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Saurer Areal WerkZwei Änderung ... - Stadt Arbon

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<strong>Saurer</strong> <strong>Areal</strong> <strong>WerkZwei</strong>Änderung grenzüberschreitender Richtplan | GestaltungsplanPlanungsbericht2 Erläuterung Richtplan-Änderungen2.1 VorbemerkungAnpassungenMit der Anpassung der grenzüberschreitenden Richtplanung können auch textlicheInhalte, welche durch die Genehmigung vom 10. August 2007 sprachlichnicht mehr stimmen oder zwischenzeitlich inhaltlich umgesetzt wurden, redaktionellangepasst werden.Die materiellen Anpassungen werden nach der Chronologie des Richtplantextesnachfolgend erläutert. Dabei konnten verschiedene Festsetzungen undeinige Vororientierungen gestrichen werden, da sie entweder bereits umgesetztoder nicht mehr aktuell sind.DarstellungNachdem viele Inhalte im Gestaltungsplan <strong>Saurer</strong> <strong>WerkZwei</strong> detailliert umgesetztsind, erscheint es sinnvoll, den Richtplan in einem kleineren Massstab abzubilden.Wesentlich sind hier die grenzübergreifenden Inhalte festzuhalten.Änderungen sind im Text rot (neu und durchgestrichen) und im Plan (farbig =neu) dargestellt.2.2 Materielle ÄnderungenII. BebauungBei den städtebaulichen Merkpunkten in Kapitel 2.3 des Richtplans sind die folgendenbeiden Änderungen notwendig:– Hamelplatz: Dieser Platz wird nicht mehr für den Aufgang der Personenunterführungund die Bushaltestelle benötigt. Er soll neu als zentraler Platzder Begegnung dienen.– Wichtig ist die Sichtbeziehung zum See. Gemäss dem bestehenden Richtplankonnte diese wegen dem dazwischen liegenden Bahnhofsgebäude nurbedingt gewährt werden. Neu wird die Blickbeziehung vom Hamelgebäudezum See gesichert. Das Hamelgebäude wird im Erdgeschoss den Warteraumdes öffentlichen Verkehrs enthalten und das Grundstück am See gehörtder <strong>Stadt</strong> <strong>Arbon</strong> und wird von einer Überbauung frei gehalten.III. NutzungBei den Nutzungsarten ergeben sich auf Grund der neuen Grundlagen und Erkenntnissedie folgenden Textänderungen:– Im Baubereich 1 wird zukünftig der zentrale Bushof nördlich des Hamelgebäudesangeordnet.– Das angedachte Hochhaus auf dem Baubereich 8 soll vor allem eine Beziehungzur Standortgemeinde Steinach haben. Deshalb ist innerhalb der restlichenBaulandfläche auf dem Baubereich 9 bis zur Schöntalstrasse in Steinachdie entsprechende Verbindung zu lösen.© Strittmatter·Partner AG St. Gallen, 23. November 2012 Seite 6

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