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(1,37 MB) - .PDF - Marktgemeinde Rappottenstein

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MITTEILUNGEN DER MARKTGEMEINDE RAPPOTTENSTEIN IV/2010<br />

Liebe Mitbürgerinnen! Liebe Mitbürger!<br />

<strong>Rappottenstein</strong>, im Dezember 2010<br />

Niederösterreich besitzt eines der modernsten Baugesetze. Es gelten im Wesentlichen die NÖ<br />

Bauordnung und die NÖ Bautechnikverordnung.<br />

Der Landtag hat eine Novelle zur NÖ Bauordnung 1996 beschlossen. Unter anderem wurde der<br />

§15 Anzeigepflichtige Vorhaben und §17 Anzeigefreie Vorhaben abgeändert.<br />

Carports (überdachte Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge, die an höchstens einer Seite<br />

abgeschlossen sind) sind künftig nur mehr anzeigepflichtig, wenn die Nachbarn der beabsichtigten<br />

Bauführung zustimmen. Ein Bewilligungsverfahren kann in diesen Fällen entfallen.<br />

Der Katalog der anzeigefreien Vorhaben wurde erweitert. So sind Gerätehütten und Gewächshäuser<br />

mit einer Grundrissfläche bis zu 10 Metern und einer Gebäudehöhe bis zu 3 Metern auf<br />

Grundstücken im Bauland außerhalb von Sicherheitszonen anzeigefrei.<br />

Es darf maximal eine derartige Gerätehütte bzw. Gewächshaus auf einem Grundstück aufgestellt<br />

werden, und sie darf nicht in dem vorderen Bauwich platziert werden.<br />

Ebenso sind Solaranlagen und TV-Satellitenanlagen, sowie Pergolen, Brauchtumseinrichtungen<br />

(z.B. Mai- und Weihnachtsbäume), Grabsteine und Schwimmbadabdeckungen bis zu einer Höhe<br />

von 1,5 Metern außerhalb von Schutzzonen anzeigefrei.<br />

Was also sollten „Bauherren“ über Bauvorschriften wissen und beachten?<br />

10 GEBOTE FÜR DEN NÖ BAUHERREN:<br />

1. Du sollst vor dem Grundkauf prüfen, ob das Grundstück lastenfrei ist.<br />

2. Du sollst beim Gemeindeamt Einschau in den Flächenwidmungsplan und – falls vorhanden –<br />

in den Bebauungsplan halten.<br />

3. Du sollst darauf achten, ob außer der Baubewilligung noch sonstige Bewilligungen (z.B.<br />

Naturschutz, Forstgesetz, Wasserrechtsgesetz) für das Bauvorhaben erforderlich sind.<br />

4. Du sollst für das Grundstück um die erforderliche Baubewilligung ansuchen.<br />

5. Du sollst zeitgerecht beim Gemeindeamt deine Bauabsichten bekannt geben und dich beraten<br />

lassen.<br />

6. Du sollst die Baupläne von einem befugten Planverfasser erstellen lassen.<br />

7. Du sollst mit den Nachbarn rechtzeitig über dein Bauvorhaben reden.<br />

8. Du sollst die Baupläne (möglichst mit Unterschrift) zeitgerecht beim Gemeindeamt einreichen.<br />

9. Du sollst erst nach Rechtskraft der Baubewilligung oder Bauanzeige mit der Bauausführung<br />

beginnen.<br />

10. Du sollst die Fertigstellung des Baues der Baubehörde anzeigen und darfst erst nach dieser<br />

Anzeige das Gebäude benutzen.<br />

Ein frohes, friedliches und gesegnetes Weihnachtsfest sowie alles Gute, Glück, Gesundheit und<br />

den gewünschten Erfolg für das neue Jahr wünscht Ihnen<br />

Ihr<br />

Bürgermeister

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