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∑ 3.7 Überprüfung des Spannungsfalls

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3 Projektierung von elektrischen Anlagen<br />

Netzspannung bewegen darf, ist festgelegt in [VDE 0175]. Das zulässige Spannungsband<br />

in Niederspannungsnetzen mit 400 V beträgt ± 10%.<br />

Sind die Lastflüsse bestimmt, so sind die Bemessungsströme der Kabel, Leitungen und<br />

Stromschienenverteiler ermittelbar unter thermischem Aspekt. Der längenbezogene<br />

Widerstand R´ <strong>des</strong> Leiters, die längenbezogene Reaktanz X´, der Phasenwinkel ϕ und die<br />

Leiterlänge l bestimmen in Verbindung mit dem Betriebsstrom Ib den Spannungsfall<br />

längs <strong>des</strong> Leiters, für den die Gleichung gilt:<br />

∆U = ⋅ I ⋅l<br />

⋅(<br />

R´<br />

⋅cosϕ<br />

+ X´<br />

⋅sinϕ<br />

)<br />

(3.62)<br />

k b<br />

Üblicherweise wird der Spannungsfall ∆U als bezogene Größe auf die<br />

Bemessungsspannung Ur angegeben.<br />

Der in Gleichung (3.62) verwendete Faktor k nimmt in Gleich- und Wechselstromnetzen<br />

den Wert k = 2, in Drehstromnetzen den Wert k = √3 an.<br />

In praktischen Anwendungen interessiert zumeist weniger der Spannungsfall an einem<br />

einzelnen Leiter als vielmehr der am Verbraucher gemessene Spannungsfall.<br />

Zum zulässigen Spannungsfall finden sich unterschiedliche Festlegungen:<br />

VDE 0113-1 besagt, dass der Spannungsfall nicht größer als 5% sein darf. Dabei wird<br />

nicht angegeben, für welche Strecke diese Distanz gilt. Da sich diese Vorschrift auf die<br />

elektrische Ausrüstung von Maschinen bezieht, wird die Interpretation derartig<br />

vorgenommen, dass darunter die Zuleitung von der Hauseinführung bis zur Maschine<br />

verstanden wird.<br />

Die Festlegungen in [VDE 0100] 1 sind in sich noch nicht abgeschlossen. Die Werte<br />

dürfen beim Anlauf von Motoren und Verbrauchern mit hohen Einschaltströmen<br />

überschritten werden. Die Empfehlung lautet, dass der Spannungsfall zwischen<br />

Hauseinführung und Verbrauchsmittel nicht größer als 4% der Nennspannung <strong>des</strong> Netzes<br />

sein soll.<br />

Innerhalb von Wohngebäuden werden in DIN 18015 Teil 1 weitere Aussagen zum<br />

Spannungsfall gegeben. Danach darf der Spannungsfall von der Messeinrichtung bis zum<br />

Anschlusspunkt der Verbrauchsmittel 3% nicht überschreiten. Gleichzeitig wird auch die<br />

Einhaltung der VDE [0100] 2 gefordert.<br />

Nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von<br />

Tarifkunden (AVBEltV) darf zwischen Ende <strong>des</strong> Hausanschlusses und dem Zähler ein<br />

maximaler Spannungsfall von 0,5% auftreten.<br />

Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluß an das<br />

Niederspannungsnetz geben leistungsabhängige Werte vor für den Spannungsfall<br />

zwischen der Übergabestelle <strong>des</strong> EVU´s und dem Zähler.<br />

Bild 3.10 zeigt in einer Gegenüberstellung die relevanten Definitionen:<br />

1 Teil 520<br />

2 Teil 520

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