Bericht nach § 15 Abs. 2 EEG (ÜNB) der EnBW Transportnetze AG
Bericht nach § 15 Abs. 2 EEG (ÜNB) der EnBW Transportnetze AG
Bericht nach § 15 Abs. 2 EEG (ÜNB) der EnBW Transportnetze AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>EnBW</strong> <strong>Transportnetze</strong> <strong>AG</strong><br />
vermiedenen Netzentgelte gemäß <strong>§</strong> 5 <strong>Abs</strong>. 2 <strong>EEG</strong> 2006 sowie <strong>§</strong> 18 <strong>Abs</strong>. 2 StromNEV<br />
gemeldet und bescheinigt.<br />
Neben den aggregierten Werten wurden durch VNB anlagenspezifische Daten<br />
bereitgestellt. Diese beinhalten sowohl Anlagenstammdaten als auch die zugehörigen<br />
Strommengen, Vergütungszahlungen sowie vermiedenen Netzentgelte.<br />
Durch Summation <strong>der</strong> bescheinigten Daten wird <strong>der</strong> dem VNB zustehende Anspruch<br />
auf Belastungsausgleich ermittelt.<br />
In <strong>der</strong> Regelzone <strong>EnBW</strong> TNG betrug die Einspeisung aus <strong>EEG</strong>-Anlagen im<br />
Betrachtungszeitraum 4.982.646 MWh. Dafür wurden an Anlagenbetreiber<br />
Mindestvergütungen in Höhe von 963,<strong>15</strong>3 Mio. € ausgezahlt. Von diesem Betrag<br />
wurden 19,642 Mio. € vermiedene Netzentgelte in Abzug gebracht. Darüber hinaus<br />
wurden Korrekturen aus den Jahren 2006 und 2007 aufgenommen, die aufgrund<br />
rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen zu berücksichtigen sind. Insgesamt führen<br />
diese Korrekturen in <strong>der</strong> Jahresabrechnung 2008 zu einer Entlastung <strong>der</strong> zu<br />
berücksichtigenden <strong>EEG</strong>-Strommenge in Höhe von 22.586 MWh und <strong>der</strong> Vergütungen<br />
in Höhe von 3,552 Mio. €.<br />
4. Ermittlung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Regelzone an Letztverbraucher gelieferten Strommengen<br />
<strong>EnBW</strong> TNG hat auf Basis <strong>der</strong> vorliegenden Kontaktdaten von<br />
Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) aus <strong>der</strong> unterjährigen <strong>EEG</strong>-Abwicklung<br />
unter Berücksichtigung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellten<br />
Liste <strong>der</strong> ihr bekannten EVU alle für die Abnahme von <strong>EEG</strong>-Strom in Frage<br />
kommenden EVU in <strong>der</strong> Regelzone ermittelt.<br />
Zum 19. März 2008 wurden die EVU mit beiliegendem Schreiben (Anlage 3)<br />
aufgefor<strong>der</strong>t, bis zum 31. Mai 2009* die in <strong>§</strong> 14 <strong>Abs</strong>. 5 <strong>EEG</strong> 2006 vorgesehenen Daten<br />
bereitzustellen und bis zum 31. Mai 2009* durch einen Wirtschaftprüfer o<strong>der</strong><br />
vereidigten Buchprüfer bescheinigen zu lassen. Bei einem Letztverbraucherabsatz<br />
unterhalb 5 GWh wurde ein an<strong>der</strong>er geeigneter Nachweis (z.B. Eigenmeldung <strong>der</strong><br />
Geschäftsführung) erbracht.<br />
Für die Datenerfassung wurde jedem EVU eine Exceldatei (Anlage 4) zugesandt.<br />
Nach dem 31. Mai 2009* wurden die Rückmeldungen erfasst und plausibilisiert.<br />
Durch bilateralen Kontakt wurden offene Punkte mit EVU geklärt. Die eingegangen<br />
Bescheinigungen von Wirtschaftsprüfern bzw. vereidigten Buchprüfern wurden im<br />
Anschluss erfasst und ein Abgleich mit den vorliegenden Meldungen hergestellt.<br />
Die bescheinigten Letztverbrauchsmengen sowie die Angaben zu den <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 16 <strong>EEG</strong><br />
2006 privilegierten Kunden bilden die Grundlage für die Abnahmeverpflichtung <strong>der</strong><br />
EVU <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 14 <strong>Abs</strong>. 3 <strong>EEG</strong> 2006. Für die privilegierten Strommengen ergibt sich die<br />
Abnahmeverpflichtung als Produkt aus <strong>der</strong> durch den jeweiligen Bescheid des<br />
Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) festgelegten reduzierten<br />
Quote und <strong>der</strong> privilegierten Strommenge. Für den nicht privilegierten Letztverbrauch<br />
ergibt sich die abzunehmende <strong>EEG</strong>-Strommenge als Produkt aus dem Letztverbrauch<br />
und <strong>der</strong> bundeseinheitlichen <strong>EEG</strong>-Quote (vgl. <strong>Abs</strong>chnitt 5).<br />
2