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LEERROHRE FÜR BREITBANDKABEL - Breitband in Hessen

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Hessisches M<strong>in</strong>isterium fürWirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung<strong>LEERROHRE</strong> FÜR <strong>BREITBANDKABEL</strong>Leitfaden für die Förderung der Verlegung von Leerrohren für <strong>Breitband</strong>kabelim Rahmen des kommunalen Straßenbaus sowie der F<strong>in</strong>anzierungim Rahmen des LandesstraßenbauprogrammsSeptember 2012


INHALTSVERZEICHNISLEITFADENInhaltsverzeichnisPRÄAMBEL……………………………………………………………………………………………..... 3A. FÖRDERGEGENSTAND…………………………………………………………………………..... 4B. FÖRDERVORAUSSETZUNGEN…………………………………………………………………… 4C. PROCEDERE………………………………………………………………………………………..... 5D. FÖRDERUNG UND FINANZIERUNG…………………………………………………………....... 5E. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN………………………………………………………………... 7F. RECHTLICHE HINWEISE………………………………………………………………………….... 9G. DATENPFLEGE…………………………………………………………………………………….... 9H. GESAMTKOORDINATION……………………………………………………………….…………. 9I. ANLAGE……………………………………………………………………………………………….... 9Leitfaden Leerrohre HESSEN, Stand September 2012Seite II


<strong>LEERROHRE</strong> FÜR <strong>BREITBANDKABEL</strong>LEITFADENSofern die o.g. benannten Voraussetzungen erfüllt s<strong>in</strong>d, stellt sich die F<strong>in</strong>anzierunggrundsätzlich wie folgt dar:1.) Landesstraße freie Strecke:Leerrohrverlegung zu Lasten des Landesstraßenbauhaushalts.2.) Kreisstraße freie Strecke:Leerrohrverlegung zu Lasten des Landkreises. Der Kreis erhält hierfür Zuwendungenim Rahmen der Verkehrs<strong>in</strong>frastrukturförderung, sofern die Maßnahme im genehmigtenFörderprogramm (2010, 2011 und ggf. folgende Programmjahre) enthalten ist.3.) Ortsdurchfahrten von Landes-und Kreisstraßen:Leerrohrverlegung zu Lasten der Geme<strong>in</strong>de. Diese erhält hierfür Zuwendungen imRahmen der Verkehrs<strong>in</strong>frastrukturförderung, sofern die Maßnahme im genehmigtenFörderprogramm (2010, 2011 und ggf. folgende Programmjahre) enthalten ist.4.) Geme<strong>in</strong>destraßen und sonstige öffentliche Straßen <strong>in</strong> der Baulast der Geme<strong>in</strong>de:Leerrohrverlegung zu Lasten der Geme<strong>in</strong>de. Diese erhält hierfür Zuwendungen imRahmen der Verkehrs<strong>in</strong>frastrukturförderung, sofern die Maßnahme im genehmigtenFörderprogramm (2010, 2011 und ggf. folgende Programmjahre) enthalten ist.Leitfaden Leerrohre HESSEN, Stand September 2012 Seite 6


<strong>LEERROHRE</strong> FÜR <strong>BREITBANDKABEL</strong>LEITFADENE. TECHNISCHE ANFORDERUNGENLeerrohrverlegung (kreuzend):Leitungsüberdeckung bei Kreuzungen <strong>in</strong> offener BauweiseStraßenartzweibahnige Landesstraßenaußerhalb der OrtsdurchfahrtenLandesstraßen <strong>in</strong>nerhalbvon Ortsdurchfahrten, e<strong>in</strong>bahnigeLandesstraßen außerhalbvon Ortsdurchfahrtensowie Kreis- undGeme<strong>in</strong>destraßen <strong>in</strong>nerhalbund außerhalb von OrtsdurchfahrtenRohrm<strong>in</strong>destüberdeckung≥ 1,20 m≥ (Dicke des Oberbaus+ 10 cm),d.h. zwischen Planumund OK Schutzrohr≥ 10 cmLeerrohrverlegung (längs):Außerhalb von Ortsdurchfahrten s<strong>in</strong>d Leitungen grundsätzlich am äußeren Rand desStraßengrundstücks (außerhalb der Kronenbreite der Straße) zu verlegen. DieRohrm<strong>in</strong>destüberdeckung muss 0,6 m betragen.Leerrohre für <strong>Breitband</strong>kabel dürfen auch im Bankett verlegt werden, wenn an derStraße ke<strong>in</strong> ausreichender Raum für die Verlegung außerhalb der Kronenbreite derStraße vorhanden ist. In der Regel sollte im Bankettbereich e<strong>in</strong>e Rohrm<strong>in</strong>destüberdeckungvon 1,20 m vorgesehen werden. E<strong>in</strong>e größere Überdeckung kann erforderlichse<strong>in</strong>, wenn bauliche Anlagen (z.B. Schilderbrücken) vorgesehen s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gereÜberdeckung kann ausnahmsweise gewählt werden, wennLeitfaden Leerrohre HESSEN, Stand September 2012 Seite 7


<strong>LEERROHRE</strong> FÜR <strong>BREITBANDKABEL</strong>LEITFADENa) andernfalls die Funktion der Straßenentwässerungse<strong>in</strong>richtungen e<strong>in</strong>schließlichder <strong>in</strong>neren Entwässerung der Frostschutzschicht bee<strong>in</strong>trächtigt werden würde.b) Schutzplanken bereits vorhanden s<strong>in</strong>d. In diesem Fall ist e<strong>in</strong>e Verlegung im Abstandvon 0,5 m h<strong>in</strong>ter den Schutzplankenpfosten mit e<strong>in</strong>er Rohrm<strong>in</strong>destüberdeckungvon 0,6 m zulässig.c) Leitungen bereits vorhanden s<strong>in</strong>d. In diesem Fall ist die Verlegung mit der Überdeckungder vorhandenen Leitungen zulässig.Innerhalb von Ortsdurchfahrten s<strong>in</strong>d Leitungen aus Kosten- und Unterhaltungsgründenmit der hierfür notwendigen Überdeckung vorrangig <strong>in</strong> die Gehwege zu verlegen.Erfolgt die Leerrohrverlegung <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Ortsdurchfahrt <strong>in</strong> der Fahrbahne<strong>in</strong>er Landes- oder Kreisstraße ist die gleiche Überdeckung wie bei e<strong>in</strong>er kreuzendenLeerrohrverlegung zu beachtenMaterial:3 Stück PE – HD Rohre Da 50 ohne Zieh-/Kontrollschächte.Endlosrohr e<strong>in</strong>schl. aller Formstücke, druckdichte Verklebung, Rohrwanddicke 4,6mm, Rohrenden s<strong>in</strong>d zu verschließen (verschrumpfen).Rohrverlegung <strong>in</strong> Sandbett, Leitungszone aus Sand bis 10 cm über OK Rohr.Die Leerrohrtrassen s<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>em Trassenwarnband <strong>in</strong> der Grundfarbe gelb zukennzeichnen. Verlegung des Trassenwarnbandes 0,30 m über OK Leerrohr, Beschriftungdes Trassenwarnbandes " Achtung Leerrohr/<strong>Breitband</strong>kabel! --www.breitband-<strong>in</strong>-hessen.de/bagger" Schriftgröße m<strong>in</strong>. 20 mm <strong>in</strong> schwarz.In Bezug auf die Verlegung dreifacher Ausführung kann unter Berücksichtigung vonSachgründen, auf Grund der örtlichen Gegebenheiten und/oder Anforderungen vomPunkt „E: TECHNISCHE ANFORDERUNGEN“ <strong>in</strong> Anzahl oder Ausführung abgewichenwerden.Leitfaden Leerrohre HESSEN, Stand September 2012 Seite 8


<strong>LEERROHRE</strong> FÜR <strong>BREITBANDKABEL</strong>LEITFADENF. RECHTLICHE HINWEISEIst e<strong>in</strong>e Verlegung e<strong>in</strong>es Leerrohres <strong>in</strong>nerhalb der Ortsdurchfahrt bei Landes- oderKreisstraßen aus zw<strong>in</strong>genden technischen Gründen <strong>in</strong> die Fahrbahn unumgänglich,ist der Abschluss e<strong>in</strong>es Nutzungsvertrages ( § 20 Abs. 1 HStrG ) notwendig. Die Nutzungist für die Kommune kostenfrei ( § 20 Abs. 2 HStrG )Um unnötige Folgekosten zu vermeiden soll die Kommune bei Überlassung desLeerrohres an e<strong>in</strong>en oder mehrere TK-Betreiber sich die Übernahme der Folge- undFolgekostenpflicht vom Betreiber vertraglich zusichern lassen.G. DATENPFLEGEVon jeder Leerrohrverlegung ist e<strong>in</strong> Bestandsplan zu fertigen und bei der für dieStrecke zuständigen Außenstelle von <strong>Hessen</strong> Mobil oder der Kommune aufzubewahren.Der Bestandsplan ist weiterh<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em gängigen, elektronischen Format für e<strong>in</strong>eErfassung im Hessischen <strong>Breitband</strong> Informations-System (hesbis) zu erstellen.Diese Daten der Leerrohre werden durch die Außenstelle von <strong>Hessen</strong> Mobil <strong>in</strong> Abstimmungmit dem Kreiskoord<strong>in</strong>ator zeitnah <strong>in</strong> das System (hesbis) e<strong>in</strong>gepflegt.H. GESAMTKOORDINATIONDie Förderung auf der Basis dieses Leitfadens erfolgt als Maßnahme im Rahmendes Projektes <strong>Breitband</strong>-<strong>in</strong> <strong>Hessen</strong> des HMWVL. Um e<strong>in</strong>e gesamthafte Koord<strong>in</strong>ationsicherzustellen, <strong>in</strong>formiert der jeweilige Kreiskoord<strong>in</strong>ator das Projekt über die Geschäftsstelle<strong>Breitband</strong> über geplante und durchgeführte Leerrohrverlegungen undstellt die zeitnahe Dokumentation (vgl. Abschnitt G) sicher.I. AnlageListe der Kreiskoord<strong>in</strong>atoren (http://www.bit.ly/OSNfkZ)Liste der regionalen <strong>Breitband</strong>berater (http://www.bit.ly/O6LELw)Leitfaden Leerrohre HESSEN, Stand September 2012 Seite 9

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