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Aufgabenstellung Entwurf - Altona.Info

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4 <strong>Aufgabenstellung</strong><br />

4.1 Städtebauliche Zielsetzung<br />

Das Wettbewerbsgebiet befindet sich in einem stadträumlich wie historisch einzigartigen<br />

Bereich Hamburgs. Der <strong>Entwurf</strong>sbeitrag soll deshalb ein diesem besonderen Ort würdi-<br />

ges, markantes und identitätsstiftendes Gebäudeensemble aus Solitären zeigen, dessen<br />

bzw. deren spannungsreiches Erscheinungsbild durch die Stellung zueinander definiert<br />

wird, das der visuellen Präsenz insbesondere aus südlicher Richtung optimal Rechnung<br />

trägt und das die unter Punkt 5 formulierten Nutzungsbausteine bestmöglich vereint.<br />

Das Gesamtensemble soll die Heine-Park-Villa angemessen integrieren und sich sensibel<br />

in das historisch gewachsene Umfeld des Plangebiets einfügen. Dabei ist zu beachten,<br />

dass der Bereich der Firmensitze und die für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereiche<br />

möglichst störungsfrei angeordnet werden.<br />

Die <strong>Entwurf</strong>slösung soll ein aus städtebaulicher, architektonischer, funktionaler und<br />

wirtschaftlicher Sicht attraktives und hochwertiges Gebäudeensemble bzw. Solitäre<br />

präsentieren, welches ein übergeordnetes Gestaltungskonzept erkennen lässt und die<br />

Besonderheiten bzw. die Potenziale des Wettbewerbsgebiets in herausragender Weise<br />

stärkt: So ist insbesondere die Lage des Geländes an der Elbe gebührend zu berücksichti-<br />

gen, Blickbeziehungen zum Wasser bzw. zum Hamburger Hafen sollen herausgestellt und<br />

optimiert werden. Die Gebäude sollten elbseitig in ihrer Höhe vermittelnd zwischen dem<br />

Bestandsgebäude im Osten und der Heine-Park-Villa gestaltet sein, wobei Akzente in der<br />

Höhenentwicklung vorstellbar sind.<br />

Der repräsentative Haupteingang bzw. die repräsentativen Haupteingänge des Neubaus/<br />

der Neubauten sollen entwurfsabhängig – in Verbindung mit einer Vorfahrt – an der<br />

Elbchaussee bzw. an der Rainvilleterrasse angeordnet sein (siehe Punkt 4.3 Hochbauliche<br />

Zielsetzung). Eine Überbauung des Flurstücks 4464 im Bereich vorhandenen Baulast<br />

kann unter Einhaltung der in der Hamburger Bauordnung geregelten Abstandsflächen<br />

von 0,4 H angedacht werden. Darüber hinausgehende Regelungen fallen in den Bereich<br />

der privatrechtlichen Absprachen mit dem betroffenen Nachbarn. Die Erschließung des<br />

Areals für Fußgänger soll jedoch auch von der Rainvilleterrasse sowie über attraktive<br />

Wegeverbindungen vom Elbhang und dem Heine-Park möglich sein.<br />

Die Erschließung des Wettbewerbsareals sowie der Tiefgarage ist über die Rainvilleter-<br />

rasse bzw. die Elbchaussee, jedoch nicht entlang der westlichen Grundstücksgrenze in<br />

unmittelbarer Nachbarschaft zum Heine-Park zu führen.<br />

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