(1,37 MB) - .PDF - Marktgemeinde Rappottenstein
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MITTEILUNGEN DER MARKTGEMEINDE RAPPOTTENSTEIN IV/2010<br />
Liebe Mitbürgerinnen! Liebe Mitbürger!<br />
<strong>Rappottenstein</strong>, im Dezember 2010<br />
Niederösterreich besitzt eines der modernsten Baugesetze. Es gelten im Wesentlichen die NÖ<br />
Bauordnung und die NÖ Bautechnikverordnung.<br />
Der Landtag hat eine Novelle zur NÖ Bauordnung 1996 beschlossen. Unter anderem wurde der<br />
§15 Anzeigepflichtige Vorhaben und §17 Anzeigefreie Vorhaben abgeändert.<br />
Carports (überdachte Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge, die an höchstens einer Seite<br />
abgeschlossen sind) sind künftig nur mehr anzeigepflichtig, wenn die Nachbarn der beabsichtigten<br />
Bauführung zustimmen. Ein Bewilligungsverfahren kann in diesen Fällen entfallen.<br />
Der Katalog der anzeigefreien Vorhaben wurde erweitert. So sind Gerätehütten und Gewächshäuser<br />
mit einer Grundrissfläche bis zu 10 Metern und einer Gebäudehöhe bis zu 3 Metern auf<br />
Grundstücken im Bauland außerhalb von Sicherheitszonen anzeigefrei.<br />
Es darf maximal eine derartige Gerätehütte bzw. Gewächshaus auf einem Grundstück aufgestellt<br />
werden, und sie darf nicht in dem vorderen Bauwich platziert werden.<br />
Ebenso sind Solaranlagen und TV-Satellitenanlagen, sowie Pergolen, Brauchtumseinrichtungen<br />
(z.B. Mai- und Weihnachtsbäume), Grabsteine und Schwimmbadabdeckungen bis zu einer Höhe<br />
von 1,5 Metern außerhalb von Schutzzonen anzeigefrei.<br />
Was also sollten „Bauherren“ über Bauvorschriften wissen und beachten?<br />
10 GEBOTE FÜR DEN NÖ BAUHERREN:<br />
1. Du sollst vor dem Grundkauf prüfen, ob das Grundstück lastenfrei ist.<br />
2. Du sollst beim Gemeindeamt Einschau in den Flächenwidmungsplan und – falls vorhanden –<br />
in den Bebauungsplan halten.<br />
3. Du sollst darauf achten, ob außer der Baubewilligung noch sonstige Bewilligungen (z.B.<br />
Naturschutz, Forstgesetz, Wasserrechtsgesetz) für das Bauvorhaben erforderlich sind.<br />
4. Du sollst für das Grundstück um die erforderliche Baubewilligung ansuchen.<br />
5. Du sollst zeitgerecht beim Gemeindeamt deine Bauabsichten bekannt geben und dich beraten<br />
lassen.<br />
6. Du sollst die Baupläne von einem befugten Planverfasser erstellen lassen.<br />
7. Du sollst mit den Nachbarn rechtzeitig über dein Bauvorhaben reden.<br />
8. Du sollst die Baupläne (möglichst mit Unterschrift) zeitgerecht beim Gemeindeamt einreichen.<br />
9. Du sollst erst nach Rechtskraft der Baubewilligung oder Bauanzeige mit der Bauausführung<br />
beginnen.<br />
10. Du sollst die Fertigstellung des Baues der Baubehörde anzeigen und darfst erst nach dieser<br />
Anzeige das Gebäude benutzen.<br />
Ein frohes, friedliches und gesegnetes Weihnachtsfest sowie alles Gute, Glück, Gesundheit und<br />
den gewünschten Erfolg für das neue Jahr wünscht Ihnen<br />
Ihr<br />
Bürgermeister