Netznutzungsvertrag Strom - bei der enercity Netzgesellschaft
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Preisblatt 2<br />
Netznutzung von Entnahmestellen ohne Lastgangzählung<br />
1. Netzentgelte<br />
Die Preise <strong>bei</strong>nhalten die Netzinfrastruktur, Systemdienstleistungen und Ausgleich <strong>der</strong> elektrischen<br />
Übertragungsverluste.<br />
Ar<strong>bei</strong>tspreis<br />
ct/kWh<br />
Entnahmestelle im Nie<strong>der</strong>spannungsnetz 3,98<br />
2. Netzentgelte für Nachtspeicherheizung<br />
Die Preise <strong>bei</strong>nhalten die Netzinfrastruktur, Systemdienstleistungen und Ausgleich <strong>der</strong> elektrischen<br />
Übertragungsverluste. Der Ar<strong>bei</strong>tspreis gilt im NT-Bereich für Nachtspeicherheizungen.<br />
Ar<strong>bei</strong>tspreis<br />
ct/kWh<br />
Entnahmestelle im Nie<strong>der</strong>spannungsnetz 1,90<br />
3. Preis für Mehr-/Min<strong>der</strong>mengen<br />
Mehr-/Min<strong>der</strong>mengen werden mit den Entgelten abgerechnet, wie sie auf <strong>der</strong> Internetseite<br />
www.<strong>enercity</strong>-netz.de veröffentlicht sind.<br />
4. Umlage Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)<br />
Aufgrund des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes wird ab dem 1. Januar 2012 <strong>der</strong> vorläufige Aufschlag<br />
gestaffelt nach folgenden Bereichen erhoben:<br />
� Letztverbraucher bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh je Abnahmestelle zahlen einen<br />
Aufschlag von 0,002 ct/kWh.<br />
� Letztverbraucher, <strong>der</strong>en Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kWh übersteigt, zahlen<br />
für über 100.000 kWh hinausgehenden <strong>Strom</strong>bezug einen Aufschlag von 0,05 ct/kWh.<br />
� Letztverbraucher, <strong>der</strong>en Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kWh übersteigt und die<br />
dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Eisenbahninfrastruktur<br />
zuzuordnen sind und <strong>der</strong>en <strong>Strom</strong>kosten im vorangegangenen Kalen<strong>der</strong>jahr 4 % des Umsatzes<br />
überstiegen haben, zahlen für über 100.000 kWh hinausgehenden <strong>Strom</strong>bezug einen Aufschlag<br />
von 0,025 ct/kWh.<br />
Anlage 3 zum <strong>Netznutzungsvertrag</strong> <strong>Strom</strong>;<br />
Stand: 01.01.2012 Seite 6 von 10