12.07.2015 Aufrufe

Ausgleichszahlungen im Nahverkehr - PKF Fasselt Schlage

Ausgleichszahlungen im Nahverkehr - PKF Fasselt Schlage

Ausgleichszahlungen im Nahverkehr - PKF Fasselt Schlage

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

werden. Aber auch energieintensive Unternehmen werdenbei Umsetzung des Entwurfs mehr belastet:So sollen die Steuerentlastungsbeträge für Unternehmendes Produzierenden Gewerbes nach § 54 EnergieStGgesenkt und der Sockelbetrag auf 1.000 €erhöht werden.Der Spitzenausgleich nach § 55 EnergieStG und § 10StromStG (bisher 95%) soll auf max<strong>im</strong>al 85% in 2011und 65% in 2012 gesenkt werden.Zudem werden die Sockelbeträge auf 4.000 € für dieEnergieSt und 5.000 € für die StromSt erhöht.Preisanpassungsklauseln inErdgas-Sonderverträgen undZust<strong>im</strong>mung zur Preiserhöhungauf dem BGH-PrüfstandAktives Risikomanagement erforderlichGaspreise bzw. die Vertragsklauseln in den Absatzverträgenwerden regelmäßig einer gerichtlichen Kontrolleunterzogen, sei es <strong>im</strong> Rahmen einer Billigkeitsprüfungfür Tarifkunden, sei es durch eine Inhaltskontrolle derAllgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Sondervertragskunden.Hinsichtlich der Sondervertragskundenhat der BGH aktuell am 14.7.2010 bedeutsameEntscheidungen für Gasversorger getroffen.1. Wirksame Preisanpassungsklauselfür SonderverträgeDer BGH hat in seinem Urteil vom 14.7.2010 eine frühereEntscheidung vom 15.7.2009 bestätigt. Demnach stelltdie unveränderte Übernahme des bislang für Tarifkundengeltenden Preisanpassungsrechts nach § 5 Abs. 2 Gasgrundversorgungsverordnung(GasGVVO) in einen Sonderkundenvertrageine wirksame Preisanpassungsklauseldar. Denn die verwendete Preisregelung gewährleisteteine sachliche Gleichbehandlung von Tarif- und Sondervertragskundenund hält folglich einer Inhaltskontrollegemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB stand.Nach derzeitig herrschender Meinung stellt damit dieÜbernahme von § 5 Abs. 2 GasGVVO die einzige wirksamePreisanpassungsklausel dar. Dies bedeutet <strong>im</strong>Umkehrschluss, dass bei allen anderen Preisanpassungsklauseln– insbesondere bei den in der Praxis häufigverwendeten Kostenelementeklauseln – derzeit keineRechtssicherheit besteht.Das Urteil vom 14.7.2010 (Az.: VIII ZR 246/08)und das Urteil vom 15.7.2009 (Az.: VIII ZR 225/07) sindabrufbar unter www.bundesgerichtshof.de.2. Widerspruchslose Hinnahme vonJahresabrechnungen als Zust<strong>im</strong>mung zurGaspreiserhöhung?Neben der Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln hatder BGH die Rechtsprechung zu der Frage weiterentwickelt,wann eine widerspruchslose Hinnahme von Jahresabrechnungenals Zust<strong>im</strong>mung zu einem erhöhten Preisangesehen werden kann.Für Sonderverträge mit einem wirksamen Preisanpassungsrechtnach § 5 Abs. 2 GasGVVO hat der BGH entschieden,dass die widerspruchslose Hinnahme der Jahresabrechnungwie bei Tarifkunden als Zust<strong>im</strong>mung zumGasabsatzpreis gilt (konkludente Einigung). Für diese vereinbartenGasabsatzpreise kann der Kunde rückwirkendkeine gerichtliche Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3BGB beantragen. Rückforderungsansprüche aus einerBilligkeitsprüfung können mithin ausschließlich aus denjenigenPreiserhöhungen resultieren, denen der Kundewidersprochen hat.Für Sonderverträge mit einer unwirksamen Preisanpassungsklauselhat der BGH hingegen festgestellt, dassdie vorbehaltslose Zahlung einer Jahresabrechnung nichtals stillschweigende Zust<strong>im</strong>mung zu dem erhöhten Preisgewertet werden kann. Dies bedeuteterstens für Gasversorger, dass neben den Kunden,die bislang den Jahresabrechnungen widersprochenhaben, nun auch diejenigen Kunden Ansprüche geltendmachen können, die bislang nicht widersprochenhaben.Zweitens können die Kunden, die bereits widersprochenhaben, nunmehr auch Ansprüche für diejenigenZeiträume erheben, in denen sie ihre Jahresabrechnungwiderspruchslos hingenommen haben.8 | <strong>PKF</strong> Themen Öffentlicher Sektor | September 2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!