PLENUM® <strong>50</strong> <strong>WG</strong>Von der Zulassungsbehörde festgesetzte AnwendungsgebietePflanzen/-erzeugnisse/ObjekteGurken(unter Glas)Gurken(unter Glas)HopfenKartoffelnKartoffeln(In Beständen zur Pflanzguterzeugung)KopfsalateRotkohl, Weißkohl, WirsingZierpflanzen(im Freiland und unter Glas)Zierpflanzen(im Freiland und unter Glas)Schadorganismus/ ZweckbestimmungBlattläuseWeiße Fliegen (Mottenschildläuse)BlattläuseBlattläuseBlattläuse als VirusvektorenBlattläuseBlattläuseBlattläuseWeiße Fliegen (Mottenschildläuse)Von der Zulassungsbehörde gemäß §18a Pflanzenschutzgesetz genehmigteAnwendungsgebieteWICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde dieAnwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels ingenehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigtenAnwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand desGenehmigungsverfahrens der deutschen und der österreichischen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichendausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzenliegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich desAnwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung desMittels ausreichend zu prüfen. Eine Liste der zusätzlich genehmigten Anwendungsgebiete sowie weitere Informationenkönnen über das Syngenta BeratungsCenter (aus Deutschland: 0180-3240275, aus Österreich: 0800-207181) bzw.www.syngenta-agro.de angefordert werden.Pflanzen/-erzeugnisse/ObjekteAprikose, PfirsichBlumenkohleBuschbohne, Erbse(Nutzung mit Hülse)Dicke BohneEndivien, Salate (ausg. Kopfsalate)(Gewächshaus)Endivien, Salate(Freiland)ErdbeereErdbeere(Gewächshaus)Frische KräuterGemüsepaprika, Aubergine, Tomate(unter Glas)Gemüsepaprika, Aubergine, Tomate(unter Glas)Knollensellerie, BleichsellerieStangenbohne(Nutzung mit Hülse)Schadorganismus/ ZweckbestimmungBlattläuse(ausgenommen: Brachycaudus-Arten)BlattläuseBlattläuseBlattläuseBlattläuseBlattläuseBlattläuseBlattläuseBlattläuseWeiße Fliegen (Mottenschildläuse)BlattläuseBlattläuseBlattläuse29.05.2006 2Produktinformation
PLENUM® <strong>50</strong> <strong>WG</strong>ZuckermaisBlattläuseVon der Zulassungsbehörde festgesetzte AnwendungsbestimmungenNW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetztwurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit diezuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oderPackungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch fürindirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.FÜR DIE ANWENDUNG GEGEN BLATTLÄUSE IN ZIERPFLANZEN IM FREILAND GILT:Pflanzenhöhe < <strong>50</strong> cm:NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern istnicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebeneMindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zueiner Höhe von <strong>50</strong>.000 Euro geahndet werden.Pflanzenhöhe <strong>50</strong> - 125 cm:NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommennur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, mussmit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeitvon den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genanntenAbstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen,ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.Reduzierte Abstände: <strong>50</strong> % 5 m; 75 % *; 90 % *NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung desMittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern, - ausgenommen nur gelegentlichwasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, eingehalten wird.Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von <strong>50</strong>.000 Euro geahndet werden.Abstand: 10 mPflanzenhöhe > 125 cm:NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommennur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, mussmit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeitvon den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genanntenAbstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen,ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.Reduzierte Abstände: <strong>50</strong> % 10 m; 75 % 5 m; 90 % *NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung desMittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern, - ausgenommen nur gelegentlichwasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer -, eingehalten wird.Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von <strong>50</strong>.000 Euro geahndet werden.Abstand: 10 mPflanzenhöhe < <strong>50</strong> cm:NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen(ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einemverlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993(Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse<strong>50</strong>% eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nichterforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B.Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebieterfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, alsAgrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.Pflanzenhöhe > <strong>50</strong> cm:29.05.2006 3Produktinformation