GEMEINDE RÜFENACH 3. April 2012/Nr. 4 ... - in Rüfenach
GEMEINDE RÜFENACH 3. April 2012/Nr. 4 ... - in Rüfenach
GEMEINDE RÜFENACH 3. April 2012/Nr. 4 ... - in Rüfenach
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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>RÜFENACH</strong><br />
<strong>3.</strong> <strong>April</strong> <strong>2012</strong>/<strong>Nr</strong>. 4<br />
Mitteilungen des Geme<strong>in</strong>derates<br />
Baubewilligungen<br />
Solche wurden erteilt an:<br />
- Fabritius Lukas und Barbara, R<strong>in</strong>gweg 13, <strong>Rüfenach</strong>, für Sitzplatz mit Stützmauer und Pergola sowie Umge-<br />
bungsgestaltung auf Parz. <strong>Nr</strong>. 912 (R<strong>in</strong>gweg 13);<br />
- Lüthje Claus und Robé Cél<strong>in</strong>e, R<strong>in</strong>gweg 36, <strong>Rüfenach</strong>, für Stützmauern und Umgebungsgestaltung auf Parz.<br />
<strong>Nr</strong>. 900 (R<strong>in</strong>gweg 36);<br />
- Scheibengraf Johannes und Ingeborg, Sandacherweg 6, <strong>Rüfenach</strong>, für Fassadenrenovation am best. EFH auf<br />
Parz. <strong>Nr</strong>. 739 (Sandacherweg 6).<br />
Baugesuch<br />
Bauherr: E<strong>in</strong>wohnergeme<strong>in</strong>de <strong>Rüfenach</strong><br />
Grundeigentümer: dito<br />
Projektverfasser: Ste<strong>in</strong>mann Ingenieure Geometer Planer, Aarauerstr. 69, 5200 Brugg<br />
Weitere Bewilligung: Ke<strong>in</strong>e<br />
Bauobjekt: Erneuerung Oberdorfstrasse H<strong>in</strong>terre<strong>in</strong> gem. GV-Beschluss vom 11.12.2009<br />
Planauflage: Vom 5. <strong>April</strong> bis am 7. Mai <strong>2012</strong> (Geme<strong>in</strong>dekanzlei)<br />
E<strong>in</strong>wendungen: Solche s<strong>in</strong>d während der Auflagefrist schriftlich, mit Begründung und Antrag, dem<br />
Geme<strong>in</strong>derat e<strong>in</strong>zureichen.<br />
Verkehrsbeschränkung<br />
Der Geme<strong>in</strong>derat hat folgende Verkehrsbeschränkung angeordnet:<br />
Büelweg (<strong>Rüfenach</strong> Richtung Remigen): Ergänzung der bestehenden Zusatztafel zum Fahrverbot.<br />
Neu: „Ausgenommen Landwirtschaft und Zubr<strong>in</strong>gerdienst“.<br />
E<strong>in</strong>sprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung s<strong>in</strong>d bis am 29.04.12 beim Geme<strong>in</strong>derat <strong>Rüfenach</strong> e<strong>in</strong>zureichen.<br />
Die E<strong>in</strong>sprache muss e<strong>in</strong>en Antrag und e<strong>in</strong>e Begründung enthalten. Es wird auf die Publikation im<br />
Amtsblatt des Kantons Aargau vom 30. März <strong>2012</strong> verwiesen.<br />
Mittagstisch für Senior<strong>in</strong>nen und Senioren…<br />
…im „Blauen Engel“ (jeweils 12.00 Uhr): Donnerstage, 26. <strong>April</strong>, 31. Mai,<br />
28. Juni, 19. Juli, 2<strong>3.</strong> August, 27. September und 25. Oktober <strong>2012</strong>.<br />
Anmeldung bitte jeweils bis Dienstagabend an Frau Rosmarie Stamm, Sandacherweg<br />
10, <strong>Rüfenach</strong> (Tel. 056 284 17 85). Sie erteilt auch Auskünfte.<br />
„Neue Senioren“ s<strong>in</strong>d herzlich willkommen.<br />
Hundewesen/Änderungen<br />
Wie schon im letzten Mitteilungsblatt angekündigt, treten das revidierte Hunde-<br />
gesetz des Kantons Aargau und die dazugehörende Verordnung per 1. Mai <strong>2012</strong> <strong>in</strong><br />
Kraft. Die Medien haben bereits über die Neuerungen berichtet. Es werden ke<strong>in</strong>e<br />
Hundemarken mehr abgegeben. Die Hundetaxe wird e<strong>in</strong>heitlich für den ganzen<br />
Kanton auf Fr. 115.00 pro Hund festgelegt. Diese Taxe ist von den Hundehaltern<br />
weiterh<strong>in</strong> bei der Geme<strong>in</strong>dekanzlei bar zu entrichten und wird am 1. Mai zur Zahlung<br />
fällig. Bitte br<strong>in</strong>gen Sie unbed<strong>in</strong>gt Ihren Heimtierausweis und den *Sachkunde-<br />
nachweis mit!! Die Geme<strong>in</strong>de ist verpflichtet, diese Dokumente zu überprüfen. Wer braucht e<strong>in</strong>en<br />
*Sachkundenachweis? Alle Personen, die sich nach dem 1. September 2008 e<strong>in</strong>en Hund angeschafft haben,<br />
s<strong>in</strong>d gemäss Art. 68 Abs. 2 Tierschutzverordnung (TSchV) verpflichtet, e<strong>in</strong>en Sachkundenachweis zu erwerben.<br />
Ersthundehaltende haben vor Anschaffung des Hundes e<strong>in</strong>en Theoriekurs von m<strong>in</strong>destens vier Lektionen<br />
und anschliessend mit dem Hund <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres e<strong>in</strong>en Praxiskurs von m<strong>in</strong>destens vier Lektionen<br />
zu besuchen. Neuhundehaltende, die bereits nachweislich e<strong>in</strong>en Hund hatten, müssen mit ihrem Hund <strong>in</strong>nerhalb<br />
e<strong>in</strong>es Jahres lediglich den praktischen Kurs besuchen.<br />
Weitere Informationen und Tra<strong>in</strong>er-Datenbank unter www.tiererichtighalten.ch.<br />
� bitte wenden!
2<br />
News von Brugg Regio:<br />
„Wir haben es <strong>in</strong> den F<strong>in</strong>al als möglichen Austragungsort des 5. nationalen Wandertages, unter dem Patronat<br />
der Schweizer Familie, geschafft. Dies verhalf uns auch zu e<strong>in</strong>em "kostenlosen" PR Auftritt <strong>in</strong> der<br />
Schweizer Familie, doch wir wollen mehr und zwar e<strong>in</strong>en unvergesslichen Wandertag <strong>in</strong> unserer Region!<br />
Dazu ist Ihre Unterstützung gefragt. Stimmen Sie für Brugg Regio (und gew<strong>in</strong>nen Sie dabei noch tolle<br />
Preise). Wir werden so hoffentlich am 8.4.12 den F<strong>in</strong>al gew<strong>in</strong>nen, und den nationalen Wandertag am 15.<br />
September <strong>2012</strong> hier bei uns durchführen. Mehr Informationen dazu zum Abstimmen:<br />
http://www.bruggregio.ch/site/<strong>in</strong>dex.cfm?id_art=79806&vsprache=DE<br />
oder e<strong>in</strong>fach über untenstehende Startseite. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!<br />
Service Center Brugg Regio, c/o BWZ Brugg, Industriestr. 19, 5200 Brugg<br />
Tel. 056 460 24 28 / Fax.056 460 24 20 / Startseite: www.bruggregio.ch / E-Mail: <strong>in</strong>fo@bruggregio.ch“<br />
Holzfeuerungskontrolle/e<strong>in</strong>e Meldung von Kam<strong>in</strong>fegermeister H. Gysel<br />
Auf Grund der eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung hat der Kanton die Geme<strong>in</strong>den verpflichtet, bei<br />
allen Holzfeuerungsanlagen e<strong>in</strong>e Kontrolle durchführen zu lassen. Dabei werden vor allem die korrekte Bedienung<br />
und die Verwendung des Brennstoffes überprüft. Das Ziel ist, unnötige Umweltbelastung zu vermeiden<br />
und den Brennstoff optimal zu nutzen.<br />
Geltungsbereich der Weisung:<br />
Alle Feuerungsanlagen, die mit Holz betrieben werden und e<strong>in</strong>e Feuerungswärmeleistung kle<strong>in</strong>er als 70 kW<br />
aufweisen. Kochherde, Zimmeröfen, Chem<strong>in</strong>ées, Chem<strong>in</strong>éeöfen, Stückholzfeuerungsanlagen, automatisch<br />
und handbeschickt, Holzschnitzelfeuerungsanlagen, Holzfeuerungsanlagen ab 40 kW, <strong>in</strong> denen Restholz<br />
verbrannt wird, unterstehen der kantonalen Behörde und s<strong>in</strong>d messpflichtig.<br />
Grundsätzlich darf nur naturbelassenes Holz verbrannt werden!<br />
Naturbelassenes Holz:<br />
Stückholz aus dem Wald, Scheiter,<br />
Reisig, Zapfen, Schwarten, Spreissel<br />
aus Sägereien usw.<br />
Altholz:<br />
Holzmaterial aus Gebäudeabbrüchen,<br />
Holzmöbel, Küchenmöbel, Türen,<br />
hölzerne Verpackungen, E<strong>in</strong>weg-<br />
Mehrwegpaletten usw.<br />
Restholz:<br />
Produktionsholz aus Gewerbebetrieben,<br />
Spanplatten, Hobelspäne, Schalungstafeln, Gerüstbretter,<br />
Kanthölzer, Täfer usw.<br />
Altholz darf ausschliesslich nur <strong>in</strong> Altholzfeuerungsanlagen oder <strong>in</strong> der KVA verbrannt werden. Es untersteht<br />
der Messpflicht mit erhöhten Anforderungen.<br />
Umfang der visuellen Kontrolle:<br />
Erfassen der Anlage, Kontrolle des Feuerraumes und der Asche, Kontrolle des Brennstofflagers (Feuchtigkeit,<br />
Konformität), Beurteilung der Anlage, Beratung (richtig feuern mit Holz, Anfeuermethode).<br />
Das Umweltschutzgesetz baut auf dem Verursacherpr<strong>in</strong>zip auf. Art. 2 USG: „Wer Massnahmen nach diesem<br />
Gesetz verursacht, trägt die Kosten dafür“.<br />
Kosten:<br />
Erfassung und Erstabnahme Fr. 45.-- + MWSt., periodische Kontrolle (alle 2 Jahre) Fr. 40.-- + MWSt. Jede<br />
weitere Zusatzanlage Fr. 15.-- + MWSt.. Adm<strong>in</strong>istrativer Aufwand für Rapporte anderer, zugelassener Kontrolleure<br />
Fr. 27.60.+ MWSt. Für Nachkontrollen gelten die gleichen Preise wie für die periodische Kontrolle.<br />
Für Rechnungsstellung werden Fr. 8.—belastet. Die Kosten be<strong>in</strong>halten den adm<strong>in</strong>istrativen Aufwand sowie<br />
den Aufwand für die Kontrolle. Damit die Kosten möglichst kle<strong>in</strong> gehalten werden können, wird die Kontrolle,<br />
wenn immer möglich, mit der Re<strong>in</strong>igung der Feuerungsanlage ausgeführt. Die Kontrollen werden<br />
durch H. Gysel, Kam<strong>in</strong>fegermeister und se<strong>in</strong>e Mitarbeiter durchgeführt. Mit den Kontrollen wird ab Mitte<br />
<strong>2012</strong>, bei der nächsten Re<strong>in</strong>igung der Holzfeuerungen, begonnen.<br />
Geme<strong>in</strong>dekanzlei<br />
Offizielle Schalterstunden der Geme<strong>in</strong>dekanzlei während der Frühl<strong>in</strong>gsferien, 10. bis 20. <strong>April</strong>, wie üblich,<br />
jeweils 09.00 - 11.00 Uhr. In dr<strong>in</strong>genden Fällen erreichen Sie den Geme<strong>in</strong>deschreiber praktisch „rund um die<br />
Uhr“ über die Natel-Nummer: 079/403 59 08.<br />
Geme<strong>in</strong>derat und Verwaltung wünschen Ihnen schöne Osterfeiertage!