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SGB II Arbeitshilfe AGH

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<strong>SGB</strong> <strong>II</strong> Fachliche Hinweise und Empfehlungen <strong>AGH</strong> § 16B 4.4 Entscheidung der ARGE/AA über die Durchführung der MaßnahmeFachliche Hinweise(1) Prüfung Maßnahmekonzept / Einsatzstellen• Die ARGE/AA hat die Prüfung der Antragsunterlagen und Maßnahmekonzepte (Förderantragdes Trägers) vorzunehmen.• Werden die Arbeiten ganz oder teilweise in Einsatzstellen außerhalb der Betriebsstättendes Maßnahmeträgers durchgeführt, ist ein gemeinsamer Förderantrag von Maßnahmeträgerund jeweiliger/jeweiligen Einsatzstelle/Einsatzstellen (Trägerverbund) erforderlich.Als gemeinsamer Antrag gilt auch ein vom Maßnahmeträger eingereichter Förderantrag,dem als Anlage die Beschreibungen der einzelnen Arbeiten und Einsatzstellen beigefügtund von den Einsatzstellen unterschrieben sind. Anderenfalls muss die Einsatzstelle selbsteinen Antrag als Maßnahmeträger stellen.(2) Begründung / DokumentationAlle Förderentscheidungen sind nachvollziehbar und nachprüfbar von der ARGE/AA zu begründenund zu dokumentieren (Maßnahmeakte). Gegebenenfalls ist vor der Entscheidung der Beauftragtefür den Haushalt zu beteiligen.Empfehlungen(3) Anforderung von ergänzenden UnterlagenVom Maßnahmeträger können bei Bedarf ergänzende Unterlagen (Nachweise / Beschreibungen /Erläuterungen / Erklärungen) angefordert werden.(4) FlexibilitätZusatzjobs können als Einzel- oder Gruppenmaßnahme eingerichtet werden. Es sind sämtliche Teilzeitvariantenmöglich.(5) MaßnahmegrößeDie Anzahl der Teilnahmeplätze (Maßnahmegröße) sollte in einem angemessenen Verhältnis zurGröße des Maßnahmeträgers (ggf. der Einsatzstelle) und der eingesetzten Stammkräfte stehen.(6) Planung / AkquisitionBei der Einrichtung von Zusatzjobs können verschiedene miteinander kombinierbare Wege beschrittenwerden:a) PlanungsgesprächAuf Initiative der ARGE/ AA können in einem Planungsgespräch mit möglichen Trägern die Strategienzur Schaffung von Zusatzjobs festgelegt werden. Ziel ist u. a. die quantitative (z.B. Anzahl, Aufteilung),qualitative (z.B. Zielgruppen, Tätigkeitsfelder, Inhalte, ggf. Qualifizierung, Betreuung) undorganisatorische (z.B. Förderkonditionen, Zuweisung, Termine) Beschreibung der zu schaffendenZusatzjobs. Nach der auf dieser Basis erfolgten Bewilligung/Vereinbarung stehen die Zusatzjobsdem persönlichen Ansprechpartner/Fallmanager zur Besetzung mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigenzur Verfügung.b) MaßnahmepoolInteressierte Träger können bei der ARGE/ AA die Förderung von Zusatzjobs beantragen. NachÜberprüfung der Fördervoraussetzungen können diese Angebote in einem „Pool“ gesammelt werden.Der persönliche Ansprechpartner/Fallmanager kann aus dieser Sammlung passgenaue Angebotefür die Kunden auswählen. Die Bewilligung/Vereinbarung und die Zuweisung erfolgt erst nachEinigung zwischen dem Träger und dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.c) Individuelle SucheZusatzjobs können auch über Eigenaktivitäten der Kunden erschlossen werden. Hierzu nimmt derHilfebedürftige nach Vereinbarung mit der ARGE/AA selbst Kontakt mit möglichen Trägern/Einsatzstellenauf. Danach erfolgt in Absprache mit der ARGE/AA die Einrichtung des Zusatzjobs(Überprüfung der Fördervoraussetzungen, Bewilligung/Vereinbarung und Zuweisung).Stand: 3. Änderungsversion 27. Juli 2007 Seite 17 von 28

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