Adressen - Stadt Wuppertal
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Einkommen – Finanzierungshilfen Lebensunterhalt<br />
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur<br />
Pflege, Hilfe in anderen Lebenslagen<br />
a) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen<br />
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen können Personen<br />
erhalten, die durch eine Behinderung wesentlich in<br />
der Fähigkeit eingeschränkt sind, am gesellschaftlichen<br />
Leben teilzuhaben oder die von einer solchen Behinderung<br />
bedroht sind. Leistungen werden nach Art und Schwere<br />
der Behinderung und nach der Besonderheit des Einzelfalls<br />
unterschiedlich gewährt.<br />
b) Hilfe zur Pflege<br />
Hilfe zur Pflege ist für Personen vorgesehen, die infolge<br />
einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit für<br />
die gewöhnlichen täglichen Verrichtungen auf Dauer in<br />
erheblichem Maße der Hilfe bedürfen.<br />
c) Hilfe in anderen Lebenslagen<br />
Zur Hilfe in anderen Lebenslagen zählen die Hilfen zur Weiterführung<br />
des Haushalts, die Alten- und die Blindenhilfe.<br />
Die Weiterführung des Haushalts wird Menschen gewährt,<br />
wenn diese und ihre Haushaltsangehörigen nicht in der Lage<br />
sind, ihren Haushalt selbstständig weiterzuführen. Die Altenhilfe<br />
ist neben den bereits genannten Hilfen dazu gedacht,<br />
Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten,<br />
zu überwinden oder zu mildern. Dadurch sollen betroffene<br />
Menschen die Gelegenheit erhalten, weiter am Leben in der<br />
Gemeinschaft teilzunehmen. Gewährt werden Leistungen zu<br />
einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement,<br />
Leistungen bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung,<br />
die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht,<br />
Beratung und Unterstützung in verschiedenen Dingen, Leistungen<br />
zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen,<br />
die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den<br />
kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen.<br />
Bei allen aufgeführten Leistungen kommt es nicht darauf<br />
an, welche Art von eigenem Einkommen vorhanden ist. Entscheidend<br />
ist die Höhe des Einkommens und des vorhandenen<br />
Vermögens, wobei einzelne Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
sogar einkommens- und vermögensunabhängig<br />
gewährt werden. Sind die vorhandenen eigenen Einkünfte<br />
so gering, dass das Bestreiten des Lebensunterhaltes aus<br />
eigenen Mitteln nicht möglich ist, besteht gegebenenfalls<br />
neben den vorgenannten Leistungen ein Anspruch auf Hilfen<br />
zur Bestreitung des Lebensunterhaltes durch die ARGE<br />
<strong>Wuppertal</strong> oder durch das Ressort Soziales.<br />
Bei Fragen können Sie sich wenden an:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong><br />
Ressort Soziales/Fachbereich Hilfen für behinderte und<br />
pflegebedürftige Menschen<br />
Neumarkt 10, 42103 <strong>Wuppertal</strong><br />
Telefon: 0202 563-2367<br />
oder an den für Sie zuständigen Bezirkssozialdienst. Die<br />
<strong>Adressen</strong> der einzelnen Bezirkssozialdienste finden Sie<br />
ab Seite 77.<br />
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