Aufgabenstellung Entwurf - Altona.Info
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4 <strong>Aufgabenstellung</strong><br />
4.1 Städtebauliche Zielsetzung<br />
Das Wettbewerbsgebiet befindet sich in einem stadträumlich wie historisch einzigartigen<br />
Bereich Hamburgs. Der <strong>Entwurf</strong>sbeitrag soll deshalb ein diesem besonderen Ort würdi-<br />
ges, markantes und identitätsstiftendes Gebäudeensemble aus Solitären zeigen, dessen<br />
bzw. deren spannungsreiches Erscheinungsbild durch die Stellung zueinander definiert<br />
wird, das der visuellen Präsenz insbesondere aus südlicher Richtung optimal Rechnung<br />
trägt und das die unter Punkt 5 formulierten Nutzungsbausteine bestmöglich vereint.<br />
Das Gesamtensemble soll die Heine-Park-Villa angemessen integrieren und sich sensibel<br />
in das historisch gewachsene Umfeld des Plangebiets einfügen. Dabei ist zu beachten,<br />
dass der Bereich der Firmensitze und die für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereiche<br />
möglichst störungsfrei angeordnet werden.<br />
Die <strong>Entwurf</strong>slösung soll ein aus städtebaulicher, architektonischer, funktionaler und<br />
wirtschaftlicher Sicht attraktives und hochwertiges Gebäudeensemble bzw. Solitäre<br />
präsentieren, welches ein übergeordnetes Gestaltungskonzept erkennen lässt und die<br />
Besonderheiten bzw. die Potenziale des Wettbewerbsgebiets in herausragender Weise<br />
stärkt: So ist insbesondere die Lage des Geländes an der Elbe gebührend zu berücksichti-<br />
gen, Blickbeziehungen zum Wasser bzw. zum Hamburger Hafen sollen herausgestellt und<br />
optimiert werden. Die Gebäude sollten elbseitig in ihrer Höhe vermittelnd zwischen dem<br />
Bestandsgebäude im Osten und der Heine-Park-Villa gestaltet sein, wobei Akzente in der<br />
Höhenentwicklung vorstellbar sind.<br />
Der repräsentative Haupteingang bzw. die repräsentativen Haupteingänge des Neubaus/<br />
der Neubauten sollen entwurfsabhängig – in Verbindung mit einer Vorfahrt – an der<br />
Elbchaussee bzw. an der Rainvilleterrasse angeordnet sein (siehe Punkt 4.3 Hochbauliche<br />
Zielsetzung). Eine Überbauung des Flurstücks 4464 im Bereich vorhandenen Baulast<br />
kann unter Einhaltung der in der Hamburger Bauordnung geregelten Abstandsflächen<br />
von 0,4 H angedacht werden. Darüber hinausgehende Regelungen fallen in den Bereich<br />
der privatrechtlichen Absprachen mit dem betroffenen Nachbarn. Die Erschließung des<br />
Areals für Fußgänger soll jedoch auch von der Rainvilleterrasse sowie über attraktive<br />
Wegeverbindungen vom Elbhang und dem Heine-Park möglich sein.<br />
Die Erschließung des Wettbewerbsareals sowie der Tiefgarage ist über die Rainvilleter-<br />
rasse bzw. die Elbchaussee, jedoch nicht entlang der westlichen Grundstücksgrenze in<br />
unmittelbarer Nachbarschaft zum Heine-Park zu führen.<br />
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