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Sicherheitsdatenblätter für zementgebundene Baustoffe - Cemex ...

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Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)sowie (EU) Nr. 453/2010Produkt: Zementgebundene <strong>Baustoffe</strong>Version 1.1 vom 10.07.2012 Ersatz für alle vorherigen Versionen Druckdatum: 10.07.20127.4 Kontrolle des Gehalts an wasserlöslichem Chrom VIZementgebundene <strong>Baustoffe</strong> werden mit chromatreduzierten Bindemitteln hergestellt. Deswegen isteine Kontrolle des wasserlöslichen Chromats nicht notwendig.8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen8.18.2 8. 1 – 8.2.1 nicht zutreffend8.2.18.2.2 Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche SchutzausrüstungAllgemein: Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Vor den Pausen und bei ArbeitsendeHände waschen und gegebenenfalls duschen, um anhaftende Betonfeinanteile zu entfernen. Berührungmit den Augen und der Haut vermeiden. Nach der Arbeit mit <strong>zementgebundene</strong>n <strong>Baustoffe</strong>n solltenArbeiter sich waschen oder duschen und Hautpflegemittel verwenden. Kontaminierte Kleidung, Schuhe,Uhren etc. vor erneuter Nutzung reinigen.Gesichts-/AugenschutzHautschutzBei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166 verwenden.Wasserdichte, abrieb- und alkaliresistente Schutzhandschuhe tragen. Geeignet sindbeispielsweise nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe mit CE-Zeichen (siehe BerufsgenossenschaftlicheRegel BGR 195). Maximale Tragedauer beachten. Lederhandschuhe sind auf Grund ihrerWasserdurchlässigkeit nicht geeignet und können chromathaltige Verbindungen freisetzen. Stiefel undlangärmlige Kleidung tragen sowie Hautschutzmittel verwenden.8.2.3 Begrenzung und Überwachung der UmweltexpositionWasser: Feuchte Betone nicht ins Grundwasser oder Abwassersystem gelangen lassen. Durch denKontakt ist ein Anstieg des pH-Werts möglich. Bei einem pH-Wert von über 9 können ökotoxikologischeEffekte auftreten. Das in das Abwassersystem oder ins Oberflächenwasser geleitete oder abfließendeWasser darf daher nicht zu einem entsprechenden pH-Wert führen. Abwasser- undGrundwasserverordnung sind zu beachten.Boden: Einhaltung der Bundesbodenschutzverordnung. Keine speziellen Kontrollmaßnahmenerforderlich.6 von 11

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