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03 2013 - Evangelische Kirche Dilsberg

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Bevollmächtigt werden Vertrauenspersonen, die man selbst auswählt undvorher informieren sollte. Dadurch entfällt ein gerichtlich bestellterBetreuer. Eine notarielle Beratung sei durchaus sinnvoll, hilfreich bei derschriftlichen Niederlegung und zugleich ein Nachweis über dieGeschäftsfähigkeit bei der Entscheidung. Vorsorgevollmachten werdenseit 2002 im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlingeführt, wo zirka 20.000 Abrufe pro Monat rund um die Uhr erfolgen.Patientenverfügungen können auch privat verwahrt werden, sindhandschriftlich zu verfassen und müssen wie notarielle Verfügungen nureinmal unterschrieben werden und nicht, wie hin und wieder zu hören,jedes Jahr.Eine Generalvollmacht regelt das Vermögen und auch das wolle wohlüberlegt sein, gut nachgedacht und niedergeschrieben. „Mein Anliegen istes, Ihnen eine Art Handwerkszeug in die Hand zu geben.“ Eine notarielleBeratung sei empfehlenswert und helfe zur Rechtssicherheit. Wer von dergesetzlichen Erbfolge abweichen wolle, müsse ein Testament verfassen.Ein gemeinschaftliches Testament, das sogenannte „Berliner Testament“,habe Bindungswirkung und könne vom überlebenden Partner nichtgeändert werden. Es sei jedoch ein praktikables Instrument, welches manindividuell aufbessern könne, z.B. durch Pflichtteilregelungen oder einenPassus bei Wiederverheiratung. Referent Dr. Ritter nannteFormulierungshilfen und erläuterte kritische Punkte. Seit Januar 2012 gibtes bei der Bundesnotarkammer ein zentrales Testamentsregister. Einweiterer Punkt galt der Zeit nach dem Erbfall, wie man beispielsweiseWünsche zur Beerdigung und Grabpflege als Auflage im Testamentformulieren könne.9

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