Bericht nach § 15 Abs. 2 EEG (ÜNB) der EnBW Transportnetze AG
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Gesetz zum Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21.07.2004 / 07.11.2006 und Novelle 2009<br />
Zusammenstellung <strong>der</strong> detaillierten Angaben Ihrer Endabrechnung <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 14a <strong>Abs</strong>. 3 <strong>EEG</strong> Ihrer gemäß <strong>§</strong> 4 <strong>EEG</strong> in Verbindung mit <strong>§</strong> 5 <strong>EEG</strong> aufgenommenen und<br />
vergüteten und an die <strong>EnBW</strong> <strong>Transportnetze</strong> <strong>AG</strong> als zuständigen Übertragungsnetzbetreiber weiter vermarkteten <strong>EEG</strong>-Strommengen im Zeitraum 01.01.2008 bis<br />
31.12.2008<br />
verbindliche detaillierte Angaben zu Ihrer Bescheinigung <strong>der</strong> Daten gemäß <strong>§</strong> 14a <strong>Abs</strong>. 7 <strong>EEG</strong><br />
Netzbetreiber : #UNTERNEHMEN#<br />
BNetzA-Nr.:<br />
Datenstand :<br />
Abrechnungszeitraum: 01.01.2008 - 31.12.2008<br />
Formularvorlagen zur Erfassung Ihrer <strong>EEG</strong>-Jahresabrechnung 2008<br />
für Verteilnetzbetreiber<br />
#DATUM#<br />
<strong>EnBW</strong> <strong>Transportnetze</strong> <strong>AG</strong> Erneuerbare Energien<br />
Wichtige Hinweise zum Ausfüllen <strong>der</strong> Formulare:<br />
- Auszufüllen sind jeweils nur die gelb hinterlegten Tabellenblätter/Fel<strong>der</strong><br />
- Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine anlagenscharfe Endabrechnung zwingend vorzunehmen ist<br />
- Wir möchten Sie bitten bei <strong>der</strong> Speicherung <strong>der</strong> Datei den Dateinamen beizubehalten<br />
Tabellenblatt "Jahresabrechnung":<br />
Abnahme vom <strong>nach</strong>gelagerten Netzbetreiber<br />
in [kWh] und [€]<br />
Angaben <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 14a <strong>Abs</strong>. 3 S. 2 Nr. 4 <strong>EEG</strong> in<br />
[kWh] und [€]<br />
Bezeichnung <strong>der</strong> Vergütungskategorie<br />
Inbetriebnahme<br />
Weitere Kriterien<br />
Aufteilung bei KWK-Anlagen<br />
Vergütung <strong>nach</strong> <strong>EEG</strong> [ct/kWh]<br />
Jahresarbeit <strong>der</strong> <strong>EEG</strong>-Einspeisung [kWh]<br />
an Anlagenbetreiber gezahlte <strong>EEG</strong>-<br />
Mindestvergütung [€]<br />
Zusammenfassung <strong>der</strong> anlagenscharfen <strong>EEG</strong>-<br />
Einspeisungen [kWh]<br />
Tabellenblatt "Zusammenfassung vNNE":<br />
Bezeichnung <strong>der</strong> vNNE-Kategorie<br />
weitere Kriterien<br />
vermiedene Netznutzungsentgelte<br />
Dient <strong>der</strong> Abrechnung Ihrer gemäß <strong>§</strong> 4 <strong>EEG</strong> in Verbindung mit <strong>§</strong> 5 <strong>EEG</strong> aufgenommenen und vergüteten und an die <strong>EnBW</strong> <strong>Transportnetze</strong> <strong>AG</strong> als<br />
zuständigen Übertragungsnetzbetreiber weiter vermarkteten <strong>EEG</strong>-Strommengen im Zeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2008<br />
Summe <strong>der</strong> abgenommenen <strong>EEG</strong>-Jahresarbeit vom <strong>nach</strong>gelagerten Netzbetreiber sowie <strong>der</strong> dafür gezahlten Vergütung an den <strong>nach</strong>gelagerten<br />
Netzbetreiber.<br />
Summe <strong>der</strong> <strong>EEG</strong>-Arbeit die gemäß <strong>§</strong> 14a <strong>Abs</strong>. 3 S. 2 Nr. 4 <strong>EEG</strong> verwendet wurde und daher nicht mehr dem Wälzungsmechanismus zur<br />
Verfügung steht. Des Weiteren sind die sich daraus ergebenden Erlöse bzw. ersparten Aufwendungen anzugeben.<br />
Alphanumerischer Schlüssel zur eindeutigen Zuordnung von Energiemengen zu einem Vergütungssatz, <strong>der</strong> <strong>nach</strong> Maßgabe <strong>der</strong> <strong>§</strong><strong>§</strong> 6-11 <strong>EEG</strong><br />
berechnet wird. Der Vergütungssatz bestimmt sich u. a. <strong>nach</strong> dem Energieträger, <strong>der</strong> Leistung <strong>der</strong> Anlage und dem Zeitpunkt <strong>der</strong> Inbetriebnahme.<br />
Die Inbetriebnahme ist <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 3 <strong>Abs</strong>. 4 <strong>EEG</strong> die erstmalige Inbetriebsetzung <strong>der</strong> Anlage <strong>nach</strong> Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft<br />
o<strong>der</strong> <strong>nach</strong> ihrer Erneuerung, sofern die Kosten <strong>der</strong> Erneuerung mindestens 50 Prozent <strong>der</strong> Kosten einer Neuherstellung <strong>der</strong> gesamten Anlage<br />
einschließlich sämtlicher technisch für den Betrieb erfor<strong>der</strong>licher Einrichtungen und baulichen Anlagen betragen.<br />
Differenzierung <strong>der</strong> <strong>nach</strong> <strong>EEG</strong> zu zahlenden Mindestvergütung auf Grundlage <strong>der</strong> Leistung <strong>der</strong> Anlage (Leistungsstufen) sowie bestimmter Boni.<br />
Leistung i. S. d. <strong>§</strong> 3 <strong>Abs</strong>. 5 <strong>EEG</strong> ist die elektrische Wirkleistung, die die Anlage bei bestimmungsgemäßen Betrieb ungeachtet kurzfristiger<br />
geringfügiger Abweichungen ohne zeitliche Einschränkung technisch erbringen kann. Bei <strong>der</strong> für die Feststellung <strong>der</strong> Vergütungshöhe<br />
maßgebenden Leistung bleibt die nur zur Reserve genutzte Leistung unberücksichtigt.<br />
Bei Anlagen, die <strong>nach</strong> den <strong>§</strong><strong>§</strong> 6 bis 9 <strong>EEG</strong> vergütet werden (Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas, Biomasse, Geothermie), wird für die<br />
Ermittlung <strong>der</strong> Mindestvergütungssätze abweichend von <strong>§</strong> 3 <strong>Abs</strong>. 5 <strong>EEG</strong> folgen<strong>der</strong> Begriff für die Leistung zugrunde gelegt: Als Leistung gilt <strong>der</strong><br />
Quotient aus <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> im jeweiligen Kalen<strong>der</strong>jahr <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 4 <strong>Abs</strong>. 1 o<strong>der</strong> <strong>Abs</strong>. 5 <strong>EEG</strong> abzunehmenden Strommenge [kWh] und <strong>der</strong> Summe<br />
<strong>der</strong> vollen Zeitstunden des jeweiligen Kalen<strong>der</strong>jahres abzüglich <strong>der</strong> vollen Stunden vor Inbetriebnahme und <strong>nach</strong> endgültiger Stilllegung <strong>der</strong><br />
Anlage (sog. „Bemessungsleistung“, vgl. <strong>§</strong> 12 <strong>Abs</strong>. 2 Satz 2 <strong>EEG</strong>)<br />
Bei Biomasseanlagen, bei denen ein Teil des erzeugten Stroms Strom im Sinne von <strong>§</strong> 3 <strong>Abs</strong>. 4 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist und dies<br />
dem Netzbetreiber <strong>nach</strong>gewiesen wird, erhöht sich für diesen Teil gemäß <strong>§</strong> 8 <strong>Abs</strong>. 3 <strong>EEG</strong> die Mindestvergütung um 2 ct/kWh (Bonusregel KWK).<br />
Daher ist eine Aufteilung <strong>der</strong> Stromerzeugung in den Teil, <strong>der</strong> in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wurde, und den Teil, für den das nicht <strong>der</strong> Fall ist,<br />
erfor<strong>der</strong>lich (Berechnung des KWK-Strom-Anteils gemäß Vorschrift in <strong>§</strong> 3 <strong>Abs</strong>. 4 KWK-G).<br />
Die <strong>nach</strong> Maßgabe <strong>der</strong> <strong>§</strong><strong>§</strong> 6-12 <strong>EEG</strong> zu zahlende Vergütung.<br />
Die vom Anlagenbetreiber eingespeiste Arbeit je Kategorie, die in einem Kalen<strong>der</strong>jahr (1.1.-31.12.) vom abnahmepflichtigen Netzbetreiber<br />
abgenommen wurde.<br />
Füllt sich automatisch aus den Spalten "Zusammenfassung <strong>der</strong> anlagenscharfen <strong>EEG</strong>-Einspeisungen [kWh]"<br />
Die Vergütung für eingespeisten <strong>EEG</strong>-Strom je Kategorie, die an den Anlagenbetreiber ausgezahlt wurde.<br />
Die für die Abrechnung des Vorjahres notwendigen Daten über den eingespeisten Strom sind vom Anlagenbetreiber gemäß <strong>§</strong> 14a <strong>Abs</strong>. 2 Nr. 3<br />
<strong>EEG</strong> bis zum 28.2. dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen.<br />
Füllt sich automatisch aus dem Produkt von "Jahresarbeit <strong>der</strong> <strong>EEG</strong>-Einspeisung [kWh]" und "Vergütung <strong>nach</strong> <strong>EEG</strong> [ct/kWh]"<br />
Füllt sich automatisch durch die Angaben <strong>der</strong> anlagenscharfen Endabrechnung in Tabellenblatt "Anlagenscharfe Meldung"<br />
Dient <strong>der</strong> Erfassung <strong>der</strong> vermiedenen Netznutzungsentgelte, getrennt <strong>nach</strong> Energieträger und Spannungsebene<br />
Schlüssel zur eindeutigen Zuordnung von Energieträger und Spannungsebene<br />
Differenzierung <strong>der</strong> Einspeisespannungsebene<br />
Beim Konzept <strong>der</strong> vermiedenen Netzentgelte wird davon ausgegangen, dass durch die dezentrale Einspeisung Netznutzung in <strong>der</strong> vorgelagerten<br />
Netz- o<strong>der</strong> Umspannebene vermieden wird. Die dadurch eingesparten Kosten werden als vermiedene Netzentgelte bezeichnet. Gemäß <strong>§</strong> 5 <strong>Abs</strong>. 2<br />
<strong>EEG</strong> muss <strong>der</strong> Netzbetreiber, <strong>der</strong> Strom <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 4 <strong>Abs</strong>. 6 <strong>EEG</strong> von dezentralen <strong>EEG</strong>-Erzeugungsanlagen abgenommen hat, diese eingesparten<br />
Kosten bei den Vergütungen in Abzug zu bringen, die ihm <strong>der</strong> vorgelagerte Übertragungsnetzbetreiber zahlen muss (vgl. <strong>§</strong> 5 <strong>Abs</strong>. 2 <strong>EEG</strong>).<br />
Füllt sich automatisch aus den Spalten "Zusammenfassung <strong>der</strong> anlagenscharfen vermiedenen Netznutzungsentgelte [€]"<br />
Anlage 2