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TEILEGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0122-08-WIRD ... - Barracuda

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Teilegutachten <strong>366</strong>-<strong>0122</strong>-<strong>08</strong>-<strong>WIRD</strong>-TG/N12Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T927 7,5x17Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013__________________________________________________________________________________________________________________V.2. Allgemeine Hinweise:siehe Anlage: Allgemeine HinweiseV.3. Technische Unterlagen:siehe Anlage: Technische UnterlagenSeite: 6 von 6CinibulkSachverständigerPrüflabor DIN EN ISO/IEC 17025Wien, 14.06.2013ENGDas Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren desKraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.


Teilegutachten <strong>366</strong>-<strong>0122</strong>-<strong>08</strong>-<strong>WIRD</strong>-TG/N12ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: T927 7,5x17Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013__________________________________________________________________________________________________________________Seite: 1 von 1Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH • RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG • DEUTSCHSTRAßE 10 • 1230 WIEN


Teilegutachten <strong>366</strong>-<strong>0122</strong>-<strong>08</strong>-<strong>WIRD</strong>-TG/N12ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: T927 7,5x17Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013__________________________________________________________________________________________________________________WuchtgewichteSeite: 1 von 1Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einenMindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.Allgemeine ReifenhinweiseReifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrermaximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrermaximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrermaximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eineToleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß desSturzwinkels zu beachten.Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellernbestätigen zu lassen.Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenenReifenfülldruck zu beachten ist.Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervonunberührt.ErsatzradDie Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigenErsatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.Allgemeine RadhinweiseEine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH • RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG • DEUTSCHSTRAßE 10 • 1230 WIEN


Teilegutachten <strong>366</strong>-<strong>0122</strong>-<strong>08</strong>-<strong>WIRD</strong>-TG/N12ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: T927 7,5x17Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013__________________________________________________________________________________________________________________Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27HSeite: 1 von 1TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH • RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG • DEUTSCHSTRAßE 10 • A-1230 WIEN


Teilegutachten <strong>366</strong>-<strong>0122</strong>-<strong>08</strong>-<strong>WIRD</strong>-TG/N12ANLAGE: 29 VW Radtyp: T927 7,5x17Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013__________________________________________________________________________________________________________________Seite: 2 von 5Verkaufsbezeichnung: POLOFahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 77 205/40R17 84 21N; 21P; 248 Nicht Cross Polo;e1*2007/46*0486*.. 225/35R17 82 21B; 21N; 22H; 24J;244; 5DKSchrägheck;Frontantrieb;44 - 132 215/40R17 87 21B; 21N; 22H; 24J;24810B; 11G; 11H; 11K;12A; 51A; 71K; 721;225/35R17 86 21B; 21N; 22H; 24J; 73C; 74A; 74P; VCW244132 205/40R17 84 21N; 21P; 248; 52JVerkaufsbezeichnung: VW POLOFahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen9N e1*2001/116*0174*.. 132 205/40R17 84 21B; 22B; 24J; 24M nur Polo GTI "Cup215/35R17 83 22B; 24D; 24J Edition";10B; 11G; 11H; 11K;12A; 51A; 71K; 721;73C; 74A; 74P9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 215/40R17 51G Polo-Fun; Polo-Cross;225/35R17 82 24M 10B; 11G; 11H; 11K;12K; 51A; 71K; 721;73C; 74A; 74P; SC4;VCW9Ne1*2001/116*0174*.., 40 - 77 205/40R17 80 21B; 22B; 24J; 24M; nicht Polo-Fun; nichte1*98/14*0174*..5DAPolo-Cross;215/35R17 83 22B; 24D; 24J Stufenheck;40 - 110 205/40R17 84 21B; 22B; 24J; 24M Schrägheck;215/35R17 83W 22B; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;12A; 51A; 71K; 721;73C; 74A; 74P; SC4;VCWAuflagen10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unterBerücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zuentnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für dieSonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wirdgleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese undihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger alserforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daßnur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigenoder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einenAngestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechenddem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren desKraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.


Teilegutachten <strong>366</strong>-<strong>0122</strong>-<strong>08</strong>-<strong>WIRD</strong>-TG/N12ANLAGE: 29 VW Radtyp: T927 7,5x17Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013__________________________________________________________________________________________________________________Seite: 3 von 512A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführtenFahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dortaufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für dieseRad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamteRadhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über diegesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unterBerücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreitedes Reifens) herzustellen.21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamteRadhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigungder maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)herzustellen.22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamteRadhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über diegesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über diegesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unterBerücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreitedes Reifens) herzustellen.244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durchAnbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichenBetriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereichabgedeckt sein.248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durchAnbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite derRad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durchAnbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Gradhinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtungdes maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im obengenannten Bereich abgedeckt sein.24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durchAnbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Gradhinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtungdes maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im obengenannten Bereich abgedeckt sein.24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durchAnbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Gradhinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Diegesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichenDas Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren desKraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.


Teilegutachten <strong>366</strong>-<strong>0122</strong>-<strong>08</strong>-<strong>WIRD</strong>-TG/N12ANLAGE: 29 VW Radtyp: T927 7,5x17Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013__________________________________________________________________________________________________________________Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereichabgedeckt sein.Seite: 4 von 524M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durchAnbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Gradhinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Diegesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichenBetriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereichabgedeckt sein.367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich derRadinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mitReifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in denFahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus derEG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. DerLoadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate derFahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendungdieser Reifengröße zu beachten.52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigenAchslast von 900kg.5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigenAchslast von 950kg.66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe desReifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapierenmitzuführen.Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:Reifengröße:Vorderachse: 215/45R17Hinterachse: 235/40R17Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengrößenur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es isteine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wirdempfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb desTiefbetts angebracht werden.721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter vonaußen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einenVentilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise desVentilherstellers zu beachten.73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren desKraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.


Teilegutachten <strong>366</strong>-<strong>0122</strong>-<strong>08</strong>-<strong>WIRD</strong>-TG/N12ANLAGE: 29 VW Radtyp: T927 7,5x17Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013__________________________________________________________________________________________________________________Seite: 5 von 574A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei istdie Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung vonRadschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zubeachten.74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenenZentrierringe verwendet werden.SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.BeiFahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, isteine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.VCW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben(Durchmesser 255 bzw. 256 bzw. 257mm) an der Vorderachse nicht zulässig.Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren desKraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.


Teilegutachten <strong>366</strong>-<strong>0122</strong>-<strong>08</strong>-<strong>WIRD</strong>-TG/N12ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: T927 7,5x17Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 14.06.2013__________________________________________________________________________________________________________________Seite: 1 von 1Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in denRadabdeckungsauflagen beschrieben sind.VorderachseBereich 30 Grad vor der RadmitteZu Auflage 241 bzw. 245Bereich 50 Grad hinter der RadmitteZu Auflage 242 bzw. 246Bereich 30 Grad vor und 50 Gradhinter der RadmitteZu Auflage 241,242,245, 246,24C,24JHinterachseBereich 30 Grad vor der RadmitteZu Auflage 243 bzw. 247Bereich 50 Grad hinter der RadmitteZu Auflage 244 bzw. 248Bereich 30 Grad vor und 50 Gradhinter der RadmitteZu Aufl age 243,244,247,248,24D,24MTÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH • RÄDER UND REIFENPRÜFUNG • DEUTSCHSTRASSE 10 • A-1230 WIEN


TÜV AUSTRIAAUTOMOTIVE GMBHRÄDER- UNDREIFENPRÜFUNGAnbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZONachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZOFür: Leichtmetallrad Typ: T927 7,5x17des Herstellers/Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am RheinDatum: 14.06.2013Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZOHiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils amFahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,Fahrzeug-Ident-Nr.:ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE *)wurden berücksichtigt.Bemerkungen/Hinweise/Auflagen:Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehördebei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.Untersuchungsbericht/Gutachten-Nr.:Ort u. Datum der Abnahme:Unterschrift u. Namea.a.S.o.P./Prüf-Ing.FahrzeugbeschreibungB - 2.1 2.2 L - 9 -J 4 18 - 19 -E 3 20 - G -P.2P.4/- T -D.1 - 12 - 13 - Q -V.7 - F.1 - F.2 -D.2- 7.1 - 7.2 - 7.3 -- 8.1 - 8.2 - 8.3 -- U.1 - U.2 - U.3 -D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -2 - 15.1 -515.2 -15.3 -V.9 - R - 11 -14 K -P.3 - 6 - 17 - 16 -10 - 14.1 P.1 - 21 ---22---

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