Benutzungsordnung der Bibliothek - Weißensee Kunsthochschule ...
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M i t t e i l u n g s b l a t t<br />
Herausgeber: Nr. 193<br />
Die Rektorin <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong><br />
Berlin (<strong>Weißensee</strong>) 6. Juli 2012<br />
Bühringstraße 20, 13086 Berlin<br />
Inhalt: 4 Seiten<br />
<strong>Benutzungsordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong><br />
<strong>Benutzungsordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong><br />
Aufgrund von § 7 Ziff. 12 <strong>der</strong> Reformsatzung <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong> in <strong>der</strong><br />
Fassung vom 09. Mai 2012 (Mitteilungsblatt <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin-<strong>Weißensee</strong> Nr. 190)<br />
hat <strong>der</strong> Akademische Senat <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong> am 06. Juni 2012 die folgende<br />
<strong>Benutzungsordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong> erlassen.<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Diese Ordnung gilt für die Zentrale Hochschulbibliothek <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong>.<br />
§ 2 Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong><br />
Die Hochschulbibliothek dient <strong>der</strong> Forschung, <strong>der</strong> Lehre und dem Studium. Sie erfüllt ihre Aufgaben,<br />
indem sie ihre Bestände zur Benutzung bereitstellt, ausleiht und Auskünfte erteilt.<br />
§ 3 Öffnungszeiten<br />
Die Öffnungszeiten <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> werden auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong><br />
(www.kh-berlin.de) und durch Aushang bekannt gemacht.<br />
§ 4 Benutzungsberechtigung<br />
(1) Die Benutzung <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong>sbestände innerhalb des Lesesaales steht jedem ohne vorherige<br />
Anmeldung offen.<br />
(2) Zur Ausleihe sind berechtigt:<br />
1. alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong>,<br />
2. alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Mart Stam Gesellschaft, För<strong>der</strong>verein <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong>,<br />
3. in begründeten Ausnahmefällen an<strong>der</strong>e natürliche und juristische Personen.<br />
(3) Voraussetzung <strong>der</strong> Benutzung <strong>der</strong> Hochschulbibliothek ist die Anerkennung <strong>der</strong><br />
<strong>Benutzungsordnung</strong>. Die Anerkennung erfolgt bereits mit Betreten <strong>der</strong> Einrichtung o<strong>der</strong><br />
Inanspruchnahme von <strong>der</strong>en Dienstleistungen.
(4) Durch die Benutzung <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong> wird ein öffentlichrechtliches<br />
Benutzungsverhältnis begründet.<br />
§ 5 Zulassung zur Ausleihe<br />
Voraussetzung für die Zulassung Benutzungsberechtigter gem. § 4 <strong>der</strong> <strong>Benutzungsordnung</strong> zur Ausleihe<br />
ist die Anmeldung in Form <strong>der</strong> Anerkennung <strong>der</strong> <strong>Benutzungsordnung</strong> durch Unterschrift auf <strong>der</strong><br />
ausgefüllten Lesekarte und zwar:<br />
1. bei Studierenden <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong> nach Vorlage eines gültigen<br />
Studierendenausweises <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong> in Verbindung mit dem<br />
Personalausweis o<strong>der</strong> dem Reisepass,<br />
2. bei sonstigen natürlichen Personen nach Vorlage eines gültigen Personalausweises und / o<strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>er geeigneter Unterlagen, aus denen insbeson<strong>der</strong>e die Identität und <strong>der</strong> Wohnsitz erkennbar<br />
sind und bei Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Mart Stam Gesellschaft in Verbindung mit <strong>der</strong> Mitgliedsbestätigung,<br />
3. bei juristischen Personen aufgrund eines schriftlichen Antrags. Die Hochschulbibliothek kann den<br />
Nachweis einer Zeichnungsberechtigung verlangen. Die Institutionen haften für die von ihnen<br />
entliehenen Medien.<br />
§ 6 Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten (Anmeldung)<br />
(1) Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse <strong>der</strong> Benutzerin bzw. des Benutzers<br />
sind <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> durch Ausfüllen <strong>der</strong> Lesekarte bekannt zu geben.<br />
(2) Die Benutzerin bzw. <strong>der</strong> Benutzer willigt ein, dass ihre bzw. seine personenbezogenen Daten digital<br />
erfasst und in <strong>der</strong> Ausleihdatenbank <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> hinterlegt werden. Die Daten werden nicht an<br />
Dritte weitergegeben und sind nur von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong><br />
einsehbar.<br />
(3) Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Anschrift und des Namens sind <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> umgehend mitzuteilen.<br />
(4) Vor <strong>der</strong> Exmatrikulation erhalten die Studierenden einen Entlastungsvermerk durch die <strong>Bibliothek</strong><br />
nach Rückgabe aller Entleihungen und Tilgung sonstiger Schulden. Gleichzeitig werden alle<br />
personenbezogenen Daten <strong>der</strong> betreffenden Benutzerin bzw. des betreffenden Benutzers gelöscht.<br />
§ 7 Gebühren<br />
(1) Die Benutzung <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong> ist unentgeltlich.<br />
(2) Im Falle von Mahnungen bei Überschreitung <strong>der</strong> Leihfrist und bei Ersatzbeschaffung bzw. Reparatur<br />
verlorener o<strong>der</strong> beschädigter Medieneinheiten werden von allen Benutzerinnen und Benutzern<br />
Gebühren gemäß <strong>der</strong> Richtlinie über Gebühren und Mahnwesen <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin<br />
<strong>Weißensee</strong> in <strong>der</strong> jeweiligen Fassung erhoben.<br />
§ 8 Verhalten in <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong><br />
(1) Jede Benutzerin bzw. je<strong>der</strong> Benutzer ist verpflichtet, die Bestände pfleglich zu behandeln und im<br />
Leseraum gegenseitige Rücksicht zu üben. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht<br />
gestattet. Katalogkarten dürfen nicht aus den Karteikästen entnommen werden.<br />
(2) Die Benutzerinnen und Benutzer haben auf ihr persönliches Eigentum selbst zu achten. Taschen sind<br />
vor dem Benutzen <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> in die dafür vorgesehenen Schließfächer einzuschließen.<br />
(3) Das Mitführen von Tieren jeglicher Art in die <strong>Bibliothek</strong>sräume ist nicht gestattet.<br />
(4) Medien mit rassistischen, gewaltverherrlichenden, pornografischen o<strong>der</strong> nationalsozialistischen<br />
Inhalten dürfen nicht in die <strong>Bibliothek</strong> mitgebracht bzw. nicht über elektronische Medien aufgerufen<br />
werden.
(5) Für die Einhaltung von urheber- und lizenzrechtlichen Bestimmungen insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong><br />
Speicherung, Verbreitung und Vervielfältigung von Medien und elektronischen Angeboten sind die<br />
Benutzerinnen und Benutzer selbst verantwortlich.<br />
(6) Den Anweisungen des <strong>Bibliothek</strong>spersonals ist Folge zu leisten. Das <strong>Bibliothek</strong>spersonal kann<br />
Kontrollen zur Einhaltung <strong>der</strong> <strong>Benutzungsordnung</strong> einschließlich <strong>der</strong> Kontrolle des Inhaltes von<br />
mitgeführten Taschen und Behältnissen durchführen.<br />
§ 9 Behandlung entliehener Medieneinheiten<br />
Die Benutzerinnen und Benutzer haben die entliehenen Medieneinheiten sorgfältig zu behandeln, vor<br />
Beschädigung zu schützen und den Zustand <strong>der</strong>selben vor Entleihung auf Beschädigungen zu<br />
überprüfen. Je<strong>der</strong> Schaden ist <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> anzuzeigen. Eintragungen und Unterstreichungen sind<br />
untersagt. Urheber- o<strong>der</strong> lizenzrechtlich geschützte Medien dürfen von den Benutzerinnen und<br />
Benutzern nur unter Beachtung <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen vervielfältigt werden.<br />
§ 10 Ausleihvorgang<br />
(1) Die Ausleihe erfolgt über vorgedruckte Leihscheine, die von <strong>der</strong> Benutzerin bzw. dem Benutzer<br />
leserlich ausgefüllt und eigenhändig zu unterschreiben sind.<br />
(2) Entleihungen auf Namen an<strong>der</strong>er und Weiterverleihungen sind nicht gestattet.<br />
(3) Bereits ausgeliehene Medien können vorbestellt werden.<br />
§ 11 Ausleihbeschränkungen<br />
(1) Von <strong>der</strong> Ausleihe ausgeschlossen und nur im Leseraum benutzbar bleiben folgende Bestände:<br />
1. Präsenzbestand,<br />
2. die letzte Ausgabe einer lfd. Zeitschrift,<br />
3. Loseblattsammlungen,<br />
4. beson<strong>der</strong>s wertvolle o<strong>der</strong> schwer ersetzbare Werke,<br />
5. Werke die beson<strong>der</strong>er Schonung bedürfen.<br />
(2) In beson<strong>der</strong>en Fällen kann die Ausleihe von Präsenzbeständen mit verkürzter Leihfrist (Wochenend-,<br />
Nachtausleihe) genehmigt werden.<br />
§ 12 Leihfristen<br />
(1) Die Leihfrist für Bücher beträgt vier Wochen, für Zeitschriften zwei Wochen, für selbständig<br />
erschienene audiovisuelle Medien (z.B. CDs, DVDs) eine Woche. In Ausnahmefällen können längere<br />
Leihfristen in Absprache mit <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong>sleitung vereinbart werden. Die Leihfrist kann bei häufig<br />
benötigter Literatur o<strong>der</strong> aus dienstlichen Gründen verkürzt werden.<br />
(2) Nach Ablauf <strong>der</strong> Leihfrist ist zweimalig eine mündliche o<strong>der</strong> telefonische Verlängerung möglich. Die<br />
<strong>Bibliothek</strong> kann die Vorlage <strong>der</strong> zu verlängernden Medien for<strong>der</strong>n. Bei einer Vorbestellung erfolgt<br />
keine Verlängerung.<br />
§ 13 Benutzungsausschluss<br />
Benutzerinnen und Benutzer, die in grober Weise gegen die <strong>Benutzungsordnung</strong> verstoßen, können<br />
zeitweise o<strong>der</strong> dauernd von <strong>der</strong> Benutzung <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> ausgeschlossen werden.
§ 14 Haftung, Haftungsausschluss<br />
(1) Die Benutzerin bzw. <strong>der</strong> Benutzer haftet gegenüber <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> für alle Schäden o<strong>der</strong> Verluste, die<br />
aus <strong>der</strong> Benutzung <strong>der</strong> Einrichtung entstehen.<br />
(2) Die Benutzerinnen und Benutzer haben die Vorschriften des Urheberrechts o<strong>der</strong> <strong>der</strong> sonstigen<br />
gewerblichen Schutzrechte zu beachten. Sie haben die <strong>Bibliothek</strong> von Ansprüchen Dritter auf<br />
Schadensersatz, Unterlassung o<strong>der</strong> sonstiger Art wegen eines missbräuchlichen o<strong>der</strong> rechtswidrigen<br />
Verhaltens freizustellen.<br />
(3) Die <strong>Bibliothek</strong> übernimmt bei Verlust o<strong>der</strong> Beschädigung persönlichen Eigentums o<strong>der</strong> des<br />
Eigentums Dritter keine Haftung.<br />
(4) Die <strong>Bibliothek</strong> haftet nicht für Schäden, die durch ihre Dienstleistungsangebote hervorgerufen<br />
werden. Insbeson<strong>der</strong>e haftet die <strong>Bibliothek</strong> nicht für Schäden, die durch die Handhabung von Hard-<br />
und Software bzw. audiovisueller Medien <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> an Daten, Dateien, Programmen und<br />
Hardware <strong>der</strong> Benutzerinnen und Benutzer entstehen.<br />
(5) Die Haftungsbeschränkungen <strong>der</strong> Absätze 3 und 4 gelten für Fälle, in denen Schäden nicht durch<br />
Vorsatz o<strong>der</strong> grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.<br />
§ 15 Gerichtsstand<br />
Gerichtsstand ist Berlin.<br />
§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />
(1) Die <strong>Benutzungsordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong> wird im<br />
Mitteilungsblatt <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong> veröffentlicht und tritt am<br />
1. August 2012 in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Gebührenordnung <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> in <strong>der</strong> Fassung vom<br />
02. Juli 2009 (Mitteilungsblatt <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin-<strong>Weißensee</strong> Nr. 161) außer Kraft.<br />
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