30.11.2012 Aufrufe

Benutzungsordnung der Bibliothek - Weißensee Kunsthochschule ...

Benutzungsordnung der Bibliothek - Weißensee Kunsthochschule ...

Benutzungsordnung der Bibliothek - Weißensee Kunsthochschule ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

M i t t e i l u n g s b l a t t<br />

Herausgeber: Nr. 193<br />

Die Rektorin <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong><br />

Berlin (<strong>Weißensee</strong>) 6. Juli 2012<br />

Bühringstraße 20, 13086 Berlin<br />

Inhalt: 4 Seiten<br />

<strong>Benutzungsordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong><br />

<strong>Benutzungsordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong><br />

Aufgrund von § 7 Ziff. 12 <strong>der</strong> Reformsatzung <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong> in <strong>der</strong><br />

Fassung vom 09. Mai 2012 (Mitteilungsblatt <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin-<strong>Weißensee</strong> Nr. 190)<br />

hat <strong>der</strong> Akademische Senat <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong> am 06. Juni 2012 die folgende<br />

<strong>Benutzungsordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong> erlassen.<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Diese Ordnung gilt für die Zentrale Hochschulbibliothek <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong>.<br />

§ 2 Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong><br />

Die Hochschulbibliothek dient <strong>der</strong> Forschung, <strong>der</strong> Lehre und dem Studium. Sie erfüllt ihre Aufgaben,<br />

indem sie ihre Bestände zur Benutzung bereitstellt, ausleiht und Auskünfte erteilt.<br />

§ 3 Öffnungszeiten<br />

Die Öffnungszeiten <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> werden auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong><br />

(www.kh-berlin.de) und durch Aushang bekannt gemacht.<br />

§ 4 Benutzungsberechtigung<br />

(1) Die Benutzung <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong>sbestände innerhalb des Lesesaales steht jedem ohne vorherige<br />

Anmeldung offen.<br />

(2) Zur Ausleihe sind berechtigt:<br />

1. alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong>,<br />

2. alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Mart Stam Gesellschaft, För<strong>der</strong>verein <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong>,<br />

3. in begründeten Ausnahmefällen an<strong>der</strong>e natürliche und juristische Personen.<br />

(3) Voraussetzung <strong>der</strong> Benutzung <strong>der</strong> Hochschulbibliothek ist die Anerkennung <strong>der</strong><br />

<strong>Benutzungsordnung</strong>. Die Anerkennung erfolgt bereits mit Betreten <strong>der</strong> Einrichtung o<strong>der</strong><br />

Inanspruchnahme von <strong>der</strong>en Dienstleistungen.


(4) Durch die Benutzung <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong> wird ein öffentlichrechtliches<br />

Benutzungsverhältnis begründet.<br />

§ 5 Zulassung zur Ausleihe<br />

Voraussetzung für die Zulassung Benutzungsberechtigter gem. § 4 <strong>der</strong> <strong>Benutzungsordnung</strong> zur Ausleihe<br />

ist die Anmeldung in Form <strong>der</strong> Anerkennung <strong>der</strong> <strong>Benutzungsordnung</strong> durch Unterschrift auf <strong>der</strong><br />

ausgefüllten Lesekarte und zwar:<br />

1. bei Studierenden <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong> nach Vorlage eines gültigen<br />

Studierendenausweises <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong> in Verbindung mit dem<br />

Personalausweis o<strong>der</strong> dem Reisepass,<br />

2. bei sonstigen natürlichen Personen nach Vorlage eines gültigen Personalausweises und / o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>er geeigneter Unterlagen, aus denen insbeson<strong>der</strong>e die Identität und <strong>der</strong> Wohnsitz erkennbar<br />

sind und bei Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Mart Stam Gesellschaft in Verbindung mit <strong>der</strong> Mitgliedsbestätigung,<br />

3. bei juristischen Personen aufgrund eines schriftlichen Antrags. Die Hochschulbibliothek kann den<br />

Nachweis einer Zeichnungsberechtigung verlangen. Die Institutionen haften für die von ihnen<br />

entliehenen Medien.<br />

§ 6 Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten (Anmeldung)<br />

(1) Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse <strong>der</strong> Benutzerin bzw. des Benutzers<br />

sind <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> durch Ausfüllen <strong>der</strong> Lesekarte bekannt zu geben.<br />

(2) Die Benutzerin bzw. <strong>der</strong> Benutzer willigt ein, dass ihre bzw. seine personenbezogenen Daten digital<br />

erfasst und in <strong>der</strong> Ausleihdatenbank <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> hinterlegt werden. Die Daten werden nicht an<br />

Dritte weitergegeben und sind nur von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong><br />

einsehbar.<br />

(3) Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Anschrift und des Namens sind <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> umgehend mitzuteilen.<br />

(4) Vor <strong>der</strong> Exmatrikulation erhalten die Studierenden einen Entlastungsvermerk durch die <strong>Bibliothek</strong><br />

nach Rückgabe aller Entleihungen und Tilgung sonstiger Schulden. Gleichzeitig werden alle<br />

personenbezogenen Daten <strong>der</strong> betreffenden Benutzerin bzw. des betreffenden Benutzers gelöscht.<br />

§ 7 Gebühren<br />

(1) Die Benutzung <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong> ist unentgeltlich.<br />

(2) Im Falle von Mahnungen bei Überschreitung <strong>der</strong> Leihfrist und bei Ersatzbeschaffung bzw. Reparatur<br />

verlorener o<strong>der</strong> beschädigter Medieneinheiten werden von allen Benutzerinnen und Benutzern<br />

Gebühren gemäß <strong>der</strong> Richtlinie über Gebühren und Mahnwesen <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin<br />

<strong>Weißensee</strong> in <strong>der</strong> jeweiligen Fassung erhoben.<br />

§ 8 Verhalten in <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong><br />

(1) Jede Benutzerin bzw. je<strong>der</strong> Benutzer ist verpflichtet, die Bestände pfleglich zu behandeln und im<br />

Leseraum gegenseitige Rücksicht zu üben. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht<br />

gestattet. Katalogkarten dürfen nicht aus den Karteikästen entnommen werden.<br />

(2) Die Benutzerinnen und Benutzer haben auf ihr persönliches Eigentum selbst zu achten. Taschen sind<br />

vor dem Benutzen <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> in die dafür vorgesehenen Schließfächer einzuschließen.<br />

(3) Das Mitführen von Tieren jeglicher Art in die <strong>Bibliothek</strong>sräume ist nicht gestattet.<br />

(4) Medien mit rassistischen, gewaltverherrlichenden, pornografischen o<strong>der</strong> nationalsozialistischen<br />

Inhalten dürfen nicht in die <strong>Bibliothek</strong> mitgebracht bzw. nicht über elektronische Medien aufgerufen<br />

werden.


(5) Für die Einhaltung von urheber- und lizenzrechtlichen Bestimmungen insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong><br />

Speicherung, Verbreitung und Vervielfältigung von Medien und elektronischen Angeboten sind die<br />

Benutzerinnen und Benutzer selbst verantwortlich.<br />

(6) Den Anweisungen des <strong>Bibliothek</strong>spersonals ist Folge zu leisten. Das <strong>Bibliothek</strong>spersonal kann<br />

Kontrollen zur Einhaltung <strong>der</strong> <strong>Benutzungsordnung</strong> einschließlich <strong>der</strong> Kontrolle des Inhaltes von<br />

mitgeführten Taschen und Behältnissen durchführen.<br />

§ 9 Behandlung entliehener Medieneinheiten<br />

Die Benutzerinnen und Benutzer haben die entliehenen Medieneinheiten sorgfältig zu behandeln, vor<br />

Beschädigung zu schützen und den Zustand <strong>der</strong>selben vor Entleihung auf Beschädigungen zu<br />

überprüfen. Je<strong>der</strong> Schaden ist <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> anzuzeigen. Eintragungen und Unterstreichungen sind<br />

untersagt. Urheber- o<strong>der</strong> lizenzrechtlich geschützte Medien dürfen von den Benutzerinnen und<br />

Benutzern nur unter Beachtung <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen vervielfältigt werden.<br />

§ 10 Ausleihvorgang<br />

(1) Die Ausleihe erfolgt über vorgedruckte Leihscheine, die von <strong>der</strong> Benutzerin bzw. dem Benutzer<br />

leserlich ausgefüllt und eigenhändig zu unterschreiben sind.<br />

(2) Entleihungen auf Namen an<strong>der</strong>er und Weiterverleihungen sind nicht gestattet.<br />

(3) Bereits ausgeliehene Medien können vorbestellt werden.<br />

§ 11 Ausleihbeschränkungen<br />

(1) Von <strong>der</strong> Ausleihe ausgeschlossen und nur im Leseraum benutzbar bleiben folgende Bestände:<br />

1. Präsenzbestand,<br />

2. die letzte Ausgabe einer lfd. Zeitschrift,<br />

3. Loseblattsammlungen,<br />

4. beson<strong>der</strong>s wertvolle o<strong>der</strong> schwer ersetzbare Werke,<br />

5. Werke die beson<strong>der</strong>er Schonung bedürfen.<br />

(2) In beson<strong>der</strong>en Fällen kann die Ausleihe von Präsenzbeständen mit verkürzter Leihfrist (Wochenend-,<br />

Nachtausleihe) genehmigt werden.<br />

§ 12 Leihfristen<br />

(1) Die Leihfrist für Bücher beträgt vier Wochen, für Zeitschriften zwei Wochen, für selbständig<br />

erschienene audiovisuelle Medien (z.B. CDs, DVDs) eine Woche. In Ausnahmefällen können längere<br />

Leihfristen in Absprache mit <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong>sleitung vereinbart werden. Die Leihfrist kann bei häufig<br />

benötigter Literatur o<strong>der</strong> aus dienstlichen Gründen verkürzt werden.<br />

(2) Nach Ablauf <strong>der</strong> Leihfrist ist zweimalig eine mündliche o<strong>der</strong> telefonische Verlängerung möglich. Die<br />

<strong>Bibliothek</strong> kann die Vorlage <strong>der</strong> zu verlängernden Medien for<strong>der</strong>n. Bei einer Vorbestellung erfolgt<br />

keine Verlängerung.<br />

§ 13 Benutzungsausschluss<br />

Benutzerinnen und Benutzer, die in grober Weise gegen die <strong>Benutzungsordnung</strong> verstoßen, können<br />

zeitweise o<strong>der</strong> dauernd von <strong>der</strong> Benutzung <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> ausgeschlossen werden.


§ 14 Haftung, Haftungsausschluss<br />

(1) Die Benutzerin bzw. <strong>der</strong> Benutzer haftet gegenüber <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> für alle Schäden o<strong>der</strong> Verluste, die<br />

aus <strong>der</strong> Benutzung <strong>der</strong> Einrichtung entstehen.<br />

(2) Die Benutzerinnen und Benutzer haben die Vorschriften des Urheberrechts o<strong>der</strong> <strong>der</strong> sonstigen<br />

gewerblichen Schutzrechte zu beachten. Sie haben die <strong>Bibliothek</strong> von Ansprüchen Dritter auf<br />

Schadensersatz, Unterlassung o<strong>der</strong> sonstiger Art wegen eines missbräuchlichen o<strong>der</strong> rechtswidrigen<br />

Verhaltens freizustellen.<br />

(3) Die <strong>Bibliothek</strong> übernimmt bei Verlust o<strong>der</strong> Beschädigung persönlichen Eigentums o<strong>der</strong> des<br />

Eigentums Dritter keine Haftung.<br />

(4) Die <strong>Bibliothek</strong> haftet nicht für Schäden, die durch ihre Dienstleistungsangebote hervorgerufen<br />

werden. Insbeson<strong>der</strong>e haftet die <strong>Bibliothek</strong> nicht für Schäden, die durch die Handhabung von Hard-<br />

und Software bzw. audiovisueller Medien <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> an Daten, Dateien, Programmen und<br />

Hardware <strong>der</strong> Benutzerinnen und Benutzer entstehen.<br />

(5) Die Haftungsbeschränkungen <strong>der</strong> Absätze 3 und 4 gelten für Fälle, in denen Schäden nicht durch<br />

Vorsatz o<strong>der</strong> grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.<br />

§ 15 Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand ist Berlin.<br />

§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />

(1) Die <strong>Benutzungsordnung</strong> <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong> wird im<br />

Mitteilungsblatt <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin <strong>Weißensee</strong> veröffentlicht und tritt am<br />

1. August 2012 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Gebührenordnung <strong>der</strong> <strong>Bibliothek</strong> in <strong>der</strong> Fassung vom<br />

02. Juli 2009 (Mitteilungsblatt <strong>der</strong> <strong>Kunsthochschule</strong> Berlin-<strong>Weißensee</strong> Nr. 161) außer Kraft.<br />

V:\Steuerung\Gesetze\Mitteilungblätter\Mitteilungsblätter\Mitteilungsblatt 193_<strong>Bibliothek</strong>sordnung.odt

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!