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Werdum - Nordsee Urlaub

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Definition für die Rubrik<br />

„Behinderten- und Allergikergeeignet“<br />

Bitte beachten Sie, dass die Angaben in den Tabellen auf einer Selbsteinschätzung<br />

des Vermieters beruhen. Erkundigen Sie sich daher auf jeden<br />

Fall bei Ihrem Gastgeber, ob die für Sie wichtigen Anforderungen<br />

erfüllt werden.<br />

DAllergenarme Unterkunft:<br />

Um ein Quartier als allergenarm einstufen zu können,<br />

müssen folgende Kriterien erfüllt sein:<br />

• Hauswände: Diese müssen trocken sein, da in feuchten Wänden<br />

Schimmelpilze auftreten können.<br />

• Fußböden: Kunststoff- oder Holzböden, die jederzeit feucht gewischt<br />

werden können. Keine Teppichböden, keine Teppiche.<br />

• Möbel-keine Polstermöbel: Möglichst viel eingebaut, damit sie keine Staubfänger<br />

sind, leicht abwaschbar, das Zimmer muss leicht zu säubern sein.<br />

• Schränke: Ausreichend groß, damit Bücher, Spielsachen usw. nicht<br />

herumliegen müssen; keine Regale.<br />

• Fenstervorhänge: Nur aus Kunstfasern, keine Stores.<br />

• Matratzen: Schaumstoffmatratzen, möglichst mit Plastiküberzug, keine<br />

Matratzen mit Pferdehaar, Kapok o. Ä.<br />

• Kissen und Decken: Schaumstoffkissen, synthetische Decken.<br />

Keine Wolldecken, keine Federkissen und Federbetten.<br />

• Keine Blumen und große Grünpflanzen, denn sie sind nicht nur mit Pollen<br />

behaftet, sondern auch Staubfänger und Brutherde von Schimmelpilzen.<br />

• Haustiere: Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Goldhamster usw. dürfen<br />

nicht im Haus sein. Das gilt auch für Vögel.<br />

• Reiten: Niemand darf im Reitanzug Räume betreten, die als allergenarm<br />

gelten.<br />

• Rauchen: Tabakrauch muss konsequent vermieden werden, da er<br />

besonders schlecht vertragen wird.<br />

Erläuterungen zu weiteren Piktogrammen<br />

d Familienfreundlich<br />

Ein Kinderbett ist vorhanden sowie evtl. zusätzliche Angebote oder<br />

Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung<br />

x Spielgeräte<br />

Zum Beispiel Tischtennisplatten, Sandkästen, Tischfußball, Schaukel u.Ä.<br />

S Fahrradfahrerfreundliche Unterkunft<br />

Eine Unterstellmöglichkeit sowie Reparaturservice-Set sind vorhanden.<br />

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag<br />

1. Der Beherbergungsvertrag kommt zwischen dem Gast und dem Vermieter<br />

zustande.<br />

2. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Quartier bestellt<br />

oder zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich<br />

war, bereitgestellt worden ist.<br />

3. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner<br />

zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag<br />

abgeschlossen ist.<br />

4. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers dem<br />

Gast Schadenersatz zu leisten.<br />

5. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen<br />

Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter<br />

ersparten Aufwendungen.<br />

Reiserücktrittsversicherung<br />

Buchen Sie Ihren Kur- oder <strong>Urlaub</strong>saufenthalt ohne Risiko! Ein gebuchter<br />

Aufenthalt, ob Wochenende oder mehrwöchige Kur, stellt nach der<br />

Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten<br />

erfüllen müssen. Tritt ein Gast einen gebuchten Aufenthalt nicht an und<br />

entsteht dem Beherbergungsbetrieb dann ein Schaden, weil das Quartier<br />

nicht für den gleichen Zeitraum weitervermietet werden kann, ist der ausgebliebene<br />

Gast nach den Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages schadenersatzpflichtig.<br />

Behindertengerechte Quartiere werden nach der Rollstublgerechtigkeit<br />

eingestuft: (Empfehlung des „Club für Behinderte und ihre Freunde e.V.“,<br />

Darmstadt)<br />

ARollstuhlgerecht:<br />

• Zugang ebenerdig, Türbreite >_ 90 cm<br />

• Bett höhenverstellbar<br />

• Durchgangsbreite vor dem Bett >_ 90 cm<br />

• Breite rechts oder links neben dem Bett >_ 150 cm<br />

• Breite rechts oder links neben dem WC >_ 95 cm<br />

• Fläche vor dem WC 150 cm x 150 cm<br />

• WC-Sitzhöhe mit Sitz 48 cm, Haltegriff rechts oder links<br />

• Dusche ebenerdig berollbar<br />

• Duschbereich 150 cm x 150 cm oder Badewanne mit Badewannenlifter,<br />

Tiefe vor der Badewanne 150 cm<br />

BRollstuhlfreundlich:<br />

• Zugang ebenerdig, Türbreite >_ 80 cm<br />

• Höhe des Bettes >_ 50 cm<br />

• Durchgangsbreite vor dem Bett >_ 80 cm<br />

• Breite rechts oder links neben dem Bett >_ 120 cm<br />

• Breite rechts oder links neben dem WC >_ 80 cm<br />

• Fläche vor dem WC 120 cm x 120 cm<br />

• Dusche mit Schwelle _ 10 cm<br />

• Durchgangsbreite vor dem Bett >_ 70 cm<br />

• Breite neben dem Bett >_ 90 cm<br />

• Fläche vor dem WC 120 cm x 120 cm<br />

• Dusche mit Schwelle >_ 3 cm<br />

• Fläche vor der Dusche 120 cm x 120 cm oder Badewanne mit<br />

Badewannenlifter, Tiefe vor der Badewanne 120 cm<br />

b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung<br />

ohne Verpflegung 10 % des Übernachtungspreises, bei Übernachtungen mit<br />

Verpflegung 20 - 40 %.<br />

6. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch<br />

genommene Quartiere anderweitig zu vergeben.<br />

b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer<br />

des Vertrages den nach Ziffer 5 errechneten Betrag zu bezahlen.<br />

7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.<br />

Um Missverständnissen vorzubeugen, wird darauf hingewiesen, dass der HVV<br />

<strong>Werdum</strong> e. V. nur der Vermittler zwischen dem Gast und dem Gastgeber oder<br />

der Gaststätte ist. Der Verein handelt nicht im eigenen Namen. Der Gast hat<br />

nur gegen den Gastgeber einen unmittelbaren Anspruch auf Vertragserfüllung.<br />

Das gilt auch, wenn die Ursache für die Absage ein schicksalhaftes Ereignis<br />

ist, das der Gast nicht vermeiden konnte, so z. B. Krankheit, ein Unfall oder<br />

sonstige gravierende Ereignisse, auch im engsten Familienkreis. Damit Sie vor<br />

solchen Risiken geschützt sind, raten wir Ihnen zum Abschluss einer Reiserück -<br />

trittsversicherung. Diese Versicherung können Sie bei der Tourist-Information<br />

<strong>Werdum</strong> (Tel. 04974-990099) oder jedem Reisebüro nach Zugang der<br />

Buchungsbestätigung abschließen.<br />

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