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Adressen - Stadt Wuppertal

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Einkommen – Finanzierungshilfen Lebensunterhalt<br />

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur<br />

Pflege, Hilfe in anderen Lebenslagen<br />

a) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen<br />

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen können Personen<br />

erhalten, die durch eine Behinderung wesentlich in<br />

der Fähigkeit eingeschränkt sind, am gesellschaftlichen<br />

Leben teilzuhaben oder die von einer solchen Behinderung<br />

bedroht sind. Leistungen werden nach Art und Schwere<br />

der Behinderung und nach der Besonderheit des Einzelfalls<br />

unterschiedlich gewährt.<br />

b) Hilfe zur Pflege<br />

Hilfe zur Pflege ist für Personen vorgesehen, die infolge<br />

einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit für<br />

die gewöhnlichen täglichen Verrichtungen auf Dauer in<br />

erheblichem Maße der Hilfe bedürfen.<br />

c) Hilfe in anderen Lebenslagen<br />

Zur Hilfe in anderen Lebenslagen zählen die Hilfen zur Weiterführung<br />

des Haushalts, die Alten- und die Blindenhilfe.<br />

Die Weiterführung des Haushalts wird Menschen gewährt,<br />

wenn diese und ihre Haushaltsangehörigen nicht in der Lage<br />

sind, ihren Haushalt selbstständig weiterzuführen. Die Altenhilfe<br />

ist neben den bereits genannten Hilfen dazu gedacht,<br />

Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten,<br />

zu überwinden oder zu mildern. Dadurch sollen betroffene<br />

Menschen die Gelegenheit erhalten, weiter am Leben in der<br />

Gemeinschaft teilzunehmen. Gewährt werden Leistungen zu<br />

einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement,<br />

Leistungen bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung,<br />

die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht,<br />

Beratung und Unterstützung in verschiedenen Dingen, Leistungen<br />

zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen,<br />

die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den<br />

kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen.<br />

Bei allen aufgeführten Leistungen kommt es nicht darauf<br />

an, welche Art von eigenem Einkommen vorhanden ist. Entscheidend<br />

ist die Höhe des Einkommens und des vorhandenen<br />

Vermögens, wobei einzelne Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

sogar einkommens- und vermögensunabhängig<br />

gewährt werden. Sind die vorhandenen eigenen Einkünfte<br />

so gering, dass das Bestreiten des Lebensunterhaltes aus<br />

eigenen Mitteln nicht möglich ist, besteht gegebenenfalls<br />

neben den vorgenannten Leistungen ein Anspruch auf Hilfen<br />

zur Bestreitung des Lebensunterhaltes durch die ARGE<br />

<strong>Wuppertal</strong> oder durch das Ressort Soziales.<br />

Bei Fragen können Sie sich wenden an:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wuppertal</strong><br />

Ressort Soziales/Fachbereich Hilfen für behinderte und<br />

pflegebedürftige Menschen<br />

Neumarkt 10, 42103 <strong>Wuppertal</strong><br />

Telefon: 0202 563-2367<br />

oder an den für Sie zuständigen Bezirkssozialdienst. Die<br />

<strong>Adressen</strong> der einzelnen Bezirkssozialdienste finden Sie<br />

ab Seite 77.<br />

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