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PLENUM® 50 WG

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lassen. Unverzüglich ärztlichen Rat einholen.PLENUM® <strong>50</strong> <strong>WG</strong>Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidungsstücke sofort ausziehen. Hautsofort mit Wasser, anschließend mit Wasser und Seife waschen.Verschmutzte Kleidung vor Wiederbenutzen waschen. Wenn Symptomeauftreten, Arzt aufsuchen.Nach Augenkontakt: Sofort mindestens 15 Minuten bei gespreizten Lidernmit viel sauberem Wasser gründlich ausspülen. Unverzüglich Arztaufsuchen. Verpackung bzw. Etikett und, wenn möglich,Gebrauchsanweisung vorzeigen.Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen. Wiederholt Medizinalkohle mitviel Wasser eingeben. Keinesfalls einem Bewusstlosen etwas durch denMund eingeben. Unverzüglich Arzt aufsuchen.Hinweise für den Arzt:Ein spez. Antidot ist nicht bekannt. Symptomatische Therapie anwenden.Notfalltelefon für allgemeine Notfälle (Unfall, Brand, Umwelt-/Ökologieereignisse) in Deutschland und Österreich: Tel.-Nr. 0800-43 57796.Toxikologische Beratung bei Vergiftungsfällen in Deutschland: II.Medizinische Klinik und Poliklinik der Universität Mainz, Tel.-Nr. 06131-19240, Telefax-Nr. 06131-232468; Vergiftungsinformationszentrale inÖsterreich: Tel.-Nr. 01-406 43 43.Auflagen für den Schutz vonFischen/Bienen/Nützlingen:Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht aufblühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies giltauch für Unkräuter. - Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S.1410, beachten.Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Typhlodromuspyri (Raubmilbe) eingestuftDas Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poeciluscupreus (Laufkäfer) eingestuft.Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Chrysoperlacarnea (Florfliege) eingestuft.Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidiusrhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.Lagerung und EntsorgungGetrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder undnur in der verschlossenen Originalverpackung aufbewahren.IVA-Empfehlung zur Entsorgung von Verpackungen für die Saison2006/20071. Verpackungen im Sinne des IVA-Entsorgungskonzepts (bis 60 LFüllvolumen)Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülteVerpackungen an den autorisierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzepts PAMIRA abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ortder Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht demHausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei denentsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhaltenSie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.2. Verpackungen, die nicht vom IVA-Entsorgungskonzept erfasst sindLeere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülteVerpackungen dem Hausmüll beigeben. Achten Sie ggf. auch auf diegesonderten Hinweise des Herstellers. Produktreste nicht dem Hausmüllbeigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigenKörperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oderKreisverwaltung.29.05.2006 12Produktinformation

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