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Bericht nach § 15 Abs. 2 EEG (ÜNB) der EnBW Transportnetze AG

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<strong>EnBW</strong> <strong>Transportnetze</strong> <strong>AG</strong><br />

vermiedenen Netzentgelte gemäß <strong>§</strong> 5 <strong>Abs</strong>. 2 <strong>EEG</strong> 2006 sowie <strong>§</strong> 18 <strong>Abs</strong>. 2 StromNEV<br />

gemeldet und bescheinigt.<br />

Neben den aggregierten Werten wurden durch VNB anlagenspezifische Daten<br />

bereitgestellt. Diese beinhalten sowohl Anlagenstammdaten als auch die zugehörigen<br />

Strommengen, Vergütungszahlungen sowie vermiedenen Netzentgelte.<br />

Durch Summation <strong>der</strong> bescheinigten Daten wird <strong>der</strong> dem VNB zustehende Anspruch<br />

auf Belastungsausgleich ermittelt.<br />

In <strong>der</strong> Regelzone <strong>EnBW</strong> TNG betrug die Einspeisung aus <strong>EEG</strong>-Anlagen im<br />

Betrachtungszeitraum 4.982.646 MWh. Dafür wurden an Anlagenbetreiber<br />

Mindestvergütungen in Höhe von 963,<strong>15</strong>3 Mio. € ausgezahlt. Von diesem Betrag<br />

wurden 19,642 Mio. € vermiedene Netzentgelte in Abzug gebracht. Darüber hinaus<br />

wurden Korrekturen aus den Jahren 2006 und 2007 aufgenommen, die aufgrund<br />

rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen zu berücksichtigen sind. Insgesamt führen<br />

diese Korrekturen in <strong>der</strong> Jahresabrechnung 2008 zu einer Entlastung <strong>der</strong> zu<br />

berücksichtigenden <strong>EEG</strong>-Strommenge in Höhe von 22.586 MWh und <strong>der</strong> Vergütungen<br />

in Höhe von 3,552 Mio. €.<br />

4. Ermittlung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Regelzone an Letztverbraucher gelieferten Strommengen<br />

<strong>EnBW</strong> TNG hat auf Basis <strong>der</strong> vorliegenden Kontaktdaten von<br />

Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) aus <strong>der</strong> unterjährigen <strong>EEG</strong>-Abwicklung<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellten<br />

Liste <strong>der</strong> ihr bekannten EVU alle für die Abnahme von <strong>EEG</strong>-Strom in Frage<br />

kommenden EVU in <strong>der</strong> Regelzone ermittelt.<br />

Zum 19. März 2008 wurden die EVU mit beiliegendem Schreiben (Anlage 3)<br />

aufgefor<strong>der</strong>t, bis zum 31. Mai 2009* die in <strong>§</strong> 14 <strong>Abs</strong>. 5 <strong>EEG</strong> 2006 vorgesehenen Daten<br />

bereitzustellen und bis zum 31. Mai 2009* durch einen Wirtschaftprüfer o<strong>der</strong><br />

vereidigten Buchprüfer bescheinigen zu lassen. Bei einem Letztverbraucherabsatz<br />

unterhalb 5 GWh wurde ein an<strong>der</strong>er geeigneter Nachweis (z.B. Eigenmeldung <strong>der</strong><br />

Geschäftsführung) erbracht.<br />

Für die Datenerfassung wurde jedem EVU eine Exceldatei (Anlage 4) zugesandt.<br />

Nach dem 31. Mai 2009* wurden die Rückmeldungen erfasst und plausibilisiert.<br />

Durch bilateralen Kontakt wurden offene Punkte mit EVU geklärt. Die eingegangen<br />

Bescheinigungen von Wirtschaftsprüfern bzw. vereidigten Buchprüfern wurden im<br />

Anschluss erfasst und ein Abgleich mit den vorliegenden Meldungen hergestellt.<br />

Die bescheinigten Letztverbrauchsmengen sowie die Angaben zu den <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 16 <strong>EEG</strong><br />

2006 privilegierten Kunden bilden die Grundlage für die Abnahmeverpflichtung <strong>der</strong><br />

EVU <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 14 <strong>Abs</strong>. 3 <strong>EEG</strong> 2006. Für die privilegierten Strommengen ergibt sich die<br />

Abnahmeverpflichtung als Produkt aus <strong>der</strong> durch den jeweiligen Bescheid des<br />

Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) festgelegten reduzierten<br />

Quote und <strong>der</strong> privilegierten Strommenge. Für den nicht privilegierten Letztverbrauch<br />

ergibt sich die abzunehmende <strong>EEG</strong>-Strommenge als Produkt aus dem Letztverbrauch<br />

und <strong>der</strong> bundeseinheitlichen <strong>EEG</strong>-Quote (vgl. <strong>Abs</strong>chnitt 5).<br />

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