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ChemRRV Neuerungen durch EN 378-4:2008 - Reftec.ch

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Re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Grundlagen im Kälteanlagenbau<strong>Neuerungen</strong> zur Di<strong>ch</strong>tigkeitskontrolle gemäss<strong>ChemRRV</strong><strong>Neuerungen</strong> zur Di<strong>ch</strong>tigkeitskontrolle gemäss <strong>ChemRRV</strong>Die Kältete<strong>ch</strong>nik entwickelt si<strong>ch</strong> weiter, und deshalb ist eine Entwicklung na<strong>ch</strong> dem „Standder Te<strong>ch</strong>nik“ au<strong>ch</strong> notwendig bei Verordnungen und Normen. So haben si<strong>ch</strong> beispielsweisedie Erkenntnisse bei der Umsetzung der Di<strong>ch</strong>tigkeitskontrolle weiterentwickelt.Der folgende Beri<strong>ch</strong>t zeigt differenzierte <strong>Neuerungen</strong> zur Umsetzung der <strong>ChemRRV</strong>,aufgrund der SN <strong>EN</strong> <strong>378</strong>-4:<strong>2008</strong>.Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung <strong>ChemRRV</strong> (SR 814.81) bes<strong>ch</strong>reibt im Anhang2.10, Art. 3, Ziffer 3.4, die Di<strong>ch</strong>tigkeitskontrolle wie folgt:1 Die Inhaberinnen der folgenden Geräte und Anlagen müssen diese regelmässig,mindestens aber bei jedem Eingriff und bei jeder Wartung, auf ihre Di<strong>ch</strong>tigkeitüberprüfen lassen:a. Geräte und Anlagen mit mehr als 3 kg ozons<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>tabbauenden oder in derLuft stabilen Kältemitteln;b. Kälte- und Klimaanlagen, die in Motorfahrzeugen verwendet werden undozons<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>tabbauende oder in der Luft stabile Kältemittel enthalten.2 Bei Feststellung einer Undi<strong>ch</strong>tigkeit muss die Inhaberin umgehend die Instandstellungdes Geräts oder der Anlage veranlassen.Zur einheitli<strong>ch</strong>en Umsetzung der <strong>ChemRRV</strong>, und damit au<strong>ch</strong> der Di<strong>ch</strong>tigkeitskontrolle, wurdevom Bundesamt für Umwelt (BAFU), die Wegleitung „Stationäre Anlagen und Geräte mitKältemitteln“ UV-0615-D im 2006 herausgegeben.In dieser Wegleitung wird im Kapitel 2 die Umsetzung der Di<strong>ch</strong>tigkeitskontrolle bes<strong>ch</strong>rieben.Im Kapitel 2.2, Bu<strong>ch</strong>stabe a). wird für die Häufigkeit der Kontrolle, für am Standortzusammengebaute Geräte und Anlagen angegeben:- Erste Di<strong>ch</strong>tigkeitskontrolle: 2 Jahre na<strong>ch</strong> Inbetriebnahme- Weitere Di<strong>ch</strong>tigkeitskontrollen: jährli<strong>ch</strong>(...)Nun ist seit August <strong>2008</strong> die neuste Ausgabe der SN <strong>EN</strong> <strong>378</strong>-4 in Kraft. Ältere Ausgabensind damit ausser Kraft gesetzt. In dieser Norm werden au<strong>ch</strong> Hinweise zur Di<strong>ch</strong>theits-Prüfung gema<strong>ch</strong>t.SN <strong>EN</strong> <strong>378</strong>-4:<strong>2008</strong>, Anhang D, „Wiederholungsprüfungen“:D.5 Kältemittel-Leckage(...)Die Häufigkeit der Di<strong>ch</strong>theits-Prüfung variiert zwis<strong>ch</strong>en:- jährli<strong>ch</strong> bei Anlagen mit einer Kältemittelfüllmenge von 3 kg oder mehr, ausgenommenhermetis<strong>ch</strong> dauerhaft ges<strong>ch</strong>lossene Systeme, die weniger als 6 kg Kältemittel enthalten;- halbjährli<strong>ch</strong> bei Anlagen mit einer Kältemittel-Füllmenge von 30 kg oder mehr;- vierteljährli<strong>ch</strong> bei Anlagen mit einer Kältemittel-Füllmenge von 300 kg oder mehr.Die Anlagen sollten innerhalb eines Monats na<strong>ch</strong> der Instandsetzung eines Lecks überprüftwerden, um die Wirksamkeit der Instandsetzung si<strong>ch</strong>erzustellen.(...)April 2009 / Claudio MüllerVersion: 1.3RT_<strong>ChemRRV</strong>_<strong>Neuerungen</strong>_09 Seite 1


Re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Grundlagen im Kälteanlagenbau<strong>Neuerungen</strong> zur Di<strong>ch</strong>tigkeitskontrolle gemäss<strong>ChemRRV</strong>Ergänzend zur bisherigen Praxis und der Wegleitung zur <strong>ChemRRV</strong>, kann nun darausfolgernd festgehalten werden:2.2 Häufigkeit der KontrolleDie Di<strong>ch</strong>tigkeit eines Geräts oder einer Anlage muss na<strong>ch</strong> jedem Eingriff in denKältemittelkreislauf und bei jeder Wartung geprüft werden.Sind keine Arbeiten an der Anlage erforderli<strong>ch</strong>, müssen denno<strong>ch</strong> regelmässigDi<strong>ch</strong>tigkeitskontrollen <strong>dur<strong>ch</strong></strong>geführt werden. Dabei gilt für Geräte und Anlagen, die amStandort zusammengebaut worden sind (Bst. a), ein anderer Kontrollzyklus als für Geräte undAnlagen, die von der Herstellerin fertig angeliefert worden sind (Bst. b):a. in der Regel gilt folgender Kontrollzyklus:- Erste Di<strong>ch</strong>tigkeitskontrolle: 2 Jahre na<strong>ch</strong> Inbetriebnahme- Weitere Di<strong>ch</strong>tigkeitskontrollen, je na<strong>ch</strong> Füllmenge:o Füllmenge grösser als 3 kg: jährli<strong>ch</strong>o Füllmenge grösser als 30 kg: halbjährli<strong>ch</strong>o Füllmenge grösser als 300 kg: vierteljährli<strong>ch</strong>b. Ausnahme werksgefertigte Kompaktanlagen und -geräte mit Füllmengenweniger als 6 kg:Für alle gemäss der Norm SN <strong>EN</strong> <strong>378</strong> industriell gefertigten und geprüften dauerhaftges<strong>ch</strong>lossenen Kompaktanlagen und -geräte, deren Kreislauf bei der Installationbeziehungsweise bei der Endmontage und Inbetriebnahme unverändert bleibt (z.B. Kompakt-Wärmepumpen mit ges<strong>ch</strong>lossenem Kältekreislauf), gilt folgender Kontrollzyklus:- Erste Di<strong>ch</strong>tigkeitskontrolle: 6 Jahre na<strong>ch</strong> Inbetriebnahme- zweite Di<strong>ch</strong>tigkeitskontrollen: na<strong>ch</strong> weiteren 4 Jahren- alle weiteren Di<strong>ch</strong>tigkeitskontrollen: in Abständen von jeweils 2JahrenDie Bezei<strong>ch</strong>nung «dauerhaft ges<strong>ch</strong>lossen» setzt voraus, dass- alle Verbindungen ges<strong>ch</strong>weisst oder hartgelötet sind und- der oder die Verdi<strong>ch</strong>ter in vollhermetis<strong>ch</strong>er Bauart gefertigt sind.Te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong> glei<strong>ch</strong>wertige Lösungen sind ebenfalls zulässig, sofern die hermetis<strong>ch</strong>eGlei<strong>ch</strong>wertigkeit <strong>dur<strong>ch</strong></strong> den Hersteller na<strong>ch</strong>gewiesen wird. Zudem müssen alle Rohrleitungendes Kältekreislaufes unter Berücksi<strong>ch</strong>tigung aller zu erwartenden thermis<strong>ch</strong>en, physikalis<strong>ch</strong>enund <strong>ch</strong>emis<strong>ch</strong>en Beanspru<strong>ch</strong>ungen so konstruiert, hergestellt und eingebaut sein, dass siedi<strong>ch</strong>t bleiben und den Drücken und Temperaturen widerstehen, die während des Transports,während des Betriebs und imStillstand der Anlage auftreten können.2.3 Behebung von Undi<strong>ch</strong>tigkeiten/Wiederherstellung der Di<strong>ch</strong>tigkeitFestgestellte Undi<strong>ch</strong>tigkeiten müssen umgehend oder – falls dies ni<strong>ch</strong>t mögli<strong>ch</strong> ist – innerhalbvon maximal 4 Wo<strong>ch</strong>en behoben werden. Na<strong>ch</strong> Abs<strong>ch</strong>luss der Instandstellungsarbeiten isteine erneute Di<strong>ch</strong>tigkeitskontrolle <strong>dur<strong>ch</strong></strong>zuführen.Die Dur<strong>ch</strong>führung der Di<strong>ch</strong>tigkeitskontrolle sowie allfällige Reparaturen und Na<strong>ch</strong>füllungen derAnlage sind im Wartungsheft (vgl. Kap. 1) einzutragen.April 2009 / Claudio MüllerVersion: 1.3RT_<strong>ChemRRV</strong>_<strong>Neuerungen</strong>_09 Seite 2

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