholt<br />

festgestellt werden, dass Schnee<br />

von privaten Einfahrten <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücken<br />

auf die vorbeiführende Gemeindestraßen<br />

entsorgt wird. Dies ist<br />

nicht gestattet. Der Schnee von privaten<br />

Gr<strong>und</strong>stücken ist auf diesen<br />

selbst zu deponieren.<br />

www.ebbs.tirol.gv.at 11

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