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Saurer Areal WerkZwei Änderung ... - Stadt Arbon

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<strong>Stadt</strong> <strong>Arbon</strong> TGGemeinde Steinach SGPlanungsbericht23. November 2012<strong>Saurer</strong> <strong>Areal</strong> <strong>WerkZwei</strong>ÄnderunggrenzüberschreitendeRichtplanung undGestaltungsplan


<strong>Saurer</strong> <strong>Areal</strong> <strong>WerkZwei</strong>Änderung grenzüberschreitender Richtplan | GestaltungsplanPlanungsberichtInhaltsverzeichnis1! Ausgangslage 3!1.1! Bestehende Planung 3!1.2! Lösung städtische Verkehrsprobleme 3!1.3! Anpassungen am Gestaltungsplan 4!1.4! Rechtssicherheit 4!1.5! Grundlagen 5!1.6! Auftrag 52! Erläuterung Richtplan-Änderungen 6!2.1! Vorbemerkung 6!2.2! Materielle Änderungen 63! Erläuterung Gestaltungsplan-Änderungen 8!3.1! Vorbemerkung 8!3.2! Materielle Änderung 84! Bezug zu übergeordnetem Recht 11!4.1! Rechtssicherheit 11!4.2! Abweichung von der Regelbauweise 115! Planungsverfahren 13!5.1! Ausarbeitung 13!5.2! Rechtsverfahren 14!5.3! Genehmigung 15Impressum 16!© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 23. November 2012 Seite 2


<strong>Saurer</strong> <strong>Areal</strong> <strong>WerkZwei</strong>Änderung grenzüberschreitender Richtplan | GestaltungsplanPlanungsbericht1 Ausgangslage1.1 Bestehende PlanungDer Richtplan "Entwicklung <strong>Saurer</strong> <strong>WerkZwei</strong> – Schöntal" und der "Gestaltungsplan<strong>Saurer</strong> <strong>WerkZwei</strong>" wurden am 10. August 2007 mit Entscheid Nr. 61vom Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau genehmigt undEnde Januar 2007 dem Baudepartement des Kantons St. Gallen zur Kenntnisnahmeeingereicht.1.2 Lösung städtischeVerkehrsproblemeEntlastungsstrasse AltstadtMit der Planung über das <strong>Areal</strong> des <strong>Saurer</strong> <strong>WerkZwei</strong> konnte neben der erforderlichen<strong>Areal</strong>erschliessung gleichzeitig die Grundlage für eine Entlastungslösungfür die Altstadtdurchfahrt und die Landquartstrasse geschaffen werden.Die Grundkonzeption wurde im grenzüberschreitenden Richtplan festgelegtund mit dem Gestaltungsplan wurden die dafür benötigten Flächen innerhalbdes Planungsgebietes ausgeschieden.Ebenfalls wurde das Planungsergebnis im neuen kommunalen Richtplan2008 der <strong>Stadt</strong> <strong>Arbon</strong> festgesetzt und anschliessend als Projekt des AgglomerationsprogrammsSt. Gallen-Rorschach-<strong>Arbon</strong> aufgenommen.Neue Linienführung Kantonsstrasse NLKIm Rahmen des Agglomerationsprogramms wurde diese Strassenführung optimiertund eine vollwertige Anbindung an die Hauptstrasse in Steinach geplant.Gleichzeitig sind diese neuen Strassen in den Kompetenzbereich der kantonalenTiefbauämter übergeben worden. Dafür soll die heutige Verbindungentlang dem See und durch die Altstadt (Bahnhofstrasse und Hauptstrasse) derGemeinde abgetreten werden.Im Bereich des <strong>Areal</strong>s <strong>Saurer</strong> <strong>WerkZwei</strong> hat namentlich die lastwagengängigeVerbindung zur Hauptstrasse Steinach und der Knoten mit der St. Gallerstrassein <strong>Arbon</strong> (Längskreisel) zu einer Änderung der Linienführung geführt.Dies führt zu verschiedenen Differenzen mit den beiden rechtsgültigen Planungsinstrumenten.Nachdem das Strassenprojekt durch die Stimmberechtigtengutgeheissen wurde und mit dem Bau im Sommer 2011 begonnen wurde,sind die exakten Geometrien der neuen Strassen vorhanden.Wesentliche ÄnderungenDie veränderten Gestaltungsmerkmale der NLK im Bereich des Planungsgebieteskönnen wie folgt zusammengefasst werden:– Kreisellösung zur direkten Anbindung der Hauptstrasse in Steinach;– Durchgehender begrünter Mittelstreifen zwischen den beiden KreiselnHamelgebäude und Salwiesenstrasse;– Durchgehende Trottoirführung auf der Westseite der Stickereistrasse, überdie Einmündungen der Erschliessungsstrassen hinweg: Hamelstrasse, Giessereistrasseund Textilstrasse;© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 23. November 2012 Seite 3


<strong>Saurer</strong> <strong>Areal</strong> <strong>WerkZwei</strong>Änderung grenzüberschreitender Richtplan | GestaltungsplanPlanungsbericht– Einmündungsbereich Stickereistrasse – St. Gallerstrasse weist eine wesentlichandere Geometrie auf;– Verändertes Konzept für die Bushaltestellen.1.3 Anpassungen amGestaltungsplanVorbereitung für Projektwettbewerbe und StudienaufträgeDie Firma HRS Investment AG, Frauenfeld, hat im März 2012 das gesamte <strong>Areal</strong><strong>Saurer</strong> <strong>WerkZwei</strong> von der bisherigen Besitzerin OC Oerlikon erworben.Sie möchte nun die einzelnen Baufelder entsprechend den Vorgaben im Gestaltungsplanüber Projektwettbewerbe und Studienaufträge durch ausgewieseneArchitekturbüros entwickeln. Dabei zeigt sich, dass die bisherige Transfer-Regelung in Art. 11 Abs. 4 SBV für die Büros sehr wenig Spielraum für abweichendeÜberbauungslösungen innerhalb der Baufelder offen lässt.Zudem besteht der Wunsch, von Seiten der Denkmalpflege und des beigezogenenFachexperten, zusätzliche Bauten aus der Industriegeschichte von <strong>Arbon</strong>zu erhalten oder zumindest geschickt in Neubaulösungen zu integrieren.Dafür muss aber die Möglichkeit bestehen, die rechtsverbindliche maximaleBruttogeschossfläche auch in andere Baufelder zu verschieben.WerkerschliessungBei der Umsetzung des Beilageplans "Konzept Werkerschliessung" zeigte sich,dass aufgrund genauerer Kenntnisse einzelne Anpassungen für die <strong>Arbon</strong>Energie AG unumgänglich sind. Insbesondere benötigt sie eine Trafostation imBereich der südöstlichen Halle im Baufeld K, damit die dringend benötigte Versorgungmit Elektrizität sichergestellt werden kann.1.4 RechtssicherheitAnpassung PlanungsinstrumenteDie beiden Planungsinstrumente, der grenzüberschreitende Richtplan Entwicklung<strong>Saurer</strong> <strong>WerkZwei</strong> – Schöntal sowie der Gestaltungsplan <strong>Saurer</strong> <strong>WerkZwei</strong>,sind für die bauliche Entwicklung des Gebietes weiterhin von grosser Bedeutung.Der Grossteil der Baufelder kann erst überbaut werden, wenn die BasiserschliessungNLK vorhanden ist. Deshalb ist es für die Grundeigentümer und Investorenwichtig, dass diese Planungen der geänderten Linienführung derStrasse angepasst werden und damit die Rechtssicherheit wieder hergestelltwird.Koordination mit Gemeinden, Kanton und HauptgrundeigentümerDie notwendigen Änderungen wurden in enger Zusammenarbeit mit den betroffenenGemeinden, dem Tiefbauamt des federführenden Kantons Thurgauund dem Hauptgrundeigentümer bzw. interessierten Investoren vorbereitet.© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 23. November 2012 Seite 4


<strong>Saurer</strong> <strong>Areal</strong> <strong>WerkZwei</strong>Änderung grenzüberschreitender Richtplan | GestaltungsplanPlanungsberichtKoordination mit neuer Grundeigentümerin und <strong>Arbon</strong> Energie AGMit den beiden verhältnismässig kleinen Planänderungen wird das Gesamtkonzeptbeibehalten und damit die Rechtssicherheit der Planung respektiert.1.5 GrundlagenPlanungsinstrumenteDie folgenden Rechtsgrundlagen sind für die Änderungen der Planungsinstrumentevon Bedeutung:– Richtplan Entwicklung <strong>Saurer</strong> <strong>WerkZwei</strong> – Schöntal (Plan und Richtplantext)– Gestaltungsplan <strong>Saurer</strong> <strong>WerkZwei</strong> mit Sonderbauvorschriften– Planungsbericht <strong>Saurer</strong> <strong>Areal</strong> <strong>WerkZwei</strong>, grenzüberschreitende Richtplanung– Gestaltungsplan– Kommunale Richtplanung 2008– Baureglement der <strong>Stadt</strong> <strong>Arbon</strong> 2000Weitere Grundlagen– Projektpläne NLK, Neue Linienführung Kantonsstrasse, vom Oktober 2011– Skizze <strong>Arbon</strong> Energie AG für Trafostation an der Aach vom April 2012– Projektpläne Jumbo für Um- und Neubau im Baufeld K vom Oktober 2012– Programmentwürfe der Projektwettbewerbe der HRS Real Estate AG vomNovember 2012 für die Bereiche: „Wohnen am Park“, „Hochhaus Steinach“und „Hamelplatz“1.6 AuftragDie <strong>Stadt</strong> <strong>Arbon</strong> und das Tiefbauamt des Kantons Thurgau haben das PlanungsbüroStrittmatter Partner AG, St. Gallen, als beratende Ortsplaner derbeiden Gemeinden <strong>Arbon</strong> und Steinach, mit der Ausarbeitung der Planänderungenbeauftragt.© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 23. November 2012 Seite 5


<strong>Saurer</strong> <strong>Areal</strong> <strong>WerkZwei</strong>Änderung grenzüberschreitender Richtplan | GestaltungsplanPlanungsbericht2 Erläuterung Richtplan-Änderungen2.1 VorbemerkungAnpassungenMit der Anpassung der grenzüberschreitenden Richtplanung können auch textlicheInhalte, welche durch die Genehmigung vom 10. August 2007 sprachlichnicht mehr stimmen oder zwischenzeitlich inhaltlich umgesetzt wurden, redaktionellangepasst werden.Die materiellen Anpassungen werden nach der Chronologie des Richtplantextesnachfolgend erläutert. Dabei konnten verschiedene Festsetzungen undeinige Vororientierungen gestrichen werden, da sie entweder bereits umgesetztoder nicht mehr aktuell sind.DarstellungNachdem viele Inhalte im Gestaltungsplan <strong>Saurer</strong> <strong>WerkZwei</strong> detailliert umgesetztsind, erscheint es sinnvoll, den Richtplan in einem kleineren Massstab abzubilden.Wesentlich sind hier die grenzübergreifenden Inhalte festzuhalten.Änderungen sind im Text rot (neu und durchgestrichen) und im Plan (farbig =neu) dargestellt.2.2 Materielle ÄnderungenII. BebauungBei den städtebaulichen Merkpunkten in Kapitel 2.3 des Richtplans sind die folgendenbeiden Änderungen notwendig:– Hamelplatz: Dieser Platz wird nicht mehr für den Aufgang der Personenunterführungund die Bushaltestelle benötigt. Er soll neu als zentraler Platzder Begegnung dienen.– Wichtig ist die Sichtbeziehung zum See. Gemäss dem bestehenden Richtplankonnte diese wegen dem dazwischen liegenden Bahnhofsgebäude nurbedingt gewährt werden. Neu wird die Blickbeziehung vom Hamelgebäudezum See gesichert. Das Hamelgebäude wird im Erdgeschoss den Warteraumdes öffentlichen Verkehrs enthalten und das Grundstück am See gehörtder <strong>Stadt</strong> <strong>Arbon</strong> und wird von einer Überbauung frei gehalten.III. NutzungBei den Nutzungsarten ergeben sich auf Grund der neuen Grundlagen und Erkenntnissedie folgenden Textänderungen:– Im Baubereich 1 wird zukünftig der zentrale Bushof nördlich des Hamelgebäudesangeordnet.– Das angedachte Hochhaus auf dem Baubereich 8 soll vor allem eine Beziehungzur Standortgemeinde Steinach haben. Deshalb ist innerhalb der restlichenBaulandfläche auf dem Baubereich 9 bis zur Schöntalstrasse in Steinachdie entsprechende Verbindung zu lösen.© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 23. November 2012 Seite 6


<strong>Saurer</strong> <strong>Areal</strong> <strong>WerkZwei</strong>Änderung grenzüberschreitender Richtplan | GestaltungsplanPlanungsberichtIV. Grün- und FreiräumeIm Bereich des Stickereiplatzes sind durch die geänderte Linienführung derKantonsstrasse Präzisierungen notwendig. Gleichzeitig ist der Freiraum vomBaubereich 8 mit geplantem Hochhaus zur Schöntalstrasse als neue Festlegungaufzuführen, um die gewünschte Beziehung zu Steinach zu sichern.V. VerkehrDie wesentlichste Änderung stellt die Anpassung der Linienführung an dieNeue Linienführung der Kantonsstrasse (NLK) dar. Insbesondere werden dabeidie direkte Linie entlang der Bebauung und die konkrete Verbindung zurHauptstrasse in Steinach sowie die beiden Kreiselknoten übernommen. Folglichist die entsprechende Vororientierung überflüssig. Zudem wird die Strassenklassierungvon Sammelstrasse auf Hauptverkehrsstrasse geändert.Diese Anpassungen betrifft auch das Verkehrskonzept als Überblick 1:5’000über beide Gemeinden.Die wichtigsten Änderungen betreffen die folgenden Inhalte:– Im Bereich der Kreiselführungen mussten die Baubereiche 1, 7 und 8 entsprechendangepasst werden. Auf die Nutzungsarten nach Ziffer 3.1 hat diesjedoch keinen Einfluss. Im Baubereich 1 wird mit einem separaten Gestaltungsplanauf die neue Situation reagiert. Bei den Baubereichen 7 und 8wurden die Baubereiche im Kreiselbereich rechtwinklig angepasst. Dabeisieht das Strassenprojekt bei Baubereich 8 eine Zu- und Wegfahrt ab demKreisel vor.– Die Unterführung zum Bahnhof wird neu vom Hamel-Gebäude aus erfolgenund nicht mehr ab dem Hamel-Platz. Folglich kommt diesem Platz primäreine zentrale Bedeutung im Quartier zu.– Im gleichen Sinne wurde die Festsetzung in Ziffer 4.1 Freiraumnutzungendieser geänderten Beziehung zum Bahnhof angepasst.– Die angedachte Bushaltestelle auf der Westseite der Bahn wird auf dieNordseite des Hamel-Gebäudes in den geplanten Bushof im Baubereich 1verlegt. Die Signatur wird im Plan angepasst.Im Kapitel 5.3: Langsamverkehr wird neu die Festsetzung einer Fussweg- undVeloverbindung aufgenommen. Diese kann über eine separate Brücke über dieVerbindungsstrasse zur Hauptstrasse gelöst werden. Von der Weiterverwendungder Gütergleisbrücke wird hingegen abgeraten.© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 23. November 2012 Seite 7


<strong>Saurer</strong> <strong>Areal</strong> <strong>WerkZwei</strong>Änderung grenzüberschreitender Richtplan | GestaltungsplanPlanungsberichtsig. Allenfalls wird später an dieser Stelle auch eine Bushaltestelle RichtungBahnhof Sinn machen. Dem Wunsch der <strong>Stadt</strong> <strong>Arbon</strong> hier eine Skatinganlageeinzurichten, wird mit der Vorschrift Rechnung getragen.Wegen den neuen Bestimmungen des Gewässerraums muss die vorgeschriebeneurbane Gestaltung vom Platz zum Aachraum in enger Zusammenarbeitmit den entsprechenden kantonalen Fachstellen erfolgen.Vorzone Stickereistrasse Art. 20Mit der neuen Linienführung der NLK-Stickereistrasse wird die Vorzone markantverkleinert. Damit hat diese Vorzone ihre ursprüngliche Funktion weitgehendeingebüsst. Zudem erscheint es aus heutiger Sicht auch fraglich, ob ander „<strong>Stadt</strong>kante“ Verkaufsgeschäfte erstellt werden sollen. Diese sind zukünftigvor allem beidseitig der Franz-<strong>Saurer</strong>-Passage erwünscht. Ein ersatzloser Verzichtauf diese Bestimmung erscheint folglich insgesamt verkraftbar.Bushaltestelle Art. 29Die Bushaltestelle ist nach dem Strassenprojekt nicht mehr beim Hamel-Platzvorgesehen. Der Busbahnhof soll neu nördlich vom Hamel-Gebäude ausserhalbdes Geltungsbereichs des Gestaltungsplans angeordnet werden. Ebenso fälltdie Bushaltestelle beim Stickerei-Platz nach dem aktuellen Buskonzept weg. Inden Vorschriften des Stickereiplatzes wird hingegen noch eine Option offen gelassen.Folglich können dieser Artikel ersatzlos gestrichen und im Plan die entsprechendenSignaturen weggelassen werden.© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 23. November 2012 Seite 10


<strong>Saurer</strong> <strong>Areal</strong> <strong>WerkZwei</strong>Änderung grenzüberschreitender Richtplan | GestaltungsplanPlanungsbericht4 Bezug zu übergeordnetemRecht4.1 RechtssicherheitGrundsatz Kanton ThurgauNach § 7 des Planungs- und Baugesetzes sind Baureglement, Zonenplan, Baulinienplanund Gestaltungspläne sowie die zugehörigen Vorschriften von Zeit zuZeit zu überprüfen und bei erheblich veränderten Verhältnissen anzupassen.Grundsatz Kanton St. GallenPlanungserlasse können nach Art. 32 BauG dann geändert oder aufgehobenwerden, wenn es aus wichtigen öffentlichen Interessen geboten ist, insbesonderewenn sich die Grundlagen des Erlasses wesentlich geändert haben oderwenn wesentliche neue Bedürfnisse nachgewiesen sind.Erhebliche Änderung der VerhältnisseDie neue Strassenführung NLK führt in kleinen Teilbereichen des grenzüberschreitendenRichtplans <strong>Saurer</strong> <strong>WerkZwei</strong> – Schöntal sowie an den gleichenStellen des Gestaltungsplans <strong>Saurer</strong> <strong>WerkZwei</strong> zu teilweise erheblich verändertenVerhältnissen. Damit die Rechtssicherheit dieser Instrumente wieder gewahrtist, müssen die Anpassungen vorgenommen werden, auch wenn diePlanungen noch keine fünf Jahre in Kraft sind.Die Grundkonzeption der beiden Planungsinstrumente bleibt aber trotz dernotwendigen Anpassungen unverändert.Öffentliches InteresseMit den Anpassungen des Richtplans und des Gestaltungsplans werden primärdas genehmigte Strassenprojekt NLK und die Planungsinstrumente aufeinanderabgestimmt. Das Strassenprojekt steht in einem hohen öffentlichen Interessesowohl auf interkommunaler wie auch regionaler Stufe. Die zusätzlichenAnpassungen an die heutigen Verhältnisse und den Wissensstand sowie dieinsgesamt unbedeutenden Änderungen an den Vorschriften können im gleichenVerfahren vorgenommen werden.4.2 Abweichung von derRegelbauweiseGrundsatzMit dem Gestaltungsplan kann gemäss § 19 Abs. 2 PBG von der Regelbauweisesowie den Vorschriften über den Gewässerabstand abgewichen werden, wenndadurch gesamthaft ein besseres architektonisches und ortsbauliches Ergebniserzielt wird und dieses im öffentlichen Interesse liegt. Die zonengemässe Nutzungdarf nicht geändert werden. Ausserhalb des Gestaltungsplangebietes gelegeneGrundstücke dürfen nicht anders als nach den für die Zone des Gestaltungsplanarealsgeltenden Vorschriften der Regelbauweise betroffen werden.© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 23. November 2012 Seite 11


<strong>Saurer</strong> <strong>Areal</strong> <strong>WerkZwei</strong>Änderung grenzüberschreitender Richtplan | GestaltungsplanPlanungsberichtNachweise nach § 19 Abs. 2 PBGMit diesen Änderungen werden lediglich marginale Abstandsveränderungengegenüber der Aach vorgenommen. Weitere Abweichungen zur Regelbauweiseerfolgen nicht.© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 23. November 2012 Seite 12


<strong>Saurer</strong> <strong>Areal</strong> <strong>WerkZwei</strong>Änderung grenzüberschreitender Richtplan | GestaltungsplanPlanungsbericht– Im Sinne einer Option soll auf dem Stickereiplatz bei Bedarf weiterhin eineBushaltestelle angeordnet werden.– Auf die Thematik des neu geltenden Gewässerraums und Naturgefahrenwurden die Vorschriften soweit möglich angepasst oder ergänzt.Verfahren nach bestehendem Planungs- und BaugesetzIm Kanton Thurgau tritt per 1. Januar 2013 das neue Planungs- und Baugesetzsamt zugehöriger Verordnung in Kraft. Nach § 122 der Übergangsbestimmungensind bei Gestaltungsplänen die neuen Vorschriften und Begriffe nach IVHBsofort anzuwenden.Das bestehende Recht kann bei Gestaltungsplänen, für welche die öffentlicheAuflage noch im 2012 publiziert wurde, noch angewendet werden. Vorliegendist es aus Gründen der Rechtssicherheit sehr wichtig, dass der Gestaltungsplan<strong>Saurer</strong> <strong>WerkZwei</strong> nicht vollständig überarbeitet werden muss.5.2 RechtsverfahrenÄnderung Richtplan Entwicklung <strong>Saurer</strong> <strong>WerkZwei</strong> – SchöntalBeschlussfassungDen grenzüberschreitenden Richtplan haben der <strong>Stadt</strong>rat <strong>Arbon</strong> am ....... 2012und der Gemeinderat Steinach am ......... 2012 beschlossen.BekanntmachungDie öffentliche Bekanntmachung von 20 Tagen erfolgte in <strong>Arbon</strong> vom ... 2012bis zum ... 2012 bzw. von 30 Tagen in Steinach vom ... 2012 bis zum ... 2013.EinwendungenWährend der Bekanntmachungsfrist sind bei der Behörde von <strong>Arbon</strong> und Steinach... Einwendungen eingereicht worden. Diese sind wie folgt in den Richtplaneingeflossen:– ...Gestaltungsplan <strong>Saurer</strong> <strong>WerkZwei</strong><strong>Stadt</strong>ratsbeschlussDer <strong>Stadt</strong>rat <strong>Arbon</strong> hat die Änderung des Gestaltungsplans <strong>Saurer</strong> <strong>WerkZwei</strong>am ... 2012 beschlossen.AuflageverfahrenDie öffentliche Auflage erfolgte vom ... 2012 bis zum ... 2013. Sie wurde im kantonalenAmtsblatt Nr. ... vom ... 2012 publiziert.EinsprachenWährend dieser Frist gingen beim <strong>Stadt</strong>rat ... Einsprachen ein.© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 23. November 2012 Seite 14


<strong>Saurer</strong> <strong>Areal</strong> <strong>WerkZwei</strong>Änderung grenzüberschreitender Richtplan | GestaltungsplanPlanungsbericht5.3 GenehmigungKanton ThurgauBeide geänderten Planungsinstrumente wurden dem Departement für Bauund Umwelt des Kantons Thurgau am ... 2013 zur Genehmigung nach altemPlanungs- und Baugesetz eingereicht.Kanton St. GallenDer geänderte Richtplan Entwicklung <strong>Saurer</strong> <strong>WerkZwei</strong> – Schöntal wurde demBaudepartement des Kantons St. Gallen ... 2013 zur Kenntnisnahme eingereicht.Dieses Kapitel wird entsprechend dem Planungsfortschritt ergänzt.© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 23. November 2012 Seite 15


<strong>Saurer</strong> <strong>Areal</strong> <strong>WerkZwei</strong>Änderung grenzüberschreitender Richtplan | GestaltungsplanPlanungsberichtImpressumStrittmatter Partner AGVadianstrasse 379001 St. GallenT: +41 71 222 43 43F: +41 71 222 26 09www.strittmatter-partner.chProjektleitungHanspeter Woodtlidipl. Ing. FH SIA, Raumplaner FSU438:945:12:Bericht:PB_Ä2_121123.doc© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 23. November 2012 Seite 16

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