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Bestattungen / Wegleitung - Stadt Arbon

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Abteilung Einwohner und SicherheitÖffnungszeiten<strong>Stadt</strong>haus, Hauptstrasse 12 Montag-Mittwoch 08.30-12.00 14.00-17.00 Uhr9320 <strong>Arbon</strong> Donnerstag 08.30-12.00 14.00-18.00 UhrTelefon 071 447 61 21 Freitag 08.30-12.00 14.00-16.00 UhrTelefax 071 447 61 27Samstag/Sonntag geschlosseneinwohnerdienste@arbon.chPersönlicher Kontakt: Peter Wenk, Leiter Abteilung Einwohner und Sicherheit, 071 447 61 22<strong>Bestattungen</strong> / <strong>Wegleitung</strong>Das Bestattungsamt gibt in allen Bestattungsangelegenheiten kostenlos Auskunft. Beinahe alles,was mit einer Abdankung, Bestattung oder Überführung zusammenhängt, wird vom Bestattungsamtin Zusammenarbeit mit den religiösen Körperschaften organisiert. Grundlage dieser<strong>Wegleitung</strong> ist das Friedhofreglement der <strong>Stadt</strong> <strong>Arbon</strong> vom 1. April 1999 sowie die Friedhofordnungund die Gebührenordnung.1. Vorgehen im TodesfallA) Ein Todesfall tritt zu Hause ein:Jeder Tod muss von Gesetzes wegen von einem Arzt festgestellt und bestätigt werden. Bitterufen Sie unverzüglich Ihren Hausarzt an. Falls dieser nicht erreichbar ist, erkundigen Sie sichnach dem diensthabenden Notfallarzt Tel: 0900 57 54 20 (gebührenpflichtig Fr. 2.13/Min.)Sobald Sie bereit sind, dass die verstorbene Person würdig hergerichtet, eingesargt und beider Friedhofkapelle <strong>Arbon</strong> aufgebahrt wird, melden Sie dies dem städtischen Bestattungsdienst(Telefon 079 639 61 73).Anschliessend sprechen Sie so bald als möglich während der Bürozeiten persönlich beimBestattungsamt vor. Falls Sie Fragen haben, welche durch dieses Merkblatt nicht beantwortetwerden, erreichen Sie uns während den Bürozeiten unter der Nummer 071 447 61 21.Am Wochenende und während den Feiertagen (ausgenommen zwischen Weihnachten undNeujahr) ist kein Pikettdienst eingesetzt.B) Ein Todesfall tritt im Spital oder in einem Heim ein:Setzen Sie sich mit dem Portier oder mit der Verwaltung in Verbindung. In der Regel habendiese bereits mit dem Zivilstandsamt oder Bestattungsamt Kontakt aufgenommen.Anschliessend sprechen Sie so bald als möglich während den Bürozeiten persönlich beimBestattungsamt vor.C) Ein Todesfall tritt irgendwo in der Schweiz oder im Ausland ein:Ziehen Sie einen Arzt bei. Versuchen Sie anschliessend telefonischen Kontakt mit demBestattungsamt aufzunehmen. Im Ausland empfiehlt es sich, die nächstgelegeneschweizerische Botschaft zu informieren.www.arbon.ch 30. Juli 2013


D) Seelsorgerliche Begleitung:Sie haben die Möglichkeit, einen Pfarrer um seine Begleitung und seelsorgerlicheUnterstützung anzufragen. Die evangelischen und den katholischen Pfarrer erreichen Siegemäss Übersicht auf Seite 4.2. OrganisationWir bitten Sie, nichts zu organisieren ohne mit dem Bestattungsamt das weitere Vorgehenbesprochen zu haben. Wo immer möglich, helfen wir Ihnen, sämtliche notwendigenVorkehrungen in die Wege zu leiten. Den Angehörigen verbleiben in der Regel folgendeBesorgungen:- Besprechung der Art der Beisetzung:o Erdbestattungo Kremation / Feuerbestattung zum vorauso Kremation / Feuerbestattung mit Abdankung am Sarg- Beisetzungsort im Friedhof <strong>Arbon</strong> oder anderer auswärtiger Standort- Formulierung, Aufgabe und Versand der privaten Todesanzeigen / Leidzirkulare- Bestellen von allfälligem Trauerschmuck- Reservation des Leidmahls und Schreiben der Einladungen- Absprache mit der zuständigen religiösen Körperschaft betreffend der Gestaltungder Bestattungsfeier3. Anordnung der Abdankung und BestattungDer Zeitpunkt der Bestattungsfeier wird im Einvernehmen mit den Angehörigen und denzuständigen religiösen Körperschaften vom Bestattungsamt festgesetzt. Darin eingeschlossenist auch die Vergabe des Grabplatzes auf dem Friedhof in <strong>Arbon</strong>. Die Bestattung kannfrühestens 48 Stunden nach dem Tod erfolgen.Die Abdankungen finden in der Regel zu folgenden Zeiten statt:Montag - Freitag:Katholisch: morgens 10.00 UhrEvangelisch: nachmittags 14.00 Uhr und bei Bedarf 15.30 UhrFindet eine Feuerbestattung statt, so kann auf Wunsch die Aschenurne den Angehörigenüberlassen werden. Diese können dann die Urne privat oder in einem Friedwald beisetzenoder die Asche verstreuen.Für Einwohner der Gemeinde <strong>Arbon</strong> wird eine amtliche Todesanzeige mit Angabe desAbdankungstermins veröffentlicht. Auf Wunsch der Angehörigen wird diese Anzeige erst nachder Abdankung oder gar nicht publiziert.4. Einsargen / LeichenbesorgungDas Einsargen besorgt im Auftrag des Bestattungsamtes der städtische Bestattungsdienst,Tel. 079 639 61 73. Wenn der Tod im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Arbon</strong> eingetreten ist, wird eineinheitliches, schmuckes Sargmodell zur Verfügung gestellt. Bei einem Todesfall in einemSpital oder in einer anderen Gemeinde werden Sie dort aufgefordert, einen Sargauszuwählen. Die Gemeinde <strong>Arbon</strong> übernimmt für Einwohner die Kosten für einen einfachenSarg.5. ÜberführungDie Überführung der verstorbenen Person findet in Absprache mit den Angehörigen statt. Beieinem Todesfall in <strong>Arbon</strong> wird die verstorbene Person in die Aufbahrungshalle im Friedhof<strong>Arbon</strong> überführt und dort aufgebahrt. Für die Aufbahrung stehen gekühlte Katafalke zurVerfügung. Die Einzelaufbahrungsräume können durch die Angehörigen besucht werden,sofern dies aus Gründen der Hygiene und Pietät möglich ist. Der Zutritt zumAufbahrungsraum ist über die Friedhofwartung, Tel. 079 639 61 73, möglich.www.arbon.ch 30. Juli 2013


Eine Einäscherung oder Erdbestattung kann frühestens nach Ablauf von 48 Stunden nachEintritt des Todes in die Wege geleitet werden.Auf Wunsch der Angehörigen vermittelt das Bestattungsamt auch Überführungen ins Auslandoder vom Ausland in die Schweiz zurück.6. AbdankungDie Gestaltung der Abdankungsfeier ist Sache der Angehörigen, in Absprache mit demzuständigen Pfarramt. Der Grabschmuck wird vor Beginn der Abdankungsfeier vor derAufbahrungshalle beim Abdankungsplatz aufgestellt.Nach der Abdankung wird der Grabschmuck beim entsprechenden Grab aufgestellt.Verwelkte Blumen und Kränze sowie unansehnlich gewordene Gebinde werden vom Personalder Gemeinde-Gärtnerei entfernt. Findet nach einer Abdankung mit Sarg und erfolgterKremation die Beisetzung der Urne statt, ist diese mit dem städtischen Bestattungsdienst,Tel. 079 639 61 73, zu vereinbaren. In der Regel nimmt daran der Pfarrer nicht teil.7. Nach der AbdankungEs sind verschiedene Stellen über den Tod zu informieren. Dazu können gehören:Pensionskasse, Versicherungen, Krankenkasse, Banken, Post, Strassenverkehrsamt,Kreditkarteninstitute, Wohnungsvermieter. Bei der Wohnung, bei Zeitungen, Telefon, TV isteine Kündigung einzureichen. Im Zusammenhang mit einem Testament setzen Sie sich mitdem Notariat in Verbindung. Zur Erstellung einer Erbenbescheinigung nimmt das Notariat mitIhnen Kontakt auf. Eventuell schliessen Sie einen Grabpflegevertrag bei einem Gärtner oderkostengünstig bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Arbon</strong> ab und bestellen einen Grabstein. Eventuell müssen SieAnträge für Witwen- und Waisenrenten besorgen und ausfüllen. Diese können bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde bezogen werden.8. Anpflanzung und Unterhalt der Gräber, Aufstellen von GrabmälernDie Bepflanzung und der Unterhalt der Gräber ist Sache der Angehörigen. Diese können diePflanzen selbst beschaffen oder die Besorgung Dritten übertragen.Das Aufstellen eines Grabmals kann bei den Erdgräbern nach Ablauf von 6 Monaten erfolgen,sobald sich das Erdreich genügend gesenkt hat. Die Bildhauer kennen die Voraussetzungenund das Vorgehen für das Aufstellen eines Grabmals.9. Leistungen der GemeindeFür Verstorbene, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt des Todes in der Gemeinde <strong>Arbon</strong> hatten,übernimmt die Gemeinde, gestützt auf Artikel 15 des Friedhofreglementes, folgende Kosten:a) Kosten für die ärztliche Bestätigung des Todesb) die amtliche Todesanzeigec) die Lieferung eines einfachen Sargesd) das Einsargen und die Überführung in <strong>Arbon</strong>e) die Aufbahrung in der Aufbahrungshallef) die Einäscherung einschliesslich Standardurne (Oeko-Urne)g) das Öffnen und Zudecken der Grabstellenh) das Glockengeläutei) das Erstellen und Überlassen eines Grabplatzes auf dem Friedhof für eineBenützungsdauer von mindestens 20 Jahrenj) die Bezeichnung des Grabes mit einem einheitlichen Holzkreuz inkl. Beschriftung.k) die einmalige Bestattungsorganisation.Die Hinterbliebenen tragen die Kosten weiter gehender Ansprüche.Die Gebührenordnung für den Friedhof und das Bestattungswesen ist massgebend.www.arbon.ch 30. Juli 2013


9.a Bestattung auswärtiger VerstorbenerFür die Bestattung einer Person, die im Zeitpunkt des Todes den Wohnsitz nicht in <strong>Arbon</strong>hatte, ist nebst den Bestattungskosten eine Grabplatzgebühr zu entrichten.9.b Auswärtige BestattungWird eine in <strong>Arbon</strong> wohnhaft gewesene Person auswärts bestattet, leistet die Gemeinde aufGesuch hin einen Beitrag gemäss lit. a - i bis zum Umfang der Kosten, die in <strong>Arbon</strong>entstanden wären, soweit sie nicht von der Bestattungsgemeinde übernommen werden.10. BestattungsverfügungAuf Wunsch kann zu Lebzeiten die letztwillige Verfügung über das Vorgehen bei derBestattung beim Bestattungsamt hinterlegt werden. Das Erstellen einer solchen Verfügungwird in der Regel durch das Bestattungsamt übernommen und ist kostenlos.11. wichtige Adressen in der ÜbersichtBestattungsamt <strong>Arbon</strong> 071 447 61 21<strong>Stadt</strong>haus, Hauptstrasse 129320 <strong>Arbon</strong>an Wochenenden und Feiertagen:071 440 43 31 (nur für das Einsargen)Bitte am nächsten Werktag Anzeige beim Bestattungsamt veranlassen.Kath. Pfarramt 071 446 31 30Evang. Pfarramt 071 446 25 09Evang. Pfarramt, Pfr. A. Grewe 071 446 37 47Evang. Pfarramt, Pfr. H. Ratheiser 071 440 35 45Evang. Pfarramt, Pfr. K. Voss 071 440 02 62Notariat <strong>Arbon</strong>, Walhallastr. 2 071 447 35 25Fax 071 447 35 20Zivilstandsamt Bezirk <strong>Arbon</strong>, 058 345 16 45Kirchstr. 13, Postfach, 8580 AmriswilFax 058 345 16 46Todesanzeigen:Weibel Druck, Metzgergasse 2, <strong>Arbon</strong> 071 446 80 55Fax 071 440 09 55(Öffnungszeiten: 10.00 – 12.00 und 15.00 – 18.00 Uhr)www.arbon.ch 30. Juli 2013

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