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Freitag, den 12.10.2012 Seite 2 Nummer 36 Woche 41<br />

1. Änderungssatzung vom 04.10.2012 zur Satzung des Freiwilliger Wehrdienst;<br />

Marktes Offingen über Aufwendungs- und Kostenersatz für Übermittlung von Daten<br />

Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerweh- an das Bundesamt für Wehrverwaltung<br />

ren vom 15.10.2001<br />

Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder<br />

Der Marktgemeinderat Offingen hat in seiner Sitzung am 01.10.2012 die Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst<br />

1. Änderungssatzung zur Satzung des Marktes Offingen über Aufwendungs- übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundund<br />

Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuer- gesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten,<br />

wehren vom 15.10.2001 beschlossen.<br />

freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung<br />

Der Satzungstext wird hiermit bekannt gemacht.<br />

die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt<br />

die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen<br />

Offingen, 04.10.2012<br />

mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr (Geburtsjahrgang<br />

Verwaltungsgemeinschaft Offingen<br />

1995) volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:<br />

Fischer<br />

Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift<br />

Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der<br />

Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht be-<br />

1. Änderungssatzung vom 04.10.2012<br />

gründet zu werden. Er kann beim Bürgeramt der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Offingen, Marktstr. 19, 89362 Offingen (Zimmer-Nr. 2) eingelegt werden. Der<br />

zur Satzung des Marktes Offingen Betroffene hat persönlich zu erscheinen.<br />

über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die Melde-<br />

andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren<br />

behörden die genannten Daten weitergeben.<br />

vom 15.10.2001<br />

Der Markt 89362 Offingen erlässt aufgrund von Art. 28 BayFwG folgende 1.<br />

Änderungssatzung:<br />

§ 1<br />

§ 1 Abs. 1 Nr. 3 erhält folgende Regelung:<br />

3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen.<br />

§ 2<br />

Diese Änderungssatzung tritt zum 01. November 2012 in Kraft.<br />

Offingen, den 04.10.2012<br />

Markt 89362 Offingen<br />

Bürgerversammlung für das Jahr 2012<br />

Am Freitag, den 19. Oktober 2012, 19.00 Uhr, findet in der Mindelhalle die<br />

gez. Thomas Wör (Siegel)<br />

Bürgerversammlung für den Markt Offingen statt.<br />

Thomas Wörz,<br />

Erster Bürgermeister<br />

Tagesordnung<br />

1. Bericht des Ersten Bürgermeisters<br />

2. Aussprache zum Bericht<br />

3. Wünsche und Anträge<br />

Bedarfssprechtag<br />

Die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Anträge, die von allgemeinem Interesse sind und in der Bürgerversammlung<br />

Offingen weisen ihre Bürgerinnen und Bürger, die eine umfassende behandelt werden sollen, sind bis spätestens Montag, 15. Oktober 2012 im<br />

Information über ihre Rentenanwartschaft wünschen, auf<br />

Rathaus, Zimmer Nr. 14, schriftlich einzureichen.<br />

den Bedarfssprechtag der Deutschen Rentenversicherung<br />

Nach der Bürgerversammlung wird die Bevölkerung durch den Projektträger<br />

in der Geschäftsstelle der VGem. - Rathaus Offingen, am Dienstag, Arbeitsgemeinschaft Schwäbisches Donaumoos e.V., vertreten durch Herrn<br />

06.11.2012, von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.20 bis 16.00 Uhr, hin.<br />

Giorgio Demartin, über das Naturschutzgroßprojekt „DonAuwald – Auwald-<br />

Den Versicherten aller Träger der gesetzlichen Rentenversicherung wird verbund von nationaler Bedeutung“ informiert.<br />

dabei Gelegenheit gegeben, ihre Rentenversicherungsunterlagen überprüfen Zu der Bürgerversammlung sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlichst ein-<br />

und sich in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung und der zula- geladen.<br />

gengeförderten privaten Altersvorsorge kostenlos beraten zu lassen.<br />

Die Versicherten müssen zum Sprechtag ihren Personalausweis bzw. Reise- Offingen, 24. September 2012<br />

pass mitbringen.<br />

Thomas Wörz<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Erster Bürgermeister<br />

Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie sich für diesen Beratungstermin (unter<br />

Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer) vorher anmelden. Die Terminvereinbarung<br />

soll Ihnen helfen, unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Wegesperrungen im Bereich zwischen Offingen und<br />

Herr Holzner und Frau Schulz nehmen gerne ab sofort unter der Landstrost<br />

Tel. 08224/9697-13 oder 08224/9697-12 Ihre Anmeldungen entgegen. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

Nutzen Sie die Gelegenheit einer neutralen Beratung. Sollte dieses Angebot im Zuge des Wasserleitungsbaus von Nornheim nach Offingen führt dies im<br />

gut in Anspruch genommen werden, wird die Deutsche Rentenversicherung Bereich zwischen Offingen und Landstrost nun leider zu Wegesperrungen.<br />

auch die nächsten Jahre mit uns überörtliche Beratungstage vereinbaren. Diese sind unvermeidbar. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass es bis ca.<br />

12.10.2012 in diesem Bereich zu Einschränkungen für Spaziergänger, Rad-<br />

Thomas Wörz, fahrer und Landwirte kommt.<br />

Gemeinschaftsvorsitzender, im Namen aller drei Bürgermeister<br />

Herzlichst<br />

Ihr<br />

Thomas Wörz<br />

Erster Bürgermeister

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