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MUSTERVERTRAG DARSTELLERVERTRAG - Film and Music Austria

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4.3 Der Darsteller hat das ihn betreffende Drehbuch bzw. die ihn betreffendenSzenen gelesen und ist über den Inhalt und deren hingestellten Anforderunginformiert. Das Drehbuch ist dem Vertrag beigefügt und integrierender Best<strong>and</strong>teildes Vertrages. Änderungen des Drehbuches behält sich der Produzentvor.4.4 Mögliche weitere Regelungen• Der Darsteller wird die Rolle in ………….. Sprache sprechen.• Der Darsteller erklärt sich mit einem der jeweiligen Szene entsprechendenHaarschnitt einverst<strong>and</strong>en.• Dem Darsteller wird die zu seiner Rolle gehörende Garderobe gestellt.• Der Dienstnehmer erklärt, ein Kraftfahrzeug lenken zu können und zudürfen und verfügt über eine in Österreich gültige Lenkergenehmigungfür Personenkraftwagen / ………...5. Presse- und PR-Verpflichtungen5.1 Der Regisseur verpflichtet sich, nach der Erstveröffentlichung Presse- undPR-Termine wahrzunehmen. Pressemitteilungen, Ankündigungen oder bildlicheDarstellungen, die mit der Tätigkeit des Regisseurs am vertragsgegenständlichen<strong>Film</strong>projekt in Zusammenhang stehen, dürfen ohne Genehmigungdes Produzenten nicht freigegeben werden.5.2 Der Regisseur verpflichtet sich darüber hinaus, über interne Angelegenheitender Produktion, sowie über die Bedingungen des Vertrages stillschweigen zubewahren. Der Regisseur hat Produktionsunterlagen gegen unbefugte KenntnisnahmeDritter zu schützen.6. Entgelt6.1 Der Dienstnehmer erhält für die vereinbarte Tätigkeit und Rechteabtretungals Entgelt eine Bruttopauschale vonEUR ………………………………….. (in Worten: Euro …………………………………).Zahlbar nach Vereinbarung.6.2 Jeder weitere Drehtag wird mit einer Gage von EUR ……. abgegolten.Alternativ:Der Darsteller räumt der Produktion, für den Fall, dass die Wiederholungsaufnahmenvorzunehmen sind, das Recht ein, dies mit zu beiderseits abstimmendenTerminen zu tun. Diesfalls gelten die Bedingungen der Vereinbarungweiter, wobei im Fall einer Pauschalsumme allfällige Mehrzahlungenauf die tatsächlich verwendete Zeit aliquot anzuwenden sind.6.3 In der festgesetzten Gage sind Kostüm, Masken, Dialog und sonstige Probenauch vor Vertragsbeginn gegen Abstimmung der Termine enthalten.3


Das Pauschalentgelt ist als Bruttobetrag angegeben und unterliegt der Besteuerungnach den geltenden rechtlichen Bestimmungen. Soweit diesbezüglichSozialversicherungsbeiträge abzuführen sind, werden diese direkt vomProduzenten abgerechnet und abgeführt. . Mit dem vereinbarten Pauschalentgeltsind sämtliche Ansprüche des Darstellers abgegolten, inkl. etwaigerAnsprüche aus Nachtarbeit, Samstag-, Sonn- und Feiertagsarbeit, sowie ausden Vorarbeiten, Proben usw.Ebenso ist ein etwaiger Urlaubszuschuss, eine Urlaubsentschädigung oder dieWeihnachtsremuneration im Pauschalentgelt enthalten. Weiters sind alleRechte zeitlich und räumlich unbegrenzt in allen heute bekannten und zukünftigenWiedergabe- und Verwertungsformen dem Produzenten gem. demKapitel „Rechteeinräumung“ abgetreten und alle Leistungen abgegolten.6.4 Der Darsteller erklärt, dass er steuerrechtlich ist und seinen Wohnsitz in ÖsterreichhatAlternativ:Der Darsteller erklärt, dass er steuerrechtlich Ausländer ist und seinenWohnsitz nicht in Österreich hat. Der Darsteller ist verpflichtet eine aktuelleWohnsitzbescheinigung zu übermitteln; bis zum Zeitpunkt der Übermittlungkönnen fällige Beträge des Entgeltes vom Produzenten zurückgehaltenwerden.7. Reisekosten7.1 Notwendige Reisekosten werden dem Darsteller gegen Vorlage der Originalrechnungerstattet, soweit der Produzent die Kosten im Vorhinein bewilligthat. Der Darsteller nimmt zur Kenntnis, dass dieser Kostenersatz aufgrundsteuerlicher Bestimmungen möglicherweise zu einer steuerlichen Belastungdes Darstellers führen kann.7.2 Tagesspesen und Kilometergeld richten sich nach den jeweils geltendensteuerlichen Richtlinien. Das zur Auszahlung gelangende Kilometergeld dientauch der Abdeckung des Risikos einer unfallbedingten Beschädigung / Zerstörungdes eigenen Kraftfahrzeugs des Auftragnehmers und ist insbesondereauch zur Abdeckung der Kosten einer vom Auftragnehmer fakultativ abzuschließendenKaskoversicherung gedacht. Weitere Ansprüche des Auftragnehmersgegen den Produzenten aus dem Titel einer verschuldensunabhängigenHaft für allfällige Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug gelten nichtbzw. wird die Geltung des § 1014 ABGB hiermit einvernehmlich abgedungen.8. Kündigung8.1 Der Produzent ist zur sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund nach Maßgabeder gesetzlichen Bestimmungen berechtigt. Dieses Recht besteht insbesondere,wenn der Darsteller seine Leistungsfähigkeit fahrlässig oder vorsätzlichdurch Alkohol- und/oder Drogenkonsum gefährdet, oder die Aus-4


übung einer gefährlichen Sportart dazu führt, dass er seine Leistung nichterbringen kann.8.2 Im Falle des Rücktritts oder der Kündigung des Vertrages verbleiben alle demProduzenten eingeräumten Rechte beim Produzenten. Der Produzent darfden <strong>Film</strong> mit einem <strong>and</strong>eren Darsteller fertig stellen und verwerten. DerDarsteller erklärt sich für diesen Fall damit einverst<strong>and</strong>en, dass sein Namenicht genannt wird.8.3 Der Produzent ist nicht verpflichtet, Dienste des Darstellers in Anspruch zunehmen und kann den <strong>Film</strong> daher jederzeit auch ohne den Darsteller fertigstellen lassen und auswerten. Diesfalls hat der Darsteller einen Anspruch aufdas vereinbarte Pauschalentgelt.9. Rechteeinräumung9.1 Dem Produzenten stehen sämtliche Verwertungsrechte am <strong>Film</strong> zu. Insbesondereräumt der Darsteller dem Produzenten an sämtlichen Werken, dieim Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, bereits mit Entstehen ein exklusives,zeitlich und räumlich unbeschränktes Werknutzungsrecht ein, dasWerk unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu bearbeiten und das Originaloder die bearbeitete Version zu nutzen und das Werk, insbesondere dendaraus resultierenden <strong>Film</strong>, auf alle heute und zukünftig bekannten Nutzungsartenzu verwerten.9.2 Die Rechtseinräumung umfasst dabei insbesondere den <strong>Film</strong> in jeder Phaseder Herstellung als Ganzes und in Teilen, sowie die zum <strong>Film</strong> gehörigen Einzelaufnahmen.Die Rechtseinräumung bleibt auch dann aufrecht, wenn der Vertrag gekündigtoder aufgelöst wird.9.3 Das Bearbeitungsrecht des Produzenten umfasst insbesondere das Recht, den<strong>Film</strong> zu kürzen, neue oder abgeänderte Szenen, Dialoge, <strong>Film</strong>musik etc. hinzuzufügenoder die H<strong>and</strong>lungsumfolge umzustellen, zu synchronisieren, zuuntertiteln, zu übersetzen, sowie das Fortsetzungs-, Weiterentwicklungs-,Wiederverfilmungs- und Neuverfilmungsrecht und das Recht, den <strong>Film</strong> fürBühnen und Hörspielfassungen zu bearbeiten. Der Produzent ist berechtigt,einzelne Aufnahmen des <strong>Film</strong>s oder Teile des <strong>Film</strong>s in <strong>and</strong>ere <strong>Film</strong>e zu übernehmen,sowie den <strong>Film</strong> und einzelne Teile daraus zur Werbung zu verwenden.9.4 Das Bearbeitungsrecht umfasst insbesondere auch die Herstellung eines MakingOf’s und Merch<strong>and</strong>isingrechte. „Merch<strong>and</strong>isingrechte“ bezeichnet Produkteund Dienstleistungen, welche auf dem <strong>Film</strong>, dessen Charakteren,H<strong>and</strong>lungen, audiovisuellen Best<strong>and</strong>teilen oder Themen basieren. Der Begriffbeinhaltet insbesondere Musik-CD’s, Kleidungsstücke, Bücher, Comics,Soundtracks, Fotos, Posters, Computerspiele und <strong>and</strong>ere Medien und Produkte.5


9.5 Zur Verwertung des Originals oder der bearbeiteten Fassung des <strong>Film</strong>s zähleninsbesondere9.5.1 das Recht, den <strong>Film</strong> oder die bearbeitete Version in jedem technischenFormat und auf jede Art öffentlich aufzuführen, insbesondere im Kino, auf<strong>Film</strong>festivals, im Wege der Closed Circuit Aufführungen in Flugzeugen, Schiffen,etc.9.5.2 das Recht, den <strong>Film</strong> oder die bearbeitete Version zu senden, unabhängig vonder Art des dabei verwendeten technischen Verfahrens (analog oder digital,kabellos oder kabelgebunden, usw.)9.5.3 das Recht, den <strong>Film</strong> oder die bearbeitete Version der Öffentlichkeit in elektronischerForm, im Wege von On-Dem<strong>and</strong>- oder Near-On-Dem<strong>and</strong>-Diensten,kabelgebunden oder kabellos zur Verfügung zu stellen9.5.4 das Recht, den <strong>Film</strong> oder die bearbeitete Version auf Bild / Bild-Tonträgernzu vervielfältigen und zu verbreiten, aufzuführen, sowie die Bildträger zuvermieten und zu verleihen9.5.5 das Recht, die bearbeitete Version zu vervielfältigen, zu verbreiten, zuvermieten, zu verleihen, zu senden / unabhängig von der Art des dabei verwendetentechnischen Verfahrens, auszustellen, vorzutragen, auf- und vorzuführenund zur Verfügung zu stellen9.6 Der Produzent ist berechtigt, die ihm eingeräumten Rechte zur Gänze oderzum Teil an Dritte zu übertragen oder Dritten Werknutzungsrechte oder –bewilligungen einzuräumen.9.7 Der Produzent wählt den Titel des <strong>Film</strong>s frei und hat hinsichtlich dieses Titelsdas alleinige, unbeschränkte und ausschließliche Recht der Titelnutzung.Dies gilt sinngemäß auch für die in der ausländischen Verwertung genutztenTitel.9.8 Der Darsteller wird tunlichst im Vor- und Nachspanns des <strong>Film</strong>s prominentgenannt. Für durch Dritte begangene Verstöße gegen diese Namensnennungspflichthaftet der Produzent nicht.9.9 Das bei Dreharbeiten verwendete <strong>Film</strong>material (unbelichtet oder belichtet)steht im Eigentum des Produzenten.9.10 Der Produzent entscheidet ausschließlich über die Veröffentlichung des <strong>Film</strong>sund die der Veröffentlichung gewidmete letzte Schnittfassung9.11 Im Rahmen der Werbung für den <strong>Film</strong> darf der Produzent Namen und diepersönlichen Angaben und Abbildungen des Darstellers, sowie Aufzeichnungendes Produktionsgeschehens nutzen, soweit diese filmbezogen sind (z.B.<strong>Film</strong>ographie oder sonstige Credits des Darstellers).6


9.12 Der Darsteller ist verpflichtet, dem Produzenten spätestens bei Vertragsunterzeichnungzu informieren, ob und in welchem Umfang er Nutzungsrechteeiner Verwertungsgesellschaft eingeräumt hat. Der Darsteller verpflichtetsich, für eine Rückübertragung jener Rechte, die zur Erfüllung seiner vertraglichenVerpflichtungen notwendig sind, Sorge zu tragen.10. Änderungen, ErgänzungenÄnderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit derSchriftform. Der Schriftform gleichzusetzen ist Fax oder E-Mail mit digitaler Signatur.Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.11. Gerichtsst<strong>and</strong>Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsst<strong>and</strong>ist das für den Produzenten zuständige Gericht.12. Anwendbare VorschriftenAuf das Arbeitsverhältnis sind Bestimmungen des zwischen der WirtschaftskammerÖsterreich, Fachverb<strong>and</strong> der <strong>Film</strong>- und Musikindustrie und dem ÖsterreichischenGewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport und freie Berufe abgeschlossenenKollektivvertrages für <strong>Film</strong>schaffende anzuwenden.13. Sonstige VertragsbestimmungenSollte sich eine Vertragsbestimmung als ungültig erweisen, so werden sich die Vertragsparteienbemühen, an die Stelle der ungültig gewordenen Bestimmung einesolche zu setzen, welche den Absichten der Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrageswirtschaftlich am nächsten kommt. Sämtliche übrige Vertragsbestimmungenwerden von der Ungültigkeit einer einzelnen Bestimmung nicht betroffen und bleibtder Vertrag daher in allen seinen übrigen rechtlich durchsetzbaren Teilen aufrecht.Sofern der Schauspieler mit der VDFS Verwertungsgesellschaft Der <strong>Film</strong>schaffendenGenossenschaft.m.b.H., Wien, einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen hat,eklärt er ausdrücklich, daß ihm die VDFS hinsichtlich des vertragsgegenständlichen<strong>Film</strong>es sämtliche - ausgenommen soweit diese dem Schauspieler gesetzlich unverzichtbarzustehen - Rechte und gesetzlichen, auch nur anteiligen, Vergütungs- undBeteiligungsansprüche, vor Abschluß dieses Vertrages mit dem Produzenten rückübertragenhat und diese vom Schauspieler hiemit dem Produzenten eingeräumtwerden.7

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