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Aus dem Unbundling ergibt sich substantieller Anpassungsbedarf ...

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M. Cord / B. Hannes / B. Hartmann / J. Kellerhoff / D. Weber-Rey<br />

Management, Betrieb und Instandhaltung<br />

verloren gehen. Außer<strong>dem</strong> würde<br />

eine ganzheitliche, spartenübergreifende<br />

Asset-Strategie erschwert.<br />

Hypothese <strong>Aus</strong>bau der Vertriebskompentenz:<br />

<strong>Unbundling</strong> zwingt zu einer<br />

Doppelung von Vertriebskompetenzen:<br />

In der Netzgesellschaft werden <strong>sich</strong><br />

Vertriebskompetenzen zum Beispiel zur<br />

Gestaltung einer eigenen Vertriebsstrategie<br />

für Netzprodukte, Produktentwicklung<br />

und -kalkulation sowie Vertragsmanagement<br />

(bedingt durch Zweivertragsmodelle)<br />

herausbilden. Operative<br />

Vertriebskompetenz wird allerdings<br />

nur in geringem Umfang notwendig<br />

sein, da das Hauptprodukt, die Netzdurchleitung,<br />

in der Regel vom Kunden<br />

proaktiv nachgefragt werden wird.<br />

Diese <strong>Aus</strong>gestaltung führt natürlich zu<br />

Verlusten von Markt- und Kostensynergien,<br />

hat aber auch Vorteile aufgrund<br />

der Nähe von Produkt- und Vertriebskompetenz,<br />

z. B. wenn es um den Vertrieb<br />

von technischen Produkten, wie<br />

Netzserviceleistungen für Dritte, Power<br />

Quality oder ähnliches, geht.<br />

Hypothese Neugestaltung der Customer-Service-Funktion:<br />

Durch die Gestaltung<br />

einer Customer-Service-Gesellschaft<br />

lassen <strong>sich</strong> operative Vertriebssynergien<br />

wahren:<br />

Der größte Anteil der operativen<br />

Synergien aus Customer Care (Front-,<br />

Mittel- und Backoffice-Funktionen<br />

eines Call Centers), Kundenabrechnung<br />

sowie Mess- und Zählerwesen lässt <strong>sich</strong><br />

aber durch eine Customer-Service-<br />

Einheit mit eben diesen Funktionen<br />

wahren. Um den Vorgaben des<br />

informatorischen <strong>Unbundling</strong> Rechnung<br />

zu tragen, muss diese Einheit als<br />

rechtlich unabhängige Tochtergesellschaft<br />

ausgestaltet werden, die<br />

diskriminierungsfrei Informationen<br />

über Netzkunden nur an die<br />

Netzgesellschaft und Vertriebskundeninformationen<br />

nur an die Vertriebseinheit,<br />

geregelt über Service-Level-<br />

Agreements, weit<strong>ergibt</strong>. Neben der Sy-<br />

nergiewahrung <strong>ergibt</strong> <strong>sich</strong> bei dieser<br />

Lösung auch eine weitgehende Einhaltung<br />

des Prinzips „one face to the customer“.<br />

Alternative Lösungen, z.B. die<br />

Dopplung von Customer Care und Abrechnung<br />

in Netz und Vertrieb oder<br />

Verbleib des Mess- und Zählerwesens<br />

in der Netzgesellschaft, sind weniger<br />

synergie- oder schnittstellenoptimal.<br />

Hypothese Shared-Services: Die <strong>Aus</strong>gestaltung<br />

der kaufmännischen Funktionen<br />

als Shared-Services-Einheit erleichtert<br />

die unternehmerische Koordination<br />

und wahrt Synergien:<br />

Kaufmännische Unterstützungsfunktionen<br />

wie Personalwesen, Buchhaltung,<br />

Materialwirtschaft, Juristische<br />

Dienste oder IT-Support fungieren<br />

bereits heute bei vielen EVU als interne<br />

Service Provider und sind über<br />

Service-Level-Agreements mit den<br />

Kernfunktionen verbunden. Dieser<br />

Trend wird <strong>sich</strong> durch die Reaktion auf<br />

das <strong>Unbundling</strong> weiter verstärken, um<br />

Synergien über die getrennten<br />

Einheiten Netz und Vertrieb zu wahren.<br />

Diese Einheiten können als Bereiche<br />

oder eigenständige Tochtergesellschaften<br />

geführt werden. Der „Bereich“ hat<br />

den Vorteil der Vereinfachung der<br />

unternehmerischen Koordination in der<br />

Unternehmensgruppe mit Hilfe<br />

einheitlicher Standards, die Alternative<br />

„Tochtergesellschaft“ führt zu einer<br />

besseren Abschöpfung von Geschäftsvolumina<br />

aus Drittmarktpotentialen.<br />

Hypothese Customer-Service als Plattform:<br />

Die Customer-Service-Gesellschaft<br />

wird <strong>sich</strong> als zentrale Datendrehscheibe<br />

im entflochtenen EVU etablieren:<br />

Ein zentrales Thema des informationellen<br />

<strong>Unbundling</strong>s ist der diskriminierungsfreie<br />

Umgang mit Kundendaten.<br />

Die Möglichkeit der <strong>Aus</strong>gestaltung<br />

einer Customer-Service-Gesellschaft<br />

zur Wahrung operativer Synergien<br />

wurde oben bereits geschildert.<br />

Zusätzlich bildet diese Gesellschaft<br />

eine ideale Plattform für alle energie-<br />

wirtschaftlichen Datenströme des<br />

„unbundled“ EVU. Vorteile einer solchen<br />

<strong>Aus</strong>gestaltung sind die Minimierung<br />

der datentechnischen und prozessualen<br />

Schnittstellen, die Sicherstellung<br />

einer homogenen Datenqualität<br />

sowie eine identische Servicequalität<br />

gegenüber Netz und Vertrieb. Alternativ<br />

kann diese Datenplattform (zusammen<br />

mit <strong>dem</strong> Mess- und Zählerwesen) auch<br />

bei der Netzgesellschaft, z. B. in der<br />

Netzsteuerung, angesiedelt werden.<br />

Diese <strong>Aus</strong>gestaltung wäre allerdings<br />

bei Zentralisierung von Customer Care<br />

und Abrechnung schnittstellenintensiver.<br />

Hypothese systemtechnische Separierung:<br />

Durch Trennung von Mandanten<br />

oder Dopplung von Systemen wird <strong>sich</strong>er<br />

unbundling-konform separiert:<br />

Die im informatorischen <strong>Unbundling</strong><br />

geforderte diskriminierungsfreie Behandlung<br />

von Kundendaten setzt<br />

Anpassungen bei den in den EVU<br />

verwendeten Systemen zu Energiedatenmanagement,<br />

Kundenabrechnung<br />

und CRM voraus. Grundsätzlich sind<br />

mit abnehmen<strong>dem</strong> Umsetzungsaufwand<br />

vier systemtechnische Lösungsalternativen<br />

denkbar:<br />

� Separate IT-Applikationen<br />

� Separate Mandanten auf einer<br />

Applikation<br />

� Getrennte Buchungskreise oder<br />

� Eine Separierung lediglich durch<br />

Zugangsberechtigung<br />

Welche Lösungsalternativen <strong>sich</strong> als<br />

„unbundling-konform“ herausstellen<br />

werden, wird erst die Praxis zeigen.<br />

Eine Trennung durch Buchungskreise<br />

oder Zugangsberechtigungen ist in der<br />

Realität durch die beteiligten Unternehmen<br />

einfach zu modifizieren und<br />

deshalb wohl nur bedingt tauglich.<br />

Fazit<br />

Wie sieht nun eine unbundling-konforme<br />

Aufbauorganisation unter weitgehender<br />

Synergiewahrung für ein voll<br />

258 ZfE – Zeitschrift für Energiewirtschaft 27 (2003) 4

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