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TEILEGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0112-13-WIRD-TG

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TÜV AUSTRIAAUTOMOTIVE GMBHRäder- und ReifenprüfungDeutschstraße 10A-1230 Wien<strong>13</strong>-TAAP-0991Seite: 1 von 6TE IL E GU TAC H TE N<strong><strong>TG</strong>A</strong>-<strong>Art</strong>: <strong><strong>13</strong>.1</strong><strong>366</strong>-<strong>0112</strong>-<strong>13</strong>-<strong>WIRD</strong>-<strong>TG</strong>Hersteller:AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG<strong>Art</strong>:Typ: <strong>13</strong>6 1880CH-8260 Stein am RheinSonderrad 8 J X 18 EH2+Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des EinoderAnbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für denKraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlichanerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbaubestätigen zu lassen.Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heutegültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durchUmrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.0. Hinweise für den FahrzeughalterUnverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich diegemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oderfestgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegendenTeilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer TechnischenPrüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführungund Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.Mitführen von Dokumenten:Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit denFahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nacherfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.Berichtigung der Fahrzeugpapiere:Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalterentsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren desKraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.


Teilegutachten <strong>366</strong>-<strong>0112</strong>-<strong>13</strong>-<strong>WIRD</strong>-<strong>TG</strong>Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: <strong>13</strong>6 1880Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.20<strong>13</strong>__________________________________________________________________________________________________________________Handelsmarke<strong>Art</strong> der SonderräderKorrosionsschutzMasse des RadesI.2.siehe AnlageI.3.Radanschluß: Barracuda Shoxx: LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt: Mehrschicht-Einbrennlackierung: ca. 10,9 kgKennzeichnung der SonderräderAn den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 100538561:: Außenseite : InnenseiteHersteller : -- : AERO CHHandelsmarke : -- : Barracuda ShoxxRadtyp : -- : <strong>13</strong>6 1880Radausführung : -- : <strong>13</strong>6 8x18 100x5Radgröße : -- : 8 J X 18 EH2+Einpreßtiefe : -- : ET38Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahrz.B. 04.<strong>13</strong>Herkunftsmerkmal : -- :Gießereikennzeichnung : -- :Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWLWeitere Kennzeichnung : -- :Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.I.4.VerwendungsbereichDie Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.II.SonderradprüfungSeite: 3 von 6Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfzund ihre Anh. BMV/StV <strong>13</strong>/36.25.07-20.01, VkBl S <strong>13</strong>77" vom 25.11.1998 geprüft.II.1.FelgeDie Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.II.2.Werkstoff der Sonderräder:Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung desHerstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.II.3.Festigkeitsprüfung:Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:Berichtart Berichtnummer Datum Technischer DienstDas Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren desKraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.


Teilegutachten <strong>366</strong>-<strong>0112</strong>-<strong>13</strong>-<strong>WIRD</strong>-<strong>TG</strong>Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: <strong>13</strong>6 1880Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.20<strong>13</strong>__________________________________________________________________________________________________________________Seite: 6 von 654 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan 1143540661; 1143540661 40 29.04.20<strong>13</strong> liegt beiInternational S. A.55 RENAULT 1143540661; 1143540661 40 29.04.20<strong>13</strong> liegt bei61 CHRYSLER (USA) 1143540671; 1143540671 40 29.04.20<strong>13</strong> liegt bei60 CITROEN 1143540671; 1143540671 40 29.04.20<strong>13</strong> liegt bei59 FORD 1143540671; 1143540671 40 29.04.20<strong>13</strong> liegt bei63 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 1143540671; 1143540671 40 29.04.20<strong>13</strong> liegt bei58 KIA 1143540671; 1143540671 40 29.04.20<strong>13</strong> liegt bei62 KIA MOTORS (SK) 1143540671; 1143540671 40 29.04.20<strong>13</strong> liegt bei56 MAZDA 1143540671; 1143540671 40 29.04.20<strong>13</strong> liegt bei64 MITSUBISHI 1143540671; 1143540671 40 29.04.20<strong>13</strong> liegt bei57 PEUGEOT 1143540671; 1143540671 40 29.04.20<strong>13</strong> liegt bei65 BMW, BMW AG 120534726 34 29.04.20<strong>13</strong> liegt beiV.2.Allgemeine Hinweise:siehe Anlage: Allgemeine HinweiseV.3.Technische Unterlagen:siehe Anlage: Technische UnterlagenCinibulkSachverständigerPrüflabor DIN EN ISO/IEC 17025Wien, 29.04.20<strong>13</strong>ENGDas Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren desKraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.


Teilegutachten <strong>366</strong>-<strong>0112</strong>-<strong>13</strong>-<strong>WIRD</strong>-<strong><strong>TG</strong>A</strong>NLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: <strong>13</strong>6 1880Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.20<strong>13</strong>__________________________________________________________________________________________________________________Seite: 1 von 1Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:BezeichnungUnterlagenDatum / Änderung / Datummit ÄnderungDistanzscheibe 10mm DSAT100.000.22023.B 12.04.2010Distanzscheibe 10mm DSAT100.000.22029.B 23.11.2010Distanzscheibe 5mm DSAT100.000.22022.B 23.11.2010Distanzscheibe 5mm DSAT100.000.22028.B 23.11.2010Festigkeit Distanzscheibe Lab.ber.<strong>366</strong>-0690-98-MURD 17.03.2009Nabenkappe CAP #<strong>13</strong>6 <strong>13</strong>.08.20<strong>13</strong>Prüfbericht <strong>13</strong>-TAAP-1021/CIN 12.04.20<strong>13</strong>Radbefestigung M12x1,25 29.04.2009Radbefestigung M12x1,5 29.04.2009Radbefestigung M14x1,25 29.04.2009Radbefestigung M14x1,5 29.04.2009Radbeschreibung RSCHO808 15.10.2012Radzeichnung WP-<strong>13</strong>6 14.08.2012TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH • RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG • DEUTSCHSTRAßE 10 • 1230 WIEN


Teilegutachten <strong>366</strong>-<strong>0112</strong>-<strong>13</strong>-<strong>WIRD</strong>-<strong><strong>TG</strong>A</strong>NLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: <strong>13</strong>6 1880Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.20<strong>13</strong>__________________________________________________________________________________________________________________WuchtgewichteSeite: 1 von 1Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einenMindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.Allgemeine ReifenhinweiseReifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrermaximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrermaximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrermaximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eineToleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß desSturzwinkels zu beachten.Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellernbestätigen zu lassen.Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenenReifenfülldruck zu beachten ist.Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervonunberührt.ErsatzradDie Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigenErsatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.Allgemeine RadhinweiseEine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH • RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG • DEUTSCHSTRAßE 10 • 1230 WIEN


Teilegutachten <strong>366</strong>-<strong>0112</strong>-<strong>13</strong>-<strong>WIRD</strong>-<strong><strong>TG</strong>A</strong>NHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: <strong>13</strong>6 1880Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.20<strong>13</strong>__________________________________________________________________________________________________________________Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27HSeite: 1 von 1TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH • RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG • DEUTSCHSTRAßE 10 • A-1230 WIEN


Teilegutachten <strong>366</strong>-<strong>0112</strong>-<strong>13</strong>-<strong>WIRD</strong>-<strong><strong>TG</strong>A</strong>NLAGE: 33 SKODA Radtyp: <strong>13</strong>6 1880Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.20<strong>13</strong>__________________________________________________________________________________________________________________FahrzeugherstellerRaddaten:: SKODARadgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 43Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : DistanzscheibeSeite: 1 von 4Technische Daten, KurzfassungAusführung Ausführungsbezeichnung MittenlochZentrierringwerkstoffzul.Radzul.AbrollgültigabKennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. FertigRad Distanzscheibe (kg) (mm) datum112548571DS5 <strong>13</strong>6 8x18 112x5 S22-028 5mm 57,1 Aluminium 725 2150 04/<strong>13</strong>Verwendungsbereich/Fz-HerstellerBefestigungsteileAnzugsmoment der Befestigungsteile: SKODA: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad: 120 NmVerkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIAFahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen1Ze11*2001/116*0230*.., 55 - 118 215/40R18 89W 22P; 24J; 5FM; 51Je11*2007/46*0012*..Limousine;55 - 125 225/40R18 88W 22Q; 24J; 24M; 5FE Frontantrieb;245/35R18 88W 22H; 22Q; 24M; 5FE;57F; 68T10B; 11G; 11H; 11K;12A; 51A; 573; 71K;55 - 147 225/40R18 88Y 22Q; 24J; 24M; 5FE 721; 725; 73C; 74A;235/40R18 91 22Q; 24C; 24M 74W245/35R18 88Y 22H; 22Q; 24M; 5FE;57F; 68T1Z1Ze11*2001/116*0230*..,e11*2007/46*0012*..e11*2001/116*0230*..,e11*2007/46*0012*..55 - 118 215/40R18 89W 22M; 22P; 24J; 5FM;51JNicht Octavia Scout;Kombi; Allradantrieb;55 - 147 225/40R18 92 22L; 22Q; 24J; 24M Frontantrieb;235/40R18 91 22L; 22Q; 24C; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;245/35R18 92 22H; 22L; 22Q; 24M;57F; 68T12A; 51A; 573; 71K;721; 725; 73C; 74A;74W103 - 118 225/40R18 92 22M; 22P; 24J Nur Octavia Scout;225/45R18 91 22M; 22P; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;235/40R18 91 22M; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;245/40R18 93 22H; 22L; 22Q; 24J;24M725; 73C; 74A; 74WVerkaufsbezeichnung: SUPERBFahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen3Te11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/40R18 92Y 21P; 245 Kombi; Allradantrieb;e11*2007/46*0014*..Frontantrieb;10B; 11G; 11H; 11K;12A; 51A; 573; 71K;721; 725; 729; 73C;74A; 74WDas Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren desKraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.


Teilegutachten <strong>366</strong>-<strong>0112</strong>-<strong>13</strong>-<strong>WIRD</strong>-<strong><strong>TG</strong>A</strong>NLAGE: 33 SKODA Radtyp: <strong>13</strong>6 1880Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.20<strong>13</strong>__________________________________________________________________________________________________________________Seite: 2 von 4Verkaufsbezeichnung: SUPERBFahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen3Te11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/40R18 92Y 24J; 24Me11*2007/46*0014*..Stufenheck;235/40R18 95 21P; 24J; 24M Allradantrieb;Frontantrieb;10B; 11G; 11H; 11K;12A; 51A; 573; 71K;721; 725; 729; 73C;74A; 74WAuflagen10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unterBerücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zuentnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für dieSonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wirdgleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese undihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger alserforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daßnur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigenoder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einenAngestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechenddem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführtenFahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dortaufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamteRadhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigungder maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)herzustellen.22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über diegesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unterBerücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreitedes Reifens) herzustellen.22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche derHeckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche derHeckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unterBerücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreitedes Reifens) herzustellen.22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an dieRadhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit derDas Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren desKraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.


Teilegutachten <strong>366</strong>-<strong>0112</strong>-<strong>13</strong>-<strong>WIRD</strong>-<strong><strong>TG</strong>A</strong>NLAGE: 33 SKODA Radtyp: <strong>13</strong>6 1880Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.20<strong>13</strong>__________________________________________________________________________________________________________________Seite: 3 von 4Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTObzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an dieRadhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit derRad/Reifen-Kombination herzustellen.245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durchAnbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Jenach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite derRad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durchAnbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Gradhinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtungdes maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im obengenannten Bereich abgedeckt sein.24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durchAnbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Gradhinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Diegesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichenBetriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereichabgedeckt sein.24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durchAnbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Gradhinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Diegesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichenBetriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereichabgedeckt sein.51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mitReifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in denFahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mitAllradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wirdempfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigenAchslast von 1120kg.5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigenAchslast von 1160kg.68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:Reifengröße:Vorderachse: 225/40R18Hinterachse: 245/35R18Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren desKraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.


Teilegutachten <strong>366</strong>-<strong>0112</strong>-<strong>13</strong>-<strong>WIRD</strong>-<strong><strong>TG</strong>A</strong>NLAGE: 33 SKODA Radtyp: <strong>13</strong>6 1880Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.20<strong>13</strong>__________________________________________________________________________________________________________________Seite: 4 von 4Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengrößenur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es isteine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wirdempfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb desTiefbetts angebracht werden.721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter vonaußen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einenVentilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise desVentilherstellers zu beachten.725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nurMetallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kanndas serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise desFahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren dieEinbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei istdie Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung vonRadschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zubeachten.74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt"0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden.Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren desKraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.


Teilegutachten <strong>366</strong>-<strong>0112</strong>-<strong>13</strong>-<strong>WIRD</strong>-<strong><strong>TG</strong>A</strong>NLAGE: Radabdeckung Radtyp: <strong>13</strong>6 1880Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 29.04.20<strong>13</strong>__________________________________________________________________________________________________________________Seite: 1 von 1Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in denRadabdeckungsauflagen beschrieben sind.VorderachseBereich 30 Grad vor der RadmitteZu Auflage 241 bzw. 245Bereich 50 Grad hinter der RadmitteZu Auflage 242 bzw. 246Bereich 30 Grad vor und 50 Gradhinter der RadmitteZu Auflage 241,242,245, 246,24C,24JHinterachseBereich 30 Grad vor der RadmitteZu Auflage 243 bzw. 247Bereich 50 Grad hinter der RadmitteZu Auflage 244 bzw. 248Bereich 30 Grad vor und 50 Gradhinter der RadmitteZu Aufl age 243,244,247,248,24D,24MTÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH • RÄDER UND REIFENPRÜFUNG • DEUTSCHSTRASSE 10 • A-1230 WIEN


TÜV AUSTRIAAUTOMOTIVE GMBHRÄDER- UNDREIFENPRÜFUNGAnbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZONachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZOFür: Leichtmetallrad Typ: <strong>13</strong>6 1880des Herstellers/Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am RheinDatum: 29.04.20<strong>13</strong>Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZOHiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils amFahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,Fahrzeug-Ident-Nr.:ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE *)wurden berücksichtigt.Bemerkungen/Hinweise/Auflagen:Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehördebei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.Untersuchungsbericht/Gutachten-Nr.:Ort u. Datum der Abnahme:Unterschrift u. Namea.a.S.o.P./Prüf-Ing.FahrzeugbeschreibungB - 2.1 2.2 L - 9 -J 4 18 - 19 -E 3 20 - G -P.2P.4/- T -D.1 - 12 - <strong>13</strong> - Q -V.7 - F.1 - F.2 -D.2- 7.1 - 7.2 - 7.3 -- 8.1 - 8.2 - 8.3 -- U.1 - U.2 - U.3 -D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -2 - 15.1 -515.2 -15.3 -V.9 - R - 11 -14 K -P.3 - 6 - 17 - 16 -10 - 14.1 P.1 - 21 ---22---

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