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PLENUM® 50 WG

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PLENUM® <strong>50</strong> <strong>WG</strong>Zulassungsnummer: 5223-00Produktname:Formulierungsbeschreibung:Einsatzgebiet:Wirkungsweise:Wirkungsspektrum:Kulturverträglichkeit:PLENUM® <strong>50</strong> <strong>WG</strong>Wasserlösliches Granulat mit <strong>50</strong>0 g/kg Pymetrozin (<strong>50</strong> % Gew.)Insektizid zur Bekämpfung von Blattläusen und Weißen Fliegen in AckerbauundSpezialkulturenPLENUM <strong>50</strong> <strong>WG</strong> ist ein Insektizid mit einer spezifischen Kontakt- undFraßgiftwirkung gegen Blattläuse und Weiße Fliegen. Der WirkstoffPymetrozin dringt in das pflanzliche Gewebe ein und wird systemisch mitdem Saftstrom in der Pflanze auch in den Neuzuwachs verteilt. Aufgrund dertranslaminaren Aktivität von PLENUM <strong>50</strong> <strong>WG</strong> werden auch verstecktsitzende Schädlinge sicher erfasst. Die Schädlinge stellen nach Aufnahmevon PLENUM <strong>50</strong> <strong>WG</strong> umgehend ihre Saugtätigkeit ein. DieHonigtauproduktion wird ebenfalls rasch eingestellt. Dennoch können dieSchädlinge in den ersten Tagen nach der Behandlung noch am Lebenbleiben, da die Populationen aufgrund der speziellen Wirkungsweiseverzögert absterben. Zu einer Vermehrung und Verbreitung kommt es nachBehandlung jedoch nicht mehr. Temperaturen deutlich über 18°Cbeschleunigen das Absterben der Blattläuse und Weißen Fliegen. DerWirkungsmechanismus von PLENUM <strong>50</strong> <strong>WG</strong> unterscheidet sich von allenbisher bekannten Insektiziden und erfasst daher auch Schädlinge, die gegenbisher angewendete Wirkstoffe aus anderen Wirkstoffgruppen resistent sind.BlattläuseWeiße FliegenPLENUM <strong>50</strong> <strong>WG</strong> erwies sich in allen geprüften Sorten in Kartoffeln, Hopfensowie den ausgewiesenen Gemüsearten als sehr gut verträglich.PLENUM <strong>50</strong> <strong>WG</strong> wurde auch an einer Vielzahl von Zierpflanzenartengetestet und hat sich dabei in allen Fällen als sehr gut verträglich erwiesen.Dies gilt auch für die Echtheit der Blütenfarbe. Positive Erfahrungen liegenbisher aus folgenden Arten vor:Bellis perennisBegoniaBouvardiaChrysanthemumCyclamenDendranthema grandifoliumDieffenbachiaEuphorbia pulcherrimaFicusFuchsiaGerberaHibiscusLantanaLiliumLisianthusPelargoniumRanunculusRoseSenecio cruentusSalviaDa nicht alle in Frage kommenden Zierpflanzenarten und -sorten bei denunterschiedlichen und häufig betriebsspezifischen Bedingungen auf dieKulturverträglichkeit bei Anwendung von PLENUM <strong>50</strong> <strong>WG</strong> geprüft werdenkönnen, sollten in jedem Falle Versuche mit einer kleineren Anzahl derbetreffenden Pflanzen durchgeführt werden. Dies gilt auch für die als gutverträglich klassifizierten Arten.29.05.2006 1Produktinformation


PLENUM® <strong>50</strong> <strong>WG</strong>Von der Zulassungsbehörde festgesetzte AnwendungsgebietePflanzen/-erzeugnisse/ObjekteGurken(unter Glas)Gurken(unter Glas)HopfenKartoffelnKartoffeln(In Beständen zur Pflanzguterzeugung)KopfsalateRotkohl, Weißkohl, WirsingZierpflanzen(im Freiland und unter Glas)Zierpflanzen(im Freiland und unter Glas)Schadorganismus/ ZweckbestimmungBlattläuseWeiße Fliegen (Mottenschildläuse)BlattläuseBlattläuseBlattläuse als VirusvektorenBlattläuseBlattläuseBlattläuseWeiße Fliegen (Mottenschildläuse)Von der Zulassungsbehörde gemäß §18a Pflanzenschutzgesetz genehmigteAnwendungsgebieteWICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde dieAnwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels ingenehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigtenAnwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand desGenehmigungsverfahrens der deutschen und der österreichischen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichendausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzenliegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich desAnwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung desMittels ausreichend zu prüfen. Eine Liste der zusätzlich genehmigten Anwendungsgebiete sowie weitere Informationenkönnen über das Syngenta BeratungsCenter (aus Deutschland: 0180-3240275, aus Österreich: 0800-207181) bzw.www.syngenta-agro.de angefordert werden.Pflanzen/-erzeugnisse/ObjekteAprikose, PfirsichBlumenkohleBuschbohne, Erbse(Nutzung mit Hülse)Dicke BohneEndivien, Salate (ausg. Kopfsalate)(Gewächshaus)Endivien, Salate(Freiland)ErdbeereErdbeere(Gewächshaus)Frische KräuterGemüsepaprika, Aubergine, Tomate(unter Glas)Gemüsepaprika, Aubergine, Tomate(unter Glas)Knollensellerie, BleichsellerieStangenbohne(Nutzung mit Hülse)Schadorganismus/ ZweckbestimmungBlattläuse(ausgenommen: Brachycaudus-Arten)BlattläuseBlattläuseBlattläuseBlattläuseBlattläuseBlattläuseBlattläuseBlattläuseWeiße Fliegen (Mottenschildläuse)BlattläuseBlattläuseBlattläuse29.05.2006 2Produktinformation


PLENUM® <strong>50</strong> <strong>WG</strong>ZuckermaisBlattläuseVon der Zulassungsbehörde festgesetzte AnwendungsbestimmungenNW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetztwurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit diezuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oderPackungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch fürindirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.FÜR DIE ANWENDUNG GEGEN BLATTLÄUSE IN ZIERPFLANZEN IM FREILAND GILT:Pflanzenhöhe < <strong>50</strong> cm:NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern istnicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebeneMindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zueiner Höhe von <strong>50</strong>.000 Euro geahndet werden.Pflanzenhöhe <strong>50</strong> - 125 cm:NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommennur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, mussmit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeitvon den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genanntenAbstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen,ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.Reduzierte Abstände: <strong>50</strong> % 5 m; 75 % *; 90 % *NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung desMittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern, - ausgenommen nur gelegentlichwasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, eingehalten wird.Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von <strong>50</strong>.000 Euro geahndet werden.Abstand: 10 mPflanzenhöhe > 125 cm:NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommennur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, mussmit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeitvon den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genanntenAbstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen,ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.Reduzierte Abstände: <strong>50</strong> % 10 m; 75 % 5 m; 90 % *NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung desMittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern, - ausgenommen nur gelegentlichwasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, eingehalten wird.Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von <strong>50</strong>.000 Euro geahndet werden.Abstand: 10 mPflanzenhöhe < <strong>50</strong> cm:NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einemverlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse<strong>50</strong>% eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nichterforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B.Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebieterfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, alsAgrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.Pflanzenhöhe > <strong>50</strong> cm:29.05.2006 3Produktinformation


PLENUM® <strong>50</strong> <strong>WG</strong>NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einemverlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse90% eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nichterforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B.Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebieterfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, alsAgrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.FÜR DIE ANWENDUNG GEGEN WEIßE FLIEGE IN ZIERPFLANZEN IM FREILAND GILT:Pflanzenhöhe < <strong>50</strong> cm:NW609: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern, - ausgenommennur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, mussmindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn dieAnwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist,neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu <strong>50</strong>.000 Eurogeahndet werden.Abstand: 5 mPflanzenhöhe <strong>50</strong> - 125 cm:NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommennur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, mussmit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeitvon den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genanntenAbstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen,ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.Reduzierte Abstände: <strong>50</strong> % 10 m; 75 % 5 m; 90 % *NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung desMittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern, - ausgenommen nur gelegentlichwasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, eingehalten wird.Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von <strong>50</strong>.000 Euro geahndet werden.Abstand: 10 mPflanzenhöhe > 125 cm:NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommennur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, mussmit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeitvon den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genanntenAbstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen,ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.Reduzierte Abstände: <strong>50</strong> % 10 m; 75 % 5 m; 90 % *NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung desMittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern, - ausgenommen nur gelegentlichwasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, eingehalten wird.Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von <strong>50</strong>.000 Euro geahndet werden.Abstand: 15 mPflanzenhöhe < <strong>50</strong> cm:NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einemverlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse<strong>50</strong>% eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nichterforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B.Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet29.05.2006 4Produktinformation


PLENUM® <strong>50</strong> <strong>WG</strong>erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, alsAgrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.Pflanzenhöhe > <strong>50</strong> cm:NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einemverlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse90% eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nichterforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B.Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebieterfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, alsAgrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.FÜR DIE ANWENDUNG IN APROKOSE UND PFIRSICH GILT:NT109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehaltenwerden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einemverlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch dieEinhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbarenPflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 mnicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der BiologischenBundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (BundesanzeigerNr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichendenAnteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken,Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.NW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommennur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - mussmit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeitvon den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genanntenAbstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassenist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von<strong>50</strong>.000 Euro geahndet werden.reduzierte Abstände: 75% 20 m, 90% 10 mFÜR DIE ANWENDUNG IN KOHL, KOPFSALAT, FRISCHEN KRÄUTERN, ENDIVIEN, KNOLLEN- UNDBLEICHSELLERIE, SALATEN UND ZUCKERMAIS GILT:NW609: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommennur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer-, mussmindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn dieAnwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist,neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu <strong>50</strong>.000 Eurogeahndet werden.NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einemverlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse<strong>50</strong>% eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nichterforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B.Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebieterfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, alsAgrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.FÜR DIE ANWENDUNG IN KARTOFFELN ZUR PFLANZGUTERZEUGUNG GILT:NW 642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern istnicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebeneMindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zueiner Höhe von <strong>50</strong>.000 Euro geahndet werden.NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen29.05.2006 5Produktinformation


Grundwasser müssen folgende Hinweise streng beachtet werden:PLENUM® <strong>50</strong> <strong>WG</strong>Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen.Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste,entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- undSpülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch fürindirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowieRegen- und Abwasserkanäle.Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. Ineinzelnen Bundesländern können generell strengere Abstandsauflagen (alsin den Anwendungsbestimmungen festgesetzt) gelten. Diese sind in jedemFalle zu beachten.Hinweise zur sachgerechten AnwendungAnzahl Anwendungen:Wartezeiten:Wichtige HinweiseZierpflanzen, Gurken, Gemüsepaprika, Aubergine, Tomate, Wirsing, Rotkohl,Weißkohl, Kopfsalate, Endivien, Salate, frische Kräuter, Erdbeeren,Knollensellerie, Bleichsellerie: maximal 3 im Abstand von 10 - 14 TagenKonsumkartoffeln, Hopfen, Dicke Bohne, Buschbohne, Erbse,Stangenbohne: maximal 2 im Abstand von 10 - 14 TagenAprikose, Pfirsich: maximal 2 im Abstand von 7 - 14 TagenPflanzkartoffelproduktion: maximal 5 im Abstand von 10 - 14 TagenZuckermais: maximal 1Aubergine, Gemüsepaprika, Gurken, Tomate: 3 TageEndivien, Kartoffeln, Kopfsalate, Rotkohl, Salate, Weißkohl, Wirsing: 7 TageBohnenkraut (frisch), Bleichsellerie, Blumenkohle, Dill (frisch), Endivien(Gewächshaus), Fenchel (Blätter, frisch), Hopfen, Kerbel (frisch),Knollensellerie (Blätter, frisch), Knollensellerie, Koriander (Blätter, frisch),Kümmel (Blätter, frisch), Majoran (frisch), Pfefferminze (frisch), Salate (ausg.Kopfsalate) (Gewächshaus), Salbei (frisch), Schnittlauch (frisch),Schnittsellerie (frisch), Schnittpetersilie (frisch), Thymian (frisch), Zuckermais:14 TageAprikose, Pfirsich: 21 TageZierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N)Buschbohne, Dicke Bohne, Erbse, Erdbeeren, Stangenbohne: Die Wartezeitist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeitabgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw.die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).Warme Temperaturen (> 18 °C tagsüber, > 15 °C nachts) begünstigen dieoptimale Wirkung von PLENUM <strong>50</strong> <strong>WG</strong>.WW721: Bei ungünstigen Wachstumsbedingungen für die Pflanze kann dieWirksamkeit des Mittels eingeschränkt sein.Weitere Sicherheitshinweise (entsprechend EU-Richtline 2003/82/EG):Mittel und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässernreinigen. Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich bis zur Antrocknungdes Spritzbelages zu lüften.Zum Schutz von Gewässerorganismen und Nichtzielarthropoden ist eineunbehandelte Pufferzone zu Oberflächengewässern bzw. Nichtkulturlandentsprechend der von der Zulassungsbehörde festgesetztenAnwendungsbestimmungen einzuhalten.29.05.2006 7Produktinformation


PLENUM® <strong>50</strong> <strong>WG</strong>Gurken(unter Glas)BlattläuseGurken(unter Glas)Weiße Fliegen (Mottenschildläuse)HopfenBlattläuseKartoffelnBlattläuseKartoffeln(In Beständen zurPflanzguterzeugung)Blattläuse als VirusvektorenKopfsalateBlattläuseRotkohl, Weißkohl, WirsingBlattläuseZierpflanzen(im Freiland und unter Glas)BlattläuseZierpflanzen(im Freiland und unter Glas)Weiße Fliegen (Mottenschildläuse)bis <strong>50</strong> cm Höhe: 1,2 g/100m²<strong>50</strong> - 125 cm Höhe: 1,8 g/100m²über 125 cm Höhe: 2,4 g/100m²(Dies entspricht einer Anwendungskonzentration von 0,02%)Maximale Aufwandmenge pro ha nicht überschreitenBei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/Schadorganismenbis <strong>50</strong> cm Höhe: 3,6 g/100 m²<strong>50</strong> - 125 cm Höhe: 5,4 g/100 m²über 125 cm Höhe: 7,2 g/100 m²(Dies entspricht einer Anwendungskonzentration von 0,06%)Maximale Aufwandmenge pro ha nicht überschreitenBei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen800 g/haNach Befallsbeginn oder ab WarndienstaufrufWW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mitanderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.200 g/haNach Erreichen von Schwellenwerten oder nach WarndienstaufrufWW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mitanderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.300 g/haNach Befallsbeginn oder ab WarndienstaufrufWW720: Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendemMaße verhindert.WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mitanderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.400 g/ha in mindestens 600 l Wasser/haBei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/Schadorganismen400 g/ha in mindestens 600 l Wasser/haBei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/Schadorganismenbis <strong>50</strong> cm Höhe: 2,4 g/100 m²<strong>50</strong> - 125 cm Höhe: 3,6 g/100 m²über 125 cm Höhe: 4,8 g/100 m²(Dies entspricht einer Anwendungskonzentration von 0,04%)Maximale Aufwandmenge pro ha nicht überschreitenBei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/SchadorganismenWW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mitanderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.bis <strong>50</strong> cm Höhe: 3,6 g/100 m²<strong>50</strong> - 125 cm Höhe: 5,4 g/100 m²über 125 cm Höhe: 7,2 g/100 m²(Dies entspricht einer Anwendungskonzentration von 0,06%)Maximale Aufwandmenge pro ha nicht überschreitenBei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/SchadorganismenWW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mitanderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.29.05.2006 8Produktinformation


PLENUM® <strong>50</strong> <strong>WG</strong>Aprikose, PfirsichBlattläuse(ausgenommen: Brachycaudus-Arten)BlumenkohleBlattläuseBuschbohne, Erbse(Nutzung mit Hülse)BlattläuseDicke BohneBlattläuseEndivien, Salate (ausg. Kopfsalate)(Gewächshaus)BlattläuseEndivien, Salate(Freiland)BlattläuseErdbeereBlattläuseErdbeere(Gewächshaus)BlattläuseFrische KräuterBlattläuseGemüsepaprika, Aubergine,Tomate(unter Glas)Weiße Fliegen (Mottenschildläuse)Gemüsepaprika, Aubergine,Tomate(unter Glas)Blattläuse200 g/ha und je m Kronenhöhe in <strong>50</strong>0 l Wasser/ha und je m KronenhöheBei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/Schadorganismen400 g/ha in mindestens 600 l Wasser/haBei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/Schadorganismen240 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/habis Stadium 59 (Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen)Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/Schadorganismenbis <strong>50</strong> cm Höhe: 400 g/ha in 600 l Wasser/ha<strong>50</strong> - 125 cm Höhe: 600 g/ha in 900 l Wasser/habis Stadium 59 (Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen)Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/Schadorganismen4 g/100m² in 400 - 600 l Wasser/haBei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/Schadorganismen400 g/haBei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/SchadorganismenWW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mitanderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.400 g/ha in 1000 bis 2000 l Wasser/haBis kurz vor der Blüte und nach der Ernte.Spritzen mit Dreidüsengabel.400 g/ha in 1000 bis 2000 l Wasser/haBis kurz vor der Blüte und nach der Ernte.Spritzen mit Dreidüsengabel.400 g/haBei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/SchadorganismenWW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mitanderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.bis <strong>50</strong> cm Höhe: 3,6 g/100 m²<strong>50</strong> - 125 cm Höhe: 5,4 g/100 m²über 125 cm Höhe: 7,2 g/100 m²Dies entspricht einer Anwendungskonzentration von 0,06%)Maximale Aufwandmenge pro ha nicht überschreitenBei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/SchadorganismenWW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mitanderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.bis <strong>50</strong> cm Höhe: 1,2 g/100m²<strong>50</strong> - 125 cm Höhe: 1,8 g/100m²über 125 cm Höhe: 2,4 g/100m²Dies entspricht einer Anwendungskonzentration von 0,02%)Maximale Aufwandmenge pro ha nicht überschreitenBei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/SchadorganismenWW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mitanderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.29.05.2006 9Produktinformation


PLENUM® <strong>50</strong> <strong>WG</strong>Knollensellerie, BleichsellerieBlattläuseStangenbohne(Nutzung mit Hülse)BlattläuseZuckermaisBlattläuse400 g/ha in 400 bis 600 l Wasser/haBei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/Schadorganismenbis <strong>50</strong> cm Höhe: 240 g/ha in 600 l Wasser/ha<strong>50</strong> - 125 cm Höhe: 360 g/ha in 900 l Wasser/haüber 125 cm Höhe: 480 g/ha in 1200 l Wasser/habis Stadium 59 (Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen)Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der erstenSymptome/Schadorganismen400 g/haNach Erreichen von Schwellenwerten oder nach WarndienstaufrufWW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mitanderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.Nachbau:Nach dem Einsatz von PLENUM <strong>50</strong> <strong>WG</strong> können alle Kulturen in derFruchtfolge (auch bei vorzeitigem Umbruch) nachgebaut werden.AnwendungstechnikAusbringgerät:Ansetzvorgang:Spritzgerät regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Gerät ausliternund den gewünschten Düsenausstoß kontrollieren. Es ist sinnvoll, einegenaue Behälterskala am Spritztank anzubringen (beim Geräteherstellererhältlich).Spritzflüssigkeitsreste sind zu vermeiden. Es ist nur so viel Spritzflüssigkeitanzusetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, dieerforderliche Spritzflüssigkeitsmenge mit Hilfe von z.B. Schlaglängentabellengenau zu berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sichdie Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllungan.Mischbarkeit:Spritztechnik:1. Tank mit 3/4 der benötigten Wassermenge füllen.2. Rührwerk einschalten (Nenndrehzahl).3. Entsprechende Menge des Produkts kontinuierlich zugeben.4. Granulate bei laufendem Rührwerk auflösen lassen.5. Tank mit Wasser auffüllen.6. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerkausbringen.PLENUM <strong>50</strong> <strong>WG</strong> ist mit vielen Herbiziden, Fungiziden und Insektizidenmischbar.Im Kartoffelbau mit Herbiziden z.B. FUSILADE® MAX, Fungiziden z.B.RIDOMIL GOLD® MZ, SHIRLAN® und Insektiziden z.B. KARATE® MITZEON TECHNOLOGIE.Im Hopfenbau mit Kupferpräparaten, ORTIVA®, FOLPAN® 80 WDG,RIDOMIL GOLD® COMBI und VERTIMEC®.Im Gemüsebau mit ORTIVA®, SCORE® und KARATE® MIT ZEONTECHNOLOGIE.Im Zierpflanzenbau mit PIRIMOR-GRANULAT®, VERTIMEC® , APPLAUD®und ORTIVA®.Bei weiteren Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte das SyngentaBeratungsCenter (aus Deutschland: 0180-3240275, aus Österreich: 0800-207181) an.Beim Ausbringen von PLENUM <strong>50</strong> <strong>WG</strong> ist auf eine gute, gleichmäßigeBenetzung der Pflanzen zu achten.Bewährte Wasseraufwandmengen:Kartoffeln: 300-<strong>50</strong>0 l/haKopfkohl: 600-1000 l/haGurken (unter Glas), Zierpflanzen, übrige Spezialkulturen: 600-1200 l/ha29.05.2006 10Produktinformation


PLENUM® <strong>50</strong> <strong>WG</strong>Hopfen: 2000-4000 l/haAusbringung der Spritzflüssigkeit:Spritzenreinigung:Die Wassermenge ist an die Entwicklung der jeweiligen Kultur soanzupassen, dass eine gute, gleichmäßige Benetzung der Pflanzen erreichtwird. Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden.Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauchs während derAusbringung in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- undDosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an.Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10verdünnen und auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden:- Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Flächeausbringen.- Ca. 10-20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei dieInnenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatzeiner integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15Minuten einschalten. Anschließend die Reinigungsflüssigkeit bei laufendemRührwerk durch die Düsen auf die behandelte Fläche verspritzen.Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf demFeld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe indie Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.Hinweise für den sicheren UmgangEinstufung nachGefahrstoffverordnung:Xn = GesundheitsschädlichN = UmweltgefährlichGiftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädlicheWirkungen haben.Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.Leere Packungen nicht wiederverwenden.Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten.Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikettvorzeigen.Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälterverwenden.Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist dieGebrauchsanleitung einzuhalten.Hinweise für den Anwenderschutz:Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zuGesundheitsschäden führen.Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage derApplikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für dasAusbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandeltenFlächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach derAusbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sinddabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit demunverdünnten Mittel.Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B.Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung desanwendungsfertigen Mittels.Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.Erste Hilfe:Nach Einatmen: Patient an die frische Luft bringen, warm halten, ausruhen29.05.2006 11Produktinformation


lassen. Unverzüglich ärztlichen Rat einholen.PLENUM® <strong>50</strong> <strong>WG</strong>Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidungsstücke sofort ausziehen. Hautsofort mit Wasser, anschließend mit Wasser und Seife waschen.Verschmutzte Kleidung vor Wiederbenutzen waschen. Wenn Symptomeauftreten, Arzt aufsuchen.Nach Augenkontakt: Sofort mindestens 15 Minuten bei gespreizten Lidernmit viel sauberem Wasser gründlich ausspülen. Unverzüglich Arztaufsuchen. Verpackung bzw. Etikett und, wenn möglich,Gebrauchsanweisung vorzeigen.Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen. Wiederholt Medizinalkohle mitviel Wasser eingeben. Keinesfalls einem Bewusstlosen etwas durch denMund eingeben. Unverzüglich Arzt aufsuchen.Hinweise für den Arzt:Ein spez. Antidot ist nicht bekannt. Symptomatische Therapie anwenden.Notfalltelefon für allgemeine Notfälle (Unfall, Brand, Umwelt-/Ökologieereignisse) in Deutschland und Österreich: Tel.-Nr. 0800-43 57796.Toxikologische Beratung bei Vergiftungsfällen in Deutschland: II.Medizinische Klinik und Poliklinik der Universität Mainz, Tel.-Nr. 06131-19240, Telefax-Nr. 06131-232468; Vergiftungsinformationszentrale inÖsterreich: Tel.-Nr. 01-406 43 43.Auflagen für den Schutz vonFischen/Bienen/Nützlingen:Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht aufblühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies giltauch für Unkräuter. - Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S.1410, beachten.Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Typhlodromuspyri (Raubmilbe) eingestuftDas Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poeciluscupreus (Laufkäfer) eingestuft.Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Chrysoperlacarnea (Florfliege) eingestuft.Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidiusrhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.Lagerung und EntsorgungGetrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder undnur in der verschlossenen Originalverpackung aufbewahren.IVA-Empfehlung zur Entsorgung von Verpackungen für die Saison2006/20071. Verpackungen im Sinne des IVA-Entsorgungskonzepts (bis 60 LFüllvolumen)Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülteVerpackungen an den autorisierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzepts PAMIRA abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ortder Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht demHausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei denentsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhaltenSie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.2. Verpackungen, die nicht vom IVA-Entsorgungskonzept erfasst sindLeere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülteVerpackungen dem Hausmüll beigeben. Achten Sie ggf. auch auf diegesonderten Hinweise des Herstellers. Produktreste nicht dem Hausmüllbeigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigenKörperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oderKreisverwaltung.29.05.2006 12Produktinformation

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