∑ 3.7 Überprüfung des Spannungsfalls
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3 Projektierung von elektrischen Anlagen<br />
Netzspannung bewegen darf, ist festgelegt in [VDE 0175]. Das zulässige Spannungsband<br />
in Niederspannungsnetzen mit 400 V beträgt ± 10%.<br />
Sind die Lastflüsse bestimmt, so sind die Bemessungsströme der Kabel, Leitungen und<br />
Stromschienenverteiler ermittelbar unter thermischem Aspekt. Der längenbezogene<br />
Widerstand R´ <strong>des</strong> Leiters, die längenbezogene Reaktanz X´, der Phasenwinkel ϕ und die<br />
Leiterlänge l bestimmen in Verbindung mit dem Betriebsstrom Ib den Spannungsfall<br />
längs <strong>des</strong> Leiters, für den die Gleichung gilt:<br />
∆U = ⋅ I ⋅l<br />
⋅(<br />
R´<br />
⋅cosϕ<br />
+ X´<br />
⋅sinϕ<br />
)<br />
(3.62)<br />
k b<br />
Üblicherweise wird der Spannungsfall ∆U als bezogene Größe auf die<br />
Bemessungsspannung Ur angegeben.<br />
Der in Gleichung (3.62) verwendete Faktor k nimmt in Gleich- und Wechselstromnetzen<br />
den Wert k = 2, in Drehstromnetzen den Wert k = √3 an.<br />
In praktischen Anwendungen interessiert zumeist weniger der Spannungsfall an einem<br />
einzelnen Leiter als vielmehr der am Verbraucher gemessene Spannungsfall.<br />
Zum zulässigen Spannungsfall finden sich unterschiedliche Festlegungen:<br />
VDE 0113-1 besagt, dass der Spannungsfall nicht größer als 5% sein darf. Dabei wird<br />
nicht angegeben, für welche Strecke diese Distanz gilt. Da sich diese Vorschrift auf die<br />
elektrische Ausrüstung von Maschinen bezieht, wird die Interpretation derartig<br />
vorgenommen, dass darunter die Zuleitung von der Hauseinführung bis zur Maschine<br />
verstanden wird.<br />
Die Festlegungen in [VDE 0100] 1 sind in sich noch nicht abgeschlossen. Die Werte<br />
dürfen beim Anlauf von Motoren und Verbrauchern mit hohen Einschaltströmen<br />
überschritten werden. Die Empfehlung lautet, dass der Spannungsfall zwischen<br />
Hauseinführung und Verbrauchsmittel nicht größer als 4% der Nennspannung <strong>des</strong> Netzes<br />
sein soll.<br />
Innerhalb von Wohngebäuden werden in DIN 18015 Teil 1 weitere Aussagen zum<br />
Spannungsfall gegeben. Danach darf der Spannungsfall von der Messeinrichtung bis zum<br />
Anschlusspunkt der Verbrauchsmittel 3% nicht überschreiten. Gleichzeitig wird auch die<br />
Einhaltung der VDE [0100] 2 gefordert.<br />
Nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von<br />
Tarifkunden (AVBEltV) darf zwischen Ende <strong>des</strong> Hausanschlusses und dem Zähler ein<br />
maximaler Spannungsfall von 0,5% auftreten.<br />
Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluß an das<br />
Niederspannungsnetz geben leistungsabhängige Werte vor für den Spannungsfall<br />
zwischen der Übergabestelle <strong>des</strong> EVU´s und dem Zähler.<br />
Bild 3.10 zeigt in einer Gegenüberstellung die relevanten Definitionen:<br />
1 Teil 520<br />
2 Teil 520