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weitere Informationen (PDF) - EMC Test NRW GmbH

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www.emc-test.dewww.emc-test.deNormen und RichtlinienZur Erlangung der Betriebserlaubnis für die Maschineund ihre Komponenten sind bezüglich derelektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) dieAnforderungen der EU-Richtlinie 75/322/EWG zuerfüllen, sofern die land- und forstwirtschaftlicheZugmaschine die folgenden Bedingungen erfüllt:- mindestens zwei Achsen- luftbereifte Räder- Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 u. 40km/hAb 1. Oktober 2001 ist diese Richtlinie eine Einzelrichtlinieim Sinne von Artikel 2 Absatz 2 der allgemeinenEMV-Richtlinie 89/336/EWG. Die Richtlinie89/336/EWG verliert damit ihre Gültigkeit fürdiesen Anwendungsfall.Zugmaschinen und deren Komponenten, die dieo.g. Bedingungen nicht erfüllen, fallen weiterhin inden Anwendungsbereich der EMV Richtlinie89/336/EWG und werden dann in der Regel nachder harmonisierten Produktnorm EN/ISO 14982 -Elektromagnetische Verträglichkeit von land- undforstwirtschaftlichen Maschinen - geprüft und bewertet.Das Typgenehmigungsverfahren gemäßRL 75/322/EWGDer Hersteller oder sein Beauftragter muß einenAntrag an eine der zuständigen nationalen Genehmigungsbehördenstellen (z.B. Kraftfahrtbundesamtin Deutschland). Der Antragsteller kann dieGenehmigungsbehörde innerhalb Europas freiwählen. Dem Antrag sind der in der Richtlinie geforderteBeschreibungsbogen sowie die gefordertenBeschreibungsunterlagen beizufügen.Diese Unterlagen werden - ergänzt um den Prüfbericht- meist über den technischen Dienst (imSinne dieser Richtlinie) an die Genehmigungsbehördegeschickt.Die Typgenehmigung für eine elektronische Unterbaugruppe(EUB) kann entweder für den Einbau injeden Fahrzeugtyp oder auf Antrag des Herstellersin einen oder mehrere bestimmte Fahrzeugtypenerteilt werden. Für EUBs, die die direkte Fahrzeugkontrollebetreffen, wird die Genehmigung inElektromagnetische Verträglichkeitvon land- und forstwirtschaftlichenZugmaschinen auf Rädern und ihrenKomponentenSeite 1der Regel in Zusammenarbeit mit einem Fahrzeugherstellererteilt.Die Typgenehmigung für ein Gesamtfahrzeugkann erlangt werden, wenn das Fahrzeug die Anforderungender Richtlinie erfüllt. In diesem Fallmüssen die eingebauten Komponenten keine eigeneTypgenehmigung besitzen. Alternativ hierzukann eine Fahrzeugtypgenehmigung erlangt werden,wenn alle relevanten Komponenten eine Typgenehmigunggemäß der Richtlinie besitzen undentsprechend den Vorgaben eingebaut wurden.ÜbergangsvorschriftenAb 1. Januar 2001 dürfen die EU-Mitgliedstaatenhinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit:- die EG-Typgenehmigung- eine nationale Genehmigung- die Zulassung- den Verkauf- die Inbetriebnahme/Verwendungvon Fahrzeugen, selbständigen technischen Einheitenund Bauteilen nicht verbieten / verweigern,wenn sie die Vorschriften der Richtlinie75/322/EWG erfüllen.Ab 1. Oktober 2002 dürfen die EU-Mitgliedstaatenhinsichtlich der elektromagnetischen VerträglichkeitEG-Typgenehmigungen von Fahrzeugen,selbständigen technischen Einheiten und Bauteilennicht mehr erteilen und eine nationale Betriebserlaubnisverweigern, sofern die Vorschriftender Richtlinie nicht erfüllt werden.Ausnahme: Fahrzeugtypen, die vor dem1. Oktober 2002 gemäß der RL 77/537/EWG – ggf.mit späteren Erweiterungen – genehmigt wurden.Ab dem 1. Oktober 2008- betrachten die EU-Mitgliedstaaten Neufahrzeugenbeiliegende Übereinstimmungsbescheinigungengemäß RL 74/150/EG als nicht mehrgültig- dürfen die EU-Mitgliedsstaaten den Verkaufoder die Inbetriebnahme neuer Teilsysteme alsBauteile oder technische Einheiten verweigern,wenn die Vorschriften der Richtlinie nicht erfülltsind.


www.emc-test.dewww.emc-test.deUnbeschadet davon erteilen die EU-Mitgliedstaatenfür Ersatzteile weiterhin die EG-Typgenehmigungund lassen den Verkauf oder dieInbetriebnahme von Bauteilen oder selbständigentechnischen Einheiten weiterhin zu, die für dieVerwendung in Fahrzeugtypen bestimmt sind, dievor dem 1.Oktober 2002 gem. der RL 75/322/EWGoder der RL 77/537/EWG ggf. mit späteren Erweiterungen,genehmigt wurden.Prüftechnische AnforderungenDie Richtlinie RL 75/322/EWG stellt Anforderungenan die gestrahlte elektromagnetische Störaussendungund an die Störfestigkeit gegen gestrahlteelektromagnetische Felder.Die Prüfungen sind durch einen anerkannten / akkreditiertentechnischen Dienst durchzuführen.Was können wir für Sie tun ?Wir sind als technischer Dienst für die Richtlinie75/322/EWG vom Kraftfahrtbundesamt anerkanntund können die erforderlichen Prüfungen für Siedurchführen und Sie bei der Unterlagenerstellungberaten.Unser EMV-Dienstleistungsspektrum umfasst alleProduktphasen von der Produktidee bis zum Serienprodukt.! Fahrzeug- und Komponentenmessungennach den EMV-Werksnormen der Fahrzeughersteller! Typgenehmigungen für:KBA ( e1 ), RDW ( e4 ), B ( e6 )! EMV Serienüberwachungen! Zuständige Stelle gemäß EMVG! Entwicklungsbegleitende EMV-Prüfungen undBeratungen! Erstellung von EMV-Lastenheften! Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern fürUmwelt- und Klimatests! Beratung zu allen formalen und technischenAspekten der EMV! In-House-Schulungen in Theorie und PraxisUnser Ziel ist die umfassende Unterstützung unseresKunden. Hierzu steht ein hochmotiviertesElektromagnetische Verträglichkeitvon land- und forstwirtschaftlichenZugmaschinen auf Rädern und ihrenKomponentenTeam aus qualifizierten Ingenieuren und Technikernzu Ihrer Verfügung.Weitere Fragen ?Haben Sie generelle Fragen zu zum Thema EMVfür land- und forstwirtschaftliche Produkte oderunserem Dienstleistungsspektrum? Besuchen Sieunsere Internetseiten oder rufen Sie uns einfachan.Die AnsprechpartnerIhre Ansprechpartner für Fahrzeuge und Komponenten:Dipl.-Ing.Wolfram Klimarsklimars@emc-test.de<strong>EMC</strong> <strong>Test</strong> <strong>NRW</strong> <strong>GmbH</strong>Emil-Figge-Str. 72-76, D 44227 DortmundTel.: +49 (0) 231 / 9742–750Fax: +49 (0) 231 / 9742–755e-mail: service@emc-test.deDipl.-Ing.Frank Sallachsallach@emc-test.deSeite 2

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