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Bericht nach § 15 Abs. 2 EEG (ÜNB) der EnBW Transportnetze AG

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Formularvorlagen zur Erfassung Ihrer <strong>EEG</strong>-Jahresabrechnung 2008<br />

für Letztverbraucher versorgende EVU (Stromhändler)<br />

Unternehmen :<br />

BNetzA-Nr.:<br />

Datenstand :<br />

Abrechnungszeitraum: 01.01.2008 - 31.12.2008<br />

#DATUM#<br />

<strong>EnBW</strong> <strong>Transportnetze</strong> <strong>AG</strong> Erneuerbare Energien<br />

Wichtige Hinweise zum Ausfüllen <strong>der</strong> Formulare:<br />

- Auszufüllen sind jeweils nur die gelb hinterlegten Tabellenblätter/Fel<strong>der</strong><br />

- Wir möchten Sie bitten bei <strong>der</strong> Speicherung <strong>der</strong> Datei den Dateinamen beizubehalten<br />

Tabellenblatt "<strong>EEG</strong>-Stromabgabe":<br />

Angabe Bilanzkreis (Zeile 13):<br />

Strombezug gem. <strong>§</strong> 14a <strong>Abs</strong>. 5 <strong>EEG</strong>:<br />

Angabe Verteilnetzbetreiber (Spalte A):<br />

Abgewickelt über Bilanzkreis (Spalte F)<br />

Abgabe an Letzverbraucher (Spalte G)<br />

Tabellenblatt "<strong>EEG</strong>-HF-Kunden":<br />

Kunden mit beson<strong>der</strong>er Ausgleichregelung<br />

gem. <strong>§</strong> 16<br />

Identifizierungsnummer des Bafa-Bescheides<br />

Datum des Bafa-Bescheides<br />

reduzierte Quote gemäß Bafa-Bescheid<br />

Unterverteilung an Normalverbraucher<br />

nicht-privilegierter Stromabsatz in 2008<br />

privilegierter Stromabsatz in 2008<br />

Stromabsatz an HF-Kunden<br />

Tabellenblatt "<strong>EEG</strong>-Strom>50%":<br />

Bundesweiter <strong>Abs</strong>atz an Letzverbraucher<br />

Anlagenschlüssel<br />

Ort/Gemarkung<br />

PLZ Angaben <strong>der</strong> Postleitzahl<br />

Bundeslandkürzel<br />

Energieträger<br />

von Ihnen direkt vom Anlagenbetreiber<br />

abgenommene Strommenge im Sinne <strong>der</strong> <strong>§</strong><strong>§</strong> 6<br />

bis 11 <strong>EEG</strong><br />

#UNTERNEHMEN#<br />

Dient <strong>der</strong> Angabe <strong>der</strong> Letztverbrauchermengen, aufgeteilt <strong>nach</strong> Verteilnetzbetreiber und Bilanzkreis, für die Sie die <strong>EEG</strong>-Pflicht<br />

übernehmen<br />

Falls Sie unterjährig in <strong>der</strong> <strong>EnBW</strong> Regelzone <strong>EEG</strong>-Mengen aufgenommen haben, ist dieses Feld bereits duch <strong>EnBW</strong> TNG<br />

vorbelegt.Sollten Sie unterjährig noch nicht am <strong>EEG</strong>-Belastungsausgleich teilgenommen haben, tragen Sie hier bitte Ihren Bilanzkreis<br />

ein, über den Sie Stromlieferungen an Letztverbraucher vornehmen<br />

Angabe als Summenwert Ihres gesamten Strombezugs Definition lt. Gesetzesbegründung: "Summe aller Energielieferungen, die Sie<br />

von Kraftwerken an<strong>der</strong>en EVU o<strong>der</strong> sonstigen Dritten erhalten haben<br />

In <strong>der</strong> Spalte "Name" können Sie über ein Dropdown-Feld aus den hinterlegten Verteilnetzbetreibern das Netzgebiet auswählen, in<br />

welchem Sie Letztverbraucher versorgt haben<br />

Falls Sie Letztverbraucher in diesem Netzgebiet über einen an<strong>der</strong>en Bilanzkreis als den in Zeile 13 genannten versorgt haben, haben<br />

Sie hier die Möglichkeit über ein Dropdownfeld einen Bilanzkreis auszuwählen<br />

Tragen Sie hier bitte die Stromlieferung (in kWh) an Letztverbraucher in diesem Netzgebiet ein, für die Sie grundsätzlich die <strong>EEG</strong>-Pflicht<br />

gem. <strong>§</strong> 14 <strong>Abs</strong>. 3 <strong>EEG</strong> übernehmen (inklusive <strong>der</strong> Belieferung von privilegierten Letztverbrauchern, sog. Härtefall-Kunden)<br />

Dient <strong>der</strong> Angabe Ihre Stromlieferungen an Letztverbraucher mit beson<strong>der</strong>er Ausgleichsregelung (Härtefallkunden) und erteiltem Bafa-<br />

Bescheid gemäß <strong>§</strong> 16 <strong>Abs</strong>. 1 <strong>EEG</strong> in Verbindung mit <strong>§</strong> 16 <strong>Abs</strong>. 6 <strong>EEG</strong> in <strong>der</strong> <strong>EnBW</strong>-Regelzone<br />

Tragen Sie hier bitte den Namen des Härtefall-Kunden ein<br />

Tragen Sie hier bitte die Nummer des Bafa-Bescheides ein, die dort unter "Mein Zeichen" vermerkt ist<br />

siehe Datum Bafa-Bescheid<br />

Tragen Sie hier bitte die reduzierte Quote gemäß Bafa-Bescheid<br />

Tragen Sie hier bitte Weiterleitung des HF-Kunden an nicht-privilegierte Letztverbraucher ein, falls entsprechende Lieferungen<br />

vorgenommen wurden<br />

Tragen Sie hier bitte die nicht-privilegierte Strombelieferung an den HF-Kunden ein, sog. Selbstbehalt (siehe auch Bafa-Bescheid), ggf.<br />

anteilig bei Belieferung durch mehrere EVU<br />

Tragen Sie hier bitte die privilegierte Strombelieferung an den HF-Kunden ein, die mit <strong>der</strong> reduzierten Quote zu belasten ist<br />

Gesamtbelieferung an den HF-Kunden, wird automatisch errechnet. Summe aus Unterverteilung an Normalverbraucher, nichtprivilegierter<br />

Stromabsatz in 2008 und privilegierter Stromabsatz in 2008<br />

Dieses Tabellenblatt ist ausschließlich von den Stromlieferanten auszufüllen, die, bezogen auf die gesamte von ihnen gelieferte<br />

Strommenge, mindestens 50% Strom im Sinne <strong>der</strong> <strong>§</strong><strong>§</strong> 6 bis 11 <strong>EEG</strong> während des Abrechnungszeitraum 2008 geliefert haben.<br />

Um die Befreiung von <strong>der</strong> Verpflichtung zur Abnahme von <strong>EEG</strong>-Strom vom Übertragungsnetzbetreiber zu überprüfen, sind hier Angaben<br />

zu den Anlagen, die zu dieser Befreiung <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 14 <strong>Abs</strong>. 3 S. 2 <strong>EEG</strong> führten, einzutragen.<br />

Um eine eindeutige Prüfung <strong>der</strong> <strong>EEG</strong> Befreiung für das 50 % Kriterium zu erhalten, benötigen wir Ihren bundesweiten <strong>Abs</strong>atz an<br />

Letztverbraucher <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 14 <strong>Abs</strong>. 3 <strong>EEG</strong>, um eine Plausibilitätsprüfung durchführen zu können.<br />

Um eine eindeutige Kennzeichnung <strong>der</strong> Anlage zu erlangen, wird vom anschlussverpflichteten Netzbetreiber ein alphanumerischer<br />

Anlagenschlüssel für jede <strong>EEG</strong>-Anlage vergeben. Der Anlageschlüssel ist für die gesamte Betiebsdauer <strong>der</strong> <strong>EEG</strong>-Anlage<br />

unverän<strong>der</strong>lich, egal od die Anlage Strom produziert, <strong>der</strong> in den bundesweiten Ausgleich <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 14 <strong>EEG</strong> fließt, o<strong>der</strong> direkt vom<br />

Anlagenbetreiber an einen Stromlieferanten vermarktet wird. Es ist zwingend <strong>der</strong> vom anschlussverpflichteten Netzbetreiber vergebenen<br />

Anlagenschlüssel anzugeben.<br />

Angabe des Ortes und <strong>der</strong> Gemarkung, in <strong>der</strong> die Anlage errichtet wurde.<br />

Angabe des Bundeslandes, in dem die Anlage errichtet wurde.<br />

Die Abkürzungen stehen für folgende Bundeslän<strong>der</strong>:<br />

BE = Berlin<br />

BY = Bayern<br />

BW = Baden-Württemberg<br />

BB = Brandenburg<br />

HB = Freie Hansestadt Bremen<br />

HE = Hessen<br />

HH = Hansestadt Hamburg<br />

MV = Mecklenburg-Vorpommern<br />

NI = Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

NW = Nordrhein-Westfalen<br />

RP = Rheinland-Pfalz<br />

SN = Sachsen<br />

ST = Sachsen-Anhalt<br />

SL = Saarland<br />

SH = Schleswig-Holstein<br />

TH = Thüringen<br />

Angabe, um welchen Energieträger es sich bei <strong>der</strong> <strong>EEG</strong>-Anlage handelt. Das <strong>EEG</strong> för<strong>der</strong>t <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 2 <strong>Abs</strong>. 1 <strong>EEG</strong> Strom aus Enerbarem<br />

Energie und Grubengas. Zu den erneuerbaren Energieträgern zählen laut <strong>§</strong> 3 <strong>Abs</strong>.1 <strong>EEG</strong> Wasserkraft, Windenergie, solsre<br />

Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas<br />

Hier ist <strong>der</strong> <strong>EEG</strong>-Strom einzutragen, den Sie als Stromlieferant während des Kalen<strong>der</strong>jahres 2008 direkt vom Anlagenbetreiber<br />

abgenommen haben und <strong>der</strong> zur Befreiung von <strong>der</strong> Verpflichtung zur Abnahme von <strong>EEG</strong>-Strom vom Übertragungsnetzbetreiber <strong>nach</strong> <strong>§</strong><br />

14 <strong>Abs</strong>. 3 S.2 <strong>EEG</strong> gefürt hat. Hier ist nicht <strong>der</strong> Strom aus <strong>EEG</strong>-Anlagen einzutragen, den Sie möglicherweise als Netzbetreiber<br />

agenommen und an den Übertragungsnetzbetreiber weitergeleitet haben (<strong>§</strong> 18 <strong>EEG</strong> Doppelvermarktungvebot).<br />

Anlage 4

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